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DE10243785A1 - Stromverteilerplatte und Verfahren zur Herstellung derselben - Google Patents

Stromverteilerplatte und Verfahren zur Herstellung derselben Download PDF

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Abstract

Eine Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs, umfasst wenigstens eine durch die Stromverteilerplatte hindurchgehende Öffnung zur Aufnahme eines Steckkontaktelements, deren Rand einen gegenüber einer Oberfläche der Stromverteilerplatte abstehenden Kragen aufweist, und ein in der Öffnung im Presssitz angeordnetes, an einer Innenwand des Kragens anliegendes Steckkontaktelement.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs, und ein Verfahren zur Herstellung derselben.
  • Kraftfahrzeuge weisen eine Vielzahl von elektrischen Verbrauchern auf, die bzw. deren Zuleitungen durch Sicherungen vor Überlastung gesichert werden müssen oder die mittels Relais ein- und ausgeschalten werden müssen. Hierzu ist vielfach eine Zentralelektrik vorgesehen, die eine oder mehrere Stromverteilerplatten aus einem elektrisch gut leitenden Metall aufweist. Die Stromverteilerplatten dienen dazu, mehreren Bauelementen wie zum Beispiel Sicherungen und/ oder Relais gleichzeitig Strom zuzuführen. Solche Stromverteilerplatten werden meist als Stanzgitter ausgebildet. Die Stanzgitter werden dabei aus einer Metallplatte hergestellt, wobei durch Stanzen Kontaktzungen in der Metallplatte gebildet werden, die dann in eine Richtung orthogonal zu einer Ebene der Metallplatte umgebogen werden.
  • Zur Verbindung der Kontaktzungen des Stanzgitters mit Kontaktzungen der Bauelemente werden Verbindungshülsen aus einem Metall verwendet, die die Kontaktzungen des Stanzgitters bzw. der jeweiligen Bauelemente umschließen und damit elektrisch verbinden.
  • Da die Bereiche, aus denen die Kontaktzungen aufgebogen wurden, den minimalen Abstand der Kontaktzungen voneinander und damit die maxi mal mögliche Packungsdichte der auf dem Stanzgitter haltbaren Bauelemente begrenzt, weisen mit solchen Stanzgittern aufgebaute Zentralelektriken einen erheblichen Platzbedarf auf, der nachteilig ist.
  • Weiterhin ist die Verwendung von Verbindungshülsen nachteilig, da die Steckverbindungen jeweils eine zusätzliche Kontaktfläche aufweist, die einen zusätzlichen, unter Umständen durch Feuchtigkeit bzw. Korrosion erhöhten, Kontaktwiderstand aufweist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik für ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, die eine hohe Packungsdichte darauf gehaltener Bauelemente erlaubt, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Stromverteilerplatte anzugeben.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Stromverteilerplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs, umfasst wenigstens eine durch die Stromverteilerplatte hindurchgehende Öffnung zur Aufnahme eines Steckkontaktelements, deren Rand einen gegenüber einer Oberfläche der Stromverteilerplatte abstehenden Kragen aufweist, und ein in der Öffnung im Presssitz angeordnetes, an einer Innenwand des Kragens anliegendes Steckkontaktelement.
  • Die Stromverteilerplatte ist dabei zweckmäßig aus einem geeigneten, gut elektrisch leitfähigen Metall, beispielsweise Kupfer, oder einer gut elekt risch leitfähigen Metalllegierung, beispielsweise einer Kupferlegierung, gebildet.
  • Der Kragen am Rand der Öffnung kann, je nach Form und Herstellung der Öffnung, unterbrochen sein. Beispielsweise kann der Kragen bei einer Öffnung für ein flaches Steckkontaktelement mit rechteckigem Querschnitt zwei voneinander getrennte Leisten umfassen, die sich zweckmäßig entlang der längeren Seiten der dann ebenfalls im Wesentlichen rechteckigen Öffnung erstrecken. Vorzugsweise ist die Öffnung aber umlaufend ausgebildet, wobei er einstückig mit der Stromverteilerplatte ausgebildet ist.
  • Bei dem Steckkontaktelement kann es sich um ein Steckkontaktelement eines beliebigen Typs aus einem elektrisch gut leitfähigen Metall oder einer elektrisch gut leitfähigen Metalllegierung handeln.
  • Die Form der Öffnung und des Kragens sowie die des Kontaktelements in dem Bereich, der in die Öffnung eingepresst ist, sind zur Erzielung des Presssitzes aufeinander abgestimmt geformt.
  • Durch den Presssitz des Steckkontaktelements in der Öffnung, d.h. insbesondere auch dem Kragen, wird zum einen eine einfache Befestigung des Steckkontaktelements in der Öffnung ermöglicht. Das Anliegen des Steckkontaktelements an einer Innenfläche des Kragens erlaubt zum anderen auch einen guten elektrischen Kontakt zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktelement. Insbesondere kann der Kontakt derart sein, dass ein Löten der Verbindung zwischen Stromverteilerplatte und Steckkontaktelement nicht mehr notwendig ist.
  • Dadurch, dass eine Öffnung für das Steckkontaktelement vorgesehen ist, in die ein separates Steckkontaktelement einpressbar ist, können mehrere Öffnungen für mehrere Steckkontaktelemente in sehr kleinem Abstand voneinander angeordnet sein, was eine hohe Packungsdichte erlaubt. Die für ein Hochbiegen von Kontaktzungen bei einem bekannten Stanzgitter notwendige, nach dem Hochbiegen nicht nutzbare Fläche kann entfallen.
  • Weiterhin kann das Steckkontaktelement so ausgebildet sein, dass eine Verbindung mit einem Bauelement ohne zusätzliche Verbindungselemente wie Verbindungshülsen erfolgen kann.
  • Darüber hinaus können Standardsteckkontaktelemente als Steckkontaktelemente verwendet werden, die einfacher und kostengünstiger erhältlich sind. Diese können einen verlängerten und/oder geprägten und/oder gefalteten, in den Kragen einzuführenden Abschnitt aufweisen.
  • Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Stromverteilerplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zu Herstellung einer Stromverteilerplatte mit einem Steckkontaktelement, insbesondere für eine Zentralelektrik, wird eine Metallplatte entsprechend einem Querschnitt des Steckkontaktelements unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten und unter Ausbildung einer Öffnung für das Steckkontaktelement so umgeformt, dass ein den Einschnitt umgebender Bereich der Metallplatte zu einem die Öffnung umgebenden Kragen umgeformt wird, und es wird dann das Steckkontaktelement in die Öffnung eingepresst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ergibt insbesondere eine erfindungsgemäße Stromverteilerplatte.
  • Die Metallplatte kann dabei zweckmäßig ein elektrisch gut leitfähiges Metall, beispielsweise Kupfer, oder eine elektrisch gut leitfähige Metalllegierung, beispielsweise einer Kupferlegierung, enthalten oder daraus hergestellt sein.
  • Zweckmäßig können die ersten beiden Schritte in einander übergehend in einem Arbeitsgang durchgeführt werden.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist sehr einfach durchführbar und erlaubt insbesondere unter Verwendung der gleichen Bestückungsmaschinen die Herstellung von Stromverteilerplatten mit unterschiedlichen Steckkontaktelementen.
  • Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen beschrieben.
  • Es ist bevorzugt, dass das Steckkontaktelement flächig an einer Innenwand des Kragens anliegt. Hierdurch wird zum einen ein besonders großflächiger Kontakt zwischen dem Steckkontaktelement und der Stromverteilerplatte ermöglicht, der einen geringen elektrischen Übergangswiderstand zwischen dem Steckkontaktelement und der Stromverteilerplatte ermöglicht. Dies erlaubt eine Belastung mit Strömen auch großer Stärke. Zum anderen ergibt sich so ein besserer Schutz zumindest nicht randnaher Bereiche der Kontaktfläche gegen eindringenden Sauerstoff oder gegen eindringende Feuchtigkeit, die eine Korrosion und ein Ansteigen des Übergangswiderstands verursachen können. Weiterhin wird so ein besonders sicherer Sitz des Steckkontaktelements in der Öffnung bzw. dem Kragen erzielt, so dass das Steckkontaktelement bei Abziehen eines auf ihm gehaltenen Bauteils wie zum Beispiel einer Sicherung nicht versehentlich aus der Stromverteilerplatte gezogen werden kann.
  • Dabei ist es besonders bevorzugt, dass wenigstens ein Abschnitt einer Innenwand des Randes Wandbereiche umfasst, die im Wesentlichen orthogonal zu einer Oberfläche der Stromverteilerplatte ausgerichtet sind. Dabei braucht diese Ausrichtung nur bei eingepresstem Steckkontaktelement zu bestehen. Ist der Querschnitt der Öffnung bzw. des Kragens kreisförmig, kann der Abschnitt insbesondere zylindrisch ausgebildet sein, während beispielsweise bei einem rechteckigen Querschnitt je zwei sich gegenüberliegende Bereiche eines Abschnitts der Innenwand parallel zueinander angeordnet sein können. Es ergibt sich so ein besonders einfach herzustellender gleichmäßiger Kontakt zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktelement.
  • Wegen der einfachen Herstellung ist es bevorzugt, dass die Öffnung mit dem Kragen als Durchzug ausgebildet ist. Dabei kommt dem Begriff des Durchzugs die in der Stanztechnik übliche Bedeutung zu.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es dazu bevorzugt, dass zur Herstellung der Öffnung für das Steckkontaktelement die Metallplatte mit einem entsprechend einem Querschnitt des Steckkontaktelements ausgebildeten Schneidstempel unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten, von dem Schneidstempel unter Ausbildung der Öffnung durchdrungen und dabei so umgeformt wird, dass ein den Einschnitt umgebender Bereich der Metallplatte zu einem die Öffnung umgebenden Kragen umgeformt wird. Die Form des Schneidstempels richtet sich nach dem Material und der Dicke der Stromverteilerplatte sowie der Form und Dimension der zu bildenden Öffnung. Diese Abhängigkeiten sind in der Stanztechnik grundsätzlich bekannt. Dabei kann insbesondere ein Schneidstempel mit kreuzförmiger Schneide verwendet werden, wenn eine Öffnung für ein Steckkontaktelement mit rechteckigem Querschnitt gebildet werden soll.
  • Nach dem Einschneiden erfolgt durch den Schneidstempel ein Biegen des Materials der Metallplatte im Bereich des Einschnitts bei gleichzeitigem Ziehen unter Bildung der Öffnung und insbesondere des Kragens. Die Öffnung mit dem Kragen kann daher einfach in nur einem Arbeitsschritt hergestellt werden. Diese Art der Herstellung ist wesentlich einfacher als ein Aufbiegen von Kontaktzungen bei Stanzgittern.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es weiterhin bevorzugt, dass eine Metallplatte verwendet wird, die im Bereich der zu bildenden Öffnung auf einer in eine Innenwand der Öffnung übergehenden Seite verzinnt ist. Bei der erfindungsgemäßen Stromverteilerplatte ist es dementsprechend bevorzugt, dass eine Oberfläche der Stromverteilerplatte im Bereich der Öffnung einschließlich einer Innenoberfläche der Öffnung und des Kragens verzinnt ist. Dazu kann beispielsweise auf der Oberfläche der Stromverteilerplatte eine Reinzinnschicht vorgesehen sein, deren Dicke so gewählt ist, dass sie bei der Herstellung der Öffnung mit dem Kragen, insbesondere in Form eines Durchzugs, nicht völlig von der Innenfläche des Kragens entfernt wird. Es wird so eine besonders gut elektrisch leitende Verbindung zwischen der Stromverteilerplatte und dem Steckkontaktele ment erhalten, die sich darüber hinaus durch hohe Gasdichtigkeit auszeichnet. Gleichzeitig ist ein Lötvorgang nicht erforderlich, was die Herstellungskosten niedrig hält.
  • Bei den Steckkontaktelementen kann es sich grundsätzlich um beliebige Steckkontaktelemente, beispielsweise solche mit Kontaktzungen oder -stiften, handeln. Es ist jedoch bevorzugt, dass das Steckkontaktelement zur Verbindung mit einer Kontaktzunge oder einem Kontaktstift ausgebildet ist. Insbesondere kann es gabelförmig ausgebildet sein oder einen Buchsenabschnitt aufweisen. Auf diese Weise kann bei Verwendung handelsüblicher Sicherungen und/oder Relais für ein Kraftfahrzeug, die als Kontaktelemente Kontaktzungen oder -stifte aufweisen, auf die Verwendung weiterer Verbindungselemente wie zum Beispiel Verbindungshülsen verzichtet werden, was eine Montage der Sicherungen und/oder Relais wesentlich vereinfacht.
  • Stromverteilerplatten werden häufig in Stapeln aufeinandergeschichtet, wobei sie durch elektrisch isolierende Schichten voneinander getrennt sind. Einzelne der Stromverteilerplatten dienen dann der Versorgung jeweils eines bestimmten Stromkreises. Es ist daher bevorzugt, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung zur berührungsfreien Aufnahme eines weiteren Steckkontaktelements vorgesehen ist. Dieses so gegenüber der Stromverteilerplatte isolierte weitere Steckkontaktelement kann dann insbesondere zur Kontaktierung eines Bauteils mit einer anderen Stromverteilerplatte innerhalb des Stapels verwendet werden. Besonders bevorzugt kann zur weiteren Stabilisierung ein Kunststoffkragen in der Durchgangsöffnung vorgesehen sein, der das weitere Steckkontaktelement umgibt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter beispielhaft erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische, perspektivische, teilweise Ansicht eines Stapels von Stromverteilerplatten nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit daraufgesteckten Sicherungen,
  • 2 eine schematische, teilweise Seitenansicht des Stapels in 1 in einer ersten Richtung parallel zu Steckkontaktelementen der Stromverteilerplatten, und
  • 3 eine schematische, vergrößerte, teilweise Schnittansicht durch den Stapel in 1 entlang der in 2 angedeuteten Ebene A-A.
  • In 1 umfasst eine Zentralelektrik 10 einen Stapel 12 von parallel zueinander und übereinander angeordneten Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' mit insgesamt acht, in zwei parallelen Reihen in Durchgangsöffnungen oder Durchzügen angeordneten, gleichen Steckkontaktelementen. Von den Durchgangsöffnungen, den Durchzügen und den Steckkontaktelementen sind in den Figuren nur die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'' und 16''' und der Durchzug 18 in der Stromverteilerplatte 14 und die Steckkontaktelemente 20, 20', 20'', 20''' und 20'''' mit Bezugszeichen versehen. Weiterhin weist die Zentralelektrik 10 auf den Steckkontaktelementen gehaltene konventionelle Sicherungen 22, 22', 22'' und 22''' mit jeweils zwei bei allen Sicherungen gleichen Sicherungskontaktzungen auf, die daher alle mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnet sind.
  • Die Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' sind bis auf eine Anordnung der Durchzüge und Durchgangsöffnungen gleich ausgebildet, so dass nur die oberste Stromverteilerplatte 14 des Stapels 12 im Folgenden genauer beschrieben wird. Die Ausführungen gelten dann für die anderen Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' entsprechend.
  • Die Stromverteilerplatte 14 ist aus einer dünnen Metallplatte aus Kupfer bzw. einer Kupferlegierung gebildet. Die Metallplatte weist auf einer ersten, in den Figuren oberen, Oberfläche 26 eine, nur in 3 durch eine breite schwarze Linie dargestellte Reinzinnschicht 28 mit einer Dicke von im Beispiel etwa 0,3 mm Dicke auf.
  • In der Stromverteilerplatte 14 sind zwei Reihen von jeweils vier, in regelmäßigen Abständen voneinander angeordneten, gleichen Durchgangsöffnungen bzw. Durchzügen für die Steckkontaktelemente ausgebildet (vgl. 1), von denen in den Figuren nur die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'', 16''' und der Durchzug 18 mit Bezugszeichen versehen sind.
  • Die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'', 16''' sind als einfache, rechteckige Löcher aus der Stromverteilerplatte 14 ausgestanzt, deren Weiten so groß gewählt sind, dass die Steckkontaktelemente 20', 20'' und 20''' berührungsfrei durch diese hindurchführbar sind (vgl. 3). Entsprechendes gilt für die nicht mit Bezugszeichen bezeichneten Durchgangsöffnungen und Steckkontaktelemente.
  • Der Durchzug 18 weist eine Öffnung 30 auf, deren Rand in einen einstückig mit der Stromverteilerplatte 14 ausgebildeten Kragen 32 übergeht, der auf einer der mit der Reinzinnschicht 28 verzinnten Oberfläche 26 gegenüberliegenden zweiten Oberfläche 34 der Stromverteilerplatte 14 von dieser absteht. Abschnitte von gegenüberliegenden Innenwänden 36 und 36' des Kragens 32 sind dabei im Wesentlichen orthogonal zu den Oberflächen 26 und 34 der Stromverteilerplatte 14 ausgerichtet. Weiterhin weisen durch diese Anordnung die Innenwände des Kragens 32 bzw. der Öffnung 30 ebenfalls die Reinzinnschicht 28 auf, deren Dicke jedoch bedingt durch den weiter unten beschriebenen Herstellungsprozess geringer sein kann als zwischen den Durchgangsöffnungen bzw. Durchzügen.
  • Die Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' unterscheiden sich von der Stromverteilerplatte 14 allein durch die Reihenfolge der Durchgangsöffnungen und des Durchzugs (vgl. 3). Durch die regelmäßige Anordnung der Durchgangsöffnungen und der Durchzüge sind diese jeweils fluchtend untereinander angeordnet. Die Reihenfolge der Durchgangsöffnungen und der Durchzüge ist so gewählt, dass in dem Stapel 12 über bzw. unter einem Durchzug nur Durchgangsöffnungen angeordnet sind.
  • Da die Steckkontaktelemente im diesem Ausführungsbeispiel alle gleich ausgebildet sind, werden diese am Beispiel des Steckkontaktelements 20 näher beschrieben.
  • Das aus einer Platte bzw. einem Blech aus Kupfer- bzw. einer Kupferlegierung gestanzte und daher flache Steckkontaktelement 20 weist einen zungenförmigen Einpressabschnitt 38, einen sich daran anschließenden, zentral gelochten Mittelabschnitt 40 größerer Breite, sowie eine gabelför mige Kontaktzunge 42 mit einem parallel zu einer Längsachse des Steckkontaktelements 20 verlaufenden Schlitz 44 auf.
  • Die Dimensionen des Einpressabschnitts 38, die Größe der Öffnung 30 und die Größe eines von dem Kragen 32 umschlossenen Innenraums entsprechen dabei einander, so dass der Einpressabschnitt 38 in den Durchzug 18 einpressbar ist.
  • Die Länge des Einpressabschnitts 38 ist weiterhin so gewählt, dass dieser für alle Steckkontaktelemente durch alle vier Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' in dem Stapel 12 führbar ist.
  • Der Schlitz 44 weist an gegenüberliegenden Längswänden Klemmnasen 46 und 46' auf. Die Weite des Schlitzes 44 ist so gewählt, dass die Sicherungskontaktzungen 24 der Sicherungen 22, 22', 22'' oder 22''' in den Schlitz 44 einführbar und zwischen den Klemmnasen 46 und 46' einklemmbar sind.
  • Die Breite der Kontaktzunge 42 ist weiterhin so gewählt, dass sie auch als Steckkontaktzunge, das heißt als männliches Kontaktelement, verwendbar ist.
  • Die durch den Schlitz 44 getrennten Enden der Kontaktzunge 42 weisen Einführschrägen 48 auf, die ein Einführen der Sicherungskontaktzungen 24 in den Schlitz 44 erleichtern.
  • Die Steckkontaktelemente 20, 20', 20'', 20''' und 20'''' sind mit ihren Einpressabschnitten 38 durch die Durchgangslöcher 16, 16', 16'', 16''' geführt bzw. in den Durchzug 18 eingepresst, wobei sie in einer Richtung orthogonal zu der Stromverteilerplatte 14 auch jeweils durch die Durchgangslöcher der darunterliegenden Stromverteilerplatten 14', 14'' und 14''' bzw. einen Durchzug geführt sind. Jedes der Steckkontaktelemente ist daher in einem der Durchzüge im Presssitz gehalten.
  • Außenflächen des Einpressabschnitts 38 liegen dabei an den parallelen Abschnitten der Innenwände des Kragens 32 bzw. der darauf ausgebildeten Reinzinnschicht 28 an, so dass sich eine große Kontaktfläche mit insgesamt geringem Übergangswiderstand ergibt.
  • Die Reinzinnschicht 28 auf der ersten Oberfläche 26 der Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' bewirkt dabei einen besonders guten und durch das Einpressen gasdichten Kontakt zwischen den Stromverteilerplatten und den Steckkontaktelementen.
  • Es ergibt sich so eine gute Kontaktierung der auf die Steckkontaktelemente mit ihren Sicherungskontaktzungen 24 aufgesteckten Sicherungen 22, 22', 22'' und 22'''.
  • Der Stapel 12 von Stromverteilerplatten 14, 14', 14'' und 14''' ist folgendermaßen herstellbar.
  • In entsprechend dimensionierten, jeweils mit einer Reinzinnschicht versehenen Metallplatten aus Kupfer bzw. einer Kupferlegierung werden zunächst die Durchzüge 18 ausgebildet. Dazu werden Schneidstempel mit einer Kreuzspitze an geeigneten Positionen auf die Metallplatten gedrückt, wobei diese zunächst eingeschnitten werden. Im Verlauf der linearen Bewegung der Schneidstempel werden diese unter Ausbildung der Öffnung 30 und Umbiegen von den Einschnitt umgebenden Bereichen zu dem Kragen 32 durch die Metallplatte durchgedrückt. Das Umbiegen beinhaltet dabei in der Terminologie der Stanztechnik ein Biegen kombiniert mit einem Ziehen.
  • Davor, danach oder gleichzeitig werden die Durchgangsöffnungen 16, 16', 16'' und 16''' und die weiteren zwei Durchgangsöffnungen aus der Metallplatte gestanzt.
  • Daraufhin werden die Steckkontaktelemente in die Durchzüge eingepresst, so dass sie insbesondere in den Kragen 32 der Durchzüge in Presssitz gehalten sind. Ein Einlöten ist nicht erforderlich.
  • Zum Schluss werden die so gebildeten Stromverteilerplatten mit üblichen Mitteln übereinander in einem vorgegebenen Abstand befestigt.
  • 10
    Zentralelektrik
    12
    Stapel
    14, 14', 14'', 14'''
    Stromverteilerplatten
    16, 16', 16'', 16'''
    Durchgangsöffnungen
    18
    Durchzug
    20, 20', 20'', 20''', 20''''
    Steckkontaktelemente
    22, 22', 22'', 22'''
    Sicherungen
    24
    Sicherungskontaktzungen
    26
    erste Oberfläche
    28
    Reinzinnschicht
    30
    Öffnung
    32
    Kragen
    34
    zweite Oberfläche
    36, 36'
    Innenwände
    38
    Einpressabschnitt
    40
    Mittelabschnitt
    42
    Kontaktzunge
    44
    Schlitz
    46, 46'
    Klemmnasen
    48
    Einführschrägen

Claims (10)

  1. Stromverteilerplatte, insbesondere für eine Zentralelektrik (10) eines Kraftfahrzeugs, mit wenigstens einer durch die Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') hindurchgehenden Öffnung (30) zur Aufnahme eines Steckkontaktelements (20, 20', 20'', 20''', 20''''), deren Rand einen gegenüber einer Oberfläche (34) der Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') abstehenden Kragen (32) aufweist, und einem in der Öffnung (30) im Presssitz angeordneten, an einer Innenwand (36, 36') des Kragens (32) anliegenden Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''').
  2. Stromverteilerplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''') flächig an einer Innenwand (36, 36') des Kragens (32) anliegt.
  3. Stromverteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abschnitt einer Innenwand (36, 36') des Randes Wandbereiche (18, 18') umfasst, die im Wesentlichen orthogonal zu einer Oberfläche der Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') ausgerichtet sind.
  4. Stromverteilerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (30) mit dem Kragen (32) als Durchzug ausgebildet ist.
  5. Stromverteilerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberfläche (26) der Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') im Bereich der Öffnung (30) einschließlich einer Innenoberfläche der Öffnung (30) und des Kragens (32) verzinnt ist.
  6. Stromverteilerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''') zur Verbindung mit einer Kontaktzunge (42) oder einem Kontaktstift ausgebildet ist.
  7. Stromverteilerplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Durchgangsöffnung (16, 16', 16'', 16''') zur berührungsfreien Aufnahme eines weiteren Steckkontaktelements (20, 20', 20'', 20''', 20'''') vorgesehen ist.
  8. Verfahren zu Herstellung einer Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') mit einem Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20''''), insbesondere für eine Zentralelektrik (10), bei dem eine Metallplatte (14, 14', 14'', 14''') entsprechend einem Querschnitt des Steckkontaktelements (20, 20', 20'', 20''', 20'''') unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten und unter Ausbildung einer Öffnung (30) für das Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''') so umgeformt wird, dass ein den Einschnitt umgebender Bereich der Metallplatte (14, 14', 14'', 14''') zu einem die Öffnung (30) umgebenden Kragen (32) umgeformt wird, und dass in die Öffnung (30) das Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''') eingepresst wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Öffnung (30) für das Steckkontaktelement (20, 20', 20'', 20''', 20'''') die Metallplatte (14, 14', 14'', 14''') mit einem entsprechend einem Querschnitt des Steckkontaktelements (20, 20', 20'', 20''', 20'''') ausgebildeten Schneidstempel unter Bildung eines Einschnitts eingeschnitten, von dem Schneidstempel unter Ausbildung der Öffnung (30) durchdrungen und dabei so umgeformt wird, dass ein den Einschnitt umgebender Bereich der Metallplatte (14, 14', 14'', 14''') zu einem die Öffnung (30) umgebenden Kragen (32) umgeformt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stromverteilerplatte (14, 14', 14'', 14''') verwendet wird, die im Bereich der zu bildenden Öffnung (30) auf einer in eine Innenwand der Öffnung (30) übergehenden Seite verzinnt ist.
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