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DE102009040346A1 - Etikettiervorrichtung und Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen sowie Anlage zur Behandlung von Behältnissen - Google Patents

Etikettiervorrichtung und Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen sowie Anlage zur Behandlung von Behältnissen Download PDF

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DE102009040346A1
DE102009040346A1 DE102009040346A DE102009040346A DE102009040346A1 DE 102009040346 A1 DE102009040346 A1 DE 102009040346A1 DE 102009040346 A DE102009040346 A DE 102009040346A DE 102009040346 A DE102009040346 A DE 102009040346A DE 102009040346 A1 DE102009040346 A1 DE 102009040346A1
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DE
Germany
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containers
labeling
container
labeling device
label
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102009040346A
Other languages
English (en)
Inventor
Jürgen Koller
Thomas Zech
Dieter Leykamm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Krones AG filed Critical Krones AG
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Priority to JP2010196662A priority patent/JP5686553B2/ja
Priority to EP10175122.0A priority patent/EP2295326B1/de
Priority to CN2010102864594A priority patent/CN102030124B/zh
Priority to US12/876,893 priority patent/US20110056610A1/en
Publication of DE102009040346A1 publication Critical patent/DE102009040346A1/de
Priority to US14/085,559 priority patent/US9598199B2/en
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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Abstract

Es ist eine Etikettiervorrichtung (20) zum Etikettieren von Behältnissen (2) bereitgestellt, welche wenigstens eine erste Etikettiereinrichtung (22), eine Bevorratungseinrichtung, und eine Steuereinrichtung (24) umfasst. Die wenigstens eine erste Etikettiereinrichtung (22) dient zum Anbringen eines von einem ersten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis (2). Zudem dient die Steuereinrichtung (24) zur Steuerung der Etikettierung der Behältnisse (2) auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer ersten Erfassungseinrichtung (23), welche ein Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) in einem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der ersten Etikettiereinrichtung (22) erfasst, und/oder auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer zweiten Erfassungseinrichtung, welche einen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung erfasst, wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie die Etikettierung der Behältnisse (2) unterbricht, wenn die erste Erfassungseinrichtung (23) ein vorbestimmtes Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) erfasst und/oder die zweite Erfassungseinrichtung einen vorgegebenen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung erfasst. Die Etikettiervorrichtung (20) kann in einer Anlage (1) eingebaut sein, welche eine Streck-Blasvorrichtung (10) zum Herstellen eines Kunststoff-Behältnisses aus einem Vorformling und eine der Etikettiervorrichtung (20) nachgeordnete ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung und ein Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen sowie eine Anlage zur Behandlung von Behältnissen.
  • Derzeit wird von der Anmelderin eine Anlage erprobt, welche in einer Kombination eine Streck-Blasvorrichtung, eine Etikettiervorrichtung und eine Füllvorrichtung als Blockausführung umfasst.
  • Bei einer solchen Anlage werden in einem ersten Behandlungsschritt, der von der Streck-Blasvorrichtung ausgeführt wird, Vorformlinge (Preforms) zu Flaschen geblasen. In einem zweiten Behandlungsschritt, der von der Etikettiervorrichtung ausgeführt wird, werden die Flaschen etikettiert. Und in einem dritten Behandlungsschritt, der von der Füllvorrichtung ausgeführt wird, werden die Flaschen gefüllt und verschlossen.
  • Hierbei besteht das Problem, dass der Prozessablauf beim ersten Behandlungsschritt insbesondere beim Anfahren bzw. Start der Anlage, aber auch im eingeschwungenen Prozess, Fehler aufweisen kann. Ein solcher Fehler ist beispielsweise, dass ein Vorformling nur ungenügend erwärmt wird. Aufgrund dessen ist die aus dem ungenügend erwärmten Vorformling geblasene Flasche fehlerhaft. Als Folge davon wird die fehlerhafte Flasche vor Zuführung zum zweiten Behandlungsschritt ausgeschieden. Dadurch entsteht eine Lücke in dem ansonsten kontinuierlichen Flaschenfluss zwischen der Streck-Blasvorrichtung und der Etikettiervorrichtung.
  • Die Etikettiervorrichtung schneidet im Normalbetrieb mittels einer Schneideinrichtung aus einem Etikettenband einzelne Etiketten, die auf dem Etikettenband nacheinander angeordnet sind. Alternativ kann die Etikettiervorrichtung auch Klebeetiketten von einem Trägerband lösen. Das heißt, die einzelnen Etiketten sind eins nach dem anderen angeordnet, wobei keine Lücke in der Größe eines Etiketts vorhanden ist. Hierbei bringt die Etikettiervorrichtung jeweils ein Etikett, nachdem es von dem Etikettenband getrennt ist, mittels einer Etikettiereinrichtung an der Flasche an. Die Etikettiervorrichtung ist im Normalbetrieb also derart eingestellt, dass ihr die Flaschen kontinuierlich zugeführt werden. Eine solche Etikettiervorrichtung ist beispielsweise in der EP 2 042 437 A1 , der DE 33 04 191 C2 , der DE 10 2006 043 260 A1 2008.03.27 oder der WO 2008/071293 beschrieben.
  • Wenn nun bei der derzeit erprobten Anlage eine Lücke in dem ansonsten kontinuierlichen Flaschenfluss zwischen der Streck-Blasvorrichtung und der Etikettiervorrichtung aufgrund des zuvor beschriebenen Fehlers der Streck-Blasvorrichtung auftritt, besteht das Problem, dass die Etikettiervorrichtung im Normalbetrieb derart eingestellt ist, dass sie an eine nicht vorhandene Flasche bzw. Lücke zwischen den Flaschen ein Etikett anbringen soll.
  • Daher wird überlegt, die Etikettiervorrichtung der derzeit erprobten Anlage mit einer Steuereinrichtung auszustatten, welche verhindern soll, dass an eine Lücke zwischen Flaschen, die von der Streck-Blasvorrichtung an die Etikettiervorrichtung zugeführt werden, ein Etikett gespendet wird. Hierzu ist es denkbar, die Steuereinrichtung derart auszugestalten, dass sie einzelne Lücken durch Stopp des Endlosetikettenbandes überbrücken kann, da hierdurch das kontinuierliche Spenden von Etiketten unterbrochen wird. Um jedoch den kontinuierlichen Lauf der Etikettiervorrichtung wieder einzuregeln, benötigt die Steuereinrichtung nach einer Lücke, je nach Materialbeschaffenheit des Etiketts, eine Zeitdauer, die einer Zufuhr von mehreren Flaschen hintereinander zu der Etikettiervorrichtung entspricht.
  • Zudem wurde es bei der Erprobung erkannt, dass bei einer Zuführung einer Kombination von mehreren Lücken – Flaschen – Lücken – Flaschen – hintereinander an die Etikettiervorrichtung die Gefahr besteht, dass die Einregelung der Etikettiervorrichtung nicht mehr funktioniert und das Etikettenband reißt. Eine solche Situation kann zum Stopp der Etikettiervorrichtung und der Anlage und somit des Gesamtprozesses führen, was eine entsprechende Wirkungsgradeinbuße der Anlage und einen nicht hinnehmbaren Materialverlust zur Folge hat.
  • Zudem besteht das Problem, dass ein automatisches Verkleben von Etikettenbändern, welches zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Betriebs der Etikettiervorrichtung und somit auch der zuvor beschriebenen Blockanlage erforderlich ist, bei hoher Leistung der Blockanlage nicht sicher funktioniert. Für ein sicheres Verkleben wäre ein Herunterregeln während der Verklebungsphase notwendig, was mit der Qualität der von der Streck-Blasvorrichtung erzeugten Behältnissen nicht vertretbar ist. Als Konsequenz davon müsste die gesamte Blockanlage gestoppt werden, was aber eine Wirkungsgradeinbuße zur Folge hat.
  • Als Lösung für dieses Problem wurde überlegt, eine Etikettiervorrichtung, ggfs. auch ohne Verklebung in Verbindung mit einem separaten Etikettenmagazin einzusetzen. Es wäre auch möglich, eine zweite Etikettiervorrichtung mit Verklebung im sogenannten Tandembetrieb einzusetzen, bei welchem die beiden Etikettiervorrichtungen wechselseitig jedes zweite Behältnis etikettieren. Diese beiden Lösungen verursachen jedoch erhebliche Kosten.
  • Daher ist es Aufgabe der Erfindung, eine Etikettiervorrichtung und ein Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen sowie eine Anlage zur Behandlung von Behältnissen zur Verfügung zu stellen, bei welchen Fehler einer vor der Etikettiervorrichtung angeordneten Vorrichtung oder Fehler bzw. Verzögerungen bei der Verklebung von Etikettenbändern nicht zu einem Stopp der Etikettiervorrichtung und damit der Anlage führen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Etikettiervorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen nach Patentanspruch 1 gelöst. Die Etikettiervorrichtung umfasst wenigstens eine erste Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem ersten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis, eine Bevorratungseinrichtung zum Bevorraten der Etiketten, und eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Etikettierung der Behältnisse auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer ersten Erfassungseinrichtung, welche ein Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen in einem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der ersten Etikettiereinrichtung erfasst, und/oder auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer zweiten Erfassungseinrichtung, welche einen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung erfasst, wobei die Steuereinrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie die Etikettierung der Behältnisse unterbricht, wenn die erste Erfassungseinrichtung ein vorbestimmtes Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen erfasst und/oder die zweite Erfassungseinrichtung einen vorgegebenen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung erfasst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Etikettiervorrichtung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Zudem kann die Steuereinrichtung derart ausgestaltet sein, dass sie ein von der ersten Erfassungseinrichtung erfasstes Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen, welches zum Reißen des Etikettenbands führen kann, wenn das Etikettenband bei jeder Behältnisfehlstelle gestoppt wird, insgesamt als Etikettierlücke zwischen den Behältnissen behandelt.
  • Außerdem ist es möglich dass die Steuereinrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie ein von der ersten Erfassungseinrichtung erfasstes vorbestimmtes Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen insgesamt als Etikettierlücke behandelt, die zwischen zwei kontinuierlichen Folgen von Behältnissen vorgesehen wird, in denen keine Behältnisfehlstelle in dem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der ersten Etikettiereinrichtung vorhanden ist und die mindestens eine vorbestimmte Anzahl von Behältnissen umfassen.
  • Darüber hinaus kann das vorbestimmte Muster ein Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen sein, welches zum Reißen des Etikettenbands führen kann, wenn das Etikettenband bei jeder Behältnisfehlstelle gestoppt wird.
  • Vorzugsweise ist die vorbestimmte Anzahl der kontinuierlichen Folge von Behältnissen eine Anzahl von vorzugsweise fünf Behältnissen.
  • Ferner ist es auch möglich, dass die Steuereinrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie das Etikettenband für die Dauer der Etikettierlücke stoppt.
  • Die Etikettiervorrichtung kann zudem eine zweite Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem zweiten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis aufweisen. Hierbei können die erste und zweite Etikettiereinrichtung derart ausgestaltet sein, dass sie wechselseitig an jedes zweite Behältnis eines gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung ein Etikett anbringen, wobei die erste Erfassungseinrichtung in dem gemeinsamen Zufuhrstrom der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung ein Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen erfasst, welche der ersten Etikettiereinrichtung zugeführt werden, und eine dritte Erfassungseinrichtung in dem gemeinsamen Zufuhrstrom der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung ein Muster aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen erfasst, welche der zweiten Etikettiereinrichtung zugeführt werden. Die Steuereinrichtung kann hierbei derart ausgestaltet sein, dass sie die Etikettierung der Behältnisse auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses der ersten und der dritten Erfassungseinrichtung steuert.
  • Die Etikettiervorrichtung kann zudem eine Ausscheideeinrichtung zum Ausscheiden der nicht von der Etikettiervorrichtung etikettierten Behältnisse aus dem Strom von Behältnissen aufweisen.
  • Die zuvor genannte Aufgabe wird zudem durch eine Anlage zur Behandlung von Behältnissen nach Patentanspruch 10 gelöst. Die Anlage umfasst eine Streck-Blasvorrichtung zum Herstellen eines Kunststoff-Behältnisses aus einem Vorformling, eine Etikettiervorrichtung, wie zuvor beschrieben, welcher die von der Streck-Blasvorrichtung hergestellten Kunststoff-Behältnisse zugeführt werden, und eine Befüllungsvorrichtung zum Befüllen der von der Etikettiervorrichtung zugeführten Kunststoff-Behältnisse mit einer Flüssigkeit und zum Verschließen der mit der Flüssigkeit befüllten Kunststoff-Behältnisse.
  • Die Anlage kann zudem eine Ausscheideeinrichtung zum Ausscheiden der nicht etikettierten Behältnisse aus dem Strom von Behältnissen vor einem Befüllen der Kunststoff-Behältnisse durch die Befüllungsvorrichtung mit einer Flüssigkeit aufweisen.
  • Die zuvor genannte Aufgabe wird zudem durch ein Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen nach Patentanspruch 12 gelöst. Das Etikettierverfahren wird mit einer Etikettiervorrichtung durchgeführt, die wenigstens eine erste Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem ersten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis und eine Bevorratungseinrichtung zum Bevorraten der Etiketten umfasst, mit den Schritten: Erfassen, in einem ersten Erfassungsschritt, eines Musters aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen in einem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der ersten Ettikettiereinrichtung und/oder eines Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung, und Steuern einer Etikettierung der Behältnisse auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses des Erfassungsschritts.
  • Hierbei kann die Etikettiervorrichtung zudem eine zweite Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem zweiten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis umfassen, wobei die erste und zweite Etikettiereinrichtung wechselseitig an jedes zweite Behältnis eines gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung ein Etikett anbringen. Demzufolge kann das Verfahren zudem die Schritte umfassen: Erfassen, in einem zweiten Erfassungsschritt, eines Musters aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen in einem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der zweiten Etikettiereinrichtung und/oder eines Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung, und Steuern der Etikettierung der Behältnisse auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses des ersten und des zweiten Erfassungsschritts.
  • Es ist außerdem vorteilhaft, wenn das Verfahren einen Schritt eines Ausscheidens der nicht von der Etikettiervorrichtung etikettierten Kunststoff-Behältnisse aus dem Strom von Kunststoff-Behältnissen umfasst.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung und anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine Anlage zur Behandlung von Behältnissen;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf ein Detail der Anlage von 1 bei einem Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung Behältnisse kontinuierlich zugeführt werden;
  • 3 eine schematische Draufsicht auf ein Detail der Anlage von 1 bei einem Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung Behältnisse diskontinuierlich zugeführt werden;
  • 4 eine weitere schematische Draufsicht auf ein Detail der Anlage von 1 bei einem Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung Behältnisse diskontinuierlich zugeführt werden, und
  • 5 noch eine weitere schematische Draufsicht auf ein Detail der Anlage von 1 bei einem Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung Behältnisse diskontinuierlich zugeführt werden.
  • (Erstes Ausführungsbeispiel)
  • 1 veranschaulicht eine Anlage 1 zur Behandlung von Behältnissen 2, wobei die Behältnisse 2 Vorformlinge und aus den Vorformlingen mit einem Streckblasverfahren hergestellte Behältnisse sind, die in 1 jeweils als • bzw. Punkt dargestellt sind. Die Anlage 1 umfasst eine Streck-Blasvorrichtung 10, eine Etikettiervorrichtung 20 und eine Befüllungsvorrichtung 30.
  • In der Streck-Blasvorrichtung 10 werden Vorformlinge aus Kunststoff, beispielsweise PET (PET = Polyethylenterephthalat) oder PP (Polypropylen) etc., in einer Erwärmungseinrichtung erwärmt und mittels eines Streckblasverfahrens in ein Behältnis 2 für Flüssigkeiten, wie beispielsweise eine Flasche, geformt. Die von der Streck-Blasvorrichtung 10 fertiggestellten Behältnisse 2 für Flüssigkeiten werden über Transportkarusselle 40 der Etikettiervorrichtung 20 zugeführt, von ihr etikettiert und daraufhin über Transportkarusselle 50 der Befüllungsvorrichtung 30 zugeführt, welche die Behältnisse 2 mit mindestens einer Flüssigkeit befüllt und dann verschließt.
  • In der Etikettiervorrichtung 20 werden kontinuierlich mit hoher Leistung Rundumetiketten auf in einer einspurigen Reihe fortlaufend bzw. kontinuierlich zugeführte Behältnisse 2 aufgebracht.
  • Die Etikettiervorrichtung 20 verfügt über eine Schneideinrichtung 21 zum Schneiden der Rundumetiketten von einem Etikettenband und eine Etikettiereinrichtung 22 zum Anbringen von Rundumetiketten an die Behältnisse 2. Die Rundumetiketten werden mittels eines Leimwerks zum Beleimen der vor- und nachlaufenden Kante eines Rundumetiketts beleimt und anschließend an ein auf einem Transportkarussell 40 vorbeilaufendes Behältnis 2 übertragen. Alternativ kann die Etikettiervorrichtung auch mittels einer nicht dargestellten Etikettenbandbiegeeinrichtung Klebeetiketten von einem Trägerband lösen.
  • Der genaue Aufbau der Etikettiervorrichtung 20 ist wie im Stand der Technik bekannt und ein Etikettiervorgang eines Behältnisses mit der Etikettiervorrichtung 20 erfolgt ebenfalls, wie im Stand der Technik bekannt. Beispielsweise seinen für einen solchen Stand der Technik in diesem Zusammenhang die EP 2 042 437 A1 , die DE 33 04 191 C2 , die DE 10 2006 043 260 A1 2008.03.27 oder die WO 2008/071293 genannt. Die Etikettiervorrichtung 20 und ein Etikettiervorgang eines Behältnisses mit der Etikettiervorrichtung 20 werden daher her nur in dem Zusammenhang näher beschrieben, wie er für die vorliegende Erfindung von Belang ist.
  • Wie in 2 gezeigt, werden der Etikettiervorrichtung 20 die Behältnisse 2 im Normalfall bzw. im Normalbetrieb kontinuierlich zugeführt. Das heißt, im Normalbetrieb gibt es in einem Zufuhrstrom von Behältnissen 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 eine kontinuierliche Abfolge von Behältnissen 2, die jeweils mit einem vorbestimmten Abstand zwischeneinander aufgereiht sind. In einer kontinuierlichen Abfolge von Behältnissen 2 gibt es keine Behältnisfehlstellen, was genauer heißt, dass ein Behältnis 2 direkt auf ein anderes Behältnis vor diesem in der Reihe bzw. Abfolge von Behältnissen folgt. Die Bewegungsrichtung der Transportkarusselle 40 und 50 ist in 2 mit einem Pfeil A entlang dem Umfang eines der Transportkarusselle 40 angegeben.
  • Das Bezugszeichen 60 in 2 bezeichnet eine Bevorratungseinrichtung zum Bevorraten der Etiketten und das Bezugszeichen 61 in 2 bezeichnet eine zweite Erfassungseinrichtung zur Erfassung eines vorgegebenen Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung. Die Bevorratungseinrichtung 60 und die zweite Erfassungseinrichtung 61 sind später im Zusammenhang mit dem zweiten Ausführungsbeispiel näher beschrieben.
  • 3 zeigt dagegen einen Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung 20 die Behältnisse 2 diskontinuierlich zugeführt werden. Das heißt, bei dem in 3 gezeigten Zufuhrstrom zu der Etikettiervorrichtung 20 ist eine Abfolge von Behältnissen 2 auf dem Transportkarussellen 40 vorhanden, bei welcher an den mit Pfeilen auf dem Transportkarussell 40 bezeichneten Stellen jeweils ein Behältnis 2 fehlt bzw. eine Lücke vorhanden ist, die einem fehlenden Behältnis 2 in dem Zufuhrstrom entspricht. Eine solche Stelle ist in 3 mit dem Bezugszeichen 2a bezeichnet und nachfolgend auch Behältnisfehlstelle 2a genannt. Die Bewegungsrichtung der Transportkarusselle 40 und 50 ist in 3 ebenfalls mit dem Pfeil A entlang dem Umfang eines der Transportkarusselle 40 angegeben.
  • Bei dem in 3 gezeigten Fall ist zwischen den beiden mit Pfeilen bezeichneten Behältnisfehlstellen 2a in der kontinuierlichen Abfolge der Behältnisse 2 eine Anzahl von fünf Behältnissen 2 vorhanden. Eine solche Konstellation bildet ein Muster im Zufuhrstrom zu der Etikettiervorrichtung 20, welches keine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit der Anlage 1 hat.
  • Das heißt, auch wenn das Etikettenband bei dem in 3 gezeigten Fall gestoppt wird, steht eine ausreichend große Anzahl von Behältnissen 2 zwischen den Behältnisfehlstellen 2a zur Verfügung, so dass genügend Zeit vorhanden ist, um die Etikettiervorrichtung 20 nach einem Stopp des Etikettenbands wieder einzuregeln.
  • 4 zeigt hingegen einen Fall, bei welchem der Etikettiervorrichtung 20 Behältnisse 2 diskontinuierlich zugeführt werden, und welcher zum Reißen des Etikettenbands führen kann, wenn das Etikettenband wegen jeder Behältnisfehlstelle 2a gestoppt wird und danach wieder für das auf die Behältnisfehlstelle 2a folgende eine Behältnis 2 wieder in Gang gesetzt wird.
  • In 4 sind wieder die Behältnisfehlstellen 2a in der kontinuierlichen Abfolge der Behältnisse 2 mit Pfeilen bezeichnet. Hierbei ist in 4 jedoch in dem Zufuhrstrom der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 eine Abfolge von Behältnis 2 und Behältnisfehlstelle 2a, an der nur ein Behältnis 2 zwischen den Behältnissen 2 fehlt, derart vorhanden, dass sich diese Abfolge mehrmals hintereinander wiederholt. Das heißt zwischen jeder Behältnisfehlstelle 2a, an der nur ein Behältnis 2 zwischen den Behältnissen 2 fehlt, ist jeweils nur ein Behältnis 2 vorhanden. Genauer gesagt, das in 4 gezeigte Beispiel ist die folgende Abfolge: Behältnisfehlstelle 2a – Behältnis 2 – Behältnisfehlstelle 2a – Behältnis 2 – Behältnisfehlstelle 2a – Behältnis 2 – Behältnisfehlstelle 2a.
  • Wenn eine Erfassungseinrichtung, die nachfolgend als erste Erfassungseinrichtung 23 bezeichnet ist, und in 2 bis 5 schematisch dargestellt ist, in dem Zufuhrstrom der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 ein solches Muster erfasst, wie in 4 dargestellt, wertet eine Steuereinrichtung 24, die ebenfalls in 2 bis 5 schematisch dargestellt ist, dieses Muster als kritisch für einen Stopp der Etikettiervorrichtung 20 und insbesondere einen Stopp des Etikettenbandes aus. Daher verlängert die Steuereinrichtung 24 die Behältnisfehlstellen 2a derart, dass die gesamte Abfolge von Behältnis 2 und Behältnisfehlstelle 2a, die sich in 4 mehrmals hintereinander wiederholt, insgesamt als Etikettierlücke behandelt wird.
  • Ein Behandeln als Etikettierlücke durch die Steuereinrichtung 24 bedeutet ein Umschreiben eines von der Steuereinrichtung ausgeführten Steuerprogramms durch die Steuereinrichtung.
  • In einer solchen Etikettierlücke ist die Etikettierung mittels der Etikettiervorrichtung 20 bzw. der Etikettiereinrichtung 22 der Ettikettiervorrichtung 20 unterbrochen. Das bedeutet im Allgemeinen, dass das Etikettenband während der Zeit der Etikettierlücke gestoppt ist. Demzufolge wird auch die Schneideinrichtung 21 und die Etikettiereinrichtung 22 gestoppt.
  • Genauer gesagt, die Steuereinrichtung 24 stoppt das Etikettenband während der gesamten Zeit, die einer Zeit entspricht, welche die Transportkarusselle 40 brauchen, um ein Muster aus Behältnisfehlstelle 2a – Behältnis 2 – Behältnisfehlstelle 2a usw., das in dem Zufuhrstrom von Behältnissen 2 vorhanden ist, an der Etikettiervorrichtung 20 vorbeizuführen. Als Folge der Einführung der zuvor beschriebenen Etikettierlücke durch die Steuereinrichtung 24 werden die jeweils zwischen den einzelnen Behältnisfehlstellen 2a vorhandenen Behältnisse 2 von der Etikettiereinrichtung 22 der Ettikettiervorrichtung 20 nicht etikettiert. In 5 sind solche Behältnisse 2 durchgestrichen bzw. zusätzlich mit einem Kreuz (x) gekennzeichnet.
  • Die Steuereinrichtung 24 beendet die Etikettierlücke, wenn wieder eine kontinuierliche Abfolge der Behältnisse 2 in dem Zufuhrstrom der Behältnisse 2 vorhanden ist, wie in 3 gezeigt. Das heißt, die Steuereinrichtung 24 beendet die Etikettierlücke, wenn wieder eine kontinuierliche Abfolge von vorzugsweise fünf Behältnissen 2 auf eine Behältnisfehlstelle 2a folgt bzw. von der ersten Erfassungseinrichtung 23 erfasst ist. Dadurch bewirkt die Steuereinrichtung 24, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um die Etikettiervorrichtung 20 nach dem Stopp des Etikettenbands wieder einzuregeln.
  • Damit die Anlage 1 keine unetikettierten bzw. nicht etikettierten Behältnisse 2 ausgibt, hat die Anlage 1 oder die Etikettiervorrichtung 20 eine in 2 bis 5 schematisch dargestellte Ausscheideeinrichtung 25, an welcher die Behältnisse 2 ausgeschieden werden, welche beispielsweise durch die von der Steuereinrichtung 24 künstlich eingeführte Etikettierlücke nach der Behandlung durch die Etikettiervorrichtung 20 nicht mit einem Etikett versehen sind. Vorzugsweise ist die Ausscheideeinrichtung 25 derart angeordnet, dass sie die nicht etikettierten Behältnisse 2 ausscheidet, bevor sie von der Befüllungsvorrichtung 30 befüllt werden.
  • Die mittels der Ausscheideeinrichtung 25 ausgeschiedenen Behältnisse 2 können beispielsweise einer anderen Etikettiervorrichtung 20 zum Etikettieren zugeführt werden, welche als Einzelvorrichtung arbeitet und nicht in eine Anlage 1 integriert ist.
  • Insgesamt gesehen findet also folgender Prozess statt. Falls eine für die Etikettierung gefährliche Kombination zu erkennen ist bzw. von der ersten Erfassungseinrichtung 23 erfasst wird, so verlängert die Steuereinrichtung 24 diese Lücke bzw. Behältnisfehlstelle 2a durch ein spezielles Umschreibeverfahren künstlich, bis eine ungefährliche Kombination erreicht wird, das heißt, bis nach der verlängerten Lücke bzw. der Etikettierlücke eine kontinuierliche Abfolge von einer vorbestimmten Anzahl von Behältnissen 2, in diesem Beispiel fünf Behältnisse 2, für den Einregelungsvorgang der Etikettiervorrichtung 20 folgt. Das Umschreibeverfahren bewirkt ein Nichtetikettieren und nachfolgendes Ausscheiden des/der demzufolge nicht etikettierten Behältnisse 2 zwischen den Lücken bzw. Behältnisfehlstellen 2a durch die Ausscheideeinrichtung 25. Somit kann eine Produktionsunterbrechung wirkungsvoll verhindert werden.
  • (Zweites Ausführungsbeispiel)
  • Das zweite Ausführungsbeispiel ist bis auf die Grundlage für die Bestimmung davon, ob die Etikettierung der Behältnisse 2 unterbrochen wird, identisch zu dem ersten Ausführungsbeispiel. Daher werden im Folgenden nur die von dem ersten Ausführungsbeispiel verschiedenen Teile des zweiten Ausführungsbeispiels beschrieben. Gleiche und gleich bedeutende Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Etikettiervorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel hat, wie in 2 bis 5 gezeigt und zuvor genannt, eine Bevorratungseinrichtung 60 zum Bevorraten der Etiketten und eine zweite Erfassungseinrichtung 61 zur Erfassung eines vorgegebenen Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung 60.
  • Die zweite Erfassungseinrichtung 61 ist derart ausgestaltet, dass an jeder Etikettenrolle, auf welcher ein Etikettenband aufgerollt ist, ein Taster angebracht ist, der das Etikettenrollenende erfasst und mit der Steuereinrichtung 24 verknüpft ist, das heißt an die Steuereinrichtung 24 seine Erfassungssignale senden kann. Genauer gesagt, die zweite Erfassungseinrichtung 61 erfasst einen vorgegebenen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung 60
  • Wenn die zweite Erfassungseinrichtung 61 ein Etikettenrollenende erfasst, übergibt die Steuereinrichtung 24 dem Vorformlingförderer und/oder der Blasmaschine eine einstellbare Anzahl von Etiketten bzw. Behältnissen 2 oder Teilungen für ein Folgesignal „Behältnissperre zu”. Dieses Signal bewirkt einen Stopp einer Zufuhr von Vorformlingen zu der Heizeinrichtung der Streck-Blasvorrichtung 10 und/oder von erwärmten Vorformlingen zu der Blaseinrichtung der Streck-Blasvorrichtung 10. Dieser Stopp ist jedoch nur zeitweise, das heißt er dauert nur für eine bestimmte Dauer, die benötigt wird, um eine bestimmte einstellbare Anzahl von Etiketten anzubringen bzw. Behältnisse 2 zu fördern.
  • Aufgrund dessen läuft die Streck-Blasvorrichtung 10 nach dem Signal „Behältnissperre zu” nicht komplett leer, sondern es wird nur eine einstellbare Lücke (beispielsweise 10 Etiketten bzw. Behältnissen 2 oder Teilungen) erzeugt, die ausreichend ist, um die aufeinanderfolgenden Etikettenrollen sicher zu verkleben. Somit muss das Verkleben der Etikettenrollen nicht wie bisher üblich während einer Bewegung erfolgen, sondern es kann während dem Stillstand der Etikettenrollen vorgenommen werden.
  • Die Steuereinrichtung 24 ist derart ausgestaltet, dass sie die Etikettiervorrichtung 20 und die Füllvorrichtung 30 nach dem Signal „Behältnissperre zu” mit einer einstellbaren Mindestgeschwindigkeit steuert, bis die automatische Verklebung der aufeinanderfolgenden Etikettenrollen beendet ist. Nach der Verklebung steuert die Steuereinrichtung 24 die Anlage 1, die aus der Streck-Blasvorrichtung 10, der Etikettiervorrichtung 20 und der Füllvorrichtung 30 besteht, wieder mit der vor der Verklebung bzw. vor dem Signal „Behältnissperre zu” eingestellten Geschwindigkeit.
  • Das heißt, die die Steuereinrichtung 24 unterbricht beispielsweise die Etikettierung der Behältnisse 2, indem sie das Etikettenband für die Dauer einer einstellbare Lücke bzw. Etikettierlücke stoppt, die aufgrund des Signals „Behältnissperre zu” entstanden ist.
  • Anstelle des Signals „Behältnissperre zu” kann auch nur das Etikettenband für die Dauer einer Etikettierlücke gestoppt werden, in welcher zwar die Streck-Blasvorrichtung 10 mit der bisherigen Geschwindigkeit weiterläuft, jedoch die durch den Stopp des Etikettenbands „überschüssig” produzierten Behältnisse 2 mittels der Ausscheideeinrichtung 25 vor oder nach der Etikettiervorrichtung 20 ausgeschieden werden.
  • (Drittes Ausführungsbeispiel)
  • Das dritte Ausführungsbeispiel ist bis auf die Ausführung der Etikettiervorrichtung identisch zu dem ersten Ausführungsbeispiel. Daher werden im Folgenden nur die von dem ersten Ausführungsbeispiel verschiedenen Teile des dritten Ausführungsbeispiels beschrieben. Gleiche und gleich bedeutende Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Etikettiervorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel hat zwei Schneideinrichtungen bzw. Etikettenbandbiegeeinrichtungen und zwei Etikettiereinrichtungen. Hierbei ist jeweils eine Schneideinrichtung bzw. Etikettenbandbiegeeinrichtung einer Etikettiereinrichtung zugeordnet. Die zwei Schneideinrichtungen bzw. Etikettenbandbiegeeinrichtungen und die zwei Etikettiereinrichtungen sind nachfolgend auch als erste und zweite Schneideinrichtung bzw. Etikettenbandbiegeeinrichtung und erste und zwei Etikettiereinrichtung bezeichnet. Die erste Schneideinrichtung bzw. Etikettenbandbiegeeinrichtung und die erste Etikettiereinrichtung des zweiten Ausführungsbeispiels sind identisch mit der ersten Schneideinrichtung 21 und der ersten Etikettiereinrichtung 22 des ersten Ausführungsbeispiels.
  • Die erste Schneideinrichtung 21 schneidet ein Etikett aus einem ersten Etikettenband und führt dieses der ersten Etikettiervorrichtung zu. Die zweite Schneideinrichtung schneidet ein Etikett aus einem zweiten Etikettenband und führt dieses der zweiten Etikettiervorrichtung zu. Zumindest die erste Etikettiereinrichtung 22 ist auf einer Seite des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 angeordnet, wohingegen zumindest die zweite Etikettiereinrichtung auf einer anderen Seite des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 angeordnet ist. Es ist auch vorteilhaft, wenn auch die erste Schneideinrichtung 21 auf der gleichen Seite des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 angeordnet ist wie die erste Etikettiereinrichtung 22. Zudem ist es vorteilhaft, wenn auch die zweite Schneideinrichtung auf der gleichen Seite des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 angeordnet ist wie die zweite Etikettiereinrichtung.
  • Infolge der zuvor genannten Zuordnung der ersten und zweiten Schneideinrichtung und der ersten und zweiten Etikettiereinrichtung kann die Etikettiervorrichtung gemäß diesem Ausführungsbeispiel einen Tandembetrieb ausführen, bei welchem die erste Etikettiereinrichtung und die zweite Etikettiereinrichtung wechselseitig an jedes zweite Behältnis 2 des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 ein Etikett anbringen.
  • Daher umfasst die Anlage 1 neben der im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel genannten ersten Erfassungseinrichtung 23 eine weitere Erfassungseinrichtung. Die beiden Erfassungseinrichtungen sind nachfolgend auch erste und dritte Erfassungseinrichtung genannt.
  • Die erste und dritte Erfassungseinrichtung führen jeweils für jedes zweite Behältnis in dem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung 20 eine Erfassung aus. Das heißt, die Erfassung der ersten und dritten Erfassungseinrichtung ist um ein Behältnis 2 bzw. einen Takt zueinander versetzt. Demzufolge führt auch die Steuereinrichtung 24 eine Steuerung der Etikettierung der Behältnisse 2 auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses der ersten und der dritten Erfassungseinrichtung durch.
  • Hierbei ist die Steuereinrichtung 24 derart ausgestaltet, dass sie eine Etikettierlücke für die erste Etikettiereinrichtung 22 separat von einer Etikettierlücke für die zweite Etikettiereinrichtung bestimmt und festlegt. Das heißt, die Bestimmung und Festlegung der Etikettierlücke durch die Steuereinrichtung 24 ist bei diesem Ausführungsbeispiel für die erste Etikettiereinrichtung 22 um ein Behältnis 2 bzw. einen Takt gegenüber der Bestimmung und Festlegung der Etikettierlücke durch die Steuereinrichtung 24 für die zweite Etikettiereinrichtung versetzt.
  • Die Bestimmung und Festlegung der jeweiligen Etikettierlücke für die erste und zweite Etikettiereinrichtung erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch auf die gleiche Art und Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben und ist daher nicht noch einmal beschrieben.
  • (Allgemeines)
  • Alle zuvor beschriebenen Ausgestaltungen der Anlage 1 können einzeln oder in allen möglichen Kombinationen Verwendung finden. Hierbei sind insbesondere folgende Modifikationen denkbar.
  • Wie zuvor beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben, ist in einer Etikettierlücke die Etikettierung mittels der Etikettiervorrichtung 20 bzw. der Etikettiereinrichtung 22 der Etikettiervorrichtung 20 unterbrochen. Auch wenn dies im Allgemeinen bedeutet, dass das Etikettenband während der Zeit der Etikettierlücke gestoppt ist. Es kann aber auch nur der Betrieb der Etikettiereinrichtung 22 gestoppt werden, während die Schneideinrichtung 21 weiter in Betrieb ist. Die dann während des Stopps der Etikettiereinrichtung 22 durch die Schneideinrichtung 21 von dem nicht gestoppten bzw. weiterlaufenden Etikettenband geschnittenen Etiketten können dann aufgesammelt werden und gegebenenfalls einer anderen Etikettiervorrichtung zugeführt werden, welche eine Etikettiereinrichtung 22 aufweist, der Etiketten nicht von einem Etikettenband sondern von einem Etikettenstapel zugeführt werden. Die Etiketten könnten auch von Hand an von der Ausscheideeinrichtung 25 ausgeschiedenen nicht etikettierten Behältnissen 2 angebracht werden. Da eine solche andere Etikettiervorrichtung meist jedoch nicht zusätzlich zu einer Anlage 1 vorhanden ist und Etikettierung der Behältnisse 2 in Handarbeit aufwändig und teuer ist, ist jedoch die zuvor im Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschriebene Variante zu bevorzugen, bei welcher nicht nur die Etikettiereinrichtung 22 sondern auch das Etikettenband und damit auch die Schneideinrichtung 21 gestoppt ist.
  • Vorzugsweise wird die Länge der Etikettierlücke durch die Steuereinrichtung 24 derart gewählt, dass das erste Behältnis 2 einer kontinuierlichen Abfolge von vorzugsweise fünf Behältnissen 2 wieder korrekt etikettiert werden kann.
  • Auch wenn bei dem zweiten Ausführungsbeispiel eine erste und zweite Erfassungseinrichtung erwähnt ist, welche die Erfassung jeweils für jedes zweite Behältnis in dem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung 20 ausführen, kann auch nur eine Erfassungseinrichtung vorhanden sein, die an mehreren Stellen jeweils einen Sensor aufweist, welcher ein Behältnis 2 oder eine Behältnisfehlstelle 2a erfassen kann. Die Stellen, an denen jeweils ein Sensor vorhanden ist, sind dabei um den Abstand zueinander versetzt, welcher der Breite eines Behältnisses 2 und eines Abstands zwischen den Behältnissen 2 auf dem Transportkarussell 40 bzw. eines Abstands zwischen den Behältnissen 2 in einer kontinuierlichen Abfolge von Behältnissen 2 in dem Zufuhrstrom der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 entspricht. Die aus mehreren Sensoren bestehende Erfassungseinrichtung kann dann in einem vorgegebenen Takt eine bestimmte Anzahl von Behältnissen 2 erfassen, das heißt so viele Behältnisse 2 und Behältnisfehlstellen 2a wie Sensoren der Erfassungseinrichtung vorhanden sind. Der vorgegebene Takt hat hierbei eine Taktzeitdauer, die der Zeitdauer entspricht, welche es dauert jeweils ein Behältnis 2 bzw. eine Behältnisfehlstelle 2a, an welcher ein Behältnis 2 fehlt, an einem der Sensoren der Erfassungseinrichtung vorbeizuführen. Die Steuereinrichtung 24 kann die Bestimmung und Festlegung der Etikettierlücke mit dem gleichen Takt auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses der Erfassungseinrichtung durchführen und dann die Etikettiervorrichtung 20 auf dieser Grundlage steuern. Hierbei ist die Steuereinrichtung 24 jedoch weiterhin derart ausgestaltet, dass sie eine Etikettierlücke für die erste Etikettiereinrichtung 22 separat von einer Etikettierlücke für die zweite Etikettiereinrichtung bestimmt und festlegt.
  • Die erste Erfassungseinrichtung 23, die im Zusammenhang des ersten Ausführungsbeispiels genannt ist, kann mehrere Sensoren derart umfassen, wie bei der vorangehenden Modifikation beschrieben, und das Muster aus Behältnis 2 und Behältnisfehlstelle 2a jeweils in dem Takt erfassen, wie zuvor beschrieben.
  • Vorzugsweise hat die aus mehreren Sensoren bestehende Erfassungseinrichtung eine Anzahl von acht Sensoren.
  • Anstelle nur einer Etikettiervorrichtung 20 wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel oder einer Etikettiervorrichtung, die eine erste und zweite Schneideinrichtung und eine erste und zweite Etikettiereinrichtung aufweist, die einen Tandembetrieb ausführen, bei welchem die erste Etikettiereinrichtung und die zweite Etikettiereinrichtung wechselseitig an jedes zweite Behältnis 2 des gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 ein Etikett anbringen, wie bei dem dritten Ausführungsbeispiel beschrieben, können auch mehr als zwei Etikettenbänder, mehr als zwei Schneideinrichtungen und mehr als zwei Etikettiereinrichtungen vorhanden sein, die wie bei dem dritten Ausführungsbeispiel beschrieben an dem gemeinsamen Zufuhrstrom der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 angeordnet sind und wechselweise und wechselseitig in dem Zufuhrstrom der Behältnisse 2 zu der Etikettiervorrichtung 20 Behältnisse etikettieren. Beispielsweise kann bei drei Etikettenbändern, drei Schneideinrichtungen und drei Etikettiereinrichtungen jede der Etikettiereinrichtungen nur jedes dritte Behältnis 2 etikettieren. Bei vier Etikettenbändern, vier Schneideinrichtungen und vier Etikettiereinrichtungen kann jede der Etikettiereinrichtungen nur jedes vierte Behältnis 2 etikettieren usw. Das heißt die Etikettenbänder, Schneideinrichtungen und Etikettiereinrichtungen können sowohl auf beiden Seiten des Zufuhrstroms der Behältnisse 2 auf den Transportkarussellen 40 als auch auf einer Seite des Transportkarussells 40 hintereinander angeordnet sein.
  • Die Etikettiervorrichtung des zweiten Ausführungsbeispiels kann ebenfalls mit mehr als einer Etikettiereinrichtung versehen sein, wie bei dem dritten Ausführungsbeispiel beschrieben. Daneben wären auch mehrfache Kombinationen dieser Anwendung denkbar, beispielsweise mehr als 2 Etikettieraggregate. Eine Anwendung ist insbesondere auch auf Etikettiermodule mit automatischer Verklebung im Blockbetrieb denkbar.
  • Zumindest das Transportkarussell 40 kann zumindest in dem Bereich der Etikettiervorrichtung 20 auch als Transportband ausgeführt sein. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn mehrere Etikettenbänder, Schneideinrichtungen und Etikettiereinrichtungen vorhanden sind.
  • Die Anordnung der ersten Erfassungseinrichtung 23, der Steuereinrichtung 24 und der Ausscheideeinrichtung 25 ist in 2 bis 5 nur schematisch dargestellt. Die genaue Anordnung dieser Einrichtungen in der Anlage 1 ist jedoch nicht auf die in 2 bis 5 gezeigte Anordnung beschränkt. Es sind auch andere Anordnungen innerhalb der Anlage 1 möglich, solange mit solchen Anordnungen die zuvor beschriebenen Funktionen der Einrichtungen 23, 24, 25 erzielt werden können. Die genaue Ausführung der ersten Erfassungseinrichtung 23, der Steuereinrichtung 24 und der Ausscheideeinrichtung 25 ist für den Fachmann einfach ersichtlich und ist hier daher nicht näher beschrieben.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anlage
    2
    Behältnis
    2a
    Behältnisfehlstelle
    10
    Blasvorrichtung
    20
    Etikettiervorrichtung
    21
    Schneideinrichtung
    22
    Etikettiereinrichtung
    23
    Erste Erfassungseinrichtung
    24
    Steuereinrichtung
    25
    Ausscheideeinrichtung
    30
    Befüllungsvorrichtung
    40
    Transportkarussell
    50
    Transportkarussell
    60
    Bevorratungseinrichtung
    61
    Zweite Erfassungseinrichtung
    A
    Drehrichtung der Transportkarusselle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • WO 2008/071293 [0005, 0036]

Claims (13)

  1. Etikettiervorrichtung (20) zum Etikettieren von Behältnissen (2), mit wenigstens einer ersten Etikettiereinrichtung (22) zum Anbringen eines von einem ersten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis (2), mit einer Bevorratungseinrichtung (60) zum Bevorraten der Etiketten und einer Steuereinrichtung (24) zur Steuerung der Etikettierung der Behältnisse (2) auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer ersten Erfassungseinrichtung (23), welche ein Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) in einem Zufuhrstrom der Behältnisse zu der ersten Etikettiereinrichtung (22) erfasst, und/oder auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses einer zweiten Erfassungseinrichtung (61), welche einen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung (60) erfasst, wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie die Etikettierung der Behältnisse (2) unterbricht, wenn die erste Erfassungseinrichtung (23) ein vorbestimmtes Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) erfasst und/oder die zweite Erfassungseinrichtung (61) einen vorgegebenen Füllstand der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung (60) erfasst.
  2. Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie ein von der ersten Erfassungseinrichtung (23) erfasstes Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a), welches zum Reißen des Etikettenbands führen kann, wenn das Etikettenband bei jeder Behältnisfehlstelle (2a) gestoppt wird, insgesamt als Etikettierlücke zwischen den Behältnissen (2) behandelt.
  3. Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie ein von der ersten Erfassungseinrichtung (23) erfasstes vorbestimmtes Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) insgesamt als Etikettierlücke behandelt, die zwischen zwei kontinuierlichen Folgen von Behältnissen (2) vorgesehen wird, in denen keine Behältnisfehlstelle (2a) in dem Zufuhrstrom der Behältnisse (2) zu der ersten Etikettiereinrichtung (22) vorhanden ist und die mindestens eine vorbestimmte Anzahl von Behältnissen (2) umfassen.
  4. Etikettiervorrichtung nach Anspruch 3, wobei das vorbestimmte Muster ein Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) ist, welches zum Reißen des Etikettenbands führen kann, wenn das Etikettenband bei jeder Behältnisfehlstelle (2a) gestoppt wird.
  5. Etikettiervorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, wobei die vorbestimmte Anzahl der kontinuierlichen Folge von Behältnissen (2) eine Anzahl von vorzugsweise fünf Behältnissen (2) ist.
  6. Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie das Etikettenband für die Dauer der Etikettierlücke stoppt.
  7. Etikettiervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, zudem mit einer zweiten Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem zweiten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis (2), wobei die erste und zweite Etikettiereinrichtung derart ausgestaltet sind, dass sie wechselseitig an jedes zweite Behältnis (2) eines gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse (2) zu der Etikettiervorrichtung (20) ein Etikett anbringen, wobei die erste Erfassungseinrichtung (23) in dem gemeinsamen Zufuhrstrom der Behältnisse (2) zu der Etikettiervorrichtung (20) ein Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) erfasst, welche der ersten Etikettiereinrichtung (22) zugeführt werden, und eine dritte Erfassungseinrichtung in dem gemeinsamen Zufuhrstrom der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung (20) ein Muster aus Behältnissen (2) und Behältnisfehlstellen (2a) erfasst, welche der zweiten Etikettiereinrichtung zugeführt werden, und wobei die Steuereinrichtung (24) derart ausgestaltet ist, dass sie die Etikettierung der Behältnisse (2) auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses der ersten und der dritten Erfassungseinrichtung steuert.
  8. Etikettiervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einer Ausscheideeinrichtung zum Ausscheiden der nicht von der Etikettiervorrichtung (20) etikettierten Behältnisse (2) aus dem Strom von Behältnissen (2).
  9. Anlage zur Behandlung von Behältnissen (2), mit einer Streck-Blasvorrichtung (10) zum Herstellen eines Kunststoff-Behältnisses aus einem Vorformling, einer Etikettiervorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, welcher die von der Streck-Blasvorrichtung (10) hergestellten Kunststoff-Behältnisse zugeführt werden, und einer Befüllungsvorrichtung (30) zum Befüllen der von der Etikettiervorrichtung (20) zugeführten Kunststoff-Behältnisse mit einer Flüssigkeit und zum Verschließen der mit der Flüssigkeit befüllten Kunststoff-Behältnisse.
  10. Anlage nach Anspruch 10 bei Abhängigkeit von einem der Ansprüche 1 bis 8, zudem mit einer Ausscheideeinrichtung (25) zum Ausscheiden der nicht etikettierten Kunststoff-Behältnisse (2) aus dem Strom von Kunststoff-Behältnissen (2) vor einem Befüllen der Kunststoff-Behältnisse (2) durch die Befüllungsvorrichtung (30) mit einer Flüssigkeit.
  11. Etikettierverfahren zum Etikettieren von Behältnissen mit einer Etikettiervorrichtung (20), die wenigstens eine erste Etikettiereinrichtung (22) zum Anbringen eines von dem ersten Etikettenband geschnittenen Etiketts an einem Behältnis (2) und eine Bevorratungseinrichtung (60) zum Bevorraten der Etiketten umfasst, mit den Schritten Erfassen, in einem ersten Erfassungsschritt, eines Musters aus Behältnissen (2a) und Behältnisfehlstellen (2a) in einem Zufuhrstrom der Behältnisse (2) zu der ersten Ettikettiereinrichtung (22) und/oder eines Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung (60), und Steuern einer Etikettierung der Behältnisse (2) auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses des Erfassungsschritts.
  12. Etikettierverfahren nach Anspruch 12, wobei die Etikettiervorrichtung (20) zudem eine zweite Etikettiereinrichtung zum Anbringen eines von einem zweiten Etikettenband stammenden Etiketts an einem Behältnis (2) umfasst, wobei die erste und zweite Etikettiereinrichtung wechselseitig an jedes zweite Behältnis (2) eines gemeinsamen Zufuhrstroms der Behältnisse zu der Etikettiervorrichtung (20) ein Etikett anbringen, und das Verfahren zudem umfasst Erfassen, in einem zweiten Erfassungsschritt, eines Musters aus Behältnissen und Behältnisfehlstellen (2a) in einem Zufuhrstrom der Behältnisse (2) zu der zweiten Etikettiereinrichtung und/oder eines Füllstands der Etiketten in der Bevorratungseinrichtung (60), und Steuern der Etikettierung der Behältnisse (2) auf der Grundlage eines Erfassungsergebnisses des ersten und des zweiten Erfassungsschritts.
  13. Etikettierverfahren nach Anspruch 12 oder 13, zudem mit dem Schritt eines Ausscheidens der nicht von der Etikettiervorrichtung (20) etikettierten Kunststoff-Behältnisse (2) aus dem Strom von Kunststoff-Behältnissen (2).
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