DE10261814A1 - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Das Ausreichen bestimmter Lebensmittel in flacher Form erfolgt üblicherweise auf einem Teller mit lose beigelegter Serviette. Die Nahrungsaufnahme gestaltet sich unkomfortabel, da mehrere lose Teile gleichzeitig gehandhabt werden müssen. Die neue Eßvorrichtung vereinigt diese losen Teile in einer kompakten Weise und ermöglicht damit eine komfortable Handhabung des Lebensmittels. DOLLAR A Eine Schachtelhülle mit offener Vorder- und Rückseite ist auf ihrer Unterseite mit einer länglichen Aussparung als Schiebekanal (8) versehen. Die der Aussparung gegenüberliegende Oberseite (1) ist zu einem Teil zurückgenommen. In der Schachtelhülle befindet sich das Schiebeteil (9). Unter dem in die Schachtel eingelegten Lebensmittel befindet sich eine Serviette (12). Der Fingerdruck auf das Schiebeteil erlaubt ein dosiertes Herausschieben des Lebensmittels aus der Schachtelhülle. Gleichzeitig tritt die Serviette mit aus, die bei weitgehend verzehrtem Lebensmittel in ihrer Maximallänge zur Verfügung steht. DOLLAR A Die Eßvorrichtung eignet sich für den Verzehr von Lebensmitteln im Imbiß- und Fast-Food-Umfeld.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Das Aushändigen bestimmter Lebensmittel im sog. Fast-Food-Bereich erfolgt auf Papptellern oder umhüllt mit einer Serviette. Als Beispiel sei hier Zwiebelkuchen genannt, der vorzugsweise warm genossen und in quaderförmigen Stücken ausgereicht wird.
- Dabei gestaltet sich der Verzehr insbesondere dann unhandlich, wenn die Notwendigkeit besteht, aus einer Hand essen zu müssen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verzehrende in einer Hand eine Tasche trägt und die Mahlzeit während des Gehens zu sich nehmen will. Ein weiterer Fall ist das Essen während des Autofahrens. Der Verzehr von einem Teller ist hierbei so gut wie gar nicht möglich, wenn die Fahrsicherheit gewährleistet werden muß. Ist das Lebensmittel nur in eine Serviette eingeschlagen, muß diese umgesetzt werden, wenn das enthaltene Lebensmittel bis auf eine bestimme Restgröße verbraucht ist. Ohne das Benutzen der zweiten Hand ist dies nur sehr unkomfortabel möglich. Desweiteren besteht die Gefahr, dass sich während des Verzehrs Teile des Lebensmittels lösen und Verschmutzungen verursachen.
- In der Patentliteratur findet sich eine Vielzahl von Verpackungen als Schachteln mit diversen Mechanismen zum Spenden des Inhalts wie z. B. AT 000332291 B. Der Gebrauch als Eßvorrichtung ist bisher allerdings nicht bekannt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung für den Verzehr von in geeigneter Form und Konsistenz hergestellten Lebensmitteln, welche gleichzeitig als Verpackung dient, so zu schaffen, daß während des Verzehrvorgangs keine weitere Hand als Hilfestellung erforderlich ist. Damit sollen der Eßkomfort erhöht, die Verschmutzungsgefahr während des Verzehrvorgangs verringert und die Hygienebedingungen für den Verzehrenden verbessert werden.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Das Lebensmittel ist in eine Hülle gepackt, die eine Trägerfunktion innehat und in einer Hand gehalten werden kann. Das Lebensmittel kann dabei innerhalb der Hülle verschoben werden, ohne dass es mit den bloßen Fingern berührt werden muß. Der Benutzer kann mit dem Finger die mundgerechte Zuführung des Lebensmittels steuern. Diese Zuführungsmöglichkeit verringert die Gefahr des Zerfallens sowie des Herabfallens von Teilen oder Resten des , Lebensmittels. Damit wird das Verschmutzungsrisiko für den Verzehrenden verringert. Nicht verzehrte Teile des Lebensmittels können wieder in die Verpackung zurückgeschoben und zwischengelagert werden. Da parallel zum Herausschieben des Lebensmittels eine Serviette gespendet wird, ist ein bequemes Reinigen von Mund und Händen nach dem Verzehr möglich. Die Eßvorrichtung dient gleichzeitig als Lagerverpackung. Eine Erwärmung des in der Eßvorrichtung verpackten Lebensmittels kann ohne Umpackprozesse erfolgen, was die hygienischen Bedingungen verbessert. Durch die entstehende Zeiteinsparung wird die Verkaufsfrequenz erhöht. Darüberhinaus ist ein auch Verkauf im Selbstbedienungsmodus möglich.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
-
1 : Abwicklung der Hülle -
2 : Einzelteildarstellung -
3 : Funktionsdarstellung - Eine Schachtelhülle beispielsweise aus Karton ist in bekannter Weise als Quader gefaltet. Die Stirnseiten dieses Quaders bleiben offen. Die Hülle besteht damit aus Oberteil (
1 ), Unterteil (2 ) und den Seitenteilen (3 ). Ein Seitenteil (3 ) läuft als Lasche (4 ) zur Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung aus. Das Oberteil (1 ) hat, beginnend an der Stirnseite, an der sich die Austrittskante (5 ) befindet, eine Aussparung (6 ). Die Aussparung (6 ) reicht bis bis auf zwei schmale Führungsstege (7 ), die von den Seitenteilen (3 ) abgekantet sind, über die gesamte Breite der Hülle. Die Austrittskante (5 ) des Unterteils (2 ) kann in der Form gerade oder in einer nicht weiter dargestellten Ausführung konkav ausgebildet sein. - Die Länge der Aussparung (
6 ) ist mit etwa 2/3 der Gesamtlänge der Hülle so gewählt, daß das Oberteil (1 ) einen Steg bildet, der die auf die Seitenteile einwirkenden Kräfte aufnimmt. Diese entstehen durch Fingerdruck, wenn die Hülle in der Hand gehalten wird. - Das Unterteil (
3 ) enthält einen Schiebekanal (8 ). Der Schiebekanal (8 ) beginnt an der Stirnseite, die sich der Austrittskante (5 ) gegenüber befindet und hat eine Länge von ca. 3/4 der Gesamtlänge der Hülle. Das Unterteil (2 ) nimmt analog zum Oberteil (1 ) ebenfalls als Steg die auf die Seitenteile (3 ) einwirkenden Kräfte auf. Die Breite des Schiebekanals (8 ) ist so dimensionert, daß der Zeigefinger eines durchschnittlichen Erwachsenen bequem darin gleiten kann. - Ein beispielsweise aus Karton gefalteter Winkel dient als Schiebeteil (
9 ). Die Breite und die Höhe des Schiebeteils (9 ) wird von der Innenbreite und -höhe der Hülle so bestimmt, daß ein leichtgängiges, verkantfreies Gleiten des Schiebeteils (9 ) innerhalb der Hülle möglich ist. Am vertikalen Steg des Schiebeteils (9 ) ist rückseitig eine abgewinkelte Lasche (10 ) befestigt. Diese dient zum Zurückziehen des Schiebeteils (9 ) innerhalb der Hülle. Ein Loch (11 ) im waagerechten Steg der Lasche (10 ) ermöglicht das Bewegen des Schiebeteils (9 ) mit der Spitze des Zeigefingers derselben Hand, welche die Hülle hält. - Eine saugfähiges Papier, beispielsweise eine Serviette (
12 ), wird so dimensioniert, daß sie in ihrer Breite in die Hülle paßt. Die Länge der Serviette (12 ) kann kleiner, gleichlang oder größer als die der Hülle sein. Die Serviette wird auf der Oberseite des waagerechten Schenkels des Schiebeteils (9 ) punktuell befestigt. - Vor der Aufnahme des Lebensmittels wird das Schiebeteil (
9 ) in die Hülle so eingesetzt, daß der waagerechte Schenkel des Schiebeteils (9 ) auf der Innenfläche des Unterteils (2 ) liegt und der senkrechte Schenkel des Schiebeteils (9 ) die Stirnseite der Hülle bildet, die der Austrittskante gegenüberliegt. Die Serviette (12 ) bedeckt nach dem Einsetzen des Schiebeteils (9 ) damit die Innenfläche des Unterteils (2 ) bis zur Austrittskante (5 ). Überschreitet die Länge der Serviete (12 ) die Gesamtlänge der Hülle, wird in einer nicht weiter dargestellten Ausführung die Serviette (12 ) um die Austrittskante (5 ) herumgeklappt und an der außenliegenden Fläche aes Unterteils (2 ) punktuell befestigt. - Nach dem Einlegen liegt das Lebensmittel in der Hülle auf der Serviette und damit auf dem waagerechten Schenkel des Schiebeteils (
9 ). Das Lebensmittel wird soweit in die Hülle geschoben, daß es mit seiner Stirnseite am senkrechten Schenkel des Schiebeteils (9 ) anliegt. Die Hülle wird zwischen Daumen und Mittelfinger in der Hand gehalten. Durch Druck des Zeigefingers derselben Hand von außen auf den senkrechten Schenkel des Schiebeteils (9 ) in Richtung Austrittskante (5 ) gleitet der Zeigefinger im Schiebekanal (8 ). Das Lebensmittel wird vom Schiebeteil (9 ) aus der Hülle geschoben. Damit wird eine mundgerechte Zuführung erreicht. Die Stege (7 ) verhindern ein Abkippen des Lebensmittels und des Schiebeteils (9 ) nach vorn, falls das Lebensmittel zu weit herausgeschoben wird. Durch Eingreifen des Zeigefingers in das Loch (11 ) der Lasche (10 ) kann eine Rückwärtsbewegung des Schiebeteils (9 ) und damit des aufliegenden Lebensmittels innerhalb der Hülle erreicht werden, da das Lebensmittel auf der Serviette (12 ) liegt und somit die Rückwärtsbewegung des Schiebeteils (9 ) mitmacht. - Die Serviette (
12 ) tritt in dem Maße, wie das Lebensmittel aus der Hülle herausgeschoben wird, gleichzeitig mit aus der Hülle aus und hängt von der Austrittskante (5 ) herab. Ist die Serviette (12 ) länger als die Hülle und punktuell an der außenliegenden Fläche des Unterteils (2 ) befestigt, hängt die Serviette (12 ) in einer nicht weiter dargestellten Ausführung in einem Bogen durch. In beiden Fällen kann der Verzehrende die gespendete Serviette (12 ) benutzen. Nach dem Verzehr kann die Serviette (12 ) aus der Hülle genommen, das Schiebeteil entfernt und die Serviette vollständig entfaltet werden.
Claims (9)
- Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß ein sich in einer Hülle befindliches Lebensmittel durch ein Schiebeteil (
9 ) gleitend bewegt werden kann. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß durch einen Schiebekanal (
8 ) das Schiebeteil (9 ) mittels Finger vor und zurück bewegt werden kann. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle eine Aussparung (
6 ) hat. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittskante (
5 ) gerade oder bogenförmig geschnitten ist. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (
6 ) gerade oder bogenförmig geschnitten ist. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß mit der Bewegung des Schiebeteils (
9 ) eine Serviette (12 ) gespendet wird. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Serviette (
12 ) kürzer, gleichlang oder länger als die Hülle ist. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Serviette (
12 ) um die Austrittskante (5 ) herumgeklappt und an der Unterseite des Unterteils (2 ) befestigt ist. - Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Serviette (
12 ) mit Informationen bedruckt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10261814A DE10261814A1 (de) | 2002-12-19 | 2002-12-19 | Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung |
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| DE10261814A DE10261814A1 (de) | 2002-12-19 | 2002-12-19 | Lebensmittelverpackung als Eßvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE10261814A1 true DE10261814A1 (de) | 2004-07-01 |
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Family Applications (1)
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10261814A1 (de) |
Citations (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
2002
- 2002-12-19 DE DE10261814A patent/DE10261814A1/de not_active Withdrawn
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