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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik eines
Kraftfahrzeugs, und ein Verfahren zur Herstellung derselben.
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Kraftfahrzeuge weisen eine Vielzahl
von elektrischen Verbrauchern auf, die bzw. deren Zuleitungen durch
Sicherungen vor Überlastung
gesichert werden müssen
oder die mittels Relais ein- und ausgeschalten werden müssen. Hierzu
ist vielfach eine Zentralelektrik vorgesehen, die eine oder mehrere Stromverteilerplatten
aus einem elektrisch gut leitenden Metall aufweist. Die Stromverteilerplatten
dienen dazu, mehreren Bauelementen wie zum Beispiel Sicherungen
und/ oder Relais gleichzeitig Strom zuzuführen. Solche Stromverteilerplatten
werden meist als Stanzgitter ausgebildet. Die Stanzgitter werden dabei
aus einer Metallplatte hergestellt, wobei durch Stanzen Kontaktzungen
in der Metallplatte gebildet werden, die dann in eine Richtung orthogonal
zu einer Ebene der Metallplatte umgebogen werden.
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Zur Verbindung der Kontaktzungen
des Stanzgitters mit Kontaktzungen der Bauelemente werden Verbindungshülsen aus
einem Metall verwendet, die die Kontaktzungen des Stanzgitters bzw. der
jeweiligen Bauelemente umschließen
und damit elektrisch verbinden.
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Da die Bereiche, aus denen die Kontaktzungen
aufgebogen wurden, den minimalen Abstand der Kontaktzungen voneinander
und damit die maxi mal mögliche
Packungsdichte der auf dem Stanzgitter haltbaren Bauelemente begrenzt,
weisen mit solchen Stanzgittern aufgebaute Zentralelektriken einen
erheblichen Platzbedarf auf, der nachteilig ist.
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Weiterhin ist die Verwendung von
Verbindungshülsen
nachteilig, da die Steckverbindungen jeweils eine zusätzliche
Kontaktfläche
aufweist, die einen zusätzlichen,
unter Umständen
durch Feuchtigkeit bzw. Korrosion erhöhten, Kontaktwiderstand aufweist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, eine Stromverteilerplatte, insbesondere
für eine
Zentralelektrik für
ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, die eine hohe Packungsdichte darauf gehaltener
Bauelemente erlaubt, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen
Stromverteilerplatte anzugeben.
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Die Aufgabe wird gelöst durch
eine Stromverteilerplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Die erfindungsgemäße Stromverteilerplatte, insbesondere
für eine
Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs, umfasst wenigstens eine durch
die Stromverteilerplatte hindurchgehende Öffnung zur Aufnahme eines Steckkontaktelements,
deren Rand einen gegenüber
einer Oberfläche
der Stromverteilerplatte abstehenden Kragen aufweist, und ein in
der Öffnung im
Presssitz angeordnetes, an einer Innenwand des Kragens anliegendes
Steckkontaktelement.
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Die Stromverteilerplatte ist dabei
zweckmäßig aus
einem geeigneten, gut elektrisch leitfähigen Metall, beispielsweise
Kupfer, oder einer gut elekt risch leitfähigen Metalllegierung, beispielsweise
einer Kupferlegierung, gebildet.
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Der Kragen am Rand der Öffnung kann,
je nach Form und Herstellung der Öffnung, unterbrochen sein.
Beispielsweise kann der Kragen bei einer Öffnung für ein flaches Steckkontaktelement
mit rechteckigem Querschnitt zwei voneinander getrennte Leisten
umfassen, die sich zweckmäßig entlang der
längeren
Seiten der dann ebenfalls im Wesentlichen rechteckigen Öffnung erstrecken.
Vorzugsweise ist die Öffnung
aber umlaufend ausgebildet, wobei er einstückig mit der Stromverteilerplatte
ausgebildet ist.
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Bei dem Steckkontaktelement kann
es sich um ein Steckkontaktelement eines beliebigen Typs aus einem
elektrisch gut leitfähigen
Metall oder einer elektrisch gut leitfähigen Metalllegierung handeln.
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Die Form der Öffnung und des Kragens sowie
die des Kontaktelements in dem Bereich, der in die Öffnung eingepresst
ist, sind zur Erzielung des Presssitzes aufeinander abgestimmt geformt.
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Durch den Presssitz des Steckkontaktelements
in der Öffnung,
d.h. insbesondere auch dem Kragen, wird zum einen eine einfache
Befestigung des Steckkontaktelements in der Öffnung ermöglicht. Das Anliegen des Steckkontaktelements
an einer Innenfläche
des Kragens erlaubt zum anderen auch einen guten elektrischen Kontakt
zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktelement. Insbesondere
kann der Kontakt derart sein, dass ein Löten der Verbindung zwischen
Stromverteilerplatte und Steckkontaktelement nicht mehr notwendig
ist.
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Dadurch, dass eine Öffnung für das Steckkontaktelement
vorgesehen ist, in die ein separates Steckkontaktelement einpressbar
ist, können
mehrere Öffnungen
für mehrere
Steckkontaktelemente in sehr kleinem Abstand voneinander angeordnet
sein, was eine hohe Packungsdichte erlaubt. Die für ein Hochbiegen
von Kontaktzungen bei einem bekannten Stanzgitter notwendige, nach
dem Hochbiegen nicht nutzbare Fläche
kann entfallen.
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Weiterhin kann das Steckkontaktelement
so ausgebildet sein, dass eine Verbindung mit einem Bauelement ohne
zusätzliche
Verbindungselemente wie Verbindungshülsen erfolgen kann.
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Darüber hinaus können Standardsteckkontaktelemente
als Steckkontaktelemente verwendet werden, die einfacher und kostengünstiger
erhältlich sind.
Diese können
einen verlängerten
und/oder geprägten
und/oder gefalteten, in den Kragen einzuführenden Abschnitt aufweisen.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch
ein Verfahren zur Herstellung einer Stromverteilerplatte mit den
Merkmalen des Anspruchs 8.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zu Herstellung einer Stromverteilerplatte mit einem Steckkontaktelement,
insbesondere für
eine Zentralelektrik, wird eine Metallplatte entsprechend einem Querschnitt
des Steckkontaktelements unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten
und unter Ausbildung einer Öffnung
für das
Steckkontaktelement so umgeformt, dass ein den Einschnitt umgebender
Bereich der Metallplatte zu einem die Öffnung umgebenden Kragen umgeformt
wird, und es wird dann das Steckkontaktelement in die Öffnung eingepresst.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ergibt insbesondere
eine erfindungsgemäße Stromverteilerplatte.
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Die Metallplatte kann dabei zweckmäßig ein elektrisch
gut leitfähiges
Metall, beispielsweise Kupfer, oder eine elektrisch gut leitfähige Metalllegierung, beispielsweise
einer Kupferlegierung, enthalten oder daraus hergestellt sein.
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Zweckmäßig können die ersten beiden Schritte
in einander übergehend
in einem Arbeitsgang durchgeführt
werden.
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Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist
sehr einfach durchführbar
und erlaubt insbesondere unter Verwendung der gleichen Bestückungsmaschinen
die Herstellung von Stromverteilerplatten mit unterschiedlichen
Steckkontaktelementen.
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Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in der Beschreibung, den Ansprüchen und
den Zeichnungen beschrieben.
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Es ist bevorzugt, dass das Steckkontaktelement
flächig
an einer Innenwand des Kragens anliegt. Hierdurch wird zum einen
ein besonders großflächiger Kontakt
zwischen dem Steckkontaktelement und der Stromverteilerplatte ermöglicht,
der einen geringen elektrischen Übergangswiderstand
zwischen dem Steckkontaktelement und der Stromverteilerplatte ermöglicht.
Dies erlaubt eine Belastung mit Strömen auch großer Stärke. Zum
anderen ergibt sich so ein besserer Schutz zumindest nicht randnaher
Bereiche der Kontaktfläche
gegen eindringenden Sauerstoff oder gegen eindringende Feuchtigkeit,
die eine Korrosion und ein Ansteigen des Übergangswiderstands verursachen
können.
Weiterhin wird so ein besonders sicherer Sitz des Steckkontaktelements
in der Öffnung
bzw. dem Kragen erzielt, so dass das Steckkontaktelement bei Abziehen
eines auf ihm gehaltenen Bauteils wie zum Beispiel einer Sicherung nicht
versehentlich aus der Stromverteilerplatte gezogen werden kann.
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Dabei ist es besonders bevorzugt,
dass wenigstens ein Abschnitt einer Innenwand des Randes Wandbereiche
umfasst, die im Wesentlichen orthogonal zu einer Oberfläche der
Stromverteilerplatte ausgerichtet sind. Dabei braucht diese Ausrichtung nur
bei eingepresstem Steckkontaktelement zu bestehen. Ist der Querschnitt
der Öffnung
bzw. des Kragens kreisförmig,
kann der Abschnitt insbesondere zylindrisch ausgebildet sein, während beispielsweise bei
einem rechteckigen Querschnitt je zwei sich gegenüberliegende
Bereiche eines Abschnitts der Innenwand parallel zueinander angeordnet
sein können.
Es ergibt sich so ein besonders einfach herzustellender gleichmäßiger Kontakt
zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktelement.
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Wegen der einfachen Herstellung ist
es bevorzugt, dass die Öffnung
mit dem Kragen als Durchzug ausgebildet ist. Dabei kommt dem Begriff
des Durchzugs die in der Stanztechnik übliche Bedeutung zu.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es dazu bevorzugt, dass zur Herstellung der Öffnung für das Steckkontaktelement die
Metallplatte mit einem entsprechend einem Querschnitt des Steckkontaktelements
ausgebildeten Schneidstempel unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten,
von dem Schneidstempel unter Ausbildung der Öffnung durchdrungen und dabei
so umgeformt wird, dass ein den Einschnitt umgebender Bereich der
Metallplatte zu einem die Öffnung
umgebenden Kragen umgeformt wird. Die Form des Schneidstempels richtet
sich nach dem Material und der Dicke der Stromverteilerplatte sowie
der Form und Dimension der zu bildenden Öffnung. Diese Abhängigkeiten
sind in der Stanztechnik grundsätzlich
bekannt. Dabei kann insbesondere ein Schneidstempel mit kreuzförmiger Schneide
verwendet werden, wenn eine Öffnung
für ein
Steckkontaktelement mit rechteckigem Querschnitt gebildet werden
soll.
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Nach dem Einschneiden erfolgt durch
den Schneidstempel ein Biegen des Materials der Metallplatte im
Bereich des Einschnitts bei gleichzeitigem Ziehen unter Bildung
der Öffnung
und insbesondere des Kragens. Die Öffnung mit dem Kragen kann
daher einfach in nur einem Arbeitsschritt hergestellt werden. Diese
Art der Herstellung ist wesentlich einfacher als ein Aufbiegen von
Kontaktzungen bei Stanzgittern.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es weiterhin bevorzugt, dass eine Metallplatte verwendet wird,
die im Bereich der zu bildenden Öffnung auf
einer in eine Innenwand der Öffnung übergehenden
Seite verzinnt ist. Bei der erfindungsgemäßen Stromverteilerplatte ist
es dementsprechend bevorzugt, dass eine Oberfläche der Stromverteilerplatte im
Bereich der Öffnung
einschließlich
einer Innenoberfläche
der Öffnung
und des Kragens verzinnt ist. Dazu kann beispielsweise auf der Oberfläche der Stromverteilerplatte
eine Reinzinnschicht vorgesehen sein, deren Dicke so gewählt ist,
dass sie bei der Herstellung der Öffnung mit dem Kragen, insbesondere
in Form eines Durchzugs, nicht völlig
von der Innenfläche
des Kragens entfernt wird. Es wird so eine besonders gut elektrisch
leitende Verbindung zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktele ment
erhalten, die sich darüber
hinaus durch hohe Gasdichtigkeit auszeichnet. Gleichzeitig ist ein Lötvorgang
nicht erforderlich, was die Herstellungskosten niedrig hält.
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Bei den Steckkontaktelementen kann
es sich grundsätzlich
um beliebige Steckkontaktelemente, beispielsweise solche mit Kontaktzungen
oder -stiften, handeln. Es ist jedoch bevorzugt, dass das Steckkontaktelement
zur Verbindung mit einer Kontaktzunge oder einem Kontaktstift ausgebildet
ist. Insbesondere kann es gabelförmig
ausgebildet sein oder einen Buchsenabschnitt aufweisen. Auf diese Weise
kann bei Verwendung handelsüblicher
Sicherungen und/oder Relais für
ein Kraftfahrzeug, die als Kontaktelemente Kontaktzungen oder -stifte
aufweisen, auf die Verwendung weiterer Verbindungselemente wie zum
Beispiel Verbindungshülsen
verzichtet werden, was eine Montage der Sicherungen und/oder Relais
wesentlich vereinfacht.
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Stromverteilerplatten werden häufig in
Stapeln aufeinandergeschichtet, wobei sie durch elektrisch isolierende
Schichten voneinander getrennt sind. Einzelne der Stromverteilerplatten
dienen dann der Versorgung jeweils eines bestimmten Stromkreises.
Es ist daher bevorzugt, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung zur
berührungsfreien
Aufnahme eines weiteren Steckkontaktelements vorgesehen ist. Dieses
so gegenüber
der Stromverteilerplatte isolierte weitere Steckkontaktelement kann
dann insbesondere zur Kontaktierung eines Bauteils mit einer anderen
Stromverteilerplatte innerhalb des Stapels verwendet werden. Besonders
bevorzugt kann zur weiteren Stabilisierung ein Kunststoffkragen
in der Durchgangsöffnung
vorgesehen sein, der das weitere Steckkontaktelement umgibt.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter beispielhaft erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische, teilweise Ansicht eines Stapels von
Stromverteilerplatten nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung mit daraufgesteckten Sicherungen,
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2 eine
schematische, teilweise Seitenansicht des Stapels in 1 in einer ersten Richtung parallel
zu Steckkontaktelementen der Stromverteilerplatten, und
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3 eine
schematische, vergrößerte, teilweise
Schnittansicht durch den Stapel in 1 entlang
der in 2 angedeuteten
Ebene A-A.
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In 1 umfasst
eine Zentralelektrik 10 einen Stapel 12 von parallel
zueinander und übereinander
angeordneten Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' mit insgesamt
acht, in zwei parallelen Reihen in Durchgangsöffnungen oder Durchzügen angeordneten,
gleichen Steckkontaktelementen. Von den Durchgangsöffnungen,
den Durchzügen
und den Steckkontaktelementen sind in den Figuren nur die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'' und 16''' und der Durchzug 18 in
der Stromverteilerplatte 14 und die Steckkontaktelemente 20, 20', 20'', 20''' und 20'''' mit Bezugszeichen
versehen. Weiterhin weist die Zentralelektrik 10 auf den
Steckkontaktelementen gehaltene konventionelle Sicherungen 22, 22', 22'' und 22''' mit jeweils
zwei bei allen Sicherungen gleichen Sicherungskontaktzungen auf,
die daher alle mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnet sind.
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Die Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' sind bis auf
eine Anordnung der Durchzüge
und Durchgangsöffnungen
gleich ausgebildet, so dass nur die oberste Stromverteilerplatte 14 des
Stapels 12 im Folgenden genauer beschrieben wird. Die Ausführungen
gelten dann für
die anderen Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' entsprechend.
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Die Stromverteilerplatte 14 ist
aus einer dünnen
Metallplatte aus Kupfer bzw. einer Kupferlegierung gebildet. Die
Metallplatte weist auf einer ersten, in den Figuren oberen, Oberfläche 26 eine,
nur in 3 durch eine breite schwarze
Linie dargestellte Reinzinnschicht 28 mit einer Dicke von
im Beispiel etwa 0,3 mm Dicke auf.
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In der Stromverteilerplatte 14 sind
zwei Reihen von jeweils vier, in regelmäßigen Abständen voneinander angeordneten,
gleichen Durchgangsöffnungen
bzw. Durchzügen
für die
Steckkontaktelemente ausgebildet (vgl. 1), von denen in den Figuren nur die
Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'', 16''' und der Durchzug 18 mit
Bezugszeichen versehen sind.
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Die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'', 16''' sind als einfache,
rechteckige Löcher
aus der Stromverteilerplatte 14 ausgestanzt, deren Weiten
so groß gewählt sind,
dass die Steckkontaktelemente 20', 20'' und 20''' berührungsfrei
durch diese hindurchführbar
sind (vgl. 3). Entsprechendes gilt
für die nicht
mit Bezugszeichen bezeichneten Durchgangsöffnungen und Steckkontaktelemente.
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Der Durchzug 18 weist eine Öffnung 30 auf, deren
Rand in einen einstückig
mit der Stromverteilerplatte 14 ausgebildeten Kragen 32 übergeht,
der auf einer der mit der Reinzinnschicht 28 verzinnten Oberfläche 26 gegenüberliegenden
zweiten Oberfläche 34 der
Stromverteilerplatte 14 von dieser absteht. Abschnitte
von gegenüberliegenden
Innenwänden 36 und 36' des Kragens 32 sind
dabei im Wesentlichen orthogonal zu den Oberflächen 26 und 34 der
Stromverteilerplatte 14 ausgerichtet. Weiterhin weisen
durch diese Anordnung die Innenwände des
Kragens 32 bzw. der Öffnung 30 ebenfalls
die Reinzinnschicht 28 auf, deren Dicke jedoch bedingt durch
den weiter unten beschriebenen Herstellungsprozess geringer sein
kann als zwischen den Durchgangsöffnungen
bzw. Durchzügen.
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Die Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' unterscheiden
sich von der Stromverteilerplatte 14 allein durch die Reihenfolge
der Durchgangsöffnungen
und des Durchzugs (vgl. 3). Durch
die regelmäßige Anordnung
der Durchgangsöffnungen
und der Durchzüge
sind diese jeweils fluchtend untereinander angeordnet. Die Reihenfolge
der Durchgangsöffnungen
und der Durchzüge
ist so gewählt,
dass in dem Stapel 12 über
bzw. unter einem Durchzug nur Durchgangsöffnungen angeordnet sind.
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Da die Steckkontaktelemente im diesem Ausführungsbeispiel
alle gleich ausgebildet sind, werden diese am Beispiel des Steckkontaktelements 20 näher beschrieben.
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Das aus einer Platte bzw. einem Blech
aus Kupfer- bzw. einer Kupferlegierung gestanzte und daher flache
Steckkontaktelement 20 weist einen zungenförmigen Einpressabschnitt 38,
einen sich daran anschließenden,
zentral gelochten Mittelabschnitt 40 größerer Breite, sowie eine gabelför mige Kontaktzunge 42 mit
einem parallel zu einer Längsachse
des Steckkontaktelements 20 verlaufenden Schlitz 44 auf.
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Die Dimensionen des Einpressabschnitts 38, die
Größe der Öffnung 30 und
die Größe eines
von dem Kragen 32 umschlossenen Innenraums entsprechen
dabei einander, so dass der Einpressabschnitt 38 in den
Durchzug 18 einpressbar ist.
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Die Länge des Einpressabschnitts 38 ist
weiterhin so gewählt,
dass dieser für
alle Steckkontaktelemente durch alle vier Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' in dem Stapel 12 führbar ist.
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Der Schlitz 44 weist an
gegenüberliegenden Längswänden Klemmnasen 46 und 46' auf. Die Weite
des Schlitzes 44 ist so gewählt, dass die Sicherungskontaktzungen 24 der
Sicherungen 22, 22', 22'' oder 22''' in den Schlitz 44 einführbar und
zwischen den Klemmnasen 46 und 46' einklemmbar sind.
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Die Breite der Kontaktzunge 42 ist
weiterhin so gewählt,
dass sie auch als Steckkontaktzunge, das heißt als männliches Kontaktelement, verwendbar
ist.
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Die durch den Schlitz 44 getrennten
Enden der Kontaktzunge 42 weisen Einführschrägen 48 auf, die ein
Einführen
der Sicherungskontaktzungen 24 in den Schlitz 44 erleichtern.
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Die Steckkontaktelemente 20, 20', 20'', 20''' und 20'''' sind mit ihren
Einpressabschnitten 38 durch die Durchgangslöcher 16, 16', 16'', 16''' geführt bzw. in
den Durchzug 18 eingepresst, wobei sie in einer Richtung
orthogonal zu der Stromverteilerplatte 14 auch jeweils
durch die Durchgangslöcher
der darunterliegenden Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' bzw. einen
Durchzug geführt
sind. Jedes der Steckkontaktelemente ist daher in einem der Durchzüge im Presssitz
gehalten.
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Außenflächen des Einpressabschnitts 38 liegen
dabei an den parallelen Abschnitten der Innenwände des Kragens 32 bzw.
der darauf ausgebildeten Reinzinnschicht 28 an, so dass
sich eine große Kontaktfläche mit
insgesamt geringem Übergangswiderstand
ergibt.
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Die Reinzinnschicht 28 auf
der ersten Oberfläche 26 der
Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' bewirkt
dabei einen besonders guten und durch das Einpressen gasdichten
Kontakt zwischen den Stromverteilerplatten und den Steckkontaktelementen.
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Es ergibt sich so eine gute Kontaktierung
der auf die Steckkontaktelemente mit ihren Sicherungskontaktzungen 24 aufgesteckten
Sicherungen 22, 22', 22'' und 22'''.
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Der Stapel 12 von Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' ist folgendermaßen herstellbar.
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In entsprechend dimensionierten,
jeweils mit einer Reinzinnschicht versehenen Metallplatten aus Kupfer
bzw. einer Kupferlegierung werden zunächst die Durchzüge 18 ausgebildet.
Dazu werden Schneidstempel mit einer Kreuzspitze an geeigneten Positionen
auf die Metallplatten gedrückt,
wobei diese zunächst
eingeschnitten werden. Im Verlauf der linearen Bewegung der Schneidstempel
werden diese unter Ausbildung der Öffnung 30 und Umbiegen
von den Einschnitt umgebenden Bereichen zu dem Kragen 32 durch
die Metallplatte durchgedrückt.
Das Umbiegen beinhaltet dabei in der Terminologie der Stanztechnik
ein Biegen kombiniert mit einem Ziehen.
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Davor, danach oder gleichzeitig werden
die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'' und 16''' und die weiteren
zwei Durchgangsöffnungen
aus der Metallplatte gestanzt.
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Daraufhin werden die Steckkontaktelemente in
die Durchzüge
eingepresst, so dass sie insbesondere in den Kragen 32 der
Durchzüge
in Presssitz gehalten sind. Ein Einlöten ist nicht erforderlich.
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Zum Schluss werden die so gebildeten Stromverteilerplatten
mit üblichen
Mitteln übereinander
in einem vorgegebenen Abstand befestigt.
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- 10
- Zentralelektrik
- 12
- Stapel
- 14,
14', 14'', 14'''
- Stromverteilerplatten
- 16,
16', 16'', 16'''
- Durchgangsöffnungen
- 18
- Durchzug
- 20,
20', 20'', 20''', 20''''
- Steckkontaktelemente
- 22,
22', 22'', 22'''
- Sicherungen
- 24
- Sicherungskontaktzungen
- 26
- erste
Oberfläche
- 28
- Reinzinnschicht
- 30
- Öffnung
- 32
- Kragen
- 34
- zweite
Oberfläche
- 36,
36'
- Innenwände
- 38
- Einpressabschnitt
- 40
- Mittelabschnitt
- 42
- Kontaktzunge
- 44
- Schlitz
- 46,
46'
- Klemmnasen
- 48
- Einführschrägen