-
Die
Erfindung betrifft eine Filterpatrone nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 sowie einen Wassertank für
eine Haushaltsmaschine mit einer solchen Filterpatrone sowie eine
entsprechende Haushaltsmaschine.
-
Zum
Einsatz in Getränkeautomaten
sind Filterpatronen bekannt geworden, die unmittelbar in den Wassertank
der Getränkemaschine
eingesetzt werden. Diese Filterpatronen sind mit bodenseitigen Wassereintrittsöffnungen
versehen, durch die das Wasser eintritt und anschließend das
Filtermaterial im Aufstrom passiert. Anschließend wird das gefilterte Wasser
in einer zentralen Fallleitung im Innern der Filterpatrone nach
unten geführt,
wo die Filterpatrone bzw. die Fallleitung mit einem Sauganschluss
der Maschine verbunden ist.
-
Die
Erfindung hat die Aufgabe, eine umweltfreundliche Filterpatrone
vorzuschlagen, die möglichst
einfach zu entsorgen ist.
-
Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer Wasserfilterpatrone der einleitend
genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
-
Durch
die in den Unteransprüchen
genannten Maßnahmen
sind vorteilhafte Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
-
Dementsprechend
zeichnet sich eine erfindungsgemäße Wasserfilterpatrone
dadurch aus, dass eine außerhalb
des Filtergehäuses
verlaufende Abflussleitung mit einer Verbindung an eine Saugleitung
der Haushaltsmaschine vorgesehen ist.
-
Durch
diese Maßnahme
entfällt
eine zentrale Fallleitung. Das Filtergehäuse kann einfacher ausgebildet
werden, so dass eine leichtere Be- und Entfüllung möglich wird. Durch den einfacheren
Filteraufbau wird insgesamt weniger Material verbaut, was die spätere Entsorgung
der verbrauchten Filterpatronen erleichtert. Auch die Möglichkeit
einer leichteren Materialtrennung vereinfacht die Entsorgung durch sortenreinen
Abfall.
-
Sofern
ein schüttfähiges Filtermaterial
vorgesehen wird, ist auf beiden Seiten des Filtermaterials eine
wasserdurchlässige
Trennwand z.B. in Form eines Siebes erforderlich. Eine solche Trennwand
ist ohne zentrale Fallleitung ebenfalls erheblich einfacher zu gestalten.
-
Vorteilhafterweise
wird zudem eine Kupplung zwischen Abflussleitung und dem Filtergehäuse vorgesehen.
Die außerhalb
des Filtergehäuses
verlaufende Abflussleitung kann so bei einem Wechsel der Filterpatrone
beibehalten werden, so dass der Materialaufwand für den zu
wechselnden Einsatz weiter reduziert wird. Durch die nochmalige
Reduzierung der Menge des zu wechselnden Materials wird wiederum
die Entsorgung erleichtert.
-
Darüber hinaus
wird dadurch auch die Filtermontage vereinfacht, da die Anschlussverbindung zur
an der Haushaltsmaschine verbleibenden Abflussleitung für den Bediener
zumindest sichtbar, ne nach Ausführung
auch unmittelbar zugänglich
angeordnet werden kann.
-
In
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung wird die Abflussleitung als Fallleitung im Wassertank
ausgebildet. Dies bietet zum einen den Vorteil, dass die erfindungsgemäße Filterpatrone
in herkömmlichen
Getränkeautomaten
einsetzbar ist, bei denen ein Wasserabzug im Bodenbereich des Wassertanks
vorgesehen ist. Die Fallleitung wird hierbei bevorzugt, wie oben
angeführt,
als von der Filterpatrone separates Teil gefertigt, das in den Wassertank
eingesetzt wird und dort auch beim Filterwechsel verbleibt. Die
Filterpatrone wird mit der stationär vorgesehenen Fallleitung
lösbar
verbunden, wobei die Verbindung oberhalb oder unterhalb des Wasserpegels
liegen kann. Da diese Kupplungsstelle zwischen Fallleitung und Filtergehäuse ebenso
wie die Kupplungsstelle zwischen Fallleitung und Sauganschluss im
Innern des Wassertanks angeordnet ist, sind keine größeren Dichtmaßnahmen
erforderlich. Die Filterpatrone selbst kann wie o.a. als einfaches
leicht mit Filtermaterial zu füllendes
und wieder entleerbares und somit sortenrein entsorgbares Gehäuse hergestellt
werden.
-
Ein
solches Gehäuse
kann darüber
hinaus gereinigt und wiederbefüllt
werden, so dass nur noch das Filtermaterial selbst als Abfall anfällt.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung wird die Abflussleitung außerhalb des Wasservorratsbehälters ausgebildet.
Dies bietet den Vorteil, dass ein Wassertank verwendet werden kann,
der bodenseitig keine Öffnung
mehr aufweisen muss. Darüber
hinaus könnte
eine solche Abflussleitung fest mit der entsprechenden Saugleitung
der Haushaltsmaschine, insbesondere eines Kaffeeautomaten, verbunden
werden. Diese Abflussleitung kann dabei außerhalb des Wassertanks als
Fallleitung ausgebildet oder direkt ohne Fallstrecke in die Saugleitung
der Maschine, z.B. eines Kaffeeautomaten übergehen.
-
In
diesem Fall könnte
der Durchlass für
die Abflussleitung oberhalb des Wasserpegels liegen, so dass Dichtmaßnahmen
an dieser Stelle zwar für
den luftdichten Abschluss der Saugleitung nach wie vor erforderlich
sind, im Falle eines an sich unerwünschten Wasseraustritts das
Wasser jedoch im Wassertank aufgefangen wird. Günstig wäre in diesem Fall ein entsprechender
Durchtritt im oberen Bereich des Wassertanks, so dass das Herausnehmen
des Wassertanks mit oder ohne Filterpatrone bei angehobenem Deckel
ohne Beeinträchtigung
durch die Abflussleitung möglich
ist.
-
Im
Falle eines Anschlusses außerhalb
des Wassertanks müsste
die Abflussleitung darüber
hinaus nicht zwangsweise als Fallleitung ausgebildet werden, sie
könnte
vielmehr unmittelbar in geeigneter Höhe entsprechenden Maschinenkomponenten zugeführt werden.
-
In
einer weiteren besonderen Ausführungsform
der Erfindung wird eine Fallleitung durch eine Trennwand im Wassertank
gebildet. Eine solche Trennwand ist bei der Fertigung des Wassertanks, der
insbesondere bei Getränkeautomaten
aus verschiedenen Gründen
häufig
eine flache Form aufweist, leicht anzubringen. In diesem Fall ist
die Ausbildung der Abflussleitung mit sehr geringem Aufwand möglich. Die
durch eine Trennwand vom restlichen Wassertank abgetrennte Fallleitung
ist an der Oberseite anschließend
mit entsprechenden Kupplungselementen zum Anschluss der Filterpatrone
zu versehen.
-
Vorzugsweise
wird eine fest in den Wassertank integrierte, z.B. durch eine solche
Trennwand gebildete Fallleitung oder eine im Innern des Wassertanks
separat angebrachte Fallleitung der Filterpatrone mit einer verschließbaren Öffnung im
Bodenbereich des Wassertanks versehen. Dies ermöglicht den Betrieb der entsprechenden
Maschine ohne eingesetzte Filterpatrone, indem diese Verbindungsöffnung geöffnet wird.
Durch die bodennahe Anordnung dieser Verbindungsöffnung kann der Wassertank
zumindest bis auf Höhe
dieser Öffnung
auch ohne Filterpatrone entleert werden. Die Verschlussbetätigung kann
dabei mit dem Filtereinsatz gekoppelt werden oder separat manuell
oder automatisch durch die Haushaltsmaschine stattfinden.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform wird der Verschluss
bzw. das Öffnen
dieser Verbindungsöffnung
mit dem Einsatz bzw. der Entfernung einer Wasserfilterpatrone verbunden. Dies
kann beispielsweise durch einen entsprechenden ggf. mit Dichtelementen
versehenen Schiebermechanismus bewirkt werden, der durch Schließen der
Kupplung zwischen Fallleitung und Filterpatrone betätigt wird.
-
Auch
ein Verdrehen der Fallleitung zur Herstellung der Kupplung mit der
Filterpatrone wäre denkbar,
um zugleich eine Verbindungsöffnung
im bodennahen Bereich zu verschließen. Darüber hinaus wäre eine
besondere Weiterbildung der Erfindung denkbar, in der die Filterpatrone
unter Formschluss an die separate Fallleitung angefügt wird
und dabei über
die Außenwand
des Filtergehäuses
eine entsprechende Öffnung
verschließt.
-
Im
Falle einer Trennwand im Wassertank zur Herstellung einer Fallleitung
könnte
beispielsweise eine Filterpatrone in einer entsprechenden Führung der
Trennwand geführt
und bis zur Verbindungsöffnung
eingesteckt werden.
-
Wie
bereits oben erwähnt,
wird in einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung eine Kupplung zwischen Abflussleitung und Saugleitung
vorgesehen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass eine erfindungsgemäße Filterpatrone
auch in bestehende Haushaltsmaschinen, insbesondere Kaffeeautomaten,
eingesetzt werden kann, indem die Abflussleitung in den Wassertank
eingesetzt und mit dem bodenseitigen Anschluss für die Saugleitung verbunden wird.
Darüber
hinaus kann eine solche Abflussleitung im Falle eines Defekts leicht
ausgetauscht werden.
-
Weiterhin
wird in einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform
die Abflussleitung zugleich als Adapterstück zur Anpassung einer Filterpatrone
an den jeweiligen Maschinentyp ausgebildet. Somit kann ein und dieselbe
Filterpatrone bei unterschiedlichen Maschinentypen oder umgekehrt
können
verschiedene Filterpatronen bei ein und derselben Maschine verwendet
werden, wobei lediglich das entsprechende Adapterstück einzusetzen
ist, das in diesem Fall zugleich die Abflussleitung der Filterpatrone
beinhaltet.
-
Eine
erfindungsgemäße Filterpatrone
kann vorteilhafterweise auch mit einer Anzeige für den Zeitpunkt des erforderlichen
Filterwechsel versehen werden. Eine solche Anzeige kann beispielsweise mit
einem Sättigungssensor
ausgestattet sein, der die Erschöpfung
der Filterkapazität
angibt. Auch eine Durchflussmessung oder Zeiteinstellung kann zur Bestimmung
dieses Zeitpunktes herangezogen werden.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der
Figuren nachfolgend näher
erläutert.
-
Im
Einzelnen zeigen
-
1 eine schematische Schnittdarstellung eines
Wassertanks mit erfindungsgemäßer Filterpatrone,
-
2 eine schematische Darstellung
einer weiteren Ausführungsform,
-
3 eine Darstellung gemäß 2 einer dritten Ausführungsform
der Erfindung,
-
4 eine Darstellung gemäß den 2 und 3 einer vierten Ausführungsform der Erfindung,
-
5 eine Darstellung gemäß den 2 bis 4 einer fünften Ausführungsform der Erfindung,
-
6 eine schematische Darstellung
einer sechsten Ausführungsform
und
-
7 eine schematische Darstellung
einer weiter modifizierten Ausführungsform.
-
In 1 ist der Wassertank 1 einer
Haushaltsmaschine, z.B. eines Getränke- bzw. Kaffeeautomaten dargestellt.
Der Wassertank 1 umfasst einen Behälter 2, der über einen
Deckel 3 verschließbar
ist. Im Boden 4 des Wassertanks 1 bzw. Behälters 2 ist eine
Saugöffnung 5 für einen
nicht näher
dargestellten Anschluss an die entsprechende Haushaltsmaschine,
z.B. einen Getränkeautomaten,
wie ein Kaffeeautomat oder dergleichen vorhanden.
-
Auf
der Innenseite der Saugöffnung 5 ist
ein Ringbund 6 vorgesehen, auf den eine Fallleitung 7 aufgesteckt
ist. In der dargestellten Ausführungsform ist
ein Dichtring 8 zum dichten Anschluss der Fallleitung 7 vorgesehen.
-
Auf
der Oberseite der Fallleitung 7 ist ein Steckelement 9 einer
Filterpatrone 10 aufgesteckt und wiederum durch einen Dichtring 11 abgedichtet. Die
Filterpatrone 10 umfasst ein rohrförmiges Filtergehäuse 12,
das eine Filterkammer 13 aufweist, die durch zwei Siebe 14, 15 abgeschlossen
ist. In der Filterkammer 13 ist das benötigte Filtermaterial untergebracht.
In 1 ist erkennbar,
dass das Filtergehäuse 12 demnach
unten offen ist, so dass der Spalt 16 zwischen Filtergehäuse 12 und
Behälterboden 4 die
Eintrittsöffnung
in die Filterkammer 13 bildet.
-
Sobald
an der Saugöffnung 5 Wasser
angesaugt wird, findet eine aufwärts
gerichtete Wasserströmung
durch die Filterkammer 13 zum oberen Bereich der Fallleitung 7 statt.
-
Bei
Erschöpfung
der Filterpatrone 10 wird diese mitsamt dem Steckelement 9 von
der Fallleitung 7 abgenommen und ausgetauscht. Die Fallleitung 7 kann
hierbei im Wassertank 1 verbleiben.
-
In
der dargestellten Ausführungsform
ist die Fallleitung 7 ohne weiteres als Adapterstück auszubilden,
die zwischen verschiedenartigen Anschlusselementen einsetzbar ist.
-
2 zeigt eine weitere Ausführungsvariante,
die im wesentlichen der in 1 dargestellten Ausführung entspricht.
Abweichend hiervon ist die Filterpatrone 10 formschlüssig im
unteren Bereich an die Fallleitung 7 angepasst. Somit ist
es möglich,
eine mittels eines Striches dargestellte Durchgangsöffnung 17 zwischen
dem Inneren des Behälters 2 und dem
Inneren der Fallleitung 7 herzustellen, die mittels des
Wandbereiches 18 der Filterpatrone 10 bei eingesetzter
Filterpatrone abgedichtet wird. Auf diese Weise kann auch bei entfernter
Filterpatrone 10 der Wassertank 1 bis auf eine
Höhe h,
in der die Öffnung 17 liegt,
entleert werden und somit ist die entsprechende Haushaltsmaschine
auch ohne Filterpatrone zu betreiben.
-
Die
Ausführung
gemäß 3 entspricht wiederum im
Wesentlichen den vorgenannten Ausführungsbeispielen, wobei nunmehr
die Fallleitung 19 durch eine Trennwand 20 im
Randbereich des Wassertanks 21 ausgebildet ist. In dieser
Ausführungsform
ist kein der Fallleitung 7 entsprechendes Zwischenstück zwischen
Filterpatrone 10 und Fallleitung 19 erforderlich.
-
4 zeigt eine Ausführung entsprechend 3, wobei nunmehr die Filterpatrone 10 dicht
an der Trennwand 20 entlang geführt ist, so dass in der Trennwand 20 eine
bodennahe Öffnung 22 durch
den entsprechenden Wandbereich 23 der Filterpatrone 10 verschließbar ist.
Vorliegend wurde ein Dichtelement 24 eingezeichnet, um
die Möglichkeit
zusätzlicher
Abdichtmaßnahmen
anzudeuten.
-
Auch
diese Ausführungsform
ermöglicht
den Betrieb der entsprechenden Haushaltsmaschine ohne Filterpatrone 10,
wobei wiederum der Wasserfluss bei entfernter Filterpatrone durch
die Öffnung 22 stattfinden
kann.
-
5 hingegen zeigt eine anderweitig
geartete Ausführungsform
der Erfindung. Hier befindet sich die Fallleitung 25 außerhalb
des Wassertanks 26, der somit keine Öffnung im Behälterboden 27 aufweist.
-
Die
Verbindung der Filterpatrone 28 findet im oberen Bereich
des Wassertanks 26 statt. Entsprechende Kupplungselemente 30 sind
in 5 lediglich angedeutet.
Hier kann an dieser Stelle beispielsweise eine Steckkupplung vorgesehen
werden.
-
Durch
die Anordnung der Kupplungselemente 30 im oberen Bereich
des Wassertanks 26 ist es möglich, die Filterpatrone von
der Fallleitung 25 abzunehmen und anschließend den
Wassertank 26 zu entnehmen. Bei entsprechender Ausgestaltung
der Halterung des Wassertanks 26 ist eine Entnahme des
Wassertanks 26 bei geöffnetem
Deckel 29 auch nach unten hin denkbar, ohne die Filterpatrone 28 von
der Fallleitung 25 zu entfernen.
-
Die
Fallleitung 25 kann dabei als fester Bestandteil der entsprechenden
Maschine z.B. eines Getränkeautomaten
verbunden oder wiederum als separates Teil vorgesehen werden. Im
Falle einer separaten Ausbildung kann die Fallleitung 25 als
Adapterstück
zur Anpassung einer bestimmten Filterpatrone 28 an eine
Vielfalt von Haushaltsmaschinen bzw. zum Anschluss unterschiedlicher
Filterpatronen 28 an eine bestimmte Haushaltsmaschine verwendet werden.
-
Die 6 und 7 zeigen schematisch zwei weitere Ausführungsformen
der Erfindung. 6 veranschaulicht
eine Ausführungsform,
bei der die Kupplung 31 zwischen der Fallleitung 32 und
dem Filtergehäuse
im Deckel 33 angeordnet ist. In der Ausführung gemäß 7 hingegen ist die Kupplung 34 im
Bereich der Seitenwand 35 angebracht.
-
- 1
- Wassertank
- 2
- Behälter
- 3
- Deckel
- 4
- Boden
- 5
- Saugöffnung
- 6
- Ringbund
- 7
- Fallleitung
- 8
- Dichtring
- 9
- Steckelement
- 10
- Filterpatrone
- 11
- Dichtring
- 12
- Filtergehäuse
- 13
- Filterkammer
- 14
- Sieb
- 15
- Sieb
- 16
- Spalt
- 17
- Öffnung
- 18
- Wandbereich
- 19
- Fallleitung
- 20
- Trennwand
- 21
- Wassertank
- 22
- Öffnung
- 23
- Wandbereich
- 24
- Dichtelement
- 25
- Fallleitung
- 26
- Wassertank
- 27
- Boden
- 28
- Filterpatrone
- 29
- Deckel
- 30
- Kupplungselement
- 31
- Kupplung
- 32
- Fallleitung
- 33
- Deckel
- 34
- Kupplung
- 35
- Seitenwand