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Die
Erfindung betrifft einen Doppeltemperatursensor mit einem Aufnahmeelement.
Doppeltemperatursensoren werden zur Erfassung einer ersten Hautoberflächentemperatur
eines Lebewesens und einer zweiten Temperatur einer Umgebung verwendet.
In
DE10038247C2 sind
zwei Temperaturmessfühler in einem geschlossenen Sensorgehäuse
im Abstand wärmeisolierend voneinander angeordnet. Aus
den zwei Temperaturwerten der zwei Temperaturmessfühler
wird unter Verwendung von Wärmebilanzgleichungen die körpernahe
Temperatur eines Lebewesens ermittelt. Die Doppeltemperatursensoren
solcher Art kommen beispielsweise bei der Steuerung eines Wärmetherapiegerätes
für Neugeborene und bei der Erfassung und Überwachung der
Körpertemperatur in Atemschutzprodukten zum Einsatz. Die
Anbringung der Doppeltemperatursensoren auf der Haut eines Lebewesens,
beispielsweise auf dem Kopf eine Feuerwehrmannes oder auf dem Bauch eines
neugeborenen Kindes erfolgt mit Hilfe von einseitig klebenden Haftstreifen,
wobei der Doppeltemperatursensor mittig unter dem Haftstreifen platziert
wird und die Klebeflächen mit der Haut rundherum um den Doppeltemperatursensor
klebend verbunden werden. Zusätzlich zur Klebeschicht ist
in vielen Fällen eine luftdurchlässige textile
Schicht im Haftstreifen angeordnet.
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Nachteilig
an einer solchen Klebeverbindung ist es, dass sowohl die mittige
Platzierung des Doppeltemperatursensors nicht in jedem Fall sicher
gegeben ist, dass aber zusätzlich durch den Klebestreifen
eine seitliche Abfuhr von Wärme resultiert. Die seitliche
Abfuhr von Wärme beeinflusst die Randbedingungen für die
Anwendung der Wärmebilanzgleichungen. Aus der
US7299090 ist ein Verfahren zur rechnerischen
Kompensation der seitlichen Wärmeströme bekannt.
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Die
Anwendung der rechnerischen Kompensation setzt aber eingeschränkte
und bekannte Randbedingungen, wie beispielsweise die Kenntnis des
Umgebungstemperaturbereiches voraus, die aber nicht in jedem Fall
der Anwendung gegeben sind.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Doppeltemperatursensor
derart weiterzubilden, dass die Wärmeverluste verringert
werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1. Erfindungsgemäß besteht
ein Doppeltemperatursensor aus einem inneren Isolierungsblock mit
einem äußeren Aufnahmeelement, wobei durch die
Strukturierung des äußeren Aufnahmeelementes und/oder
des inneren Isolierungsblocks eine Anisotropie der Wärmeleitung
in der Art erzielt wird, so dass die horizontale Wärmeleitung gering
gegenüber der vertikalen Wärmeleitung ist.
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Vorteilhafte
Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass durch das Aufnahmeelement bei dem erfindungsgemäßen
Doppeltemperatursensor der Fehlereinfluss durch die Inhomogenität
der Wärmeströme minimiert werden kann. Es werden
zwei Temperaturmessfühler in einem Isolierungsblock zu
einem Doppeltemperatursensor so vertikal übereinander angeordnet,
dass ein erster Temperaturmessfühler zur Erfassung einer
hautseitigen Temperatur, ein zweiter Temperaturmessfühler
zur Erfassung einer umgebungsnahen Temperatur ausgebildet ist.
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Der
Doppeltemperatursensor ist dabei in ein Aufnahmeelement eingebettet.
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Das
Material des Aufnahmeelements und/oder des Isolierungsblocks weist
dabei eine in vertikaler und in horizontaler Ausdehnung unterschiedliche
Struktur auf. Dadurch wird gewährleistet, dass die horizontale Wärmeleitung
gering gegenüber der vertikalen Wärmeleitung ist.
Durch die Einbettung des Doppeltemperatursensors in das erfindungsgemäße
Aufnahmeelement wird die Ausbreitung des Wärmeflusses in
senkrechter und waagerechter Flussrichtung gesteuert, die Hauptkomponente
des Wärmestroms fließt senkrecht von der Hautoberfläche über
die Oberfläche des Doppeltemperatursensors zur oberseitigen
Umgebung hin und durchfließt dabei im Inneren des Isolierungsblocks
zuerst den ersten hautseitigen Temperatursensor und anschließend
den zweiten umgebungsseitigen Temperatursensor. Ein weiterer Teil
des senkrechten Wärmestromes fließt senkrecht
durch das Aufnahmeelement parallel zum Isolierungsblock. Die Anisotropie
der Wärmeleitung im Material des Aufnahmeelementes bewirkt,
dass die Summe der relativen flächenbezogenen senkrechten Wärmeströme
im Aufnahmeelement in gleicher Größenordnung mit
dem relativen flächenbezogenen senkrechten Wärmestrom
im Isolierungsblock ist und damit der von den zwei Temperatursensoren
erfasste Temperaturgradient im Innern des Isolierungsblocks ebenfalls
in gleicher Größenordnung mit dem Temperaturgradienten über
dem Aufnahmeelement ist. Die Anisotropie der Wärmeleitung
reduziert den Fehlereinfluss des seitlichen Wärmestroms
in den Wärmebilanzgleichungen durch eine Verminderung des
seitlichen Wärmestroms selbst. Die Anisotropie der Wärmeleitung
wird durch die Ausbildung einer Strukturierung des Aufnahmeelements
erreicht.
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In
bevorzugter Weise kann eine Strukturierung derart erfolgen, dass
nach Vorgabe der Abmessungen des Isolierblocks und des Aufnahmeelements
unter Einbeziehung des Wärmedurchgangskoeffizienten und
der Wärmeleitfähigkeit der Materialien des Isolierungsblocks
und des Basismaterials des Aufnahmeelements eine Anzahl ringförmiger
Nuten konzentrisch zum Mittelpunkt des Isolierungsblocks eingebracht
wird, die mit einem Material gefüllt werden, dessen Wärmeleitfähigkeit
geringer als diejenige des Basismaterials des Aufnahmeelementes
ist. Das die Nuten ausfüllende Material kann dabei gasförmig,
beispielsweise Luft, aber auch fest, porös oder viskos
ausgebildet sein. Die Anzahl und die Dimensionierung der ringförmigen
Nuten sind dabei neben den vorgegebenen Abmessungen und Materialeigenschaften
vom beabsichtigten Grad der Anisotropie abhängig.
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Die
Anisotropie der Wärmeleitung im Aufnahmeelement ist bevorzugt
so ausgebildet ist, dass der horizontale Wärmedurchgangskoeffizient
um den Faktor von 2 bis 20 geringer als der vertikale Wärmedurchgangskoeffizient
ausgebildet ist.
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Die
Anisotropie der Wärmeleitung im Isolierungsblock ist bevorzugt
so ausgebildet, dass der horizontale Wärmedurchgangskoeffizient
um den Faktor von 2 bis 20 geringer als der vertikale Wärmedurchgangskoeffizient
ausgebildet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird eine Anisotropie
der Wärmeleitfähigkeit im Aufnahmeelement durch
eine Gruppe von vertikalen Bohrlöchern erreicht, wodurch
die horizontale Wärmeleitung gering gegenüber
der vertikalen Wärmeleitung ist, da die horizontale Wärmeleitfähigkeit
durch die geringere Wärmeleitfähigkeit von Luft
im Vergleich zur Wärmeleitfähigkeit des schaumartigen
Materials des Aufnahmeelementes herabgesetzt wird. Eine unterseitige
Haftschicht und eine oberseitige Isolierungsschicht am Aufnahmeelement verhindern
dabei eine mögliche Luftbewegung in den Bohrlöchern,
welche ansonsten die isolierende Wirkung der Luft beeinträchtigen
würde.
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In
einer weiteren Gestaltungsvariante sind anstatt der Bohrlöcher
mehrere ringförmige Nuten radialsymmetrisch in das Aufnahmeelement
eingebracht.
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Als
Gestaltungsvarianten der Nuten können dabei ununterbrochene
konzentrische Kreise im Aufnahmeelement eingebracht sein, eine weitere
Variante ist eine Kombination aus Nuten und Stützstreben.
Die Stützstreben sind dabei bevorzugt aus dem Material
des Aufnahmeelementes ausgebildet, wobei die Stützstreben
als zusätzliche Elemente in das Aufnahmeelement eingebracht
sind oder auch als Teile des Aufnahmeelementes selbst ausgeprägt
sein können.
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Eine
Anzahl konzentrischer Nuten sind dabei mit den Stützstreben
in vorteilhafter Weise so versetzt im Aufnahmeelement angeordnet,
dass der horizontale Wärmestrom vom Isolierungsblock weg
nicht in direkter und geradliniger Richtung entlang der Stützstreben
vom Zentrum der Isolierblocks hin zum Rand des Aufnahmeelements
abfließen kann. Damit wird eine flächenmäßig
weitgehend homogene Verteilung des horizontalen Wärmestroms
im Aufnahmeelement erreicht.
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Die
Bohrlöcher oder die ringförmigen Nuten sind bevorzugt
mit einem Material ausgefüllt, dessen Wärmeleitfähigkeit
geringer ist als die Wärmeleitfähigkeit des Aufnahmeelementes.
Das ausfüllende Material in den Bohrlöchern oder
Nuten ist dabei durch eine geringe Wärmeleitfähigkeit
im Bereich zwischen 0,01 W/mK und 0,1 W/mK gekennzeichnet. Das ausfüllende
Material kann dabei gasförmig, beispielsweise mit Luft,
aber auch fest, porös oder viskos ausgebildet sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform können mindestens
zwei unterschiedliche Materialien zum Ausfüllung der Nuten
oder Bohrlöcher verwendet werden. Damit ist eine Gestaltung
des Aufnahmeelements hinsichtlich der Festigkeit und Flexibilität
möglich. Wenn die Wärmeleitfähigkeiten
der verwendeten Füllmaterialien voneinander verschieden
sind, so kann die Anisotropie der Wärmeleitung dadurch
ebenfalls gestaltet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist das Aufnahmeelement
aus einem Material ausgeführt, welches durch eine geringe
Wärmeleitfähigkeit im Bereich zwischen 0,05 W/mK
und 0,3 W/mK gekennzeichnet ist. Ein bevorzugtes Material für
das Aufnahmeelement ist Polyethylen (PE), weitere Materialvarianten
für das Aufnahmeelement sind Polyetheretherketon (PEEK),
Polymethylmethacrylat (PMMA), geschlossenporige, poröse
oder schaumartige Isolierwerkstoffe, wie Silikone, Gummi oder gummierte
Schäume.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführung ist der Isolierungsblock
aus einem Material ausgeführt, welches durch eine geringe
Wärmeleitfähigkeit im Bereich zwischen 0,05 W/mK
und 0,3 W/mK gekennzeichnet ist. Ein bevorzugtes Material für
den Isolierungsblock ist Polyetheretherketon (PEEK), weitere Materialvarianten
sind Polyethylen (PE), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat
(PC) oder Polysulfon (PSU).
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Die
Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen
1 bis 8 schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen ausführlich beschrieben.
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Dabei
zeigen:
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1 einen
Doppeltemperatursensor nach dem Stand der Technik in zylindrischer
Ausführung in perspektivischer Ansicht,
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2 den
erfindungsgemäßen Doppeltemperatursensor nach 1 mit
einem strukturierten Aufnahmeelement in einer Halbschnittdarstellung
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3 einen
Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Doppeltemperatursensor
und das Aufnahmeelement mit einer zusätzlichen Isolierungsschicht
und einer Haftschicht
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4 eine
Draufsicht der Anordnung nach 2
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5 eine
Variante nach 4 mit einer besonderen Bohrlochanordnung
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6 eine
Variante nach 4 mit einer Anordnung konzentrisch
eingebrachter Nuten
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7 eine
Ausführungsvariante nach 6 mit einer
Anordnung von Stützstreben
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8 eine
Ausführungsvariante nach 7 mit einer
alternativen Anordnung von Stützstreben
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In 1 ist
ein Doppeltemperatursensor 1 nach dem Stand der Technik
in zylindrischer Ausführung in einer perspektivischen Ansicht
dargestellt. Der Doppeltemperatursensor 1 weist einen als
Gehäuse ausgeformten Isolierungsblock 4 auf. Zwei
Temperaturmessfühler 2, 3 sind in dem
Isolierungsblock 4 vertikal übereinander jeweils
oberflächennah eingebracht, sodass der erste Temperaturmessfühler 2 die
hautseitige Temperatur T1 und der zweite Temperaturfühler 3 die
umgebungsseitige Temperatur T2 sensorisch erfasst. Das Isolationsmaterial
des Isolierungsblockes 4 ist gekennzeichnet durch eine
Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,05 W/mK und 0,3
W/mK. Die elektrischen Verbindungen 6 der Temperaturmessfühler 2, 3 werden
aus dem Isolierungsblock 4 heraus an das Aufnahmeelement 8 (2)
geführt und können geradlinig, spiral-, kreis-,
mäander-, zickzack-, sternförmig oder in Form
eines Polygons unterseitig in dem Aufnahmeelement 8 nach
außen geführt sein. Dabei sind die elektrischen
Verbindungen 6 vorzugsweise in einer dafür vorgesehenen
Schlitzung im Aufnahmelement 8. eingebettet. Die Temperaturmessfühler 2, 3 sind
vorzugsweise baugleiche, temperaturabhängige, resistive
Elemente, wie NTC- oder PTC-Elemente, beispielsweise Platintemperaturmessfühler.
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Von
einem ersten Temperatursensor 2 wird eine der Hautoberfläche 9 proportionale
Temperatur T1, von einem zweiten Temperatursensor 3 wird
eine der Umgebungsluft proportionale Temperatur T2 erfasst.
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Zu
einer Verwendung des Doppeltemperatursensors 1 zur Messung
einer körpernahen Temperatur an einem Menschen ist die
unterseitige Oberfläche des Isolierblocks 4, welche
zur Adaption an die Hautoberfläche 9 bestimmt
ist, für eine optimale Wärmeübertragung
der Hauttemperatur an das Temperatursensorelement 2 vorzugsweise
zur Hautoberfläche hin gewölbt ausgeformt.
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In 2 ist
in einem perspektivischen Halbschnitt eine erste Anordnung 11 eines
Doppeltemperatursensors mit einem Isolierungsblock 4 und
einem Aufnahmeelement 8 dargestellt, welches den Isolierungsblock 4 in
radialer Richtung umgibt. Das Aufnahmeelement 8 dient der
seitlichen Temperaturisolation. Hierbei kann das Material des Aufnahmeelements 8 entsprechend
der Anwendung des Doppeltemperatursensors 1 verschieden
vom Material des Isolierungsblocks 4 ausgeführt
sein, beispielsweise aus einem porösen oder schaumartigen
Werkstoff. Die Temperaturmessfühler im Isolierungsblock 4 und
die elektrischen Verbindungen, sowie die Hautoberfläche
sind in der 2 nicht mit dargestellt.
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Mindestens
einer der Wärmeleitfähigkeiten der Materialien
des Aufnahmeelementes 8 und des Isolierungsblockes 4 weisen
dabei eine Anisotropie zwischen vertikaler und horizontaler Richtung
auf, wobei die Anisotropie so ausgebildet ist, dass die horizontale
Wärmeleitung gering gegenüber der vertikalen Wärmeleitung ist.
Die Anisotropie der Wärmeleitung im Aufnahmeelement wird
durch eine Gruppe von Bohrlöchern 10 bewirkt,
die konzentrisch um den Isolierungsblock angeordnet sind.
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In
einer in 3 dargestellten Ausführung
ist eine zweite Anordnung 12 eines Doppeltemperatursensors
mit einem Isolierungsblock 4, einem Aufnahmeelement 8,
einer Isolierungsschicht 7 und einer Haftschicht 5 als
erweiterte Variante der ersten Anordnung 11 im Querschnitt
gezeigt.
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Gegenüber
der Ausführung der ersten Anordnung 11 nach 2 wird
in der zweite Anordnung 12 die der Hautoberfläche 9 abgewandte
obere Seite des Aufnahmeelementes 8 zusätzlich
mit einer dünnen Isolierungsschicht 7 versehen,
um bei einem plötzlichen Temperaturwechsel ein Überschwingen
der Messsignale zu verhindern. Unterseitig ist ringförmig
eine Haftschicht 5 an dem Aufnahmeelement 8 angebracht,
welche die Anbringung der zweiten Anordnung 12 eines Doppeltemperatursensors
an die Hautoberfläche 9 ermöglicht. Weiterhin
ist in 3 eine Gruppe von mit Luft gefüllten
Bohrlöchern 10 gezeigt, durch die die Anisotropie
der Wärmeleitfähigkeit so gestaltet wird, dass
die horizontale Wärmeleitung gering gegenüber
der vertikalen Wärmeleitung ist, da die insgesamt wirkende
horizontale Wärmeleitfähigkeit durch die geringere
Wärmeleitfähigkeit von Luft im Vergleich zur Wärmeleitfähigkeit
des Aufnahmeelementes 8 aus schaumartigen Material herabgesetzt
wird. Eine unterseitige Haftschicht 5 und eine oberseitige
Isolierungsschicht 7 am Aufnahmeelement 8 decken
die Bohrlöcher 10 beidseitig ab und verhindern
dadurch einerseits eine mögliche Luftbewegung in den Bohrlöchern 10,
andererseits dient die Haftschicht 5 zur Befestigung der
Anordnung aus Isolierungsblock 4 und Aufnahmeelement 8 an
der Hautoberfläche 9, sowie die Isolierungsschicht 7 als
Schutz vor einem Überschwingen des Messsignals bei einem
plötzlichen Temperaturwechsel.
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In 4 ist
eine Draufsicht einer Anordnung 11 nach 2 gezeigt,
eine Gruppe von 12 Bohrlöchern 10 ist dabei radialsymmetrisch
um den Isolierblock 4 angeordnet. Die Anzahl von zwölf
Bohrlöchern auf einem einzigen konzentrischen Kreis, sowie
der Abstand des konzentrischen Kreises zum äußeren
Rand des Aufnahmeelements 8 ist beispielhaft, bedingt durch
die Abmessungen des Aufnahmeelements 8 und die Bohrlochdurchmesser
ist die Anzahl der konzentrischen Kreise bis in einen Bereich von
zwanzig Kreisen und die Anzahl von Bohrlöchern bis in einen
Bereich von insgesamt einigen Hundert an Bohrlöchern im
Aufnahmeelement 8 umsetzbar.
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In 5 ist
eine besondere Variante der Anordnung 11 nach 4 der
Gruppen von Bohrlöchern 10 in einer Draufsicht
gezeigt. Die Bohrlöcher sind dabei in mehreren Teilgruppen
radialsymmetrisch um den Isolierungsblock 4 angeordnet,
wobei beispielhaft zwei Teilgruppen im geringen Abstand jeweils
um einen Bohrlochdurchmesser radial zueinander versetzt angeordnet
sind. Diese Anordnung ergibt bei einer großen Anzahl von
nahe beieinander liegenden Bohrlöchern eine größtmögliche
verbleibende Stabilität des Aufnahmeelements 8.
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In 6 ist
in einer Draufsicht eine alternative Variante einer Anordnung 11 nach 4 gezeigt,
wo anstatt der Bohrlöcher mehrere konzentrisch angebrachte
ringförmige Nuten 20 radialsymmetrisch um den Isolierungsblock 4 angeordnet
sind. Die ringförmigen Nuten 20 sind dabei mit
einem Material ausgefüllt, dessen Wärmeleitfähigkeit
geringer ist als die Wärmeleitfähigkeit des Aufnahmeelementes 8.
Das Material kann dabei Luft sein. Beispielhaft ist eine Anzahl
von zwei Nuten 20 gezeigt, wobei eine Nut 20 direkt
am Isolierungsblock 4 und eine weitere Nut 20 nahe
am äußeren Umfang des Aufnahmeelementes 8 angeordnet
ist. Bedingt durch die Abmessungen des Aufnahmeelementes 8 und
die Nutbreiten ist aber auch eine größere Anzahl
von Nuten umsetzbar.
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Die
Anisotropie der Wärmeleitung wird durch die Strukturierung
des Aufnahmeelementes 8 mit eingebrachten Nuten 20 erreicht.
Eine beispielhafte Vorgehensweise zur Ermittlung der Dimensionierung
der Strukturierung ist dabei durch den Ablauf folgender Schritte
gekennzeichnet:
Zuerst wird ein Zielbereich des Faktors der
Anisotropie festgelegt. Der Faktor der Anisotropie beschreibt das Verhältnis
des senkrechten Wärmedurchgangskoeffizienten zum waagerechten
Wärmedurchgangs koeffizienten im Aufnahmeelement 8.
Für dies Beispiel soll der Faktor in einem Bereich von
8 bis 12 liegen.
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Auf
Basis der Abmessungen des Isolierblocks 4, werden die Abmessungen
des Aufnahmeelementes 8 festgelegt, wie Aufnahmeelementhöhe
he, innerer Durchmesser di und äußerer Durchmesser
de.
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Unter
Einbeziehung des Wärmedurchgangskoeffizienten ks des Isolierungsblocks 4 und
der Wärmeleitfähigkeiten λe, λl
des Aufnahmeelementes 8 und des in die Nuten eingefüllten
Materials sind die äußeren Randbedingungen vorgegeben,
wie die nachfolgende Strukturierung der Nuten 20 erfolgen
kann. Als weitere Bedingung wird die Anzahl der ringförmigen
Nuten vorgegeben, sowie, dass die Nuten mit gleicher Breite ausgeführt
sein sollen. Aus der Lage der Nuten und der Breite der Nuten ergeben
sich die Nutkreisdurchmesser d1, d2, d3.
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Das
nachfolgende Zahlenbeispiel ist auf eine Umsetzung mit homogenem
Polyethylen (PE) als Basismaterial des Aufnahmeelementes 8 ausgelegt.
Die Nuten werden mit Luft gefüllt. Die Abmessungen sind
wie folgt: he = 6 mm; di = 10 mm; d1 = 12,82 mm; d2 = 23,18 mm,
d3 = 26 mm; d4 = 28 mm; de = 30 mm. Die wärmespezifische
Materialeigenschaft ist in diesem Beispiel im Fall Von PMMA für
den Isolierungsblock 4 wie folgt gegeben: ks = 50 W/m2K.
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Für
den vertikalen Wärmedurchgangskoeffizienten kv des Aufnahmelementes 8 wird
zur Erreichung gleicher flächenbezogener senkrechter Wärmeströme
von der Körperoberfläche zur Umgebung ebenfalls
ein Wert für kv = 50 W/m2K gewählt.
Auf Basis der zylindrischen Geometrie des Aufnahmeelementes 8 (he,
de, di) und dem gewählten senkrechten Wärmedurchgangskoeffizienten
kv = 50 W/m2K des Aufnahmeelementes 8 wird
im nächsten Schritt mit Hilfe der Formel 1 ein Wert für
den horizontalen Wärmedurchgangskoeffizienten kl eines
unstrukturierten Aufnahmeelementes ermittelt.
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In
diesem Beispiel ergibt sich ein Wert für den horizontalen
Wärmedurchgangskoeffizienten kl von 18.2 W/m2K.
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Aus
den Nutkreisdurchmessern d1, d2, d3, innerem Durchmesser di und äußerem
Durchmesser de, in Verbindung mit den Wärmeleitfähigkeiten λe
= 0,4 W/mK des Aufnahmeelements, λl = 0,026 W/mK für
ruhende Luft als Füllmaterial für die Nuten kann
mit Hilfe von Formel 2 dann der veränderte horizontale
Wärmedurchgangskoeffizienten kl_s des strukturierten Aufnahmeelementes 8 ermittelt
werden.
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In
diesem Beispiel ergibt sich bei einem kv von 50 W/m2K
ein kl_s von 4.31 W/m2K für das
strukturierte Aufnahmeelement 8. Daraus ergibt sich ein
Faktor der Anisotropie von 11,6 zwischen dem vertikalen Wärmedurchgangskoeffizienten
kv und dem horizontalen, durch Strukturierung veränderten
Wärmedurchgangskoeffizienten kl_s. Durch eine Variation
der Anzahl und der Dimensionierung der ringförmigen Nuten
und der verwendeten Materialien ist der Grad der Anisotropie einstellbar.
Eine weitere Möglichkeit zur Gestaltung des Faktors der
Anisotropie ist die Verwendung von mindestens zwei unterschiedlichen
Füllmaterialien für die Nuten. Im Beispiel sind
dann entsprechend in Formel 2 die Werte für die Wärmeleitfähigkeiten λ der
unterschiedlichen Füllmaterialien einzusetzen.
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Die
durch die Anwendung gegebenen Randbedingungen und die für
die Anwendung geeigneten Materialien (PEEK, PE, PMMA, PC, PSU) und
deren Kombinationen ergeben dabei eine Vielfältigkeit der
Kombinationen. Nach Vergleich mit dem beabsichtigten Zielbereich
des Anisotropie-Faktors wird dann in iterativen Schritten durch
leichte Veränderung der Geometriedaten d1, d2, d3 eine
für die Herstellung praktikable Variante im Zielbereich
des Anisotropie-Faktors ausgewählt. Der Wert des Faktors
der Anisotropie liegt mit 11,6 dabei in diesem Beispiel im Zielbereich
der Vorgabe, sodass weitere Iterationsschritte bezüglich
Nutbreite und Nut-Anzahl nicht erforderlich sind.
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In 7 ist
eine Variante einer Anordnung 11 nach 6 als
Draufsicht dargestellt, wobei die Nuten 20 unterbrochen
sind und somit Stützstreben 22 im Aufnahmeelement 8 entstehen.
Damit wird das Aufnahmeelement in der Struktur erhalten, mit dem
Vorteil, dass keine ober- und unterseitige Schicht zur mechanischen Stabilisierung
notwendig ist. Die Dimensionierung der Stärke von Isolierungsschicht
(3) und der Haftschicht (3) ist somit
unabhängig von der Struktur des Aufnahmeelementes 8 und Beispielhaft
ist eine Anzahl von zwei Nuten 20 gezeigt, wobei beide
Nuten in einem Abstand voneinander und im Abstand zum Isolierungsblock 4 und
dem äußeren Umfang des Aufnahmeelementes 8 angeordnet
sind. Beispielhaft ist eine Anzahl von drei Stützstreben 22 gezeigt.
Bedingt durch die Abmessungen des Aufnahmeelementes 8 und
die Nutbreiten, die Anzahl von Nuten, die Breite der Stützstreben
und die Anforderungen an die Stabilität und Flexibilität
des Aufnahmeelementes kann in der Anwendung eine größere
Anzahl von Stützstreben 22 erforderlich sein.
Die Berechnung des horizontalen Wärmedurchgangskoeffizienten
dieser Variante basiert im Prinzip auf den zu 6 dargelegten
Formeln, allerdings ist die Geometrie der Stützstreben 22 dabei
in die Formel 2 mit einzubeziehen.
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In 8 ist
eine Variante einer Anordnung 11 nach 7 als
Draufsicht dargestellt, dabei sind die verbleibenden Stützstreben 22 so
in vorteilhafter Weise versetzt im Aufnahmeelement 8 angeordnet,
dass kein horizontaler Wärmestrom vom Isolierungsblock 4 in
direkter und geradliniger Richtung entlang der Stützstreben
vom Zentrum der Isolierblocks 4 zum Rand des Aufnahmeelements 8 an
die Umgebung abfließen kann. Damit wird trotz der Stützstreben 22 eine
weitgehend homogene Verteilung des horizontalen Wärmestroms
erreicht. Beispielhaft ist eine Anzahl von insgesamt sechs, sternförmig
versetzt angeordneten Stützstreben 22 gezeigt.
Andere Anordnungen der Versetzung und der Anzahl von Stützstreben 22 sind
möglich.
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- 1
- Doppeltemperatursensor
- 2
- erster
Temperaturmessfühler
- 3
- zweiter
Temperaturmessfühler
- 4
- Isolierungsblock
- 5
- Haftschicht
- 6
- elektrische
Verbindungen
- 7
- Isolierungsschicht
- 8
- Aufnahmeelement
- 9
- Hautoberfläche
- 10
- Gruppe
vertikaler Bohrlöcher
- 11
- erste
Anordnung eines Doppeltemperatursensors
- 12
- zweite
Anordnung eines Doppeltemperatursensors
- 20
- Nuten
- 22
- Stützstreben
- he
- Aufnahmeelementhöhe
- di
- innerer
Durchmesser
- de
- äußerer
Durchmesser
- d1,
d2, d3
- Nutkreisdurchmesser
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10038247
C2 [0001]
- - US 7299090 [0002]