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Einrichtung zum Weiterbefördern von, Förderwagen Die Erfindung betrifft
eine Einrichtung zum Weiterbefördern von Förderwagen mit an einer endlosen, umlaufenden
Kette befestigten Mitnehmern, die auf der Auflauf- und auf der Ablaufseite geneigte,
durch Federelemente abgestützte Auflaufflächen aufweisen und die Förderwagen durch
vorzugsweise auf deren Achsen wirkenden Reibungsschluß auf die Geschwindigkeit der
Kette beschleunigen.
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Bei bekannten Einrichtungen dieser Art ist der Mitnehmer aus einem
Stück Federstahl gefertigt, das gleichzeitig die Aufgaben der Auflauffläche sowie
der Federn zu erfüllen hat. Mit zunehmendem Verschleiß ändern sich die Federkräfte
und führen zum. vorzeitigen Unbrauchbarwerden des Mitnehmers. Eine besondere Formgebung
der Auflaufflächen, beispielsweise das Ausbiegen in Form von Nocken, erweist sich
praktisch als unmöglich, da lokal begrenzter stärkerer Verschleiß zum Federbruch
führt.
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Bei weiteren bekannten Einrichtungen dieser Art ist daher der Mitnehmer
in Form einer Kufe an einer Seite schwenkbar an der Kette angebracht, wogegen das
freie Ende des Mitnehmers mittels eines Bolzens in einem Langloch einer ebenfalls
an der Kette angeordneten Lasche geführt ist. Durch die Langlochführung ist der
Schwenkbereich der Kufe begrenzt. Eine Druckfeder, die sich an der Kette abstützt
und etwa in der Mitte der Kufe angreift, drückt diese in ihre obere Schwenklage,
in der eine Mitnahme eines Förderwagens infolge der Reibung zwischen Kufe und Förderwagenachse
erfolgt. Unter festgehaltenen Förderwagen können die Kufen hindurchgezogen werden.
Die Nachteile dieser Ausführung bestehen einmal darin, daß die Gelenkteile einem
erheblichen Verschleiß unterworfen sind und eine Anzahl ständig zu überwachender
Wartungsstellen bilden. Darüber hinaus ist die Verschmutzungsgefahr groß, und nicht
selten kommt es vor, daß vom Förderwagen herabfallendes Gut in den von den Mitnehmern
und den auf der Kette angeordneten Stützteilen gebildeten Zwischenraum gelangt und
die Wirkungsweise des , Mitnehmers - insbesondere bei Förderung von festem Gut -
in Frage stellt.
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Schließlich wirkt es sich nachteilig aus, daß die Einrichtung nur
in einer Richtung fördern kann, denn bei Änderung der Förderrichtung ändern sich
die Verhältnisse grundlegend. Wenn bei Förderung in einer Richtung die Förderwagenachse
auf eine Stelle der Kufe auftrifft, die zwischen der Schwenkachse der Kufe und dem
Unterstützungspunkt durch die Feder liegt, so ist die Anpreßkraft infolge der Hebelübersetzung
und damit die Reibung zwischen Kufe und Förderwagenachse zunächst groß; sie nimmt
ab, je weiter die Achse über die Kufe gleitet, d. h., je weiter sich die Förderwagenachse
von der Schwenkachse entfernt. Gleichzeitig wird aber auch die Beschleunigungskraft
geringer. Bei Förderung in umgekehrter Richtung nähert sich die Förderwagenachse
beim Gleiten über die Kufe deren Schwenkachse, d. h., die Reibung ist zunächst,
wenn die größte Beschleunigungskraft aufzubringen ist, sehr klein. Die Kufe wird
unter der Förderwagenachse hindurchrutschen, da in dem der Schwenkachse nahen Bereich
der Kufe einer Zunahme der Reibung die Neigung der Ablauffläche entgegenwirkt.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht in der Schaffung
einer Einrichtung zum Weiterbefördern von Förderwagen, bei der die vorgenannten
Nachteile nicht auftreten und die nur wenige fertigungstechnisch leicht herstellbare
Bauelemente aufweist. Darüber hinaus soll sie ein geräuscharmes Arbeiten gewährleisten.
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Die Erfindung besteht darin, daß als Federelemente Gummifedern vorgesehen
sind, die einerseits, an den senkrechten Stirnflächen eines rahmenartigen, auf der
Kette angeordneten Stützteiles und andererseits an senkrechten Flächen eines Mitnehmerhalters
befestigt sind, so daß bei vertikaler Belastung des Mitnehmers die Gummifedern auf
Schub, bei horizontaler Belastung auf Druck beansprucht werden. Eine gleichmäßige
Kraftverteilung wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung erreicht, wenn die
Gummifeder scheibenförmig unterteilt ist und die benachbarten Scheiben durch Metallplatten
miteinander verbunden sind. Ferner können im Hinblick auf die Federwirkung die Gummifederscheiben
paketweise zusammengefaßt und mit Vorspannung in dem rahmenartigen Stützteil dachartig
angeordnet sein. Die Stirnflächen des rahmenartigen Stützteiles bilden
Anschläge,
die ein Verschieben des Mitnehmers in Bewegungsrichtung der Kette begrenzen. Schließlich
ist der Mitnehmerhalter mit einem oder mehreren Führungsbolzen versehen, der bzw.
die in Führungsteile eingreifen, die am rahmenartigen Stützteil angeordnet sind.
Dadurch wird verhindert, daß beim Auftreffen auf eine Förderwagenachse der Mitnehmer
zu stark verschwenkt wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 die Ansicht des Mitnehmers und F i g. 2 die entsprechende
Seitenansicht im Schnitt gemäß der Linie A -B der F i g. 1.
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Der rahmenartige Stützteil 1 besteht im wesentlichen aus der Grundplatte
2, an der Versteifungsstege 3 und 4 sowie Teile 5 und 6 angebracht sind, die das
Stützteil 1 mit der Kette verbinden. Die Teile 5 und 6 tragen das Führungsteil 7,
durch das der mit dem Mitnehmerhalter 8 verbundene Führungsbolzen 9 ragt. Es kann
auch die Grundplatte selbst mit einem Langloch versehen werden, so daß sich besondere
Führungsglieder erübrigen. Auf der oberen Stirnseite des Mitnehmerhalters 8 ist
der vorzugsweise aus verschleißfestem Werkstoff hergestellte Mitnehmer 10 befestigt,
der dachförmig ausgebildet ist und auf der Auflauf- und Ablaufseite geneigte Auflaufflächen
12 und 11 für die Wagenachse 13
aufweist. Auf dem Mitnehmer
10 kann ein zur Erhöhung der Reibung und gleichzeitig als Anschlag für die Wagenachse
13 dienender Nocken 14 (strichpunktiert angedeutet) vorgesehen sein. Zu beiden Seiten
der Grundplatte 2 sind Stirnflächen 15 und 16 vorgesehen, die als Anschläge 17,
18 für die geneigt angeordneten Teile des Mitnehmers 10 dienen und im rahmenartigen
Stützteil höhenverstellbar befestigt sind. Zur Erhöhung der Steifigkeit der Stirnbleche
des rahmenartigen Stützteiles sind Stege 19 und 20 angebracht. Zwischen dem Mitnehmerhalter
8 und den beiden Stirnflächen 15 und 16 sind die Gummifederscheiben 21, 22 und 23
paketweise zusammengefaßt und dachförmig angeordnet. Außerdem sind die benachbarten
Gummifederscheiben durch Metallplatten 24 und 25 miteinander verbunden und das so
gebildete Paket mit Vorspannung in das rahmenartige Stützteil 1 eingesetzt. Bei
Verwendung von verstellbaren Stirnblechen 15 und 16 kann die Größe der Vorspannung
auch noch nachträglich verändert und entsprechend den Betriebserfordernissen eingestellt
werden. Die Metallplatten 24 und 25 haben den Zweck, die Drucksteifigkeit der Federelemente
zu erhöhen.
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Sobald ein Förderwagen mit seiner Wagenachse 13 über eine der Auflaufflächen
11 bzw. 12 auf die Platte des Mitnehmers 10 gelangt, wird das Federelement
zusammengepreßt und der Förderwagen durch die zwischen der Wagenachse und dem Mitnehmer
entstehende Reibungskraft mitgenommen.
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Bei Anwendung eines Mitnehmers ohne Nocken muß aus erklärlichen Gründen
die vertikale Federkonstante größer sein als die horizontale. Ist auf dem Mitnehmer
ein Nocken vorgesehen, so ist es zweckmäßig, wenn die horizontale Federkonstante
größer ist.
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Der Führungsbolzen 9 kann auch je nach den Betriebsverhältnissen wegfallen.
Beim Auftreffen der Wagenachse 13 auf die Auflauffläche 12 wird der Mitnehmer 10
dann auf der Auflaufseite nach unten gedrückt. Durch die von der Wagenachse ausgeübte
Horizontalkraft und die dachförmige Anordnung der Gummifedern 21, 22, 23 wird die
Ablaufseite (Auflauffläche 11) des Mitnehmers 10 nach oben gedrückt.
Die Verhältnisse sind beim Betrieb in beiden Förderrichtungen gleich.