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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Änderung der Transportrichtung
in einer Transporteinrichtung von flachen Werkstücken, insbesondere von Schlauchabschnitten,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 5.
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Solche
Verfahren und Einrichtungen werden oft in Vorrichtungen zur Herstellung
von Säcken
verwendet, in denen Schlauchstücke
von einer Schlauchbahn vereinzelt werden, die dann zu Säcken weiterverarbeitet
werden. Oft besteht die Schlauchbahn aus einem Gewebeschlauch. Die
Schlauchbahn wird auch als Aneinanderreihung von flachen Werkstücken verstanden,
die zu vereinzeln sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit
bereits vereinzelte Schlauchstücke
der Vorrichtung zuzuführen.
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Vorrichtungen,
in denen die vorgenannten Einrichtungen verwendet werden, sind bekannt
und schon längere
Zeit am Markt erhältlich.
Diese Vorrichtungen umfassen in der Regel zunächst eine Vereinzelungsvorrichtung,
um einen zugeführten
Gewebeschlauch, der zudem beschichtet sein kann, zu Schlauchstücken zu vereinzeln.
Diese bestehen aus zwei übereinander
liegenden Materialbahnen, welche jeweils aus mehreren Schichten
bestehen können.
Dazu wird der Schlauch in seiner Längsrichtung taktweise jeweils
um eine Schlauchstücklänge in eine
erste Transportrichtung vorgeschoben. Der Vorschub erfolgt dabei
in Richtung der Schlauchachse. Anschließend wird ein Schlauchstück von dem
Schlauch vereinzelt, also abgetrennt. Dieses erfolgt in der Regel
mit einem Schneidwerkzeug wie einem Messer. Jedoch sind auch andere
Abtrennverfahren und die zugehörigen
Einrichtungen denkbar.
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Anschließend wird
jedes auf diese Weise erzeugte Schlauchstück in der Einrichtung zur Änderung
der Transportrichtung von zumindest einer Übernahmeeinrichtung übernommen.
Dieser Übernahmeeinrichtung
ist eine Transportvorrichtung nachgeordnet, mit welcher die Schlauchstücke in die
einzelnen Bearbeitungsstationen verbringbar sind. Übernahmeeinrichtung
und Transportvorrichtung können
zu einer einzigen Transporteinrichtung zusammengefasst sein.
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Nach
dem Abtrennen werden die Schlauchstücke nicht mehr in Längsrichtung
weiter transportiert, sondern in Querrichtung. Mit „Querrichtung” ist gemeint,
dass die Schlauchstücke
nunmehr quer zu ihrer Längserstreckung
transportierbar sind, um bei den weiteren Schritten zur Herstellung
von Säcken
ungehinderten Zugang zu beiden Enden der Schlauchstücke zu erhalten.
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Im
Folgenden werden ergänzend
einzelne Stationen bei der Sackherstellung aufgeführt und
deren Funktion erläutert:
- • In
einer fakultativ vorhandenen Vorbruchstation werden Formstempel
zur Erzeugung einer Falzlinie auf das Schlauchstück abgesenkt. Auf dieser Falzlinie
befinden sich später
die Eckeinschläge
des geöffneten Schlauchbodens.
Die Formstempel können
zu diesem Zweck auch beheizt werden.
- • In
der Bodenöffnungsstation
wird zumindest ein Ende eines Schlauchstücks aufgezogen, so dass an
diesem aufgezogenen Ende ein Boden angeformt werden kann. Die Eckeinschläge befinden
sich auf den Falzlinien des Schlauchstücks. Aufgrund ihrer geometrischen
Form wird die Bodenöffnung
auch Bodenöffnungsquadrat
genannt. Dabei sei angemerkt, dass die Form nicht quadratisch, sondern
in den meisten Fällen
rechteckig ist. In der Regel werden beide Enden eines Schlauchstücks auf
die gleiche Weise bearbeitet.
- • In
der Ventilzettelstation wird ein Ventilzettel auf den zuvor geöffneten
Boden des Schlauchstücks
gelegt. Durch den Ventilzettel kann später der fertige Sack mit Hilfe
eines geeigneten Füllstutzens
befüllt
werden.
- • In
einer so genannten Zulegestation werden Teile der Bodenöffnungen
bzw. der Bodenöffnungsquadrate, die
so genannten Laschen, beidseitig zur Falzkante hin zurückgefaltet.
Dabei können
Bereiche dieser Laschen überlappen,
und diese überlappenden
Bereiche dieser Laschen können
miteinander verbunden werden.
- • Anschließend wird
in der Bodendeckblattstation ein Bodendeckblatt auf der zugefalteten
Bodenöffnung befestigt,
beispielsweise verschweißt.
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Es
ist zu erwähnen,
dass nicht alle der aufgezählten
Stationen in einer Vorrichtung zur Herstellung von Säcken vorhanden
sein müssen.
So kann auf eine Vorbruchstation verzichtet werden. Auch Bodendeckblätter müssen nicht
immer aufgebracht werden, um einen Sack zu fertigen. Gleichwohl
sind weitere Stationen denkbar.
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Im
Folgenden wird kurz ein Sackherstellungsprozess in Maschinen des
Standes der Technik erläutert. Da
diese Maschinen auf der Bedien- und Antriebsseite nahezu gleich
aufgebaut sind, um gleichzeitig beide Enden des Schlauchstücks bearbeiten
zu können,
wird in der folgenden Beschreibung nicht näher auf die verschiedenen Maschinenseiten
eingegangen. Ein zuvor vereinzeltes Schlauchstück wird quer zu seiner Längsachse
mit Hilfe eines geeigneten Transportmittels (beispielsweise Doppelbandförderer)
zu einer Vorbruchstation geführt.
Dort wird ein Formstempel senkrecht zur Transportrichtung der Schlauchstücke auf
die Schlauchstücke
abgesenkt. Auf der dabei entstandenen Falzkante befinden sich später die
Eckeinschläge
des geöffneten
Sackbodens, der in der darauf folgenden Bodenöffnungsstation geformt wird.
Anschließend
wird auf einer Bodenöffnung
in der Ventilzettelstation ein Ventil auf den geöffneten Boden gelegt. Durch
dieses Ventil wird später
der Sack mit einem geeigneten Füllorgan
befüllt.
In der folgenden Zulegestation wird die Bodenöffnung des Sackes zugefaltet,
so dass anschließend
in der Bodendeckblattstation durch Verschweißen der Bodenöffnung desselben
mit einem Bodendeckblatt der Sack fertig gestellt wird.
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Ein
besonderes Augenmerk muss auf die Transportvorrichtung gelegt werden,
welche die Schlauchstücke
von der Auflagefläche,
auf die die Schlauchstücke
ausgetragen wurden, übernimmt
und quer zu deren Längsachsen
abtransportiert und den Bearbeitungsstationen zuführt.
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Bevor
ein Schlauchstück
in Querrichtung auf seiner Quertransportebene von einem Fördermittel übernommen
werden kann, muss das Schlauchstück
zunächst
mit seinem Seitenbereich auf der Quertransportebene aufliegen, damit
er von einer so genannten Übernahmeeinrichtung,
beispielsweise einem Mitnehmerschuh, erfasst werden kann. Dieser
Mitnehmer führt
das Schlauchstück
einem Fördermittel – beispielsweise einem
Transportband – zu,
welches das Schlauchstück
anschließend
sukzessive an die einzelnen Bearbeitungsstationen bringt.
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Beim
Hinausschieben des Schlauches bzw. des bereits vereinzelten Schlauchstücks auf
die Auflagefläche
ist es also notwendig, dass es bereits teilweise im Bereich der
Quertransportebene angeordnet ist, so dass das Schlauchstück bereits
kurz vor seiner Übernahme
auf dieser Ebene aufliegt.
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Konstruktionsbedingt
umfasst diese Transportebene aber oft Störkanten, gegen die der Sack
stößt bzw.
geschoben wird. Dadurch wird der Sack gestaucht, eventuell sogar
beschädigt
und ein anschließender, ordnungsgemäßer Weitertransport
des Sackes wird erschwert.
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Daher
werden in Vorrichtungen des Standes der Technik höhenverschiebliche
Auflageflächen
eingesetzt. Während
des Vorschubs des Schlauches liegt zwar ein Großteil des späteren Schlauchstücks auf
der Auflagefläche
auf. Die Seitenkante des Schlauchstücks, die bei dem folgenden
Quertransport voran läuft,
erfährt
keine Unterstützung.
Dieser Bereich des Schlauchstücks
liegt nach dem Absenken der Auflagefläche jedoch auf der Transportebene
der Übernahmeeinrichtung
auf, so dass das Schlauchstück
abtransportiert werden kann. Diese Vorgehensweise hat jedoch zur
Folge, dass das Schlauchstück
erst wieder vorgeschoben werden kann, wenn die nun leere Auflagefläche wieder
angehoben worden ist. Das hat zur Folge, dass zwei aufeinander folgende
Schlauchstücke
einen relativ großen
Abstand in der Sackherstellungseinrichtung einnehmen, deren Leistungsfähigkeit
damit beschränkt
ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Einrichtung
zur Änderung
der Transportrichtung vorzuschlagen, die die oben genannten Nachteile
verringert.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1
gelöst.
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Demnach
ist vorgesehen, dass ein folgendes flaches Werkstück zumindest
um eine bestimmte Strecke (Δz)
vorgeschoben wird, während
das voraus laufende Werkstück
um eine Strecke (Δx),
die kleiner ist als die Werkstückbreite
(B), in die zweite Transportrichtung (x) weiter transportiert wird.
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Das
voraus laufende Werkstück
kann nun in die zweite Transportrichtung (x) von der Übernahmeeinrichtung
abtransportiert werden. Nach einer Transportstrecke, die kleiner
ist als die Werkstückbreite,
kann das nachfolgende Werkstück
in die erste Transportrichtung (z) vorgeschoben werden.
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Die
Zeit, die das voraus laufende Werkstück benötigt, um von der Übernahmeeinrichtung
vollständig von
der Auflage zu entfernen, kann folglich genutzt werden, um den Schlauch
weiter vorzuschieben und um das folgende Schlauchstück durch
Abtrennen vom Schlauch zu erzeugen. Es muss also nicht gewartet
werden, bis das voraus laufende Werkstück die Auflagefläche vollständig frei
gegeben hat. Auf diese Weise kann das nachfolgende Werkstück sofort
in die zweite Transportrichtung (x) von der Übernahmeeinrichtung transportiert
werden, wenn das voraus laufende Werkstück abgefördert wurde. Der Abstand beider
Werkstücke kann
also bei Bedarf sehr klein gehalten werden. In gleichem Zeitintervall
können
im Vergleich zum Verfahren nach dem Stand der Technik eine größere Anzahl
an Werkstücken
von der Übernahmeeinrichtung
abtransportiert werden. Nach dem Abtransport werden die Werkstücke, also
die Schlauchstücke,
zu Säcken
verarbeitet, so dass pro Zeitintervall eine größere Anzahl an Säcken fertig
gestellt werden kann.
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Vorzugsweise
sollte das voraus laufende Werkstück die Störkanten noch vollständig abdecken,
wenn das nachfolgende Werkstück
die Störkanten überstreicht.
Es ist aber nicht schädlich,
wenn das Werkstück
die Störkanten
bereits teilweise frei gibt.
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Der
Vorschub des nachfolgenden Werkstücks kann dabei unmittelbar
beginnen, sobald die Übernahmeeinrichtung
das voraus laufende Werkstück
ergriffen hat. Wenn das voraus laufende Werkstück die Störkanten vollständig frei
gibt, sollte das nachfolgende Werkstück bereits so weit vorgeschoben
sein, dass es mit seinem voraus laufenden Ende bereit die Störkanten überstrichen
hat.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass das voraus laufende Werkstück um eine Strecke (Δx) weiter
transportiert wird, die kleiner ist als die Werkstückbreite
vermindert um den Abstand, des den Werkstücken zugewandten Enden der
Störkante
von der voraus laufenden Seitenkante des Werkstücks bei dessen Transport in
der zweiten Transportrichtung.
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Damit
ist der Vorschub des folgenden Werkstücks soweit fortgeschritten,
dass dieses Werkstück
bereits über
die Störkanten
hinweg geschoben wurde, wenn das voraus laufende Werkstück gerade
noch die Störkanten
abdeckt. Insgesamt wird das nachfolgende Werkstück während seines Transportes in
Richtung z also berührungslos
oberhalb der Transportfläche
gehalten und/oder gefördert.
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Des
weiteren ist es vorteilhaft, wenn Teile des voraus laufenden Werkstücks und/oder
zumindest Teil des folgend Werkstücks durch Mittel zum Verschieben
relativ zu der Ebene, in der das Werkstück liegt, verschoben wird,
wobei die Richtung der Verschiebung eine Komponente umfasst, welche
orthogonal zu dieser Ebene verläuft.
In diesem Fall wird also vorzugsweise die Seitenkante, die bei dem
Transport in der zweiten Transportrichtung voraus läuft, leicht angehoben.
Das Schlauchstück
kann somit berührungslos über die
Störkanten
geführt
werden. Das ist insbesondere dann wünschenswert, wenn es kein voraus
laufendes Werkstück gibt,
das die Störkanten
abdecken könnte.
Das Fehlen eines Werkstücks
tritt beispielsweise dann auf, wenn ein Werkstück wegen eines Fehlers aus
dem Produktionsprozess ausgeschleust wird oder wenn die Produktion
begonnen wird.
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Weitere
Vorteile bietet die Erfindung, wenn das voraus laufende Werkstück oder
Bereiche davon lediglich durch Teile der Auflagefläche in ihrer
Höhenlage
relativ zu der Übernahmeeinrichtung
verändert
wird. Es braucht damit nicht das Werkstück in Gänze angehoben werden, sondern
nur die seitlichen Bereiche des Werkstücks, die sonst mit dem Transporttisch
in Berührung
kämen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Änderung
der Transportrichtung aufeinander folgender Werkstücke.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
löst die
oben genannte Aufgabe durch Mittel zum Verändern der räumlichen Lage eines flachen
Werkstücks,
mit welchen das nachfolgende flache Werkstück um eine bestimmte Strecke
(Δz) vorschiebbar
ist, während
das voraus laufende Werkstück
durch die Übernahmeeinrichtung
um eine Strecke (Δx),
die kleiner ist als die Werkstückbreite
ist, in der zweiten Transportrichtung (x) weiter transportierbar
ist.
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Bestandteil
einer solchen Vorrichtung kann beispielsweise eine Vorschubeinrichtung
sein, die den Schlauch oder das bereits vereinzelte Schlauchstück bereits
dann vorschiebt, während
das voraus laufende Schlauchstück
noch die besagte Transportebene, insbesondere Störkanten, abdeckt. Die Bewegungen
der beiden flachen Werkstücke
werden dabei, beispielsweise mittels einer getrieblichen Verbindung
zwischen der Vorschubeinrichtung und der Übernahmeeinrichtung und/oder
mittels einer Steuer- oder Regeleinrichtung, aufeinander abgestimmt.
Bevorzugt erfolgt die Abstimmung so, dass das in seiner Längsrichtung
transportierte Schlauchstück, wenigstens
nahezu, seine Übernahmeposition
erreicht hat, während
Teile des voraus laufenden Schlauchstücks noch Bereiche der Transportebene
abdeckt.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Vorrichtung ist vorgesehen,
dass die Mittel zum Verändern
der räumlichen
Lage eine Einrichtung zum Verschieben des Endes des flachen Werkstücks und/oder
des voraus laufenden Ende des folgenden Werkstücks relativ zu der Ebene umfassen,
in der die genannten Enden zunächst
liegen, wobei die Richtung der Verschiebung eine Komponente umfasst,
welche orthogonal zu der Ebene verläuft.
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Der
Gedanke dieser erfinderischen Weiterbildung ist also, beispielsweise
das Ende des flachen Werkstücks,
im vorliegenden Fall das nachlaufende Ende eines Schlauchstücks, aus
der Ebene, in der dieses Ende und das voraus laufende Ende des nachfolgenden
Werkstücks
zunächst
liegen, heraus zu bringen. Es kann aber auch das voraus laufende
Ende nachfolgenden Werkstücks
aus dieser Ebene heraus gebracht werden. Das nachfolgende Werkstück kann
der Schlauch sein, von dem erst später, nachdem eines der genannten
Enden aus der besagten Ebene heraus gebracht wurde, zu einem Schlauchstück vereinzelt
wird.
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Bei
dem Verändern
der Ebene ist es wichtig, dass die Verschiebung so erfolgt, dass
eine Bewegungskomponente orthogonal zu der Ebene verläuft, auf
der die Enden zunächst
aufliegen.
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Durch
die Veränderung
der Ebene eines der Enden kann nun der Vorschub des nachfolgenden
Werkstücks
erfolgen, ohne dass das dessen voraus laufendes Ende auf das Ende
des ersten Werkstücks
trifft und eventuell gestaucht, in seiner Position ungewollt verändert oder
gar beschädigt
wird.
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Die
Ebene, aus der eines der beiden genannten Enden heraus verschiebbar
ist, kann durch eine Auflageebene definiert sein, auf welcher die
beiden Enden auflegbar sind oder aufliegen. Diese Auflageebene kann
ein Bestandteil einer Schneidvorrichtung sein, mit der von dem vorgeschobenen
Schlauch, der, wie bereits beschrieben wurde, das nachfolgende flache
Werkstück
darstellen kann, ein Schlauchstück
abgetrennt wird. Nach diesem Abtrennvorgang stellt der abgetrennte
Schlauchabschnitt das flache Werkstück dar, während der verbleibende Schlauch
dann das nachfolgende flache Werkstück darstellt. Es ist klar,
dass durch den Schnitt das Ende des flachen Werkstücks und
das voraus laufende Ende des nachfolgenden flachen Werkstücks erzeugt
wird. Die Auflageebene kann also die Gegenlage des Schneidmessers
sein. Vorteilhafterweise umfasst die Auflageebene eine Nut, die
quer zur Längsachse
der Werkstücke
verläuft.
In dieser Nut kann das Schneidmesser während des Schneidvorganges
geführt
werden.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung
stellt also sicher, dass das voraus laufende Ende des Schlauches bzw.
das bereits vereinzelte Schlauchstück auf dem beziehungsweise
oberhalb des voraus laufenden Schlauchstücks geführt wird und dabei nicht die
Transportebene berühren
kann. Um solch ein so genanntes „überlappendes Austragen” zu ermöglichen,
sind vorteilhafterweise verschiedene technische Elemente vorgesehen,
die im Folgenden und in der gegenständlichen Beschreibung näher erläutert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ein Drückerelement
vorgesehen, mit welchem das Ende des flachen Werkstücks, also
beispielsweise das Ende des Schlauchstücks, in einen Bereich unterhalb
der Ebene, auf der das Ende zunächst
aufliegt, drückbar
ist. Dieser Bereich kann ein Freiraum seitlich oder unterhalb der
Auflageebene sein. Dazu kann die Auflageebene ein, im Querschnitt
betrachtet, hakenförmiges
Profil haben, so dass unterhalb der genannten Auflageebene ein Freiraum
angeordnet ist. Das Drückerelement
kann dann so angeordnet sein, dass es bis in diesen Freiraum hinein
reichen kann. Das Drückerelement
kann dabei einen Druckluftkolbenzylinder umfassen, mit welchem ein
Drückerfinger
oder eine Drückerleiste
bewegbar ist. Der Drückerfinger
oder die Drückerleiste
treten dann in einem Bereich des Schlauchstücks mit diesem in Kontakt,
wobei dieser Bereich nicht auf der Ebene aufliegt. Wird das Drückerelement
bewegt, klappt das Ende des Schlauchstücks also ab und gleitet an
einer Seitenfläche
des die Auflageebene umfassenden Auflageelements entlang, bis das
Ende den Freiraum erreicht und sich aufgrund von Rückstellkräften wieder
gerade ausrichtet. Bevorzugt wird jedoch der genannte Freiraum,
wobei das Drückerelement
vorteilhaft so angeordnet wird, dass die Rückstellkräfte noch unterstützt werden
und sich das Schlauchstück
möglichst
gut wieder gerade ausrichtet. Damit werden Fehler bei der Anformung
eines Bodens an dieses Ende des Schlauchstücks vermieden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
die besagte Einrichtung zumindest Bereiche der Auflagefläche umfasst,
welche Bereiche relativ zur Übernahmeeinrichtung
und/oder zu deren Transportfläche
verschiebbar oder verstellbar sind. Somit ist es also möglich, die
Position der Bereiche der Auflagefläche so relativ zur Übernahmeeinrichtung
einzustellen, dass das Schlauchstück, das gerade in seiner Längsrichtung
auf die Auflagefläche
ausgetragen wird, nicht die Transportfläche berührt. Dazu sind entsprechende
Verstelleinrichtungen, vor allem Antriebe, vorgesehen.
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Beim
Start einer Maschine, beispielsweise einer Sackherstellmaschine,
die die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst, hat das erste Schlauchstück naturgemäß kein voraus laufendes Schlauchstück hat,
welches die Störkanten
abdecken könnte.
Dementsprechend ist vorgesehen, dass das erste Schlauchstück auf einer
verschobenen oder verstellten Auflagefläche geführt wird, während es für die nachfolgenden Schlauchstücke oder
für den
nachfolgenden Schlauch ausreichend ist, dass sie auf dem voraus
laufenden Schlauchstück
ausgetragen werden, während
die Auflagefläche
in einer Ruheposition verharrt. Ein so genanntes „erstes Schlauchstück” kann aber
auch während
der Produktion auftreten, wenn ein Schlauchstück unmittelbar nach seiner
Vereinzelung aus dem Transportweg ausgeschleust wird, was erfolgen
kann, wenn ein Fehler in dem Schlauchstück, beispielsweise ein Materialfehler,
vorliegt. Ein solches Schlauchstück
braucht nicht mehr zu einem Sack weiter verarbeitet zu werden, wenn
er anschließend
aufgrund des Fehlers als Ausschuss behandelt werden muss.
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In
einer Ausprägung
der genannten weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Auflagefläche in eine
Position bewegt werden, in der sie sich oberhalb der Transportebene
befindet, so dass für
das vorzuschiebende Schlauchstück
die Transportebene abgeschirmt ist.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zumindest Bereiche der Auflagefläche höhenverstellbar gestaltet sind.
Mit Auflagefläche
ist diejenige Fläche
gemeint, auf der die Säcke während ihres
Transportweges in ihrer Längsrichtung
aufliegen. Eine höhenverstellbare
Auflagefläche
kann also beispielsweise orthogonal zur Transportebene der Übernahmeeinrichtung
bewegt werden. Die Bewegung kann aber auch irgendwie geartet sein,
wobei die Bewegungsrichtung eine orthogonale Komponente umfasst. Mit
dieser Ausgestaltung ist es möglich,
das Schlauchstück
soweit anzuheben, dass es oder zumindest seine Bereiche, die, wenn
Auflagefläche
und Transportebene in einer Ebene liegen, auf der Transportebene
aufliegen würden,
die Transportebene nicht berührt.
Dabei sind die Bereiche der Auflagefläche ausreichend anzuheben,
so dass das Schlauchstück
auch mit seinen herabhängenden
Seitenbereichen die Transportebene nicht berührt.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn die höhenverstellbaren Bereiche der
Auflagefläche
der Übernahmeeinrichtung
zugewandt sind. Dabei befinden sich die höhenverstellbaren Bereiche der
Auflagefläche
auf der Quertransportebene, auf der die Übernahmeeinrichtung anschließend den
Sack übernimmt.
In dieser Ausführungsform
ist also die Auflagefläche
zweigeteilt, wobei der der Transportebene der Übernahmeeinrichtung zugewandte
Teil höhenverstellbar
oder verschiebbar oder bewegbar ist.
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Es
ist auch vorteilhaft, wenn die höhenverstellbaren
Bereiche der Auflagefläche
um eine Drehachse schwenkbar sind, die parallel zur ersten Transportrichtung
verläuft.
Die höhenverstellbare
Auflagefläche
wird sozusagen aus der Transportebene hochgeklappt und schließt dabei
mit dieser Ebene einen Winkel ein. Dies ist deshalb vorteilhaft,
weil das Schlauchstück
dabei entlang einer Linie parallel zu seiner Erstreckungsrichtung hochgebogen
wird und dementsprechend die Teile, die seitlich über den
hochgeklappten Bereich der Auflagefläche hinaus ragen, nicht sehr
weit herunterragen, sondern eher horizontal gehalten werden. Daher
braucht der Verstellwinkel nicht besonders groß zu sein. Der Höhenversatz
zwischen der höhenverstellten
Auflagefläche
und der Transportebene kann dabei 10 mm betragen, wenn das Schlauchstück mit ca.
einem Viertel bis einem Drittel seiner Fläche seitlich über die
Auflagefläche
hinaus ragt. Der Verstellwinkel beträgt dabei vorteilhafterweise
zwischen 0° und
45°, bevorzugt
aber zwischen 10° und
20°.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Einrichtung zur Änderung der Transportrichtung
der Säcke
zur Verstellung der höhenverstellbaren
Bereiche eine geeignete Antriebseinrichtung. Diese Antriebseinrichtung
kann ein Hubkolbenzylinder, vorzugsweise eine mit Druckluft betreibbare
Kolbenzylindereinheit sein. Aber auch jede andere Antriebseinrichtung,
die die höhenverstellbare
Auflagefläche
zuverlässig
von der Transportebene beabstanden kann, ist denkbar. Eine mit Druckluft
betreibbare Kolbenzylindereinheit hat den Vorteil einer schnellen
Verstellbarkeit.
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Weitere
Ausführungsbeispiele
der Erfindung gehen aus der gegenständlichen Beschreibung und den Ansprüchen hervor.
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Die
einzelnen Figuren zeigen:
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1 Eine
schematische Darstellung einzelner Schritte zur Verarbeitung eines
Gewebeschlauches zu Säcken,
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2 Eine
Draufsicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung
zur Änderung
der Transportrichtung von flachen Werkstücken,
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3 Eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Änderung
der Transportrichtung von flachen Werkstücken gemäß Schnitt III-III in der 2,
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4 Eine
Draufsicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung
zur Änderung
der Transportrichtung von flachen Werkstücken,
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5 Wie 4,
jedoch mit weiter transportierten voraus laufenden und nachfolgenden
Werkstücken,
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6 Prinzipskizze
zur Umlenkung von flachen Werkstücken,
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7 Seitenansicht
einer Vereinzelungseinrichtung,
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8 Seitenansicht
einer Vereinzelungseinrichtung,
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9 Seitenansicht
einer Vereinzelungseinrichtung,
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9a Seitenansicht einer Einrichtung zur Änderung
der Transportrichtung,
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9b Ausschnittsvergrößerung aus der 8a.
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Die 1 zeigt
schematisch einzelne Schritte zur Verarbeitung eines Gewebeschlauches
zu Säcken, wie
sie in Sackherstellungsvorrichtung 1 erfolgen.
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Zunächst wird
der Gewebeschlauch 2 der Sackherstellungsvorrichtung 1 zugeführt. Dies
geschieht vorteilhafterweise durch Abwickeln des einen Wickel 3 bildenden
Gewebeschlauches in einer Abwicklungseinrichtung 4. Anschließend erfährt der
Schlauch 2 die so genannte Öffnung in der Öffnungsstation 5.
Dabei wird der Gewebeschlauch um ein Innenwerkzeug herum geführt, welches
die beiden Lagen voneinander trennt, so dass sich die Lagen, falls
sie bei einem der Herstellungsschritte des Schlauches miteinander
verklebt wurden, trennen. Nur bei getrennten Lagen kann sichergestellt
werden, dass die folgenden Produktionsschritte ordnungsgemäß durchgeführt werden
können.
Im Anschluss werden die voneinander getrennten Materiallagen des
Schlauches wieder aufeinandergelegt.
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Der
Gewebeschlauch 2 wird nun der Querschneideeinrichtung 6 zugeführt, die
den Gewebeschlauch in einzelne flache Werkstücke beziehungsweise Schlauchstücke 22 vereinzelt.
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Anschließend erfolgt
eine Änderung
der ursprünglichen
Transportrichtung z, in der der Schlauch bzw. die flachen Werkstücke in Richtung
ihrer Längsachsen
transportiert wurden, in die neue Transportrichtung x, so dass die
Schlauchstücke 22 nun
nicht mehr in Richtung z ihrer Schlauchlängsachse, sondern quer hierzu transportiert
werden, so dass die Enden der flachen Werkstücke zwecks Anformung der Böden seitlich
erreichbar sind.
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In
der folgenden Station, der Bodenöffnungsstation 8,
werden beide Enden eines jeden flachen Werkstückes geöffnet und die so genannten
Bodenquadrate gelegt. In der darauf folgenden Ventilstation 9 wird
auf eines der beiden offenen Enden ein Ventil aufgelegt und befestigt.
Die offenen Böden
werden nun in der Bodenschließstation 10 geschlossen,
wobei zwei Laschen aufeinander gelegt werden und miteinander dauerhaft, beispielsweise
durch Verschweißen,
verbunden werden. Den Abschluss des eigentlichen Sackherstellprozesses
bildet das Aufbringen je eines Bodendeckblattes auf die Böden in der
Deckblattstation 11. Dazu können die Deckblätter ebenfalls
aufgeschweißt
werden. Die fertigen Säcke
werden anschließend
auf dem Sackstapel 12 abgelegt und von dort auf nicht näher beschriebene
Weise abtransportiert.
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Die 2 zeigt
eine Draufsicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einrichtung 7 zur Änderung
der Transportrichtung von flachen Werkstücken. In dieser Figur ist der
Schlauch 2 zu erkennen, der mittels einer Vorschubeinrichtung 19,
die aus einem angetriebenen Walzenpaar, durch dessen Walzenspalt
der Schlauch 2 geführt
wird, bestehen kann, durch die Querschneideeinrichtung 6 hindurch
in Richtung z (Richtung der Längsachse
des Schlauches) vorgeschoben wird. Sobald der Schlauch 2 mit
der gewünschten
Länge durch
die Querschneideeinrichtung 6 vorgeschoben wurde, stoppt
der Vorschub, und die Querschneideeinrichtung 6, die hier
nicht näher
dargestellt ist, trennt ein Schlauchstück 22 von dem Schlauch 2 ab.
Das Schlauchstück 22 weist
eine Breite B in der zweite Transportrichtung x Anschließend wird
das abgetrennte Schlauchstück 22 von
der Übernahmeeinrichtung 24 mitgenommen,
die entweder bereits die eigentliche Transporteinrichtung zur Verbringung
der Schlauchstücke 22 in
die einzelnen Stationen zur Bildung von Säcken darstellt oder die Schlauchstücke an die
eigentliche Transporteinrichtung übergibt. Zwei aufeinander folgende
Schlauchstücke 22 werden
in Richtung x zueinander beabstandet transportiert. Diese Beabstandung wird
dadurch erreicht, dass die Übernahmeeinrichtung,
die zumindest zwei Transportriemen 25 umfassen kann, lediglich
mit Kontaktelementen 26, die in regelmäßigen Abständen an den Transportriemen
angeordnet sind, die Schlauchstücke 22 erfassen.
Es reicht dabei jedoch, die Schlauchstücke 22 im Bereich
der Seitenkanten 18, welche beim Transport in Richtung
x die voraus laufenden Kanten darstellen, zu erfassen.
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Aus
der 2 ist ersichtlich, dass zum Ergreifen und zum
Abtransport der Schlauchstücke 22 durch die Übernahmeeinrichtung
diese 22 auf dem Transporttisch 20 der Übernahmeeinrichtung,
welcher die Transportebene darstellt, aufliegen müssen, um
einen ordnungsgemäßen Transport
zu gewährleisten.
Daher ragt der Schlauch 2 während des Vorschubs in Richtung
z seitlich (in Richtung x) über
die Auflagefläche 13 hinaus.
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Dieser
Transporttisch 20 ist, wie zu erkennen ist, zweigeteilt,
wobei die beiden Teile relativ zueinander in Richtung z verschiebbar
sind. Auf diese Weise kann der Transporttisch an verschiedene Schlauchabschnittslängen angepasst
werden. Dieses hat jedoch zur Folge, dass der Schlauch 2 mit
seiner Vorderkante 14 während
des Vorschubs gegen die innere Kante des rechten Tischteils stoßen würde. Der
Transporttisch 20 kann aber konstruktionsbedingt auch noch
weitere Einschnitte 27 umfassen, die Störkanten bilden können.
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Um
die beschriebenen Kollisionen zu vermeiden, ist die Auflagefläche 13 in
einen feststehenden Teil und einen höhenverstellbaren Teil 15 unterteilt.
Der höhenverstellbare
Teil 15 ist plattenartig ausgestaltet und über eine
Drehachse 28 an dem feststehenden Teil angelenkt. Die Drehachse 28 verläuft dabei
in Vorschubrichtung z des Schlauches 2. Mithilfe eines
Hubkolbenzylinders 21 (siehe 3) kann
nun der höhenverstellbare
Bereich 15 um die Drehachse 28 geschwenkt werden,
so dass der den höhenverstellbaren
Bereich 15 in x-Richtung überragende
Teil des Schlauchstücks 22,
insbesondere dessen Seitenkante 18, den Transporttisch 20 nicht
berührt.
Der Winkel α,
den der höhenverstellbare
Bereich 15 zur Ebene der Auflagefläche 13 einnimmt, ist
dazu ausreichend groß gewählt.
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Es
können
bei anderen Ausführungsformen
auch mehrere höhenverstellbare
Bereiche 15 vorgesehen werden. Diese 15 können beispielsweise
auch gegliedert oder geschachtelt angeordnet sein. In einer weiteren Ausführungsform
kann der gesamte Auflagebereich 13 angehoben werden.
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Der
Hubkolbenzylinder 21 ist dabei mit seiner Kolbenstange 30 über ein
Gelenk 29 an dem höhenverstellbaren
Bereich angelenkt. Das Gehäuse
des Hubkolbenzylinders 21 ist beweglich mit dem Maschinengestell
auf geeignete Weise verbunden, was allerdings in der 3 nicht
dargestellt ist.
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Die 2 und 3 zeigen
eine Ausführungsform
der Erfindung, bei der jedes Schlauchstück einzeln, d. h. ohne Berührungskontakt
mit dem voraus laufenden Schlauchstück ausgetragen, also auf die
Auflagefläche
gebracht und anschließend
vereinzelt wird. Zumindest in dem Zeitraum, der an dem Zeitpunkt
beginnt, an dem die Vorderkante 14 nahezu den linken Einschnitt 27 erreicht
hat, und der an dem Zeitpunkt endet, an dem die Vorderkante 14 den
rechten Einschnitt 27 überstrichen
hat, befindet sich der höhenverstellbare
Bereich 15 in seiner in der 3 gezeigten,
hochgestellten Position. In den verbleibenden Zeiträumen befindet sich
dieser Bereich in seiner abgesenkten Position, in der die Auflagefläche, der
höhenverstellbare
Teil 15 und der Transporttisch eine Ebene, vorzugsweise
ein horizontale Ebene, bilden.
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In
den 4 und 5 ist eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, die auch mit der der Ausführungsform gemäß der 2 und 3 kombiniert
werden kann, gezeigt. In der 2 ist ein
ausgetragener Schlauchabschnitt 22 gezeigt, der auf der
Auflage 13 und dem höhenverstellbaren
Bereich 15 aufliegt. Kurz bevor dieses Schlauchstück 22 von
den Kontaktelementen 26 mitgenommen wird, muss der höhenverstellbare Bereich 15 abgesenkt
sein. Nachdem die Kontaktelemente 26 das Schlauchstück 22 ergriffen
und es bereits ein kurzes Stück
in Richtung x vorgezogen haben, kann bereits der Schlauch 2 mittels
der Vorschubeinrichtung 19 wieder vorgeschoben werden.
In der 4 ist dieses dargestellt. Es ist zu erkennen,
dass bei weiterem Vorzug des Schlauchstücks 22 dieser Teil
des Transporttisches 20 abdeckt, so dass der Schlauch 2 störungs- und
beschädigungsfrei
vorgeschoben werden kann. In 5 ist dargestellt,
dass der Schlauch 2 bereits um eine Strecke z1 vorgeschoben
wurde, während
das voraus laufende Schlauchstück
lediglich um eine Strecke x1 in der zweiten
Transportrichtung x vorgezogen wurde, die kleiner ist als die Breite
(B) des Schlauchstück 22 bzw.
des Schlauches 2. Wie der 5 weiter
zu entnehmen ist, sorgen die Vorschubmittel dafür, dass der Schlauch mit seinem
voraus laufenden Ende bereits die Störkanten überstrichen hat, während die
nachlaufende Seitenkante des voraus laufenden Schlauches die Störkanten
noch nicht überstrichen
hat. Auf diese Weise sind die Störkanten
während
des Vorschubs des Schlauches 2 vollständig von dem voraus laufenden Schlauchstück abgeschirmt,
so dass der Schlauch störungsfrei
ausgetragen werden kann.
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In
den weiteren Figuren, die im Folgenden erläutert werden, sind weitere
technische Elemente aufgeführt,
die im Rahmen der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung vorteilhaft
sind. Dies betrifft beispielsweise den Drückerfinger 127.
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Die 6 zeigt
nochmals das Ändern
der Transportrichtung von Werkstücken 2,
die zunächst
in die Richtung z transportiert werden. Um über die Störkanten 27 hinweg
zu gelangen, ist das Werkstück 2 um
die Strecke Δz
vorzuschieben. Damit jedoch das Werkstück 2 nicht mit den
Störkanten
in Kontakt tritt, ist das voraus laufende Werkstück 22 in diesem Zeitraum,
der benötigt
wird, um das Werkstück 2 um
diese Strecke Δz vorzuschieben,
vorzugsweise maximal um die Strecke Δx weiter zu transportieren.
Es ist jedoch auch möglich, das
Werkstück 2 in
der Richtung x um die Strecke Δx
+ x1 weiter zu transportieren, wenn diese
Strecke kleiner als die Sack- oder Werkstückbreite B ist. In diesem Fall
werden zwar die Störkanten 27 zum
Teil freigegeben. Die linke Störkante 27 (in
der 6 ist dies die Störkante, die dem Werkstück 2 am
nächsten
liegt) ist in der Regel noch vollständig durch das Werkstück 22 abgedeckt,
wenn das voraus laufende Ende des Werkstücks 2 diese passiert
hat. Wenn das Werkstück 2 die
zweite Störkante 27 erreicht,
ist diese möglicherweise
nicht mehr vollständig
durch das Werkstück 22 abgedeckt.
Da aber das Werkstück 2 noch
teilweise auf dem Werkstück 22 aufliegt,
ist die Wahrscheinlichkeit, dass ersteres mit der Störkante kollidiert äußerst gering.
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Die 7 zeigt
eine Seitenansicht der Vereinzelungsvorrichtung 113. Der
Gewebeschlauch 2 wird von den Vorzugswalzen 114 vorgeschoben,
bis eine bestimmte Schlauchlänge
bzw. eine gewünschte
Sackformatlänge
hinter der Querschneideeinrichtung 6 erreicht ist. Danach
wird der Vorschub des Gewebeschlauches kurzzeitig gestoppt. In der
Querschneideeinrichtung 6 wird ein Schlauchstück 22 (siehe 8)
vom Gewebeschlauch 2 abgetrennt. Die Querschneideeinrichtung 6 umfasst
dazu ein Messer 115, welches auf einem Messerhalter 117 befestigt
ist. Das Messer ist über
einen Messerantrieb 116 in z-Richtung bewegbar. Zuvor wird der
Gewebeschlauch 2 von Festhalterblechen 121, 122 fixiert,
indem diese 121, 122 in -y-Richtung bewegt werden.
Die Ebene 143 dient während
des Schneidvorgangs als Gegenlage. Das Ende des Schlauchstücks 22 als
auch das voraus laufende Ende des Schlauches 2 liegen auf
dieser Ebene auf.
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In 8 ist
zu sehen, dass nach der Querschneidung des Gewebeschlauchs 2 das
Schlauchstück 22 von
einem Schlauchabschnittfixierer 123 auf einen Tisch 20 gedrückt wird,
der die spätere
Transportebene 20 der Schlauchstücke 22 darstellt.
In diesem Moment sollte der höhenverstellbare
Bereich 15 sich in seiner abgesenkten Position befinden.
Zur Fixierung des Schlauchstücks 22 wird
ein Fixierblech 126 von zwei Zylinderkolben 124, 125 in
Richtung des Schlauchstücks 22 bewegt.
So wird sichergestellt, dass das Schlauchstück 22 in seiner Position
nicht mehr verrutschen kann. Dabei ist zu beachten, dass das Fixierblech 126 bereits
das Schlauchstück 22 fixiert,
während
dieses 22 noch von den Klemmblechen 121, 122 gehalten
wird und/oder noch in Kontakt mit einem Drückfinger 127 eines
Drückelementes 119 steht.
Das Schlauchstück
bleibt während des
gesamten Vereinzelungsvorganges bis zur Übergabe an die Quertransportvorrichtung
nie unfixiert.
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Ist
das Schlauchstück 22 mittels
des Schlauchabschnittfixierers 123 fixiert und sind die
Klemmbleche 121, 122 wieder entfernt worden, wird
es von dem Drückerelement 119 in
eine Auskerbung 120 gedrückt (9). Dabei
wird das Ende des Schlauchstücks
in seiner Höhenlage
verändert
und verlässt
dabei die Ebene 143. Dazu ist das Drückerelement 119 mit
einem Drückerfinger 127 ausgestattet,
der über
einen Zylinderkolben 128 in Richtung des Schlauchstückendes
bewegt werden kann. Die Auskerbung 120 wird vorzugsweise dadurch
gebildet, dass die Auflagefläche
bzw. die Gegenlage für
das Messer 115 durch eine Profilschiene 143 gebildet
wird, die vertikal unterhalb der Auflagefläche für das Messer einen Freiraum,
eben die Auskerbung 120, umfasst. Nur so kann sichergestellt
werden, dass das Ende des Schlauchstücks 22, welches durch
den Drückerfinger 127 niedergedrückt wurde,
wieder frei liegt. Nun kann das Schlauchstück nach dem Abheben des Fixierbleches 126 des
Schlauchabschnittfixierers 123 auf die bereits beschriebene
Weise erfasst und in Richtung x transportiert werden.
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Die
aufgeführten
Elemente und die beschriebenen Verfahrensschritte sind notwenig,
um nun, während das
abzutransportierende Schlauchstück
noch zum Teil auf der Auflagefläche
15 aufliegt,
den Schlauch
2 weiter vorschieben zu können, so dass das vordere Ende
14 des
Schlauches zum Teil mit dem voraus laufenden Schlauchstück
22 überlappt,
wie es in den
4 und
5 dargestellt
ist.
| Bezugszeichenliste |
| 1 | Sackherstellungsvorrichtung |
| 2 | Gewebeschlauch/schlauchförmiges Material |
| 3 | Wickel |
| 4 | Abwicklungseinrichtung |
| 5 | Lagentrennstation |
| 6 | Querschneideeinrichtung/Vereinzelungsvorrichtung |
| 7 | Einrichtung
zur Änderung
der Transportrichtung |
| 8 | Bodenöffnungsstation |
| 9 | Ventilstation |
| 10 | Bodenschließstation,
Zulegestation |
| 11 | Deckblattstation |
| 12 | Sackstapel |
| 13 | Auflagefläche für das flache
Werkstück |
| 14 | Vorderkante
des Schlauchstücks 22 |
| 15 | Höhenverstellbarer
Bereich der Auflagefläche 13 |
| 16 | Kante
der Auflagefläche 17 |
| 17 | Vorderkante
des höhenverstellbaren
Bereichs |
| 18 | Seitenkante
der flachen Werkstücke 2 |
| 19 | Vorschubeinrichtung |
| 20 | Transporttische
der Übernahmeeinrichtung |
| 21 | Hubkolbenzylinder |
| 22 | Schlauchstück/Schlauchabschnitt |
| 23 | |
| 24 | Übernahmeeinrichtung |
| 25 | Transportriemen |
| 26 | Kontaktelement |
| 27 | Einschnitt |
| 28 | Drehachse |
| 29 | Gelenk |
| 30 | Hubkolben |
| 113 | Vereinzelungsvorrichtung |
| 114 | Vorzugswalzen |
| 115 | Messer |
| 116 | Messerantrieb |
| 117 | Messerhalter |
| 118 | |
| 119 | Drückerelement |
| 120 | Einkerbung |
| 121 | Festhalterblech |
| 122 | Festhalterblech |
| 123 | Schlauchabschnittfixierer |
| 124 | Zylinderkolben |
| 125 | Zylinderkolben |
| 126 | Fixierblech |
| 127 | Drückerfinger |
| 128 | Zylinderkolben |
| 129 | Mitnehmer |
| 130 | |
| 131 | |
| 132 | |
| 133 | |
| 134 | |
| 135 | |
| 136 | |
| 137 | |
| 138 | |
| 139 | |
| 140 | |
| 141 | |
| 142 | Ebene |
| 143 | Profilschiene |
| 144 | Feder |
| 145 | |
| B | Breite
des Schlauches 2 beziehungsweise des Schlauchstücks 4 |
| α | Winkel
zwischen der Ebene der Auflagefläche 15 und
der Ebene des höhenverstellbaren
Bereichs 15 |
| x | zweite
(neue) Transportrichtung des Schlauchstücks 22 |
| x1 | Transportstrecke |
| z | erste
Transportrichtung des Schlauches 2 beziehungsweise des
Schlauchstücks 22 |
| z1 | Transportstrecke |