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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein, insbesondere mit Schmiermittel geschmiertes
Element gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung mit mindestens einem derartigen
Element gemäß Anspruch
13.
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Fast
alle fettgeschmierten Systeme funktionieren in der Form, dass das
Fett im Betrieb von der Reibstelle durch den ständigen Reibkontakt zu einem Reibpartner
verdrängt
wird und sich in der Nähe
der Reibstelle an einer ungestörten
Stelle sammelt. Ab diesem Zeitpunkt funktioniert die Schmierung
allein durch die ständige Ölabgabe
des Fettes zur Reibstelle hin. Dies betrifft Getriebe, insbesondere
Kunststoffgetriebe, oder auch Gleitführungen, Lager sowie pneumatische
oder hydraulische Systeme, wie Kolben-Zylindereinheiten. An der
Reibstelle besteht das Problem, dass Mangelschmierungszustände auftreten
können,
sobald das Fett von der Reibstelle verdrängt wurde. Diese Mangelschmierungszustände sind
umso wahrscheinlicher, je konsistenter das eingesetzte Fett ist,
denn mit zunehmender Konsistenz verringert sich die zeit- und temperaturabhängige Ölabgabe.
Weiterhin wird der Öltransport
zur Reibstelle hin behindert durch sehr glatte Oberflächen, sehr weite
Fluidtransportwege, insbesondere bei großen Tribokontaktflächen, dauerhaft
tiefe Temperaturen, weil dann die Ölabgabe des Fettes aus dem
Depot stark reduziert wird, sowie den im Betrieb auftretenden Temperaturgradienten
zwischen Reibstelle und dem Rand der Reibstelle. Je nach übertragender Leistung,
beispielsweise in einem Getriebe, wird sich die unmittelbare Reibstelle
mehr oder weniger stark gegenüber
der Umgebung erwärmen.
Insbesondere bei Tribosystemen mit Polymerwerkstoffen ist dieser Temperaturgradient
besonders groß,
weil deren Wärmeleitung
im Vergleich zu Metallen sehr schlecht ist. Bedingt durch die temperaturabhängige Oberflächenspannung
des Schmiermittels wird das Schmiermittel sich immer in den kälteren Bereich,
also den Rand der Reibstelle, zurückziehen.
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Offenbarung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit Schmiermittel schmierbares
Element anzugeben, durch dessen Einsatz Mangelschmierungszustände an der
Reibstelle zu einem Reibpartner sicher vermieden werden können. Ferner
besteht die Aufgabe darin, eine Vorrichtung mit mindestens einem derartigen
Element anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Elementes mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und hinsichtlich der Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
13 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In
den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest
zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten
Merkmalen.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, den Kapillareffekt des Schmiermittels
auszunutzen, um einer Schmiermittelverarmung an der Reibstelle entgegenzuwirken.
Anders ausgedrückt
liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, die Oberfläche des Elementes
mit einer kapillaren Oberflächenstruktur zu
versehen, die derart beschaffen ist, dass das in ihr befindliche
Schmiermittel aufgrund der wirkenden Kapillarkräfte in eine Vorzugsfließrichtung,
vorzugsweise zur Reibstelle hin, transportiert wird. In der Oberfläche befinden
sich bevorzugt zwar keine vollständig
geschlossenen „Kapillarröhrchen”, dafür jedoch
eine Art offene Kapillarstruktur, die die gleiche Aufgabe übernimmt
wie geschlossene Kapillarröhrchen.
Eine derartige offene Oberflächenkapillarstruktur
kann beispielsweise, wie später
noch erläutert werden
wird, von einer geeigneten Oberflächenrauigkeit und/oder von
Schmiermittelkanälen
gebildet werden. Durch die Ausnutzung des Kapillareffekts kann die
Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Mangelschmierungsbedingungen
erheblich reduziert werden. Insbesondere bei Verwendung von polar
aufgebauten Schmiermitteln (polare Basisöle, wie Polyglykole oder Ester),
deren Einsatz bei Verwendung von unpolaren Polymerwerkstoffen, wie
PP oder PE aufgrund der physikalischen Wechselwirkungen zwingend
erforderlich ist, bringt die Erfindung erhebliche Vorteile, weil
die Oberflächenspannung
von polaren Schmiermitteln relativ hoch ist und das Abwandern bei
einem Temperaturgradienten besonders ausgeprägt ist. Je polarer nämlich das
Schmiermittel (Fluid) ist, umso mehr zieht es sich im kälteren Bereich
zusammen und wandert von der Reibstelle weg. Die Erfindung ermöglicht zudem
höhere
Reibleistungen, beispielsweise die Übertragung höherer Kräfte bzw. Aufnahme
höherer
Lasten oder die Realisierung höherer
Relativgeschwindigkeiten zwischen einem nach dem Konzept der Erfindung
ausgebildeten Element und einem weiteren Teil, als bisher und damit höhere Temperaturen
an der Reibstelle, die wiederum zu höheren Temperaturgradienten
führen.
Die Erfindung ist aber auch für
polare Polymerwerkstoffe in Kombination mit unpolaren Ölen geeignet.
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Wie
eingangs erläutert,
ist es besonders bevorzugt, die Oberflächenkapillarstruktur derart
auszubilden, dass die sich aufgrund der Kapillarwirkung ergebende
Vorzugsfließrichtung
des Schmiermittels auf einen Reibbereich des Elementes zuläuft, wobei der
Reibbereich zum, insbesondere kraftübertragenden, Zusammenwirken
mit mindestens einem weiteren Teil einer mit einem nach dem Konzept
der Erfindung ausgebildeten Element aufweisenden Vorrichtung dient.
Im Falle der Ausbildung des Elementes als Getriebeelement, insbesondere
als Zahnrad, befindet sich dieser Reibbereich vorzugsweise an einer Zahnflanke
und dient der Kraftübertragung
auf ein weiteres Getriebeteil oder der Kraftaufnahme von einem weiteren
Getriebeteil.
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Eine
Möglichkeit
zur Vorgabe einer Vorzugsfließrichtung
besteht darin, die kapillarkraftwirksamen Abmessungen der Oberflächenkapillarstruktur in
der Vorzugsfließrichtung
zu reduzieren. Anders ausgedrückt
verjüngen
sich die von der Oberflächenkapillarstruktur
gebildeten Kapillare in Vorzugsfließrichtung, vorzugsweise zum
Reibbereich (Reibstelle) hin. Das Schmiermittel wird sich dann immer
in Richtung des engeren Kapillarabschnittes bewegen. Die resultierenden
Kapillarkräfte
sind umso größer, je
geringer die kapillarkraftwirksamen Abmessungen, beispielsweise
bei Röhrchen
der innere Radius, sind. Wie eingangs angedeutet, besteht eine Möglichkeit zur
Ausbildung der Oberflächenkapillarstruktur
darin, diese, zumindest abschnittsweise, vorzugsweise vollständig, von
Fließkanälen für das Schmiermittel zu
bilden. Bevorzugt handelt es sich dabei um, insbesondere linear,
auf den Reibbereich zulaufende Fließkanäle, ganz besonders bevorzugt
um parallel verlaufende Fließkanäle. Um eine
Vorzugsfließrichtung
für das
Schmiermittel vorzugeben, verringert sich die Kanalbreite und/oder
die Kanaltiefe der Fließkanäle in der
Vorzugsfließrichtung,
also bevorzugt hin zum Reibbereich. Anders ausgedrückt verjüngen sich
die Kanäle
mit zunehmender Axialerstreckung im Hinblick auf ihre Breiten- und/oder
Tiefenerstreckung.
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Ganz
besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die Fließkanäle anfangs relativ breit und
tief, beispielsweise zwischen etwa 10 μm und etwa 100 μm breit und/oder
tief sind und in Richtung Vorzugsfließrichtung zunehmend schmaler
und/oder weniger tief werden. Bevorzugt münden die Fließkanäle in den
Reibbereich mit einer Breite und/oder Tiefe zwischen etwa 1 μm und etwa
40 μm. Damit
aus den Fließkanälen beim Übergleiten
des Reibpartners auch Schmiermittel, insbesondere Öl, austreten kann,
sollten die Kanallängskanten
flach, d. h. nicht rechtwinklig, auslaufen, was beispielsweise durch das
Vorsehen abgerundeter Kanten realisierbar ist.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Ausbildung einer gerichteten Oberflächenkapillarstruktur besteht darin,
diese als Oberflächenrauigkeit
auszubilden, wobei die Oberflächenrauigkeit
mit einem Gradienten versehen ist, also in Vorzugsfließrichtung,
vorzugsweise auf den Reibbereich hin, abnimmt. Durch eine Gradierung
der Oberflächenrauigkeit
werden im Ergebnis die kapillarkraftwirksamen Abmessungen reduziert,
wodurch es zur Vorgabe einer Vorzugsfließrichtung kommt. Bevorzugt
besteht die Oberflächenrauigkeit
aus einer Vielzahl von, insbesondere abgerundeten, Bergen und, vorzugsweise
abgerundeten, Tälern,
die beispielsweise durch Bestrahlen, insbesondere mit Kugeln, erzeugt
werden können.
Bevorzugt nimmt die Rauigkeit Rz von etwa
10 μm bis
etwa 15 μm
in einem Anfangsbereich bis auf eine Rauigkeit Rz von
etwa 1 μm
bis etwa 5 μm
im Reibbereich ab. Anders ausgedrückt beträgt die Rauigkeit im Eingriffsbereich
mit einem weiteren Teil etwa 1 μm
bis 5 μm.
Im Hinblick auf die Ausbildung des Gradienten gibt es grundsätzlich zwei
unterschiedliche Möglichkeiten.
So kann die Rauigkeit hin zur Reibstelle beispielsweise linear oder
nicht linear abnehmend ausgebildet werden.
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Wie
eingangs erwähnt,
ist es besonders bevorzugt, wenn das, insbesondere als Spritzgussteil ausgebildete,
Element aus Kunststoff, ganz besonders bevorzugt aus einem unpolaren
Polymerwerkstoff, ausgebildet ist. Weiter bevorzugt ist es, wenn auf
dem Element ein polares Schmiermittel aufgetragen ist. Grundsätzlich kann
im Falle der Ausbildung des Elementes als Spritzgussteil die Oberflächenkapillarstruktur
bereits während
des Spritzgussprozesses, also durch eine geeig nete Negativ-Strukturierung
des Spritzgusswerkzeuges, erfolgen. Zusätzlich oder alternativ kann
die Oberflächenkapillarstruktur im
Nachhinein, beispielsweise durch Laserbearbeitung oder mechanische
Bearbeitung, in die Oberfläche
eines Elementes eingebracht werden. Auch ist es möglich, die
Oberflächenkapillarstruktur
durch Elektroerosion einzubringen.
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Die
Erfindung führt
auch auf eine Vorrichtung mit mindestens einem zuvor beschriebenen
Element, wobei das Element weiter bevorzugt mit einem (Reib-)Partner
zusammenwirkt, der bevorzugt an einem Reibbereich (Reibstelle) des
Elementes angreift. Weiter bevorzugt ist es, wenn zwei nach dem Konzept
der Erfindung ausgebildete Elemente unmittelbar zusammenwirken.
Bei der Vorrichtung kann es sich beispielsweise um ein Getriebe,
insbesondere um ein Schneckengetriebe, vorzugsweise um ein Schneckenschraubrad-
oder Schraubradgetriebe, und bei dem Element um ein Getriebeelement,
beispielsweise ein Zahnrad oder eine Getriebeschnecke, handeln.
Auch ist es möglich,
dass es sich bei der Vorrichtung um eine Führungsvorrichtung oder um ein
Lager, insbesondere ein Gleitlager, handelt. Im letztgenannten Fall
handelt es sich bei dem Element bevorzugt um ein Gleitlagerelement.
Auch ist es möglich,
dass es sich bei der Vorrichtung um ein Ventil bzw. bei dem Element
um ein Ventilelement handelt. Weiterhin liegt es im Rahmen der Erfindung,
die Vorrichtung als Antriebsvorrichtung, beispielsweise als hydraulischen
oder pneumatischen Antrieb, auszubilden. Auch ist es denkbar, ein
nach dem Konzept der Erfindung ausgebildetes Element in einem Verbrennungsmotor,
beispielsweise als Zylinder oder Kolben, einzusetzen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnungen.
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Diese
zeigen in
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1:
in einer ausschnittsweisen Darstellung ein als Getriebeelement (hier:
Zahnrad) ausgebildetes Element, bei dem die Oberflächenkapillarstruktur
von Fließkanälen gebildet
ist,
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2:
eine alternative Ausführungsform
eines Elementes, bei dem die Oberflächenkapillarstruktur als Oberflächenrauigkeit
mit einem Rauigkeitsgradienten ausgebildet ist,
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3:
in einer schematischen Darstellung einen realisierbaren Rauigkeitsverlauf
in 5 Stufen (exemplarisch),
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4:
eine bevorzugte Möglichkeit
zur Ausbildung von Fließkanälen,
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5:
ein vergrößertes Detail
eines Anfangsbereichs eines Fließkanals, und
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6:
ein vergrößertes Detail
eines Endbereichs eines Fließkanals
im Reibbereich eines Elementes.
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In
den Figuren sind gleiche Elemente und Elemente mit der gleichen
Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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In 1 ist
ein als Getriebeelement, hier als Zahnrad, ausgebildetes Element 1 ausschnittsweise dargestellt.
Das Element 1 kann beispielsweise als Kunststoffteil, insbesondere
als Spritzgussteil, ausgebildet werden – jedoch ist auch eine Ausbildung aus
einem alternativen Material, beispielsweise aus Metall, realisierbar.
Das Element 1 umfasst mehrere in Umfangsrichtung nebeneinander
angeordnete Zähne 2,
von denen aus Übersichtlichkeitsgründen nur
ein einziger dargestellt ist. Die Zähne 2 umfassen jeweils
zwei in einander entgegengesetzte Umfangsrichtungen weisende Zahnflanken 3 zum
Zusammenwirken mit einem weiteren, nicht dargestellten, Getriebeteil,
insbesondere einer Getriebeschnecke oder einem weiteren Zahnrad.
An den Zahnflanken 3 befindet sich jeweils ein Reibbereich 4,
an dem das Element 1 kraftübertragend mit dem weiteren
Teil eines Getriebes zusammenwirkt. Um einer Schmiermittelverdrängung und
damit einer Mangelschmierung aus dem Reibbereich 4 entgegenzuwirken,
sind in die Oberfläche 5 der
Zahnflanken 3 des Elementes 1 Fließkanäle 6 eingebracht.
Diese bilden eine Oberflächenkapillaritätsstruktur 7,
die dafür
sorgt, dass Schmiermittel aus dem Bereich des Zahnfußes in Richtung
Reibbereich 4, also in eine Vorzugsfließrichtung 8, transportiert
wird. Hierzu nehmen die Fließkanalbreite
sowie die Fließkanaltiefe
ausgehend vom Zahngrund bis zum Reibbereich 4 linear ab,
wobei auch eine nicht lineare Abnahme realisierbar ist. Die Fließkanäle können beispielsweise,
wie in 4 gezeigt und später noch erläutert werden
wird, ausgebildet sein.
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2 zeigt
eine alternative Ausführungsform
einer Oberflächenkapillarstruktur 7.
Diese weist einen Rauigkeitsgradienten auf, wobei die Rauigkeit Rz ausgehend vom Zahnfuß des Elementes 1 hin zum
Reibbereich 4, also in einer Vorzugsfließrichtung 8,
abnimmt. Aufgrund der wirkenden Kapillarkräfte bewegt sich das Schmiermittel
entgegen der Verdrängungsrichtung
in Vorzugsfließrichtung 8 wieder zurück zum Reibbereich 4,
wodurch Mangelschmierungserscheinungen sicher vermieden werden können.
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3 zeigt
eine Möglichkeit
zur Abstufung der Oberflächenrauigkeit.
Die Rauigkeit nimmt bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3 in
Vorzugsfließrichtung 8 in
Stufen ab, wobei auch eine stufenlose, vorzugsweise stetige, lineare
oder nicht lineare Abnahme realisierbar ist. Die Oberfläche 5 des
in 3 schematisch angedeuteten Elementes 1 weist insgesamt
fünf Rauigkeitsabschnitte 9a bis 9e (Rauigkeitszonen)
auf, wobei die unterschiedlichen Rauigkeiten durch Bestrahlen mit
unterschiedlich großen Kugeln
hergestellt wurden. Die Rauigkeit Rz im
ersten Rauigkeitsabschnitt 9a beträgt 20 μm, der Abstand von benachbarten
Rauigkeitserhebungen (Bergen) beträgt etwa 0,1 mm und der Schrägwinkel
etwa –8°. Die Oberflächenrauigkeit
Rz im Rauigkeitsabschnitt 9b beträgt etwa
16 μm und
der Abstand von benachbarten Erhebungen etwa 0,08 mm, wobei der Schrägwinkel –8° beträgt. Im dritten
Rauigkeitsabschnitt 9c beträgt die Rauigkeit Rz etwa
12 μm, der Abstand
zwischen benachbarten Erhebungen etwa 0,06 mm und der Schrägwinkel –8°. Im vierten
Rauigkeitsabschnitt 9d beträgt die Rauigkeit etwa 8 μm, der Abstand
von benachbarten Erhebungen etwa 0,04 mm und der Schrägwinkel –8° und im fünften Rauigkeitsabschnitt 9e beträgt die Rauigkeit
etwa 4 μm,
der Abstand zwischen benachbarten Erhebungen etwa 0,02 mm und der
Schrägwinkel –8°.
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In 4 ist
exemplarisch ein einziger Fließkanal 6 als
Oberflächenkapillarstruktur 7 in
einer Oberfläche 5 gezeigt.
Der Fließkanal 6 wird
quer zur Vorzugsfließrichtung 8 begrenzt
von zwei in diesem Ausführungsbeispiel
in etwa parallelen, sich in Vorzugsfließrichtung 8 erstreckenden
Stegen 10, wobei die Höhenerstreckung
der Stege 10 in Vorzugsfließrichtung 8 abnimmt
und damit auch die Tiefe des Fließkanals 6 von einem
Wert T1 von etwa 100 μm bis zu einem Wert T2 von etwa 3 μm. Ebenso reduziert sich die
Fließkanalbreite
von einem Wert B1 von etwa 100 μm bis zu
einem Wert B2 von etwa 4 μm.
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Wie
sich weiterhin aus 4 ergibt, sind die seitlichen
Kanalufer 11 des Fließkanals 6 durch
das Vorsehen von Radien abgeflacht, also das Schmiermittel seitlich
aus dem Fließkanal 6,
also quer zur Vorzugsfließrichtung 8,
austreten kann.
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5 zeigt
einen, zwei Fließkanäle 6 lateral begrenzenden,
Steg 10 in einem Anfangsbereich der Fließkanäle 6.
Die Breite a1 beträgt etwa 20 μm bis 100 μm. Die Radien R der oberen und
unteren Kanten betragen etwa 2 μm
bis 5 μm.
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6 zeigt
den Steg 10 aus 5 in einem Endbereich der Fließkanäle 6,
also im Reibbereich des Elementes 1. Zu erkennen ist die
reduzierte Stegbreite a2 des Steges 10 sowie
die reduzierte Höhe
des Steges. Die Radien R der oberen und unteren Kanten sind analog
zu 5 mit 2 μm
bis 5 μm realisiert.