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Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für insbesondere
eine Handbrause mit einer Haltestange, auf der ein zur Befestigung
der Handbrause dienendes Gleitstück
angeordnet ist und die mit vorzugsweise zwei Befestigungskonsolen
zur Befestigung der Haltestange an einer Wand versehen ist.
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Derartige Haltevorrichtungen sind
bekannt und werden insbesondere in Bädern oder Duschkabinen eingesetzt.
Die Haltestange wird meist mit zwei Konsolen an dir Wand verschraubt,
wobei die Endbereiche der Haltestange von den Konsolen aufgenommen
werden. Auf der Haltestange selber ist eine Aufnahme für eine Handbrause
verschiebbar angeordnet. Darüber
hinaus kann auf der Haltestange auch eine Seifenschale oder dergleichen
angeordnet sein.
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Außerdem ist es auch bekannt
die Haltestange durch die Konsolen hindurchzuführen und beim Verschrauben
der Konsolen an der Wand mitzubefestigen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine
verbesserte Haltevorrichtung zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Haltevorrichtung
dadurch gelöst,
dass die Befestigungskonsolen jeweils von einem quaderförmigen Körper gebildet
sind, der auf einer zentralen Achse eine Bohrung für eine Befestigungsschraube
zur Wandbefestigung hat, wobei seitlich neben der Achse im von der
Wand vorstehenden Bereich des Körpers
eine senkrecht zur Achse ausgebildete Öffnung zur Aufnahme der Haltestange
vorgesehen ist, und wobei der Körper über ein
Klemmmittel verfügt,
mit dem die Haltestange in unterschiedlichen Positionen in der Öffnung festsetzbar
ist.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Ansprüchen
2 bis 10 angegeben.
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Nach der Erfindung werden die Befestigungskonsolen
quaderförmig
ausgebildet und ermöglichen
somit einerseits unabhängig
von dem Anschraubvorgang an der Wand eine beliebige Befestigung
der Wandstange an den Befestigungskonsolen und andererseits eine
Nutzung der quaderförmigen Ausbildung
zu Ablagezwecken. Hierbei kann vorteilhaft die obere Fläche der
Befestigungskonsolen als Ablagefläche für Seife und anderen Duschmitteln eingesetzt
werden. Außerdem
kann, ermöglicht durch
die quaderförmige
Ausbildung, im vorderen Bereich der Befestigungskonsolen an der
der Wandstange gegenüberliegenden
Seite eine kegelförmige Öffnung vorgesehen
werden, in die die Handbrause, neben der Einsteckmöglichkeit
an dem Gleitstück
auf der Haltestange, einsteck- und fixierbar ist.
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Die Befestigungskonsolen weisen eine
ebene Anlagefläche
für die
Befestigung an einer ebenen Wand oder eine dachförmige gewinkelte Anlagefläche für eine Wandecke auf.
Damit die Befestigungskonsole mit ebener Anlagefläche auch
in Wandecken einsetzbar ist, kann ein prismaförmiger Adapter vorgesehen werden,
der an der ebenen Anlagefläche der
Befestigungskonsole angeordnet wird und mit seinen dachförmigen Seitenflächen in
der Wandecke zur Anlage gelangt.
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Die Befestigungskonsole kann zweckmäßig in einem
quaderförmigen
Körper
und einer Dekorhaube unterteilt werden. Der quaderförmige Körper weist
die Befestigungsmittel für
die Wandstange, die Anlagefläche
mit der Befestigungsschraube und die kegelige Aufnahme für die Handbrause
auf, während die
Dekorhaube den Körper
im sichtbaren Bereich umhüllt
und eine Ablagefläche
bildet. Zweckmäßig ist die
Dekorhaube zweiteilig ausgebildet, wobei ein erster Teil von der
der Wand zugekehrten Seite über
den Körper
geschoben und verrastet wird. Die im Körper vorgesehene Befestigungsschraube
und die Spannschraube für
die Festklemmung der Haltstange sind von der vorstehenden offenen
Stirnseite des ersten Teiles zugänglich.
Nach der Installation kann dann die Öffnung des ersten Teiles mit
einem zweiten, als Deckel ausgebildeten Teil verschlossen werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt in der Zeichnung
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1 eine
eine Haltestange und zwei Befestigungskonsolen aufweisende Haltevorrichtung
in Perspektivansicht;
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2 eine
der in 1 gezeigten Befestigungskonsolen
in der Schnittebene II der 3;
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3 die
in 2 gezeigte Befestigungskonsole
in der Schnittebenen III;
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4 einen
in der 2 gezeigten Körper zur
Aufnahme der Haltestange in Draufsicht;
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5 den
in 4 gezeigten Körper um
90° gedreht;
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6 den
in 4 gezeigten Körper in
Richtung des Pfeils VI;
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7 einen
Teil einer in 2 gezeigten
Abdeckhaube in Draufsicht;
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8 den
in 7 gezeigten Teil
der Abdeckhaube um 90° gedreht;
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9 einen
in 2 gezeigten vorderen
Teil der Abdeckhaube in Seitenansicht;
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10 den
in 9 gezeigten Teil
der Abdeckhaube um 90° gedreht;
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11 eine
andere Ausführung
einer Haltevorrichtung mit einer Haltestange und zwei Befestigungskonsolen
in Perspektivansicht;
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12 eine
der in 11 gezeigten
Befestigungskonsolen in vergrößerter Darstellung
im Längsschnitt;
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13 einen
Teil der in 12 gezeigten Abdeckhaube
in Draufsicht;
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14 den
in 13 gezeigten Teil
der Abdeckhaube um 90° gedreht.
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Der Einfachheit halber sind bei den
Ausführungsbeispielen
in der Zeichnung gleiche oder entsprechende Elemente mit jeweils
gleichem Bezugszeichen versehen. Die in 1 gezeigte Haltevorrichtung besteht aus
zwei Befestigungskonsolen 1 und einer von den Befestigungskonsolen 1 getragenen
Haltestange 2. Auf der Haltestange 2 ist ein drehbeweglich
und höhenverstellbar
angeordnetes, in der Zeichnung nicht dargestelltes Gleitstück für die Halterung
einer ebenfalls nicht dargestellten Handbrause vorgesehen, die über eine
Schlauchleitung mit Brausewasser versorgt wird.
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Die beiden Befestigungskonsolen 1 sind identisch
ausgebildet. Wie es insbesondere aus 2 bis 10 zu entnehmen ist, enthält die Befestigungskonsole 1 einen
Körper 10 und
eine Dekorhaube 5.
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Der Körper 10 ist als Tragelement
ausgebildet, wie es insbesondere in 4 bis 6 der Zeichnung dargestellt.
Er ist aus Kunststoff im Spritzgießverfahren hergestellt und
enthält
an der einen Stirnseite eine ebene Anlagefläche 106 für die Anlage
an einer ebenen Gebäudewand.
Der Körper 10 ist
quaderförmig
ausgebildet und trägt
im Zentrum auf einer Achse 100 eine Boh rung 101 für eine Befestigungsschraube 3,
mit der die Fixierung an eine Gebäudewand erfolgt. An der der
Anlagefläche 106 gegenüberliegenden
Seite ist neben der Achse 100 eine senkrecht zur Achse 100 angeordnete,
den Körper 10 durchdringende Öffnung 102 vorgesehen,
von der die Haltestange 2 aufgenommen wird. Parallel zur Achse 100 und
senkrecht zur Öffnung 102 ist
stirnseitig eine Gewindebohrung 103 in einem angeformten Zapfen
ausgebildet, wie es insbesondere aus 5 der
Zeichnung zu entnehmen ist. An der der Öffnung 102 gegenüberliegenden
Seite ist außerdem
parallel zur Öffnung 102 eine
Kegelbohrung 104 angeordnet, die seitlich über einen
Längsschlitz 105 eine Öffnung aufweist.
Die Kegelbohrung 104 mit dem Längsschlitz 105 ist
dabei so ausgelegt, dass eine Handbrause mit ihrem Haltekegel zur
Ablage in die Kegelbohrung 104 eingesteckt werden kann.
Außerdem sind
im Mantelbereich des Körpers 10 Nuten
und Vorsprünge
ausgebildet, von denen ein feststehender Teil 52a der Dekorhaube 5,
wie er aus 7 und 8 der Zeichnung zu entnehmen
ist, in der Stecklage gehalten wird. Der feststehende Teil 52a der
Dekorhaube 5 weist außerdem
an der Oberseite eine Ablagefläche 53a für die Ablage
von Seife oder anderen Duschutensilien auf. Außerdem weist der feststehende Teil 52a entsprechende
Ausnehmungen 54 für
die Kegelbohrung 104 und den Längsschlitz 105 sowie für die Öffnung 102 auf.
Die vordere und rückwertige Stirnseite
des feststehenden Teils 52a sind offen ausgebildet, wobei
die vorstehende Stirnseite des Teils 52a mit einem in 9 und 10 gezeigten Deckel 51 verschließbar ist,
während
die rückwertige Öffnung von
einer Wand nach der Installation abgedeckt wird. Der Deckel
51 wird
dabei in der Stecklage von federnden Rastzungen 510 gesichert.
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Bei abgenommenen Deckel 51 kann
die Haltestange 2 in die Befestigungskonsolen 1 eingeschoben
werden. Zur Festklemmung der Haltestange in dem Körper 10 in
der gewünschten
Position wird sodann zunächst
ein elastischer Klemmring 40 in die Gewindebohrung 103 eingeschoben
und anschließend
mit einer Spannschraube 4 verspannt. Hierbei sei insbesondere
auf 2 der Zeichnung
hingewiesen.
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Nach dem Festziehen der Befestigungsschraube 3 bei
der Installation an einer Wand, so dass die Anlagefläche 106 des
Körpers 10 gegen
die Oberfläche
der in der Zeichnung nicht dargestellten Wand gepresst wird, kann
dann die vorstehende Öffnung
des feststehenden Teils 52a mit dem Deckel 51 verschlossen
und somit die Dekorhaube 5 vervollständigt werden. Die Haltevorrichtung
kann danach in Betrieb genommen werden.
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In 11 der
Zeichnung ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel einer Haltevorrichtung
dargestellt, wobei lediglich die beiden Befestigungskonsolen 1 eine
abgewandelte Ausbildung aufweisen.
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Wie es insbesondere aus 12 der Zeichnung zu entnehmen
ist, entspricht der Körper 10 dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel.
An der ebenen Anlagefläche 106 ist
hierbei jedoch ein prismaförmiger
Adapter 108 angelagert. In dem Adapter 108 ist
konzentrisch zur Bohrung 101 eine Durchgangsbohrung 180 ausgebildet,
durch die die Befestigungsschraube 3 hindurchgeführt ist.
Der Adapter 108 weist einen auf der Achse 100 angeordneten Scheitel 1070 auf,
von dem aus zwei jeweils um 45° zur
Achse 100 geneigte Anlageflächen 107 ausgebildet
sind, die in der Montagelage an den beiden Schenkeln einer Wandecke
zur Anlage gelangen.
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Auf dem mit dem Adapter 108 ergänzten Körper 10 ist
die Dekorhaube 5 mit einem entsprechend angepassten feststehenden
Teil 52b angeordnet, wie es insbesondere aus 13 und 14 zu entnehmen ist. Am feststehenden
Teil 52b ist dabei eine vergrößert ausgebildete Ablagefläche 53b vorgesehen.
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Alternativ kann der Körper 10 mit
dem Adapter 108 auch einstückig ausgebildet sein.