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Selbstverkäufer Die Erfindung bezieht sich auf Selbstverkäufer, die
für den Verkauf von verhältnismäßig großen und schweren Wareneinheiten, insbesondere
von Flaschen oder Pappbehältern mit Flüssigkeiten, bestimmt sind. Die Erfindung
bezweckt die Ausbildung eines besonders einfachen und billigen Selbstverkäufers,
um diesen auch für den Verkauf einer relativ geringen Warenstückzahl einsetzen zu
können. Die bekannten Selbstverkäufer haben verhältnismäßig teure mechanische oder
auch elektrische Einrichtungen, so daß ihr Einsatz sich nur für große Stückzahlen
und damit auch für einen großen Umsatz lohnt, zumal solche Selbstverkäufer einer
dauernden Wartung bedürfen. Die Erfindung schafft einen Selbstverkäufer, der so
billig und einfach in der Herstellung ist, daß im Bedarfsfall mehrere solcher Selbstverkäufer
nach Art des Baukastensytems zusammengesetzt werden können. Man schafft so die Möglichkeit,
verschiedene Waren durch verschiedene Selbstverkäufereinheiten verkaufen zu können
oder aber größere Stückzahlen der gleichen Waren durch mehrere Einheiten. Auch bei
Verwendung mehrerer Einheiten bleiben die Kosten niedriger als bei Verwendung großer
Selbstverkäufer.
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Der Selbstverkäufer nach der Erfindung verwendet in bekannter Weise
eine oder mehrere schrägliegende Ablaufbahnen zum Aufstellen der zu verkaufenden
und in Flaschen oder Behältern abgefüllten oder abgepackten Waren und eine Sperr-
und Freigabevorrichtung am unteren Rand jeder Ablaufbahn für die unter ihrem Eigengewicht
nachrutschenden Warenbehälter. Die Freigabe und Sperrvorrichtung besteht in bekannter
Weise aus einem schwenkbar gelagerten doppelarmigen Hebel, wobei ein Hebelarm zur
Sperrung des freizugebenden Warenbehälters dient. Erfindungsgemäß ist bei einem
solchen Selbstverkäufer der zweite Hebelarm des genannten doppelarmigen Hebels so
ausgebildet, daß er unter Einwirkung des nachfolgenden Warenbehälters die Rückführung
des ersten Hebelarmes in seine Sperrlage bewirkt, und weiter ist mit dem Drehzapfen
des doppelarmigen Hebels ein unter der Ablaufbahn liegender Schwenkarm verbunden
und diesem Schwenkarm eine Sperrvorrichtung von solcher Ausbildung zugeordnet, daß
der Schwenkarm bei seiner Bewegung aus der Freigabe- in die Sperrstellung des Armes
sich selbsttätig verriegelt.
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Als Sperrvorrichtung dient vorzugsweise eine gewichtsbelastete Klinke,
die einmal eine durch den Schwenkarm zu betätigende Steuerfläche und einen Steuernocken
aufweist, der durch an der Betätigungswelle des Selbstverkäufers angebrachte Stifte
beeinflußt wird, um die Freigabe des Schwenkarmes zu erreichen. Weiter ist mit der
Betätigungswelle eine Scheibe mit Ausschnitten zur Aufnahme von Münzen verbunden,
und die durch einen Kanal zugeführten Münzen dienen zur Kupplung der Scheibe mit
der Handkurbel des Selbstverkäufers.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden an Hand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt in schematischer Darstellung A b b. 1 einen
lotrechten Schnitt durch eine Ablaufbahn mit Sperr- und Freigabevorrichtung, A b
b. 2 eine Aufsicht auf zwei Ablaufbahnen, die von einer Welle aus gesteuert werden,
A b b. 3 eine Seitenansicht einer in den A b b. 1 und 2 dargestellten Sperrklinke
und ihren Antrieb von der Welle aus und A b b. 4 eine Ansicht der Kupplungsvorrichtung
der Antriebswelle mit der Betätigungskurbel des Selbstverkäufers.
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In der Zeichnung sind die beiden in A b b. 2 dargestellten Ablaufbahnen
mit 1 und 2 bezeichnet. Die Bahn 1 ist in A b b. 1 im Schnitt dargestellt.
Sie ist zur Waagerechten so geneigt, daß sich die darauf abgestellten Warenbehälter
durch ihr Eigengewicht nach unten bewegen. In der Zeichnung sind beispielsweise
als Warenbehälter Flaschen dargestellt. Die beiden jeweils nahe dem unteren Rand
der Ablaufbahnen stehenden Flaschen sind mit 3 und 4 und die nachfolgenden mit 5
und 6 bezeichnet. Jede Bahn hat seitliche Führungsleisten 28 und 29. Die Leiste
29 endet kurz nach der Mitte der zuunterst stehenden Flasche 3 bzw. 4, die Leiste
28 etwa in Höhe der vorderen Kante der vorletzten Flasche 5 bzw. 6.
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An der Unterseite jeder Ablaufbahn und lotrecht zu dieser ist ein
Lagerauge 7 befestigt. In diesem sitzt schwenkbar ein Zapfen B. Er trägt
an seinem unteren Ende einen Schwenkarm 9, der parallel zur Ablaufbahn liegt, aber
nahe seinem Ende 10 stumpfwinklig abgebogen ist. Oberhalb der Ablaufbahn liegend
sind am Zapfen 8 zwei Hebelarme bzw. Flügel 11 und 12 befestigt. Der Flügel 12 ist
bogenförmig gestaltet, der
Flügel 11 eben. Der Flügel 11
hält die jeweils vornstehende Flasche fest, also auf der Bahn 1 die Flasche 3, wenn
das Ende 10 des Hebels 9 festgehalten wird. Hierzu dient eine Klinke 13, die, wie
A b b. 3 zeigt, lotrecht zur Bahn 1 gerichtet und um einen Zapfen 14 schwenkbar
ist, der parallel zur Bahn 1 liegt. Die Klinkennase weist vorn eine schräge Fläche
15 auf. Am hinteren Ende der Klinke ist eine Platte 16 befestigt. Sie dient einmal
dazu, die Klinke in der in A b b. 3 gezeigten Lage zu halten, und zum anderen als
Steuernocken. Die Klinke 13 liegt, wie Ab b.3 zeigt, parallel zu einer unter den
Bahnen l und 2 drehbar gelagerten Welle 17, von deren Lagern nur eines, das Lager
18, dargestellt ist. An dieser Welle sind Stifte 19 befestigt, die beim Drehen der
Welle 17 gegen die Steuerfläche des Nockens 16 schlagen und dabei die Klinke 13
in die in A b b. 3 gestrichelt dargestellte Lage bringen, in der das Ende 10 des
Schwenkarmes 9 nicht mehr gehalten ist.
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Für die Führungsbahn 2 ist angenommen, daß die zugehörige Klinke 13
durch den zugeordneten Stift 19 der Welle 17 angehoben und der zu dieser Bahn gehörige
Arm 9 freigegeben ist. Durch das Gewicht der gegen den Flügel 11 drückenden Flasche
4 ist der Arm 9 in die gestrichelt dargestellte Lage gebracht worden. In dieser
Lage gibt der Flügel 11 die Flasche 4 frei, während der Flügel 12 sich vor die nachfolgende
Flasche 6 legt. Das ist möglich, weil die Flasche 4 dem Flügel 11 seitlich ausweichen
kann.
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Ist die Flasche 4 aber von der Bahn 2 vollständig abgeglitten,
dann drückt die Flasche 6 den Flügel 12 beiseite und schwenkt somit den Arm 9 wieder
in die Lage des Armes 9 der Bahn 1. Er stößt hierbei gegen die schräge Kante 15
der Klinke 13, sie sich in der waagerechten Stellung befindet, drückt die Klinke
nach unten und wird, nachdem er die Klinkennase passiert hat, von der wieder nach
oben gehenden Klinke festgehalten. Die Flasche 6 befindet sich dann in der Lage
der Flasche 3 der Bahn 1 und wird von dem Flügel 11 festgehalten.
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In A b b. 2 ist angenommen, daß die Stifte 19 um 90° gegeneinander
versetzt sind, d. h. daß die Vorrichtung vier Ablaufbahnen umfaßt, die durch Drehen
der Welle 17 nacheinander freigegeben werden. Von diesen vier Bahnen sind nur zwei
dargestellt. Zum Drehen der Welle 17 dient eine Kurbel 20, die in einem Lager
21 gelagert ist. Mit ihrem Lagerzapfen 22 ist ein Mitnehmer 23 verbunden,
der einen rechtwinklig gebogenen Arm 24 besitzt, dessen Abstand von der Drehachse
wenig größer ist als der Durchmesser der Scheibe 25, die am Ende der Welle 17 befestigt
ist. Die Scheibe 25 hat bei vier Ablaufbahnen vier Ausnehmungen 26, die zur Aufnahme
einer Münze dienen, die den Ausschnitten 26 durch einen Kanal 27 zugeführt
wird. Fällt in einen der Ausschnitte 26 eine Münze 30, so ragt diese
über den Umfang der Scheibe 25 vor, d. h. sie wird beim Drehen der Kurbel 20 von
dem Arm 24 mitgegenommen, d. h., auch die Welle 17 wird um 90° gedreht. Nach dieser
Drehung fällt die Münze aus dem Ausschnitt 26 heraus in einen Sammelbehälter, und
die Kupplung der Kurbel 20 und der Welle 17 ist aufgehoben. Die Kurbel kehrt
in die Ausgangslage zurück.
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Die Form der Flügel ist der jeweiligen Behälterform anzupassen.