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DE10244301A1 - Auf einem Träger abgestützter, faltbarer Deckel - Google Patents

Auf einem Träger abgestützter, faltbarer Deckel Download PDF

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DE10244301A1
DE10244301A1 DE10244301A DE10244301A DE10244301A1 DE 10244301 A1 DE10244301 A1 DE 10244301A1 DE 10244301 A DE10244301 A DE 10244301A DE 10244301 A DE10244301 A DE 10244301A DE 10244301 A1 DE10244301 A1 DE 10244301A1
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DE
Germany
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cover
lid
hinge
cover part
parts
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Withdrawn
Application number
DE10244301A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Maierholzner
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Roechling Automotive SE and Co KG
Original Assignee
Seeber AG and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/75Arm-rests
    • B60N2/79Adaptations for additional use of the arm-rests
    • B60N2/793Adaptations for additional use of the arm-rests for use as storage compartments

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Auf einem Träger (2) ist ein Deckel (5) abgestützt und über ein Drehgelenk (3) schwenkbar gegenüber dem Träger (2) gelagert. Der Deckel (5) ist insbesondere für eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Der Deckel (5) umfasst ein erstes Deckelteil (8), das an dem Drehgelenk (3) angelenkt ist, und ein zweites Deckelteil (9), das mit seinem ersten Ende über ein erstes Scharnier (16) an das erste Deckelteil (8) anglenkt und mit dem ersten Deckelteil (8) wenigstens bis zur Bildung eines spitzen Winkels zwischen dem ersten (8) und dem zweiten Deckelteil (9) zusammenklappbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen auf einem Träger abgestützten und über ein Drehgelenk schwenkbar gegenüber dem Träger gelagerten Deckel, insbesondere für eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs.
  • Aus der DE 198 56 978 A1 ist ein derartiger schwenkbarer Deckel bekannt. Der Deckel dient beispielsweise als Armauflage, etwa als Mittelarmauflage eines Kraftfahrzeugs. Durch Verschwenken des Deckels wird ein Ablagefach in einer den Träger des Deckels bildenden Mittelkonsole zugänglich.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, die Handhabbarkeit des schwenkbaren Deckels zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Deckel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Deckel ein erstes Deckelteil, das an dem Drehgelenk angelenkt ist, und ein zweites Deckelteil umfasst, das mit seinem ersten Ende über ein erstes Scharnier an das erste Deckelteil angelenkt und mit dem ersten Deckelteil wenigstens bis zur Bildung eines spitzen Winkels zwischen dem ersten und dem zweiten Deckelteil zusammenklappbar ist.
  • Der zusammenklappbare Deckel gemäß der Erfindung hat den Vorteil, dass durch die Aufteilung des Deckels in zwei Deckelteile und das zwischen den beiden Deckelteilen angeordnete Scharnier die Bauraumlänge des Deckels in geöffnetem, d. h. nach oben geklappten Zustand des ersten Deckelteils, die Länge des Deckels halbiert ist, da das zweite Deckelteil mit dem ersten Deckelteil zusammengeklappt ist, wodurch der Deckel gefaltet ist.
  • Damit schränkt der Deckel bei Einbau auf der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs im geöffneten Zustand die Bewegungsfreiheit des Fahrers, des Beifahrers oder der Fondpassagiere nicht ein. Im einzelnen bedeutet dies, dass der Fahrer auch über den geöffneten Deckel mit seinem rechten Arm nach hinten hinweggreifen kann, um an Gegenstände zu gelangen, die im Fond des Fahrzeugs gelagert sind. Dies gilt ebenso für den Beifahrer. Der zusammengeklappte Deckel stellt auch optisch keine Barriere mehr dar. Der Blick des Fahrers zwischen dem Fahrersitz und dem Beifahrersitz hindurch nach hinten ist freigegeben.
  • Ebenso kann auch ein Fondpassagier über den geöffneten Deckel herüber nach vorn greifen, insbesondere hat er auch den Zugriff auf Gegenstände, die unter halb des Deckels in einem Ablagefach gelagert sind. Ebenso wird ihm auch die Bedienung eines elektrischen Geräts ermöglicht, das unterhalb des Deckels angeordnet ist, beispielsweise eines Geräts zur Wiedergabe optischer oder akustischer Daten, insbesondere eines Radios. Dadurch, dass sich der Deckel im hochgeklappten Zustand auch von hinten leicht übergreifen lässt, kann er auch von hinten wieder in die Ausgangsposition zurückbewegt werden, indem der Fondpassagier auf einen Druckbereich auf der vorderen oder oberen Außenwand des zweiten Deckelteils drückt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Deckel durch eine Verrriegelungsvorrichtung sowohl in der auseinandergeklappten als auch in der zusammengeklappten Position arretierbar. Durch die Verriegelung des Deckels im auseinandergeklappten Zustand wird eine sichere Aufbewahrung der in dem Ablagefach gelagerten Gegenstände ermöglicht. Das Herausfallen dieser Gegenstände auch bei einem Überschlag des Fahrzeugs wird verhindert.
  • Als besonders vorteilhaft erweist sich ein Deckel, bei dem das zweite Deckelteil mit seinem zweiten Ende über ein zweites Scharnier an einem Schlitten angelenkt ist, der in auf dem Träger aufgebrachten Führungsschienen beweglich gelagert ist. Durch die Führung des zweiten Deckelteils auf dem Schlitten wird eine genau geführte Schub- und Faltbewegung des Deckels erreicht.
  • Mit Vorteil ist der Deckel so ausgestaltet, dass der Drehpunkt des zweiten Scharniers unterhalb des Drehpunkts des ersten Scharniers liegt. Dadurch ist sichergestellt, dass durch Ausübung einer Kraft auf eine vorderseitige Wandung des zweiten Deckelteils der Deckel an dem ersten Scharnier eine Bewegung nach oben vollzieht und dass beide Deckelteile gemeinsam angehoben werden.
  • Um den Deckel verschlossen zu halten, wird bevorzugt eine auf das Drehgelenk wirkende Druckfeder eingesetzt, die den Deckel in ausgeklapptem Zustand hält. Die Federkraft wird dabei so gewählt, dass sie durch Druck auf die vorderseitige Wandung des zweiten Deckelteils überwunden wird und sich der Deckel öffnet. Dabei kann der Fahrer den Deckel sowohl mit den Fingern als auch mit dem Handgelenk oder mit dem Armgelenk betätigen.
  • Von besonderem Vorteil ist ein Arretier- oder Rastmechanismus zum Halten des Deckels im geöffneten Zustand. Geeignet ist insbesondere ein Rastmechanismus, der den Deckel nach dem sogenannten Push-Push-Prinzip verschließt. Hierzu dient beispielsweise ein mit einer Herzkurve zusammenwirkender, an dem Schlitten befestigten Zapfen, durch den das erste und das zweite Deckelteil in der zusammengeklappten Position arretiert werden, wenn der Benutzer das vordere Deckelteil gegen die Federkraft nach hinten schiebt, bis die zusammengeklappte Position des Deckels erreicht ist. Durch nochmaligen Druck auf die vordere Wandung des ersten Deckelteils oder auf die Oberseite des ersten Deckelteils wird dann der Deckel wieder in die Position zurückgefahren, in der der Deckel auseinandergeklappt eine einzige, das darunter liegende Ablagefach verschließende Oberfläche bildet. Auf diese Weise wird ein automatischer Schließvorgang erreicht.
  • Um dem Benutzer eine angenehme Bedienung des Deckels zu vermitteln, ist bevorzugt an dem Drehgelenk ein Mechanismus zur Verzögerung der Schwenkbewegung, insbesondere eine Silikonbremse, angebracht, der insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn der Deckel von der zusammengeklappten Position in die auseinandergeklappte waagrechte Grundstellung zurückfährt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Deckel so ausgebildet, dass der beim Zusammenklappen der Deckelteile entstehende spitze Winkel durch die seitlichen Konturen der Deckelteile im Bereich des ersten Scharniers festgelegt ist.
  • Wenn gemäß einer Ausbildungsform der Erfindung die Deckelteile im Bereich des ersten Scharniers auf ihrer Oberseite eine zusammenhängende Abdeckung oder Haut haben, wird im auseinandergeklappten Zustand des Deckels der Eindruck eines einzigen zusammenhängenden Bauelements vermittelt, wodurch sich die Wertigkeit des Deckels erhöht.
  • Besonders ist hierzu eine Beschichtung des Deckels wenigstens im Bereich der zwischen den Deckelteilen bestehenden Trennfuge aus einem elastischen Material geeignet, die bei allen Winkelstellungen des Deckels eine glatte Oberfläche bildet.
  • Ein Zusatznutzen des Deckels entsteht, wenn in wenigstens einem der Deckelteile eine elektronische Dateneingabe- und Datenausgabeeinheit eingebaut ist. Besonders das erste Deckelteil eignet sich für die Aufnahme eines Monitors, eines Displays, einer Tastatur oder eines anderen Bedienungsmittels, etwa auch in Form eines Touch Screen, zur Bedienung durch Druck auf eine Bildoberfläche, oder eines kleinen Computers (Palm, Organizer). Bei einer derartigen Anordnung lässt sich das erste Deckelteil im hochgeklappten Zustand des Deckels von einem Fondpassagier leicht bedienen. Der Bildschirm ist geeignet zur Wiedergabe optischer Informationen an Fondpassagiere.
  • Nachstehend wird die Erfindung in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt eines Trägers und eines über ein Drehgelenk an diesem angelenkten Deckels mit einem ersten und einem zweiten Deckelteil im auseinandergeklappten Zustand,
  • 2 einen Längsschnitt des Trägers gemäß 1 mit dem Deckel im auseinandergeklappten Zustand,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Deckels von oben,
  • 4 eine perspektivische Ansicht des die Deckelteile mit einander verbindenden Scharniers,
  • 5 eine seitliche perspektivische Ansicht des Trägers mit dem Deckel im zusammengeklappten Zustand,
  • 6 eine perspektivische Ansicht des Trägers mit dem Deckel im zusammengeklappten Zustand von hinten,
  • 7 eine perspektivische Ansicht der Führung für den Schlitten des zweiten Deckelteils und
  • 8 einen Querschnitt durch das zweite Deckelteil.
  • Eine Mittelkonsole 1 (1) eines Kraftfahrzeugs weist einen Träger 2 auf. Auf diesem ist über ein Drehgelenk 3 und einen Scharnierarm 4 ein Deckel 5 in Richtung eines Doppelpfeils A schwenkbar gelagert. Das Drehgelenk 3 weist eine Welle 6 auf, an der eine Druckfeder 7, etwa in Form einer Spiralfeder, angreift, die gegenüber der inneren Wand des Trägers 2 abgestützt ist. Die Druckfeder 7 erzeugt bei einem Druck auf den Deckel 5 von vorn eine rücktreibende Kraft.
  • Der Deckel 5 besteht aus zwei Deckelteilen 8 und 9. Beide Deckelteile 8, 9 umfassen jeweils eine Abdeckung 10 bzw. 11 und ein Trägerteil 12 bzw. 13. Das Deckelteil 9 ist mit dem Scharnierarm 4 fest verbunden, während das Deckelteil 8 über ein Scharnier 130 mit einer Scharnierwelle oder Scharnierzapfen 14a und 14b , die in den Befestigungsarmen B1 und B2 (8) gelagert sind. Die Scharnierzapfen 14a, 14b sind mit einem Schlitten 15 verbunden. Gemeinsam sind die Deckelteile 8, 9 über ein sie mit einander verbindendes Scharnier 16 mit einer Scharnierwelle 17 schwenkbar.
  • Der Schlitten 15 weist seitliche Vorsprünge 18 auf, die jeweils in entsprechende Konturen seitlicher Führungsschienen 19a, 19b (7, 8) eingreifen. In einer alternativen Ausführungsform greifen die Scharnierzapfen 14a, 14b in die Konturen der Führungsschienen 19a, 19b ein. Die Führungsschienen 19a, 19b sind auf dem Träger 2 befestigt.
  • Mit Hilfe des Schlittens 15 (2) ist es möglich, den Deckel 5 zusammenzuklappen oder zu „falten". Dabei wird der Deckel 5 durch den betätigenden Druck des Benutzers auf eine Fläche 20 an der vorderen Kante gegen die Federkraft der Druckfeder 7 nach hinten in Richtung zu dem Drehgelenk 3 geschoben. Dabei vollzieht das Deckelteil 8 gleichzeitig eine Schubbewegung und eine Schwenkbewegung um die Scharnierzapfen 14a, 14b oder die durchgehende Scharnierwelle nach oben. Dadurch wird das Deckelteil 9 sowohl um das Drehgelenk 3 als auch um die Scharnierzapfen 14a, 14b bzw. die Scharnierwelle nach oben geschwenkt, bis der Schlitten 15 gegen einen Anschlag gedrückt wird. Der Anschlag wird beispielsweise durch eine Herzkurve 21 gebildet, die ein aus dem Schlitten 15 nach unten herausragender Zapfen 22 umfährt, bis er in eine Halteposition 23 gelangt. Die Herzkurve 21 ist in einem die Führungsschienen 19a, 19b verbindenden Zwischenstück 24 eingebracht. Die Führungsschienen 19a, 19b und das Zwischenstück 24 sind auf dem Träger 2 befestigt.
  • Von der Halteposition 23 lässt sich der Zapfen 22 durch ein erneutes Drücken gegen die Fläche 20 wieder lösen, so dass der Deckel 5 in seine Ausgangsposition zurückfährt. Diese Auslösung von Bewegungen jeweils durch Drücken wird auch als „Push-Push-Prinzip" bezeichnet.
  • Die Deckelteile 8, 9 haben im Bereich des Scharniers 16 seitliche Konturen 25, 26 (3), die dem spitzen Winkel α (5) entsprechend gewählt sind, wodurch ein Überdrücken des Deckels 5 in Richtung zu dem Drehgelenk 3 beim Zusammenklappen der Deckelteile 8, 9 in die in 2 dargestellte Position verhindert wird.
  • Bevorzugt haben die Deckelteile 8, 9 eine gemeinsame, den Spalt im Bereich des Scharniers 16 überbrückende und mit den Abdeckungen 10 und 11 fest verbundene Abdeckung 27, wodurch ein Hineinfallen von kleinen Gegenständen und Verunreinigungen in den Spalt vermieden wird.
  • Das Scharnier 16 besteht aus zwei jeweils mit Verstärkungsrippen 28 ausgestalteten Einzelteilen 29, 30 (4). Die Scharnierwelle 17 ist durch Laschen 31, 32 an den Einzelteilen 29, 30 gebildet, die in Längsrichtung der Scharnierwelle 17 zu einander korrespondierende zylinderförmige Verdickungen 31 bzw. kreisförmige Ausnehmungen 32 haben, in die die Verdickungen 31 eingreifen.
  • Beim Zusammenklappen der Deckelteile 8, 9 (5) geben diese eine in dem Träger 2 enthaltene Aufnahmeschale 33 und ein Kommunikationsgerät 34, beispielsweise ein Radio oder ein Mobiltelefon, frei. Aufgrund der geringen Höhe des Deckels 5 im zusammengeklappten Zustand kann auch ein Fondpassagier auf die Gegenstände unterhalb des aufgeklappten Deckels 5 zugreifen. Ebenso kann auch der Fondpassagier durch Druck auf die Fläche 20 den Deckel 5 leicht wieder in seine waagrechte Lage zurückklappen.
  • Auf der Rückseite des Trägers 2 ist ein Grill 35 (6) für einen fondseitigen Luftauslass angeordnet. Dabei sind das Drehgelenk 3 und der Scharnierarm 4 so ausgebildet, dass der Grill 35 nicht durch das Deckelteil 9 verdeckt wird, wenn die Deckelteile 8 und 9 zusammengeklappt sind. Dadurch wird die Luftzirkulation aus der Mittelkonsole 1 in den Fondbereich nicht beeinträchtigt.
  • Gemäß der in 6 dargestellten Ausführungsform ist auf dem Deckelteil 9 ein Flachbildschirm 36 mit einer zugeordneten Bedieneinheit 37 vorgesehen, die Teil eines Computers oder einer sonstigen Anzeigeeinrichtung sind. Die Bedieneinheit 37 lässt sich durch Fondpassagiere bedienen.
  • Um eine Bewegbarkeit des Deckels 5 mit hohem Komfortgefühl zu erreichen, wirkt eine bogenförmige Verzahnung 38 (1) an einem mit dem Scharnierarm 4 verbundenen, das Drehgelenk 3 umgreifenden Element 39 mit einem Zahnkranz 40 einer Silikonbremse 41 zusammen.
  • Durch die Erfindung wird somit ein auf einem Träger 2 abgestützter und über ein Drehgelenk 3 schwenkbar gegenüber dem Träger 2 gelagerter Deckel 5, insbesondere für eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs, geschaffen, der durch die Ausgestaltung mit zwei durch ein Scharnier 16 mit einander verbundenen Deckelteilen 8, 9 eine kompakte Form mit geringer Bauraumhöhe hat, die im Fahrzeugraum Raum einspart und eine hohe Beweglichkeit des Fahrers sowie der Fondpassagiere ermöglicht.

Claims (11)

  1. Auf einem Träger (2) abgestützter und über ein Drehgelenk (3) schwenkbar gegenüber dem Träger (2) gelagerter Deckel (5), insbesondere für eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (5) ein erstes Deckelteil (8), das an dem Drehgelenk (3) angelenkt ist, und ein zweites Deckelteil (9) umfasst, das mit seinem ersten Ende über ein erstes Scharnier (16) an das erste Deckelteil (8) angelenkt und mit dem ersten Deckelteil (8) wenigstens bis zur Bildung eines spitzen Winkels zwischen dem ersten (8) und dem zweiten Deckelteil (9) zusammenklappbar ist.
  2. Deckel (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (5) durch eine Verrriegelungsvorrichtung sowohl in der auseinandergeklappten als auch in der zusammengeklappten Position arretierbar ist.
  3. Deckel (5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Deckelteil (9) mit seinem zweiten Ende über ein zweites Scharnier (130) an einem Schlitten (15) angelenkt ist, der in auf dem Träger (2) aufgebrachten Führungsschienen (19a, 19b) beweglich gelagert ist.
  4. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehpunkt des zweiten Scharniers (130) unterhalb des Drehpunkts des ersten Scharniers (16) liegt.
  5. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckfeder auf das Drehgelenk (3) wirkt, die den Deckel (5) in ausgeklapptem Zustand hält.
  6. Deckel (5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichung einen insbesondere nach dem Push-Push-Prinzip mit einer Herzkurve (21) zusammenwirkenden, an dem Schlitten (15) befestigten Zapfen (22) umfasst, durch den das erste (8) und das zweite Deckelteil (9) in der zusammengeklappten Position arretierbar sind.
  7. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Drehgelenk (3) ein Mechanismus zur Verzögerung der Schwenkbewegung, insbesondere eine Silikonbremse, angebracht ist.
  8. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Zusammenklappen der Deckelteile (8, 9) entstehende spitze Winkel durch die seitlichen Konturen (25, 26) der Deckelteile (8, 9) im Bereich des ersten Scharniers (16) festgelegt ist.
  9. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelteile (8, 9) im Bereich des ersten Scharniers (16) auf ihrer Oberseite eine zusammenhängende Haut oder Abdeckung (27) haben.
  10. Deckel (5) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haut oder Abdeckung (27) aus einem elastischen Material besteht und bei allen Winkelstellungen des Deckels (5) eine glatte Oberfläche bildet.
  11. Deckel (5) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einem der Deckelteile (8, 9) eine elektronische Dateneingabe- und/Datenausgabeeinheit eingebaut ist.
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