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Die
Erfindung betrifft ein auf einen zu drehenden, bolzenartigen Mehrkant
oder dergleichen einstellbares Werkzeug.
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Multifunktionswerkzeuge
sind in vielfältigen Ausführungsformen
bekannt und bewährt.
So sind bei Fahrrädern
für das
Lösen von
Muttern oder das Drehen von bolzenartigen Mehrkanten sog. Knochen oder
Flacheisen mit einer Vielzahl von sechseckigen Ausstanzungen bei
dem mitgeführten
Werkzeug obligat.
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Stufenlos
verstellbare Schraubenschlüssel, Engländer, weisen
darüber
hinaus den Vorteil auf, an korrodierte oder deformierte Schrauben
bzw. Mehrkante anpassbar zu sein und insbesondere auch an solche,
deren Abmessungen nicht den DIN-Normen entsprechen.
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Bei
Schornsteinfegern stellt sich das Problem, dass über die Jahre eine Vielzahl
von unterschiedlichsten Größen und
Formen für
Mehrkante oder Ausnehmungen für
das End- bzw. Verriegeln von Reinigungs- und Inspektionsklappen
und -türen an
Kaminen Verwendung gefunden haben. Infolge dessen ist ein Kaminkehrer
gezwungen, eine Vielzahl von Schlüsseln mitzuführen. Darüber hinaus
sind die zu drehenden Mehrkante an Kamintüren häufig beschädigt oder korrodiert, in welchen
Fällen
auf an sich ungeeignete Werkzeuge wie Zangen oder dergleichen zurückgegriffen
werden muß,
um derartige Mehrkante für
das Öffnen
oder Schließen
einer Kamintüre
fassen und drehen zu können,
da die mitgeführten
Schlüssel
solche Mehrkante nicht fassen können.
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Vor
diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe,
ein leicht auf unterschiedliche Querschnitte zu drehender Mehrkante einstellbares
Werkzeug zur Verfügung
zu stellen.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problematik wird bei einem auf einen zu drehenden
Mehrkant oder dergleichen einstellbaren Werkzeug gem. des Anspruchs
1 darauf abgestellt, dass in einem Gehäuse wenigstens zwei unter einem
Winkel 2α divergierende
Führungen
vorgesehen sind, in denen zwei Werkzeugträger jeweils gegen die Kraft
einer Feder längsverschiebbar
gehalten sind und dass die Werkzeugträger außerhalb des Gehäuses Backen
aufweisen mit gegenüberliegenden
V-förmigen
Nuten für ein
Fassen des Mehrkants, deren jeweiliger Nutgrund gegenüber der
Längserstreckung
des jeweiligen Werkzeugträgers
unter einem Winkel α angestellt
ist.
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Die
Winkelhalbierende des Winkels 2α ist
für die
divergierenden Führungen
und die darin längsverschiebbar
gehaltenen Werkzeugträger
eine Symmetrielinie. Infolge der Anstellung jedes Nutgrundes gegenüber dem
zugehörigen
Werkzeugträger
unter dem Winkel α verläuft jeder
Nutgrund immer parallel zu dieser Winkelhalbierenden des Winkels
2α.
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Spannen
die Nutwände
einen Winkel von 90° über dem
Nutgrund gegeneinander auf, so wird von den gegenüberliegenden
Nuten immer ein quadratischer oder rechteckiger Mehrkant über die
Diagonale seines Querschnitts gefasst werden können, wobei durch das Längsverschieben
der Werkzeugträger
ein stufenloses Einstellen des Abstandes der Nuten und damit ein
Einstellen auf die Abmessungen des Mehrkants ermöglicht ist.
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Durch
eine Variation des Winkels zwischen den Nutwänden können auch andere Mehrkante nicht
rechteckiger Querschnitte, bspw. Sechskante bei einem Winkel von
120° zwischen
den Nutwänden,
problemlos erfasst werden.
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Insbesondere
für das
Fassen von Mehrkanten mit sechseckigem Querschnitt können jedoch
bevorzugt auch drei Werkzeugträger
vorgesehen sein, deren Längserstreckung
in einer Draufsicht in einer 120° Teilung
liegt. Entsprechend wird dann der Öffnungswinkel der V-förmigen Nuten
120° betragen und
werden dann auch bspw. sechseckige Schraubenköpfe von dem Werkzeug nach der
Erfindung sicher erfasst.
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In
konstruktiver Ausgestaltung des Werkzeuges nach der Erfindung hat
es sich bewährt,
wenn die Werkzeugträger
miteinander gekoppelt zu verschieben sind. Ein sicheres Erfassen
des Mehrkants mit den V-förmigen
Nuten ist so gewährleistet
und ist insbesondere die Handhabung vereinfacht. So bedarf es lediglich
des Aufsetzens der Stirnseiten der Backen auf einen zu drehenden
Mehrkant und durch Niederdrücken
des Werkzeuges werden die Werkzeugträger gegen die Kraft der Feder
in das Gehäuse hinein
geschoben, womit sich die Nuten soweit voneinander entfernen, bis
sie über
den Mehrkant gleiten.
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In
konstruktiv einfacher Weise kann diese Kopplung durch die Maßnahme erreicht
werden, dass die Werkzeugträger
gegenüberliegende
Bohrungen aufweisen, die senkrecht auf der Winkelhalbierenden des
Winkels 2α stehen
und dass in die Bohrungen ein axial verschiebbarer Stift eingebracht ist.
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Zweckmäßigerweise
wird der Stift weiter dazu herangezogen, dass er durch einen radialen Anschlag
bei einem Verschieben der Werkzeugträger den Weg begrenzt. Infolge
dieser Maßnahmen
werden unabhängig
von einem Verschieben oder einer Begrenzung des Verschiebeweges
die Nuten immer exakt gegenüberliegen
und ist ein Verkanten des Werkzeuges durch unterschiedliche Stellungen
der Backen zu dem Mehrkant ausgeschlossen.
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In
konstruktiver Ausgestaltung kann weiter vorgesehen sein, dass das
der Backe entgegengesetzte Ende eines Werkzeugträgers eine axiale Sackbohrung
für die
Aufnahme der Feder aufweist. Durch diese Maßnahme wird die gesamte Baulänge des
Werkzeuges und insbesondere die der Führung gering gehalten.
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In
einem unbelasteten Zustand der Backen werden die Federn die Werkzeugträger bis
zu einem geeigneten Anschlag vorschieben und die Backen dabei weitestgehend
schließen,
wobei ein derartiger Anschlag auch aufgrund der Maßnahme erfolgen kann,
dass in einer maximal ausgeschobenen Position die Backen aufeinanderliegen
und die Nuten eine umlaufend geschlossene Aufnahme für den Mehrkant
ausbilden. Ein gesonderter Anschlag ist so vermieden und ist insbesondere
ein kleinster Querschnitt für
die Aufnahme eines Mehrkants ausgebildet.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Führung eines
Werkzeugträgers
durch Abschnitte ringförmig umlaufender
Außenwände des
Gehäuses
mitausgebildet wird. Es wird sich dann das Werkzeug in einer Ansicht
etwa V-förmig,
sich trichterartig verjüngend darstellen,
wobei die Schenkel durch die ringförmig umlaufenden, die Führungen
aufnehmenden Außenwände dargestellt
werden und in dem gemeinsamen Punkt der Schenkel die Backen angeordnet
sind. Infolge dieser Maßnahme
verbleibt zunächst
ein Freiraum zwischen den von den Außenwänden ummantelten Führungen
für eine
anderweitige Nutzung. Weiter kann so eine gesondert ausgebildete
Führung eines
Werkzeugträgers
innerhalb des Gehäuses
vermieden werden.
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Insbesondere
dieser Freiraum wie auch eine Aussparung in dem Gehäuses kann
dazu genutzt werden, wenigstens ein Werkzeug verschwenkbar aufzunehmen,
das dann bevorzugt in einem eingeklappten Zustand einer Oberseite
des erfindungsgemäßen Werkzeuges
nicht vorsteht. Insbesondere für den
Einsatz bei Schornsteinfegern ist weiter daran gedacht, das verschwenkbare
Werkzeug als bspw. Schraubendreher auszubilden und ein zweites verschwenkbares
Werkzeug vorzusehen, wobei die Schwenkachsen beider Werkzeuge parallel
angeordnet sind. Das zweite Werkzeug ist bevorzugt ein konisch zulaufender
Mehrkant, insbesondere ein Vierkant, der dem Öffnen von Kamintüren mit
hierfür
vorgesehenen quadratischen Entriegelungsöffnungen dient.
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In
konstruktiver Ausgestaltung ist weiter vorgesehen, dass ein das
Gehäuse
auf der den Backen gegenüberliegenden
Seite abschließendes
Querstück
eine Ausnehmung für
eine Aufnahme einer Flügelmutter
aufweist, bevorzugt in einer Stirnseite des Gehäuses angeordnet. Auch sehr
festsitzende Flügelmuttern
können
dann mit Hilfe des Werkzeuges nach der Erfindung gelöst werden,
ohne dass es einer Zange oder ähnlicher,
wenig zweckmäßiger Werkzeuge
bedarf.
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Die
Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich ein
Ausführungsbeispiel
dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine Draufsicht auf die
freien Enden der Backen,
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2 eine Ansicht gem. des
Pfeils II in 1,
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3 eine Ansicht gem. des
Pfeils III in 2,
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4 einen Schnitt gem. der
Linie IV, IV in 3,
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5 einen Schnitt gem. der
Linie V, V in 3,
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6 eine isometrische Ansicht
mit maximal eingeschobenen Werkzeugträgern,
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7 eine isometrische Ansicht
mit maximal ausgeschobenen Werkzeugträgern und
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8 ein ausgeschwenktes Werkzeug.
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Die 1 bis 3 zeigen ein Multifunktions-Werkzeug 1 nach
der Erfindung als von handlicher Größe, leicht in einer Tasche
mitzuführen
oder an einem Band, wozu eine Öse 2 in
einem Gehäuse 3 vorgesehen
ist.
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Innerhalb
des Gehäuses 3 sind
zwei unter einem Winkel 2α divergierende
Führungen 4, 5 vorgesehen,
in denen zwei Werkzeugträger 6, 7 jeweils
gegen die Kraft einer Feder 8, 9 längsverschiebbar
gehalten sind, vgl. 4.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
sind die Werkzeugträger 6, 7 von
kreisringförmigem
Querschnitt und können
die Führungen 4, 5 bspw.
durch einfache, in das Gehäuse 3 aus
einem Vollmaterial eingebrachte Bohrungen dargestellt werden. Alternativ und
für größere Stückzahlen
besser geeignet sind jedoch Gehäuse
als Spritzguß-Formteile
ausgebildet.
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An
den blinden Enden der als Führungen 4, 5 eingebrachten
Sackbohrungen stützen
die Federn 8, 9 einerends sich ab, während sie
andernends von axialen Sackbohrungen 10, 11 in
den Werkzeugträgern 6, 7 aufgenommen
sind.
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Außerhalb
des Gehäuses 3 weisen
die Werkzeugträger 6, 7 endseitig
angeschlossene Backen 12, 13 auf, die mit gegenüberliegenden,
V-förmigen
Nuten 14, 15 versehen ist. Bei dem Ausführungsbeispiel
weisen die Nutwände 16, 17 der
Nuten 14, 15 einen Öffnungswinkel von 90° auf. Da
die Nuten 14, 15 in ihrer Längserstreckung gegenüber der des
jeweiligen Werkzeugträgers 6, 7 wieder
unter einem Winkel α angestellt
sind, verläuft
der Nutgrund 18, 19 jeder Nute 14, 15 immer
parallel zu einer Winkelhalbierenden 20 des Winkels 2α, die – im Wesentlichen – auch eine
Symmetrieebene senkrecht auf der Zeichenebene wiedergibt. Infolge
dessen kann, bei jeder Stellung der Werkzeugträger 6, 7,
ein zu drehender Mehrkant insbesondere von rechteckigem oder quadratischem
Querschnitt immer an seinen diagonal gegenüberliegenden Ecken gefasst
werden.
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Damit
die Nuten 14, 15 immer exakt gegenüberliegend
angeordnet sind, können
die Werkzeugträger 6, 7 nur
miteinander gekoppelt, gemeinsam verschoben werden. Hierzu weisen
die Werkzeugträger 6, 7 gegenüberliegende
Bohrungen 21, 22 auf, die senkrecht auf der Winkelhalbierenden 20 stehen und
in die ein axial verschiebbarer Stift 23 eingebracht ist.
In der in 4 dargestellten
Position der Werkzeugträger 6, 7 sind
diese durch die Kraft der Federn 8, 9 maximal
nach außen
geschoben. Hierdurch wird der kleinste Querschnitt eines zu drehenden
Mehrkants durch den Abstand der beiden Nutgrunde 18, 19 bestimmt.
Diese Position ist durch einen radialen Anschlag des Stiftes 23 an
einen gehäusefesten
Steg 24 vorgegeben.
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Auch
das Einschieben der Werkzeugträger wird
durch einen radialen Anschlag des Stiftes 23 an einem weiteren
gehäusefesten
Steg 25 begrenzt.
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Alternativ,
vgl. 7, kann das Ausschieben der
Werkzeugträger 6, 7 durch
das Aufeinandertreffen der Backen 12, 13 begrenzt
werden. In dieser maximal ausgeschobenen Position bilden dann die Nuten 14, 15 eine
kleinste, umlaufend geschlossene Aufnahme für einen Mehrkant von hier quadratischem
Querschnitt.
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Die
Führungen 4, 5 der
Werkzeugträger 6, 7 werden
durch Abschnitte 26, 27 des Gehäuses 3 mitausgebildet,
die ringförmig
um die Führungen 4, 5 Außenwände 28–32,
vgl. 2 und 3, ausbilden. Diese Außenwände 28–32 um
die Führungen 4, 5 mit den
Backen 12, 13 sind in der Darstellung gem. 2 etwa V-förmig zueinander
stehend, wobei die Spitze von den Backen 12, 13 ausgebildet
wird. Hierdurch entsteht ein Freiraum 33 zwischen den Außenwänden 30, 31,
in dem hier zwei weitere Werkzeuge 34, 35 in Form
einer Schraubendreherklinge und eines konisch zulaufenden Vierkants
vorgesehen sind. Verschiedene Kreuzschlitz-Schraubendreherklingen oder
dergleichen können
alternativ vorgesehen sein, wie auch eine oder mehrere Aussparungen
innerhalb des Gehäuses 3 an
Stelle des Freiraums 33. Die verschwenkbare Lagerung der
Werkzeuge 34, 35 erfolgt mittels Schwenkachsen
darstellenden Stiften 36, 37, die in Bohrungen 38, 39 eingesetzt
sind. Die Stifte 36, 37 und damit die Schwenkachsen
der beiden Werkzeuge 34, 35 sind parallel und
gem. 4 in einer Ebene
senkrecht zur Zeichenebene und quer zu der durch die Winkelhalbierenden 20 dargestellten
Symmetrieebene angeordnet.
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Auf
der den Backen 12, 13 gegenüberliegenden Seite ist ein
das Gehäuse 3 abschließendes Querstück 40 weiter
vorgesehen. In der Stirnseite 41 ist letztlich eine Ausnehmung 42 für eine Aufnahme einer
Flügelmutter
noch eingebracht.
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- 1
- Werkzeug
- 2
- Öse
- 3
- Gehäuse
- 4
- Führung
- 5
- Führung
- 6
- Werkzeugträger
- 7
- Werkzeugträger
- 8
- Feder
- 9
- Feder
- 10
- Sackbohrung
- 11
- Sackbohrung
- 12
- Backe
- 13
- Backe
- 14
- Nut
- 15
- Nut
- 16
- Nutwand
- 17
- Nutwand
- 18
- Nutgrund
- 19
- Nutgrund
- 20
- Winkelhalbierende
- 21
- Bohrung
- 22
- Bohrung
- 23
- Stift
- 24
- Steg
- 25
- Steg
- 26
- Abschnitt
- 27
- Abschnitt
- 28
- Außenwand
- 29
- Außenwand
- 30
- Außenwand
- 31
- Außenwand
- 32
- Außenwand
- 33
- Freiraum
- 34
- Werkzeug
- 35
- Werkzeug
- 36
- Stift
- 37
- Stift
- 38
- Bohrung
- 39
- Bohrung
- 40
- Querstück
- 41
- Stirnseite
- 42
- Ausnehmung