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Durchzugschnalle Die Erfindung betrifft eine Durchzugschnalle zum
weitenverstellbaren Festklemmen eines Bandes, bestehend aus einer geschlitzten Grundplatte
und einem parallele Querschenkel und Längsstege aufweisenden rechteckigen Rahmen.
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Die Erfindung ist insbesondere für Sicherheitsgurte für Kraftwagen
geeignet und dient dem Zweck, die Einregelung der Gurtlänge nach der Größe des Anwenders
zu erleichtern.
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Bei der bekannten Ausbildung dieser Gurte ist die Verschlußzunge an
dem einen der zwei den Gurt bildenden Bänder dadurch befestigt, daß das Band durch
den Schlitz der Verschlußzunge gesteckt und danach zu einer Schlinge zusammengenäht
ist; die Einregelung der Gurtlänge erfolgt an der mit der Verschlußzunge zusammenwirkenden
Schnalle, die auf dem anderen Band angebracht ist und zweckdienlich Mittel für eine
solche Einregelung besitzt. Die Schnalle ist jedoch dem Sitz verhältnismäßig nahe
angebracht, um beim Gebrauch des Gurtes nicht auf der Brust des Anwenders zu liegen,
wo sie unangenehm wirken könnte. Die Schnalle ist deswegen nicht immer für eine
Einregelung leicht zugänglich, insbesondere, wenn der Gurt für eine verhältnismäßig
geringe Länge eingeregelt ist oder eingeregelt werden soll. Die Verschlußzunge dagegen
ist immer sehr leicht zugänglich.
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Eine bekannte Durchzugschnalle besteht aus einer ebenen Grundplatte
mit zwei parallelen Schlitzen und einem rechteckigen Rahmen. Zur Befestigung von
zwei Gurtenden werden diese durch je einen der Schlitze der Grundplatte geführt
und von innen um die Längsschenkel des Rahmens gelegt; dann werden die Enden wieder
in den zugeordneten Schlitz gesteckt.
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Bekannt ist weiterhin eine ähnliche, jedoch nur einfache Haltevorrichtung,
insbesondere für Kunststoffbänder, bei der das Bandende zusätzlich nochmals durch
den rechteckigen Rahmen geführt wird.
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Die bekannten Durchzugschnallen sind mit dem Nachteil behaftet, daß
sie erst bei Zugbeanspruchung unter Reibungswirkung schließen.
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Bei der heute üblichen Anwendung von Kunststoffbändern, beispielsweise
für Anschnallgurte für Kraftwagen, treten aber bei dynamischer, insbesondere bei
stark ruckartiger Beanspruchung dann Beschädigungen und Brüche der Bänder auf, wenn
an der Befestigungsstelle des Bandes ein Gleiten eintritt, denn dieses Gleiten erzeugt
Reibungswärme und in der Folge partielles Schmelzen oder Durchschmelzen des Kunststoffbandes,
wodurch die angestrebte Sicherungswirkung illusorisch wird. Dieser Bruch tritt also
bei einer wesentlich geringeren Belastung ein, als die der Bemessung der Bänder
zugrundeliegende Festigkeitsrechnung ergibt.
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Die Erfindung beseitigt diesen Mißstand dadurch, daß sie den genannten
Gleit- und Rutscheffekt verhindert. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Querschenkel
des Rahmens in stumpem Winkel abgebogen sind und in Gebrauchsstellung mit ihrer
Konkavseite an der Vorderkante der Grundplatte anliegen.
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Neben der leichten und bequemen Einstellung der Bandlänge ergibt sich
somit eine sichere Verankerung des Bandes in der eingestellten Relativlage.
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Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Durchzugschnalle ist
der eine Längssteg des. Rahmens mit einer darauf drehbar gelagerten Rolle versehen,
die aus einem durch einen kräftigen Druck deformierbaren Material, z. B. Kunststoff,
besteht.
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Beim Gebrauch der Durchzugschnalle wird das über den einen Längssteg
durch den Rahmen geführte freie Bandende von unten in den Schlitz der Grundplatte
eingefädelt, um den anderen Längssteg des Rahmens herumgeschlungen und durch den
Schlitz sowie über den Längssteg wieder zurückgeführt, so daß unter Zug der Längssteg
bzw. die Querschenkel des Rahmens an dem Schlitz bzw. der Vorderkante der Grundplatte
anliegen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun an Hand
der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen Fig. 1 und 2 Grundrisse der Anordnung von
zwei entgegengesetzten Seiten und Fig. 3 eine Stirnansicht der Anordnung.
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Die Grundplatte 10 kann als Verschlußzunge ausgebildet sein und ist
zum Zusammenwirken mit einer Schnalle jeder beliebiger Art eingerichtet. Sie weist
einen Schlitz 11 zur Aufnahme des damit zu verbindenden Bandendes 12 auf. In Kombination
mit der Grundplatte 10 ist ein rechteckiger Metalldrahtrahmen 13 vorgesehen,
der einen von der Verschlußzunge getrennten Teil bildet und ein Paar gegenüberliegender
paralleler Langstege 14, 15 sowie ein Paar gegenüberliegender, paralleler Querschenkel
16, 17 aufweist, welch letztere etwa in ihrer Längsmitte um eine zu den Längsstegen
14, 15 hauptsächlich parallele Achse im stumpfen Winkel abgebogen sind (Fig. 3).
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Das Bandende 12 ist um den Längssteg 14 des Rahmens 13 herumgeschlungen
und erstreckt sich mit seinen beiden Teilen durch den Schlitz 11 der Grundplatte
10 und von der dem Längssteg 14 entgegengesetzten Seite der Verschlußzunge durch
den Rahmen 13 zwischen dem Längssteg 15 und der zum Schlitz 11 parallelen Vorderkante
18 der Grundplatte 10, wobei die beiden Querschenkel 16, 17 des Rahmens 13
mit der konkaven Seite an der Vorderkante 18 der Grundplatte 10 anliegen. Wird auf
irgendeinen der Bandteile eine Zugkraft ausgeübt, so wird das Bandende 12 durch
die dabei als Folge einer Zusammenwirkung zwischen Grundplatte 10, Rahmen 13 und
Band 12 entstehende Reibkraft wirksam an einem Schlüpfen im Verhältnis zur Verschlußzunge
und zum Rahmen gehindert. Die Lage der Grundplatte auf dem Band kann jedoch leicht
geändert werden, indem das umgelegte Band durch den Schlitz 11 nach oben geführt
wird (s. Fig. 3); wobei sich die relativen Längen der Bandteile unter Verschieben
des Bandes in dessen Längsrichtung auf dem Längssteg 14 zur Verlängerung oder Kürzung
der wirksamen Länge des Bandes verändern lassen.
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Die Schnallenausbildung kann durch eine auf dein. Längssteg 14 drehbar
gelagerte Rolle ergänzt werden, die aus einem Material ausgeführt ist, das sich
unter einem kräftigen Druck deformiert, zweckmäßigerweise Polyamidkunststoff. Durch
die Deformierung der Rolle wird das Band auf der Verschlußzunge noch sicherer verankert.