DE10301797A1 - Brennkraftmaschine mit einem Kühlmittelkreislauf - Google Patents
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Abstract
Brennkraftmaschine (17) mit einem Kühlmittelkreislauf (1), wobei DOLLAR A - die Brennkraftmaschne (17) einen ersten und einen zweiten Kühlmittelauslass (18, 20) sowie einen Kühlmittelsammelauslass (19) aufweist, DOLLAR A - der Kühlkreislauf (1) zumindest in einen ersten Heizkreislauf (2) sowie einen zweiten Heizkreislauf (6) unterteilbar ist, wobei DOLLAR A - der erste Heizkreislauf ein erstes und ein zweites Schaltelement (8, 9) aufweist, über die er mit dem ersten Kühlmittelauslass (18) und dem Kühlmittelsammelauslass (19) kühlmittelführend verbindbar ist, wobei DOLLAR A - ein Schaltelement (8, 9) zwischen einer ersten Kühlmittelpumpe (3) und einem Wärmespeicher (5) angeordnet ist, DOLLAR A - der zweite Heizkreislauf (6) einen zweiten Wärmetauscher (7) aufweist und DOLLAR A - von dem zweiten Kühlmittelauslass (20) mit Kühlmittel gespeist wird, das in den Kühlmittelsammelauslass (19) rückführbar ist, wobei DOLLAR A - im zweiten Heizkreislauf (6) eingangsseitig des zweiten Wärmetauschers (7) ein viertes Schaltelement (11) und ausgangsseitig ein fünftes Schaltelement (12) angeordnet ist, und DOLLAR A - die Kühlmittelpumpe (3) ausgangsseitig mit dem vierten Schaltelement (11) kühlmittelführend verbunden ist und DOLLAR A - der Wärmespeicher (5) eingangsseitig mit dem fünften Schaltelement (12) kühlmittelführend verbunden ist. DOLLAR A Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Kühlmittelkreislaufes ist es möglich, beispielsweise Motorkomponenten mit einer Restwärme des Wärmespeichers aufzuheizen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Brennkraftmaschine mit einem Kühlmittelkreislauf gemäß der Merkmale im Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Sie geht von einem konventionellen Kühlmittelkreislauf mit einem Motoröl/Wasser-Wärmetauscher und einem in einem Nebenkreislauf angeordneten Wärmespeicher aus, wie er beispielsweise in dem Fahrzeug BMW 525 tds als Sonderausstattung bis zum Jahr 1998 angeboten wurde. Während des normalen Motorbetriebs wird Abwärme des Motors, welche über den Kühlmittelkreislauf zu dem als Latentwärmespeicher (LWS) ausgebildeten Wärmespeicher gelangt, in diesem zwischengespeichert, sobald die Schmelztemperatur des im LWS befindlichen Speichermediums überschritten wird. Die aufgenommene „Latentwärme" bleibt nach dem Motorstillstand im vakuumisolierten LWS längere Zeit erhalten und kann beim nächsten Motorstart zur Schnellerwärmung des Kühlmittels genutzt werden. Durch diese . Maßnahme wird ein schnelles Aufheizen des Fahrgastinnenraumes erreicht und das Abtauverhalten an den Scheiben wesentlich verbessert. Darüber hinaus ist es eine einfache und kostengünstige Möglichkeit ohne eine Standheizung den Fahrgastinnenraum schnell zu erwärmen. Somit unterstützt der Latentwärmespeicher nicht nur das Wohlbefinden der Fahrgäste, sondern erhöht auch die Fahrsicherheit bei niedrigen Außentemperaturen.
- Zur Erzielung von Multifunktionalität ist neben der Nutzung des Wärmespeichers in Betriebsfällen mit Heizanforderung („Winterbetrieb") auch eine Nutzung in Betriebs fällen ohne Heizungsanforderung („Sommerbetrieb") vorgesehen, wobei im ersten Fall der Wärmespeicher gemeinsam mit dem Heizungswärmetauscher und einer elektrischen Zusatz-Kühlmittelpumpe einen eigenen, vom Kühlmittelkreislauf des Motors vollständig abgekoppelten Teilkreislauf bildet und im zweiten Fall entweder durch Einleitung der im Wärmespeicher enthaltenen Wärmeenergie über den Heizungsrücklauf in den Brennkraftmaschinen-Wassermantel eine Senkung des Kraftstoffverbrauches infolge einer Reduzierung der Motorreibleistung oder bei betriebswarmen Motor eine erneute Speicherung von Wärmeenergie ab dem Erreichen der Schmelztemperatur des Speichermediums erfolgt.
- Wegen der hohen Übertragungsverluste vom Wärmespeicher an das Kühlwasser infolge der als Wärmesenken wirkenden, den Wassermantel bildenden Massenanteile von Zylinderkurbelgehäuse und Zylinderkopf bleibt der mit der Wärmespeicher-Anordnung erreichbare Übergang von Wärmeenergie vom Kühlmittel an das die Höhe der Motorreibung bestimmende Motoröl begrenzt, sodass lediglich eine geringfügige Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch erzielt wird.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Kühlmittelkreislauf aufzuzeigen, mit dem wie bisher der Fahrgastinnenraum, aber auch beispielsweise das Motoröl nach einem Kaltstart des Motors geheizt werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Neben der eingangs zum Stand der Technik erwähnten Möglichkeit, den Fahrgastinnenraum mit Hilfe des Wärmespeichers zu heizen, ist entsprechend der Stellungen der Schaltelemente auch möglich, die Brennkraftmaschine oder Teile dieser, wie beispielsweise das Schmiermittel, nach einem Start der Brennkraftmaschine schnell zu erwärmen. In vorteilhafter Weise wird je nach Kühlmitteltemperaturniveau in der Brennkraftmaschine entweder die im Wärmespeicher enthaltene Wärmeenergie über den Heizungsrücklauf und den Kühlmittelsammelauslass, einem Thermostatventil, in den Brennkraftmaschinen-Wassermantel eingespeist oder eine erneute Wärmeenergiespeicherung ab Erreichen eines wählbaren Grenzwertes der Kühlmitteltemperatur am Brennkraftmaschinenaustritt durchgeführt. Mit der vorgeschlage nen Anordnung sind unterschiedliche Schaltstellungen der Schaltelemente, sowohl für den Winterbetrieb als auch für den Sommerbetrieb, die später noch im Einzelnen erläutert werden, realisierbar.
- Gemäß Patentanspruch 2 wird der Schaltaufwand für eine Umstellung des Kühlkreislaufes auf eine andere Betriebsart wesentlich reduziert.
- Da der Kühlmittelkreislauf gleichzeitig das Wärmemanagement für die Brennkraftmaschine darstellt, sind die Schaltelemente gemäß Patentanspruch 3 in vorteilhafter Weise temperaturgesteuert schaltbar. Hierfür weisen sie gemäß Patentanspruch 4 eine erste und eine zweite Schaltstellung auf.
- Gemäß Patentanspruch 5 kann der zweite Heizkreislauf für die Fahrgastinnenraumtemperierung vollkommen autark ausgebildet werden, so dass der Wärmespeicher ausschließlich für die Fahrgastinnenraumerwärmung zur Verfügung steht.
- Die Anordnung des Abgaskühlkreislaufes gemäß Patentanspruch 6 ist trotz seiner vollständigen Einbindung in den Heizkreislauf unabhängig von jeglicher Schaltstellung der Schaltelemente im Heizkreislauf. Unabhängig von Winter- oder Sommerbetrieb kann der Abgaskühlkreislauf ständig völlig autark betrieben und mit einem Ventil, vorzugsweise ein Thermostatventil, geregelt werden.
- In der gleichen Weise unabhängig wie der Abgaskühlkreislauf ist auch der dritte Kreislauf, der eigentliche Kühlkreislauf der Brennkraftmaschine, vollkommen autark zu betreiben. Der dritte Heizkreislauf dient dazu, überschüssige Abwärme von der Brennkraftmaschine über den dritten Wärmetauscher, einem Motorkühler, an die Umgebung abzuführen.
- Mit den in Patentanspruch 8 vorgeschlagenen Schaltventilen ist ein einfacher Aufbau, sowie ein einfacher und sicherer Betrieb des Kühlkreislaufes möglich.
- Im Folgenden ist der Stand der Technik in einer einzigen Figur, sowie eine erfindungsgemäße Ausgestaltung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in fünf weiteren Figuren näher erläutert.
-
1 zeigt schematisch einen konventionellen Kühlkreislauf; -
2 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Weiterentwicklung des Standes der Technik; -
3 zeigt eine Stellung der Schaltelemente zur Kühlung der Brennkraftmaschine ohne Wärmespeichernutzung; -
4 zeigt eine Stellung der Schaltelemente zur Heizung des Fahrgastinnenraumes mit Abwärme der Brennkraftmaschine; -
5 zeigt eine Stellung der Schaltelemente zur Heizung des Fahrgastinnenraumes mit Abwärme des Wärmespeichers; -
6 zeigt eine Stellung der Schaltelemente zur Aufheizung des Schmiermittels der Brennkraftmaschine mit Abwärme des Wärmespeichers. -
1 zeigt schematisch einen konventionellen Kühlkreislauf1 einer Brennkraftmaschine, hier für einen 6-Zylinder-Dieselmotor, verbaut in dem Fahrzeug BMW 525 tds, Baujahr 1998. Eine Brennkraftmaschine17 , mit einem Zylinderkopf17a und einem Kurbelgehäuse17b weist am Zylinderkopf17a einen ersten Kühlmittelauslass18 sowie einen Kühlmittelsammelauslass19 , ein Thermostatgehäuse mit einem Thermostaten, sowie einen zweiten Kühlmittelauslass20 auf. In einem brennkraftmaschineninternen Kühlmittelkreislauf kann das Kühlmittel mit einer Pumpe21 , einer Kühlmittelpumpe, durch einen Kühlmitteleintritt22 in das Kurbelgehäuse17b und aus dem Kurbelgehäuse17b weiter in den Zylinderkopf17a und von dort in den Kühlmittelsammelauslass19 gepumpt werden. Über eine Kühlmittelleitung25 gelangt das Kühlmittel vom Kühlmittelsammelauslass19 zurück in die zweite Kühlmittelpumpe21 . - Neben dem internen Kühlmittelkreislauf verfügt die Brennkraftmaschine
17 über einen externen Kühlmittelkreislauf1 . Der externe Kühlmittelkreislauf1 weist einen dritten Kreislauf23 auf, der reguläre Kühlmittelkreislauf einer Brennkraftmaschine zur Kühlung des Kühlmittels. Der Kühlmittelkreislauf23 wird gespeist aus dem ersten Kühlmittelauslass18 . Das Kühlmittel wird von der zweiten Kühlmittelpumpe21 in einen dritten Wärmetauscher16 , einen konventionellen Motorkühler, gepumpt und von dort zurück zum Kühlmittelsammelauslass19 . - Ferner weist der Kühlmittelkreislauf
1 einen Abgaskühlkreislauf13 auf, der ebenfalls von dem zweiten Kühlmittelauslass18 gespeist wird. Zur Abgaskühlung durchläuft das Kühlmittel einen Abgaskühler14 , mit einem daran angeordneten Ventil15 , vorzugsweise einem Thermostatventil, zur Regelung der Kühlmittelmenge für die Abgaskühlung. Nach dem Ventil15 wird das Kühlmittel zum Kühlmittelsammelauslass19 rückgeführt. - Darüber hinaus weist der Heizkreislauf
1 einen ersten Heizkreislauf2 zur Temperierung des Fahrgastinnenraumes auf. Der Heizkreislauf2 wird ebenfalls aus dem ersten Kühlmittelauslass18 gespeist. Der erste Heizkreislauf2 weist in Flussrichtung des Kühlmittels ein erstes Schaltelement8 , eine erste Kühlmittelpumpe3 , ein drittes Schaltelement10 , einen ersten Wärmetauscher4 , ein Heizungswärmetauscher für die Temperierung des Fahrgastinnenraumes, sowie ein zweites Schaltelement9 auf. Ferner ist in dem ersten Heizkreislauf2 ein Wärmespeicher5 angeordnet, ein Latentwärmespeicher. Der Ausgang des Wärmespeichers5 ist sowohl mit dem ersten Schaltelement8 , als auch mit einem sechsten Schaltelement25 kühlmittelführend verbunden. Je nach Stellung des Schaltelementes25 kann das Kühlmittel zum Kühlmittelsammelauslass19 rückgeführt werden, oder der erste Heizkreislauf2 gegenüber dem Kühlmittelsammelauslass19 verschlossen werden. Mit dem ersten Heizkreislauf2 kann je nach Schaltstellung der Schaltelemente8 ,9 ,10 und25 entweder ein geschlossener Kreislauf dargestellt werden, damit die Abwärme des Wärmespeichers5 ausschließlich für die Temperierung des Fahrgastinnenraumes genutzt wird, oder die Abwärme der Brennkraftmaschine17 zur Aufheizung des Wärmespeichers5 dient. - Des weiteren verfügt der Kühlkreislauf
1 über einen zweiten Heizkreislauf6 , der von dem zweiten Kühlmittelauslass20 gespeist wird. Das Kühlmittel durchfließt einen zweiten Wärmetauscher7 , hier ein Schmiermittel/Kühlmittel-Wärmetauscher, anschließend ein Thermostat24 , das die Durchflussmenge des Kühlmittels durch den zweiten Wärmetauscher7 in Abhängigkeit der Schmiermitteltemperatur regelt. Nach dem Thermostat24 wird das Kühlmittel zum Kühlmittelsammelauslass19 zurückgeleitet. Mit dem zweiten Heizkreislaufes6 wird mit Hilfe der im Kühlmittel enthaltenen Wärmeenergie das Schmiermittel der Brennkraftmaschine17 aufgewärmt. Das in den zweiten Wärmetauscher7 eintretende sowie austretende Schmiermittel ist durch Pfeile mit Temperaturmessstellen in Form von Kreisen gekennzeichnet. -
2 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Weiterbildung des zuvor beschriebenen Standes der Technik. Die Bezugszeichen von1 gelten für die gleichen Bauteile auch in den2 bis6 . Da der grundsätzliche Aufbau des Kühlkreislaufes1 weitgehend dem Stand der Technik entspricht, werden für die folgenden2 bis6 nur die Unterschiede gegenüber1 erläutert. Der in den2 bis6 für unterschiedliche Betriebszustände dargestellte Kühlkreislauf1 ist für alle Betriebszustände identisch, nur die Schaltventile befinden sich entsprechend nachfolgender Tabelle in unterschiedlichen Schaltstellungen. - Gegenüber
1 ist für alle2 bis6 das sechste Schaltelement25 entfallen. Anstelle des Thermostaten24 ist ein fünftes Schaltelement12 ausgangsseitig an den zweiten Wärmetauscher7 angeordnet. Ferner weist der erfindungsgemäße Kühlkreislauf1 eingangsseitig des zweiten Wärmetauschers7 ein viertes Schaltelement11 auf. Das vierte Schaltelement11 ist kühlmittelführend mit einem Pumpenausgang der ersten Kühlmittelpumpe3 verbunden. Das fünfte Schaltelement12 ist kühlmittelführend mit einem Eingang des Wärmespeichers5 , sowie dem Kühlmittelsammelauslass19 verbunden. - In den
3 bis6 sind die mit Kühlmittel durchströmten Leitungen „breit" und die nicht durchströmten Leitungen „schmal" dargestellt. - Das erste Schaltelement
8 und das zweite Schaltelement9 , sowie das vierte und das fünfte Schaltelement11 ,12 werden gleichzeitig geschalten. Die vier Schaltelemente8 ,9 ,11 ,12 sind einzelne 2/2-Wege-Ventile, bzw. 3/2-Wege-Ventile, können jedoch auch gemeinsam in einem einzigen Ventilblock verbaut sein. Anstelle eines Latentwärmespeichers können auch andere Arten von Wärmespeichern Verwendung finden. - Mit der vorgeschlagenen Anordnung sind die folgenden Schaltstellungen für die Schaltelemente
8 ,9 ,10 ,11 ,12 möglich. Die Daten in der Tabelle beziehen sich auf die3 bis6 . Die Schaltstellung der Schaltelemente8 ,9 ,10 ,11 ,12 ist durch a oder b gekennzeichnet. Stellung a bedeutet, dass die Seite a des Schaltelementes aktiv ist, die Stellung b bedeutet, dass die Seite b des Schaltelementes aktiv ist. - Neben den einem konventionellen Kühlsystem entsprechenden Schaltstellungen „Kühlung der Brennkraftmaschine ohne Wärmespeichernutzung (
3 )" und „Fahrgastinnenraumheizung mit Abwärme der Brennkraftmaschine (4 )" ist aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eine Nutzung der Abwärme des Wärmespeichers entsprechend folgender Strategien möglich:
Nach einem Start der Brennkraftmaschine im Winterbetrieb: - 1.
Stellung „C" (
5 ): Bei Heizanforderung und einer Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelaustritt20 unterhalb eines festgelegten Grenzwertes wird der Fahrgastinnenraum mit der Abwärme des Wärmespeichers5 beheizt. Diese Stellung wird solange beibehalten, bis die Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelaustritt20 in etwa der Kühlmitteltemperatur an einem Kühlmittelauslass des Wärmespeichers5 entspricht, d. h. die Zeitdauer ist vom Beladungszustand (gespeicherte Wärmeenergiemenge) des Wärmespeichers5 abhängig. - 2. Stellung „B" (
4 ): Wenn die Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelaustritt20 in etwa der Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelauslass des Wärmespeichers5 entspricht, wird der Fahrgasinnenraum mittels Abwärme der Brennkraftmaschine17 weiter beheizt, bis zum Erreichen eines festgelegten Grenzwertes „X" der Schmiermitteltemperatur an einem Schmiermittelauslass des zweiten Wärmetauschers7 . Der Wert „X" ist von der Wärmespeicherausführung abhängig. Im Fall eines Latentwärmespeichers beispielsweise von der Schmelztemperatur des Speichermediums. - 3. Stellung „E" (
6 ): Oberhalb des festgelegten Grenzwertes „X" der Schmiermitteltemperatur kann der Wärmespeicher5 erneut, bis zum Erreichen einer festgelegten Grenztemperatur der Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelauslass des Wärmespeichers5 , beladen werden. - 4. Stellung „B" (
3 ) oder „A" (4 ): Je nach Weiterbestehen der Heizanforderung für den Fahrgastinnenraum. - Nach einem Start der Brennkraftmaschine im Sommerbetrieb:
- 1. Stellung „D" (
6 ): Das den zweiten Wärmetauscher7 durchströmende Schmiermittel wird über den Wärmespeicher5 beheizt. Diese Stellung wird so lange beibehalten, bis die Schmiermitteltemperatur am Kühlmittelaustritt des zweiten Wärmetauscher7 der Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelaustritt des Wärmespeichers5 erreicht. Dies ist eine festgelegte Temperatur „Z". - 2. Stellung „A" (
3 ): Wenn die Schmiermitteltemperatur am Kühlmittelaustritt des zweiten Wärmetauscher7 der Kühlmitteltemperatur am Kühlmittelaustritt des Wärmespeichers5 entspricht (festgelegter Wert „Z"), wird die Brennkraftmaschine17 in dieser Stellung bis zum Erreichen des festgelegten Grenzwertes „X" der Schmiermitteltemperatur am Schmiermittelein- oder austritt des zweiten Wärmetauschers7 betrieben. - 3. Stellung „E" (
6 ): Oberhalb der festgelegten Grenztemperatur „X" des Schmiermittels kann der Wärmespeicher5 erneut bis zum Erreichen einer festgelegten Grenztemperatur des Kühlmittels am Kühlmittelaustritt des Wärmespeichers5 beladen werden. - 4. Stellung „A" (
3 ): - Das vorgeschlagene System bietet folgende Vorteile:
- – Hohes Verbrauchssenkungspotential;
- – Multifunktionale Nutzung bei hohem Übertragungswirkungsgrad;
- – Hohe Energiedichte als Kraftstoffzuheizer bei geringerem Preis;
- – Erhöhung von Heizkomfort und Sicherheit (Scheiben-Schnellentfrostung);
- – Schaltkreis auch für Standheizungsfunktion nutzbar;
- – Einfache Steuerung über Temperaturfühler mit paarweiser Ansteuerung von je zwei Schaltelementen
-
- 1
- Kühlkreislauf
- 2
- Erster Heizkreislauf
- 3
- Erste Kühlmittelpumpe
- 4
- Erster Wärmetauscher
- 5
- Wärmespeicher
- 6
- Zweiter Heizkreislauf
- 7
- Zweiter Wärmetauscher
- 8
- Erstes Schaltelement
- 9
- Zweites Schaltelement
- 10
- Drittes Schaltelement
- 11
- Viertes Schaltelement
- 12
- Fünftes Schaltelement
- 13
- Abgaskühlkreislauf
- 14
- Abgaskühler
- 15
- Ventil
- 16
- Dritter Wärmetauscher
- 17
- Brennkraftmaschine
- 17a
- Zylinderkopf
- 17b
- Kurbelgehäuse
- 18
- Erster Kühlmittelauslass
- 19
- Kühlmittelsammelsauslass
- 20
- Zweiter Kühlmittelauslass
- 21
- Zweite Kühlmittelpumpe
- 22
- Kühlmitteleintritt
- 23
- Dritter Kreislauf
- 24
- Thermostat
- 25
- Sechstes Schaltelement
Claims (8)
- Brennkraftmaschine (
17 ) mit einem Kühlmittelkreislauf (1 ), wobei – die Brennkraftmaschine (17 ) einen ersten und einen zweiten Kühlmittelauslass (18 ,20 ) sowie einen Kühlmittelsammelauslass (19 ) aufweist, – der Kühlmittelkreislauf (1 ) zumindest in einen ersten Heizkreislauf (2 ) sowie einen zweiten Heizkreislauf (6 ) unterteilbar ist, wobei – der erste Heizkreislauf ein erstes und ein zweites Schaltelement (8 ,9 ) aufweist, über die er mit dem ersten Kühlmittelauslass (18 ) und dem Kühlmittelsammelauslass (19 ) kühlmittelführend verbindbar ist, wobei – ein Schaltelement (8 ,9 ) zwischen einer ersten Kühlmittelpumpe (3 ) und einem Wärmespeicher (5 ) angeordnet ist, – der zweite Heizkreislauf (6 ) einen zweiten Wärmetauscher (7 ) aufweist und – von dem zweiten Kühlmittelauslass (20 ) mit Kühlmittel gespeist wird, das in den Kühlmittelsammelauslass (19 ) rückführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – im zweiten Heizkreislauf (6 ) eingangsseitig des zweiten Wärmetauschers (7 ) ein viertes Schaltelement (11 ) und ausgangsseitig ein fünftes Schaltelement (12 ) angeordnet ist, – die Kühlmittelpumpe (3 ) ausgangsseitig mit dem vierten Schaltelement (11 ) kühlmittelführend verbunden ist und – der Wärmespeicher (5 ) eingangsseitig mit dem fünften Schaltelement (12 ) kühlmittelführend verbunden ist. - Brennkraftmaschine nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Schaltelement (
8 ,10 ) und/oder das vierte und das fünfte Schaltelement (11 ,12 ) gleichzeitig schaltbar sind. - Brennkraftmaschine nach Patentanspruch 1 oder 2, wobei zwischen der Kühlmittelpumpe (
3 ) und dem Schaltelement (8 ,9 ) ein drittes Schaltelement (10 ) angeordnet ist. dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente (8 ,9 ,10 ,11 ,12 ) temperaturgesteuert schaltbar sind. - Brennkraftmaschine nach einem der zuvor genannten Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente (
8 ,9 ,10 ,11 ,12 ) eine erste und eine zweite Schaltstellung (a, b) aufweisen. - Brennkraftmaschine nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Heizkreislauf (
6 ) ein geschlossener Kreislauf ist, wenn das vierte und das fünfte Schaltelement (11 ,12 ) in der zweiten Schaltstellung (b) aktiv sind. - Brennkraftmaschine nach einem der zuvor genannten Patentansprüche, wobei der Kühlkreislauf (
1 ) einen Abgaskühlkreislauf (13 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgaskühlkreislauf (13 ) zwischen dem ersten Kühlmittelauslass (18 ) und dem Kühlmittelsammelauslass (19 ) angeordnet ist. - Brennkraftmaschine nach einem der zuvor genannten Patentansprüche, wobei der Kühlkreislauf (
1 ) einen dritten Kreislauf (23 ) mit einem dritten Wärmetauscher (16 ) zur Kühlung des Kühlmittels aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Kreislauf (23 ) zwischen dem ersten Kühlmittelauslass (18 ) und dem Kühlmittelsammelauslass (19 ) angeordnet ist. - Brennkraftmaschine nach einem der zuvor genannten Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltventile (
8 ,9 ,10 ,11 ,12 ) 2/2-Wege und/oder 2/3-Wege Schaltventile sind.
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