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DE10332452A1 - Steuerungs- und Regelungsgerät in einem Kraftfahrzeug sowie Verfahren zum Betreiben desselben - Google Patents

Steuerungs- und Regelungsgerät in einem Kraftfahrzeug sowie Verfahren zum Betreiben desselben Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Steuerungs- und Regelungsgerätes (1) in einem Kraftfahrzeug, welches über wenigstens einen RAM-Speicherbereich (2) und wenigstens einen Flash-Speicherbereich (5, 6) sowie über einen Eingangs- und Ausgangsbereich (16) verfügt, über den das Steuerungs- und Regelungsgerät (1) mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten sowie mit Sensoren und Aktuatoren signaltechnisch in Verbindung steht. DOLLAR A Zur koordinierten und hinsichtlich wichtiger Steuerungs- und Regelungsabläufe störungsfreier Inbetriebsnahme dieses Steuerungs- und Regelungsgerätes (1) sowie die Inbetriebnahme des Gesamtfahrzeuges ist vorgesehen, dass in dem Steuerungs- und Regelungsgerät (1) Programme und/oder Daten (5) verschlüsselt abgespeichert sind, die nach dem Empfang (A) eines von einem anderen Steuerungs- und Regelungsgerät versandten Entschlüsselungscodes (8) entschlüsselt (B) und erst anschließend zur Steuerungs- und Regelungstätigkeit (C) freigegeben werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steuerungs- und Regelungsgerät in einem Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren zum Betreiben desselben gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beziehungsweise des Patentanspruchs 13.
  • Es ist allgemein bekannt, dass in modernen Kraftfahrzeugen elektronische Steuerungs- und Regelungsgeräte eingesetzt werden, mit denen die unterschiedlichsten Fahrzeugfunktionen steuer- und regelbar sind. Zu nennen sind hier beispielhaft Motor- und Getriebesteuerungsgeräte, Steuerungsgeräte zur Steuerung des Fahrverhaltens sowie von Personen-Rückhaltesystemen (Airbags, Sicherheitsgurte). Diese Steuerungs- und Regelungsgeräte sind zum Teil miteinander über Datenleitungen vernetzt, so dass ein Datenaustausch zwischen diesen möglich ist.
  • Insbesondere beim Start eines Kraftfahrzeuges kommt es hinsichtlich der störungsfreien Inbetriebnahme der Steuerungs- und Regelungsgeräte darauf an, dass diese gerade wegen ihrer Vernetzung mit den anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten nur die Funktionen durchführen, die in dieser Betriebsphase sinnvoll und notwendig sind. Außerdem gibt es Steuerungs- und Regelungsumfänge, deren Abarbeitung für die Sicherheit des Fahrzeuges kritisch einzuschätzen sind, da diese eine bleibende Auswirkung auf das Gesamtfahrzeug sowie der eigenen Steuerungs- und Regelungstätigkeit haben können.
  • Derartige Funktionsabläufe dürfen daher nicht ungewollt und/oder in nicht gewollter Reihenfolge, etwa durch ein „Verspringen" eines in dem Steuerungs- und Regelungsgerät integrierten Programmzählers abgearbeitet werden. Ein solches „Verspringen" kann beispielsweise in der sogenannten Hochlaufphase jedes einzelnen Steuerungs- und Rege lungsgerätes sowie des Gesamtfahrzeuges erfolgen, wenn das elektrische Bordnetz kurzzeitig starke Spannungsschwankungen aufweist oder ein kurzzeitiger Zusammenbruch desselben auftritt.
  • Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe an die Erfindung, ein Steuerungs- und Regelungsgerät sowie ein Verfahren zum Betreiben desselben vorzustellen, mit denen die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs sowie der in diesem genutzten Steuerungs- und Regelungsgeräte koordiniert und vor allem hinsichtlich wichtiger Steuerungs- und Regelungsabläufe störungsfrei durchführbar ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich für das Verfahren aus den Merkmalen des Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Verfahrens den Unteransprüchen entnehmbar sind. Das erfindungsgemäße Steuerungs- und Regelungsgerät ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 13 gekennzeichnet.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass gerade beim Start des Kraftfahrzeuges die oben genannte Steuerung und Regelung von vielen Fahrzeugfunktionen gar nicht benötigt wird. Gemäß dem Grundgedanken der Erfindung werden die zur Steuerung und/oder Regelung dieser Funktionsabläufe benötigten Steuerungs- und Regelungsprogramme und/oder dazugehörige Daten in dem jeweils betroffenen Steuerungs- und Regelungsgerät verschlüsselt abgespeichert, so dass diese bei der Inbetriebnahme des Steuerungs- und Regelungsgeräts zunächst nicht aktivierbar sind. Erst nach dem Eintreten eines vordefinierten stabilen Fahrzeugbetriebszustandes sowie Erhalt eines Entschlüsselungscodes von einem anderen Steuerungs- und Regelungsgeräts werden diese Programme und/oder Daten entschlüsselt und danach hinsichtlich ihrer Steuerungs- und Regelungsfunktionen abgearbeitet.
  • Demgemäss betrifft die Erfindung also ein Verfahren zum Betreiben eines Steuerungs- und Regelungsgerätes in einem Kraftfahrzeug, welches über wenigstens einen RAM-Speicherbereich und wenigstens einen Flash-Speicherbereich sowie über einen Eingangs- und Ausgangsbereich verfügt, über den das Steuerungs- und Regelungsgerät mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten sowie mit Sensoren und Aktuatoren signaltechnisch in Verbindung steht. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass in dem Steuerungs- und Regelungsgerät Programme und/oder Daten verschlüsselt abgespeichert und mit Hilfe eines von einem anderen Steuerungs- und Regelungsgerät empfangenen Entschlüsselungscodes entschlüsselt werden. Anschließend werden diese entschlüsselten Programme und/oder Daten für die Steuerungs- und Regelungstätigkeit freigegeben.
  • Zur der Durchführung dieses Verfahrens wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das andere Steuerungs- und Regelungsgerät als zentrales Steuerungs- und Regelungsgerät arbeitet, welches vorzugsweise mit einer Mehrzahl von anderen Steuerungs- und/oder Regelungsgeräten in Verbindung steht und bei der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges als erstes Steuerungs- und Regelungsgerät in Betrieb genommen wird.
  • Zudem ist es Gegenstand einer Weiterbildung der Erfindung, dass die Versendung des Entschlüsselungscodes erst dann erfolgt, wenn nach Betätigen des Fahrzeug-Zündschlüssels ein vorbestimmter Zeitraum vergangen und/oder der Anlassvorgang der Antriebsmaschine des Kraftfahrzeuges abgeschlossen ist.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll, mit der Versendung des Entschlüsselungscodes erst dann zu beginnen, wenn nach dem Starten des Kraftfahrzeuges die Spannung des elektrischen Bordnetzes des Fahrzeuges über einen vorbestimmten Zeitraum stabil ist.
  • Schließlich kann es zur sicheren Lösung der gestellten Aufgabe beitragen, wenn die Versendung des Entschlüsselungscodes erst dann erfolgt, wenn wenigstens ein weiteres Steuerungs- und/oder Regelungsgerät des Kraftfahrzeuges, vorzugsweise das zentrale Steuerungs- und Regelungsgerät soweit in Betrieb gesetzt ist, dass dieses selbst stabil arbeitet.
  • In einer anderen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dafür gesorgt, dass das Steuerungs- und Regelungsgerät dem anderen, den Entschlüsselungscode versendenden Steuerungs- und Regelungsgerät den Erhalt des Entschlüsselungscodes durch eine Empfangsmitteilung bestätigt. Auf diese Weise wird für das vorzugsweise zentrale Steuerungs- und Regelungsgerät sichergestellt, dass das andere Steuerungs- und Regelungsgerät den Entschlüsselungscode erhalten hat, und dass dieses nach der Entschlüsselung der Programme und/oder Daten mit der Abarbeitung seiner Steuerungs- und Regelungsaufgaben beginnt.
  • Darüber hinaus kann in einer anderen Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass in dem Steuerungs- und Regelungsgerät die verschlüsselten Programme und/oder Daten in einem ersten Flash-Speicherbereich abgespeichert werden. Diese Programme und/oder Daten werden nach deren Decodierung vorzugsweise im gleichen Steuerungs- und Regelungsgerät in dem eingangs genannten RAM-Speicherbereich abgespeichert.
  • Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, dass der zur Abspeicherung der entschlüsselten Programme und/oder Daten vorgesehener RAM-Speicherplatz im erwähnten RAM-Speicherbereich vor dem Abspeichern der entschlüsselten Programme und/oder Daten leer und zur Speicherung von Programme und/oder Daten softwaretechnisch gesperrt ist.
  • Zudem wird es im Zusammenhang mit der Erfindung als vorteilhaft angesehen, wenn der erste Flash-Speicherbereich, in dem die verschlüsselten Programmcodes und/oder Daten abgespeichert sind, nach der Entschlüsselung sowie deren Abspeicherung im RAM-Speicherbereich zur Speicherung von anderen Programmcodes und/oder Daten softwaretechnisch gesperrt ist.
  • Außerdem werden in dem Steuerungs- und Regelungsgerät vorzugsweise in einem zweiten Flash-Speicherbereich unverschlüsselte Programme und/oder Daten abgespeichert, die zusammen mit den entschlüsselten Programmen und/oder Daten die Durchführung der Steuerungs- und Regelungsfunktionen des Steuerungs- und Regelungsgeräts ermöglichen.
  • Schließlich ist ein Gegenstand der Erfindung auch ein Steuerungs- und Regelungsgerät, mit dem die vorgenannten Verfahren durchführbar sind. Dieses Steuerungs- und Regelungsgerät für ein Kraftfahrzeug verfügt über wenigstens einen RAM-Speicherbereich, wenigstens einen Flash-Speicherbereich und über einen Eingangs- und Ausgangsbereich, mittels dem das Steuerungs- und Regelungsgerät mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten sowie mit Sensoren und Aktuatoren signaltechnisch in Verbindung steht.
  • Dieses Steuerungs- und Regelungsgerät ist nun erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass in dem RAM-Speicherbereich ein RAM-Speicherplatz vorhanden ist, der bei der Inbetriebnahme des Steuerungs- und Regelungsgerätes leer und gegen ein Abspeichern gesichert ist, dass ein erster Flash-Speicherbereich zur Abspeicherung von verschlüsselten Programmen und/oder Daten vorgesehen ist, dass ein zweiten Flash-Speicherbereich zum Abspeichern unverschlüsselter Programme und/oder Daten ausgebildet ist, dass ein Entschlüsselungsbereich zur Durchführung der Entschlüsselung B der verschlüsselten Programme und/oder Daten vorhanden ist, wobei ein von aussen zugeführter Entschlüsselunscode 8 verwendet wird, dass die entschlüsselten Programme und/oder Daten in dem nach oder vor der Entschlüsselung freigebbaren Speicherplatz des RAM-Speicherbereiches abspeicherbar sind. Weiterhin kann der erste Flash-Speicherbereich nach der Entschlüsselung und Abspeicherung der Programme und/oder Daten gegen die Abspeicherung von anderen Programmen und/oder Daten gesperrt werden. Das Steuer- und Regelungsgerät muss die 'von Neumann' Architektur verwenden, um den beschriebenen Ablauf durchführen zu können.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung ist der Beschreibung eine Zeichnung beigefügt. In dieser zeigen
  • 1 eine sehr schematisierte Darstellung eines Steuerungs- und Regelungsgerätes vor dem Empfang eines Entschlüsselungscodes, und
  • 2 das Steuerungs- und Regelungsgerät gemäß 1 nach Empfang des Entschlüsselungscodes sowie nach Durchführung der Entschlüsselung von in diesem Gerät verschlüsselt abgespeicherten Programmen und/oder Daten.
  • 1 zeigt demnach stark vereinfacht ein Steuerungs- und Regelungsgerät 1 eines Kraftfahrzeuges, in dem unterschiedliche Speicherbereiche zur Abspeicherung von Steuerungs- und/oder Regelungsprogrammen sowie von Daten ausgebildet sind. Darüber hinaus gibt es an diesem Steuerungs- und Regelungsgerät 1 einen Eingangs-/Ausgangsbereich 16, der zum Empfang (Pfeil 14) und zur Abgabe (Pfeil 15) von Sensorsignalen, Steuerungsbefehlen für Aktuatoren und Kommunikationsdaten für andere Steuerungs- und Regelungsgeräte bestimmt und geeignet ist.
  • Von besonderer Bedeutung ist nun, dass dieses Steuerungs- und Regelungsgerät 1 über einen RAM-Speicherbereich 2 mit einem RAM-Speicherplatz 3 verfügt, der als sogenannter abgesicherter Funktionsbereich zunächst hinsichtlich der dort speicherbaren Informationen leer und vor einem versehentlichen Beschreiben gesichert ist.
  • Zudem sind bei diesem Steuerungs- und Regelungsgerät 1 zwei Flash-Speicherbereiche ausgebildet, von denen in einem ersten Flash-Speicherbereich 4 Programme und/oder Daten in verschlüsselter Form abgespeichert sind, während in dem zweiten Flash-Speicherbereich 6 ausführbare, also unverschlüsselte Steuerungs- und Regelungsprogramme und/oder Daten 7 abgelegt sind.
  • Zu diesen unverschlüsselten Programmen können beispielsweise solche gehören, mit denen die Kommunikation (CAN-Komm.) mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten durchführbar ist, die Sicherheitsfunktionen betreffen (Failsafe), die hochlaufunkritische Regelungsfunktionen beinhalten, die beispielsweise die Kontrolle des Kraftstoffbehälters betreffen und den Hochlauf sowie die Initialisierung eben dieses Steuerungs- und Regelungsgerätes 1 selbst bestimmen.
  • Bei der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges und damit dieses Steuerungs- und Regelungsgerät 1 werden zunächst nur die in dem zweiten Flash-Speicherbereich 6 abgespeicherten und ausführbaren Programme steuerungs- und/oder regelungstechnisch abgearbeitet, so dass eben dieses Steuerungs- und Regelungsgerät 1 bis zu einem gewissen Grad in Betrieb genommen wird. Andere, in dem ersten Flash-Speicherbereich 4 abgespeicherte und verschlüsselte Steuerungs- und Regelungsprogramme und/oder zugehörige Daten 5 werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestartet beziehungsweise genutzt, so dass das eingangs beschriebene störungsbedingte „Verspringen" bei der Abarbeitung der Steuerungs- und Regelungsprogramme nicht stattfinden kann.
  • 2 zeigt nun das gleiche Steuerungs- und Regelungsgerät 1 zu einem etwas späterem Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug zumindest derart in Betrieb genommen ist, dass die Antriebsmaschine (beispielsweise Brennkraftmaschine) sicher läuft und beispielsweise das elektrische Fahrzeugbordnetz keine kritischen Spannungsschwankungen mehr aufweist.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird in einem ersten Verfahrensschritt A von einem hier nicht dargestellten anderem Steuerungs- und Regelungsgerät ein Entschlüsselungscode 8 an das hier gezeigte Steuerungs- und Regelungsgerät 1 abgegeben, der von letzterem auch empfangen wird.
  • Der sichere Empfang dieses Entschlüsselungscodes 8 wird in einer vorteilhaften jedoch nicht zwangsweise notwendigen Ausgestaltung der Erfindung anschließend dem versendenden Steuerungs- und Regelungsgerät mitgeteilt, so dass dieses von dem sicheren weiteren Hochlauf und der daran anschließenden Abarbeitung der Steuerungs- und Regelungsprogramme ausgehen kann. Diese Verfahrensweise ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn das den Entschlüsselungscode 8 abgebende Steuerungs- und Regelungsgerät als ein in einem Netzwerk zentral operierendes Steuerungs- und Regelungsgerät ausgebildet und angeordnet ist.
  • In einem darauf folgenden Verfahrensschritt B werden die in dem ersten Flash-Speicherbereich 4 abgespeicherten Programme und/oder Daten 5 mit Hilfe des Entschlüsselungscodes 8 entschlüsselt und gemäß dem Pfeil 9 in dem nun freigegebenen RAM-Speicherbereich 2 als entschlüsselte Programme und/oder Daten 11 abgespeichert.
  • Wie 2 zeigt, können zu den entschlüsselten Programmen und/oder Daten 11 ein Programm „SetzeSteuergerätDefektFehler" zur Fehleranalyse im Steuerungs- und Regelungsgerät, ein Programm „LöscheDigitalenFingerPrint" zur Durchführung einer Sicherheitsanalyse sowie „BeschreibeKalibrierWerte" zur Bewertung bekannter oder ermittelter Konstanten oder Messwerte gehören, welche alle kritische Programmteile beschreiben, die zu einem Fehler führen, der einen Fahrzeugaufenthalt in der Werkstatt erforderlich machen.
  • Nachdem die entschlüsselten Programme und/oder Daten 11 im RAM-Speicherbereich 2 abgespeichert sind, wird der die verschlüsselten Programmcodes 5 enthaltende erste Flash-Speicherbereich 4 für einen weiteren Zugriff solange gesperrt, bis ein erneuter Entschlüsselungsversuch durchzuführen ist. Diese gesperrten verschlüsselten Programme und/oder Daten sind in dieser 2 mit dem Bezugszeichen 10 versehen.
  • Schließlich ist das Steuerungs- und Regelungsgerät 1 softwaretechnisch soweit vorbereitet, dass der durch den ganz allgemein mit dem Verfahrensschritt C gekennzeichnete Steuerungs- und Regelungsbetrieb 13 durchgeführt werden kann. Bei diesem wird sowohl auf die ursprünglich verschlüsselten als auch auf die ursprünglich unverschlüsselten Programme und/oder Daten zugegriffen.
  • In dieser Betriebsphase, also erst nach der Hauptinbetriebnahmephase des Fahrzeugs und seiner Steuerungs- und Regelungsgeräte arbeitet das Steuerungs- und Regelungsgerät nun in vollem Funktionsumfang, so der Ausfall oder der zeitlich falsche Beginn von wichtigen Steuerungs- und Regelungsprogrammen nicht zu befürchten ist.
  • 1
    Steuergerät
    2
    RAM-Speicherbereich
    3
    Speicherplatz vor der Entschlüsselung leer und abgesichert
    4
    Erster Flash-Speicherbereich
    5
    Verschlüsselte Programme und/oder verschlüsselte Daten
    6
    Zweiter Flash-Speicherbereich
    7
    Ausführbare unverschlüsselte Programme
    8
    Entschlüsselungscode
    9
    Entschlüsselung der verschlüsselten Programme und/oder Daten sowie Abspeiche
    rung in den RAM-Speicherbereich
    10
    Verschlüsselte Programme und/oder Daten nach dem Entschlüsselungsvorgang
    11
    RAM-Speicherbereich mit geladenen und entschlüsselten Programmen und/oder
    entschlüsselten Daten
    12
    Empfangsbestätigungssignal wegen Erhalt des Entschlüsselungscodes
    13
    Steuerungs- und Regelungsbetrieb mit Zugriff auf und Verarbeitung von vormals
    verschlüsselte Programme und/oder Daten
    14
    Eingangssignale
    15
    Ausgangssignale
    16
    Ein- / Ausgangsbereich des Steuerungs- und Regelungsgeräts
    A
    Versendung / Empfang eines Entschlüsselungscodes
    B
    Entschlüsselung der verschlüsselten und Abspeicherung der entschlüsselten Pro
    gramme und/oder Daten
    C
    Steuerungs- und Regelungstätigkeit

Claims (13)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Steuerungs- und Regelungsgerätes (1) in einem Kraftfahrzeug, welches über wenigstens einen RAM-Speicherbereich (2) und wenigstens einen Flash-Speicherbereich (5, 6) sowie über einen Eingangs- und Ausgangsbereich (16) verfügt, über den das Steuerungs- und Regelungsgerät (1) mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten sowie mit Sensoren und Aktuatoren signaltechnisch in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Steuerungs- und Regelungsgerät (1) Programme und/oder Daten (5) verschlüsselt abgespeichert sind, die nach Empfang (A) eines von einem anderen Steuerungs- und Regelungsgerät versandten Entschlüsselungscodes (8) entschlüsselt (B) und dann zur Steuerungs- und Regelungstätigkeit (C) freigegeben werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Steuerungs- und Regelungsgerät als zentrales Steuerungs- und Regelungsgerät arbeitet, welches bei der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges als erstes in Betrieb genommen wird.
  3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Versendung (A) des Entschlüsselungscodes (8) durch das andere Steuerungs- und Regelungsgerät erst dann erfolgt, wenn nach Betätigen des Fahrzeug-Zündschlüssels ein vorbestimmter Zeitraum vergangen ist.
  4. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Versendung (A) des Entschlüsselungscodes (8) erst dann erfolgt, wenn der Anlassvorgang der Antriebsmaschine des Kraftfahrzeuges abgeschlossen ist.
  5. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versendung (A) des Entschlüsselungscodes (8) erst dann erfolgt, wenn nach dem Starten des Kraftfahrzeuges die elektrische Spannung des elektrischen Bordnetzes des Fahrzeuges über einen vorbestimmten Zeitraum stabil ist.
  6. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versendung (A) des Entschlüsselungscodes (8) erst dann erfolgt, wenn wenigstens ein weiteres Steuerungs- und/oder Regelungsgerät des Kraftfahrzeuges soweit in Betrieb gesetzt ist, dass dieses programmtechnisch stabil arbeitet.
  7. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungs- und Regelungsgerät (1) dem anderen, den Entschlüsselungscode (8) versendenden Steuerungs- und Regelungsgerät den Erhalt des Entschlüsselungscodes (8) durch eine Empfangsmitteilung (12) bestätigt.
  8. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Steuerungs- und Regelungsgerät (1) die verschlüsselten Programme und/oder Daten (5) in einem ersten Flash-Speicherbereich (4) abgespeichert werden.
  9. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Entschlüsselungscode (8) entschlüsselten Programme und/oder Daten (11) im gleichen Steuerungs- und Regelungsgerät (1) in dem RAM-Speicherbereich (2) abgespeichert werden.
  10. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein RAM-Speicherplatz (3) im RAM-Speicherbereich (2) vor der Entschlüsselung (B) der verschlüsselten Programme und/oder Daten (11) leer und zur Speicherung von Programmen und/oder Daten gesperrt wurde.
  11. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Flash-Speicherbereich (4) mit den verschlüsselten Programmen und/oder Daten (10) nach der Entschlüsselung (B) sowie der Abspeicherung (9) der entschlüsselten Programme und/oder Daten (11) im RAM-Speicherbereich (2) zur Speicherung von anderen Programmen und/oder Daten gesperrt wird.
  12. Verfahren nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zweiten Flash-Speicherbereich (6) unverschlüsselte Programme und/oder Daten (7) abgespeichert werden, die zusammen mit den entschlüsselten Programmen und/oder Daten (11) den Steuerungs- und Regelungsbetrieb (C) des Steuerungs- und Regelungsgerätes (1) ermöglichen.
  13. Steuerungs- und Regelungsgerät für ein Kraftfahrzeug zur Durchführung der vorgenannten Verfahren, welches über wenigstens einen RAM-Speicherbereich (2) und wenigstens einen Flash-Speicherbereich (5, 6) sowie über einen Eingangs- und Ausgangsbereich (16) verfügt, über den das Steuerungs- und Regelungsgerät (1) mit anderen Steuerungs- und Regelungsgeräten sowie mit Sensoren und Aktuatoren signaltechnisch in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass in dem RAM-Speicherbereich (2) ein RAM-Speicherplatz (3) vorhanden ist, der bei der Inbetriebnahme des Steuerungs- und Regelungsgerätes (1) leer ist, dass ein erster Flash-Speicherbereich (4) zur Abspeicherung von verschlüsselten Programmen und/oder Daten (5) vorgesehen ist, dass ein zweiten Flash-Speicherbereich (6) zum Abspeichern unverschlüsselter Programme und/oder Daten (7) ausgebildet ist, dass ein Entschlüsselungsbereich zur Entschlüsselung (B) der verschlüsselten Programme und/oder Daten (5) vorhanden ist, wobei ein von aussen zugeführter Entschlüsselungscode (8) verwendet wird, dass die entschlüsselten Programme und/oder Daten (11) in dem nach oder vor der Entschlüsselung freigebbaren Speicherplatz (3) des RAM-Speicherbereiches (2) abspeicherbar sind.
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