DE10323914A1 - Umhüllung für einen flachen Datenträger - Google Patents
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- G11B33/0422—Single disc boxes for discs without cartridge
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- Packaging For Recording Disks (AREA)
Abstract
Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff, für einen flachen Datenträger, insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche, auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte. Im zusammengefalteten Zustand ist der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt nach hinten unter die Bodenfläche geklappt. Der an den ersten Flachmaterialabschnitt angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt ist unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt. Der an den zweiten Flachmaterialabschnitt oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt ist über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff für einen flachen Datenträger, insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche, auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte.
- Es sind CD-Hüllen bekannt, die aus einem Stück Pappe gefaltet sind. Hierbei ist es bekannt die Faltungen so vorzunehmen, dass die Flachmaterialabschnitte entweder leporelloförmig gefaltet sind oder aber den Datenträger umwickeln. Beide Ausführungsformen führen dazu, dass nach dem Öffnen der oberen Deckfläche der Datenträger noch nicht sichtbar ist, sondern ein weiteres Öffnen von Flachmaterialabschnitten notwendig ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es eine Umhüllung aus einem einzigen Stück Flachmaterial so zu verbessern, dass genügend Fläche für Informationen, Grafik und künstlerische Gestaltung zur Verfügung steht, dass ein guter Schutz des Datenträgers gegeben ist, und dass bei einfacher Herstellung schon nach Öffnen der ersten Seite (Deckfläche) der Datenträger sichtbar wird.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- – dass im zusammengefalteten Zustand der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt nach hinten unter die Bodenfläche geklappt ist,
- – dass der an den ersten Flachmaterialabschnitt angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt ist, und
- – dass der an den zweiten Flachmaterialabschnitt oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt ist.
- Durch diese Art der Faltung ist nach dem Öffnen der Deckfläche der Datenträger sofort sichtbar. Hierbei besteht die Umhüllung weiterhin aus vielen Flächen bzw. Seiten, so dass viele Flächen zum Bedrucken zur Verfügung stehen. Der Herstellungsaufwand ist gering, da die Umhüllung aus nur einem einzigen Stück Flachmaterial besteht. Auch entsteht kein Verschnitt.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
-
1 eine perspektivische Ansicht der Umhüllung im zusammengefalteten Zustand und -
2 eine Draufsicht auf die Umhüllung im auseinandergefalteten Zustand. - Die Umhüllung
1 besteht aus einem einzigen länglichen Stück Flachmaterial aus Pappe, Papier oder Kunststoff mit einer Bodenfläche2 , einem daran angrenzenden ersten Flachmaterialabschnitt3 , einem an diesen wiederum angrenzenden zweiten Flachmaterialabschnitt4 und einem wiederum daran angrenzenden dritten Flachmaterialabschnitt5 , der die obere Deckfläche bildet. Die Faltlinien zwischen den Abschnitten sind Falze7 ,8 und9 , wobei zwischen dem zweiten und dritten Abschnitt eine Doppelfalz9 besteht. - Der Flachmaterialabschnitt
2 wird „Bodenfläche" genannt, da auf diesem der Datenträger6 liegt. Auf der dem ersten Falz7 gegenüberliegenden Seite ist an der Bodenfläche2 noch ein vierter Flachmaterialabschnitt10 geringerer Breite als die der Bodenfläche angeordnet, der um einen Falz11 über den Datenträger6 geklappt wird, um eine Tasche für den Datenträger zu bilden. Der Abschnitt10 ist am Boden zu beiden Seiten als Datenträger angeklebt. Der Abschnitt10 kann ferner auch an einer der beiden Querränder bzw. Seitenränder12 des Bodens2 angebracht sein und insbesondere auch dreieckförmig sein. - Die Bodenfläche
2 und die Abschnitte3 ,4 und5 sind rechteckförmig und haben im Wesentlichen die gleichen Abmessungen, so dass sie zueinander leporelloförmig gefaltet werden könnten. Statt einer Leporellofaltung geschieht aber die Faltung wie folgt:
Der erste Abschnitt3 wird unter die Bodenfläche2 geklappt, danach wird der zweite Abschnitt4 unter den ersten Abschnitt geklappt und darauf wird der dritte Abschnitt5 oben über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt. Hierdurch ist nach Öffnen der Deckfläche bzw. des dritten Abschnitts5 der Datenträger6 sofort sichtbar. - In nicht dargestellten Ausführungsformen sind zwischen dem ersten 3 und dem zweiten Flachmaterialabschnitt
4 ein oder mehrere insbesondere zwei bis vier Flachmaterialabschnitte über Falze angeordnet und leporelloförmig aufeinander gefaltet. Ferner kann der erste Flachmaterialabschnitt3 anders als in der Zeichnung dargestellt auch an der gegenüberliegenden Seite der Bodenfläche angeordnet sein, und damit der vierte Flachmaterialabschnitt, der den Datenträger hält, auf der anderen Bodenseite.
Claims (8)
- Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff für einen flachen Datenträger (
6 ), insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche (2 ), auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte (3–5 ), dadurch gekennzeichnet, – dass im zusammengefalteten Zustand der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt (3 ) nach hinten unter die Bodenfläche geklappt ist, – dass der an den ersten Flachmaterialabschnitt (3 ) angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt (4 ) unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt ist, und – dass der an den zweiten Flachmaterialabschnitt (4 ) oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt (5 ) über die Bodenfläche (2 ) und den Datenträger (6 ) geklappt ist. - Umhüllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bodenfläche (
2 ), insbesondere auf der dem ersten Flachmaterialabschnitt (3 ) gegenüberliegenden Seite ein vierter Flachmaterialabschnitt (10 ) angrenzt, der über die Bodenfläche geklappt ist, um eine Tasche für den Datenträger (6 ) zu bilden. - Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen zweitem (
4 ) und drittem Flachmaterialabschnitt (5 ) ein Doppelfalz (9 ) ist. - Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (
2 ) und alle Flachmaterialabschnitte (3–5 ,10 ) von einem einzigen länglichen Flachmaterial gebildet sind. - Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (
2 ) und die drei Flachmaterialabschnitte (3–5 ) rechteckig sind und die gleichen Abmessungen aufweisen. - Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial aus Pappe, Papier oder Kunststoff besteht.
- Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Faltlinien/Falze (
7–9 ,11 ) zueinander parallel liegen. - Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Flachmaterialabschnitt (
3 ) und dem zweiten Flachmaterialabschnitt (4 ) weitere Flachmaterialabschnitte über Falze angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2003123914 DE10323914A1 (de) | 2003-05-23 | 2003-05-23 | Umhüllung für einen flachen Datenträger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2003123914 DE10323914A1 (de) | 2003-05-23 | 2003-05-23 | Umhüllung für einen flachen Datenträger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10323914A1 true DE10323914A1 (de) | 2004-12-16 |
Family
ID=33441333
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2003123914 Ceased DE10323914A1 (de) | 2003-05-23 | 2003-05-23 | Umhüllung für einen flachen Datenträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10323914A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITMI20091791A1 (it) * | 2009-10-19 | 2011-04-20 | Dedit S P A | Custodia per oggetti a conformazione sostanzialmente appiattita, particolarmente per il settore editoriale, musicale e simili. |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9409771U1 (de) * | 1994-02-10 | 1994-09-22 | Topac Gesellschaft für Verpackung mbH, 33332 Gütersloh | CD-Klappverpackung |
| DE29513533U1 (de) * | 1995-08-23 | 1995-10-19 | Georg Kohl GmbH + Co, 74336 Brackenheim | Broschüre mit Diskette |
| DE29808929U1 (de) * | 1998-05-16 | 1998-08-06 | Birkner & Co., 22525 Hamburg | CD-Hülle |
| DE19716954A1 (de) * | 1997-04-22 | 1998-10-29 | Juergen Tepe | CD - Hülle |
-
2003
- 2003-05-23 DE DE2003123914 patent/DE10323914A1/de not_active Ceased
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