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Sicherheitseinrichtung zum Verhindern des Verschiebens von Treibstangen
bei mit einem Baskülverschluß ausgestatteten Türen, Fenstern u. dgl. vor deren völligen
Anschlagen bei ihrem Schließen Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung
zum Verhindern des Verschiebens der Treibstangen bei mit einem Baskülverschluß ausgestatteten
Türen, Fenstern u. dgl. vor deren völligen Anschlagen an ihre Rahmen bei ihrem Schließen.
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Solche Sicherheitseinrichtungen sind bekannt und sollen, wie hiermit
schon angedeutet, verhindern, daß die Treibstangen beim Schließen der Tür oder des
Fensters nicht schon vorzeitig in eine Stellung gebracht werden können, bei der
sie über den Tür-oder Fensterflügel hinaus vorstehen, so daß die Gefahr besteht,
daß sie bei einem kraftvollen Schließenwollen des Fensters oder der Tür gegen den
feststehenden Rahmen schlagen und diesen, wie unter Umständen auch die Treibstangen
selbst, beschädigen.
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Es ist nun bisher noch nicht gelungen, eine Sicherheitseinrichtung
dieser Art zu schaffen, die allen an sie zu stellenden Anforderungen genügt.
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Das gilt z. B. auch für eine ganz speziell hierfür erdachte, bekannte
Einrichtung, die es gestattet, die Stange eines Riegels durch einen Verschluß in
zurückgezogener Lage zu halten, der sich unter der Einwirkung einer Feder vor das
Stangenende stellt und der einen Ansatz hat, der an dem Rahmen oder einem Anschlag
zur Anlage kommen kann, um damit den besagten Verschluß zu verlagern und das Eintreten
der Stange in das Schließblech zu erlauben, wenn die Stange diesem gegenübersteht.
Bei der bekannten, in Rede stehenden Einrichtung ist die Feder eine Blattfeder,
die in einem flachen Teil endet und ein Loch für den Durchlaß der Riegelstange aufweist.
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Um diese Feder befestigen zu können, muß man durch sie wie auch durch
das Gehäuse der Stange zwei Löcher bohren und muß man die Feder durch Niete oder
Schrauben befestigen, letzteres, sofern man in die Gehäuselöcher zuvor noch Gewinde
geschnitten hat. Der durch Zurückbiegen gegen sich selbst verstärkte Lappen der
Feder ist außerdem durch zwei Niete gehalten.
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Eine solche Einrichtung ist ganz und gar nicht einfach zu nennen und
erfordert die Verwendung einer Reihe von handwerksmäßig oder maschinenmäßig hergestellter
Teile. Sie benötigt ferner eine Feder, ein Federgehäuse, eine lange zylindrische
Führung des Riegels, eine in Abschnitte geteilte Stange mit einer Anzahl von Gewinden,
die den Einregelungen dienen, einen Riegel aus Federstahl mit Löchern, Nieten und
Befestigungsschrauben.
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Die im vorliegenden Falle am Äußeren der Tür anzubringende Einrichtung
schließt die Gefahr des Hängenbleibens der beweglichen Teile und des schlechten
Funktionierens infolge des Eiritretens von Schmutz oder von harten Fremdkörpern
in die Ecken und Winkel in sich, welche durch die Tiefenaussparungen zustandekommen,
die für die Beweglichkeit der Teile unerläßlich sind.
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Außerdem werden für die Befestigung Laschen und Schrauben, wie ebenso
Eckstücke und Ausklingungen notwendig, die für das Befestigen und Unterbringen der
zahlreichen Teile unentbehrlich sind.
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Dieser ganze Mechanismus ist damit für den gedachten Zweck zu teuer,
sein Zusammenbau zu schwierig und zu kompliziert.
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Gemäß der Erfindung gelangt man zu einer Sicherheitseinrichtung, die
der soeben betrachteten weit überlegen ist, wenn man sich einer Bauweise bedient,
die sich dadurch auszeichnet, daß sie aus einem frei beweglichen U-förmigen Teil
besteht, dessen ebener Steg auf der einen Seite mit einer vorspringenden Nase und
auf der anderen Seite mit zwei Schenkeln versehen ist, deren jeder einen Durchlaß
für den Durchgang einer Treibstange aufweist und deren einer Schenkel schräg abgewinkelt
ist und mit seiner freien Randkante auf einem Auflager aufruht, so daß
der
undurchbrochene andere Teil des Schenkels, der oberhalb des genannten Auflagers
gelegen ist, vor dem Ende der Treibstange, auf welche der U-förmige Teil aufgeschoben
ist, zu liegen kommt, bis der drehbare Teil, wie das Fenster, die Tür od. dgl.,
gegen den Fenster- und Türrahmen anstößt, womit die vorspringende Nase des U-förmigen
Teiles letzteres in eine Lage überführt, in welcher sich der Durchlaß des oberen
U-Schenkels vor das Ende der Treibstange stellt, welche damit in das Schließblech
des Fenster- oder Türrahmens eintreten kann.
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Eine derartige Einrichtung ist völlig unkompliziert, läßt sich leicht
ohne Zuhilfenahme irgendeines Werkzeuges anbringen, erfordert kein Einstellen, läßt
sich ohne weiteres aus einem gewöhnlichen Stück Flacheisen herstellen, das man nur
abzuwinkeln und zu lochen braucht, erfordert im übrigen, um funktionieren zu können,
keinen besonderen Unterbringungsraum und unterliegt schließlich auch nicht der Gefahr,
sich zu verklemmen, was für die Feder bei der oben beschriebenen, vorbekannten Einrichtung
nicht gilt, unter welche sich Schmutzteile, ein Sandkorn, ein Holzsplitter od. dgl.
m. einschieben kann. Die Herstellung und der Zusammenbau sind ungemein einfach.
Die Einrichtung ist weiterhin nicht nur praktisch unzerstörbar und von zuverlässiger
Wirksamkeit, sondern auch unsichtbar, wobei diese letztgenannte Eigenschaft dem
äußeren Aussehen zugute kommt, was von Wichtigkeit ist, wenn die Einrichtung bei
einem Möbelstück zur Anwendung kommt.
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Die erfindungsgemäße, auf die Treibstange einfach aufgeschobene Verriegelungssperre
befindet sich im Innern der Tür, beansprucht keine Befestigung, keine besonderen
- Aussparungen und kein hochwertiges Material, wie einen vergüteten Federstahl.
Sie ist vollkommen gegen Fremdkörper und Verschmutzungen geschützt, die ihr Funktionieren
beeinträchtigen könnten. Der für ihren Zusammenbau notwendige Zeitaufwand ist praktisch
gleich Null.
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Die Zeichnungen zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Fig. 1 und 2 zeigen die Sicherheitseinrichtung in schematischer Darstellung,
teils perspektivisch, teils im Schnitt bei offenem Flügel und Fig. 3 und 4 in Schließlage
des Flügels.
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Der Flügel 2 ist mit einem Baskülverschluß ausgestattet, welcher vermittels
eines nicht dargestellten Handgriffes betätigbar ist. Die Treibstange 3 ist durch
eine Öffnung 4 in dem Hohlsteg hindurchgeführt. Am Ende der Treibstange 3 ist der
freibewegliche U-förmige Teil 1 mit einem Steg 6 und seinen Schenkeln 7 und 8 eingefügt.
In den Schenkeln 7 und 8 sind Durchgangslöcher 7 a und 8 a vorgesehen. Der
eine Schenkel 7 bildet mit dem Steg 6 einen rechten Winkel, während der andere Schenke18
gegen den Steg geneigt ist und mit diesem einen stumpfen Winkel bildet. Die beiden
Löcher 7 a und 8 a liegen auf einer zum Steg parallel laufenden Verbindungsgeraden.
Der U-förmige Teil l ruht mit der Randkante 8 b seines Schenkels 8 auf seiner Auflage
und nimmt, wenn der Flügel 2 von dem ortsfesten Rahmen 9 weggeschwenkt ist (Fig.
1 und 2), von selbst die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Lage ein, da die durch
seinen Schwerpunkt gehende Senkrechte außerhalb seines Auflagepunktes liegt. In
dieser Stellung befindet sich die Öffnung 7a des Schenkels 7 nicht in Richtung der
Treibstange 3. Da deren Ende an dem Schenkel 7 ansteht, kann es nicht gegen die
Umgrenzung des ortsfesten Rahmens 9 schlagen. Wird der Flügel 2 geschlossen, so
stößt die Nase 10 des U-förmigen Teils 1 gegen den ortsfesten Rahmen 9. Der Teil
1 wird zurückgekippt und nimmt die in den Fig. 3 und 4 gezeigte Lage ein: In dieser
Lage fluchten die Löcher 7a und 8a mit der Treibstange 3, so daß das Ende 3 a der
Treibstange frei durch den Tei11 hindurchtreten und sich in das Schließblech 11
an dem ortsfesten Rahmen 9 einschieben kann.