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Die
Erfindung betrifft eine Läuferscheibe zur Aufnahme von
Halbleiterscheiben zu deren Bearbeitung in Schleif-, Polier- und
Läppmaschinen, ein Verfahren zur Beschichtung einer Läuferscheibe
sowie ein Verfahren zur gleichzeitigen beidseitigen Material abtragenden
Bearbeitung (Läppen, Schleifen oder Polieren) von Halbleiterscheiben
unter Verwendung solcher Läuferscheiben.
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Für
Elektronik, Mikroelektronik und Mikro-Elektromechanik werden als
Ausgangsmaterialien (Substrate) Halbleiterscheiben mit extremen
Anforderungen an globale und lokale Ebenheit, vorderseiten-bezogene
lokale Ebenheit (Nanotopologie), Rauhigkeit, Sauberkeit und Freiheit
von Fremdatomen, insbesondere Metalle, benötigt. Halbleiterscheiben
sind Scheiben aus Halbleitermaterialien. Halbleitermaterialien sind
Verbindungshalbleiter wie beispielsweise Gallium-Arsenid oder Elementhalbleiter
wie hauptsächlich Silicium und gelegentlich Germanium oder
auch Schichtstrukturen derselben. Schichtstrukturen sind beispielsweise
eine bauteiltragende Silicium-Oberlage auf einer isolierenden Zwischenlage
(„silicon an insulator", SOI) oder eine gitter-verspannte
Silicium-Oberlage auf einer Silicium/Germanium-Zwischenlage mit
zur Oberlage hin zunehmendem Germanium-Anteil auf einem Silicium-Substrat
(„strained silicon", s-Si) oder Kombinationen von beidem
(„strained silicon an insulator", sSOI). Halbleitermaterialien
werden in einkristalliner Form bevorzugt für elektronische Bauelemente
oder in polykristalliner Form bevorzugt für Solarzellen
(Photovoltaik) verwendet.
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Zur
Herstellung der Halbleiterscheiben wird gemäß dem
Stand der Technik ein Halbleiterstab erzeugt, der zunächst,
meist mittels einer Drahtgattersäge („multi wire
slicing", MWS), in dünne Scheiben aufgetrennt wird. Anschließend
erfolgen ein oder mehrere Bearbeitungsschritte, die sich allgemein
in folgende Gruppen einteilen lassen:
- a) mechanische
Bearbeitung;
- b) chemische Bearbeitung;
- c) chemo-mechanische Bearbeitung;
- d) ggf. Herstellung von Schichtstrukturen.
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Ferner
kommt eine Vielzahl an Nebenschritten wie Kantenbearbeitung, Reinigung,
Sortieren, Messen, thermische Behandlung, Verpacken usw. zum Einsatz.
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Mechanische
Bearbeitungsschritte gemäß dem Stand der Technik
sind das Läppen (simultanes Doppelseitenläppen
einer Mehrzahl von Halbleiterscheiben im „Batch"), das
Einseitenschleifen einzelner Halbleiterscheiben mit einseitiger
Aufspannung der Werkstücke (meist als sequentielles Doppelseitenschleifen
durchgeführt; „single-side grinding", SSG; „sequential
SSG") oder das simultane Doppelseitenschleifen einzelner Halbleiterscheiben
zwischen zwei Schleifscheiben (simultaneous „double-disk
grinding", DDG).
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Die
chemische Bearbeitung umfasst Ätzschritte wie alkalische,
saure oder Kombinations-Ätze.
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Die
chemo-mechanische Bearbeitung umfasst Polierverfahren, in denen
mittels Relativbewegung von Halbleiterscheibe und Poliertuch unter
Krafteinwirkung und Zufuhr einer Poliersuspension (beispielsweise
alkalisches Kieselsol) ein Materialabtrag erzielt wird. Im Stand
der Technik sind Batch-Doppelseiten-Polituren („double-side
polishing", DSP) und Batch- und Einzelscheiben-Einseitenpolituren
beschrieben (Montage der Halbleiterscheiben mittels Vakuum, Klebung
oder Adhäsion während der Polierbearbeitung einseitig
auf einer Unterlage).
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Für
die Herstellung besonders ebener Halbleiterscheiben kommt denjenigen
Bearbeitungsschritten besondere Bedeutung zu, bei denen die Halbleiterscheiben
weitgehend zwangskräftefrei „frei schwimmend" ohne
kraft- oder formschlüssige Aufspannung bearbeitet werden
(„free-floating processing", FFP). FFP beseitigt besonders
schnell und bei geringem Materialverlust Welligkeiten, wie sie beispielsweise
durch thermische Drift oder Wechsellast beim MWS erzeugt werden.
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Im
Stand der Technik bekannte FFP sind Läppen, DDG und DSP,
wobei DDG im Rahmen dieser Erfindung nicht betrachtet werden soll
(andere Kinematik).
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Ein
Läppverfahren ist z. B. in Feinwerktechnik & Messtechnik 90
(1982) 5, S. 242–244, offenbart.
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Ein
DSP-Verfahren ist z. B. in Applied Optics 33 (1994) 7945 beschrieben.
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DE 103 44 602 A1 offenbart
ein weiteres mechanisches FFP-Verfahren, bei dem mehrere Halbleiterscheiben
in jeweils einer Aussparung einer von mehreren mittels eines ringförmigen äußeren
und eines ringförmigen inneren Antriebskranzes in Rotation
versetzten Läuferscheiben liegen und dadurch auf einer
bestimmten geometrischen Bahn gehalten werden und zwischen zwei
rotierenden, mit gebundenem Schleifmittel belegten Arbeitsscheiben
Material abtragend bearbeitet werden. Dieses Verfahren wird auch
mit „Planetary Pad Grinding" oder einfach PPG bezeichnet.
Das Schleifmittel besteht aus einem auf die Arbeitsscheiben der verwendeten
Vorrichtung aufgeklebten Film oder „Tuch", wie beispielsweise
in
US 6007407 offenbart.
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Als
Abrasiv kommen Hartstoffe zum Einsatz, bspw. Diamant, Siliciumcarbid
(SiC), kubisches Bornitrid (CBN), Siliciumnitrid (Si3N4), Cerdioxid (CeO2),
Zirkondioxid (ZrO2), Korund/Aluminiumoxid/Saphir
(Al2O3) und viele
weitere Keramiken mit Korngrößen von unter 1 bis
zu einigen 10 Mikrometern. Für die Bearbeitung von Silicium
wird besonders Diamant bevorzugt, ferner auch Al2O3, SiC und ZrO2.
Der Diamant ist – als Einzelkorn oder mittels einer keramischen,
metallischen oder Kunstharz-Primärbindung zu Konglomeraten
gebunden – in die Keramik-, Metall- oder Kunstharz-Matrix
der Schleifkörper eingelagert.
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DE 103 44 602 A1 offenbart
weiterhin ein Verfahren, bei dem die Arbeitsscheiben entweder mit
einer Vielzahl von Schleifkörpern, die gebundenes Abrasiv
enthalten, beklebt werden oder bei denen das Abrasiv in einer Schicht
oder einem „Tuch" gebunden ist und derartige Tücher
auf die Arbeitsscheibe geklebt werden. Weiter sind Befestigungen
der Arbeitsschicht mittels Vakuum, Verschrauben, Bespannen oder
mittels Klettverschluss, elektrostatisch oder magnetisch (siehe
z. B.
US 6019672 A ).
Manchmal sind die Arbeitsschichten als Tücher oder Schichtfolien
ausgeführt (
US
6096107 A ,
US
6599177 B2 ).
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Bekannt
sind auch Folien mit strukturierten Oberflächen, umfassend
erhöhte Bereiche, die in Kontakt mit dem Werkstück
gelangen und vertiefte Bereiche, über die Kühlschmiermittel
zu- und Schleifschlamm und verbrauchtes Korn abgeführt
werden kann. Ein derartig strukturiertes Schleifwerkzeug (Schleiftuch)
offenbart bspw.
US 6007407
A . Hier ist das Schleiftuch rückseitig selbstklebend,
was einen einfachen Wechsel des Schleifwerkzeugs auf der Arbeitsscheibe
erlaubt.
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Geeignete
Vorrichtungen zur Durchführung der die Erfindung betreffenden
Bearbeitungsverfahren (Läppen, DSP und PPG) bestehen im
Wesentlichen aus einer ringförmigen oberen und unteren
Arbeitsscheibe und einer Abwälzvorrichtung umfassend am
Innen- und am Außenrand der ringförmigen Arbeitsscheiben
angeordnete Zahnkränze. Obere und untere Arbeitsscheibe
und innerer und äußerer Zahnkranz sind konzentrisch
angeordnet und besitzen kollineare Antriebsachsen. Die Werkstücke
sind in dünne, außen verzahnte Führungskäfige,
sog. „Läuferscheiben", eingelegt, die während
der Bearbeitung mittels der Abwälzvorrichtung zwischen
den beiden Arbeitsscheiben bewegt werden.
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Bei
PPG umfasst die Arbeitsscheibe wie zuvor erwähnt eine Arbeitsschicht
mit fest gebundenem Abrasiv.
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Beim
Läppen werden Arbeitsscheiben, sog. Läppteller,
aus Gussmaterial, in der Regel einem Stahlguss, bsp. Kugelgraphit-Grauguss,
verwendet. Diese enthalten neben Eisen und Kohlenstoff eine Vielzahl
an Buntmetallen in unterschiedlichen Konzentrationen.
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Bei
DSP sind die Arbeitsscheiben mit einem Poliertuch belegt, wobei
das Poliertuch beispielsweise aus einem thermoplastischen oder hitzehärtbaren
Polymer besteht. Es eignet sich auch eine verschäumt Platte
oder ein Filz- oder Fasersubstrat, welches mit einem Polymer imprägniert
ist.
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Bei
Läppen und DSP werden zusätzlich Läpp-
bzw. Poliermittel zugeführt.
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Für
das Läppen sind als Trägerflüssigkeiten
für das Läppmittel (Schleifstoffaufschlämmung,
Abrasivstoffe), auch Slurry genannt, Öle, Alkohole und
Glykole bekannt.
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Für
DSP sind mit Kieselsol beaufschlagte wässrige Poliermittel
bekannt, die bevorzugt alkalisch sind und ggf. weitere Additive enthalten
wie chemische Puffersysteme, Tenside, Komplexbildner, Alkohole und
Silanole.
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Im
Stand der Technik sind Läuferscheiben bekannt, die bspw.
aus Ronden aus einem ersten harten, steifen Material, bspw. Stahl,
insbes. Edelstahl bestehen, die passend zur Abwälzvorrichtung
außen verzahnt sind und in ihrer Fläche Bohrungen
zum Durchtritt des Kühlschmiermittels und eine oder mehrere
Aussparungen zur Aufnahme einer oder mehrerer Halbleiterscheiben
aufweisen, wobei die Bohrungen zur Aufnahme der Halbleiterscheiben
meist mit einem zweiten, weicheren Material ausgekleidet sind.
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Diese
Auskleidungen sind lose in die Aussparungen eingelegt (
JP 57041164 ) oder in diesen fixiert
(
EP 0 197 214 A2 ).
Die Fixierung kann durch Klebung oder Formschluss erfolgen, ggf.
mit Unterstützung durch vergrößerte Kontaktflächen
(korrespondierende Polygone in Aussparung und Auskleidung) oder
auch durch Verankerung mittels korrespondierender Hinterschneidungen
(„Schwalbenschwanz") (
EP 0 208 315 B1 ).
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Im
Stand der Technik für die Auskleidung bekannte Materialien
sind z. B Polyvinylchlorid (PVD), Polyethylen (PE), Polypropylen
(PP), Polytetrafluorethylen (PTFE) (
EP 0 208 315 B1 ), sowie Polyamid (PA), Polystyrol
(PS) und Polyvinylidendifluorid (PVDF).
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Ebenfalls
bekannt sind Läuferscheiben, die aus nur einem einzigen,
ausreichend steifen Material hergestellt sind, bspw. einem Hochleistungskunststoff
oder einem Kunststoff mit einer Verstärkung aus bspw. Glas-,
Kohle- oder Synthesefasern (
JP 2000127030 A2 ). Aus
US 5882245 sind Läuferscheiben
aus Polyetheretherketon (PEEK), Polyaryletherketon (PAEK), Polyetherimid
(PEI), Polyimid (PI), Polyethersulfon (PES), Polyamidimid (PAI),
Polyphenylensulfid (PPS), Polyethylentherephthalat (PET) Polybutylentherepthalat
(PBT), Acetalhomopolymer (POM-H), Acetalcopolymer (POM-C) und Flüssigkristallpolymer
(LCP) sowie Epoxid (EP) bekannt.
US
5882245 offenbart auch Läuferscheiben mit aufgebrachten
Schutzlackierungen auf Basis von Epoxid (EP), Epoxid-Acrylat-Mischung
(EP/AC), Polyurethan-Acrylat-Mischung (PU/AC) oder Epoxid-Acrylat-Polyurethan
(EP/AC/PU).
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Für
die Anwendung beim Läppen wird meist eine einlagige Stahl-
oder Edelstahl-Läuferscheibe mit oder ohne Auskleidung
verwendet (vgl.
DE
102 50 823 B4 ). Wegen des aggressiven, wenig selektiv Material abtragenden
freien Läppkorns im Läpp-Slurry unterliegen die
Stahl- oder Edelstahl-Läuferscheiben einem hohen Verschleiß.
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Der
Verschleiß lässt sich etwas verringern, wenn die
Dicke der Läuferscheiben deutlich dünner als die Enddicke
der Halbleiterscheiben gewählt wird. Er beträgt
in diesem Fall jedoch immer noch mindestens 0,2–0,4 μm
je Läpp-Fahrt mit 90 μm Material-Zielabtrag von
den Halbleiterscheiben.
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Infolge
der stetigen und erheblichen Dickenabnahme der Läuferscheiben
vergrößert sich der Rest-Überstand der
Halbleiterscheiben bei Erreichen ihrer Zieldicke über die
Restdicke der Läuferscheiben stetig. Dies führt
zu sich stetig verändernden Bearbeitungsbedingungen. Dadurch
verschlechtert sich die erreichbare Ebenheit der Halbleiterscheiben
erheblich.
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Der
Materialabrieb von den Läuferscheiben führt darüber
hinaus zu einer zusätzlichen Kontamination der Halbleiterscheiben
mit Spurenmetallen. Damit eine sichere Führung der Halbleiterscheiben
in den Aufnahmeöffnungen der Läuferscheiben gewährleistet,
darf der Überstand der Halbleiterscheibe über
die Restdicke der dem Verschleiß unterliegenden Läuferscheibe
bestimmte Maximalwerte nicht überschreiten. Für
einige Profilformen der Kanten der Halbleiterscheiben darf der Gesamtverschleiß der
Läuferscheibe bereits 10 μm nicht überschreiten,
da die Halbleiterscheiben sonst während der Bearbeitung
die Aufnahmeöffnungen der Läuferscheiben verlassen
und es zum Bruch kommt. Daher ist auch beim Läppen der
Verschleiß der Läuferscheibe ein großes
Problem.
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Für
die Anwendung beim chemo-mechanischen Doppelseitenpolieren mit kolloidalem
Kieselsol („colloidal silica") in alkalischer Dispersion
sind Läuferscheiben mit einer Beschichtung aus Plasma abgeschiedenem
diamantartigem Kohlenstoff (diamond-like carbon, DLC) vorgschlagen
worden (
US 2005/0202758
A1 ). Die DLC-Beschichtung verhindert wirkungsvoll eine
Kontamination der Halbleiterscheiben durch Metall. Die Herstellung
der DLC-Beschichtung ist jedoch extrem aufwändig und teuer
und macht den gesamten Polierprozess insgesamt sehr teuer.
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Insbesondere
bei Verwendung des Schleifmittels Diamant unterliegen die im Stand
der Technik bekannten Läuferscheiben-Materialien einem
sehr hohen Verschleiß. Der Materialabrieb von der Läuferscheibe beeinträchtigt
die Schnittfreudigkeit (Schärfe) der Arbeitsschichten.
Dies führt zu einer unwirtschaftlich kurzen Lebensdauer
der Läuferscheiben und macht häufiges unproduktives
Nachschärfen der Arbeitsschichten nötig.
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Darüber
hinaus wurde bei allen Läuferscheiben aus im Stand der
Technik bekannten Kunststoffen mit Faserverstärkung ein
sehr hoher Verschleiß beobachtet. Dieser betrug mindestens
drei bis zu einigen zehn Mikrometern Dickenabnahme der Läuferscheibe
je Einsatzfahrt mit 90 μm Materialabtrag von den Halbleiterscheibe.
Dadurch sind die Läuferscheiben nur für wenige
Fahrten nutzbar, was unwirtschaftlich ist.
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Es
zeigte sich ferner, dass im Stand der Technik bekannte zusätzliche
beidseitige Beschichtungen ohne Faserverstärkung, bspw.
durch Lack- oder Verschleißschutz-Beschichtungen aus EP,
EP/AC, PU/AC usw., wie bspw. in
US
5 882 245 offenbart, alle einem sehr hohen Verschleiß unterliegen.
Im Fall von EP und EP-basierten Mischbeschichtungen führten
sie darüber hinaus zu einem besonders schnellen Abstumpfen
der Arbeitsschicht.
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Insbesondere
erwiesen sich spezielle Hartbeschichtungen als Beschichtung für
Läuferscheiben zur Durchführung des PPG-Verfahrens
als völlig ungeeignet. Bspw. war eine mit 3 μm
DLC beschichtete Läuferscheibe, die bei Einsatz im Doppelseitenpolieren
(DSP) mit kolloid-dispersem alkalischem Kieselsol (chemo-mechanische
Politur) einige hundert bis weit über tausend Einsatzfahrten
genutzt werden kann, beim Einsatz in einem PPG-Verfahren bereits
nach wenigen Sekunden vollständig bis auf die blanke Metalloberfläche abgetragen.
Als genauso ungeeignet erwiesen sich keramische oder andere Hartstoff-Beschichtungen.
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Schließlich
zeigte sich, dass manche der auf den Läuferscheibenkern
aufgebrachten Beschichtungsmaterialien sehr hohen (Reibungs-)kräften
ausgesetzt sind, die zur Ablösung von mittels im Stand
der Technik bekannter Methoden zur Schichtaufbringung hergestellten
Beschichtungen führen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, beschichtete Läuferscheiben
bereitzustellen, die bei ihrem Einsatz in Läpp-, Polier-
und Schleifmaschinen einem besonders geringen Verschleiß unterliegen
und deren Beschichtung gut haftet.
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Diese
Aufgabe wurde gelöst durch eine Läuferscheibe
für Läpp-, Schleif- und Poliermaschinen, umfassend
einen Kern aus einem ersten Material, das eine hohe Steifigkeit
aufweist, der vollständig oder teilweise mit einem zweiten
Material beschichtet ist, sowie wenigstens eine Aussparung zur Aufnahme
einer Halbleiterscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass es sich beim
zweiten Material um ein duroplastisches Polyurethan-Elastomer mit
einer Härte von 20–90 nach Shore A handelt.
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Bevorzugte
Ausführungen der erfindungsgemäßen Läuferscheibe
sind in den Ansprüchen 2 bis 14 beansprucht.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Verfahren zur gleichzeitigen beidseitigen
Material abtragenden Bearbeitung mehrerer Halbleiterscheiben, wobei
jede Halbleiterscheibe frei beweglich in einer Aussparung einer
von mehreren mittels einer Abwälzvorrichtung in Rotation
versetzten Läuferscheiben gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 14 liegt und dadurch auf einer zykloidischen
Bahnkurve bewegt wird, wobei die Halbleiterscheiben zwischen zwei
rotierenden ringförmigen Arbeitsscheiben Material abtragend
bearbeitet werden.
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Bei
der Material abtragenden Bearbeitung handelt es sich vorzugsweise
um ein beidseitiges Schleifen der Halbleiterscheiben, wobei jede
Arbeitscheibe eine Arbeitsschicht mit abrasivem Material umfasst.
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Ebenfalls
bevorzugt ist ein beidseitiges Läppen der Halbleiterscheiben
unter Zuführung einer Suspension, die abrasives Material
beinhaltet.
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Weiterhin
bevorzugt ist eine Doppelseitenpolitur unter Zuführung
einer Dispersion, die Kieselsol beinhaltet, wobei jede Arbeitsscheibe
ein Poliertuch als Arbeitsschicht umfasst.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren erläutert.
Die Ergebnisse wurden mittels eines Verfahrens zum simultanenen
beidseitigen Schleifen von Halbleiterscheiben erzielt, bei dem eine
Vielzahl von Läuferscheiben aus unterschiedlichen Materialien/Beschichtungen
getestet wurden. Ein entsprechendes Verfahren ist in
DE 103 44 602 A1 beschrieben.
Eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
ist bspw. in
DE 100
07 390 A1 offenbart.
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1 zeigt
die Abnutzungsrate von Läuferscheiben aus verschiedenen
getesteten Materialien.
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2 zeigt
das Verhältnis aus Materialabtrag von der Halbleiterscheibe
und Abnutzung der Läuferscheibe für verschiedene
getestete Materialien der Läuferscheiben.
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3 zeigt
die relative Veränderung der Schnittfreudigkeit der Arbeitsschicht
mit der Bearbeitungsdauer für verschiedene getestete Materialien
der Läuferscheiben.
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4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Läuferscheibe mit einer Öffnung zur Aufnahme einer
Halbleiterscheibe, bestehend aus Kern, beidseitiger Beschichtung
und Auskleidung, (A) in Explosionsdarstellung, (B) in perspektivischer
Darstellung, (C)–(E) in Detaildarstellung eines Ausschnitts
der Kontaktzone zwischen Öffnung und Auskleidung.
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5 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Läuferscheibe mit drei Öffnungen zur Aufnahme
dreier Halbleiterscheiben, bestehend aus Kern, beidseitiger Beschichtung
und Auskleidung, (A) in Explosionsdarstellung, (B) in perspektivischer
Darstellung, (C)–(G) in Detaildarstellung eines Querschnitts durch
die Kontaktzone zwischen Kern, Beschichtung und Auskleidung der
Läuferscheibe
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Tabelle
1 zeigt eine Übersicht der getesteten Läuferscheibenmaterialien.
Die erste Spalte gibt die Bezugszeichen für die Zuordnung
zu den Ergebnissen an, die nachfolgend in den Figuren 1, 2 und 3 dargestellt
sind. Tabelle 1 gibt auch an, ob das in Kontakt mit Arbeitsschicht
und Schleifschlamm gelangende Material der Läuferscheibe
als Beschichtung („Schicht", beispielsweise aufgebracht
durch Sprühen, Tauchen, Streichen und ggf. einer nachfolgenden
Aushärtung), als Folie oder als Vollmaterial vorlag. Die
zweite Spalte gibt die Art des untersuchten Läuferscheibenmaterials
an.
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Die
in Tabelle 1 verwendeten Abkürzungen bedeuten: „GFK"
= Glasfaser verstärkter Kunststoff, „PPFK" = PP-Faser
verstärkter Kunststoff. Die Kürzel für
die verschiedenen Kunststoffe sind die allgemein gebräuchlichen:
EP = Epoxid; PVC = Polyvinylchlorid; PET = Polyethylenterephthalat
(Polyester), PTFE = Polytetrafluorethylen, PA = Polyamid, PE = Polyethylen,
PU = Polyurethan und PP = Polypropylen, D-PU-E(60A) = duroplastisches
Polyurethan-Elastomer mit 60° Shore A Härte. ZSV216
ist die Herstellerbezeichnung einer getesteten Gleitbeschichtung
und Hartpapier ein Papierfaser verstärktes Phenolharz. „Keramik"
bezeichnet in die angegebene EP-Matrix eingebettete mikroskopische
Keramikpartikel. „kalt" bezeichnet die Aufbringung mittels einer
selbstklebend ausgestatteten Folienrückseite und „heiß"
einen Heißlaminierprozess, bei dem die mit Schmelzkleber
ausgestattete Folienrückseite über Erhitzung und
Verpressung mit dem Läuferscheibenkern verbunden wurde.
Die Spalte „LS-Last" gibt die Gewichtsbelastung der Läuferscheibe
während des Verschleißtests an. Die Gewichtsbelastung
der Halbleiterscheibe betrug für alle Fälle 9
kg.
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Die
Materialien mit Bezugszeichen a bis n und p bis r dienen als Vergleichsbeispiel.
Die meisten von ihnen sind bereits als Materialien für
Läuferscheiben gemäß Stand der Technik
bekannt. Alle Materialien a bis n und p bis r erwiesen sich als
zur Lösung der Aufgabe ungeeignet.
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Läuferscheibe
mit Material o (thermoplastisches Polyurethan) wäre prinzipiell
geeignet, ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung aber nicht bevorzugt,
da sie, wie im folgenden gezeigt wird, Läuferscheibe s
mit einer Beschichtung aus einem duroplastischem Polyurethan-Elastomer
unterlegen ist.
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1 zeigt
die Abnutzungsrate A [μm/min] von Läuferscheiben
mit in Wechselwirkung mit den Arbeitsschichten gelangenden Materialien
a bis s.
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Für
jedes Material wurde ein Satz Läuferscheiben angefertigt,
mit Halbleiterscheiben beladen und Schleiffahrten mit jeweils gleichem
Materialabtrag von den Halbleiterscheiben durchgeführt.
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Die
Abnutzungsrate A der Läuferscheiben wurde aus der Abnahme
der Dicke der mit den Arbeitsschichten in Kontakt gelangenden Testmaterialien
der Läuferscheiben und der Bearbeitungsdauer bis zum Erreichen
des Zielabtrags- von den Halbleiterscheiben berechnet. Die Dickenabnahme
wurde durch Wägung vor und nach jeder Schleiffahrt und
dem bekannten spezifischen Gewicht der Testmaterialien bestimmt.
Für jedes Läuferscheibenmaterial wurden mehrere
derartige Testfahrten durchgeführt.
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Die
Fehlerbalken in den Figuren
1,
2 und
3 geben
die Schwankungsbreite der Einzelmessungen der Einzelfahrten gegenüber
dem Mittelwert über alle Fahrten wieder (runde Datenpunkte).
Der Maßstab der y-Achse in
1 und
2 ist
logarithmisch gewählt, da sich die Verschleißraten
der verschiedenen Materialien über mehrere Größenordnungen
erstrecken.
| Kürzel | Läuferscheiben-Material | |
| | Art | Aufbringung | LS-Last |
| Schicht | Folie | Vollmater. | [kg] |
| a | EP-GFK | | | X | 2 |
| b | EP-GFK | | | X | 4 |
| c | PVC-Folie | | X | | 2 |
| d | PVC-Folie | | X | | 4 |
| e | PET
(kalt) | | X | | 2 |
| f | PET
(heiß) | | X | | 4 |
| g | EP-CFK | | | X | 4 |
| h | PP-GFK | | | X | 4 |
| i | PP-PPFK | | | X | 4 |
| j | Hartpapier | | | X | 4 |
| k | PTFE
II | X | | | 4 |
| l | PA-Film | | X | | 4 |
| m | PE
(I) | X | | | 4 |
| n | PE
(II) | X | | | 4 |
| o | PU | X | | | 4 |
| p | EP/Keramik | X | | | 4 |
| q | EP
(Grundierung) | X | | | 4 |
| r | Gleitbesch. ZSV216 | X | | | 4 |
| s | D-PU-E(60A) | X | | | 4 |
Tabelle
1: Läuferscheiben-Materialien
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Die
Läuferscheibenmaterialien a bis n und p bis r unterliegen
einem sehr hohen Verschleiß (1). Läuferscheiben
aus derartigen Materialien besitzen unwirtschaftlich kurze Lebensdauern
und führen aufgrund der fortwährenden Abnutzung
zu sich ständig ändernden Prozessbedingungen,
da der Überstand der Halbleiterscheiben bei Erreichen der
Zieldicke über die verbleibende Restdicke der Läuferscheiben
von Versuchsfahrt zu Versuchsfahrt ständig zunimmt.
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Einzig
die Materialien o (Bezugszeichen 1) und insbesondere s
(Bezugszeichen 1a) weisen eine hohe Verschleißfestigkeit
auf.
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Dies
wird besonders deutlich in 2.
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2 gibt
das Verhältnis G aus in einer Versuchsfahrt erzieltem Materialabtrag
von den Halbleiterscheiben und der dabei erhaltenen Dickenabnahme
der Läuferscheiben infolge Verschleißes für
die getesteten Materialien an. Für Material o ist dieses „Verschleißverhältnis"
G (Bezugszeichen 2) um mehr als eine Größenordnung
besser als das des nächst besten untersuchten Materials.
Bei Material s zeigt sich eine weitere Verbesserung.
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3 schließlich
gibt die Entwicklung der Schnittfreudigkeit (Schärfe) S
der Arbeitsschicht in Einheiten relativ zu einem Referenzmaterial
(Material c: PVC-Folie bei 2 kg Testlast) an. Die Schärfe
wird aus der bei konstanten Betriebsparametern (Druck, Kinematik,
Kühlschmierung, Arbeitsschicht) erzielten tatsächlichen Materialabtragsraten
von den Halbleiterscheiben in Bezug auf die bei diesen Bedingungen
mit dem Referenzmaterial erhaltenen Materialabtragsraten von den
Halbleiterscheiben ermittelt. Zu Beginn jeder Testserie mit einem
Läuferscheibenmaterial wurde die Arbeitsschicht neu abgerichtet
und geschärft, so dass für jede Testserie identische
Anfangsbedingungen gegeben waren. Dann wurden mit jedem Läuferscheibenmaterial eine
Mehrzahl von Testschliffen an Halbleiterscheiben durchgeführt
und dabei die resultierenden Materialabtragsraten von den Halbleiterscheiben
in μm/min jeweils nach zehn Minuten (Bezugszeichen 3),
nach 30 Minuten (Bezugszeichen 4) und nach 60 Minuten (Bezugszeichen 5)
Gesamt- Einsatzzeit gemessen und auf die des Referenzmaterials bezogen
(ebenfalls in μm/min). Es zeigt sich, dass die meisten
Läuferscheibenmaterialien dazu führen, dass die
Arbeitsschichten schnell ihre anfängliche Schnittfreudigkeit
unmittelbar nach Schärfen verlieren und schnell stumpf
werden. Diese Materialien (a bis n und p bis r) sind daher ungeeignet.
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Einzig
die Materialien o und insbesondere das erfindungsgemäße
Material s weisen eine sehr geringe Abnahme der Schnittfreudigkeit
der Arbeitsschichten über die Testdauer auf.
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Bei
diesen Materialien ist die Abnahme der Schnittfreudigkeit nur noch
von den Eigenschaften der bei den Tests eingesetzten Arbeitsschicht
bestimmt. Die Arbeitsschicht war relativ hart gewählt,
so dass sie keinen „selbstschärfenden" Betrieb
zuließ. Mit „Selbstschärfen" wird allgemein
bezeichnet, wenn das Rücksetzen der Bindung des Schleifwerkzeugs
infolge Beanspruchung mindestens so schnell erfolgt wie der Verschleiß der
an der Oberfläche frei stehenden – „arbeitenden" – Abrasivkörner,
so dass in einem dynamischen Gleichgewicht stets mindestens soviel
neues schnittfreudiges Korn freigesetzt wird, wie aufgrund des Verschleißes
während der Bearbeitung verbraucht wird.
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Nur
Polyurethane (o und s) sind also als Läuferscheiben-Materialien
geeignet.
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Polyurethane
sind eine weite Stoffgruppe, die Materialien mit höchst
unterschiedlichen Eigenschaften umfasst.
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Es
zeigte sich, dass nur spezielle Polyurethane besonders gut geeignet
sind:
Die verschiedenen Polyurethansysteme lassen sich aufteilen
in heiß- oder kalthärtende Gießsysteme
(duroplastische Polyurethane, thermo-set polyurethane) und feste
Systeme, die in Spritzguss, Extrusion o. ä. oder zur Vulkanisation
(Nachvernetzung) verarbeitet werden (thermoplastische Polyurethane,
thermo-plastic polyurethane).
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Beide
Systeme überdecken je nach Rezeptur und Behandlung einen
breiten Härtebereich. Insbesondere die duroplastischen
Polyurethane können mit Härten von 60° Shore
A bis > 70° Shore
D formuliert werden.
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Im
Härtebereich von etwa 20° Shore A bis 90° Shore
A weisen duroplastische Polyurethane elastomere (kautschukartige)
Eigenschaften auf (duroplastisches Polyurethan-Elastomer, D-PU-E).
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Es
zeigte sich nun, dass ein zur Beschichtung einer zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendbaren
Läuferscheibe geeignetes Material elastomere Eigenschaften
aufweisen sollte.
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Von
Vorteil sind insbesondere Materialien mit hoher Reißfestigkeit
(hoher Einreiß- und Weiterreiß-Widerstand), Elastizität
(Rückprallelastizität), Abriebfestigkeit und einem
geringen Nass-Gleitreibungswiderstand. Materialien mit diesen Eigenschaften
weisen jedoch keine ausreichende Steifigkeit auf, um den während
der Bewegung in der Abwälzvorrichtung auf sie einwirkenden
Kräften Stand zu halten. Eine Erhöhung der Steifigkeit
mittels Faserverstärkung ist aufgrund der beobachteten
unerwünschten abstumpfenden Wirkung von Fasern auf die
Arbeitsschichten ungeeignet.
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Die
Erfinder haben erkannt, dass Läuferscheiben mehrlagig und
aus verschiedenen Materialien aufgebaut sein sollten, nämlich
- – einem „Kern" aus einem
ersten, steifen Material, bpsw. (gehärteter) (Edel-)Stahl,
der der Läuferscheibe eine ausreichende Stabilität
gegen die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens auf die Läuferscheibe wirkenden Kräfte
verleiht;
- – einer vorzugsweise beidseitigen Beschichtung aus
einem Verschleiß resistenten und weichen zweiten Material,
erfindungsgemäß ist dies am besten bei einem duroplastischen
Polyurethan-Elastomer gegeben; und
- – vorzugsweise einem dritten Material, das die Öffnungen
in der Läuferscheibe zur Aufnahme der Halbleiterscheiben
auskleidet und mechanische (Splittern, Bruch) oder chemische (Metallkontamination)
Schädigung verhindert.
-
Ausführungsbeispiele
für Läuferscheiben zeigen 4 und 5.
-
4 zeigt
eine Läuferscheibe mit einer Öffnung 11 zur
Aufnahme einer Halbleiterscheibe.
-
Eine
derartige Bauform ergibt sich, wenn die Halbleiterscheiben groß und
die zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendete Vorrichtung Arbeitsscheiben mit geringem Durchmesser
besitzen. Dies ist beispielsweise bei einer Zweischeiben-Feinschleifmaschine
Typ „AC-1500" der Fa. Peter Wolters AG, Rendsburg, der
Fall, deren zwei ringförmige Arbeitsscheiben einen Außendurchmesser
von 1470 mm und einen Innendurchmesser von 561 mm aufweisen und
deren Abwälzvorrichtung für die Läuferscheiben
aus einem Außenzahnkranz mit einem Teilkreisdurchmesser
von 1498,35 mm und einem Innenzahnkranz mit einem Teilkreisdurchmesser
von 532,65 mm besteht, woraus sich ein Teilkreisdurchmesser von
482,85 für die Außenverzahnung der Läuferscheibe
ergibt. (Der Fußkreisdurchmesser der Außenverzahnung
der Läuferscheibe beträgt 472,45 mm.)
-
Eine
derartige Läuferscheibe mit verfügbarem Durchmesser
~470 mm kann, mit entsprechenden Öffnungen versehen, bspw.
genau eine Halbleiterscheibe von 300 mm Durchmesser (4)
aufnehmen oder mit bis zu drei Halbleiterscheiben von 200 mm Durchmesser
(5) oder bis zu fünf Halbleiterscheiben
von 150 mm Durchmesser oder bis zu acht Halbleiterscheiben von 125
mm Durchmesser bestückt sein. Bei entsprechend größeren
Arbeitsscheiben- und kleineren Halbleiterscheiben-Abmessungen können
die Läuferscheiben entsprechend mehr Halbleiterscheiben
aufnehmen.
-
4 und 5 zeigen
bevorzugte Elemente von erfindungsgemäßen Läuferscheiben:
- – den „Kern" 8 aus
einem ersten, nicht in Kontakt mit den Arbeitsschichten gelangenden
Material von hoher Steifigkeit, das der Läuferscheibe eine
mechanische Stabilität verleiht, so dass sie den während
der Abwälzbewegung zwischen den Arbeitsscheiben auf sie
einwirkenden Kräften ohne plastische Verformung Stand hält;
- – eine vorder- (9a) und rückseitige
Beschichtung (9b) aus einem zweiten Material, das während
der Bearbeitung der Halbleiterscheibe in Kontakt mit den Arbeitsscheiben
gelangt, das eine hohe Verschleißfestigkeit gegenüber
der Einwirkung aus gebundenem Korn (Arbeitsschicht) und freiem Korn
(Schleifschlamm, Abrieb infolge Materialabtrag von den Halbleiterscheiben)
aufweist; und
- – eine oder mehrere Auskleidungen 10 aus einem
dritten, einen direkten Materialkontakt zwischen Halbleiterscheibe
und Kern 8 der Läuferscheibe verhindernden Material.
-
Beim
zweiten Material handelt es sich um ein duroplastisches Polyurethan-Elastomer.
-
Die
Läuferscheiben besitzen vorzugsweise eine Außenverzahnung 16,
die zu der aus innerem und äußerem Zahnkranz gebildeten
Abwälzvorrichtung der Schleifvorrichtung korrespondiert.
-
Die
in Kontakt mit den Arbeitsschichten gelangenden vorder- und rückseitigen
Beschichtungen 9a und 9b können vollflächig
ausgeführt sein, d. h. den Kern 8 der Läuferscheibe
vorder- und rückseitig vollständig bedecken, oder
sie sind teilflächig so ausgeführt, dass beliebige
Freiflächen, bspw. 13 oder 14, an Vorder- (13a)
und Rückseite (13b) entstehen, ohne dass jedoch
der Kern 8 in Kontakt mit den Arbeitsschichten gelangt.
-
Üblicherweise
enthalten die Läuferscheiben weitere Öffnungen 15,
durch die Kühlschmiermittel zwischen unterer und oberer
Arbeitsscheibe ausgetauscht werden kann, so dass obere und untere
Arbeitsschichten stets gleiche Temperatur aufweisen. Dies wirkt
einer unerwünschten Verformung des zwischen den Arbeitsschichten
gebildeten Arbeitsspaltes durch Verformung der Arbeitsschichten
bzw. Arbeitsscheiben infolge thermischer Ausdehnung unter Wechsellast
entgegen. Außerdem wird die Kühlung der in den
Arbeitsschichten eingebundenen Abrasive verbessert und gleichförmiger,
und dadurch verlängert sich deren wirksame Lebensdauer.
-
Die
Auskleidungen
10 der Läuferscheiben und die zugehörigen Öffnungen
11 der
Läuferscheibe besitzen meist passige Außen- (
17a)
bzw. Innen-Konturen (
17b) und sind mittels Formschluss
oder Adhäsion (Klebung) miteinander verbunden (
17).
4(C) zeigt in vergrößerter
Darstellung eines Ausschnittes
18 der Läuferscheibe
verschiedene im Stand der Technik bekannte Ausführungen
für den Verbund
17 zwischen Kern
8 und
Auskleidung
10 der Läuferscheiben: links mittels
Formschluss mit Hinterschneidungen (Schwalbenschwanz,
JP 103 29 013 A2 ), in der
Mitte mit glatter Grenzfläche (Verbund durch Verklebung, Einpressen
usw.;
EP 0 208 315
B1 ) und rechts mit durch Aufrauhung vergrößerter
Kontaktfläche für verbesserte Haftung.
-
5(C)–5(G) geben
bevorzugte Ausführungsformen für die Beschichtung 9 auf
Vorder- (9a) und Rückseite (9b) des Kerns 8 der
Läuferscheibe und für die Auskleidung 10 der
Aufnahmeöffnungen 11 für die Halbleiterscheiben
an. Dargestellt ist jeweils ein kleiner Ausschnitt 19 der
Läuferscheibe im Querschnitt. 5(C) zeigt
die oben beschriebene Ausführungsform mit teilflächigen
Beschichtungen 9a und 9b und Freiflächen 13a und 13b im
Bereich der Kühlschmiermittel-Durchtrittsöffnung 15 und
der Auskleidung 10.
-
Besonders
bevorzugt sind auch Ausführungen der Läuferscheiben,
bei denen auch das dritte Material für die Auskleidung
der Aufnahmeöffnungen für die Halbleiterscheiben
aus einem duroplastischen Polyurethanelastomer besteht. Ein Ausführungsbeispiel
hierfür zeigt 5(D). Hier
ist die Beschichtung 9 um den Rand der Kerns 8 an
der Aufnahmeöffnung 11 für die Halbleiterscheibe
herumgeführt, so dass sie die Auskleidung 10 ersetzt
(9 = 10).
-
Vorzugsweise
wird die Schichtstärke an der Wand der Aufnahmeöffnung 11 entsprechend
dünn gewählt (22), so dass eine ausreichend
formstabile Führung der Halbleiterscheibe gewährleistet
wird.
-
Ebenfalls
bevorzugt ist es, wenn die Beschichtung 9 um den Rand des
Kerns 8 an den Kühlschmiermittel-Durchtrittsöffnungen 15 herumgeführt
ist (20) (5(E)). Das Herumführen
der Beschichtung um die Kanten vermeidet scharfe Stoßkanten.
Dies verringert die Anforderungen an die Materialhaftung zwischen Schicht
und Kern, die wegen der auftretenden Schälkräfte
besonders gut sein muss.
-
Besonders
vorteilhaft ist es deshalb auch, wenn die Kanten der Beschichtung 9 gebrochen,
also bspw. verrundet sind (21).
-
Ferner
ist besonders bevorzugt, wenn die Beschichtung an den Stellen, an
denen sie einem höheren Verschleiß unterliegt,
dicker ausgeführt ist. Dies sind primär die Außenbereiche
der Läuferscheibe in der Nähe der Außenverzahnung,
aber auch die Kanten an den Kühlschmiermittel-Durchtrittsöffnungen 15 und
den Aufnahmeöffnungen 11 für die Halbleiterscheiben.
Im Beispiel 5(F) ist eine Beschichtung
gezeigt, die sowohl an der Kante an der Kühlschmiermittel-Durchtrittsöffnung 15 als
auch an der Aufnahmeöffnung 15 für die
Halbleiterscheibe verstärkt ist (22) und die zusätzlich
um den Rand der Aufnahmeöffnung für die Halbleiterscheibe herumgeführt
ist (9 = 10).
-
Schließlich
ist besonders bevorzugt, wenn die voll- oder teilflächig
ausgeführte Beschichtung 9 von Vorder- und Rückseite
des Kerns 8 über Öffnungen 23 im
Kern miteinander verbunden ist, wie in 5(G) dargestellt.
Diese Öffnungen bzw. „Kanäle" 23 unterstützen
die Haftung der Schicht 9 durch einen zusätzlichen Formschluss.
Die Beschichtung 9 kann dann insbesondere auch so teilflächig
ausgeführt werden, dass sie nur noch aus einer Mehrzahl
einzelner „Noppen" 9 von geringer lateraler Ausdehnung,
vorder-/rückseitig verbunden über Bohrungen 23,
zusammengesetzt ist. Die Bohrungen 23 können dabei
beliebige Querschnitte haben, bspw. kreisförmig, eckig,
als „Schlitze" usw.
-
Es
hat sich gezeigt, dass der Kern der Läuferscheibe eine
hohe Steifigkeit und eine hohe Zugfestigkeit aufweisen muss, um
den beim Einsatz in der Abwälzvorrichtung auftretenden
Kräften Stand zu halten.
-
Insbesondere
erwies sich ein hohes Elastizitätsmodul als vorteilhaft,
um eine übermäßige Verformung der Läuferscheibe
im Bereich der Außenverzahnung zu vermeiden, der sich jeweils
im „Überhang" zwischen Arbeitsscheibenrand und
Verzahnung der Abwälzvorrichtung befindet und in dem die
Läuferscheibe nicht vorder- und rückseitig durch
die beiden Arbeitsscheiben geführt und in einer Bewegungsebene
gehalten wird.
-
Ferner
zeigte sich, dass der Kern eine hohe Festigkeit (Zugfestigkeit Rm oder Härte) aufweisen sollte, damit
bei Verformung im „Überhang" und insbesondere
unter Einwirkung der Kräfte durch die Stifte der Abwälzvorrichtung
auf die Zahnflanken der Läuferscheibe der Kern der Läuferscheibe
nicht plastisch verformt wird, bpsw. durch Ausbildung von Knicken
oder Wellen oder durch „Aufbördelungen" von Material
an den Zahnflanken.
-
Es
zeigte sich, dass der Elastizitätsmodul des Materials für
den Kern der Läuferscheibe bevorzugt größer
als 70 GPa und die Zugfestigkeit größer als 1
GPa (entsprechend einer Rockwell-Härte von über
30 HRC) sein sollte, um den bei Einsatz in der Abwälzvorrichtung
auftretenden Kräften Stand zu halten.
-
Bevorzugt
beträgt der Elastizitätsmodul des Materials für
den Kern der Läuferscheibe 70–600 GPa und besonders
bevorzugt 100–250 GPa.
-
Die
Zugfestigkeit beträgt bevorzugt 1–2,4 GPa (30–60
HRC) und besonders bevorzugt 1,2–1,8 GPa (40–52
HRC).
-
Vorzugsweise
weist das duroplastische Polyurethan-Elastomer eine Härte
von 40° Shore A bis 80° Shore A auf.
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Die
Auskleidungen der Öffnungen in der Läuferscheibe
zur Aufnahme der Halbleiterscheiben bestehen bevorzugt aus einem
Thermoplast, das im Hochdruck-Spritzguss-Verfahren verarbeitet werden
kann.
-
Besonders
bevorzugt bestehen die Auskleidungen aus PVDF, PA, PP, PC (Polycarbonat)
oder PET. Ferner sind Auskleidungen aus PS, PMMA (Polymethylmethacrylat),
Perfluoralkoxy (PFA), LCP und PVC bevorzugt.
-
Vorzugsweise
weist die Läuferscheibe eine Gesamtdicke von zwischen 0,3
bis 1,0 mm auf.
-
Bevorzugt
beträgt die Dicke des steifen, der Läuferscheibe
Stabilität verleihenden Kerns zwischen 30% und 98%, besonders
bevorzugt zwischen 50% und 90% der Gesamtdicke der Läuferscheibe.
-
Die
Beschichtung besteht vorzugsweise beidseitig und ist bevorzugt auf
beiden Seiten der Läuferscheibe gleich dick.
-
Je
nach Ausführung ergeben sich also Schichtdicken für
die beidseitige Beschichtung der Läuferscheibe von zwischen
einigen Mikrometern (typisch einige zehn Mikrometer) und einigen
hundert Mikrometern (typisch 100 μm bis 200 μm).
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Verfahren
zum Aufbringen einer Polyurethanbeschichtung auf eine Läuferscheibe,
die einen metallischen Kern und wenigstens eine Aussparung zur Aufnahme
einer Halbleiterscheibe umfasst, beinhaltend folgende Schritte:
chemische Aktivierung des Kerns der Läuferscheibe durch
eine Behandlung mit einer Säure oder einer Lauge, Aufbringen
eines Haftvermittlers auf den derart vorbehandelten Kern der Läuferscheibe,
Aufbringen eines Polyurethan-Präpolymers auf den Haftvermittler
mittels Verguss, Vernetzen und Vulkanisieren zu einer Polyurethanschicht.
-
Vorzugsweise
wird die Polyurethanschicht abschließend auf eine gewünschte
Zieldicke rückgeschliffen.
-
Es
zeigte sich, dass die unvernetzten Präpolymere von duroplastischen
Elastomer-Polyurethanen eine hohe Viskosität und, je nach
Formulierung, teilweise sehr kurze Verarbeitungszeiten bis zum Einsetzen der
Polyurethan-Vernetzung aufweisen.
-
Als
Präpolymer wird die unvernetzte Mischung aus Polyol [Polyester-
bzw. Polyätherpolyol], Polyisocyanat und Vernetzern (z.
B. Diole oder Amine), durch deren nachfolgende Vernetzung und Vulkanisation (Nachhärtung)
Polyurethane mit der charakteristischen Urethangruppe, -NH-CO-O-,
entstehen, bezeichnet.
-
Die
kurze Topfzeit lässt in der Regel nur die Verarbeitung
des Präpolymers durch Verguss mit Mindestmaterialstärken
von mehreren Millimetern zu. Je nach Formulierung und Vernetzungsverhalten
erfolgt dieser Verguss als Kalt- oder Warmverguss.
-
Wegen
der einige Millimeter dicken Mindestmaterialstärken weist
eine durch Verguss hergestellte Beschichtung eine so hohe Eigenstabilität
auf, dass bei Reibbelastung der Beschichtung (Last parallel zur
Oberfläche), Dehnung und Stauchung (Last senkrecht zur
Oberfläche) an der Grenzfläche zum Substrat nur
Zug-, Druck- und Scherkräfte auftreten, die relativ unkritisch
sind und vergleichsweise geringe Ansprüche an die Haftung
zwischen Polyurethanbeschichtung und Substrat stellen.
-
Bei
Schichtdicken im Bereich einiger zehn bis hundert Mikrometer und
geringen Härten der Schicht zwischen bspw. 40° und
80° Shore A hingegen treten überwiegend Schälkräfte
auf, die besonders hohe Ansprüche an die Haftung zwischen
PU-Schicht und Läuferscheibenkern stellen.
-
Dabei
stellte sich nicht die Haftung an der Grenzfläche zwischen
dem üblicherweise zwischen Substrat und Beschichtung aufgetragenen
Haftvermittler und der PU-Beschichtung als Problem heraus, sondern
die Haftung zwischen Substrat (Metallkern der Läuferscheibe)
und Haftvermittler.
-
Der
Haftvermittler wird zunächst auf den Kern der Läuferscheibe
mittels Sprühen, Tauchen, Fluten, Streichen, Walzen oder
Rakeln aufgetragen und getrocknet. Dann erfolgt die Aufbringung
der eigentlichen Beschichtung.
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Es
zeigte sich, dass die für die Haftvermittler vorgeschlagenen üblichen
Vorbehandlungsmethoden bei Weitem nicht ausreichten, um eine ausreichende
Haftung von Haftvermittler und PU-Beschichtung auf dem Kern der
Läuferscheibe zu erzielen.
-
Beschichtungen,
bei denen der Läuferscheiben-Kern vor Aufbringen von Haftvermittler
und PU-Beschichtung mit im Stand der Technik bekannten Verfahren
wie dem Entfetten durch Reinigen in Waschlösungen oder
mit Lösungsmittel und dem Vergrößern
der Haft-Oberfläche durch Aufrauhen, bpsw. durch Anschleifen
oder Sandstrahlen, vorbehandelt worden war, hielten im Einsatz den
hohen auftretenden Schälkräften nicht Stand, und
es kam stets zu großflächigen Ablösungen
der Beschichtung.
-
Insbesondere
die mechanischen Vorbehandlungen (Schleifen oder Sandstrahlen) erwiesen
sich als besonders unvorteilhaft. Zwar verbesserte sich die Haftung
geringfügig aber nicht ausreichend; jedoch verschlechterte
sich die Ebenheit des Läuferscheibenkerns infolge rauhigkeits-
und schädigungsinduzierter unsymmetrischer Verspannung.
Eine wellige Läuferscheibe ist unerwünscht, da
sich die Halbleiterscheiben dann nicht sicher in die Aufnahmeöffnungen
der Läuferscheiben einlegen lassen und im Randbereich teilweise
unbemerkt mit den Auskleidungen der Aufnahmeöffnungen überlappen,
so dass es beim Absenken der oberen Arbeitsscheibe der Schleifvorrichtung
zu einem Bruch der Halbleiterscheibe kommt.
-
Vor
allem jedoch unterliegt eine verwellte Läuferscheibe einem
ungleichmäßigen Verschleiß. Dies verkürzt
ihre Nutzungsdauer und ist somit unwirtschaftlich; insbesondere
jedoch ergeben sich örtlich unterschiedliche Überstände
er Halbleiterscheiben über die Läuferscheibe,
was den Kühlschmiermitteltransport und die erzielbare Ebenheit
der Halbleiterscheiben einschränkt.
-
Das
Haftproblem zwischen (metallischem) Kernmaterial und Haftvermittler-Zwischenschicht
wurde durch chemische Aktivierung der Oberfläche des Kernmaterials
gelöst.
-
Die
Aktivierung wird vorzugsweise mittels Ätzen durch Säuren
oder Laugen erreicht.
-
Beispielsweise
sind Natron- (NaOH) oder Kalilauge (KOH), insbesondere konzentrierte
NaOH oder KOH, ggf. unter Zusatz eines Lösungsmittels,
bspw. eines Alkohols (Ethanol, Methanol), geeignet.
-
Bevorzugt
erfolgt die Aktivierung durch Ätzen mit Säuren,
bspw. mit Salzsäure (HCl), Schwefelsäure (H2SO4), Phosphorsäure
(H3PO4), Salpetersäure
(HNO3) oder Chlorsäure (HClO3, HClO4).
-
Besonders
bevorzugt erfolgt die Aktivierung durch Ätzen mit oxidierenden
Säuren, insbesondere Salpetersäure (HNO3), unter Zusatz von Fluorid-Ionen (Flusssäure,
HF).
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Das Ätzen
mit oxidierenden Säuren erzeugt insbesondere auch auf Edelstahl
eine reproduzierbare Oxidschicht, die einen besonders guten Haftgrund
für den nachträglichen Auftrag der Haftvermittler-Zwischenschicht
bildet.
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Daneben
ist auch eine Aktivierung der Oberfläche des metallischen
Kernmaterials mittels Niederdruck-Plasma, insbes. mit einem Sauerstoff-Plasma
möglich.
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Die
erforderliche geringe Schichtdicke kann über gleichmäßige
dicke Beschichtung mittels Verguss und Schichtverlauf und Rückschliff
nach Vernetzung und Vulkanisation der Dickschicht auf Zielmaß mittels Flachschleifen
erzielt werden.
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Eine
beidseitige Beschichtung des Läuferscheibenkerns wird durch
sequentielle Bearbeitung erst der einen und dann der anderen Seite
des Läuferscheibenkerns erreicht.
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Beim
Vernetzen und Vulkanisieren (Nachhärten) erfährt
das Polyurethan eine geringe Volumenschrumpfung. Dadurch verspannt
sich die erzeugte Schicht und verwellt die Läuferscheibe.
Nach vollständiger Beschichtung beider Seiten der Läuferscheibe
gleichen sich die Spannungen auf beiden Seiten im Wesentlichen aus.
Es verbleibt jedoch infolge der sequentiellen Beschichtung beider
Seiten stets eine gewisse Restspannung und damit Restwelligkeit
der fertig beschichteten Läuferscheibe.
-
Da
jedoch die Verspannungen zu langwelligen Restwelligkeiten führen,
die im Einsatz der Läuferscheibe ohne größere
und lokal stark schwankende Rückstellkräfte elastisch
ausgeglichen werden, sind derart hergestellte Läuferscheiben
zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet.
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Von
Vorteil ist jedoch eine simultane Beschichtung beider Seiten des
Läuferscheibenkerns in einem einzigen Bearbeitungsschritt.
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Dies
kann beispielsweise durch Verguss und Aushärtung in einer
Form erfolgen, in die der Läuferscheibenkern zentriert
gehalten wird.
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Besonders
bevorzugt ist eine beidseitig gleichzeitige Beschichtung bereits
auf Zieldicke.
-
Ein
vollflächiger Verlauf des PU-Präpolymers in der
Form kann trotz der erhöhten Viskosität des PU-Präpolymers
und der geringen Schichtdicke in ausreichender Weise erreicht werden,
wenn das Präpolymer unter Vakuum oder mittels Druck in
die Form eingebracht wird.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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