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Hemmwerk, insbesondere für photographische Verschlüsse Die Erfindung
bezieht sich auf ein Hemmwerk, insbesondere für photographische Verschlüsse, dessen
Eingangsglied mittels eines zweiarmigen Verbindungshebels mit der zu hemmenden Vorrichtung
kuppelbar ist, wobei der eine Arm des Verbindungshebels über eine Stift-Schlitz-Verbindung
auf das Eingangsglied wirkt, während der andere Arm in die Ablaufbahn eines bewegten
Teiles der zu hemmenden Vorrichtung ragt und hinsichtlich seiner Relativlage zu
diesem Teil durch einen Zeiteinsteller veränderbar ist.
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Bei an sich bekannten Hemmwerken dieser Art sind der Verbindungshebel
und das Eingangsglied, d. h. gewöhnlich ein mit einer längeren Getriebekette im
Eingriff stehendes Zahnsegment, nur gemeinsam bewegbar. Im ungespannten Zustand
der zu hemmenden Vorrichtung befindet sich das Hemmwerk in einer Endlage, wobei
der Verbindungshebel mit einem zur Zusammenarbeit mit ihm ausgebildeten Zeiteinsteller
außer Eingriff ist, dessen Lage die Hemmzeit und damit gleichermaßen auch die Belichtungszeit
bestimmt. Im gespannten Zustand der zu hemmenden Vorrichtung steht der Verbindungshebel
hingegen unter Wirkung der Rückstellfeder des Hemmwerks mit dem Zeiteinsteller in
Verbindung. Auf Grund dieser Wirkungsweise bedarf es für Zeiteinstellungen, welche
im gespannten Zustand der zu hemmenden Vorrichtung vorgenommen werden, der Anwendung
einer verhältnismäßig großen Kraft zur Betätigung des Zeiteinstellers, da hierbei
der Verbindungshebel mittels des Zeiteinstellers gegen die Wirkung der Rückstellfeder
des Hemmwerks bewegt werden muß, wobei sich die Schwungmassen des Hemmwerks mitbewegen.
Je nach Größe des Stehweges ändert sich die zur Einstellung des Zeiteinstellers
erforderliche Kraft. Für die Bedienungsperson äußert sich dies in einer mehr oder
weniger großen Schwergängigkeit des Zeiteinstellers.
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Diese Eigenart der Einstellerbetätigung bei an sich bekannten Hemmwerken
wird häufig als unbequem und irritierend empfunden. Darüber hinaus führt diese Eigenart
bei photographischen Kameras mit selbsttätiger Belichtungszeiteinstellung zu wesentlichen
weiteren Nachteilen. Dies insofern, als der Zeiteinsteller durch eine Antriebsvorrichtung
in eine der herrschenden Beleuchtungsstärke und der Einstellung weiterer Belichtungsfaktoren
entsprechende Lage einzustellen ist. Hierbei bedingt das für den Zeiteinsteller
erforderliche große Einstellmoment die Anwendung einer verhältnismäßig starken Antriebsvorrichtung,
um in jedem Falle eine sichere Bewegung des Zeiteinstellers in seine vorbestimmte
Einstellage zu gewährleisten. Nun soll aber das Spannmoment der Antriebsvorrichtung
für den selbsttätigen Zeiteinsteller im Interesse einer bequemen sowie niedrigen
Kraftaufwand erforderlichen Bedienungsweise der Kamera möglichst klein gehalten
werden. Weiterhin erfährt bei einer solchen Kamera der Ablauf des Zeiteinstellers
eine Verzögerung infolge der vom Verbindungshebel zu überwindenden Feder-und Massenkräfte.
Hierdurch vergrößert sich die Einstellzeit und damit das Zeitintervall zwischen
dem Niederdrücken des Kameraauslösers und der tatsächlichen Verschlußauslösung,
was insbesonders bei Durchführung von Schnappschüssen von Nachteil ist. Hinzu kommt
noch, daß bei Kameras mit selbsttätig ablaufendem Zeiteinsteller bei Verwendung
von Hemmwerken der eingangs bezeichneten Art Abweichungen von der Soll-Belichtungszeit
eintreten können, welche dadurch hervorgerufen werden, daß der Verbindungshebel
des Hemmwerks durch einen vom ablaufenden Zeiteinsteller übertragenen Impuls in
Schwingungen versetzt wird, die bei Beginn des Verschlußablaufs noch nicht abgeklungen
sind.
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Es ist auch schon ein Hemmwerk für photographische Verschlüsse bekannt,
bei welchem zwecks Erzielung verschiedener Hemmzeiten ein Teil des Hemmwerkgetriebes
in eurer bestimmten, der eingestellten Hemmzeit entsprechenden Ablaufphase vom Eingangsglied
abkuppelbar ist. Zum Lösen der Kupplung dient hierbei ein mittels eines Zeiteinstellers
verstellbarer Anschlaghebel, auf welchen nach einem
kleineren oder
größeren Ablaufweg des Hemmwerks eine Kupplungsklinke auftritt. Ein Hemmwerk dieser
Art zeigt zwar die vorgenannten Nachteile nur in geringem Maße, jedoch wird dies
durch einen verwickelten und störanfälligen Aufbau erkauft.
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Man kennt auch schon ein Hemmwerk für photographische Verschlüsse,
das keinen Verbindungshebel besitzt, wie er einleitend beschrieben ist. Bei diesem
Hemmwerk trägt vielmehr ein in die Ablaufbahn eines Lappens des Verschlußblätterantriebsringes
hineinragender und an einem ortsfesten Stift gelagerter Hebel einen Lagerstift,
an dem ein zweiarmiger Hebel gelagert ist. Um diese beiden Hebel in einer eindeutigen
Ruhelage zu halten, ist eine Federkraft erforderlich, welche den einen Arm des zweiarmigen
Hebels an dem Hemmwerk-Eingangsglied und den anderen Arm an einer Steuerkurve des
Zeiteinstellers kraftschlüssig zur Anlage bringt. Abgesehen von dem zusätzlichen
baulichen Aufwand, den eine solche zusätzliche Federkraft bedingt, erschwert sie
in zweifacher Weise die Bewegung des Zeiteinstellers. Erstens ergibt sich nämlich
durch den Kraftschluß zwischen der Steuerkurve und einem am doppelarmigen Hebel
sitzenden Stift ein erheblicher Reibungswiderstand, und zweitens ist bei der Bewegung
des Zeiteinstellers zumindest in einer Richtung die Federkraft selbst zu überwinden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Hemmwerk, dessen
Eingangsglied mittels eines zweiarmigen Verbindungshebels mit der zu hemmenden Vorrichtung
kuppelbar ist, unter Beibehaltung des Grundaufbaues des Hemmwerks das Einstellmoment,
das zur Betätigung des Zeiteinstellers erforderlich ist, möglichst gering zu halten.
Eine derartige Leichtgängigkeit der Hemmwerkeinstellung ist aus den einleitend schon
erwähnten Gründen von besonderer Bedeutung bei Objektivverschlüssen für Kameras
mit selbsttätiger Belichtungseinstellung.
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Eine Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch erzielt,
daß die Drehachse des Verbindungshebels auf einem Einstellhebel sitzt, der um einen
ortsfesten Stift drehbar und mittels des Zeiteinstellers über eine Stift Schlitz-Führung
schwenkbar ist. Durch die Erfindung ist bei Hemmwerken vorstehender Gattung vor
allem der bedeutsame Vorteil erzielt, daß unter Beibehaltung des Grundaufbaus des
Hemmwerks das Verstellmoment, daß zur Betätigung eines Zeiteinstellers im gespannten
Zustand der zu hemmenden Vorrichtung erforderlich ist, einen minimal kleinen Wert
besitzt. Dies ergibt sich daraus, daß bei einem gemäß der Erfindung ausgebildeten
Hemmwerk der Zeiteinsteller mittels einer leichtgängigen Stift-Schlitz-Führung auf
den die Eingrifftiefe bestimmenden Einstellhebel einwirken kann. Dabei brauchen
lediglich die Stellvorrichtung und der Verbindungshebel selbst bewegt zu werden,
während das gesamte, die Hemmwirkung bestimmende Hemmwerk beim Stellvorgang in seiner
durch die Rückstellfeder bestimmten Ausgangslage verbleibt. Eine gemäß der Erfindung
ausgebildete Anordnung eignet sich somit in besonderer Weise zum Einbau in photographische
Kameras mit selbsttätiger Belichtungszeiteinstellung, bei welchen ein unter Wirkung
einer Antriebsvorrich= tung stehender Zeiteinsteller vorgesehen ist. Das geringe
Verstelhnoment des Zeiteinstellers gestattet hierbei die Antriebskraft für den Zeiteinsteller
klein zu halten, was sich sowohl für den Aufbau des Einstellmechanismus als auch
für ein von Hand aufzubringendes Spannmoment günstig erweist. Weiterhin ist durch
die von der Wirkung des Hemmwerks unbeeinflußte Einstellbewegung des selbsttätigen
Zeiteinstellers ein schneller Ablauf desselben bei gleichzeitig 5 verminderterErschütterung
gewährleistet. Ebenso befindet sieh bei Beginn des Verschlußablaufs das Hemmwerk
mit Sicherheit in Ruhe, wobei genau die eingestellte Belichtungszeit erzielt wird.
Schließlich ergeben sich durch die erfindungsgemäße Anordnung noch weitere Vorteile,
insbesondere hinsichtlich kleiner Bau- und Justiertoleranzen sowie eines schnellen
und unverwickelten Zusammenbaus der zu hemmenden Vorrichtung.
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Die Erfindung wird auch nicht davon berüht, daß ein photographischer
Objektivverschluß mit einem Belichtungszeitenhemmwerk bekannt ist, bei welchem als
Betätigungsteil für das Hemmwerk ein bewegbarer, doppelarmiger Hebel angeordnet
ist, dessen einer Arm im Bewegungsbereich des Hauptantriebsteils des Verschlusses
liegt, während sein anderer Arm an einer am Antriebsteil des Hemmwerks ausgebildeten,
schwenkbaren Steuerkante angreift. Die Verbindung zwischen der Steuerkante des Antriebsteils
und dem Betätigungsteil ist bei dieser bekannten Ausführung auf kraftschlüssigem
Wege mittels einer am Antriebsteil angreifenden Feder hergestellt. Zwecks Einstellung
verschiedener Hemmzeiten besitzt der Betätigungshebel eine mittels der Steuerkurve
eines Belichtungseinstellers verstellbare Lagerung; bei jeder Lageänderung dieser
Lagerung bleibt die Verbindung zwischen Betätigungshebel und Steuerkante des Antriebsteils
durch die genannte Feder hergestellt. Dies bedeutet, daß eine Änderung der Belichtungszeiteinstellung
unter anderem gegen die Wirkung der Feder und gegen das Verstell moment des Hemmwerks
erfolgen muß. Damit weist aber: diese Einrichtung gleichfalls die weiter oben genannten
Nachteile, insbesonder ein verhältnismäßig großes Verstellmoment des Belichtungszeiteinstellers,
auf.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen gezeigt,
welche photographische Objektivverschlüsse betreffen.
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Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht von vorn einen photographischen Objektivverschluß
bei abgenommener Deckplatte und abgenommenem Belichtungszeiteinstellring. Im Verschlußinnenraum
sind Teile des Verschlußblätter-Antriebsmechanismus sowie ein gemäß der Erfindung
ausgebildetes Hemmwerk angeordnet. Der Verschluß befindet sich in gespannter Stellung;
Fig. 2 zeigt in perspektivischer, auseinandergezogener Darstellung das Zusammenwirken
des Hemmwerks gemäß Fig. 1 mit dem Hauptantriebsteil des Verschlusses und dem Steuerschlitz
eines Belichtungszeiteinstellers; Fig. 3 zeigt das Hemmwerk gemäß Fig. 1 in einer
Draufsicht. Der Betätigungsteil des Antriebsteils sowie ein als Stellvorrichtung
dienender Hebel sind danebengelegt; Fig.4 zeigt den Verschluß gemäß Fig. 1 im gespannten
Zustand bei Einstellung auf längste Belichtungszeit; Fig. 5 zeigt den Verschluß
bei Einstellung auf kürzeste Belichtungszeit; Fig. 6 zeigt in einer Draufsicht von
vorn einen Teil eines photographischen Objektivverschlusses bei abgenommener Deckplatte.
Im Verschlußinnenraum ist
ein gemäß der Erfindung ausgebildetes
Belichtungszeitenhemmwerk eingebaut. Die Verbindung des Betätigungsteils des Hemmwerks
mit einem Belichtungszeiteinsteller ist in anderer Weise als in den vorhergehenden
Figuren vorgenommen; Fig. 7 ist eine Draufsicht auf die Rückseite des Verschlusses
gemäß Fig. 6. Es ist dort unter anderem die Steuerkurve des Belichtungszeiteinstellrings
angeordnet.
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Fig. 8 zeigt bei einem Verschluß gemäß den Fig. 1 und 4 bis 7 die
Ausbildung des Verschlußblättermechanismus und einer Auslöseeinrichtung für diesen.
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In den Fig. 1 und 4 bis 7 ist mit 1 das Gehäuse eines photographischen
Objektivverschlusses bezeichnet. In diesem ist in an sich bekannter Weise eine Verschlußgrundplatte
2 befestigt, die zur Lagerung an sich bekannter Teile des Verschlußmechanismus dient.
Insbesondere ist an der Verschlußgrundplatte 2 um eine Achse 3 eine Spann- und Antriebsscheibe
4 gelagert. Die Achse 3 ist hierbei als Spannwelle für die Antriebsscheibe ausgebildet.
Sie ist zu diesem Zweck aus der Verschlußgehäuserückwand herausgeführt und mittels
eines an ihr befestigten Querstifts 5 (Fig. 7) in an sich bekannter, aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht gezeigter Weise mit einer kameraseitig angeordneten
Spannvorrichtung, beispielsweise mit der Filmtransporteinrichtung der Kamera, gekuppelt.
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Zur Betätigung eines Antriebsrings 6 für Verschlußblätter 7 ist an
der Antriebsscheibe 4 um eine Achse 8 in an sich bekannter Weise eine Antriebsklinke
9 schwenkbar angeordnet (Fig. 8). Mittels eines Mauls 9a und unter der Wirkung einer
Feder 10 steht die Klinke in an sich bekannter Weise mit einem einen halbkreisförmigen
Querschnitt besitzenden Stift 11 in Verbindung, der am Verschlußblätter-Antriebsring
6 befestigt ist, und für den in der Verschlußgrundplatte 2 ein Bewegungsschlitz
2a ausgebildet ist. Bei dem in Pfeilrichtung von Fig. 8 erfolgenden Ablauf der Antriebsscheibe
4 führt der Antriebsring 6 eine hin- und hergehende Bewegung aus, wodurch die Verschlußblätter
7 zuerst geöffnet und nach Erreichen einer Offenstellung wieder geschlossen werden.
Eine am Antriebsring 6 angreifende leichte Feder 12 dient zur Sicherung des geschlossenen
Zustands des Verschlusses während des Spannens. Die Verschlußblätter 7, von denen
aus Gründen der Übersichtlichkeit nur eines dargestellt ist, sind am Antriebsring
6 um Stifte 13 gelagert und außerdem in Schlitzen 7a an ortsfesten Stiften 14 geführt.
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Zum Festhalten der Antriebsscheibe in gespannter Stellung gegen die
Wirkung einer Antriebsfeder 15 dient ein Sperrhebel 16, welcher an der Verschlußgrundplatte
2 um eine Achse 17 gelagert ist. Der eine Arm 16a dieses Hebels befindet sich hierbei
mittels eines abgebogenen Lappens 16b in Anlage an einem Vorsprung 4a der Antriebsscheibe
4, während der andere Arm 16 c unter Wirkung einer Feder 18 mittels eines an ihm
befestigten Stiftes 19 an einem Auslösehebel20 anliegt. Letzterer ist gleichfalls
an der Verschlußgrundplatte um eine Achse 21 schwenkbar gelagert und wird durch
eine Feder 22 im Uhrzeigersinn beeinfiußt. Zur Verbindung mit einem an der Kamera
angeordneten Auslöser besitzt der Hebel 20 einen abgebogenen Arm 20a, welcher in
einem Bewegungsschlitz 1 a aus der Verschlußgehäuserückwand herausgeführt ist (Fig.
7). Weiterhin befindet sich an der Grundplatte 2 ein Räderhemmwerk 23 zur Erzielung
verschiedener Belichtungszeiten. Das Werk besitzt eine untere Lagerplatte 24, welche
mittels Schrauben 25 an der Verschlußgrundplatte 2 befestigt ist, sowie eine mit
der unteren Lagerplatte in an sich bekannter Weise verbundene obere Lagerplatte
26. Als Verbindungshebel des Werks dient ein schwenkbarer zweiarmiger Hebel 27.
Der eine Arm 27a dieses Hebels ist in die Bahn eines abgebogenen Lappens 4 b der
Antriebsscheibe 4 bewegbar. Am anderen Arm 27 b des Hebels 27 ist ein Schlitz 27c
ausgebildet, in welchen ein Stift 28 eingreift, der an einem um eine Achse 29 schwenkbaren
Zahnsegment 30 befestigt ist. Das Zahnsegment 30 dient zum Antrieb von Zahnrädern
31, 32 und 33, mit denen Ritzel 34 bzw. 35 bzw. 36 fest verbunden sind. Eine Rückstellfeder
7 (Fig. 2) sucht das Werk in der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausgangslage
zu halten, in welcher ein am Zahnsegment 30 be-3 festigter Stift 38 an einer Kante
26a der oberen Lagerplatte 26 anliegt.
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Der Verbindungshebel 27 ist mit einer Stellvorrichtung verbunden,
mittels welcher dieser zwecks Einstellung einer gewünschten Hemmzeit in verschiedene,
durch die Stift-Schlitz-Führung 27c, 28 bestimmte Relativlagen zu dem beim Einstellvorgang
durch die Rückstellfeder 37 in einer Ausgangslage gehaltenen Zahnsegmente 30 einstellbar
ist.
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Die Stellvorrichtung umfaßt im Ausführungsbeispiel gemäß den Fig.
1 bis 5 einen Winkelhebel 39,
welcher um eine Achse 40 an der oberen Lagerplatte
26 des Hemmwerks schwenkbar gelagert ist. Am freien Ende des Hebels ist ein Exzenter-Schraubstift
41 befestigt, welcher in einen Steuerschlitz 42a eines in den Fig. 2, 4 und 5 in
strichpunktierten Linien dargestellten Belichtungszeit-Einstellrings 42 eingreift
und zu Justierzwecken verstellbar ist. Der Einstellring 42 ist in an sich bekannter
Weise an .einem Rohrstutzen 2 b der Verschlußgrundplatte 2 geführt. Weiterlün ist
um eine Achse 43 des Hebels 39 der Verbindungshebel 27 schwenkbar angeordnet.
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Die Arbeitsweise der vorbeschriebenen Einrichtung ist folgende: Beim
Verstellen des Belichtungszeiteinstellrings 42 wird mittels des Steuerschlitzes
42a desselben eine Schwenkung des Winkelhebels 39 um die ortsfeste Achse 40 herbeigeführt,
welche je nach Drehrichtung des Belichtungszeiteinstellrings entweder im Uhrzeigersinn
oder entgegen dem Uhrzeigersinn verläuft. Durch diese Schwenkbewegung des Hebels
39 ergibt sich für den an ihm gelagerten Verbindungshebel 27
eine Verstellung
entlang des am Zahnsegment 30 befestigten Stiftes 28, wobei das Zahnsegment selbst
durch die Rückstellfeder 37 des Hemmwerks in der in den Fig. 2 und 3 dargestellten
Ausgangslage gehalten wird. Diese Verstellung bewirkt, daß die wirksame Länge des
mit dem Teil 4 b der Antriebsscheibe 4 des Verschlusses zusammenarbeitenden Arms
27a des Verbindungshebels 27 und damit die Dauer der erzielbaren Hemmzeit verändert
wird. Wesentlich hierbei ist, daß bei der Einstellung einer gewünschten Belichtungs-
bzw. Hemmzeit lediglich die Teile 27, 39 verstellt werden, während das Zahnsegment
30 sowie die mit diesem verbundenen Teile 31 bis 36 des Hemmwerks in ihrer durch
die Rückstellfeder 37 bestimmten Ausgangslage verbleiben. Hierdurch wird ein geringes
Verstellmoment für den Belichtungseinstellring 42 erzielt.
Wird
nach erfolgter Einstellung der gewünschten Belichtungszeit durch Betätigen des Auslösehebels
20 der gespannte Verschluß zum Ablauf freigegeben, so trifft nach Erreichen der
Offenstellung der Verschlußblätter 7 der abgebogene Lappen 4 b der Antriebsscheibe
4 auf den Arm 27a des Verbindungshebels 27 auf und schwenkt den Hebel zusammen mit
dem Zahnsgment 30 entgegen dem Uhrzeigersinn so weit, bis der Lappen 4 b den Arm
27 a verläßt. Daraufhin erfolgt das Schließen des Verschlusses in an sich bekannter
Weise.
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Während sich das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der Fig.
1 bis 5 auf einen photographischen Objektivverschluß bezieht, bei welchem die Einstellung
der Belichtungszeit von Hand durchgeführt wird, ist in den Fig. 6 und 7 ein gemäß
der Erfindung ausgebildeter photographischer Objektivverschluß mit selbsttätiger
Einstellung der Belichtungszeit gezeigt.
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Der mit 44 bezeichnete Belichtungszeiteinstellring ist an der Rückseite
des Verschlußgehäuses 1 um einen an diesem ausgebildeten Rohrstutzen 1 b gelagert.
Er besitzt eine Antriebsvorrichtung, mittels welcher er in Abhängigkeit von der
Betätigung des Kamera- bzw. Verschlußauslösers selbsttätig von der in Fig. 7 dargestellten
Ausgangslage in eine der herrschenden Beleuchtungsstärke und der Einstellung weiterer
Belichtungsfaktoren entsprechende Lage in Pfeilrichtung bewegbar ist.
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Einzelheiten über den Aufbau der Steuer- und Antriebsvorrichtungen
für den Belichtungszeiteinsteller sind in den Figuren aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt. Ihre Ausbildung kann in irgendeiner an sich bekannten oder vorgeschlagenen
Weise vorgenommen sein. Beispielsweise kann die Steuerung des Belichtungszeiteinstellrings
44 auf mechanischem Wege mittels eines von einer Beleuchtungsstärke-Meßeinrichtung
verstellbaren, mechanischen Anschlags erfolgen, welcher mit einer am Belichtungszeiteinstellring
ausgebildeten Stufenkurve zusammenarbeitet.
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Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, besitzt der Belichtungszeiteinstellring
44 eine Steuerkurve 44 a, welche mittels eines an der Verschlußgehäuserückwand angeordneten
Hebels 45 abgetastet wird. Der Hebel 45 ist an einer in der Wandung des Verschlußgehäuses
bzw. in einer mit diesem verbundenen Büchse gelagerten Welle 46 befestigt und mittels
einer leichten Feder 47 an die Steuerkurve 44 a angelegt. Zur Übertragung der jeweiligen
Stellung des Belichtungszeiteinstellrings 44 auf den Verbindungshebel 27 des Hemmwerks
ist an dem in den Verschlußinnenraum hineinragenden Ende der Welle 46 ein weiterer
Hebel 48 befestigt. Dieser steht in Stift-Schlitz-Verbindung 48a, 49 mit einer schwenkbaren
Platte 50, welche um eine Achse 51 an der oberen Lagerplatte 26 des Hemmwerks gelagert
ist. An der Platte 50 ist eine Achse 52 der Verbindungshebel 27 angeordnet.
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Die Arbeitsweise des zuletzt beschriebenen Verschlusses entspricht
derjenigen des Verschlusses gemäß den Fig. 1 bi 5. Es besteht lediglich der Unterschied,
daß beim Verschluß der Fig. 1 bis 5 die Verstellung des Belichtungszeiteinstellrings
42 von Hand erfolgt, während beim Verschluß der Fig. 6 und 7 der Belichtungszeiteinstellring
44 selbsttätig in eine der herrschenden Beleuchtungsstärke und der Einstellung der
weiteren Belichtungsfaktoren entsprechende Lage gebracht wird.
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Im vorstehenden ist die Erfindung am Beispiel eines photographischen
Objektivverschlusses mit Räderhemmwerk gezeigt und beschrieben. Darüber hinaus hat
die Erfindung Bedeutung für zu hemmende Vorrichtungen jeder Art, welche ein Hemmwerk
mit einem Antriebsteil besitzen, der mittels einer Stift-Schlitz-Führung mit einem
Betätigungsteil des Hemmwerks verbunden ist und mit einem beweglichen Teil der zu
hemmenden Vorrichtung zusammenarbeitet. Stets ist hierbei durch die Erfindung der
besondere Vorteil erzielt, daß die zur Betätigung des Hemmzeiteinstellers erforderliche
Verstellkraft gering ist, insbesondere wesentlich kleiner als bei an sich bekannten
Hemmwerken der eingangs genannten Art.