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Verfahren zum Herstellen eines biegsamen, porösen, wärmereflektierenden
Gewebes Die Erfindung bezieht sich auf die Herstellung eines biegsamen, porösen,
wärmereflektierenden Gewebes aus Schuß- und Kettengarnen.
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Die Grundsätze, nach denen der menschliche Körper durch die Kleidung
warm oder kühl gehalten wird, sind hinreichend bekannt, und es wird dabei allgemein
davon ausgegangen, daß die Körpertemperatur normalerweise durch Wärmeverlust infolge
von Strahlung und Wärmeverlust infolge der Verdampfung von Feuchtigkeit relativ
konstant gehalten wird. Die Kleidung muß daher, damit sie angenehm empfunden wird,
genügend porös sein, um die Atmung bzw. den Durchgang von Wasserdampf zu gestatten.
Die Strahlungsverluste lassen sich durch gewöhnliche Textilien nicht beeinflussen,
weil die Kleidung die Strahlungswärme absorbiert, dann aber wieder an die umgebende
Luft abstrahlt. Es ist bereits versucht worden, Mittel vorzusehen, um einen Teil
dieser Strahlungswärme dicht am Körper zurückzuhalten, indem in der Kleidung reflektierende
Futter oder Einlagen aus Metallfolien vorgesehen wurden. Diese Versuche haben jedoch
zu keinem praktischen Erfolg geführt, weil die reflektierenden Metallfolien für
Feuchtigkeit undurchlässig sind und daher solche Kleidung vom Körper unangenehm
empfunden wird. Außerdem sind Metallfolien von ausreichender Stärke für die Verwendung
in Kleidungsstücken zu schwer, und dies hat zur Folge, daß der Griff des Gewebes
sehr nachteilig verändert wird. Werden als Einlagen in Kleidungsstücken getrennte
Metallfolien verwendet, dann wird wiederum die Bedingung der Aufrechterhaltung der
Porosität nicht erfüllt, weil die Metallfolien naturgemäß nicht porös sind und weil
sie außerdem die Eigenschaften des Kleidungsstückes in einem Ausmaß verändern, welches
sie unbrauchbar macht.
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Es ist auch bekanntgeworden, Gewebe mit metallhaltigen Zusammensetzungen
zu imprägnieren, um dem Gewebe durch den metallenen Bestandteil wärmereflektierende
Eigenschaften zu erteilen, jedoch haben auch diese Maßnahmen nur zu einem geringen
Erfolg geführt, weil sie den Griff des Gewebes zu stark ändern und weil die Porosität
des Gewebes durch die Imprägnierung verlorengeht.
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Es ist auch ein Verfahren zur Herstellung von luftdurchlässigen Geweben
mit geringer Wärmeabstrahlung bekanntgeworden, bei welchem auf das Gewebe eine wässerige
Dispersion von Metallteilchen und als Bindemittel dienenden natürlichen Harzen oder
synthetischen Polymerisations- oder Kondensationsharzen aufgebracht und das Gewebe
gegebenenfalls kalandert wird. Dadurch soll erreicht werden, daß das Metall auf
der Stoffoberfläche frei liegt, indem sich die wässerige Dispersion vorwiegend in
den kapillaren Raum zwischen Metall und Gewebefaser zurückzieht. Da bei diesem Verfahren
ein beträchtlicher Anteil der die Metallteilchen und das Bindemittel enthaltenden
wässerigen Dispersion infolge der Kapillarwirkung in die Zwischenräume des Gewebes
und in die Fasern der es bildenden Garne eindringen muß, ist einleuchtend, daß dadurch
sowohl die Porosität des erzeugten metallüberzogenen Gewebes als auch sein Griff
und seine Biegsamkeit im Vergleich zu dem unbehandelten Gewebe beträchtlich herabgesetzt
sind.
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Weiterhin ist ein Verfahren zum Metallisieren von biegsamen, porösen
Materialien, wie Geweben, be-Icanntgeworden, bei welchem der Textilstoff durch ein
im Vakuum erzeugtes, mit metallischem Elektrodenstaub erfülltes Strromlinienfeld
hindurchgeführt und der Metallstaub auf der Stoffoberfläche durch eine Lackschicht
von auf dem Stoff zum Trocknen gebrachtem öl fixiert wird. Nach diesem Verfahren
wird ein Gewebe erhalten, das an seiner Oberfläche eine zusammenhängende, gut deckende
Schicht aus sich in den Poren des Gewebes ablagerndem Metallstaub trägt und das
gegen Feuchtigkeit widerstandsfähig ist. Ein solches Erzeugnis würde als
wärmehaltender
Bekleidungsstoff ungeeignet sein, weil der Metallüberzug aus mehr oder weniger runden
Metallpulverpartikeln besteht, die praktisch keinerlei Wärmereflexionsvermögen haben.
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Es ist ferner ein Verfahren zum Auftragen von Metallpulvern auf Gewebe
für Wandbekleidungen, Buchdruckereizwecke, Kartonagen usw. bekanntgeworden, bei
welchem ein durch Appretieren gegen Fett, Wasser, Alkohol u. dgl. undurchdringlich
gemachtes und kalandriertes Gewebe mit einer flüchtigen Harzlösung überzogen, nach
dem Trocknen der Lösung und Wiederbelebung der Klebkraft der so gebildeten Harzhaut
mittels Erwärmung Metallpulver auf das Gewebe aufgebracht und dieses schließlich
kalandriert wird. Nach diesem Verfahren wird ein für Luft und Feuchtigkeit undurchlässiges
Erzeugnis erhalten, das außerdem wegen der Verwendung von Metallpulver für den Überzug
praktisch kein Wärmereflexionsvermögen besitzt.
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Schließlich ist es auch bekanntgeworden, ein zum Schutz gegen strahlende
Hitze dienendes Kleidungsstück dadurch herzustellen, daß auf eine aus unverbrennbarem
oder schwer entflammbarem Material bestehende Trägerschicht eine dünne Metallfolie
aufkaschiert wird. Da bei der Benutzung eines solchen gegen Flammen schützenden
Kleidungsstückes durch die auftretende starke Beanspruchung in der Metallfolie Risse
und Löcher auftreten können, die zu einem Abblättern der Folie und dadurch zu einer
Herabsetzung ihrer Flammenschutzwirkung führen, kann zwischen der äußeren Metallfolie
und der Trägerschicht eine dichte, zusammenhängende Zwischenschicht aus Bronzeteilchen
angeordnet sein, welche an der Trägerschicht durch ein das Trägermaterial vorzugsweise
durchtränkendes Bindemittel befestigt ist und auf welche die Metallfolie aufkaschiert
oder aufgewalzt ist. Ein solches Erzeugnis ist nicht porös und biegsam und könnte
nicht als wärmehaltendes Zwischenfutter in normaler Kleidung verwendet werden.
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Zweck der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens, welches ein
aus Schuß- und Kettengarnen bestehendes metallüberzogenes Gewebe herzustellen gestattet,
das sich vorzüglich als Zwischenfutter für Kleidungsstücke eignet, weil es eine
hohe Porosität, einen weichen Griff und eine gute Biegsamkeit wie unbehandeltes
Gewebe besitzt und zusätzlich ein hohes Wärmeisoliervermögen aufweist, während es
außerdem wie gewöhnliches Gewebe gereinigt werden kann. Die Herstellung eines solchen
metallisierten Gewebes, das alle die genannten Eigenschaften gleichzeitig besitzt,
war mit den bisher bekannten Verfahren nicht möglich.
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Gemäß der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines biegsamen,
porösen, wärmereflektierenden Gewebes aus Schuß- und Kettengarnen, welches auf einer
Seite mit einem nicht zusammenhängenden Film von Metallteilchen versehen ist, die
an die Garne durch ein Bindemittel gebunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Gemisch aus Bindemittel und Metallteilchen nur auf die nach außen frei liegenden
Teile der Oberfläche der Schuß- und Kettengarne aufgebracht, z. B. aufgespritzt
wird, wobei sowohl Bereiche an jeder Garnkreuzungsstelle, in welchen ein Garn über
ein darunterliegendes Garn hinweggeht, als auch die zwischen den Schuß- und Kettengarnen
vorhandenen Zwischenräume frei von Metallteilchen und Bindemittel bleiben. Gemäß
einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung wird das Gemisch
aus Bindemittel und Metallteilchen nur an die abstehenden Fasern der Schuß- und
Kettengarne gebunden, so daß keine Metallteilchen und kein Bindemittel in das Innere
der Garne eindringen.
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Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zu metallisierende Material
kann aus irgendeinem glatten oder florigen Gewebe aus Seide, Wolle, Baumwolle, Leinen,
Ramie, künstlichen Textilien auf der Grundlage von Cellulose, synthetischen Textilien
aus Polymerisations- und Kondensationsprodukten usw. bestehen.
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Für die bei dem Verfahren nach der Erfindung zur Benutzung kommenden
Metalle können irgendwelche Metalle angewendet werden, die ein hohes Reflexionsvermögen
haben und in die Form feiner Blättchen oder Schuppen gebracht werden können, wie
Aluminium, Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Stahl, rostfreier Stahl, Messing, Bronze,
Monelmetall, Zink oder Platin.
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Das Bindemittel zum Festhalten der Metallteilchen an ihrem Ort kann
irgendein filmbildendes, plastiziertes oder nicht plastiziertes Polymerisat sein,
unter Umständen sogar irgendeines der synthetischen Polymerisate, wie sie gewöhnlich
zur Herstellung von Textilfasern verwendet werden. Nach dem Dispergieren oder Lösen
in einem Lösungsmittel, in dem sich die Metallteilchen in Suspension befinden, wird
eine Metallzusammensetzung gebildet, die bei der Verdampfung des Lösungsmittels
nach dem Aufbringen eine dünne Metallschicht erzeugt, die aus Metallblättchen oder
-schuppen besteht, die an ihrem Ort durch das Bindemittel gehalten werden.
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Als Bindemittel können die üblichen synthetischen filmbildenden Polymerisate
benutzt werden: Vinylpolymerisate, wie Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat und Mischpolymerisate
von Vinylverbindungen mit anderen filmbildenden Verbindungen Vinylidenchloridpolymerisate
und sogar substituierte Vinylverbindungen, wie Polystyrol, ferner Acrylsäureharze,
wie Methyl-, Äthyl-, Propyl- und Butylacrylate oder Methacrylat und verschiedene
Mischpolymerisate davon, ferner Alkydharze, wie z. B. die Kondensationsprodukte
von Glycerin und Phthalsäure oder Phthalsäureanhydrid, ferner lineare Polyamide,
wie z. B. Superpolyamide, ferner organische Siliciumpolymerisate, wie Polymethylsiloxan,
und schließlich Melaminharze, die als Kondensationsprodukte von Melamin und Formaldehyd
gekennzeichnet sind.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert.
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Fig. 1 ist ein stark vergrößerter Schnitt durch ein Stück eines gemäß
der Erfindung metallisierten Gewebes aus Schuß- und Kettengarnen; Fig. 1 A ist ein
weiter vergrößerter Querschnitt durch ein Schußgarn dieses Gewebes; Fig.2 ist eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung, wie sie für die Durchführung des Verfahrens
gemäß der Erfindung verwendet werden kann; Fig.3 ist eine Draufsicht auf das in
Fig. 1 im Schnitt wiedergegebene Gewebe; Fig. 4 ist ein Schnitt nach der Linie 4-4
von Fig. 3; Fig.5 ist eine stark vergrößerte Draufsicht auf einen Teil eines Kettengarnes,
der unter einem dieses kreuzenden Schußgarn liegt;
Fig.6 ist ein
Querschnitt durch das in Fig.5 wiedergegebene Kettengarn; Fig. 7 ist ein der Fig.
1 ähnlicher Schnitt durch ein Stück eines gemäß der Erfindung auf der einen Seite
metallisierten Gewebes, das auf seiner anderen Seite einen verhältnismäßig tiefen
Flor aufweist.
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Wie in Fig. 1 dargestellt, wird das Gewebe von sich rechtwinklig kreuzenden
Schuß- und Kettengarnen gebildet, wobei die Kettengarne mit 10 und die Schußgame
mit 11 bezeichnet sind. In Fig. 1 ist eine Reihe von Metallschuppen 12, 13, 14,
15 usw. schematisch angedeutet, welche auf die vorderseitige frei liegende Oberfläche
jedes Kettengarnes 10 aufgebracht ist und welche am Kettengarn gegen das Schußgarn
herunterläuft. Diese einzelnen Metallschuppen bilden somit einen diskontinuierlichen
Metallfilm, der in den Fig. 3 bis 6 mit 30 bezeichnet ist. Gleichzeitig ist auch
die frei liegende Oberfläche der Schußgarne 11 mit solchen Metallschuppen
bedeckt, mit dem Ergebnis, daß die ganze Vorderseite des Gewebes mit einer oberflächlichen
Schicht aus Metallschuppen bedeckt ist, wobei jedoch die Zwischenräume, die durch
die Kreuzung der Garne entstehen, unbedeckt bleiben, um die Porosität des Gewebes
im wesentlichen unbeeinflußt zu lassen. So ist aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich,
daß der in senkrechter Richtung aufgebrachte Sprühstrahl die einzelnen Fäden 10
auf denjenigen Teilen, auf welchen sie unter den sie überquerenden Garnen 11 liegen,
d. h. an den Kreuzungspunkten der Garne, nicht überzieht oder bedeckt. Die Zwischenräume,
welche durch den Sprühstrahl nicht abgedeckt werden, sind in Fig. 4 mit 32 bezeichnet.
Es ist natürlich zu bemerken, daß die Figuren rein schematisch sind und nur veranschaulichen
sollen, wie man sich die Anordnung der Fäden im Stoff und die an ihnen haftenden
Metallschuppen zu denken hat. Das wiedergegebene Schema fußt auf mikroskopischen
Untersuchungen von Abschnitten, die aus einem überzogenen Gewebe herausgenommen
worden sind, und, wie angedeutet, wird eine oberflächliche Metallschuppenschicht
von mindestens der Dicke einer Schuppe an die Oberflächen der miteinander verwebten
Schuß- und Kettengarne gebunden, wenn diese in senkrechter Ansicht betrachtet werden.
Die Wirkung für das Auge ist so, als ob ein kontinuierlicher Überzug vorhanden sei,
jedoch läßt das Gewebe beim Betrachten im Gegenlicht die freien Stellen an den Kreuzungspunkten
der Garne erkennen.
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In Fig. 2, welche in schematischer Weise eine praktische Vorrichtung
zum Überziehen eines Gewebes der obengenannten Arten wiedergibt, die nicht Gegenstand
der Erfindung ist, ist mit 20 eine Geweberolle bezeichnet, von welcher die Gewebebahn
21 in der durch einen Pfeil angedeuteten Richtung abläuft. Auf seinem Weg an einer
Walze 22 vorbei läuft die Gewebebahn 21 unter einem Sprühstrahl entlang,
der aus einem oder mehreren Behältern 23 abgegeben wird, die eine Spritzmasse enthalten,
welche aus einer Suspension von Metallteilchen in einer Lösung eines Bindemittels
besteht. Die gewünschte Menge an Metallteilchen je Flächeneinheit der Gewebebahn
läßt sich durch Einstellen verschiedener veränderbarer Größen, wie z. B. der Bewegungsgeschwindigkeit
der Gewebebahn, der Sprühgeschwindigkeit und der Zusammensetzung des zu versprühenden
Materials, regeln. Auf seinem weiteren Weg läuft die Gewebebahn 21 durch eine Erhitzungs-
oder Trockenvorrichtung 24, die aus einem gewöhnlichen Trockenofen oder gewünschtenfalls
aus einem Satz von infraroten Heizlampen bestehen kann und die das Lösungsmittel
aus der auf die Gewebebahn aufgesprühten Metallsuspension verdampft und damit die
Trocknung beendet. Das Trocknen des aufgesprühten Überzugs kann während 10 bis 20
Minuten erfolgen, um das Lösungsmittel zu entfernen. Danach wird die Gewebebahn
einer Wärmebehandlung bei einer Temperatur zwischen etwa 180 und 200° C (wobei die
genaue Behandlungstemperatur dem verwendeten besonderen Bindemittel angepaßt ist)
unterworfen, um den überziehvorgang zu vollenden. Die Wirkurig dieser Schlußwärmebehandlung
ist, einerseits die letzten Spuren von Lösungsmittel zu entfernen und andererseits
wenigstens ein beginnendes Schmelzen des getrockneten Bindemittels hervorzurufen,
so daß eine feste Haftung der Metallschuppen an der Oberfläche der Gewebebahn erhalten
wird.
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Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Gewebebahn,
die, wie oben angegeben, auf der einen Seite entweder glatt oder florig sein kann,
ist wärmereflektierend, aber auf Grund der zur Herstellung des Überzugs verwendeten
Spritzmasse und ihrer geregelten Aufbringung luftdurchlässig. Es ist im Verlauf
der Herstellung solcher Gewebebahnen gefunden worden, daß die Schlußwärmebehandlung
die Metallauflage auf den äußeren Teilen der Oberfläche der Gewebebahn verankert,
während die Zwischenräume im wesentlichen frei von Metallteilchen bleiben, so daß
kleine Öffnungen oder Poren für den Durchtritt von Luft geschaffen werden. Die natürlichen
Zwischenräume in der Gewebebahn zwischen den einzelnen Garnen sind in Fig. 3 mit
31 bezeichnet. Diese Zwischenräume 31 bleiben frei von Metallteilchen, und daher
behält die Gewebebahn, soweit es diese Zwischenräume betrifft, seine Porosität bei.
Es ist gefunden worden, daß die Metallteilchen den größeren Teil jeder Erhöhung
bedecken, an welcher ein Kettengarn über einem Schußgarn liegt, und umgekehrt.
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In Fig. 6 sind mit 40 Lufttaschen bezeichnet, die sich zwischen den
Einzelfäden des multifilen Garnes und dem Film bilden. Wie in Fig. 6 und auch in
Fig. 1 A gezeigt, ist jedes Garn aus Einzelfäden zusammengesetzt. Durch den leichten
Überzug aus Metallteilchen auf der äußeren Oberfläche jedes Garnes wird keine der
zwischen den Einzelfäden der Garne bestehenden natürlichen Öffnungen, die in Fig.
6 mit 35 bezeichnet sind, gefüllt oder imprägniert.
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Es ist ersichtlich, daß das Verfahren zum Aufbringen der Metallteilchen
die Regelung einer Anzahl von veränderbaren Größen umfaßt, wie z. B. die Zusammensetzung
der metallenen Auflage, den Abstand der Sprühdüsen von der Gewebebahn, den auf die
Sprühdüsen ausgeübten Druck und die Laufgeschwindigkeit der Gewebebahn an den Sprühdüsen
vorbei. Es sei kurz bemerkt, daß der Luftdruck in den Sprühstrahlen derart sein
soll, daß die Bildung einzelner Tröpfchen aus der Lösung und eine rasche Verdampfung
des Lösungsmittels gewährleistet wird-Die Laufgeschwindigkeit der Gewebebahn soll
eine solche sein, daß das Niederschlagen eines leichten gleichmäßigen Überzuges
auf die Gewebebahn ermöglicht wird.
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Durch Steuervorrichtungen zum Regeln der auf die Gewebebahn aufzubringenden
Metallsuspension sowie der Geschwindigkeit und des Grades der Trocknung
können
die veränderbaren Größen in einer dem Fachmann geläufigen Weise gegeneinander ausgeglichen
werden. Zur Beurteilung des fertigen Produktes kann eine Prüfung durch Messung des
zusätzlichen Gewichtes je Flächeneinheit der Gewebebahn vorgenommen werden. Da jedoch
das zusätzliche Gewicht normalerweise fast unmerklich ist, eignet sich besser eine
Strahlungsmessung auf Grund der Änderung der Reflexions- oder Durchlässigkeitseigenschaften,
weil eine solche Messung in engerer Beziehung zu der endgültigen Aufgabe der überzogenen
Gewebebahn steht. Zu diesem Zweck können hinter der Trockenvorrichtung 24 (Fig.
2) eine Strahlenquelle 25 und ein Empfänger 26 angeordnet werden, um das Ausmaß
zu messen, bis zu welchem die Gewebebahn überzogen worden ist. Die fertige Gewebebahn
wird bei 27 aufgewickelt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist voranstehend unter der Voraussetzung
beschrieben worden, daß das Aufsprühen der Masse mittels einer üblichen Sprühvorrichtung
erfolgt. Es sind jedoch auch andere Arbeitsweisen, wie z. B. Aufwalz- oder Aufdruckverfahren
geeignet. So kann z. B. in manchen Fällen eine Abänderung der Arbeitsweise erwünscht
sein, bei der ein erster leichter Überzug, der ein reines Bindemittel sein kann,
auf die Gewebebahn und danach auf diese Schicht der reflektierende Überzug aufgebracht
wird. Das Sprühverfahren hat jedoch den Vorzug, daß der Druck des Sprühstrahles
die Metallschuppen auf die Oberfläche des Textilgewebes aufzulegen sucht und nicht
in die Zwischenräume zwischen den einzelnen Garnen oder deren Einzelfäden oder in
die Öffnungen eindringt, die von den Kreuzungsstellen der Garne bestimmt werden,
so daß die Gewebebahn biegsam und porös bleibt.
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Der Überzug auf den Textilien hat, wie dies durch Untersuchungen und
Prüfungen festgestellt wurde, die Wirkung, daß er der überzogenen Seite der Gewebebahn
die Farbe der Metallschuppen gibt, und daher verleihen die meisten Metalle dem Gewebe
ein graues Aussehen; Bronze- und Kupferschuppen liefern ein gelbliches bzw. rötliches
Aussehen.
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Versuche haben gezeigt, daß durch das Überziehen einer Gewebebahn
mit Aluminiumschuppen die Wärmeverluste durch das Gewebe hindurch bis zu 33"/c,
herabgesetzt werden. Der Wert der Verwendung eines aluminiumüberzogenen Reyongewebes
z. B. als Futter in einem Kleidungsstück ist offensichtlich, weil es das Kleidungsstück
ohne nennenswerte Gewichtserhöhung wesentlich wärmer macht. Durch Versuche wurde
gefunden, daß ein Futterstoff aus Reyonsatin, welcher eine Schicht aus Aluminiumschuppen
trug, einem ähnlichen Futterstoff gleichwertig war, der aus normalem 280-g Wollmaterial
hergestellt war.
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Wie oben angegeben, stellt Fig. 7 eine Draufsicht einer abgeänderten
Ausführungsform eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Gewebes
dar. Der diskontinuierliche Film aus geblätterten, wärmereflektierenden Metallschuppen
ist hier auf ein Gewebe aufgebracht, das sich aus Kettengarnen 45 und Schußgarnen
46 zusammensetzt. Dieses Gewebe hat einen ziemlich tiefen Flor, der mit 47 bezeichnet
ist. Der Flor befindet sich vorzugsweise auf der Außenseite des Gewebes. Der wärmereflektierende,
diskontinuierliche. geblätterte Metallfilm ist mit 4$, 49, 50 und 51 bezeichnet.
Er wird vorzugsweise auf die innere oder glatte Seite des Florgewebes aufgebracht.
Er ist von genau gleicher Art und gleicher Form wie bei dem in Verbindung mit den
Fig. 1 und 3 bis 6 beschriebenen Gewebe. Er besitzt die gleichen erwünschten Merkmale
und Eigenschaften und ist genau der gleiche Überzug, wie er oben in Verbindung mit
den Fig. 1 und 3 bis 6 beschrieben worden ist. Er ist mittels der oben beschriebenen
Arbeitsweisen und der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung oder auf eine andere der
beschriebenen Weisen auf das Gewebe aufgebracht.
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Der verhältnismäßig tiefe Flor auf dem Gewebe unterstützt das Zurückhalten
der Luft dicht am Gewebe. Die Strahlungswärme - die von der Florseite des Gewebes
aus auf die reflektierende Metallschicht trifft - wird auf die Florseite zurückgeworfen.
Warme Luft wird durch die Taschen in dem Gewebe und die Zwischenräume zurückgehalten,
die durch die Kreuzungsstellen der Schuß- und Kettengarne und durch die Metallschicht
gebildet werden.
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Eine übliche Art des Webens eines Webstoffes besteht darin, auf der
einen Seite einen verhältnismäßig schweren Flor zu belassen, der gewöhnlich eine
Fasertiefe von dem mehrfachen der Dicke des Webstoffes hat, um den Vorgang der Wärmeübertragung
durch ein Gewebe hindurch teilweise in vorteilhafter Weise auszunutzen. Es ist bekannt,
daß im allgemeinen bei jedem Wärmeübertragungsvorgang die Geschwindigkeit des Wärmestromes
durch die Temperaturen in der Nähe des Hindernisses für die Wärme bestimmt wird.
Es ist auch bekannt, daß eine dicht an dem Hindernis liegende Gasschicht dem Wärmestrom
einen erheblichen Widerstand entgegensetzt. Daher sucht ein Gewebe mit einem schweren
Flor auf der einen Seite Gas an dieser Oberfläche einzuschließen und somit die Geschwindigkeit
des Wärmeverlustes durch das Gewebe hindurch zu verzögern. Der Weg des Wärmestromes
würde also durch die Ketten- und Schußgarne und dann durch die Faserschicht verlaufen,
die der Flor mit seinem Gasfilm darstellt. Ein wenig berücksichtigter Faktor beim
Entwurf von Geweben für eine wirkliche Warmhaltung ist der Umstand, daß dieses Gefüge
kein Hindernis für die Strahlungswärme schafft, welche von dem Körper abgegeben
wird. Durch die Aufbringung eines Filmes oder einer Schicht aus Metallschuppen in
der dargestellten und beschriebenen Weise auf der Vorderseite eines Gewebes, die
gegenüber derjenigen Seite liegt, die den Flor trägt, kann der Wärmeverlust durch
das Gewebe hindurch beträchtlich vermindert und die Wirksamkeit des Gewebes zum
Warmhalten des Körpers verbessert werden.