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Fotografische Kamera Die Erfindung betrifft fotografische Kameras,
bei welchen das Objektiv und der Schichtträger je an einer Standarte befestigt sind,
die mittels einer Standartenhalterung längs einer optischen Bank verschiebbar angeordnet
sind.
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Derartige Kameras müssen eine universelle Verwendbarkeit haben und
alle nur erdenklichen Verstellungen einschließlich Neigung und Schwenkung des Objektivs
und des Schichtträgers ermöglichen. Mit anderen Worten: Hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeiten
dürfen keinerlei mechanische, sondern nur optische Grenzen gesetzt sein. Die Scharfeinstellung
muß auch bei komplizierten Naheinstellungen möglichst unkompliziert und vor allem
rasch vorgenommen werden können.
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Es sind Kameras dieser Art bekannt, bei welchen die Standarten mittels
längsverschiebbarer Kugelgelenke an der optischen Bank befestigt sind. Dieses System
hat jedoch den Nachteil, daß die Schwenkbereiche, sofern man nicht zu unhandlich
großen Kugeldurchmessern kommen will, verhältnismäßig eng begrenzt sind. Außerdem
ist die innerhalb des durch die Kugelgröße begrenzten Schwenkbereichs gegebene unterschiedslose
Bewegungsfreiheit nach allen Seiten keineswegs vorteilhaft, da sie die Auffindung
der richtigen Einstellung nur erschwert.
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Vorzuziehen sind daher die bekannten Kameras, bei welchen die kardanische
Verstellbarkeit der Standarten in zwei Bewegungsmöglichkeiten um zwei zueinander
senkrechte Achsen aufgeteilt ist, von denen die eine normalerweise horizontal gerichtet
ist (Vertikalschwenkung oder auch Vertikalneigung genannt). Je nachdem, ob diese
Horizontalachse unten an dem längs der optischen Bank verschiebbaren Halterungsstück
oder aber oben an der Standarte in Höhe der optischen Achse vorgesehen ist, unterscheidet
man dabei die beiden Systeme der sogenannten Basisschwenkung bzw. Zentralschwenkung.
Beide Systeme besitzen gewisse Vorteile und Nachteile. Die Basisschwenkung gestattet
starke Neigungen, wobei auch bei starker Neigung der rückwärtigen Standarte die
Kassetten seitlich eingeschoben werden können. Ein Nachteil der Basisschwenkung
besteht darin, daß schon geringe Neigungen mit starken Bildweitenänderungen verbunden
sind. Bei der Zentralschwenkung besteht dieser Nachteil nicht; .ein Nachteil dieses
Systems ist unter anderem, daß bei stärkeren Neigungen des Schichtträgerrahmens
an der hinteren Standarte die Kassetten nicht mehr seitlich eingeführt werden können.
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Beide Systeme wurden bisher in der Weise ausgeführt, daß die die horizontale
Achse enthaltende Vertikalschwenkeinrichtung oberhalb der Horizontalschwenkeinrichtung
lag. Dies hatte zur Folge, daß bei vertikaler Neigung der Standarte diese nicht
mehr senkrecht zur Ebene der Horizontalschwenkeinrichtung bzw. parallel zur Achse
der Horizontalschwenkung stand, so daß bei nachfolgender Horizontalschwenkung eine
Torkelbewegung der Standarte und der mit dieser verbundenen Teile (Objektiv, Schichtträger)
auftrat, wodurch die Auffindung der Scharfeinstellung bei komplizierteren Aufnahmen
erschwert und in bestimmten Fällen überhaupt unmöglich wird.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile bei Kameras mit auf einer optischen
Bank längs verschiebbaren, um zwei zueinander senkrechte Achsen schwenkbaren Standarten
ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die die horizontale Achse enthaltende Vertikalschwenkeinrichtung
vorgesehen ist.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß die Standarte in jeder beliebigen
Neigungsstellung um die horizontale Achse senkrecht zur Ebene der Horizontalschwenkeinrichtung
bzw. parallel zu deren Drehachse bleibt, wodurch die genannte Torkelbewegung vermieden
wird.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Horizontalschwenkeinrichtung
in an sich bekannter Weise als Drehkreis ausgeführt.
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Vorzugsweise ist eine Längsverschiebeeinrichtung mit Mikrotrieb sowie
eine seitliche Verschiebungseinrichtung für die Standarte vorgesehen, die zweckmäßigerweise
ebenfalls oberhalb der die horizontale
Achse enthaltenden Vertikalschwenkeinrichtung
angebracht sind.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind die gemäß der Erfindung
gehalterten Standarten zusätzlich noch mit einer Zentralschwenkeinrichtung in Höhe
der optischen Achse ausgerüstet, mittels welcher kleinere Neigungen nach der Haupteinstellung
ohne nennenswerte Bildweiten- bzw. Bildschärfenänderungen ausgeführt werden können.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen an Hand der Zeichnung; in dieser
zeigen die Fig. 1 bis 4 bekannte Kameraausführungen mit längs einer optischen Bank
verschiebbar gehalterten Standarten, die um zwei zueinander senkrechte Achsen verschwenkbär
sind, die Fig. 5 bis 8 einzelne Standarten, deren Halterung gemäß der Erfindung
ausgebildet ist, bei verschiedenen Neigungsstellungen der optischen Bank und verschiedenen
Stellungen der Standarte in bezug auf die optische Bank.
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Entsprechende Teile sind in den einzelnen Figuren der Zeichnung stets
mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet. So ist die optische Bank stets mit 1
bezeichnet, 2 bzw. 3 bedeuten jeweils die entlang der optischen Bank längsverschiebbaren
Halterungsstücke für die vordere (Objektiv-)Standarte bzw. die hintere (Schichtträger-)Standarte,
die ihrerseits mit 4 bzw. 5 bezeichnet sind. 6 bedeutet die horizontale Vertikalneigungsachse
und 7 die in der Grundstellung vertikale Achse für horizontale Drehung. Diese horizontale
Schwenkung wird durch Drehkreise ermöglicht, die bei 8 schematisch angedeutet sind.
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In den Teildarstellungen der Fig.1 und 2 sind, jeweils, für die Vorderstandarte
(Objektivstandarte), die beiden bekannten Systeme mit Basisschwenkung bzw. Zentralschwenkungveranschaulicht.
DieDrehkreise8 mitvertikaler Achse, 7 für die Horizontalschwenkung sind jeweils
am Halterungsstück 2 unterhalb der horizontalen Achse 6 für die Vertikalschwenkung
angebracht.
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Die Nachteile der bekannten Anordnungen ergeben sich aus den Fig.
3 und 4, die in schematischer Darstellung jeweils eine komplette Kamera mit Vorderstandarte
4 und rückwärtiger Standarte 5 bei geneigtem optischer Bank zeigen, wobei, wie dies
zur Vermeidung stürzender Linien erforderlich ist; die Standarten mittels vertikaler
Schwenkung um die horizontalen Achsen 6 wieder senkrecht gestellt sind. Aus den
gestrichelt eingezeichneten Linien ist die Torkelbewegung erkennbar, welche die
Standarten mit den daran befestigten Teilen bei einem nachträglichen Schwenkung
um die Achse 7 mittels der Drehkreise 8 ausführen. Diese Torkelbewegung,
die bei der Anordnung mit Zentralschwenkung nach Fig. 4 geringer ist als bei der
Anordnung mit Basisschwenkung nach Fig. 3, aber auch in diesem Ausmaß immer noch
störend wirkt, rührt, wie bereits erwähnt, von der Tatsache her, daß bei Vertikalneigung
der Standarten die Standartenebene nicht mehr senkrecht zur Ebene der Horizontaldrehkreise
8 bzw. parallel zur Drehachte 7 steht.
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In Fig. 4 erkennt man ferner noch den weiteren Nachteil des Zentralschwenksystems,
welcher darin besteht, daß bei stärkerer Neigung des hinteren Schichtträgerrahmens
9 gegenüber der hinteren Standarte 5 die seitliche Einschiebung der Kassetten nicht
mehr möglich ist. Die Standartenhalterung gemäß der Erfindung ist am Beispiel einzelner
Standarten in den Fig. 5 bis 8 dargestellt. Man erkennt, daß die horizontale Schwenkeinrichtung
in Gestalt des Drehkreises 8 gemäß der Erfindung oberhalb der horizontalen Achse
6 für die Vertikalneigung liegt. Dadurch ist gewährleistet, daß die Standarten 4
bzw. 5 auch in beliebig stark geneigter Stellung stets senkrecht zur Ebene der Drehkreise
8 bzw. parallel zu deren Achse 7 bleiben, wodurch jede Torkelbewegung beim horizontalen
Schwenken vermieden wird.
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Vorzugsweise sind die Standarten in bekannter Weise mit einer Schlittenführung
10, 11 zur seitlichen Verschiebung sowie mit einer weiteren Schlittenführung
12, 13 -zur zusätzlichen Längsverschiebung in Richtung der optischen Bank
versehen, die in bekannter Weise mit Mikrotrieb (nicht dargestellt) ausgestattet
sein kann. Vorzugsweise ist hierbei diese zusätzliche Längsverschiebung
12, 13 ebenfalls oberhalb der horizontalen Schwenkachse 6 gelagert, so daß
die Standarte bzw. der Objektivmittelpunkt gegenüber der horizontalen Schwenkachse
6 beliebig versetzt werden kann.
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Die universelle Manövrier- und Einstellmöglichkeit ergibt sich im
einzelnen aus den Zeichnungen, von denen Fig. 5 eine Vorderstandarte 4 bei starker
Bankneigung senkrecht gestellt zeigt; Fig. 6 zeigt eine stark geneigte Standarte;
Fig. 7 zeigt die Möglichkeit einer Umklappung der Standarte um 90 Grad (geringer
Raumbedarf für Transport!); Fig. 8 zeigt eine Hinterstandarte, die gleichzeitig
zusätzlich mit einem Zentralschwenkrahmen 14 mit zusätzlichem vertikaler Schwenkmöglichkeit
um die horizontale Achse 16 ausgestattet ist. Nachträgliche Neigungskorrekturen
nach der Haupteinstellung können dabei mit geringstmöglicher Bildweiten- und Bildschärfenverschiebung
ausgeführt werden. Zweckmäßig ist eine derartige zusätzliche Zentralschwenkung sowohl
an der Vorderalt auch an der Hinterstandarte vorgesehen.