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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bremsanlage für einen
Anhänger eines Kraftfahrzeugs gemäß einzelnen
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung
eine Bremsanlage für einen Anhänger eines Kraftfahrzeugs
gemäß einzelnen Merkmalen des Patentanspruchs
4 oder 9.
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STAND DER TECHNIK
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Aus
EP 0 792 783 B1 ist
das Problem bekannt, dass bei einer Bremsanlage eines Anhängers eines
Kraftfahrzeuges eine Verringerung oder ein Entfall eines Druckes
in einer Vorratsleitung auftreten kann, der insbesondere
- – durch ein Abkoppeln der Vorratsleitung,
- – eine Leckage im Vorratsleitungsstrang,
- – einen Abriss einer Vorratsleitung,
- – einen Druckeinbruch in dem Zugfahrzeug
- – oder einen Unfall
verursacht sein kann.
Gemäß dem in EP 0 792 783 B1 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird in einem derartigen Fall eine Notbremsung ausgelöst,
indem automatisiert Betriebsbremszylinder des Anhängers beaufschlagt
werden. Folge einer derartigen Notbremsung ist, dass der Anhänger
auch anschließend im Stillstand durch die Betriebsbremszylinder
gebremst ist. Um eine gesicherte Parkstellung zu gewährleisten,
ist in bekannten Bremsanlagen üblicherweise ein Parkventil
vorgesehen, welches für eine Parksituation manuell in eine
Entlüftungsstellung verbracht werden muss, in welcher eine
Entlüftung eines Federspeicherbremszylinders erfolgt. Da
allerdings über die Notbremsfunktion bereits die Betriebsbremszylinder
druckbeaufschlagt sein können, ist es in der Vergangenheit
wiederholt dazu gekommen, dass der Fahrer vergisst, die Entlüftungsstellung
des Parkventils manuell herbeizuführen. Dies hat aber zur
Folge, dass mit erneutem Einwirken des Vorratsleitungsdruckes infolge
eines erneuten Ankoppelns der Vorratsleitung an ein Zugfahrzeug
die Notbremsfunktion aufgehoben wird, was eine Entlüftung
der Betriebsbremszylinder zur Folge hat. In diesem Zustand ist der
Anhänger ohne gebotene vorherige manuelle Betätigung
des Parkventils ungebremst, was eine Gefahrensituation herbeiführen
kann, die schlimmstenfalls tödlich für den Fahrer
sein kann.
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Zur
Vermeidung dieser Gefahrensituation schlägt
EP 0 792 783 B1 ein modifiziertes
Parkventil vor, welches eine in an sich bekannter Weise ausgebildete
Steuereinheit besitzt, in der ein Ventilelement, hier ein Ventilschieber,
in einer Entlüftungsstellung eine zu den Federspeicherbremszylindern
führende Leitung entlüftet und in einer Belüftungsstellung
eine Belüftung der Federspeicherbremszylinder ermöglicht.
Eine Betätigungsfeder beaufschlagt das Ventilelement derart,
dass sich dieses in entspanntem Zustand in der Entlüftungsstellung
befindet, während die Beaufschlagung der Betätigungsfeder
in Richtung der Belüftungsstellung zunimmt. Zur automatischen
Herbeiführung einer Parkstellung schlägt die Druckschrift
eine automatische Betätigungseinheit vor, die dafür
Sorge trägt, dass für ausreichenden Druck in der
Vorratsleitung unter Beaufschlagung der Betätigungsfeder
das Ventilelement in der Belüftungsstellung ist, in welcher
der Federspeicherbremszylinder belüftet ist. Hierzu besitzt
die Betätigungseinheit einen Kolben, der vom Druck in der
Vorratsleitung beaufschlagt ist. Der druckbeaufschlagte Kolben erzeugt
eine Kraft, die für anliegenden Druck in der Vorratsleitung
entgegen der Wirkung der Betätigungsfeder das Ventilelement
in die Belüftungsstellung hält. Mit Entlüftung
der Vorratsleitung entfällt diese Kraft, so dass die Betätigungsfeder
das Ventilelement in die Entlüftungsstellung bringt, in
der der Federspeicherbremszylinder automatisch entlüftet
wird. Dieses ist sowohl in einer Notbremssituation der Fall als
auch für ein Abstellen des Anhängers mit Abkoppeln
der Vorratsleitung. Mit Eintritt einer Notbremssituation wird eine
maximale Bremswirkung erzielt, welche ein Blockieren der Räder
des Anhängers zur Folge hat, was einen unkontrollierten
Bewegungszustand des Anhängers zur Folge haben kann.
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Kurz
zusammengefasst basiert
EP
0 792 783 B1 somit auf dem Grundgedanken, neben einem Anhängerbremsventil
mit Notbremsfunktion auch das Parkventil mit einer zusätzlichen
"Notbremsfunktion" auszustatten, welche zur Folge hat, dass das
Parkventil mit Einbruch des Druckes in der Vorratsleitung – sei
es in einem Notfall oder in einer echten Parksituation – automatisiert
in eine Park- oder Entlüftungsstellung verbracht wird.
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EP 0 792 783 B1 ist
darüber hinaus zu entnehmen, dass in einer Notbremssituation
eine Addition der Kräfte des Betriebsbremszylinders und
des Federspeicherbremszylinders bei gleichzeitiger Belüftung
des Betriebsbremszylinders und Entlüftung des Federspeicherbremszylinders
infolge der Entlüftung über das Parkventil in
der Entlüftungsstellung dadurch vermieden werden kann,
dass ein Wechselventil vorgesehen ist. Der Ausgang dieses Wechselventils
ist (hier über ein Schnelllöseventil) mit dem Federspeicherbremszylinder
verbunden, während ein erster Eingang des Wechselventils
mit dem Parkventil und ein zweiter Eingang des Wechselventils mit dem
Betriebsbremszylinder bzw. einem Relaisventil, welches der Erzeugung
eines Bremsdruckes für den Betriebsbremszylinder dient,
verbunden ist. Durch den Einsatz des Wechselventils wird in einer
Notbremssituation, in welcher das Parkventil automatisch in die
Entlüftungsstellung gebracht wird, infolge des höheren
an dem Betriebsbremszylinder anliegenden Druckes der Federspeicherbremszylinder nicht
entlüftet, sondern mit dem Betriebsbremsdruck beaufschlagt,
so dass die Entlüftung des Federspeicherbremszylinders
(zumindest teilweise) verhindert ist.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bremsanlage
vorzuschlagen, die
- – einerseits bei
einer großen Betriebssicherheit einen geregelten Bremsvorgang
auch in einer Notbremssituation ermöglicht und
- – andererseits eine automatische Überführung
eines Parkventils in eine Entlüftungsstellung ermöglicht.
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LÖSUNG
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Die
Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß entsprechend
einem ersten Lösungsvorschlag mit den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen dieser erfindungsgemäßen
Lösung ergeben sich gemäß den abhängigen
Patentansprüchen 2 und 3. Eine zweite Lösung der
der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist durch eine Bremsanlage
gemäß Patentanspruch 4 gegeben. Erfindungsgemäße
weitere Ausgestaltungen dieser Lösung sind durch die Merkmale
der abhängigen Patentansprüche 5 bis 8 definiert.
Eine dritte Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden
Aufgabe ist durch eine Bremsanlage mit den Merkmalen den unabhängigen
Patentanspruchs 9 gegeben. Eine weitere Ausgestaltung dieser Lösung
ergibt sich entsprechend dem abhängigen Patentanspruch
10.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Den
erfindungsgemäßen Lösungen liegt zunächst
die Erkenntnis zugrunde, dass für den Fall, dass sowohl
ein Anhängerbremsventil als auch ein Parkventil jeweils
mit einer "Notbremseinheit" ausgestattet sind, diese redundante
Notbremsfunktion vorteilhaft ist in einer Parksituation, in welcher über
die "Notbremseinheit" des Parkventils automatisiert bewirkt werden
kann, dass das Parkventil in eine Entlüftungsstellung überführt
wird. Hierdurch ist die Betriebssicherheit in einer Parksituation
unabhängig davon, ob ein Benutzer ordnungsgemäß das
Parkventil in seine Entlüftungsstellung bringt oder dieses
vergisst.
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Andererseits
hat die Erfindung erkannt, dass in einer echten Notbremssituation
für einen sich bewegenden Anhänger mit Abfall
des Drucks in einer Vorratsleitung eine gleichzeitige Aktivierung
der Notbremseinheit des Anhängerbremsventils einerseits und
des Parkventils andererseits zu Problemen führen kann.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bremsanlage mit einer
Regeleinrichtung zur Durchführung eines geregelten Bremsvorganges über
Betriebsbremszylinder verfügt. Bei einer derartigen Regeleinrichtung
handelt es sich beispielsweise um eine ABS-Einrichtung, eine EBS-Einrichtung und/oder
eine ALB-Einrichtung, für die eine Regelung einer Bremskraft
entsprechend einem Beladungszustand des Anhängers und/oder
der Traktion des Anhängers auf der Fahrbahn erfolgt mit
dem Reglungsziel, eine Blockade der Räder vor dem Stillstand
des Anhängers zu vermeiden. In einem derartigen Fall kann
die Interaktion zwischen der Notbremseinheit des Anhängerbremsventils
mit einer Druckbeaufschlagung der Betriebsbremszylinder und der
Notbremsfunktion des Parkventils mit einer Entlüftung des
Federspeicherbremszylinders zur Folge haben, dass die Regeleinrichtung
zur Durchführung eines geregelten Bremsvorganges versagt.
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Die
unterschiedlichen erfindungsgemäßen Lösungen
basieren auf dem gemeinsamen Grundgedanken, dass eine automatische
Betätigungseinheit des Parkventils für eine echte
Parksituation, also ein Ruhen des Anhängers, wirksam werden
soll, wie dieses in einer möglichen Ausführungsform
für die in
EP 0
792 783 B1 bekannte Lösung der Fall ist, also
in Form einer automatisierten Herbeiführung einer Entlüftungsstellung.
Hingegen erfolgt eine Verhinderung der automatischen Entlüftung
des Federspeicherbremszylinders durch die Betätigungseinheit
des Parkventils, wenn sich das Fahrzeug bewegt und ein Abfall des
Druckes in der Vorratsleitung auftritt. Hierdurch können
Probleme infolge einer Interaktion einer Notbremsfunktion eines
Anhängerbremsventils und einer Notbremsfunktion eines Parkventils
in einer Notbremssituation vermieden werden, ohne dass auf den Komfort
und die erhöhte Sicherheit einer automatisierten Entlüftung
des Federspeicherbremszylinder in einer Parksituation mit Abfall
des Drucks in der Vorratsleitung verzichtet werden muss.
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Die
genannte Verhinderung kann gemäß einer ersten
erfindungsgemäßen Lösung dadurch erfolgen,
dass die Betätigungseinheit des Parkventils zwar die Entlüftungsstellung
herbeiführt. Allerdings wird durch die weiteren zwischen
die Federspeicherbremszylinder und das Parkventil vor- oder nachgeschalteten
Bauelemente vermieden, dass es tatsächlich zur Entlüftung
des Federspeicherbremszylinders kommt.
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In
Ausgestaltung dieses ersten Lösungsgedankens bildet die
Regeleinrichtung mit einem Wechselventil eine Baueinheit, wobei
in der Baueinheit weitere elektrische, elektropneumatische oder
pneumatische Bauelemente integriert sein können. Eine derartige
Baueinheit bildet ein kompaktes Zulieferteil, welches vereinfacht
in den Anhänger montiert werden kann. Von dem Wechselventil
ist ein erster Eingang mit einem Anschluss des Parkventils verbunden,
wobei der Anschluss des Parkventils in der Entlüftungsstellung
entlüftet ist. Ein zweiter Eingang des Wechselventils ist
mit einem mit dem Betriebsbremszylinder verbundenen Anschluss der
Regeleinrichtung verbunden. Schließlich ist ein Ausgang
des Wechselventils mit dem Federspeicherbremszylinder verbunden.
Hierbei und im Folgenden kann das Merkmal "verbunden" (ebenso: "entlüftet";
"belüftet"; "zugeführt"; ...) eine beliebige unmittelbare
oder mittelbare Verbindung (Entlüftung; Belüftung;
Zuführung; ...) unter Zwischenschaltung weiterer beliebiger pneumatischer
Bauelemente umfassen. Somit kann das Wechselventil mit seiner grundsätzlichen
Integration in die Bremsanlage dem Wechselventil, welches in
EP 0 792 783 B1 mit
dem Bezugszeichen
6 gekennzeichnet ist, entsprechen, wobei
allerdings abweichend erfindungsgemäß die Baueinheit
gebildet ist.
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Infolge
des vorgenannten Wechselventils (im Folgenden auch als "erstes Wechselventil"
bezeichnet) kann der Federspeicherbremszylinder über das Parkventil
entlüftet oder mit einem geregelten Betriebsbremsdruck
belüftet werden. Der alleinige Einsatz dieses Wechselventils kann
aber dann zu einem Versagen der Regelung der Bremskraft in einer
Notbremssituation führen, wenn insbesondere infolge der
Traktionsverhältnisse bei Einsatz eines ABS-/EBS-Systems
und/oder des Beladungszustandes bei Einsatz einer ALB-Einrichtung
der ausgesteuerte Betriebsbremsdruck so klein ist, dass dieser nicht
ausreicht, um die Federspeicherbremszylinder in ausreichendem Maß zu
lösen. In diesem Fall geht die Regeleinrichtung davon aus,
dass eine Bremsung entsprechend dem ausgeregelten Betriebsbremsdruck
ausschließlich durch den Betriebsbremszylinder verursacht
wird, während tatsächlich zusätzlich
zumindest eine Teilbremskraft des Federspeicherbremszylinders wirkt.
Ein derartiger systematischer Regelungsfehler kann dazu führen,
dass schlimmstenfalls die Regelung der Bremskraft für die Notbremsung
versagt.
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Um
dieses zu vermeiden, ist erfindungsgemäß ein weiteres
Wechselventil vorgesehen. Dieses weitere Wechselventil ist zwischen
das erste Wechselventil und das Parkventil derart zwischengeschaltet,
dass ein erster Eingang in der Entlüftungsstellung des
Parkventils entlüftet ist, während ein zweiter
Eingang mit einer Steuerleitung der Regeleinrichtung verbunden ist.
Der Ausgang dieses weiteren Wechselventils ist mit dem ersten Eingang
des ersten Wechselventils, welches mit der Regeleinrichtung eine
Baueinheit bildet, verbunden. Die genannte Anordnung der beiden
Wechselventile hat letztendlich in einer Notbremssituation zur Folge,
dass in dem Fall eines Regelungseingriffs der Regeleinrichtung für
die Bremskraft, beispielsweise infolge mangelnder Traktion oder
Beladung, eine Belüftung des Federspeicherbremszylinders
nicht mit einem reduzierten, ausgeregelten Druck erfolgt, sondern
vielmehr mit dem ungeregelten Druck der Steuerleitung der Regeleinrichtung.
Dies bewirkt, dass die Belüftung des Federspeicherbremszylinders
unabhängig von dem Auftreten und dem Ausmaß eines
Regelungseingriffes der Regeleinrichtung ist, wodurch die zuvor
erläuterten fehlerhaften Regelungsvorgänge vermieden sind.
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Von
Vorteil kann die erfindungsgemäße Ausgestaltung
auch dann sein, wenn die mit der Regeleinrichtung und dem erstgenannten
Wechselventil gebildete Baueinheit zur Verringerung der Bauteilvielfalt
für unterschiedliche Anhänger Einsatz finden soll
- – sowohl in Verbindung mit einem Parkventil,
welches über die automatische Betätigungseinheit verfügt, über
die automatisiert eine Park- oder Entlüftungsstellung herbeigeführt
wird,
- – als auch in Verbindung mit einem Parkventil, welches über
keine automatische Betätigungseinheit verfügt.
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In
einem derartigen Fall kann für das Parkventil mit Betätigungseinheit
zusätzlich zu dem ersten Wechselventil in der ersten Baueinheit
das weitere Wechselventil in der erfindungsgemäßen
Weise in der Bremsanlage angeordnet werden, während für einen
Betrieb der Baueinheit für ein Parkventil ohne automatische
Betätigungseinheit das weitere Wechselventil nicht zwischen
die Baueinheit und das Parkventil zwischengeschaltet wird.
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In
weiterer Ausgestaltung einer derartigen Bremsanlage initiiert die
Regeleinrichtung mit der Detektion eines Abrisses der Vorratsleitung
oder eines Abfalls des Druckes in der Vorratsleitung automatisiert
einen geregelten Bremsvorgang über die Betriebsbremszylinder.
Hierbei kann die Detektion eines Abrisses der Vorratsleitung beispielsweise über einen
mechanischen oder elektrischen Sensor erfolgen, welcher die Anbindung
der Vorratsleitung oder des zugeordneten Kupplungskopfes kontrolliert.
Alternativ oder zusätzlich kann ein Drucksensor vorhanden
sein, welcher den Druck in der Vorratsleitung oder einen hiermit
korrelierenden Druck überprüft. Beispielsweise
kann der geregelte Bremsvorgang mit Unterschreiten eines Schwellwertes
des sensierten Druckes oder für einen kritischen Druckgradienten über
der Zeit eingeleitet werden.
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In
weiterer Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Bremsanlage ist das weitere Wechselventil in das Parkventil integriert.
Somit bildet sowohl das Parkventil mit dem weiteren Wechselventil
als auch die Regeleinrichtung mit dem ersten Wechselventil jeweils
eine Baueinheit, die ohne zusätzliche Montageschritte für
die Wechselventile verbaut werden können.
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Für
besondere Ausgestaltungen kann sogar eine Gestaltung der Anschlussverbindungen
des Parkventils an die mit Regeleinrichtung und Wechselventil gebildete
Baueinheit unabhängig davon erfolgen, ob das Parkventil
- – für eine erste Gruppe von
Anhängern mit automatischer Betätigungseinheit
und dem integrierten weiterem Wechselventil ausgebildet ist oder
- – für eine zweite Gruppe von Anhängern
ohne automatische Betätigungseinheit und ohne weiteres Wechselventil
ausgebildet ist,
wodurch eine Montage vereinfacht ist
und ein von dem Automatisierungsgrad der Betätigung des
Parkventils unabhängiges pneumatisches Schaltungs- und
Leitungsbild erzeugt werden kann.
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Für
die zweite, alternative Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden
Aufgabe erfolgte einer Verhinderung der automatischen Entlüftung
des Federspeicherbremszylinders durch die Betätigungseinheit
des Parkventils dadurch, dass ein elektrisch schaltbares Ventil
die Entlüftung verhindert, wobei eine elektrisches Steuersignal
des elektrisch schaltbaren Ventils unmittelbar oder mittelbar von
einem erkannten Fahrzustand abhängig ist. Beispielsweise kann
das elektrisch schaltbare Ventil dann eine Sperrstellung einnehmen,
wenn eine Notbremssituation erkannt wird, also eine Bewegung des
Anhängers detektiert wird mit einem Abfall des Druckes
in der Vorratsleitung. Insbesondere ist das elektrisch schaltbare
Ventil als elektrisch betätigbares Sperrventil ausgebildet.
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In
einer ersten Variante dieser Lösung ist das elektrisch
schaltbare Ventil in einer Leitung für eine Zufuhr des
Druckes in der Vorratsleitung zu dem Kolben der automatischen Betätigungseinheit
angeordnet. Diese Ausgestaltung hat zur Folge, dass mit Eintritt
einer Notbremssituation vermieden wird, dass eine automatische Betätigung
der Betätigungseinheit erfolgt bzw. künstlich
an dem Kolben ein Druck aufrechterhalten wird, obwohl der Druck
in der Vorratsleitung bereits abgefallen ist. Eine derartige Lösung kann
auch als eine "pneumatische Verriegelung" des Kolbens bezeichnet
werden.
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Gemäß einer
weiteren Variante dieser erfindungsgemäßen Lösung
wird zwar in einer Notbremssituation eine Betätigung der
Betätigungseinheit mit einer Bewegung des Kolbens und einer
Herbeiführung der Entlüftungsstellung hingenommen.
Allerdings wird eine tatsächliche Entlüftung durch
das elektrisch schaltbare Ventil vermieden, welches in diesem Fall
in einer Leitung zwischen dem Parkventil und dem Wechselventil angeordnet
ist. Somit hält das Ventil einen Druck aufrecht, obwohl
die Betätigungseinheit die Steuereinheit in die Entlüftungsstellung
bringt.
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In
alternativer Ausgestaltung dieser Variante kann das elektrisch schaltbare
Ventil auch in einer Leitung zwischen einer mit der Regeleinrichtung
und einem Wechselventil gebildeten Baueinheit und dem Federspeicherbremszylinder
angeordnet sein. Hierbei kann das elektrisch schaltbare Ventil beliebig
ausgebildet sein, bspw. in den genannten Leitungen mit weiteren pneumatischen,
elektrischen oder elektropneumatischen Bauelementen angeordnet sein und/oder
in das Parkventil oder in die mit der Regeleinrichtung gebildete
Baueinheit integriert sein.
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Für
eine dritte Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden
Aufgabe erfolgt die Verhinderung der automatischen Entlüftung
des Federspeicherbremszylinders durch die Betätigungseinheit
des Parkventils durch eine "mechanische" Verriegelungseinrichtung,
die den Kolben der Betätigungseinheit derart verriegelt,
dass der Kolben und damit die Steuereinheit trotz Abfalls des Druckes
in der Vorratsleitung für sich bewegenden Anhänger
nicht in die Entlüftungsstellung bewegt werden kann.
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Hierbei
kann die Verriegelungseinrichtung beliebig ausgestaltet und angesteuert
werden, solange diese eine echte Notbremssituation erkennen und/oder
verarbeiten kann. In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
erfolgt die Verriegelung und/oder Entriegelung der Verriegelungseinrichtung über
die Regeleinrichtung, in welcher ohnehin ein Signal über
das Auftreten einer Notbremssituation vorliegt. Die Regeleinrichtung
wirkt hierbei insbesondere elektrisch auf die Verriegelungseinrichtung
ein. Ebenfalls denkbar ist eine elektrische Ansteuerung eines elektropneumatischen
Ventils, welches einen Druck freischalten kann, welcher die Verriegelungseinrichtung
betätigen kann.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung
genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer
Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ
oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend
von erfindungsgemäßen Ausführungsformen
erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere
den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer
Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu
entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche
ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen
der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt.
Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen
dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese
Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche
kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen
aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen
der Erfindung entfallen.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert
und beschrieben. Hierbei zeigen 1 bis 12 unterschiedliche
Ausführungsformen von Bremsanlagen für einen Anhänger in
schematisierter Darstellung.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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1 zeigt
eine Bremsanlage 1 eines Anhängers, die in an
sich bekannter Weise mit einem Löseventil 2, einem
Anhängerbremsventil 3 oder einem Relaisventil,
einem manuell betätigbaren Parkventil 4, einem
Vorratsbehälter 5, einer Regeleinrichtung 6,
insbesondere eine ABS-Einheit, eine EBS-Einheit und/oder eine ALB-Einheit,
und einem Kombi-Bremszylinder 7 mit einem Federspeicherbremszylinder 8 und
einem Betriebsbremszylinder 9 ausgestaltet ist. Der Bremsanlage 1 wird über
einen Kupplungskopf Vorrat 10 Vorratsdruck eines Zugfahrzeuges
zu einer Vorratsleitung 11 zugeführt, die über das
Löseventil 2, welches manuell betätigbar
ist, mit dem Vorratsbehälter 5 verbunden ist. Über
eine Kupplungskopf Bremse 12 erfolgt eine Übergabe
eines Bremssteuerdruckes von dem Zugfahrzeug zu einer Bremssteuerleitung 13,
die mit einem Steueranschluss des Anhängerbremsventils 3 verbunden ist.
Unter Einsatz eines Wechselventils 14 sowie eines Rückschlagventils 15 sind
die genannten pneumatischen Bauelemente wie in 1 dargestellt
in an sich bekannter Weise pneumatisch miteinander verbunden, wobei
das hier dargestellte Parkventil 4 nicht dem Stand der
Technik entspricht, was im Folgenden noch näher erläutert
wird.
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2 zeigt
schematisch eine Bremsanlage 1 in erhöhtem Detaillierungsgrad.
Das Löseventil 2 besitzt einen Anschluss 16,
der mit der Vorratsleitung 11 verbunden ist, sowie zwei
Anschlüsse 17, 18. Das Löseventil 2 besitzt
zwei Stellungen. In der in 2 dargestellten
ersten Stellung ist der Anschluss 16 mit dem Anschluss 17 verbunden,
während der Anschluss 18 gesperrt ist. In einer
zweiten Stellung ist die Verbindung zwischen Anschluss 16 und
den Anschlüssen 17, 18 gesperrt, während
die Anschlüsse 17, 18 miteinander verbunden
sind. Hierzu besitzt das Löseventil 2 einen mit
dem Druck der Vorratsleitung 11 beaufschlagten Druckraum 19.
Der Druckraum 19 ist begrenzt durch eine Stirnseite eines Steuerschiebers 20.
Der Steuerschieber besitzt zwei Steuerkanten mit einem dazwischen
angeordneten Ringraum. In der ersten Stellung des Löseventils 2 sperrt
die dem Druckraum 19 zugewandte Steuerkante die Verbindung
zwischen den Anschlüssen 17, 18, während
diese Steuerkante in der zweiten Stellung die Verbindung zwischen
Anschluss 16 und den Anschlüssen 17, 18 sperrt,
während der Ringraum eine Verbindung zwischen den Anschlüssen 17, 18 schafft.
Für eine Druckbeaufschlagung der Vorratsleitung 11 befindet
sich das Löseventil 2 infolge der auf die Stirnfläche
des Steuerschiebers 20 einwirkenden Drucks der Vorratsleitung
in der in 2 dargestellten ersten Stellung,
während ohne Druck in der Vorratsleitung 11 die
erste und zweite Stellung des Löseventils 2 stabil
sind und die Stellung des Löseventils 2 manuell
durch Einwirken auf ein Betätigungsorgan 21 veränderbar
ist. Eine Verschiebung des Steuerschiebers 20 infolge des
Drucks in der Vorratsleitung 11 ist durch einen Anschlag
in der ersten Stellung begrenzt.
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Das
Anhängerbremsventil 3 besitzt einen Anschluss 22,
welcher mit dem Anschluss 17 verbunden ist, sowie einen
Anschluss 23, der mit dem Anschluss 18 verbunden
ist. Weiterhin besitzt das Anhängerbremsventil 3 einen
Anschluss 24, der mit einem dem Kupplungskopf zugeordneten
Behälter 25 für einen Nebenverbraucher
verbunden ist. Ein Anschluss 26 des Anhängerbremsventils 3 ist
mit der Bremssteuerleitung 13 verbunden. Ein weiterer Anschluss 27 ist über
den Vorratsbehälter 5 mit einem Anschluss 28 der
Regeleinrichtung 6 verbunden. Weiterhin besitzt das Anhängerbremsventil 3 einen Anschluss 29 sowie
einen Anschluss 30. Der Anschluss 29 ist mit einer
Steuerleitung 31 für die Regeleinrichtung 6 verbunden,
von der eine Leitung 32 abzweigt, die mit einem zweiten
Eingang 33 des Wechselventils 14 verbunden ist.
Der Anschluss 30 ist mit einem Anschluss 34 des
Parkventils 4 verbunden. Der Anschluss 17 des
Löseventils 2 ist mit einem weiteren Anschluss 35 des
Parkventils 4 verbunden. Ein Anschluss 36 ist
mit einem ersten Eingang 37 des Wechselventils 14 verbunden.
Ein Ausgang 38 des Wechselventils 14 ist mit dem
Federspeicherbremszylinder 8 verbunden. Die Regeleinrichtung 6 besitzt einen
Anschluss 39, der mit dem Betriebsbremszylinder 9 verbunden
ist und welchen die Regeleinrichtung 6 mit einem ausgeregelten
Druck des Vorratsbehälters 5 beaufschlagt, der
von dem Druck in der Steuerleitung 31 und von einer ABS-,
EBS- und/oder ALB-Funktion abhängig ist.
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In 3 ist
ein Anhängerbremsventil 3 in größerem
Detail dargestellt. In einem Gehäuse 40 ist ein
Steuerelement 41 verschieblich geführt und über eine
Feder 42 in der in 3 dargestellten
Stellung gegen einen Ventilsitz 43 des Gehäuses 40 unter
Abdichtung gepresst. Hiermit ist ein Ventil 44 geschaffen,
welches in der dargestellten Schließstellung die Anschlüsse 26, 29 voneinander
trennt, während in einer Öffnungsstellung, in
welcher die Feder 42 in höherem Maße
beaufschlagt ist, über das Ventil 44 eine Verbindung
zwischen den Anschlüssen 26, 29 geschaffen
ist. In einer Ausnehmung 45 des Gehäuses 40,
in welcher auch das Steuerelement 41 angeordnet ist, ist
in einer abgestuften Bohrung ein abgestufter Kolben 46 angeordnet.
Zwischen einer Mantelfläche des Kolbens 46 und
einer Bohrung des Gehäuses sind Ringkammern 47, 48 gebildet,
die über ein Rückschlagventil 49 voneinander
getrennt sind. Das Rückschlagventil 49 ermöglicht
ein Überströmen von der Ringkammer 47 zu
der Ringkammer 48, während eine umgekehrte Strömung
durch das Rückschlagventil unterbunden ist. Für
das dargestellte Ausführungsbeispiel ist das Rückschlagventil 49 mit
einer Rückschlaglippe ausgebildet. Die Ringkammer 47 ist mit
dem Anschluss 22 verbunden, so dass auf die Ringkammer 47 für
vorhandenen Druck in der Vorratsleitung 11 dieser Druck
wirkt. Die Ringkammer 48 ist mit den Anschlüssen 23, 27 verbunden.
Für vorhandenen Druck in der Vorratsleitung 11 strömt Druckluft
aus der Vorratsleitung 11 über den Anschluss 22,
die Ringkammer 47, das Rückschlagventil 49,
die Ringkammer 48 und den Anschluss 27 zu dem
Behälter 5, so dass ein Befüllung des
Vorratsbehälters 5 über das Anhängerbremsventil 3 ermöglicht ist.
Befindet sich hingegen das Löseventil 2 in seiner zweiten
Stellung, also nicht in der in 2 dargestellten
Stellung, sind die Ringkammern 47, 48 über
das Löseventil miteinander verbunden.
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Innenliegend
von dem Kolben 46 ist eine innere Kammer 50 gebildet,
die über eine Bohrung 51 mit der Ringkammer 48 ständig
verbunden ist. Weiterhin bilden das Steuerelement 41 und
der Kolben 46 ein Ventil 52, welches in geöffnetem
Zustand eine Verbindung zwischen der Kammer 50 über
die Ausnehmung 45 zu dem Anschluss 29 schafft.
Zur Bildung des Ventils 52 besitzt das Steuerelement 41 einen
umlaufenden Bund 53, der einen Ventilsitz 54 bildet.
Der Kolben 46 bildet in seinem Endbereich einen Ventilkörper 55,
der in geschlossenem Zustand des Ventils 52 unter Abdichtung
zur Anlage an den Ventilsitz 54 kommt. Während
das Ventil 44 mit Bewegung des Steuerelementes 41 nach
unten geöffnet wird, führt eine Relativbewegung
des Steuerelementes 41 gegenüber dem Kolben 46 nach
unten zu einer Öffnung des Ventils 52. Der Ringraum 48 ist über
ein Rückschlagventil 56 mit dem Anschluss 30 verbunden.
In seiner Funktion als Rückschlagventil öffnet dieses
für ein Überströmen von der Ringkammer 48 zu
dem Anschluss 30. Alternativ oder zusätzlich kann das
Rückschlagventil 56 u. U. auch für eine
umgekehrte Strömung oder unterhalb eines etwaigen Öffnungsdrucks
des Rückschlagventils bewegungsgesteuert geöffnet
werden. Mit einer Verschiebung des Kolbens 46 nach oben
kommt ein Vorsprung der Mantelfläche des Kolbens zur Anlage
an einen Fortsatz des Rückschlagventils 56 und
verkippt mit weiterer Verschiebung des Kolbens 46 das Rückschlagventil 56,
so dass dieses eine Öffnungsstellung einnehmen kann. Der
Kolben 46 ist über eine Feder 57 abgestützt,
welche den Kolben 46 in Richtung einer Öffnungsstellung
des Ventils 52 beaufschlagt.
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Das
Parkventil 4 ist in größerem Detail in 4 dargestellt.
Das Parkventil 4 verfügt über eine Steuereinheit 58.
Die Steuereinheit ist mit einer Bohrung 59 eines Gehäuses 60 gebildet,
in welche die Anschlüsse 34, 36 axial
voneinander beabstandet einmünden. In der Bohrung 59 ist
axial verschieblich ein Ventilelement 61 geführt,
welches zwischen einer Stirnseite und dem Gehäuse 60 eine
Entlüftungskammer 62 bildet, die in ständiger
Verbindung mit einer Entlüftung 63 steht. Das
Ventilelement 61 besitzt axial voneinander beabstandete,
gegenüber der Bohrung 59 abgedichtete Steuerkanten 64, 65,
zwischen denen zwischen Ventilelement 61 und Gehäuse 60 eine
hohlzylinderförmige Ringkammer 66 ausgebildet
ist. In einer oberen ersten Stellung der Steuereinheit sind über
die Ringkammer 66 die Anschlüsse 34, 36 miteinander
verbunden, während mit einer Bewegung des Ventilelementes 61 nach
unten in die in 4 dargestellte Stellung die
Steuerkante 64 dem Anschluss 36 überfährt,
so dass in der skizzierten zweiten Stellung, die hier auch als "Entlüftungsstellung"
bezeichnet ist, die Anschlüsse 34, 36 über die
Steuerkante 64 voneinander getrennt sind. In dieser Stellung
mündet der Anschluss 36 in die Entlüftungskammer 62,
so dass eine Entlüftung von Anschluss 36 ermöglicht
ist. Das Ventilelement 61 ist starr mit einem Betätigungsorgan 67 gekoppelt, über welches
manuell eine Betätigung des Parkventils 4 ermöglicht
ist.
-
Darüber
hinaus besitzt das Parkventil eine automatische Betätigungseinheit 68.
Die Betätigungseinheit 68 weist eine Bohrung 69 auf,
wobei die Bohrungen 59, 69 fluchtend zueinander
hintereinander liegend angeordnet sind und durch eine Trennwand 70 voneinander
getrennt sind. Das Ventilelement 61 besitzt einen starr
mit diesem gekoppelten stabförmigen oder wellenartigen
Fortsatz 71, welcher sich unter Abdichtung durch die Trennwand 70 in
die Ausnehmung oder Bohrung 69 erstreckt. In der Bohrung 69 ist
verschieblich ein Kolben 72 mit kreisringförmiger
Kolbenfläche geführt, wobei der Kolben 72 radial
innen liegend gegenüber dem Fortsatz 71 sowie
radial außen liegend gegenüber der Bohrung 69 jeweils
abgedichtet und verschieblich gelagert ist. Von der Kolbenfläche
des Kolbens 72, der Bohrung 69, der Mantelfläche
des Fortsatzes 71 und der Stirnwand 70 begrenzt
ist eine Betätigungskammer 73, die mit dem Anschluss 35 verbunden
ist und der der Druck der Vorratsleitung 11 zugeführt
ist. Der Kolben 72 ist auf der der Betätigungskammer 73 gegenüberliegenden
Seite gegenüber dem Gehäuse über eine Druckkräfte
aufnehmende Feder 74 abgestützt, welche den Kolben 72 für
drucklose Betätigungskammer 73 in die in 4 skizzierte
Stellung bringen kann. Für die Beaufschlagung der Betätigungskammer 73 mit
dem Druck der Vorratsleitung 11 wird der Kolben 72 aus
der in 4 dargestellten Stellung unter Beaufschlagung
der Betätigungsfeder 74 nach oben bewegt. Infolge
des Freiheitsgrades des Kolbens 72 gegenüber dem
Fortsatz 71 ist durch diese Bewegung die Stellung des Ventilelementes 61 nicht
zwingend verändert. Allerdings kann das Ventilelement 61 auf eine
manuelle Betätigung des Betätigungsorgans 67 dieser
Bewegung folgen. Der Fortsatz 71 besitzt einen Absatz,
der für das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel
mit einem Sicherungsring 75 gebildet ist. Für
nach oben bewegten Kolben 72 und betätigtes Betätigungsorgan 67,
also für das Ventilelement 61 in der ersten Stellung,
liegt der Sicherungsring 75 an dem Kolben 72 an.
Ein Abfall des Druckes in der Vorratsleitung 11 hat zur
Folge, dass die Betätigungsfeder 74 den Kolben
unter Verringerung des Volumens der Betätigungskammer 73 nach
unten bewegt. Für diese Bewegung nimmt der Kolben 72 infolge
der Anlage desselben an dem Sicherungsring 75 den Fortsatz
und das Ventilelement 61 mit, so dass mit dem Abfall des
Drucks in der Vorratsleitung 11 automatisiert das Parkventil 4 von
der ersten Stellung in die in 4 dargestellte
zweite Stellung verbracht wird.
-
Für
das in 1 dargestellte abgewandelte Ausführungsbeispiel
des Parkventils 4 ist der Kolben 72 als gestufter
Kolben ausgebildet, so dass je nach Stellung des Kolbens 72 unterschiedlich
große Kolbenflächen zum Einsatz kommen, wodurch
die Bewegungscharakteristik des Kolbens 72 in Abhängigkeit
des Druckes und der Befüllung der Betätigungskammer 73 beeinflusst
werden kann.
-
Die
Funktionsweise der Bremsanlage 1 gemäß 2–4 ist
wie folgt:
Wird der Anhänger mit dem Zugfahrzeug über
den Kupplungskopf Vorrat 10 gekoppelt, wirkt der Druck der
Vorratsleitung 11 auf die Stirnfläche des Steuerschiebers 20 und
bringt diesen in die in 2 dargestellte erste Stellung.
Es erfolgt eine Befüllung des Vorratsbehälters 5 über
den Kupplungskopfvorrat 10, Vorratsleitung 11,
Druckraum 19, Anschluss 17, Anschluss 22,
Ringkammer 47, Rückschlagventil 49, Ringkammer 48,
Anschluss 27. Infolge eines Einwirkens des steigenden Drucks
auf die der Feder 57 gegenüberliegende Kolbenfläche
des Kolbens 46 wird mit einer zunehmenden Befüllung
des Vorratsbehälters 5 der Kolben 46 unter
Beaufschlagung der Feder 57 nach unten gedrückt.
Dies hat ein Schließen des Ventils 52 zur Folge.
Weiterhin nimmt der Kolben 46 mit zunehmender Bewegung
des Kolbens 46 für geschlossenes Ventil 52 auch
das Steuerelement 41 mit nach unten, was ein Öffnen
des Ventils 44 zur Folge hat. Während sich das
Parkventil für den Beginn des Kupplungsvorganges in der
zweiten Stellung gemäß 2 und 4 befindet,
führt das Ansteigen des Druckes an dem Anschluss 17 – und
damit an dem Anschluss 35 – zu einer Druckbeaufschlagung
der Betätigungskammer 73, die den Kolben 72 nach oben
schiebt, ohne dass sich die Stellung des Ventilelementes 61 verändert.
Die Ringkammer 66 ist hierbei mit dem Druck der Vorratsleitung 11 beaufschlagt, wobei
hierdurch keine Kraft auf das Ventilelement 61 ausgeübt
wird. Ohne manuelle Betätigung des Betätigungsorgans 67 ist
somit der Anschluss 36 entlüftet, was (ohne Belüftung
des zweiten Eingangs 33 des Wechselventils 14)
die Entlüftung des Federspeicherbremszylinders 8 zur
Folge hat. Wird hingegen das Parkventil 4 manuell betätigt
in die erste Stellung, wird der Federspeicherbremszylinder 8 über
das Wechselventil 14, den ersten Eingang 37, Anschluss 36,
Ringkammer 66, Anschluss 34, Anschluss 30,
Rückschlagventil 56, Ringkammer 48, Rückschlagventil 49,
Ringkammer 47, Anschluss 22, Anschluss 17,
Druckraum 19 auf dem Niveau des Drucks der Vorratsleitung 11 gehalten,
so dass mit Druckbeaufschlagung des Federspeicherbremszylinders
die Federspeicherbremse gelöst werden kann. Mit ordnungsgemäßem
Druck in der Vorratsleitung 11 befindet sich das Ventil 44 in
seiner Öffnungsstellung, so dass der Bremssteuerdruck der
Bremssteuerleitung 13 über den Anschluss 26,
das Ventil 44 und den Anschluss 29 über
die Steuerleitung 31 der Regeleinrichtung 6 zugeführt
werden kann, so dass gezielt eine geregelte Bremsung über
den Betriebsbremszylinder 9 erfolgen kann.
-
Erfolgt
ein Entkoppeln von dem Zugfahrzeug für aufgeladene Bremsanlage 1,
schließt zunächst das Ventil 44, während
das Ventil 52 automatisch in seine Öffnungsstellung
geht. Bei geeigneter Beaufschlagung eines Ventilelementes 76,
welches auch als Überströmventil wirken kann,
kann dann in einer Notbremssituation für einen Bremsvorgang
der Druck des Behälters 5 genutzt werden, um über
die Ringkammer 48, Bohrung 51, Kammer 50,
Ventil 52 und Anschluss 29 sowie Steuerleitung 31 einen Bremsvorgang
zu bewirken. Für ausreichenden Druck in der Steuerleitung 31 gelangt
dieser über das Wechselventil 14 in den Federspeicherbremszylinder 8,
so dass der Federspeicherbremszylinder belüftet ist, obwohl
das Parkventil 4 infolge des Einbruchs des Druckes in der
Vorratsleitung 11 in der in 2 dargestellten
Entlüftungsstellung ist, während eine Bremsung
durch die Regeleinrichtung 6 über den Betriebsbremszylinder 9 verursacht
wird.
-
Für
ein erneutes Ankoppeln an das Zugfahrzeug kehrt der Kolben 46 wieder
in seine untere Stellung zurück. Das Ventil 44 öffnet,
was ohne Bremssteuerdruck zur Folge hat, dass die Betriebsbremszylinder 9 entlüftet
werden, während das Ventil 52 geschlossen wird.
Der Druck in der Vorratsleitung 11 führt dazu,
dass der Kolben 72 der Betätigungseinheit 68 in
die obere Stellung überführt wird. Dennoch bleibt
der Federspeicherbremszylinder 8 weiter über das
Parkventil 4 entlüftet, so dass für ein
Lösen der Federspeicherbremse die manuelle Betätigung
des Parkventils 4 erforderlich ist.
-
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass einerseits über die Betätigungseinheit 68 zuverlässig automatisiert
dafür Sorge getragen ist, dass sich bei einem Abfall oder
Einbruch des Druckes in der Vorratsleitung 11, beispielsweise
durch einen Abriss der Vorratsleitung oder eine Leckage, das Parkventil 4 in der
in den 2 und 4 dargestellten Entlüftungsstellung
befindet. Während dies in einer echten Parksituation vorteilhaft
ist und zu der Entlüftung des Federspeicherbremszylinders 8 führt
zwecks Einlegung der Feststell- oder Parkbremse, wird diese Funktion
gemäß 2 in einer echten Notbremssituation
dadurch verändert, dass in der Notbremssituation der Druck
in der Steuerleitung 31, welcher dem Behälter 25 entstammen
kann, über das Wechselventil 14 dem Federspeicherbremszylinder 8 zugeführt
wird, wobei dieser Druck ausreichend ist, um die Federspeicherbremse
vollständig zu lösen. Somit erfolgt eine ausschließliche
Regelung der Bremskraft über den Betriebsbremszylinder 9 durch
eine Vorgabe des Druckes über die Regeleinrichtung 6 unter Berücksichtigung
- – des Drucks in der Steuerleitung 31,
- – der Traktion über ein ABS-/EBS-System und/oder
- – eines ALB-Systems.
-
Anders
stellt sich bei ansonsten 2 entsprechender
Ausgestaltung die Situation für die Bremsanlage 1 gemäß 5 dar.
In dieser ist ebenfalls der Anschluss 29 über
die Steuerleitung 31 mit einem Steueranschluss der Regeleinrichtung 6 verbunden.
Der Anschluss 36 ist mit einem ersten Eingang 77 eines
Wechselventils 78 verbunden, dessen zweiter Eingang 79 mit
der von der Regeleinrichtung 6 zu dem Betriebsbremszylinder 9 führenden
Betriebsbremsleitung 80 verbunden ist. Ein Ausgang 81 des
Wechselventils 78 ist, hier über ein Schnelllöseventil 82,
mit einer Feststellbremsleitung 83 mit dem Federspeicherbremszylinder 8 verbunden.
Der Regeleinrichtung 6 wird das elektrische Signal eines Raddrehzahlsensors
und/oder eines Niveausensors zugeführt.
-
Für
das in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel führt
eine Notbremssituation dazu, dass das Parkventil 4 in seine
Entlüftungsstellung überführt wird. Zur
Durchführung eines geregelten Bremsvorganges wird die Regeleinrichtung 6 aus
dem Behälter 5 über den Anschluss 29 mit
einem Steuerdruck beaufschlagt, wobei die Regeleinrichtung einen
je nach Traktion und Beladung ausgesteuerten Druck in der Betriebsbremsleitung 80 erzeugt.
Dieser Druck wird über das Wechselventil 78 und
das Schnelllöseventil 82 dem Federspeicherbremszylinder 8 zugeführt.
Ist dieser Druck bei entsprechender Traktion und/oder Beladung des
Anhängers kleiner als der Lösedruck des Federspeicherbremszylinders,
tritt eine Federspeicherbremswirkung zu der eigentlich gewünschten
Bremswirkung des Betriebsbremszylinders hinzu, wodurch ein Regelfehler
der Regeleinrichtung erzeugt wird. Während diese Probleme
beseitigt würden durch eine Zuführung des Bremssteuerdruckes in
der Steuerleitung 31 zu dem zweiten Eingang 79 des
Wechselventils 78 anstelle des ausgeregelten Betriebsbremsdruckes
in der Betriebsbremsleitung 80, soll aus Gründen
einer Bauteilvereinheitlichung für unterschiedliche Anwendungen
unter Umständen dennoch eine Baueinheit 84 eingesetzt
werden, die mit der Regeleinrichtung 6 und dem Wechselventil 78 gebildet
ist und unter Umständen mit einem zusätzlichen
Schnelllöseventil 82 und/oder anderen pneumatischen
Bauelementen. Die Baueinheit 84 besitzt einen Anschluss
für die Verbindung mit dem Parkventil 4, einen
Anschluss für eine Verbindung mit der Feststellbremsleitung 83,
einen Anschluss für eine Verbindung mit der Betriebsbremsleitung 80,
einen Anschluss für eine Verbindung mit dem Vorratsbehälter 5 sowie
einen Anschluss für eine Verbindung mit der Steuerleitung 31.
Weitere elektrische Anschlüsse sind zur Anbindung der Regeleinrichtung 6 an
weitere Steuereinheiten, zur Zuführung von Messsignalen und
zur Ausgabe von Steuersignalen für außerhalb der
Baueinheit 84 angeordnete elektrische oder elektropneumatische
Bauelemente und/oder an ein Bussystem vorhanden.
-
Die
weiteren Figuren zeigen Ausführungsbeispiele zur Vermeidung
der erläuterten Problematik trotz Einsatzes einer Baueinheit 84,
in welcher dem Wechselventil 78 der ausgeregelten Betriebsbremsdruck
zugeführt wird:
Für das in 6 dargestellte
Ausführungsbeispiel ist der erste Eingang 77 des
Wechselventils 78 mit dem Ausgang 85 eines weiteren
Wechselventils 86 verbunden, welches außerhalb
der Baueinheit 84 angeordnet ist. Der erste Eingang 87 des
weiteren Wechselventils 86 ist mit dem Anschluss 36 des
Parkventils 4 verbunden, während der zweite Eingang 88 des weiteren
Wechselventils 86 mit der Steuerleitung 31 verbunden
ist. Soll in einer Notbremssituation infolge eines Abrisses der
Vorratsleitung oder eines Abfalls des Druckes in der Vorratsleitung 11 ein
geregelter Bremsvorgang herbeigeführt werden, leitet das Wechselventil 86 den
an dem zweiten Eingang 88 anliegenden Steuerdruck der Steuerleitung 31 über den
Ausgang 85 an den ersten Eingang des ersten Wechselventils 78.
An dem zweiten Eingang 79 liegt zwar der geregelte Betriebsbremsdruck
an. Allerdings gibt das Wechselventil 78 den ungeregelten Vorratsdruck
an den Ausgang 81 des ersten Wechselventils 78 und
damit zu dem Feststellbremszylinder 8 weiter, so dass dieser
vollständig belüftet wird. Somit entspricht die
alleinig mit dem Betriebsbremszylinder 9 herbeigeführte
Bremskraft dem durch die Regeleinrichtung 6 geregelten
Betriebsbremsdruck. Durch zusätzlichen Einsatz des Wechselventils 86 ist somit
eine Regelung der Bremskraft ohne einen Regelungsfehler trotz Einsatzes
einer entsprechend 5 ausgebildeten Baueinheit 84 möglich.
-
Für
das in 7 dargestellte Ausführungsbeispiel ist – bei
im Wesentlichen 6 entsprechender Verschaltung – das
Wechselventil 86 in das Gehäuse des Parkventils 4 integriert.
Dieses erfolgt beispielsweise auf der dem Anhängerbremsventil
abgewandten Seite in einer Ausbuchtung des Gehäuses 60,
wobei der erste Eingang 87 unmittelbar in die Entlüftungskammer 62 mündet
und der zweite Eingang 88 und der Ausgang 85 unmittelbar
Anschlüsse des Gehäuses 60 bilden.
-
Für
das in 8 dargestellte Ausführungsbeispiel, welches
im Wesentlichem dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
entspricht, ist in die Verbindungsleitung 89 zwischen dem
Anschluss 17 und dem Anschluss 35 ein elektrisch
betätigbares Ventil 90 zwischengeschaltet. Dem
Ventil 90 wird ein Steuersignal über eine Steuerleitung 91 zugeführt, welches
von der Regeleinrichtung 6 erzeugt werden kann oder einer
Raddrehzahlerfassungseinrichtung oder einer Niveauerfassungseinrichtung
oder einer anderweitigen Steuereinrichtung. Bei dem Ventil kann
es sich beispielsweise um ein 2/2-Wegeventil handeln, welches eine Öffnungsstellung
und eine Sperrstellung besitzt. Detektiert die Bremsanlage, insbesondere
die Regeleinrichtung 6, dass eine Notbremssituation für
sich bewegenden Anhänger auftritt, kann die Steuerleitung 91 automatisiert
derart beaufschlagt werden, dass das Ventil 90 in seine Sperrstellung
verbracht wird. Dies hat zur Folge, dass trotz des Abfalls des Drucks
in der Vorratsleitung 11 der Druck in der Betätigungskammer 73 der Betätigungseinheit 68 aufrechterhalten
wird, so dass das Parkventil trotz Abfalls des Drucks in der Vorratsleitung 11 nicht
in die Entlüftungsstellung gebracht wird (abweichend zur
Schaltstellung in 8). Ist hingegen eine echte
Parksituation gegeben, für welche die Regeleinrichtung 6 oder
ein Raddrehzahlsensor erkennt, dass keine Bewegung des Anhängers erfolgt,
kann das Ventil 90 in einer Öffnungsstellung verbleiben,
so dass in diesem Fall das Parkventil 4 automatisiert in
die Entlüftungsstellung verbracht wird, was eine Entlüftung
des Federspeicherbremszylinders 8 zur Folge hat.
-
Abweichend
hierzu ist in dem in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel
das elektrisch betätigbare Ventil 90 nicht in
der Verbindungsleitung 89 angeordnet, sondern vielmehr
in der Verbindungsleitung 92 zwischen dem Anschluss 36 des
Parkventils 4 und dem ersten Eingang 87 des weiteren
Wechselventils 86. Eine Ausbildung des elektrisch betätigbaren
Ventils sowie Beaufschlagung mit einem Steuersignal einer Steuerleitung 91 erfolgt
entsprechend dem zuvor erläuterten Ausführungsbeispiel,
wobei in einer Notbremssituation für das in 9 dargestellte Ausführungsbeispiel
der Abfall des Drucks in der Vorratsleitung 11 zur Folge
hat, dass das Parkventil 4 automatisch in die Entlüftungsstellung
gelangt. Eine tatsächliche Entlüftung wird in
der Notbremssituation allerdings durch die Überführung
des Ventils 90 durch ein geeignetes elektrisches Steuersignal
in seine Sperrstellung vermieden.
-
10 zeigt
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei dem lediglich
ein Wechselventil 78 vorgesehen ist, welchem über
den zweiten Eingang 79 der Betriebsbremsdruck zugeführt
wird, während der erste Eingang 77 über
das elektrisch betätigbare Ventil 90 mit dem Anschluss 36 des
Parkventils 4 verbunden ist. Eine Ausbildung und Anbindung
des elektrisch betätigbaren Ventils 90 erfolgt
entsprechend den zuvor erläuterten Ausführungsformen.
Auch wenn das Parkventil 4 in einer Notbremssituation in seine
Entlüftungsstellung überführt wird, kann
das Ventil 90 einen ausreichenden Belüftungsdruck
des Federspeicherbremszylinders aufrecht erhalten.
-
11 zeigt
eine Ausführungsform mit einer mechanischen Verriegelung
des Kolbens 72 der Betätigungseinheit 68.
Hierzu ist eine Verriegelungseinrichtung 93 an dem Parkventil 4 vorgesehen, über
die der Kolben 72 in seiner oberen Position, die der Stellung
für anliegenden Druck in der Vorratsleitung 11 entspricht,
verriegelt werden kann. Die Verriegelungseinrichtung 93 besitzt
einen elektromagnetischen Aktuator, über den bei einem
geeigneten Steuersignal in der Steuerleitung 91, beispielsweise
von der Regeleinrichtung 6, für den Fall, dass
der Druck in der Vorratsleitung 11 vorhanden ist und sich
der Anhänger bewegt, der Kolben 72 verriegelt
wird, während die Verriegelungseinrichtung 93 in
einer Parksituation für ruhenden Anhänger den
Kolben 72 freigibt.
-
Für
eine bauliche Ausgestaltung der dargestellten pneumatischen Verbindungen
und Leitungen gibt es vielfältige Möglichkeiten,
welche sämtlich dem erfindungsgemäßen
Grundgedanken unterfallen sollen. Beispielsweise zeigt 12,
dass die Verbindungsleitung 89 zwischen den Anschlüssen 17 und 35 nicht
zwingend außerhalb des Anhängerbremsventils 3 verlaufen
muss, sondern vielmehr auch mit Bohrungen oder Kanälen
im Inneren des Anhängerbremsventils gebildet sein kann.
Weiterhin sind in den Figuren Ausführungsformen enthalten,
in denen beispielsweise gemäß 12 das
Löseventil 2, das Anhängerbremsventil 3 und
das Parkventil 4 als separate Baueinheiten ausgebildet
sind, die aber zu einer gemeinsamen Baueinheit zusammengefügt
sind, wobei die Anschlüsse des Löseventils 2,
des Anhängerbremsventils 3 und des Parkventils 4 mit
der Montage der Bauelemente miteinander verbunden werden können,
ohne dass separate Leitungen anzuschließen sind. Ebenfalls
denkbar ist die separate Ausbildung von Löseventil 2,
Anhängerbremsventil 3 und Parkventil 4 und
Herstellung von Verbindungen der jeweiligen Anschlüsse über
Leitungen.
-
Die
Ansteuerung des elektrisch betätigbaren Ventils oder der
Verriegelungseinrichtung kann in Abhängigkeit davon erfolgen,
ob sich der Anhänger im Stillstand befindet oder nicht
oder die Geschwindigkeit unter- oder oberhalb einer Schwellgeschwindigkeit
liegt. Ebenfalls kann eine Regelung behälterdruckabhängig
erfolgen. Von der Regeleinrichtung 6, für die
Ansteuerung der Verriegelungseinrichtung 93 und/oder für
eine Ansteuerung des Ventils 90 kann zur Unterscheidung
einer Notbremssituation und einer Parksituation alternativ zu der
Geschwindigkeit des Anhängers eine Anwesenheit eines Fahrers,
beispielsweise über einen Sitzplatzbelegungssensor oder
einen Türsensor, ein Signal für den Betriebszustand
der Brennkraftmaschine (an/aus) oder ähnliches verwendet
werden. Ebenfalls möglich ist, dass eine Betätigung
der Betätigungseinheit nicht durch pneumatische Anbindung
an die Vorratsleitung 11 erfolgt. Vielmehr kann auch ein
von der Ankopplung an das Zugfahrzeug oder dem Vorhandensein des
Druckes in der Vorratsleitung abhängiges elektrisches Signal
verwendet werden, um beispielsweise eine Druckbeaufschlagung des
Kolbens der Betätigungseinheit zu sperren oder freizugeben
oder über einen elektromagnetischen Aktuator unmittelbar
die Betätigung der Betätigungseinheit zu bewirken.
-
Es
versteht sich, dass die Bezeichnungen "Eingang" und "Ausgang" nicht
zwingend eine Strömungsrichtung der zugeordneten Anschlüsse
bezeichnen. Vielmehr kann zumindest in Teilbetriebsbereichen ein
Ausströmen aus einem als "Eingang" bezeichneten Anschluss
und ein Einströmen aus einem als "Ausgang" bezeichneten
Anschluss erfolgen.
-
- 1
- Bremsanlage
- 2
- Löseventil
- 3
- Anhängerbremsventil
- 4
- Parkventil
- 5
- Vorratsbehälter
- 6
- Regeleinrichtung
- 7
- Kombi-Bremszylinder
- 8
- Federspeicherbremszylinder
- 9
- Betriebsbremszylinder
- 10
- Kupplungskopf
Vorrat
- 11
- Vorratsleitung
- 12
- Kupplungskopf
Bremse
- 13
- Bremssteuerleitung
- 14
- Wechselventil
- 15
- Rückschlagventil
- 16
- Anschluss
Löseventil
- 17
- Anschluss
Löseventil
- 18
- Anschluss
Löseventil
- 19
- Druckraum
- 20
- Steuerschieber
- 21
- Betätigungsorgan
- 22
- Anschluss
- 23
- Anschluss
- 24
- Anschluss
- 25
- Behälter
Nebenverbraucher
- 26
- Anschluss
- 27
- Anschluss
- 28
- Anschluss
- 29
- Anschluss
- 30
- Anschluss
- 31
- Steuerleitung
- 32
- Leitung
- 33
- zweiter
Eingang Wechselventil
- 34
- Anschluss
Parkventil
- 35
- Anschluss
Parkventil
- 36
- Anschluss
Parkventil
- 37
- erster
Eingang Wechselventil
- 38
- Ausgang
- 39
- Anschluss
- 40
- Gehäuse
- 41
- Steuerelement
- 42
- Feder
- 43
- Ventilsitz
- 44
- Ventil
- 45
- Ausnehmung
- 46
- Kolben
- 47
- Ringkammer
- 48
- Ringkammer
- 49
- Rückschlagventil
- 50
- Kammer
- 51
- Bohrung
- 52
- Ventil
- 53
- Bund
- 54
- Ventilsitz
- 55
- Ventilkörper
- 56
- Rückschlagventil
- 57
- Feder
- 58
- Steuereinheit
- 59
- Bohrung
- 60
- Gehäuse
- 61
- Ventilelement
- 62
- Entlüftungskammer
- 63
- Entlüftung
- 64
- Steuerkante
- 65
- Steuerkante
- 66
- Ringkammer
- 67
- Betätigungsorgan
- 68
- Betätigungseinheit
- 69
- Bohrung
- 70
- Trennwand
- 71
- Fortsatz
- 72
- Kolben
- 73
- Betätigungskammer
- 74
- Betätigungsfeder
- 75
- Sicherungsring
- 76
- Ventilelement
- 77
- erster
Eingang
- 78
- Wechselventil
- 79
- zweiter
Eingang
- 80
- Betriebsbremsleitung
- 81
- Ausgang
- 82
- Schnelllöseventil
- 83
- Feststellbremsleitung
- 84
- Baueinheit
- 85
- Ausgang
- 86
- weiteres
Wechselventil
- 87
- erster
Eingang
- 88
- zweiter
Eingang
- 89
- Verbindungsleitung
- 90
- elektrisch
betätigbares Ventil
- 91
- Steuerleitung
- 92
- Verbindungsleitung
- 93
- Verriegelungseinrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0792783
B1 [0002, 0002, 0003, 0004, 0005, 0010, 0012]