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DE10323914A1 - Umhüllung für einen flachen Datenträger - Google Patents

Umhüllung für einen flachen Datenträger Download PDF

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Publication number
DE10323914A1
DE10323914A1 DE2003123914 DE10323914A DE10323914A1 DE 10323914 A1 DE10323914 A1 DE 10323914A1 DE 2003123914 DE2003123914 DE 2003123914 DE 10323914 A DE10323914 A DE 10323914A DE 10323914 A1 DE10323914 A1 DE 10323914A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flat material
material section
flat
sections
folded
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2003123914
Other languages
English (en)
Inventor
Katya Quintus-Winther
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10323914A1 publication Critical patent/DE10323914A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0494Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs packages made by folding
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Abstract

Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff, für einen flachen Datenträger, insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche, auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte. Im zusammengefalteten Zustand ist der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt nach hinten unter die Bodenfläche geklappt. Der an den ersten Flachmaterialabschnitt angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt ist unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt. Der an den zweiten Flachmaterialabschnitt oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt ist über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff für einen flachen Datenträger, insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche, auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte.
  • Es sind CD-Hüllen bekannt, die aus einem Stück Pappe gefaltet sind. Hierbei ist es bekannt die Faltungen so vorzunehmen, dass die Flachmaterialabschnitte entweder leporelloförmig gefaltet sind oder aber den Datenträger umwickeln. Beide Ausführungsformen führen dazu, dass nach dem Öffnen der oberen Deckfläche der Datenträger noch nicht sichtbar ist, sondern ein weiteres Öffnen von Flachmaterialabschnitten notwendig ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es eine Umhüllung aus einem einzigen Stück Flachmaterial so zu verbessern, dass genügend Fläche für Informationen, Grafik und künstlerische Gestaltung zur Verfügung steht, dass ein guter Schutz des Datenträgers gegeben ist, und dass bei einfacher Herstellung schon nach Öffnen der ersten Seite (Deckfläche) der Datenträger sichtbar wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
    • – dass im zusammengefalteten Zustand der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt nach hinten unter die Bodenfläche geklappt ist,
    • – dass der an den ersten Flachmaterialabschnitt angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt ist, und
    • – dass der an den zweiten Flachmaterialabschnitt oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt ist.
  • Durch diese Art der Faltung ist nach dem Öffnen der Deckfläche der Datenträger sofort sichtbar. Hierbei besteht die Umhüllung weiterhin aus vielen Flächen bzw. Seiten, so dass viele Flächen zum Bedrucken zur Verfügung stehen. Der Herstellungsaufwand ist gering, da die Umhüllung aus nur einem einzigen Stück Flachmaterial besteht. Auch entsteht kein Verschnitt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht der Umhüllung im zusammengefalteten Zustand und
  • 2 eine Draufsicht auf die Umhüllung im auseinandergefalteten Zustand.
  • Die Umhüllung 1 besteht aus einem einzigen länglichen Stück Flachmaterial aus Pappe, Papier oder Kunststoff mit einer Bodenfläche 2, einem daran angrenzenden ersten Flachmaterialabschnitt 3, einem an diesen wiederum angrenzenden zweiten Flachmaterialabschnitt 4 und einem wiederum daran angrenzenden dritten Flachmaterialabschnitt 5, der die obere Deckfläche bildet. Die Faltlinien zwischen den Abschnitten sind Falze 7, 8 und 9, wobei zwischen dem zweiten und dritten Abschnitt eine Doppelfalz 9 besteht.
  • Der Flachmaterialabschnitt 2 wird „Bodenfläche" genannt, da auf diesem der Datenträger 6 liegt. Auf der dem ersten Falz 7 gegenüberliegenden Seite ist an der Bodenfläche 2 noch ein vierter Flachmaterialabschnitt 10 geringerer Breite als die der Bodenfläche angeordnet, der um einen Falz 11 über den Datenträger 6 geklappt wird, um eine Tasche für den Datenträger zu bilden. Der Abschnitt 10 ist am Boden zu beiden Seiten als Datenträger angeklebt. Der Abschnitt 10 kann ferner auch an einer der beiden Querränder bzw. Seitenränder 12 des Bodens 2 angebracht sein und insbesondere auch dreieckförmig sein.
  • Die Bodenfläche 2 und die Abschnitte 3, 4 und 5 sind rechteckförmig und haben im Wesentlichen die gleichen Abmessungen, so dass sie zueinander leporelloförmig gefaltet werden könnten. Statt einer Leporellofaltung geschieht aber die Faltung wie folgt:
    Der erste Abschnitt 3 wird unter die Bodenfläche 2 geklappt, danach wird der zweite Abschnitt 4 unter den ersten Abschnitt geklappt und darauf wird der dritte Abschnitt 5 oben über die Bodenfläche und den Datenträger geklappt. Hierdurch ist nach Öffnen der Deckfläche bzw. des dritten Abschnitts 5 der Datenträger 6 sofort sichtbar.
  • In nicht dargestellten Ausführungsformen sind zwischen dem ersten 3 und dem zweiten Flachmaterialabschnitt 4 ein oder mehrere insbesondere zwei bis vier Flachmaterialabschnitte über Falze angeordnet und leporelloförmig aufeinander gefaltet. Ferner kann der erste Flachmaterialabschnitt 3 anders als in der Zeichnung dargestellt auch an der gegenüberliegenden Seite der Bodenfläche angeordnet sein, und damit der vierte Flachmaterialabschnitt, der den Datenträger hält, auf der anderen Bodenseite.

Claims (8)

  1. Umhüllung aus Flachmaterial, insbesondere aus Papier, Pappe oder Kunststoff für einen flachen Datenträger (6), insbesondere für eine CD, eine Computerspeicherkarte oder eine Kreditkarte, mit einer Bodenfläche (2), auf der der Datenträger lösbar befestigt aufliegt und mit an einer Bodenflächenseite stoffschlüssig über eine Falzlinie verbundene weitere Flachmaterialabschnitte (3–5), dadurch gekennzeichnet, – dass im zusammengefalteten Zustand der erste an der Bodenfläche angrenzende Flachmaterialabschnitt (3) nach hinten unter die Bodenfläche geklappt ist, – dass der an den ersten Flachmaterialabschnitt (3) angrenzende zweite Flachmaterialabschnitt (4) unter den ersten Flachmaterialabschnitt geklappt ist, und – dass der an den zweiten Flachmaterialabschnitt (4) oder an noch dazwischen angeordnete Flachabschnitte angrenzende dritte Flachmaterialabschnitt (5) über die Bodenfläche (2) und den Datenträger (6) geklappt ist.
  2. Umhüllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bodenfläche (2), insbesondere auf der dem ersten Flachmaterialabschnitt (3) gegenüberliegenden Seite ein vierter Flachmaterialabschnitt (10) angrenzt, der über die Bodenfläche geklappt ist, um eine Tasche für den Datenträger (6) zu bilden.
  3. Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen zweitem (4) und drittem Flachmaterialabschnitt (5) ein Doppelfalz (9) ist.
  4. Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (2) und alle Flachmaterialabschnitte (3–5, 10) von einem einzigen länglichen Flachmaterial gebildet sind.
  5. Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (2) und die drei Flachmaterialabschnitte (3–5) rechteckig sind und die gleichen Abmessungen aufweisen.
  6. Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial aus Pappe, Papier oder Kunststoff besteht.
  7. Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Faltlinien/Falze (7–9, 11) zueinander parallel liegen.
  8. Umhüllung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Flachmaterialabschnitt (3) und dem zweiten Flachmaterialabschnitt (4) weitere Flachmaterialabschnitte über Falze angeordnet sind.
DE2003123914 2003-05-23 2003-05-23 Umhüllung für einen flachen Datenträger Ceased DE10323914A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ITMI20091791A1 (it) * 2009-10-19 2011-04-20 Dedit S P A Custodia per oggetti a conformazione sostanzialmente appiattita, particolarmente per il settore editoriale, musicale e simili.

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DE9409771U1 (de) * 1994-02-10 1994-09-22 Topac Gesellschaft für Verpackung mbH, 33332 Gütersloh CD-Klappverpackung
DE29513533U1 (de) * 1995-08-23 1995-10-19 Georg Kohl GmbH + Co, 74336 Brackenheim Broschüre mit Diskette
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