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Stand der Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Energiespeicher, insbesondere
Akkumulator, enthaltend mehrere Speicherelemente.
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Es
ist bekannt, Energiespeicher, insbesondere Akkumulatoren, die mehrere
Speicherelemente, wie elektrochemische Zellen, Kondensatoren, BatCaps
und dergleichen, aufweisen, stets aus miteinander verschalteten
gleichartigen Elementen aufzubauen. Nachteilig ist, dass die Speicherelemente
zumeist entweder ausgeprägte
Hochenergieeigenschaften oder Hochleistungseigenschaften aufweisen.
Beispielhaft werden Zellpacks, Kondensatorenbänke und dergleichen genannt.
Die Verschaltung erfolgt gemäß der zu
realisierenden Betriebsspannung durch Serienschaltung der Elemente.
Außerdem
sind dabei der benötigte
Energiegehalt und die benötigten Leistungsdaten
in der jeweiligen Anwendung zu berücksichtigen. Weiterhin werden
diese Art von Energiespeicher, wie Akkumulatoren oder Batterien,
je nach Typ der verschalteten Einzelelemente, für die benötigten Lade- und Endladevorgänge zumeist durch
elektrische und/oder mechanische Regel- und Steuerkreise überwacht,
um so den sicheren und langlebigen Betrieb dieser Energiespeicher
zu gewährleisten.
Ein Verbesserungspotenzial ist bei der Gesamtperformance der Energiespeicher
sowie bei der optimalen Anpassung von Energiegehalt zu Abgabeleistung
für die
jeweilige Applikation gegeben.
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Der
erfindungsgemäße Energiespeicher,
insbesondere Akkumulator hat demgegenüber den Vorteil, einer deutlichen
Verbesserung der Gesamtperformance des Energiespeichers, welche
mit einfachen Mitteln realisierbar ist. Außerdem kann eine optimale Anpassung
von Energiegehalt zu Abgabeleistung des Energiespeichers erzielt
werden. Besonders vorteilhaft ist, dass der Energiegehalt des gesamten
Energiespeichers wesentlich erhöht
werden kann, wodurch sich eine Laufzeitverlängerung ergibt, ohne dabei
wesentliche Hochleistungseinbußen
in der Anwendung hinnehmen zu müssen.
Die Laufzeitverlängerung
aufgrund des höheren
Energieinhaltes bezieht sich auf die Anwendungszeit (Entladezyklus) des
geladenen Energiespeichers bis zur völligen Entleerung, nicht jedoch
auf die Anzahl der realisierbaren Lade-Entladezyklen. Vorteilhaft
ist, dass durch die Erfindung eine Kombination unterschiedlicher Speicherzelltechnologien
bereitgestellt wird, die sich schnell und effektiv modular zu einem
Gesamtenergiespeicher zusammenfügen
lässt und
dabei die in den Modulen enthaltenen spezifischen Vorteile vereint.
Dadurch können
zum Beispiel hochstromfähige elektrochemische
Speicherzellen mit Speicherzellen hoher Energieinhalte verknüpft werden.
In vorteilhafter Weise erfüllt
die Gesamtanordnung dann die für eine
spezielle Applikation benötigten
Leistungsmerkmale, wie Gesamtenergieinhalt und elektrische Leistungsabgabe.
Von Vorteil ist, dass unterschiedliche Speicherelemente bzw. Speicherzellen
in dem Energiespeicher bzw. in der Batterieanordnung einsetzbar sind,
die zum Beispiel auf Spitzenleistung oder Hochenergieinhalt optimiert
sind.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung.
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Vorteilhaft
ist, je Strang A, B mehrere in Reihe geschaltete Speicherelemente
desselben Typs zu verwenden. Je Strang A, B können z. B. zwei, drei oder
mehrere in Reihe geschaltete Speicherelemente verwendet werden,
wobei die Anzahl der Speicherelemente in den Strängen A, B gleich oder verschieden
sein kann. Sind je Strang A, B mehrere in Reihe geschaltete Speicherelemente
desselben Typs vorgesehen, ist vorzugsweise der Typ des Speicherelements
des einen Strangs eine Hochleistungszelle und der andere Typ des
Speicherelements des anderen Strangs eine Hochenergiezelle. Damit
ergibt sich eine gute Gesamtperformance des Energiespeichers, der
an die Anforderungen an ausreichender Kapazität und maximalem Entladestrom
erfüllt.
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Von
Vorteil ist, dass die Speicherzellen des einen Strangs A eine unterschiedliche
chemische Zusammensetzung gegenüber
den Speicherzellen des anderen Strangs B aufweisen. Dabei ist die
Speicherkapazität
der einzelnen Stränge
A, B unterschiedlich. Damit lässt
sich in einfacher Art und Weise ein Energiespeicher modular aufbauen,
der dann sehr unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.
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Sehr
vorteilhaft ist, dass die Parallelverschaltung an mehreren Stellen
der Stränge
A, B vorliegt, wobei zur Parallelverschaltung der Stränge A, B
zumindest ein aktives oder passives Bauelement vorzusehen ist. Insbesondere
ist eine jede Speicherzelle des einen Strangs A mit der Speicherzelle
des anderen Strangs B über
das Bauelement verbunden. Damit ergibt sich durch die Bauelemente
in vorteilhafter Weise ein guter Ladungsausgleich zwischen den Strängen, insbesondere
bei der Entladung, wobei in den Ruhepausen dann ein Ladungsausgleich
in Richtung der Einstellung des thermodynamischen Gleichgewichts
der Gesamtanordnung stattfindet. Vorzugsweise ist das Bauelement
ein Widerstand, dessen Widerstandswert in einem Bereich von etwa 50
mOhm bis etwa 500 Ohm liegt.
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Als
sehr einfach bereitzustellen hat sich eine Anordnung herausgestellt,
bei welcher der eine Strang A als Speicherelemente vier Li-Zellen
als Hochleistungszellen HL und der andere Strang B als Speicherelemente
vier Li-Zellen als Hochenergiezellen HE aufweist. Insbesondere kann
es sich bei den vier Li-Zellen des Strangs A um Graphit/Li(NMC)O2 1,3 Ah/18650 HL und bei den vier Li-Zellen des Strangs
B um Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650 HE handeln. Über drei
parallel geschaltete Widerstände wird
eine jede Speicherzelle des einen Strangs A mit der Speicherzelle
des anderen Strangs B verbunden. Anstelle von vier Li-Zellen pro
Strang können
auch mehr oder weniger Zellen eingesetzt werden.
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Von
Vorteil ist, eine Kombination von Li-Zellen verschiedener Charakteristik
und/oder verschiedener chemischer Zusammensetzung je Strang einzusetzen.
Dabei ist die Speicherkapazität
der einzelnen Stränge
A, B durch die chemische Zusammensetzung und insbesondere durch
den mechanisch physikalischen Zellaufbau unterschiedlich. Damit lässt sich
in einfacher Art und Weise ein Energiespeicher modular aufbauen,
der sehr unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.
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In
vorteilhafter Ausführung
kann der eine Strang A als Speicherelemente sechs Hochleistungszellen
HL und der andere Strang B als Speicherelemente fünf Hochenergiezellen
HE aufweisen.
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Insbesondere
kann es sich bei den sechs Li-Zellen des Strangs A um Graphit/LiFePO4 HL 1,2 Ah/18650 HL-Zellen und bei den fünf Li-Zellen
des Strangs B um Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650 HE-Zellen
handeln.
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Von
Vorteil ist, eine Kombination von Li-Zellen verschiedener Bauart
vorzunehmen. So kann es sich bei den vier Zellen des Strangs A um
Graphit/Li(NMC)O2 Pouch Cell 1,55 Ah HL
und bei den vier Zellen des Strangs B um Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650 HE-Zellen handeln. Der Vorteil
besteht prinzipiell darin, auch unterschiedlichste Zellbauformen
herausragender Performance kombinieren zu können. Ein Freiheitsgrad, der
bisher nicht ausgenutzt wird.
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Sehr
einfach und wirksam ist, wenn eine Kombination von Hochleistungszellen
HL und Hochenergiezellen HE unterschiedlicher Technologie vorliegt.
Insbesondere kann der eine Strang A drei Hochleistungszellen HL
und der andere Strang B eine einzige Hochenergiezelle HE aufweisen.
Eine wirksame Ausführung
ist gegeben, wenn es sich bei den drei Hochleistungszellen des Strangs
A um NiMH HL 2,6 Ah/Sub-C und bei der einzigen Hochenergiezelle
des anderen Strangs B um C/LiFePO4HE 2 Ah/18650
handelt. Hier ist die Möglichkeit
gegeben, total unterschiedliche Zellsysteme miteinander zu verknüpfen, wie
Nickelzellen mit Lithiumzellen. Insbesondere ist ein Volumenvorteil
gegenüber
der Verwendung von nur Nickelzellen gegeben. Auch vom realisierbaren
Ladealgorithmus her ist diese Kombination sehr interessant. Genau
so könnten
auch HE-Nickelzellen mit HL-Lithiumzellen kombiniert werden.
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Als
erfolgreich hat sich herausgestellt, bei den Speicherelementen bzw.
dem Typ für
den jeweiligen Strang A, B eine Kombination folgender Speicherelementtypen
zu verwenden:
- – Sekundäre Lithium-Hochleistungszellen,
wie sie z. B. für
den Einsatz in Elektrowerkzeugen bekannt sind
- – Sekundäre Lithium-Hochenergiezellen,
wie sie z. B. für
den Einsatz in tragbaren Personalcomputern bekannt sind,
wobei
als Lithium-Hochenergie- bzw. Hochleistungszellen insbesondere sogenannte
Lithiumionenzellen und Lithium-Polymerzellen,
auch in Kombination mit Lithium-Metall- oder Legierungsanoden und
ggf. anorganischen Elektrolytlösungen,
Verwendung finden
- – Nickel-Metallhydrid
Zellen,
- – Nickel-Cadmium
Zellen,
- – Nickel/Zink
Sekundärzellen,
wobei im Falle der Nickel-Zellen auch hochenergie- und hochleistungsoptimierte
Bauformen von Zellen zum Einsatz kommen können.
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Ferner
können
als Speicherelemente für
den jeweiligen Strang A, B auch die folgenden Speicherelementtypen
verwendet werden:
- – Doppelschichtkondensatoren
- – BatCaps.
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In
einfacher und vorteilhafter Weise zu bewerkstelligen ist es außerdem,
handelsübliche
Bauformen für
die Speicherelemente zu verwenden, wie 18650, 26650, Sub-C oder
auch alle anderen genormten Rundzellgehäuse, Pouch-Zellen oder allgemein
prismatische Geometrien.
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Von
Vorteil ist, mehr als zwei Parallelstränge vorzusehen. So können zwei
Hochleistungsstränge und
ein Hochenergiestrang kombiniert werden. Möglich ist auch, zwei Hochenergiestränge und ein
Hochleistungsstrang zu kombinieren. Dies kann je nach Anforderungsprofil
an den Energiespeicher erfolgen.
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Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert und anhand
der Zeichnung weiter verdeutlicht.
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Es
zeigen:
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1 ein
erstes und zweites Ausführungsbeispiel
des Energiespeichers mit je Strang vier Speicherzellen,
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2 ein
drittes Ausführungsbeispiel
des Energiespeichers mit einem Strang mit sechs Speicherzellen und
mit einem Strang mit fünf
Speicherzellen,
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3 ein
viertes Ausführungsbeispiel
des Energiespeichers mit je Strang vier Speicherzellen sowie drei
parallel geschalteten Widerständen
zwischen den Strängen
und
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4 ein
fünftes
Ausführungsbeispiel
des Energiespeichers mit einem Strang mit drei Speicherzellen und
mit einem Strang mit einer einzigen Speicherzelle.
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Ausführungsformen der Erfindung
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Aktuelle
elektrische Energiespeicher, wie Akkumulatoren oder Speicherbatterien,
sind durch die Verwendung eines einzigen Speicherelements eines bestimmten
Typs gekennzeichnet.
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Das
Speicherelement hat zumeist entweder ausgeprägte Hochenergieeigenschaften
oder Hochleistungseigenschaften. Eine Kombination beider Eigenschaften
ist noch nicht betrachtet worden. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, diesen
Nachteil zu überwinden
und die spezifischen positiven Eigenschaften einzelner Speicherelemente
zu vereinen. Als Speicherelemente kommen Zellen oder auch Kondensatoren
in Frage. Es sollen erfindungsgemäß wenigstens zwei Parallelstränge vorliegen,
wobei zwei oder mehr verschiedene Zell-(und/oder Kondensator-)Technologien
verknüpft
vorliegen und eine bis beliebig viele Zellen in Serie verschaltet
sind.
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Heutzutage
werden beispielsweise spezielle Lithium-Ionen Hochleistungszellen
HL hergestellt, die insbesondere bei elektrisch angetriebenen Werkzeugen,
sogenannten Power Tools, zum Einsatz kommen. Ferner sind spezielle
Hochenergiezellen HE bekannt, wie sie bei Laptops im Einsatz sind.
Diese Zellen kommen nur in einer Ausprägung, quasi „sortenrein", in den Anwendungen
zum Einsatz. Die Hochenergiezellen HE haben den Nachteil, nur kleine
Ströme
zu ermöglichen.
Hingegen haben die Hochleistungszellen HL den Nachteil, dass sie
nur eine relativ kleine Nennkapazität aufweisen.
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Erfindungsgemäß ist eine
Verknüpfung
unterschiedlicher elektrochemischer und/oder elektrischer Speicherelemente
zu einem einzigen Energiespeicher, einem Akkumulator bzw. zu einer
Gesamtbatterie, vorgesehen. Die sich ergebende Gesamtanordnung soll
dann die für
eine spezielle Applikation benötigten
Leistungsmerkmale, wie Gesamtenergieinhalt (Wh) und elektrische
Leistungsabgabe (Kapazität
Ah) erfüllen.
Der Vorteil besteht nun darin, unterschiedliche Speicherelemente
in einer gemeinsamen Anordnung bzw. im Energiespeicher einzusetzen,
welche für
sich jeweils auf Spitzenleistung oder Hochenergiegehalt optimiert
worden sind. Ggf. sind gewisse konstruktive Anpassungen der Zelle
an den Einsatzfall im „Hybridpack" vorzunehmen.
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Bisher
ist es nur mit hohem Entwicklungsaufwand oder auch überhaupt
nicht möglich,
für eine spezifische
Speichertechnologie, wie dem Akkumulator oder dem Kondensator, sowohl
eine hohe spezifische Leistungsabgabe als auch einen hohen spezifischen
Energieinhalt zu ermöglichen.
Durch die Erfindung wird eine Kombination unterschiedlicher Speicherzelltechnologien
bereitgestellt, die sich schnell und effektiv modular zu einem Gesamtenergiespeicher
zusammenfügen
lässt und
dabei die in den Modulen enthaltenen spezifischen Vorteile vereint.
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Die
Erfindung zielt auf den Aufbau eines Energiespeichers 1 ab, der
in Form eines Akkumulators bzw. Akkumulatorpacks oder eines Moduls
vorliegt, wie sie für
die Energieversorgung insbesondere von netzunabhängigen Elektrowerkzeugen, sogenannten cordless
power tools oder auch bei elektrischen Fahrzeugantrieben benötigt werden.
Weiterhin lässt
sich die Erfindung auch prinzipiell auf die Kombination mehrerer
Elementklassen, wie Akkumulatoren, (Super-)Kondensatoren, BatCaps oder auch Solar-
und Brennstoffzellen, erweitern.
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Der
Aufbau des Energiespeichers bzw. Speicher- oder Akkupacks erfolgt
durch eine Parallelverschaltung einzelner oder seriell verknüpfter Speicherelemente,
wie beispielsweise Lithium-Ionen-Akkus.
Im Folgenden wird Lithium mit Li abgekürzt. Je nach Typ der zu verschaltenden
Speicherelemente sind unterschiedliche Verschaltungsvarianten zulässig oder
notwendig. Es ist zu beachten, dass die Speicherelemente bzw. Speicherelementtypen
nicht beliebig miteinander verschaltet werden dürfen. Der Energiespeicher bzw.
die Gesamtbatterie muss so entworfen werden, dass keines der Speicherelemente
außerhalb
seiner Produktspezifikationen betrieben wird, um einerseits die
maximale Energie- und Leistungsausbeute zu ermöglichen und andererseits die Sicherheit
im Betrieb zu gewährleisten.
Bei der Art der Parallelverschaltung sind daher die charakteristischen
Lade- und Endladekennlinien der Speicherelemente zu berücksichtigen
und außerdem
die erlaubten Spannungsfenster für
den Betrieb zu beachten.
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In
der 1 ist exemplarisch ein möglicher Aufbau des erfindungsgemäßen Energiespeichers 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
gezeigt. Es liegen zwei Stränge
A, B von Speicherelementen 10, 11, 12, 13 und 20, 21, 22, 23 vor,
die parallel verschaltet sind. Ein jeder Strang A; B weist zumindest ein
Speicherelement 10, 11, 12, 13 bzw. 20, 21, 22, 23 eines
bestimmten Typs auf, der sich vom Typ des anderen Strangs unterscheidet.
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Es
liegen für
den Strang A vier Speicherelemente 10, 11, 12, 13 eines
Typs vor, die in Reihe geschaltet sind. Für den Strang B liegen ebenfalls
vier Speicherelemente 20, 21, 22, 23 eines
(anderen) Typs vor, die in Reihe geschaltet sind. Je Strang liegen
somit mehrere in Reihe geschaltete Speicherelemente desselben Typs
vor. Im Einzelnen sind für
die Speicherelemente 10, 11, 12, 13 des
Strangs A der Typ: Graphit/Li(NMC)O2 1,3
Ah/18650 als Hochleistungszellen HL und für die Speicherelemente 20, 21, 22, 23 des
Strangs B der Typ: Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650
als Hochenergiezellen HE vorgesehen. Es liegt somit eine Kombination
von Hochenergiezellen HE und Hochleistungszellen HE vor, wie sie
für Power
Tool Anwendungen verwendet wird.
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Prinzipiell
möglich
ist auch eine Kombination von Lithium (Li) Zellen verschiedener
Bauart. Beispielsweise gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
ebenfalls in der Schaltungsanordnung nach 1, wobei
es sich bei den vier Li-Zellen des Strangs A um Graphit/Li(NMC)O2 HL Pouch-Cell 1,55 Ah und bei den vier
Li-Zellen des Strangs B um Graphit/Li(NMC)O2 HE
2,6 Ah/18650 handelt.
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Prinzipiell
möglich
ist auch eine Kombination von Li-Zellen verschiedener chemischer
Zusammensetzung. Wie in der 2, einem
dritten Ausführungsbeispiel,
gezeigt ist, liegen für
den Strang A zum Beispiel sechs Speicherelemente 10, 11, 12, 13, 14, 15 und
für den
Strang B zum Beispiel fünf
Speicherelemente 20, 21, 22, 23, 24 vor.
Die Speicherelemente des Strangs A bzw. B sind untereinander in Reihe
geschaltet. Je Strang A; B liegen somit mehrere in Reihe geschaltete
Speicherelemente desselben Typs vor. Der eine Strang A weist als
Speicherelemente sechs Hochleistungszellen HL und der andere Strang
B als Speicherelemente fünf
Hochenergiezellen HE auf. Im Einzelnen handelt es sich bei den sechs
Li-Zellen des Strangs A um Graphit/LiFePO4 HL
1,2 Ah/18650-Zellen und bei den fünf Li-Zellen des Strangs B
um Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650 HE. Eine
jede Speicherzelle 10, 11, 12, 13, 14, 15 des
Strangs A hat zum Beispiel 3,2 Volt/Zelle im Mittel. Eine jede Speicherzelle 20, 21, 22, 23, 24 des Strangs
B hat entsprechend 3,8 Volt/Zelle im Mittel. Dieses Beispiel steht
für die
parallele Verwendung von Zellen unterschiedlicher Spannungslage,
daraus folgt eine unterschiedliche Anzahl an Zellen pro Strang.
Eine Parallelverknüpfung
dieser Stränge
ist an den Stellen möglich,
an denen sich die Einzel-Zellspannungen
zu etwa gleichen Summen addieren. Im Beispiel nach 2 ist
auch 6 × 3,8
Volt der HL-Zelle etwa gleich 5 × 4,3 Volt Ladeschlussspannung
der HE-Zelle. In dieser Packeinheit ist dann keine Parallelverknüpfung innerhalb
der sechs bzw. fünf
Zellen in Serie möglich.
Es sei erwähnt,
dass der spezifische Chemiemix der Zelle durch Graphit/Li(NMC)O2 nur sehr grob und beispielhaft umrissen
ist bzw. lediglich die Hauptkomponenten wiedergibt. Die genauen
Materialzusammensetzungen sind im Detail sehr mannigfaltig.
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Neben
der spannungsbezogenen Balancierung der parallelisierten Strangabschnitten
A, B ist auch auf eine möglichst
homogene Temperaturverteilung in der Energiespeicheranordnung zu
achten, um die Betriebsbedingungen der einzelnen Speicherelemente
nicht auseinander laufen zu lassen. Unterschiedliche Temperaturniveaus
können
unterschiedlich starke Alterungsprozesse hervorrufen und verändern zudem
die Impedanz- und Kapazitätsbeiträge der verschalteten
Speicherelemente. Eine thermische Homogenisierung verringert damit
auch den ggf. additiv benötigten
elektronischen Mess- und Regelungsaufwand.
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Erfindungsgemäß sind parallel
verschaltete Stränge
A, B vorgesehen, bei denen je Strang Speicherelemente eines bestimmten
Typs vorliegen. Die Stränge
sind aus einem oder mehreren Elementen an zwei oder mehreren Punkten
elektrisch parallel verknüpft.
Die Parallelisierung innerhalb der Stränge kann niederohmig oder über verschiedene
passive und allgemein auch aktive Bauelemente erfolgen. Als elektrisches
passives Bauelement sind jene zu verstehen, die keine Verstärkerwirkung
zeigen, wie zum Beispiel Widerstände.
Als aktive Bauelemente sind diejenigen zu verstehen, die in irgendeiner
Form eine Verstärkerwirkung
des Nutzsignals zeigen, wie zum Beispiel Transistoren. Die Speicherkapazität der einzelnen
Stränge
A, B darf unterschiedliche Werte aufweisen. Die Chemie von Hochleistungszellen
und Hochenergiezellen kann, muss sich aber nicht unterscheiden.
Wohl aber lässt
die Erfindung ganz bewusst die Verknüpfung von Zellen verschiedener Chemie
zu. Dadurch lassen sich dann gezielt die elektrischen und sicherheitstechnischen
Eigenschaften der Module steuern. So sind Graphit/NMC-Oxid Zellen
erhältlich,
die hauptsächlich
im mechanischen Aufbau unterschiedlich sind und dadurch am Ende Hochleistungs-
oder Hochenergieeigenschaften besitzen. Zum Beispiel werden bei
Hochleistungszellen dickere Ableiter verwendet und dünnere Aktivmassen-Beschichtungsdicken
realisiert, um unter anderem die elektronische Anbindung der Aktivmassen
zu verbessern und Diffusionsstrecken zu verkleinern. Die eigentliche
Zellreaktion, d. h. die Chemie der Zelle ist aber ggf. die gleiche.
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Bei
Start eines Endladevorgangs wird zunächst der niederohmige Hochleistungsstrang
bzw. werden zunächst
die niederohmigen Hochleistungsstränge als Ladungsquelle belastet.
In den Ruhepausen zwischen den einzelnen Endladevorgängen wird ein
Ladungsausgleich in Richtung der Einstellung des thermodynamischen
Gleichgewichts der Gesamtanordnung stattfinden. Dadurch wird der
Hochleistungsstrang durch Ladungsträger des Hochenergiestrangs
aufgeladen und kann bei Folgeentladungen wieder niederohmig elektrische
Leistung zur Verfügung
stellen. Die Dimensionierung der Hochleistungsstränge und
Hochenergiestränge
der Gesamtanordnung erfolgt anhand der jeweils benötigten Lastprofile
und Gesamtenergiemengen. Die Auswahl der Speicherelementtypen und
die Anzahl und Art von Strängen
orientiert sich weiterhin an dem für die spezifische Anwendung
benötigten
Impedanzbeitrag in dem abzudeckenden Parameterfeld von Ladezustand
und Temperatur. Bei der Entladung muss zwischen den Strängen nicht
zwangsläufig
ein Ladungsausgleich und/oder Spannungsausgleich stattfinden. Theoretisch
ist auch eine komplette Trennung der Stränge während der Entladung denkbar.
Eine hinreichende Trennung der Stränge während der Entladung ist je
nach Typ der verschalteten Elemente sogar sinnvoll. Wichtig ist,
dass das koppelnde Bauelement innerhalb typischer Pausenzeiten (Größenordnung
Sekunden bis Minuten) der jeweiligen Applikation einen Zellspannungsausgleich
bzw. ein thermodynamisches Gleichgewicht ermöglicht. In dieser Zeit lädt die Hochenergiezelle
die Hochleistungszelle auf, bis beide Zellen die gleiche Spannung
besitzen. Ein Widerstand muss dann zum Beispiel gemäß der gewünschten
Zeitkonstante für
den Ladungsaustausch ausgewählt
werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die zwei Stränge A, B begrenzt, so dass
auch drei oder mehr Stränge eingesetzt
werden können.
Benötigte
Energieinhalte und Stromstärken
bestimmen bei der jeweiligen Gesamtspannung die Anzahl der Parallelstränge. Bei den
erwähnten
Li-Akkus sind dies zumeist nicht mehr als zwei Stränge. Es
können
zum Beispiel zwei Hochleistungsstränge mit einem Hochenergiestrang
kombiniert werden oder umgekehrt. Auch drei oder mehr verschiedene
Stränge
sind prinzipiell denkbar und ggf. sinnvoll. Beispielsweise ein Hochleistungsakkustrang
und ein Hochenergieakkustrang und ein Höchstleistungskondensatorstrang
usw. In den Ausführungsbeispielen
ist der Strang A beispielsweise als Hochleistungsstrang und der
Strang B als Hochenergiestrang ausgeführt.
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Für den Fall,
dass die Selbstentladung verschiedener verwendeter Speicherelemente
unterschiedlich ist und ein kritischer Unterspannungszustand eintreten
kann, ist die Spannungslage ständig zu überwachen
und ggf. regelnd einzugreifen, beispielsweise durch Entkopplung
einzelner Strangabschnitte. Der Aufwand an elektronischer Überwachung
von Einzel- und Gesamtspannungen des Ladungszustands (State of charge
SOC), des Gesundheitszustands (State of health SOH) und einer etwaigen
aktiven Balancierung orientiert sich an den notwendigen Performance-
und Sicherheitsanforderungen. Je nach Speicherzelltyp und Gesamtkonzept des
Energiespeichers bzw. Akkumulators oder Batteriepacks fällt dieser
Aufwand unterschiedlich aus. Sicherheitstests müssen den sicheren Betriebszustand aller
Konzepte bestätigen.
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Ein
Beispiel einer Parallelisierung innerhalb der Stränge A, B
ist in 3, einem vierten Ausführungsbeispiel, gezeigt. Es
liegen für
den Hochleistungsstrang A zum Beispiel vier Speicherelemente 10, 11, 12, 13 und
für den
Hochenergie-Strang B ebenfalls vier Speicherelemente 20, 21, 22, 23 vor. Zwischen
den Speicherelementen 10 und 11 des Strangs A
ist ein Widerstand 40 parallel zu dem Strang B zwischen
den Speicherelementen 20 und 21 geschaltet. In
gleicher Weise ist zwischen den Speicherelementen 11 und 12 des
Strangs A ein Widerstand 41 parallel zu dem Strang B zwischen
den Speicherelementen 21 und 22 geschaltet. Zwischen den Speicherelementen 12 und 13 des
Strangs A ist ein Widerstand 42 parallel zu dem Strang
B zwischen den Speicherelementen 22 und 23 geschaltet.
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Es
liegt somit eine Parallelverschaltung an mehreren Stellen der Stränge A, B
vor, wobei zur Parallelverschaltung der Stränge A, B zumindest ein aktives
oder passives Bauelement vorgesehen ist. Es ist somit eine jede
Speicherzelle des einen Strangs mit der Speicherzelle des anderen
Strangs über
das Bauelement verbunden. Bei dem zumindest einen Bauelement kann
es sich um ein aktives oder passives Bauelement, wie einem Transistor
oder einem Widerstand handeln. Der Widerstand kann niederohmig ausgeführt sein,
in jedem Fall in etwa größer als der
Zell-Innenwiderstand und kleiner/gleich wie aus der Berechnung der
Zeitkonstante für
den Ladungsausgleich ermittelt. Es ergibt sich ein Bereich von etwa
50 mOhm bis etwa 500 Ohm. Für
handelsübliche
18650 Li-Ionen Zellen ergibt sich z. B. eine Größenordnung von 10–2 Ohm
bis 103 Ohm. Genaue Abschätzungen
können
zum Beispiel aus batteriepackspezifischen Simulationen ermittelt
werden, abhängig
auch von der jeweiligen Applikation. Wie die 3 zeigt,
weist der eine Strang A als Speicherelemente vier Li-Zellen als Hochleistungszellen
HL und der andere Strang B als Speicherelemente vier Li-Zellen als
Hochenergiezellen HE auf. Dabei kann es sich bei den vier Li-Zellen
des Strangs A um Graphit/Li(NMC)O2 1,3 Ah/18650
HL und bei den vier Li-Zellen des Strangs B um Graphit/Li(NMC)O2 2,6 Ah/18650 HE handeln. Über die
drei Widerstände 40, 41, 42 sind
additive Parallelverknüpfungen
der Stränge
A, B gegeben. Die dadurch möglichen
Ausgleichsströme
bewirken eine additive Parallelisierung mit positiver Auswirkung
auf die Lebensdauer des Akkupacks 1. Die Widerstandswerte sollten
merklich oberhalb der Innenwiderstände der einzelnen Speicherelemente
liegen, um eine asymmetrische Entladung der Speicherzellen eines
Stranges zu verhindern.
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Prinzipiell
möglich
ist auch eine Kombination von Hochenergie- und Hochleistungszellen,
insbesondere für
eine Power Tool Anwendung, bei der die Speicherzellen eine unterschiedliche
Technologie aufweisen. Beispielsweise gemäß einem weiteren fünften Ausführungsbeispiel
nach 4, bei dem der Energiespeicher in einen Strang
A drei Hochleistungszellen HL 10, 11, 12 und
in einem anderen Strang B mit nur einer einzigen Hochenergiezelle
HE 30 ausgestattet ist. Im Einzelnen kann es sich bei den drei
Hochleistungszellen 10, 11, 12 des Strangs
A um NiMH HL 2,6 Ah/Sub-C
und bei der einzigen Hochenergiezelle 30 des anderen Strangs
B um C/LiFePO4 HE 2 Ah/18650 handeln. Eine
jede Speicherzelle 10, 11, 12 des Strangs
A hat zum Beispiel 1,2 Volt/Zelle. Die einzige Speicherzelle 30 des
Strangs B hat entsprechend 3,6 Volt.
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Prinzipiell
gibt es keinerlei ausgeschlossene Speicherelementtypen in dem beschriebenen
Spektrum. Allein der elektronische Schaltungs- und Regelungsaufwand und natürlich der
finanzielle Gesamtaufwand entscheidet über den Nutzen einzelner Energiespeicheraufbauten.
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Insbesondere
miteinander kombiniert werden können
Stränge,
bestehend aus folgenden Speicherelementtypen, wie:
- a) Sekundäre
Lithium-Hochleistungszellen verschiedenster Bauart und zugrunde
liegender chemischer Speicherverbindungen. Als Bauformen kommen
unter anderem folgende Typen in Frage: 18650, 26650, Sub-C oder
auch alle anderen genormten Rundzellgehäuse, Pouch-Zellen und prismatische
Geometrien. Als Zelltypen können sowohl
Lithium-Ionen, Lithium-Polymer und auch Speicherzellen mit Lithiummetall
und anorganische Elektrolytlösungen
zum Einsatz kommen. Elektrochemisch aktive Substanzen können zum Beispiel
Graphite, Legierungen, lithiierbare Metalloxide, Phosphate und Sulfide
sein,
- b) Sekundäre
Lithium-Hochenergie-Zellen verschiedenster Bauart, wie unter a)
beschrieben,
- c) Nickel-Metallhydrid Speicherzellen aller Bauarten und Formen,
- d) Nickel-Cadmium Speicherzellen aller Bauart und Formen,
- e) Nickel/Zink Sekundärzellen,
- f) Doppelschichtkondensatoren und
- g) BatCaps, die in einer Zelle kombinierte Beiträge aus faradayschen
Prozessen, von Doppelschichtkapazitäten und/oder von kapazitiven
dielektrischen Beiträgen,
aufweisen.
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Die
Beispiele auf Basis von sekundären
Lithiumzellen für
einfache Energiespeicheraufbauten bzw. Akkumulatoraufbauten oder
Batterieaufbauten gemäß der Erfindung
sind in den Ausführungsbeispielen
beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße Energiespeicher
ist für
akkumulatorbetriebene bzw. batteriebetriebene Elektrowerkzeuge und
Fahrzeugbatterien, insbesondere für Elektroantriebe, vorgesehen.