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Sonnenuhr Die Erfindung betrifft eine Sonnenuhr, bei welcher die die
Zeit anzeigenden Ziffern bandförmig angeordnet sind, wobei ein stabföriniger Zeiger
bei Sonnenschein seinen Schatten auf die Ziffern wirft.
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Bei bekannten Sonnenuhren dieser Art sind die Ziffern beispielsweise
auf die Außenwand eines Hauses gemalt oder in Sgraffito-Technik ausgeführt. Bekannt
sind auch Ausführungen, bei welchen die Ziffern aus Metall, beispielsweise Blech
oder Schmiedeeisen hergestellt und an einer Gebäudewandung oder einer sonstigen,
beliebig geneigten Fläche angeordnet sind. An der gleichen Fläche, an welcher die
Ziffern befestigt sind, ist auch der schattenwerfende Zeiger, meist an ein oder
zwei Punkten, fest gelagert » Da der Zeiger bei fast allen bekannten Ausführungsformen
#us verhältnismäßig schwerem Metall besteht, ist er jeweils an einem Ende und zur
Vermeidung von Durchbiegung in seiner Mitte unterstützt. Bei Anfertigung einer derartigen
Sonnenuhr muß der geographische Standort sowie die Neigung der Fläche bekannt sein,
an welcher die Sonnenuhr angebracht werden soll. Nach diesen Tatsachen sind die
gegenseitigen Abstände der Ziffern sowie der Neigungswinkel zu berechnen, mit welchen
der schattenwerfende Zeiger von der Fläche der Sonnenuhr abstehen muß. Ein Nachteil
dieser bekannten Sonnenuhren ist es, daß jede einzelne Sonnenuhr in Sonderanfertigung
nach besonderen Berechnungen hergestellt werden muß. Eine einmal an einem bestimmten
Ort aufgestellte Sonnenuhr kann auch nicht an einem anderen Ort aufgestellt werden,
was beispielsweise bei einem Umzug des Besitzers der Sonnenuhr wünschenswert wäre.
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Es ist zwar eine Sonnenuhr mit verstellbarem Schattenzeiger bekannt,
welche unmittelbar an der Wand befestigt werden könnte, hier soll jedoch die Beweglichkeit'
des Schattenzeigers lediglich den saisonbedingten Sonnenstand ausgleichen, während
die Uhr selbst nur für den Ort, für den der Abstand der Ziffern berechnet ist, verwendet
werden kann, da auch hier die Ziffern selbst fest auf der Grundplatte angeordnet
sind.
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Diesen Nachteil vermeidet andererseits eine Sonnenuhr mit bandförmig
angeordneten Ziffern und einem stabförmigen schattenwerfenden Zeiger, bei welcher
die Ziffern durch Drähte oder Fäden dargestellt werden und die Neigung des Zeigers
gegenüber den Ziffern und gleichzeitig die Abstände der Ziffern veränderlich einstellbar
sind. Diese bekannte Sonnenuhr weist jedoch den Nachteil auf, daß der den eigentlichen
Schattenzeiger tragende Stab irritieren kann und die Zifferndarstellung durch Drähte
oder Fäden auf größere Entfernung schlecht sichtbar ist und außerdem die Uhr in
einem größeren Abstand von der Wand angebracht werden müßte, damit der Schattenzeiger
frei bewegt werden kann.
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Die Erfindung vermeidet die angegebenen Nachteile der bekannten Sonnenuhren,
die zwar einen stabförmigen, in seiner Neigung gegenüber der Grundplatte veränderlichen
Zeiger aufweisen, wobei der Abstand der Ziffern entsprechend der eingestellten Neigung
des Zeigers ebenfalls veränderlich ist, dadurch, daß die Ziffern aus beliebigem
steifem Material bestehen und unabhängig von der eingestellten Neigung des Schattenzeigers
verstellbar, in auf der Platte befindlichen Schienen gleitend angeordnet sind.
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Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ermöglichen die Herstellung einer
Sonnenuhr ohne Rücksicht auf den Ort und die Lage der Aufstellung. Eine einfache
und vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht demnach lediglich aus einer
oder zwei bandförmigen Schienen, in welch-er Ziffern aus beliebigem, steifem Material
bzw. rückwärtige, stiftförnüge Ansätze an den Ziffern in beliebigem Abstand voneinander
eingeklemmt werden können und aus einem stabförmigen Zeiger, welcher mittels einer
Schwenkvorrichtung, beispielsweise einem Schwenkgelenk oder Kugelgelenk, auf einer
Unterlage oder an einer Wandung zu befestigen ist. Am Ort der Aufstellung müssen
sodann lediglich Ziffernabstände oder Neigungswinkel des Zeigers berechnet und eingestellt
werden. Vorzugsweise kann einer in Serienanfertigung hergestellten, erfindungsgemäßen
Sonnenuhr eine Tabelle für die Einstellung von Ziffern und Zeiger für alle in Frage
kommenden Orte und Neigungswinkel der Aufstellung mitgegeben werden.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird der Zeiger
an einem Ende in einem Kugelgelenk gelagert, wobei eine Klemmvorrichtung vorgesehen
ist, beispielsweise eine Schraube, mit der der Neigungswinkel festgelegt werden
kann.
Bekannte Sonnenuhren stützen wegen der andernfalls auftretenden
Durchbiegung den Zeiger in der Mitte nochmals ab. Daher sieht eine weitere vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung vor, den Zeiger aus nichtrostendem Leichtmetall herzustellen.
Eine bei der erfindungsgemäßen Sonnenuhr störende Ab-
stützung wird dadurch
hinfällig.
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Vorteilhaft wird die erfindungsgemäße Sonnenuhr auf einer Fertigbauplatte
angeordnet. Auf dieser Fertigbauplatte können Schienen zur Führung de#r Ziffern
oder Rillen zur Führung von an den Ziffern sitzenden Stiften sowie die Befestigung
des Zeigers angebracht werden. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht die
Einfügung der fertigen Sonnenuhr in eine Gebäudewand. Die Fertigbauplatte kann dabei
aus einer stabilen, wärmedämmenden Unterlage und einer darauf haftenden Edelputzschicht
bästehen. In diesem Fall kann auch die künstlerische Ausgestaltun der Sonnenuhr,
beispielsweise in Sgraffito-Tech-9 nik bereits vom Hersteller vorgenommen werden,
was eine wesentliche Vereinfachung gegenüber dem bisherigen Verfahren darstellt,
bei welcher der Künstler oder der Hersteller die Sonnenuhr am fertigen Bau montieren
und künstlerisch ausgestalten mußte. Die Fertigbauplatte, an welcher die erfindungsgemäße
Sonnenuhr angebracht ist, kann beispielsweise an ihrer Rückseite oder an ihren Seitenflächen
mit Stiften oder Bolzen zur Befestigung an einem Gerüst oder einer Wand versehen
sein, so daß sie beispielsweise direkt in eine offengelassene Vertiefung einer fertigverputzten
Wand eingesetzt werden kann.
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An Hand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
erläutert.
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Es zeigt F i g. 1 eine Vorderansicht und F i g. 2 einen
Schnitt gemäß der Linie 11-II in F i g. 1.
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Eine Fertigbauplatte 1 besteht aus einer stabilen, wärmedämmenden
Unterlage 2 und einer darauf haftenden Edelputzschicht 3. In der Edelputzschicht
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sind in Sgraffito-Technik Verzierungen 4, ein ein Kugelgelenk
5 tragender Stift 6 sowie Klemmschienen 7 und 8 eingelassen.
Im Kugelgelenk 5 ist ein Ende 9 eines stabförmigen Zeigers
10 schwenkbar gelagert. Dieser schließt mit der Fläche der Edelputzschicht
3 einen mittels der Schraube 11 fe,stlegbaren Winkel ein. Zwischen
die Schienen 7 und 8 sind Ziffern 12 aus steifem Material geklemmt
und können unter überwindung einer bestimmten Reibung gegeneinander verschoben werden.
In der Unterlage 2 sind Stifte 13 eingelassen, mittels derer die Fertigbauplatte
1 an einem Baugerüst oder in einer dafür vorgesehenen Vertiefung einer Wand
angebracht werden kann.