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Die Erfindung bezieht sich auf einen
auf einem Träger
abgestützten
und über
ein Drehgelenk schwenkbar gegenüber
dem Träger
gelagerten Deckel, insbesondere für eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs.
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Aus der
DE 198 56 978 A1 ist ein
derartiger schwenkbarer Deckel bekannt. Der Deckel dient beispielsweise
als Armauflage, etwa als Mittelarmauflage eines Kraftfahrzeugs.
Durch Verschwenken des Deckels wird ein Ablagefach in einer den
Träger
des Deckels bildenden Mittelkonsole zugänglich.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung,
die Handhabbarkeit des schwenkbaren Deckels zu verbessern.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem
Deckel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Deckel ein erstes
Deckelteil, das an dem Drehgelenk angelenkt ist, und ein zweites
Deckelteil umfasst, das mit seinem ersten Ende über ein erstes Scharnier an
das erste Deckelteil angelenkt und mit dem ersten Deckelteil wenigstens
bis zur Bildung eines spitzen Winkels zwischen dem ersten und dem
zweiten Deckelteil zusammenklappbar ist.
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Der zusammenklappbare Deckel gemäß der Erfindung
hat den Vorteil, dass durch die Aufteilung des Deckels in zwei Deckelteile
und das zwischen den beiden Deckelteilen angeordnete Scharnier die Bauraumlänge des
Deckels in geöffnetem,
d. h. nach oben geklappten Zustand des ersten Deckelteils, die Länge des
Deckels halbiert ist, da das zweite Deckelteil mit dem ersten Deckelteil
zusammengeklappt ist, wodurch der Deckel gefaltet ist.
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Damit schränkt der Deckel bei Einbau auf
der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs im geöffneten Zustand die Bewegungsfreiheit
des Fahrers, des Beifahrers oder der Fondpassagiere nicht ein. Im
einzelnen bedeutet dies, dass der Fahrer auch über den geöffneten Deckel mit seinem rechten
Arm nach hinten hinweggreifen kann, um an Gegenstände zu gelangen,
die im Fond des Fahrzeugs gelagert sind. Dies gilt ebenso für den Beifahrer.
Der zusammengeklappte Deckel stellt auch optisch keine Barriere mehr
dar. Der Blick des Fahrers zwischen dem Fahrersitz und dem Beifahrersitz
hindurch nach hinten ist freigegeben.
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Ebenso kann auch ein Fondpassagier über den
geöffneten
Deckel herüber
nach vorn greifen, insbesondere hat er auch den Zugriff auf Gegenstände, die
unter halb des Deckels in einem Ablagefach gelagert sind. Ebenso
wird ihm auch die Bedienung eines elektrischen Geräts ermöglicht,
das unterhalb des Deckels angeordnet ist, beispielsweise eines Geräts zur Wiedergabe
optischer oder akustischer Daten, insbesondere eines Radios. Dadurch,
dass sich der Deckel im hochgeklappten Zustand auch von hinten leicht übergreifen
lässt,
kann er auch von hinten wieder in die Ausgangsposition zurückbewegt werden,
indem der Fondpassagier auf einen Druckbereich auf der vorderen
oder oberen Außenwand des
zweiten Deckelteils drückt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist der Deckel durch eine Verrriegelungsvorrichtung
sowohl in der auseinandergeklappten als auch in der zusammengeklappten
Position arretierbar. Durch die Verriegelung des Deckels im auseinandergeklappten
Zustand wird eine sichere Aufbewahrung der in dem Ablagefach gelagerten
Gegenstände
ermöglicht.
Das Herausfallen dieser Gegenstände
auch bei einem Überschlag
des Fahrzeugs wird verhindert.
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Als besonders vorteilhaft erweist
sich ein Deckel, bei dem das zweite Deckelteil mit seinem zweiten
Ende über
ein zweites Scharnier an einem Schlitten angelenkt ist, der in auf
dem Träger
aufgebrachten Führungsschienen
beweglich gelagert ist. Durch die Führung des zweiten Deckelteils
auf dem Schlitten wird eine genau geführte Schub- und Faltbewegung
des Deckels erreicht.
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Mit Vorteil ist der Deckel so ausgestaltet, dass
der Drehpunkt des zweiten Scharniers unterhalb des Drehpunkts des
ersten Scharniers liegt. Dadurch ist sichergestellt, dass durch
Ausübung
einer Kraft auf eine vorderseitige Wandung des zweiten Deckelteils
der Deckel an dem ersten Scharnier eine Bewegung nach oben vollzieht
und dass beide Deckelteile gemeinsam angehoben werden.
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Um den Deckel verschlossen zu halten,
wird bevorzugt eine auf das Drehgelenk wirkende Druckfeder eingesetzt,
die den Deckel in ausgeklapptem Zustand hält. Die Federkraft wird dabei
so gewählt, dass
sie durch Druck auf die vorderseitige Wandung des zweiten Deckelteils überwunden
wird und sich der Deckel öffnet.
Dabei kann der Fahrer den Deckel sowohl mit den Fingern als auch
mit dem Handgelenk oder mit dem Armgelenk betätigen.
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Von besonderem Vorteil ist ein Arretier-
oder Rastmechanismus zum Halten des Deckels im geöffneten
Zustand. Geeignet ist insbesondere ein Rastmechanismus, der den
Deckel nach dem sogenannten Push-Push-Prinzip verschließt. Hierzu
dient beispielsweise ein mit einer Herzkurve zusammenwirkender,
an dem Schlitten befestigten Zapfen, durch den das erste und das
zweite Deckelteil in der zusammengeklappten Position arretiert werden,
wenn der Benutzer das vordere Deckelteil gegen die Federkraft nach
hinten schiebt, bis die zusammengeklappte Position des Deckels erreicht
ist. Durch nochmaligen Druck auf die vordere Wandung des ersten Deckelteils
oder auf die Oberseite des ersten Deckelteils wird dann der Deckel
wieder in die Position zurückgefahren,
in der der Deckel auseinandergeklappt eine einzige, das darunter
liegende Ablagefach verschließende
Oberfläche
bildet. Auf diese Weise wird ein automatischer Schließvorgang
erreicht.
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Um dem Benutzer eine angenehme Bedienung
des Deckels zu vermitteln, ist bevorzugt an dem Drehgelenk ein Mechanismus
zur Verzögerung
der Schwenkbewegung, insbesondere eine Silikonbremse, angebracht,
der insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn der Deckel von der
zusammengeklappten Position in die auseinandergeklappte waagrechte Grundstellung
zurückfährt.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist
der Deckel so ausgebildet, dass der beim Zusammenklappen der Deckelteile
entstehende spitze Winkel durch die seitlichen Konturen der Deckelteile
im Bereich des ersten Scharniers festgelegt ist.
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Wenn gemäß einer Ausbildungsform der
Erfindung die Deckelteile im Bereich des ersten Scharniers auf ihrer
Oberseite eine zusammenhängende Abdeckung
oder Haut haben, wird im auseinandergeklappten Zustand des Deckels
der Eindruck eines einzigen zusammenhängenden Bauelements vermittelt,
wodurch sich die Wertigkeit des Deckels erhöht.
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Besonders ist hierzu eine Beschichtung
des Deckels wenigstens im Bereich der zwischen den Deckelteilen
bestehenden Trennfuge aus einem elastischen Material geeignet, die
bei allen Winkelstellungen des Deckels eine glatte Oberfläche bildet.
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Ein Zusatznutzen des Deckels entsteht, wenn
in wenigstens einem der Deckelteile eine elektronische Dateneingabe-
und Datenausgabeeinheit eingebaut ist. Besonders das erste Deckelteil
eignet sich für
die Aufnahme eines Monitors, eines Displays, einer Tastatur oder
eines anderen Bedienungsmittels, etwa auch in Form eines Touch Screen,
zur Bedienung durch Druck auf eine Bildoberfläche, oder eines kleinen Computers
(Palm, Organizer). Bei einer derartigen Anordnung lässt sich
das erste Deckelteil im hochgeklappten Zustand des Deckels von einem Fondpassagier
leicht bedienen. Der Bildschirm ist geeignet zur Wiedergabe optischer
Informationen an Fondpassagiere.
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Nachstehend wird die Erfindung in
Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Diese zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
eines Trägers
und eines über
ein Drehgelenk an diesem angelenkten Deckels mit einem ersten und
einem zweiten Deckelteil im auseinandergeklappten Zustand,
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2 einen
Längsschnitt
des Trägers
gemäß 1 mit dem Deckel im auseinandergeklappten
Zustand,
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3 eine
perspektivische Ansicht des Deckels von oben,
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4 eine
perspektivische Ansicht des die Deckelteile mit einander verbindenden
Scharniers,
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5 eine
seitliche perspektivische Ansicht des Trägers mit dem Deckel im zusammengeklappten
Zustand,
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6 eine
perspektivische Ansicht des Trägers
mit dem Deckel im zusammengeklappten Zustand von hinten,
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7 eine
perspektivische Ansicht der Führung
für den
Schlitten des zweiten Deckelteils und
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8 einen
Querschnitt durch das zweite Deckelteil.
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Eine Mittelkonsole 1 (1) eines Kraftfahrzeugs weist
einen Träger 2 auf.
Auf diesem ist über ein
Drehgelenk 3 und einen Scharnierarm 4 ein Deckel 5 in
Richtung eines Doppelpfeils A schwenkbar gelagert. Das Drehgelenk 3 weist
eine Welle 6 auf, an der eine Druckfeder 7, etwa
in Form einer Spiralfeder, angreift, die gegenüber der inneren Wand des Trägers 2 abgestützt ist.
Die Druckfeder 7 erzeugt bei einem Druck auf den Deckel 5 von
vorn eine rücktreibende
Kraft.
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Der Deckel 5 besteht aus
zwei Deckelteilen 8 und 9. Beide Deckelteile 8, 9 umfassen
jeweils eine Abdeckung 10 bzw. 11 und ein Trägerteil 12 bzw.
13. Das Deckelteil 9 ist mit dem Scharnierarm 4 fest
verbunden, während
das Deckelteil 8 über
ein Scharnier 130 mit einer Scharnierwelle oder Scharnierzapfen 14a und 14b ,
die in den Befestigungsarmen B1 und B2 (8) gelagert sind. Die Scharnierzapfen 14a, 14b sind
mit einem Schlitten 15 verbunden. Gemeinsam sind die Deckelteile 8, 9 über ein
sie mit einander verbindendes Scharnier 16 mit einer Scharnierwelle 17 schwenkbar.
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Der Schlitten 15 weist seitliche
Vorsprünge 18 auf,
die jeweils in entsprechende Konturen seitlicher Führungsschienen 19a, 19b (7, 8) eingreifen. In einer alternativen
Ausführungsform
greifen die Scharnierzapfen 14a, 14b in die Konturen der
Führungsschienen 19a, 19b ein.
Die Führungsschienen 19a, 19b sind
auf dem Träger 2 befestigt.
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Mit Hilfe des Schlittens 15 (2) ist es möglich, den
Deckel 5 zusammenzuklappen oder zu „falten". Dabei wird der Deckel 5 durch
den betätigenden
Druck des Benutzers auf eine Fläche 20 an
der vorderen Kante gegen die Federkraft der Druckfeder 7 nach
hinten in Richtung zu dem Drehgelenk 3 geschoben. Dabei
vollzieht das Deckelteil 8 gleichzeitig eine Schubbewegung
und eine Schwenkbewegung um die Scharnierzapfen 14a, 14b oder
die durchgehende Scharnierwelle nach oben. Dadurch wird das Deckelteil 9 sowohl
um das Drehgelenk 3 als auch um die Scharnierzapfen 14a, 14b bzw.
die Scharnierwelle nach oben geschwenkt, bis der Schlitten 15 gegen
einen Anschlag gedrückt
wird. Der Anschlag wird beispielsweise durch eine Herzkurve 21 gebildet,
die ein aus dem Schlitten 15 nach unten herausragender Zapfen 22 umfährt, bis
er in eine Halteposition 23 gelangt. Die Herzkurve 21 ist
in einem die Führungsschienen 19a, 19b verbindenden
Zwischenstück 24 eingebracht.
Die Führungsschienen 19a, 19b und das
Zwischenstück 24 sind
auf dem Träger 2 befestigt.
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Von der Halteposition 23 lässt sich
der Zapfen 22 durch ein erneutes Drücken gegen die Fläche 20 wieder
lösen,
so dass der Deckel 5 in seine Ausgangsposition zurückfährt. Diese
Auslösung
von Bewegungen jeweils durch Drücken
wird auch als „Push-Push-Prinzip" bezeichnet.
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Die Deckelteile 8, 9 haben
im Bereich des Scharniers 16 seitliche Konturen 25, 26 (3), die dem spitzen Winkel α (5) entsprechend gewählt sind,
wodurch ein Überdrücken des
Deckels 5 in Richtung zu dem Drehgelenk 3 beim
Zusammenklappen der Deckelteile 8, 9 in die in 2 dargestellte Position
verhindert wird.
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Bevorzugt haben die Deckelteile 8, 9 eine gemeinsame,
den Spalt im Bereich des Scharniers 16 überbrückende und mit den Abdeckungen 10 und 11 fest
verbundene Abdeckung 27, wodurch ein Hineinfallen von kleinen
Gegenständen
und Verunreinigungen in den Spalt vermieden wird.
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Das Scharnier 16 besteht
aus zwei jeweils mit Verstärkungsrippen 28 ausgestalteten
Einzelteilen 29, 30 (4). Die Scharnierwelle 17 ist
durch Laschen 31, 32 an den Einzelteilen 29, 30 gebildet, die
in Längsrichtung
der Scharnierwelle 17 zu einander korrespondierende zylinderförmige Verdickungen 31 bzw.
kreisförmige
Ausnehmungen 32 haben, in die die Verdickungen 31 eingreifen.
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Beim Zusammenklappen der Deckelteile 8, 9 (5) geben diese eine in dem
Träger 2 enthaltene Aufnahmeschale 33 und
ein Kommunikationsgerät 34,
beispielsweise ein Radio oder ein Mobiltelefon, frei. Aufgrund der
geringen Höhe
des Deckels 5 im zusammengeklappten Zustand kann auch ein
Fondpassagier auf die Gegenstände
unterhalb des aufgeklappten Deckels 5 zugreifen. Ebenso
kann auch der Fondpassagier durch Druck auf die Fläche 20 den Deckel 5 leicht
wieder in seine waagrechte Lage zurückklappen.
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Auf der Rückseite des Trägers 2 ist
ein Grill 35 (6)
für einen
fondseitigen Luftauslass angeordnet. Dabei sind das Drehgelenk 3 und
der Scharnierarm 4 so ausgebildet, dass der Grill 35 nicht durch
das Deckelteil 9 verdeckt wird, wenn die Deckelteile 8 und 9 zusammengeklappt
sind. Dadurch wird die Luftzirkulation aus der Mittelkonsole 1 in
den Fondbereich nicht beeinträchtigt.
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Gemäß der in 6 dargestellten Ausführungsform ist auf dem Deckelteil 9 ein
Flachbildschirm 36 mit einer zugeordneten Bedieneinheit 37 vorgesehen,
die Teil eines Computers oder einer sonstigen Anzeigeeinrichtung
sind. Die Bedieneinheit 37 lässt sich durch Fondpassagiere
bedienen.
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Um eine Bewegbarkeit des Deckels 5 mit
hohem Komfortgefühl
zu erreichen, wirkt eine bogenförmige
Verzahnung 38 (1)
an einem mit dem Scharnierarm 4 verbundenen, das Drehgelenk 3 umgreifenden
Element 39 mit einem Zahnkranz 40 einer Silikonbremse 41 zusammen.
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Durch die Erfindung wird somit ein
auf einem Träger 2 abgestützter und über ein
Drehgelenk 3 schwenkbar gegenüber dem Träger 2 gelagerter Deckel 5,
insbesondere für
eine Armlehne eines Kraftfahrzeugs, geschaffen, der durch die Ausgestaltung mit
zwei durch ein Scharnier 16 mit einander verbundenen Deckelteilen 8, 9 eine
kompakte Form mit geringer Bauraumhöhe hat, die im Fahrzeugraum Raum
einspart und eine hohe Beweglichkeit des Fahrers sowie der Fondpassagiere
ermöglicht.