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DE102008044351A1 - Ultraschallsensor und Ultraschallsensorsystem - Google Patents

Ultraschallsensor und Ultraschallsensorsystem Download PDF

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DE102008044351A1
DE102008044351A1 DE102008044351A DE102008044351A DE102008044351A1 DE 102008044351 A1 DE102008044351 A1 DE 102008044351A1 DE 102008044351 A DE102008044351 A DE 102008044351A DE 102008044351 A DE102008044351 A DE 102008044351A DE 102008044351 A1 DE102008044351 A1 DE 102008044351A1
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DE
Germany
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ultrasonic sensor
electrically conductive
housing
transducer element
ultrasonic
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008044351A
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias Karl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Priority to FR0958570A priority patent/FR2939552A1/fr
Publication of DE102008044351A1 publication Critical patent/DE102008044351A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Ultraschallsensor 1, insbesondere für ein Fahrzeug, welcher in einem Gehäuse 4, 7 ein mit zumindest einer elektrischen Zuleitung 6 kontaktiertes Wandlerelement 5 zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist. Zumindest das Wandlerelement 5 ist durch eine oder mehrere elektrisch leitende Schirmflächen 26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46 gegen elektromagnetische Strahlung 23, 25 geschirmt. Mehrere solcher Ultraschallsensoren 1 können ein Ultraschallsensorsystem bilden.

Description

  • Die Erfindung beschreibt einen Ultraschallsensor, insbesondere für ein Fahrzeug, welcher in einem Gehäuse ein mit zumindest einer elektrischen Zuleitung kontaktiertes Wandlerelement zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist. Die Erfindung beschreibt ferner ein Ultraschallsensorsystem mit mehreren solchen Ultraschallsensoren.
  • Stand der Technik
  • Konventionelle Ultraschall-Fahrerassistenzsysteme verwenden zur Überwachung jeder Fahrzeugseite zumeist drei bis sechs Ultraschalsensoren. Dabei sind diese Sensoren zur Auswertung der von den Sensoren gesendeten und empfangenen akustischen Signale in der Regel an ein Steuergerät angeschlossen.
  • Die Ultraschallsensoren umfassen zumindest einen Sensorkopf. Ein solcher Sensorkopf umfasst eine Akustikmembran und ein Wandlerelement (Elektro-Akustik-Wandler, häufig eine Piezo-Keramik umfassend). Das Wandlerelement ist mit akustisch nicht leitenden elektrischen Zuleitungen kontaktiert und auf der Akustikmembran aufgebracht, welche ihrerseits von einem Gehäuse getragen wird. Mittels des Elektro-Akustik-Wandlers werden im Sensorkopf elektrische in akustische Signale und umgekehrt gewandelt. Auf der der Akustikmembran gegenüberliegenden Seite des Gehäuses kann eine akustische Sperre angeordnet sein, welche die Richtcharakteristik des Ultraschallsensors formt. Ein solcher Ultraschallsensor ist beispielsweise aus der DE 10 2006 011 155 A1 bekannt.
  • Von einem aktiven Sensor spricht man im Allgemeinen, wenn sich am Verbauort des Sensors neben dem Sensorkopf zumindest eine Verstärkerstufe im Empfangszweig befindet. Zumeist ist in den aktiven Sensoren die gesamte Front-End-Elektronik enthalten. Die Front-End-Elektronik umfasst den ersten Verstärker (Vorverstärker) zum Verstärken des empfangenen Signals und eine oder mehrere Leistungsstufen, welche die beim Senden an das Wandlerelement angelegte Spannung erzeugen. Die Leistungsstufe umfasst eine Sendeendstufe und einen eventuell nachgeschalteten Übertrager. Je nach Art der Signalübertra gung zwischen Sensor und Steuergerät unterscheidet man aktiv analoge und aktiv digitale Systeme.
  • Bei passiven Sensoren besteht der Ultraschallsensor im Wesentlichen nur aus dem Sensorkopf. Ein solcher passiver Sensor ist mit einer zweipoligen Leitung, häufig in koaxialer oder zweiadriger Bauform, und mittels ein oder mehrerer Steckverbinder an die Front-End-Elektronik des Steuergeräts angeschlossen.
  • Jeder Ultraschallsensor ist mit einem eigenen, zumeist mindestens zweiadrigen Kabel am Steuergerät angeschlossen. Wenn bei einem Fahrzeug die Front- und die Heckpartie mittels Ultraschallsensoren abzusichern ist, werden heutzutage meist alle Sensoren an einem zentralen Steuergerät angeschlossen. Mittels eines solchen zentralen Steuergerätes wird unter anderem das Sendetiming der Front- und der Hecksensoren aufeinander abgestimmt, damit sich die Messungen an den beiden Fahrzeugseiten nicht gegenseitig stören. Insbesondere bei Fahrzeugen mit Front- und Heckabsicherung muss bei einer solchen zentralen Architektur mindestens eine Ader je Sensor durch das gesamte Fahrzeug verlegt werden.
  • Darüber hinaus gibt es auch lokal konzentrierte Ultraschall-Fahrzeugassistenzsysteme, die beispielsweise als Komplettgerät von Sensorik und Auswerteelektronik am Kennzeichen angebracht sind. Aufgrund ihrer Zentralisierung decken sie jedoch nur einen eingeschränkten Beobachtungsraum ab.
  • Ferner werden auch Insellösungen verwendet, bei denen ein Steuergerät mit zugehörigen Sensoren in der Heckpartie und ein Steuergerät mit zugehörigen Sensoren in der Frontpartie des Fahrzeugs verbaut sind. Solche Lösungen werden heute insbesondere beim Nachrüsten von Fahrzeugassistenzsystemen in ältere Fahrzeuge verwendet. Die Systeme arbeiten unabhängig voneinander, obwohl sie im gleichen Fahrzeug verbaut sind. Gegenseitige Störungen der Systeme untereinander durch nicht aufeinander abgestimmtes Aussenden von Ultraschallsignalen (= nicht abgestimmtes Sendetiming) sind die Folge.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Überlegung zu Grunde, dass bei einem Ultraschallsensor der Elektro-Akustik-Wandler, die erste Verstärkerstufe, die Verbindungen dazwischen und die damit verbundenen Schaltungsteile, wie zum Beispiel Übertrager oder Sendeendstufe, besonders empfindlich gegenüber elektromagnetischer Einstrahlung sind. Außerdem stellen die Leistungsstufe(n), d. h. die sendende Leistungsendstufe, ein eventuell nachgeschalte ter Übertrager, der Elektro-Akustik-Wandler und die Verbindungen dazwischen besonders starke Quellen für elektromagnetische Abstrahlungen dar.
  • Eine grundsätzliche Möglichkeit, dieser Problematik zu begegnen, besteht darin, durch Schirmung dieser Komponenten die Gefahr und die Folgen elektromagnetischer Abstrahlung und Einstrahlung zu minimieren, d. h. die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu optimieren. Dabei ist es zum Beispiel möglich, dass einer der beiden mit Strom durchflossenen Leiter eines Leiterpaares den anderen umgibt, wie es zum Beispiel bei einem koaxialen Kabel der Fall ist, oder dass die beiden Leiter sehr eng aneinander liegend und möglichst verdrillt verlegt sind, oder dass eine zusätzliche metallisch geschlossene Hülle die zu schirmende Baugruppe umgibt.
  • Heute übliche Ultraschallsensoren weisen wegen fehlender Metallisierung des Gehäuses und/oder der Gehäusemembran, wegen fehlender oder nur teilweise verfügbarer Anbindung von Gehäuse und/oder Gehäusemembran an die Masseleitung oder an die Schirmung der Verbindungsleitung zur Front-End-Elektronik des Steuergerätes und/oder wegen fehlender Schirmung von zumindest der Front-End-Schaltung im Ultraschallsensor oder im Steuergerät empfindliche Stellen für elektromagnetische Ein- oder Abstrahlung auf. Dadurch sinkt die Systemrobustheit und damit die Systemzuverlässigkeit.
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die oben beschriebene Problematik durch einen Ultraschallsensor, insbesondere für ein Fahrzeug, welcher in einem Gehäuse ein mit zumindest einer elektrischen Zuleitung kontaktiertes Wandlerelement zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist, wobei zumindest das Wandlerelement durch eine oder mehrere elektrisch leitende Schirmflächen gegen elektromagnetische Strahlung geschirmt ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Konzepts sind in den Unteransprüchen wiedergegeben, welche der weiteren Zuverlässigkeitserhöhung des Gesamtsystems durch Optimierung der Architektur auf EMV dienen. So können insbesondere durch die elektrisch leitenden Schirmflächen auch eine oder mehrere Komponenten einer Front-End-Elektronik und/oder Leitungsführungen zwischen den Komponenten und dem Wandlerelement gegen elektromagnetische Strahlung geschirmt sein. Ferner ist es zur Steigerung der EMV insbesondere vorteilhaft, dass das Gehäuse metallisch oder metallbeschichtet ist und zumindest ein Teil der Front-End-Elektronik in das Gehäuse hineinragt, wobei das Gehäuse derart mit einer leitenden Abschirmung abgedeckt ist, dass der hineinragende Teil der Front-End-Elektronik und das Wandlerelement von einer geschlossenen elektrisch leitenden Schirmfläche abgeschirmt sind.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors,
  • 2 einen Schaltplan einer Front-End-Elektronik mit Übertrager unter Berücksichtigung der EMV-Problematik,
  • 3 einen Schaltplan einer Front-End-Elektronik ohne Übertrager,
  • 4 einen Schaltplan einer einfachen Sendeendstufe,
  • 5 einen grundlegenden Aufbau eines passiven Sensors,
  • 6 eine Schnittzeichnung einer bevorzugten zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors,
  • 7 eine Schnittzeichnung einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors,
  • 8 eine Schnittzeichnung einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors,
  • 9 eine Schnittzeichnung einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors,
  • 10 eine erste Möglichkeit zur Einbindung von Ultraschallsensoren erfindungsgemäßer Bauform in ein Ultraschall-Fahrerassistenzsystem,
  • 11 eine zweite Möglichkeit zur Einbindung von Ultraschallsensoren erfindungsgemäßer Bauform in ein Ultraschall-Fahrerassistenzsystem, und
  • 12 eine dritte Möglichkeit zur Einbindung von Ultraschallsensoren erfindungsgemäßer Bauform in ein Ultraschall-Fahrerassistenzsystem.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Zunächst wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 das erfindungsgemäße Konzept erläutert. Dabei stellt 1 schematisch eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors 1 dar. 2 und 3 zeigen einen Schaltplan einer Front-End-Elektronik unter Berücksichtigung der EMV-Problematik, 2 mit Übertrager 12, 3 ohne Übertrager. 4 zeigt einen Schaltplan einer einfachen Sendeendstufe, wie sie in den 2 und 3 unter der Bezugsziffer 11 dargestellt ist.
  • Die vorliegende Erfindung geht davon aus, dass bei einem Ultraschallsensor 1 der Elektro-Akustik-Wandler 5, die erste Verstärkerstufe 9 (durchgezogen umrandet in 2 und 3), die Verbindungen 6, 22 (strich-punktiert umrandet in 2 und 3) dazwischen und die damit verbundenen Schaltungsteile, wie zum Beispiel Übertrager 12 oder Sendeendstufe 11, besonders empfindlich gegenüber elektromagnetischer Einstrahlung 23 sind. Außerdem stellen die Leistungsstufe(n) 10 (lang-gestrichelt umrandet in 2 und 3), d. h. die sendende Leistungsendstufe 11, ein eventuell nachgeschalteter Übertrager 12, der Elektro-Akustik-Wandler 5 und die Verbindungen 24 (kurz-gestrichelt umrandet in 2 und 3) dazwischen besonders starke Quellen für elektromagnetische Abstrahlungen 25 dar.
  • Der Elektro-Akustik-Wandler 5 wird abwechselnd als Sender oder als Mikrofon eingesetzt (Sende-Empfänger). Außer während einer kurzen Sendezeit, die beispielsweise alle 150 ms (Millisekunden) ca. 0,3 ms lang dauert, dient der Sensorkopf 1 die weitaus größte Zeitdauer als Mikrofon (Empfänger), das mit seinem Akustik-Elektro-Wandler 5 hochempfindlich akustische Signale empfängt, die in der nachgeschalteten ersten Verstärkerstufe 9 verstärkt und gefiltert werden.
  • Elektromagnetische Einstrahlungen 23 auf den Wandler 5 und seine (strich-punktiert umrandete) Verbindung 22 hin zur ersten Verstärkerstufe 9 können sich besonders stark störend auswirken und sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
  • Die Piezo-Keramik des Wandlerelements 5 wird während seiner ca. 0,3 ms dauernden Sendezeit mit ca. 150 V bei 50 kHz als Lautsprecher betrieben. Sowohl die hohe Spannung an der Piezo-Keramik, als auch die dabei auftretenden starken Speisströme, die insbesondere zwischen Sendeendstufe 11 (2 und 3) und der Niederspannungs-Primärseite des Übertragers 12 (2) fließen, d. h. im lang-gestrichelt umrandeten Bereich 10 (2 und 3), können zu unzulässig hohen Abstrahlungen 25 führen.
  • Gemäß 1 ist deshalb bei dem erfindungsgemäßen Ultraschallsensor 1, welcher in einem Gehäuse 7 mit Ultraschallmembran 4 ein mit zumindest einer elektrischen Zuleitung 6 kontaktiertes Wandlerelement 5 zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist, zumindest das Wandlerelement 5 durch eine oder mehrere elektrisch leitende Schirmflächen ge gen elektromagnetische Strahlung 23, 25 geschirmt. Vorzugsweise werden durch diese elektrisch leitenden Schirmflächen jedoch nicht nur das Wandlerelement 5, sondern auch eine oder mehrere Komponenten 9, 11, 12 einer Front-End-Elektronik 8 und/oder Leitungsführungen 6, 22, 24 zwischen den Komponenten 9, 11, 12 und dem Wandlerelement 5 gegen elektromagnetische Strahlung 23, 25 geschirmt. Diese Schirmflächen werden im weiteren Verlauf unter den Bezugsziffern 26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46 in der Beschreibung der Ausführungsbeispiele beschrieben.
  • 5 zeigt einen grundlegenden Aufbau eines passiven Sensors. Bei einem passiven Sensor besteht der Sensor im Wesentlichen nur aus dem Sensorkopf 1. Ein solcher passiver Sensor ist mit einer zweipoligen Leitung 14, häufig in koaxialer 14a Bauform oder zweiadriger 14b Bauform und mittels ein oder mehrerer Steckverbinder 17 an die Front-End-Elektronik 8 des Steuergerätes 2 angeschlossen.
  • Es wird betont, dass sich die vorliegende Erfindung sowohl auf passive als auch auf aktive Sensoren bezieht.
  • 6 zeigt eine Schnittzeichnung einer bevorzugten zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors 1. Hier handelt es sich um einen aktiven Sensor, bei dem sich am Verbauort des Sensors neben dem Sensorkopf 1 zumindest eine Verstärkerstufe 9 im Empfangszweig befindet. Häufig befindet sich in einem aktiven Sensor die gesamte Front-End-Elektronik 8. Die Front-End-Elektronik 8 umfasst den ersten Verstärker 9 (Vorverstärker) zum Verstärken des empfangenen Signals und eine oder mehrere Leistungsstufen 10, welche die beim Senden an das Wandlerelement 5 angelegte Spannung erzeugen. Die Leistungsstufe 10 umfasst eine Sendeendstufe 11 (siehe 4) und einen eventuell nachgeschalteten Übertrager 12 (siehe auch 2 und 3).
  • Das Gehäuse 7 und/oder die Sensormembran 4 der zweiten Ausführungsform sind metallisch oder metallbeschichtet 27. Zumindest ein Teil der Front-End-Elektronik 8 ragt in das Gehäuse 4, 7 hinein. Im speziellen Fall können dies beispielsweise der Vorverstärker 9, die Sendeendstufe 11, der Übertrager 12, die elektrischen Zuleitungen 6, die Verbindungen 22 zwischen Elektro-Akustik-Wandler 5 und dem Vorverstärker 9, und/oder die oben unter Bezugsziffer 24 beschriebenen Verbindungen sein. Das Gehäuse 4, 7 ist derart mit einer leitenden Abschirmung 30, z. B. einer Leiterplatte, abgedeckt, dass der hineinragende Teil der Front-End-Elektronik 8 und das Wandlerelement 5 von einer geschlossenen elektrisch leitenden Schirmfläche 26; 27, 30 abgeschirmt sind. Dabei ist vorzugsweise die Abschirmung 30 der Front-End-Elektronik 8 elektrisch leitend mit dem Metall oder mit der Metallbeschichtung 27 des Gehäuses 4, 7 verbunden (siehe Bezugsziffer 28 in 6).
  • Durch diese Anordnung wird eine zuverlässige elektromagnetische Abschirmung der in Rede stehenden Komponenten erzielt bei gleichzeitig äußerst kompakter Bauweise der so hergestellten aktiven Sensoren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der vorgeschlagenen hochintegrierte Bauweise durch den wechselnden Betrieb des Wandlerelements 5 als Lautsprecher (Sender) und als Mikrofon (Empfänger) eine gegenseitige Abschirmung der Sendeendstufe 11 und des empfindlichen Empfangszweiges bis zum Vorverstärker 9 nicht erforderlich ist. Es wird demnach also vorzugsweise nicht innerhalb einer Wandleranbindung (Front-End-Elektronik 8) geschirmt, sondern zwischen Front-End-Elektronik 8 und der Umgebung.
  • 7 zeigt eine Schnittzeichnung einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors. Diese dritte Ausführungsform stellt eine Alternative zur vorangehend beschriebenen zweiten Ausführungsform gemäß 6 dar. So ist in 7 zwar auch das Gehäuse 4, 7 metallisch oder metallbeschichtet 27, die vollgeschirmte 29, 30 Front-End-Elektronik 8 ist jedoch leicht abgesetzt vom Gehäuse angeordnet. Die Abschirmung 29, 30 der Front-End-Elektronik 8 kann elektrisch leitend mit dem Metall oder mit der Metallbeschichtung 27 des Gehäuses 4, 7 verbunden 28 sein. Durch die räumliche Nähe zwischen der abgesetzten Front-End-Elektronik 8 und dem Gehäuse 4, 7 (wenige Millimeter bis wenige Zentimeter, z. B. 1 mm bis 5 cm) ist die Fläche, über welche störende Strahlung ein- bzw. austreten kann, gering. Zusätzlich können die elektrischen Zuleitungen 6 des Wandlerelements 5 miteinander verdrillt sein, wodurch eine zusätzliche abschirmende Wirkung erzielt werden kann. Zudem kann diese kurze Verbindung 6 auch als Symmetrische Übertragung ausgeführt sein.
  • Sowohl bei der zweiten als auch bei der dritten Ausführungsform kann das Metall oder die Metallbeschichtung 27 des Gehäuses 4, 7 elektrisch leitend mit einem Bezugspotential der Front-End-Elektronik 8 verbunden sein. Auch eine unkontaktierte elektrisch leitende Hülle stellt schon einen Schutz insbesondere gegen magnetische Felder dar.
  • 8 zeigt eine Schnittzeichnung einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors. Hier ist die Front-End-Elektronik 8 weiter vom passiven Sensorkopf 1 abgesetzt als in 7 (von einigen Zentimetern bis einige Meter, z. B. 5 cm bis 3 m). Um die für das Wandlerelement 5 mit zunehmender Entfernung der vollgeschirmten 29, 30 Front-End-Elektronik 8 vom Gehäuse 4, 7 schwächer werdende Schirmungswirkung zu kompensieren, wird in dieser vierten Ausführungsform das Gehäuse 4, 7 durch einen elektrisch leitenden Verguss 40 oder durch einen elektrisch leitenden Füllstoff 41, insbesondere Stahlwolle, oder durch einen Metalldeckel 42 zu einer rundum geschlossenen elektrischen Abschirmung 26; 27, 40, 41, 42 ausgebildet, welche insbesondere das Wandlerelement 5 abschirmt. Eine der elektrischen Zuleitungen 6 des Sensorkopfs 1 kann ein Bezugspotential der Leitung 32 zur Anbindung des Ultraschallsensors an ein Steuergerät 2 darstellen, wobei das Be zugspotential („Masse” oder „Schirm”) mit zumindest einer der oben beschriebenen elektrisch leitenden Schirmflächen 26, 27, 29, 30, 40, 41, 42 verbunden ist, insbesondere mit der Metallbeschichtung 27 des Gehäuses 4, 7.
  • Ferner ist es möglich – in analoger Ausführung wie in der zweiten und dritten Ausführungsform – die rundum geschlossene elektrische Abschirmung 26 elektrisch leitend mit einem Bezugspotential der Leitung 32 zur Anbindung des Ultraschallsensors 1 an das Steuergerät 2 zu verbinden (siehe Bezugsziffer 28 in 8). Denn auch hier gilt: auch eine unkontaktierte elektrisch leitende Hülle stellt schon einen Schutz insbesondere gegen magnetische Felder dar. Vorzugsweise ist dabei das Bezugspotential („Masse” oder „Schirm”) der Leitung 32 zum Steuergerät 2 mit der Schirmung 29, 30 der Front-End-Elektronik 8 im vom Gehäuse 4, 7 abgesetzten Steuergerät 2 elektrisch leitend verbunden.
  • Durch den elektrisch leitenden Verguss 40 kann neben der elektromagnetischen Abschirmung auch eine mechanische Abdichtung des Gehäuses 4, 7, z. B. gegen Feuchtigkeit, und eine mechanische Zugentlastung ZE der elektrischen Zuleitungen 6 realisiert werden. Wie in der 8 zu sehen ist, wird dazu beispielsweise eine mechanische Zugentlastungsbrücke zwischen Sensorkopf 1 und Front-End-Elektronik 8 gesetzt, welche zur zusätzlichen Stabilisierung in den Verguss 40 eingegossen sein kann.
  • 9 zeigt eine Schnittzeichnung einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors. Hier ist eine schirmende elektrisch leitende Hülle 46 zumindest teilweise um das Wandlerelement 5 gelegt und mit einem Masse-Bezugspotential des Wandlerelements 5 elektrisch leitend verbunden. Durch diese direkt am Wandlerelement 5 befindliche Schirmung 46 ist es in vorteilhafter Weise möglich, ganz oder teilweise auf eine Metallisierung 27 des Gehäuses 7 oder der Sensormembran 4 zu verzichten.
  • Vorzugsweise ist zumindest eine der elektrischen Zuleitungen 6 ein koaxiales Kabel, dessen Schirmung als elektrisch leitende Schirmfläche 45 über das Wandlerelement 5 geführt ist. So kann auch bei nicht vollständig um das Wandlerelement 5 geschlossenen Hülle 46 eine gute Abschirmung erreicht werden. Wie die 9 als spezielle Ausführungsform dieses Konzepts zeigt, kann das koaxiale Kabel derart an dem Wandlerelement 5 elektrisch leitend kontaktiert sein, dass eine akustische Leitung zumindest weitgehend unterbunden ist (dazu kann auch unterstützend die dehnbare Zugentlastung ZE beitragen). Das Wandlerelement 5 ist dabei so umkontaktiert, dass sich auf der dem koaxialen Kabel abgewandten Seite des Wandlerelements 5 eine elektrisch schirmende Fläche 46 ergibt.
  • Die 10, 11 und 12 zeigen beispielhaft einige Möglichkeiten zur Einbindung von Ultraschallsensoren der oben beschriebenen Bauform in ein Ultraschall-Fahrerassistenzsystem.
  • Dabei sind die Funktionen des Ultraschall-Fahrerassistenzsystems derart auf mehrere lokale Steuergeräte LSG aufgeteilt, dass es z. B. je Fahrzeugseite ein separates lokales Steuergerät LSG gibt, so dass nur kurze Leitungen – vorzugsweise entlang der zumeist EMV-unempfindlichen Fahrzeugaußenhaut – notwendig sind. 10 zeigt beispielsweise zwei lokale Steuergeräte 2, nämlich eines (LSG-F) im Bereich der Frontpartie des Fahrzeugs und ein weiteres (LSG-R) im rückwärtigen Bereich des Fahrzeugs. An diese lokalen Steuergeräte 2 sind an Verbindungsstellen 39 über Leitungen 32 beispielsweise vier Ultraschallsensoren S angebunden. Die lokalen Steuergeräte LSG-F, LSG-R können über ein Bussystem 35 verbunden sein und Informationen 38 untereinander austauschen sowie auch Informationen mit den an das Bussystem angeschlossenen Mensch-Fahrzeug-Schnittstellen (HMI-Ausgaben HMI-F und HMI-R) austauschen. Die an die HMI-Schnittstellen angeschlossenen HMI-Geräte können zur Gestaltung der durch sie anzuzeigenden Informationen auf einer Anzeige (Display) die auf dem Bus 35 ausgetauschten Objektinformationen nutzen.
  • Gestrichelt ist in 10 angedeutet, dass dieses soeben beschriebene Konzept auch auf die Seiten des Fahrzeugs angewandt werden kann, also auf die linke Seite IS und die rechte Seite RS des Fahrzeugs.
  • 11 zeigt eine Möglichkeit, wie ein Fahrzeug bei einem Einsatz von nur zwei lokalen Steuergeräten im linken hinteren Fahrzeugbereich (LSG-R/LS) und im vorderen rechten Fahrzeugbereich (LSG-F/RS) sowohl im vorderen und hinteren Bereich als auch an den Seiten mit Ultraschallsensoren abgesichert werden kann. Für die Verbindung der lokalen Steuergeräte 2 untereinander sowie für die Anbindung der Sensoren S an die jeweiligen lokalen Steuergeräte 2 gilt in analoger Weise die Beschreibung zu 10.
  • 12 zeigt eine Möglichkeit, wie ein Fahrzeug bei einem Einsatz von nur zwei lokalen Steuergeräten im hinteren Fahrzeugbereich (LSG-R) und im vorderen Fahrzeugbereich (LSG-F) sowohl im vorderen und hinteren Bereich als auch an den Seiten mit Ultraschallsensoren abgesichert werden kann. Für die Verbindung der lokalen Steuergeräte 2 untereinander sowie für die Anbindung der Sensoren S an die jeweiligen lokalen Steuergeräte 2 gilt in analoger Weise die Beschreibung zu 10.
  • Vorteilhaft ist es bei den oben beschriebenen Systemen gemäß 10 bis 12, wenn in den Leitungen 32 zwischen den Sensoren S und dem jeweiligen lokalen Steuergerät 2 keine oder nur eine zerstörungsfrei trennbare Verbindung 39 (z. B. Stecker und Buchse) angeordnet ist. Dies minimiert das Bauvolumen und die Materialkosten. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die trennbare Verbindung 39 zwischen den Sensoren S und dem jeweiligen lokalen Steuergerät 2 mit einer aufschiebbaren Gummi-Tülle oder mit einem Schrumpfschlauch abgedichtet ist. Dadurch ist die Verbindungsstelle vor Staub und Feuchtigkeit geschützt. Vor zugsweise ist die Verbindung 39 zwischen lokalem Steuergerät 2 und Sensor S so in Koaxial-Schraubtechnik ausgeführt, dass die Kabelseele gleichzeitig als Stecker dient. Eine ähnliche Technik ist heutzutage bei der Satelliten-Antennentechnik bekannt. Das jeweilige lokale Steuergerät 2 kann direkt in oder an das zu überwachende Bauteil (z. B. Stoßfänger des Fahrzeugs) montiert werden.
  • Vorzugsweise ist das oben beschriebene Bussystem 35 so eingerichtet, dass die an dieses System angeschlossenen lokalen Steuergeräte 2 über dieses Bussystem Aktivierungs- und/oder Deaktivierungsinformationen, Synchronisationen der Sendetimings ihrer jeweiligen Sensoren S, und Objektinformationen austauschen können. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn lokale Uhren in den lokalen Steuergeräten 2 das Sendetiming so steuern, dass niemals gleichzeitig Echos von mehreren Sendern S unsynchronisiert bei einem empfangenden Sensor S eintreffen.
  • Erfindungsgemäß vereinen sich die obigen Ausführungen zu einem Gesamtkonzept, welches im Folgenden zusammenfassend dargestellt wird.
  • Durch Dezentralisierung der Steuergeräte LSG (siehe 10 bis 12) und durch Verschieben der Front-End-Elektronik 8 aus dem Sensorgehäuse 4, 7 am Verbauort der Sensorköpfe 1 in das jeweils zugeordnete lokale Steuergerät LSG – vorzugsweise unter Verwendung von Techniken zur vollgeschirmten Anbindung und vorzugsweise unter Verzicht auf Steckverbindungen zwischen den lokalen Steuergeräten LSG und den am Verbauort jeweils verbliebenen Sensorköpfen 1, S – entsteht ein elektronischer Sensorkabelbaum, in dessen Mitte sich jeweils ein lokales Steuergerät LSG befindet, an welchem nur noch kleine Sensorköpfe 1, S hängen, die aufgrund ihres geringen Bauvolumens leichter in die Oberflächenstruktur bzw. Fahrzeugkontur eingepasst werden können. Diese elektronischen Sensorkabelbäume sind so ausgebildet, dass an dem jeweiligen lokalen Steuergerät LSG mehrere Sensorköpfe 1 (z. B. vier) angebunden sind. Die elektronischen Sensorkabelbäume sind über ein Bussystem 35 (siehe 10) digital miteinander verbunden. Auf diese Weise kann die Anzahl der abgesicherten Seiten des Fahrzeugs durch die Anzahl der montierten elektronischen Sensorkabelbäume kaskadiert werden.
  • Die in den Ansprüchen wiedergegebenen Merkmalskombinationen zu den erfindungsgemäßen Ultraschallsensoren stellen dabei die Grundlage für eine hinsichtlich EMV optimierter Systemarchitektur dar, da beim Empfang von Signalen Störsignale schlechter zu den sensiblen Sensorteilen, insbesondere zum Wandlerelement 5, vordringen können und beim Senden Störsignale (zumindest weitgehend) nicht nach außen abgegeben werden.
  • Die dezentrale Architektur der Steuergeräte LSG ermöglicht den Verzicht auf Steckverbindungen und kürzere Leitungen 32 zwischen der digitalen Messwerterfassung im Steuergerät 2 und den Messorten (= Sensorköpfen 1). Dies führt zu einer signifikanten Kostensenkung gegenüber herkömmlichen Systemarchitekturen. Aufgrund der kurzen Leitungslängen ist auch der Einsatz von an sich teuren Leitungen wie Koaxialkabeln oder Parallelkabeln wirtschaftlich sinnvoll, weswegen eine kostengünstige vollgeschirmte Anbindung 32 von rein passiven Sensorköpfen 1 bei gleichzeitig hoher Systemzuverlässigkeit möglich ist. Außerdem sind die elektronischen Sensorkabelbäume leicht skalierbare Grundkomponenten, was eine Variantenvielfalt bei den konkret realisierbaren Systemarchitekturen bedeutet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006011155 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Ultraschallsensor (1), insbesondere für ein Fahrzeug, welcher in einem Gehäuse (4, 7) ein mit zumindest einer elektrischen Zuleitung (6) kontaktiertes Wandlerelement (5) zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist, wobei zumindest das Wandlerelement (5) durch eine oder mehrere elektrisch leitende Schirmflächen (26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46) gegen elektromagnetische Strahlung (23, 25) geschirmt ist.
  2. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 1, wobei durch die elektrisch leitenden Schirmflächen (26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46) auch eine oder mehrere Komponenten (9, 11, 12) einer Front-End-Elektronik (8) und/oder Leitungsführungen (6, 22, 24) zwischen den Komponenten (9, 11, 12) und dem Wandlerelement (5) gegen elektromagnetische Strahlung (23, 25) geschirmt sind.
  3. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 2, wobei das Gehäuse (4, 7) metallisch oder metallbeschichtet (27) ist und zumindest ein Teil (9, 11, 12, 6, 22, 24) der Front-End-Elektronik (8) in das Gehäuse hineinragt, wobei das Gehäuse (4, 7) derart mit einer leitenden Abschirmung (30) abgedeckt ist, dass der hineinragende Teil der Front-End-Elektronik (8) und das Wandlerelement (5) von einer geschlossenen elektrisch leitenden Schirmfläche (26; 27, 30) abgeschirmt sind.
  4. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 2, wobei das Gehäuse (4, 7) metallisch oder metallbeschichtet (27) ist und die vollgeschirmte (29, 30) Front-End-Elektronik (8) abgesetzt vom Gehäuse (4, 7) angeordnet ist.
  5. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Abschirmung (29, 30) der Front-End-Elektronik (8) elektrisch leitend mit dem Metall oder mit der Metallbeschichtung (27) des Gehäuses (4, 7) verbunden (28) ist.
  6. Ultraschallsensor (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei das Metall oder die Metallbeschichtung (27) des Gehäuses (4, 7) elektrisch leitend mit einem Bezugspotential der Front-End-Elektronik (8) verbunden ist.
  7. Ultraschallsensor (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Ultraschallsensor ein passiver Sensor ist, dessen eine der elektrischen Zuleitungen (6) ein Bezugspotential der Leitung (32) zur Anbindung des Ultraschallsensors (1) an ein Steuergerät (2) darstellt, wobei das Bezugspotential mit zumindest einer der elektrisch leitenden Schirmflächen (26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46), insbesondere mit einer Metallbeschichtung (27) des Gehäuses (4, 7), verbunden ist.
  8. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 7, wobei das Gehäuse (4, 7) durch einen elektrisch leitenden Verguss (40) oder durch einen elektrisch leitenden Füllstoff (41), insbesondere Stahlwolle, oder durch einen Metalldeckel (42) zu einer rundum geschlossenen elektrischen Abschirmung (26; 27, 40, 41, 42) ausgebildet ist.
  9. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 8, wobei der Verguss (40) oder der Füllstoff (41) oder der Metalldeckel (42) als Abdichtung des Gehäuses (4, 7) dient und/oder zur mechanischen Zugentlastung (ZE) der elektrischen Zuleitungen (6) beiträgt.
  10. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 8 oder 9, wobei die rundum geschlossene elektrische Abschirmung (26) elektrisch leitend mit einem Bezugspotential der Leitung (32) zur Anbindung des Ultraschallsensors (1) an das Steuergerät (2) verbunden (28) ist.
  11. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 10, wobei das Bezugspotential der Leitung (32) zum Steuergerät (2) mit einer Schirmung (29, 30) der Front-End-Elektronik (8) im vom Gehäuse (4, 7) abgesetzten Steuergerät (2) elektrisch leitend verbunden ist.
  12. Ultraschallsensor (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine schirmende elektrisch leitende Hülle (46) zumindest teilweise um das Wandlerelement (5) gelegt ist und mit einem Masse-Bezugspotential des Wandlerelements (5) elektrisch leitend verbunden ist.
  13. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 12, wobei zumindest eine der elektrischen Zuleitungen (6) ein koaxiales Kabel ist, dessen Schirmung als elektrisch leitende Schirmfläche (45) über das Wandlerelement (5) geführt ist.
  14. Ultraschallsensor (1) nach Anspruch 13, wobei das koaxiale Kabel derart an dem Wandlerelement (5) elektrisch leitend kontaktiert ist, dass eine akustische Leitung zumindest weitgehend unterbunden ist, und wobei das Wandlerelement (5) so umkontaktiert ist, dass sich auf der dem koaxialen Kabel abgewandten Seite des Wandlerelements (5) eine elektrisch schirmende Fläche (46) ergibt.
  15. Ultraschallsensorsystem mit mehreren Ultraschallsensoren (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die elektrisch leitenden Schirmflächen (26, 27, 29, 30, 40, 41, 42, 45, 46) von mindestens zwei der Ultraschallsensoren (1) zu einem Kabel baum vereint sind, wobei vorzugsweise in einem Überlappungsbereich der elektrisch leitenden Schirmflächen zumindest ein oder mehrere Teile der Front-End-Elektronik (8) in einem elektronischen Kabelbaum, beispielsweise in einem lokalen Steuergerät (2, LSG), angeordnet sind.
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