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DE102007022164A1 - Anordnung zum Gewinnen von elektrischer und thermischer Energie - Google Patents

Anordnung zum Gewinnen von elektrischer und thermischer Energie Download PDF

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DE102007022164A1
DE102007022164A1 DE102007022164A DE102007022164A DE102007022164A1 DE 102007022164 A1 DE102007022164 A1 DE 102007022164A1 DE 102007022164 A DE102007022164 A DE 102007022164A DE 102007022164 A DE102007022164 A DE 102007022164A DE 102007022164 A1 DE102007022164 A1 DE 102007022164A1
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DE
Germany
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energy recovery
energy
radiation
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waveguide plate
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DE102007022164A
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English (en)
Inventor
Vesselinka Dr. Petrova-Koch
Adolf Prof. Dr. Goetzberger
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VCI TECHNOINVEST GmbH
Original Assignee
VCI TECHNOINVEST GmbH
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    • H10SEMICONDUCTOR DEVICES; ELECTRIC SOLID-STATE DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H10F77/45Wavelength conversion means, e.g. by using luminescent material, fluorescent concentrators or up-conversion arrangements
    • HELECTRICITY
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Abstract

Eine Anordnung (10) zum Gewinnen von elektrischer Energie und thermischer Energie aus, insbesondere von der Sonne stammender, Strahlungsenergie (S) umfasst eine erste Energiegewinnungsvorrichtung (14), welche mit einer Strahlungsauffangfläche (18a) wd daraus elektrische Energie gewinnt, sowie eine zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16), welche wenigstens einen weiteren Teil der Strahlung (S) auffängt und daraus thermische Energie gewinnt. Erfindungsgemäß ist die zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16) auf der der Strahlungsauffangfläche (18a) abgewandten Seite der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) angeordnet und weist von der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) einen vorbestimmten Abstand (d) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Gewinnen von elektrischer Energie und thermischer Energie aus, insbesondere von der Sonne stammender, Strahlungsenergie, umfassend eine erste Energiegewinnungsvorrichtung, welche mit einer Strahlungsauffangfläche wenigstens einen Teil der Strahlung auffängt und daraus elektrische Energie gewinnt, sowie eine zweite Energiegewinnungsvorrichtung, welche wenigstens einen weiteren Teil der Strahlung auffängt und daraus thermische Energie gewinnt.
  • Unter "Energiegewinnung" wird dabei im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung die Umwandlung von Strahlungsenergie in elektrische Energie und thermische Energie und die Bereitstellung derselben, beispielsweise zum Betreiben von elektrischen Geräten bzw. zum Heizen oder Erwärmen von Leitungswasser, verstanden. Somit umfasst der Begriff "Energiegewinnung" zwangsweise auch die technische Nutzbarmachung der elektrischen und thermischen Energie.
  • Eine derartige Energiegewinnungsanordnung ist beispielsweise aus dem Artikel „Solar Energy Conversion with Fluorescent Collectors" von A. Goetzberger und W. Greubel bekannt, der im Jahre 1977 in der Zeitschrift Applied Physics, Band 14, Seiten 123 bis 139 erschienen ist. Bei dieser Energiegewinnungsanordnung umfasst die erste Energiegewinnungsvorrichtung eine Wellenleiterplatte, an deren einer Schmalseite zum einen eine photovoltaische Zelle zur Gewinnung elektrischer Energie und zum anderen umittelbar dahinter die zweite Energiegewinnungsvorrichtung zur Gewinnung thermischer Energie angeordnet ist. Die Autoren sprechen aber auch gleich den Hauptnachteil dieser Anordnung an, nämlich die Tatsache, dass die photovoltaische Zelle bei erhöhter Temperatur arbeiten können muss, da die gesamte thermische Energie durch sie hindurchtreten muss, um zur zweiten Energiegewinnungsvorrichtung zu gelangen. In der Praxis lassen sich damit aber nur verhältnismäßg niedrige Temperaturen erzielen, da der Wirkungsgrad von Solarzellen sehr temperaturabhängig ist und somit den begrenzenden Faktor darstellt.
  • Den gleichen Nachteil weisen aber auch Solarzellen auf, welche zum einen die erste Energiegewinnungsvorrichtung und zum anderen gleichzeitig den Absorber der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung bilden.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Energiegewinnungsanordnung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche es der photovoltaischen Zelle ermöglicht, bei einer niedrigeren Temperatur zu arbeiten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Energiegewinnungsanordnung der eingangs genannten Art gelöst, bei welcher die zweite Energiegewinnungsvorrichtung auf der der Strahlungsauffangfläche abgewandten Seite der ersten Energiegewinnungsvorrichtung angeordnet ist und von der ersten Energiegewinnungsvorrichtung einen vorbestimmten Abstand aufweist. Da die Einfallsrichtung der Strahlung, insbesondere dann, wenn es sich dabei um Sonnenlicht handelt, üblicherweise eher orthogonal zur Strahlungsauffangfläche verläuft als zu dieser parallel, kann insbesondere der langwellige Spektralbereich der einfallenden Strahlung auf dem kürzesten Weg durch die erste Energiegewinnungsvorrichtung hindurchtreten. Es ist also nicht erforderlich, die langwellige Wärmestrahlung längs der ersten Energiegewinnungsvorrichtung zur zweiten Energiegewinnungsvorrichtung zu leiten. Auf diese Weise kann die Erwärmung der ersten Energiegewinnungsvorrichtung minimal gehalten werden. Zudem wird durch den vorbestimmten Abstand, der einen nicht verschwindenden Wert aufweist, ein direkter Wärmeübergang von der ersten Energiegewinnungsvorrichtung zur zweiten Energiegewinnungsvorrichtung zuverlässig vermieden.
  • Wie aus dem Stand der Technik an sich bekannt, kann die erste Energiegewinnungsvorrichtung wenigstens eine photovoltaische Zelle umfassen. Dabei ist es grundsätzlich denkbar, dass die photovoltaische Zelle bereits die Strahlungsauffangfläche der ersten Energiegewinnungsvorrichtung bildet, denn auch in diesem Fall tritt der langwellige Anteil der einfallenden Strahlung durch die photovoltaische Zelle auf kürzestem Weg hindurch, ohne von dieser absorbiert zu werden. Welcher Teil des Spektralbereichs dabei als langwellig anzusehen ist, bestimmt sich nach der Absorptionskante des Materials der photovoltaischen Zelle. Im Falle einer Silizium-Zelle beträgt die Absorptionskanten-Energie etwa 1,12 eV, was einer Wellenlänge von etwa 1,1 μm entspricht. Es gibt aber auch Solarzellen, die einen größeren Durchlassbereich als Silizium-Solarzellen aufweisen, beispielsweise Farbstoff-Solarzellen.
  • Erfindungsgemäß ist es jedoch bevorzugt, dass die erste Energiegewinnungsvorrichtung, wie aus dem vorstehend diskutierten Stand der Technik ebenfalls an sich bekannt ist, wenigstens eine Wellenleiterplatte umfasst, welche die Strahlung auffängt und zu der wenigstens einen photovoltaischen Zelle leitet, welche an einer der Schmalseiten der wenigstens einen Wellenleiterplatte angeordnet ist. Dies ist deshalb von Vorteil, weil die Wellenleiterplatte erheblich kostengünstiger hergestellt werden kann als die photovoltaische Zelle, insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Einsatz einer Wellenleiterplatte eine erheblich kleinere photovoltaische Zelle zur Gewinnung der gleichen Energiemenge pro Zeiteinheit ausreicht. Darüber hinaus bewirkt die Wellenleiterplatte eine Konzentration der einfallenden Strahlung, so dass die photovoltaische Zelle mit höherer Strahlungsintensität und damit effektiver betrieben werden kann. In Verbindung mit dem Einsatz einer Wellenleiterplatte hat der vorbestimmte Abstand den weiteren Vorteil, dass die Totalreflexion von Strahlung an den inneren Oberflächen der Wellenleiterplatte nicht durch einen Kontakt der Wellenleiterplatte mit der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung behindert wird.
  • Die auf die photovoltaische Zelle fallende Strahlungsintensität kann dadurch noch weiter erhöht werden, dass die Schmalseite der wenigstens einen Wellenleiterplatte mit einem keilförmigen Ansatz oder einem in der Fachwelt „Compound Parabolic Concentrator" genannten Ansatz versehen oder einstückig ausgebildet ist. Ein derartiger Ansatz bildet praktisch eine Art optischen Trichter, der die Strahlung zur photovoltaischen Zelle lenkt. Vorteilhafterweise kann der Ansatz dabei aus einem Material gebildet sein, dessen Brechungsindex einen höheren Wert aufweist als das Material der Wellenleiterplatte.
  • Zusätzlich oder alternativ kann die Strahlungsintensität dadurch noch weiter erhöht werden, dass wenigstens eine photovoltaische Zelle eine bifaziale photovoltaische Zelle ist, welcher auf beiden aktiven Seiten jeweils wenigstens eine Wellenleiterplatte zugeordnet ist.
  • Um in einfacher Weise sicherstellen zu können, dass die in der Wellenleiterplatte geführte Strahlung zur photovoltaischen Zelle geleitet wird, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass wenigstens einer der Schmalseiten, vorzugsweise allen Schmalseiten, der wenigstens einen Wellenleiterplatte ein Spiegel zugeordnet ist. Vor Vorteil ist es dabei ferner, wenn der Spiegel nicht direkt an der Schmalseite der Wellenleiterplatte anliegt, sondern von dieser durch einen engen Spalt getrennt ist, da dann auch die Totalreflexion an der Innenseite der Schmalseite der Wellenleiterplatte zur Reflexion genutzt werden kann.
  • Um einen möglichst großen Spektralbereich der einfallenden Strahlung der photovoltaischen Nutzung zuführen zu können, kann wenigstens eine Wellenleiterplatte, wie dies ebenfalls aus dem eingangs diskutierten Stand der Technik an sich bekannt ist, mit wenigstens einem fluoreszierenden Stoff versehen sein. Wenigstens ein fluoreszierender Stoff absorbiert dabei Strahlung in einem außerhalb des empfindlichen Bereichs der photovoltaischen Zelle liegenden Wellenlängenbereich und re-emittiert Strahlung in einem im empfindlichen Bereich der photovoltaischen Zelle liegenden Wellenlängenbereich. Üblicherweise ist die Energie der absorbierten Photonen größer als die Energie der re-emittierten Photonen, wobei die Differenz-Energie in Wärme umgewandelt wird, welche von der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung nutzbar gemacht werden kann.
  • Um das von dem wenigstens einem fluoreszierenden Stoff emittierte Licht möglichst effektiv in der Wellenleiterplatte halten zu können, kann auf der der einfallenden Strahlung zugewandten Oberfläche oder/und der von der einfallenden Strahlung abgewandten Oberfläche ein selektiver Bandpass-Spiegel vorgesehen sein, d. h. ein Spiegel, der das von dem wenigstens einem fluoreszierenden Stoff emittierte Licht reflektiert, Licht anderer Wellenlängen jedoch vorzugsweise passieren lässt.
  • Wenn wenigstens eine Wellenleiterplatte mit wenigstens zwei fluoreszierenden Stoffen versehen ist, oder wenn von zwei Wellenleiterplatten jede mit einem unterschiedlichen fluoreszierenden Stoff versehen ist, wobei wenigstens ein fluoreszierender Stoff Strahlung in einem Wellenlängenbereich emittiert, in dem ein anderer fluoreszierender Stoff Strahlung absorbiert, so kann durch eine Art "Fluoreszenz-Kaskade" noch mehr Strahlung der photovoltaischen Nutzung zugeführt werden. Selbstverständlich kann die Fluoreszenz-Kaskade auch mehr als zwei unterschiedliche fluoreszierende Stoffe umfassen. Vorzugsweise kann auf diese Weise der gesamte kurzwellige Spektralbereich der Strahlung in den empfindlichen Bereich der photovoltaischen Zelle transferiert werden.
  • Der wenigstens eine fluoreszierende Stoff kann dabei ein, beispielsweise organischer, Farbstoff sein. Es können aber auch Quantenpunkte auf Halbleiterbasis herangezogen werden, die eine größere Stabilität aufweisen.
  • In Abhängigkeit von den Eigenschaften des Materials der Wellenleiterplatte, des wenigstens einen fluoreszierenden Stoffs, des jeweiligen Anwendungsfalls oder dergleichen kann der wenigstens eine fluoreszierende Stoff in einer oberflächennahen Schicht der Wellenleiterplatte oder/und im Wesentlichen im gesamten Volumen der Wellenleiterplatte angeordnet sein. Ganz allgemein kann der wenigstens eine fluoreszierende Stoff in der Wellenleiterplatte gemäß einem gewünschten Konzentrationsprofil verteilt sein.
  • Wie vorstehend bereits angedeutet wurde, ist es ferner möglich, eine Mehrzahl von Wellenleiterplatten übereinander zu stapeln, von denen vorzugsweise jede mit einem anderen fluoreszierenden Stoff versehen ist.
  • Da sich die wenigstens eine Wellenleiterplatte auch bei der erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung im Betrieb zwangsläufig erwärmt, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass an wenigstens einer der Schmalseiten der wenigstens einen Wellenleiterplatte ein deren Wärmeausdehnung ermöglichender Spielraum vorgesehen ist. Dieser Spielraum kann vorzugsweise an derjeniegen Schmalseite der Wellenleiterplatte vorgesehen sein, an der auch die wenigstens eine photovoltaische Zelle vorgesehen ist. An dieser Schmalseite darf die Wellenleiterplatte nämlich ohnehin nicht fest in das Gehäuse der Energiegewinnungsanordnung eingespannt sein, da hierdurch die Totalreflexion der Wellenleiterplatte gestört würde. Vorzugsweise ist die Wellenleiterplatte daher lediglich an der der wenigstens einen photovoltaischen Zelle gegenüberliegenden Schmalseite oder/und dieser benachbart an dem Gehäuse befestigt.
  • Um verhindern zu können, dass sich die vorstehend angesprochene, unvermeidliche Erwärmung der Wellenleiterplatte im Betrieb negativ auf die photovoltaische Zelle auswirkt, kann ferner vorgesehen sein, dass der wenigstens einen Wellenleiterplatte der wenigstens einen photovoltaischen Zelle benachbart eine Vorrichtung hoher Wärmekapazität zugeordnet ist.
  • Damit die wenigstens eine Wellenleiterplatte der im Betrieb auftretenden Erwärmung möglichst gut widerstehen kann, wird vorgeschlagen, dass sie aus Polykarbonat oder einem anderen wärmebeständigen Material, vorzugsweise Kunststoff, gebildet ist.
  • Die zweite Energiegewinnungsvorrichtung kann in an sich bekannter Weise mit einem Leitungssystem in Wärmeaustauschverbindung stehen, in welchem ein Wärmeaufnahmefluid strömt. Dieses Wärmeaufnahmefluid kann die in ihm gespeicherte Wärme zur Nutzbarmachung in einem Wärmetauscher an einen Leitungswasservorrat abgeben.
  • Wenn die Fluoreszenzstrahlung der ersten Energiegewinnungsvorrichtung nicht sehr weit in den langwelligen Spektralbereich reicht, ist es vorteilhaft, wenn die der ersten Energiegewinnungsvorrichtung zugewandte Oberfläche der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung optisch selektiv ausgebildet ist, da bekannte optisch selektive Absorber nur im Bereich des Sonnenspektrums absorbieren, im langwelligen Strahlungsbereich aber reflektieren und daher in diesem Spektralbereich auch keine Strahlung emittieren. Insbesondere dann, wenn eine Fluoreszenz-Kaskade eingesetzt wird, die sehr weit in den langwelligen Spektralbereich reicht, ist es hingegen bevorzugt, wenn die der ersten Energiegewinnungsvorrichtung zugewandte Oberfläche der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung optisch nicht-selektiv, d. h. vorzugsweise schwarz, ausgebildet ist.
  • Zur Erhöhung der Effektivität der erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung, insbesondere der Effektivität der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass zwischen der ersten Energiegewinnungsvorrichtung und der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung eine die Konvektion unterdrückende Schicht vorgesehen ist. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Gasmoleküle, welche an der Oberfläche der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung Energie aufnehmen und in kinetische Energie umwandeln, zur Wellenleiterplatte wandern und dort diese Energie wieder abgeben, was zu einer unerwünschten Erwärmung der Wellenleiterplatte führen würde. Die die Konvektion unterdrückende Schicht kann beispielsweise wenigstens eine Folie umfassen.
  • In Weiterbildung der Erfindung können die erste Energiegewinnungsvorrichtung und die zweite Energiegewinnungsvorrichtung in einem Gehäuse der Energiegewinnungsanordnung aufgenommen sein.
  • Um Energieverluste infolge von Konvektion von sich an der Oberfläche der ersten Energiegewinnungsvorrichtung erwärmendem Gas verhindern zu können, kann eine der Strahlungsauffangfläche benachbarte Eintrittsfläche des Gehäuses durch eine transparente Platte abgedeckt sein. Dabei kann die transparente Platte Wärmestrahlung reflektierend ausgebildet sein, beispielsweise mit einer Wärmestrahlung reflektierenden Schicht versehen sein, welche vorzugsweise auf ihrer der Strahlungsauffangfläche zugewandten Seite angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung;
  • 2 eine Querschnittsansicht ähnlich 1 eines Ausschnitts einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung; und
  • 3 eine vergrößerte Ansicht eines Details des Übergangs zwischen der Wellenleiterplatte und der photovoltaischen Zelle.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Energiegewinnungsanordnung ganz allgemein mit 10 bezeichnet. Sie umfasst ein Gehäuse 12, in welchem eine erste Energiegewinnungsvorrichtung 14 und eine zweite Energiegewinnungsvorrichtung 16 angeordnet sind.
  • Die erste Energiegewinnungsvorrichtung 14 umfasst eine Wellenleiterplatte 18, die vorzugsweise aus Polykarbonat gebildet und mit wenigstens einem Fluoreszenz-Farbstoff 20 dotiert ist, beispielsweise einem Farbstoff auf Perylen-Basis, beispielsweise JMC4, PlexiGS, B564 oder dergleichen. Der Fluoreszenz-Farbstoff 20 absorbiert einen Teil des Spektrums der einfallenden Strahlung S und emittiert in einem anderen Spektralbereich Fluoreszenz-Strahlung F. Aufgrund des im Vergleich zu dem umgebenden Gas höheren Brechungsindex des Materials der Wellenleiterplatte 18 wird sowohl die einfallende Strahlung S als auch die Fluoreszenz-Strahlung F an den inneren Begrenzungsflächen 18a und 18a' der Wellenleiterplatte 18 reflektiert und auf diese Weise zu den Schmalseiten 18b der Wellenleiterplatte 18 geleitet. Diese Schmalseiten 18b der Wellenleiterplatte 18 sind, wie in 1 bei 18c angedeutet ist, verspiegelt ausgebildet, so dass sie das Licht bzw. die Strahlung ebenfalls reflektieren. Der Spiegel 18c ist dabei vorzugsweise nicht unmittelbar auf die Schmalseite 18b aufgebracht, sondern unter Belassung eines geringen Luftspalts.
  • Lediglich an einer Schmalseite 18b ist eine photovoltaische Zelle 22 angeordnet, welche die Energie der Strahlung in elektrische Energie umwandelt. Vorteilhafterweise ist der Fluoreszenz-Farbstoff 20 derart ausgewählt, dass er Strahlung in einem kurzwelligen Spektralbereich absorbiert und in einem längerwelligen Spektralbereich wieder re-emittiert, welcher vorzugsweise im empfindlichen Spektralbereich der photovoltaischen Zelle 22 liegt. Handelt es sich bei der photovoltaischen Zelle 22 um eine Silizium-Zelle, so erstreckt sich der empfindliche Spektralbereich von etwa 0,8 μm bis etwa 1,0 μm.
  • Beinhaltet die Wellenleiterplatte 18 mehrere verschiedene Fluoreszenz-Farbstoffe, so ist es bevorzugt, wenn der von einem Fluoreszenz-Farbstoff emittierte Spektralbereich sich mit dem Absorptionsspektralbereich eines anderen Farbstoffs zumindest teilweise überlappt. Auf diese Art und Weise kann eine Fluoreszenz-Kaskade gebildet werden, welche Strahlungsenergie aus einem kurzwelligen Spektralbereich in den empfindlichen Spektralbereich der photovoltaischen Zelle 22 transferiert.
  • Der von der Wellenleiterplatte 18 nicht zu der photovoltaischen Zelle 22 geleitete Anteil der Strahlung fällt auf die zweite Energiegewinnungsvorrich tung 16 und wird dort von deren vorzugsweise schwarzen Oberfläche 17a des Absorbers 17 absorbiert und in Wärme umgewandelt. Der Absorber 17 liegt dabei mit seiner Oberfläche 17a nicht unmittelbar an der Wellenleiterplatte 18 an, sondern weist von dieser einen vorbestimmten Abstand d auf.
  • Der Absorber 17 steht mit einem Rohrleitungssystem 23 in Wärmeleitungsverbindung, welches von einem Wärmeaufnahmefluid durchströmt ist. Das Wärmeaufnahmefluid gibt die von ihm aufgenommene thermische Energie in einem (nicht dargestellten) Wärmetauscher an Leitungswasser ab, so dass es als Warmwasser beispielsweise zum Waschen oder zum Heizen genutzt werden kann.
  • Der bei der Fluoreszenz in der Wellenleiterplatte 18 nicht wieder re-emittierte Anteil der von dem Fluoreszenz-Farbstoff 20 absorbierten Energie wird in der Wellenleiterplatte 18 als Wärme freigesetzt. Daher erwärmt sich die Wellenleiterplatte 18 im Betrieb und emittiert ihrerseits langwellige Wärmestrahlung. Um auch diese Wärmestrahlung durch die zweite Energiegewinnungsvorrichtung 16 nutzen und in thermische Energie umwandeln zu können, ist eine transparente Deckplatte 25 der Energiegewinnungsanordnung 10 auf ihrer der Wellenleiterplatte 18 zugewandten, unteren Oberfläche 25a mit einer Wärmestrahlung reflektierenden Beschichtung 24 versehen.
  • Um zudem verhindern zu können, dass der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung 16 Energie in Form von Konvektion von sich an der Oberfläche 16a aufheizendem Gas verloren geht, ist zwischen der ersten Energiegewinnungsvorrichtung 14 und der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung 16 eine die Konvektion begrenzende Folie 26 vorgesehen.
  • Da die Erwärmung der Wellenleiterplatte 18 im Betrieb eine Wärmeausdehnung der Wellenleiterplatte 18 zur Folge hat, ist an der der photovoltaischen Zelle 22 benachbarten Schmalseite 18d der Wellenleiterplatte 18 in dem Gehäuse 12 ein Ausgleichsraum 12a vorgesehen, der derart bemessen ist, dass er die Wärmeausdehnung der Wellenleiterplatte 18 aufnehmen kann und in dem auch die photovoltaische Zelle 22 aufgenommen ist.
  • Ferner ist der Wellenleiterplatte 18 an ihrem der photovoltaischen Zelle 22 benachbarten Ende 18d ein Medium 28 hoher Wärmekapazität zugeordnet, welches als Wärmesenke dient, um Wärme von der photovoltaischen Zelle 22 fernzuhalten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die photovoltaische Zelle 22 nicht überhitzt, sondern stets bei einer für ihre Effektivität günstigen Temperatur betrieben werden kann.
  • In 2 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung dargestellt, welche im Wesentlichen der Ausführungsform gemäß 1 entspricht. Daher sind in 2 analoge Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1, jedoch vermehrt um die Zahl 100. Darüber hinaus wird die Energiegewinnungsanordnung 110 gemäß 2 im folgenden nur insofern beschrieben werden, als sie sich von der Energiegewinnungsanordnung 10 gemäß 1 unterscheidet, auf deren Beschreibung hiermit ansonsten ausdrücklich verwiesen sei.
  • Die Energiegewinnungsanordnung 110 unterscheidet sich von der Energiegewinnungsanordnung 10 lediglich dadurch, dass die photovoltaische Zelle 122 eine bifaziale Zelle ist, d. h. eine Zelle, welche sowohl auf ihrer Vorderseite 122a einfallende Strahlung als auch auf ihrer Rückseite 122b einfallende Strahlung in elektrische Energie umwandeln kann. Daher umfasst die erste Energiegewinnungsvorrichtung 114 der Energiegewinnungsanordnung 110 zwei Wellenleiterplatten 118 und 118', von denen die eine der Vorderseite 122a der photovoltaischen Zelle 122 und die andere der Rückseite 122b der photovoltaischen Zelle 122 zugeordnet ist. Entsprechend verdoppelt ist auch die Ausbildung der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung 116. Allerdings muss in diesem Fall der Ausgleichsraum an der von der photovoltaischen Zelle 122 entfernten Schmalseite der Wellenleiterplatten 118, 118' vorgesehen werden.
  • Eine weitere Steigerung der Effizienz der erfindungsgemäßen Energiegewinnungsanordnung kann dadurch erreicht werden, dass an der der photovoltaischen Zelle 22 benachbarten Schmalseite 18d der Wellenleiterplatte 18 ein sich zur photovoltaischen Zelle 22 hin verjüngender Ansatz 30 vorgesehen ist, welcher praktisch wie ein optischer Trichter wirkt. Hierzu ist der Ansatz 30 vorteilhafterweise aus einem Material gebildet, dessen Brechungsindex n2 einen höheren Wert aufweist als der Brechungsindex n1 des Materials der Wellenleiterplatte 18.

Claims (22)

  1. Anordnung (10) zum Gewinnen von elektrischer Energie und thermischer Energie aus, insbesondere von der Sonne stammender, Strahlungsenergie (S), umfassend: – eine erste Energiegewinnungsvorrichtung (14), welche mit einer Strahlungsauffangfläche (18a) wenigstens einen Teil der Strahlung (S) auffängt und daraus elektrische Energie gewinnt, sowie – eine zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16), welche wenigstens einen weiteren Teil der Strahlung (S) auffängt und daraus thermische Energie gewinnt, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16) auf der der Strahlungsauffangfläche (18a) abgewandten Seite der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) angeordnet ist und von der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) einen vorbestimmten Abstand (d) aufweist.
  2. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Energiegewinnungsvorrichtung (14) wenigstens eine photovoltaische Zelle (22) umfasst.
  3. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Energiegewinnungsvorrichtung (14) wenigstens eine Wellenleiterplatte (18) umfasst, welche die Strahlung (S) auffängt und zu der wenigstens einen photovoltaischen Zelle (22) leitet, welche an einer der Schmalseiten (18d) der wenigstens einen Wellenleiterplatte (18) angeordnet ist.
  4. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmalseite (18d) der wenigstens einen Wellenleiterplatte (18) mit einem keilförmigen Ansatz (30) oder einem in der Fachwelt Compound Parabolic Concentrator genannten Ansatz versehen oder einstückig ausgebildet ist.
  5. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansatz (30) aus einem Material gebildet ist, dessen Brechungsindex einen höheren Wert aufweist als das Material der Wellenleiterplatte (18).
  6. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine photovoltaische Zelle eine bifaziale photovoltaische Zelle (122) ist, welche auf ihren beiden aktiven Seiten (122a, 122b) jeweils wenigstens einer Wellenleiterplatte (118, 118') zugeordnet ist.
  7. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Schmalseiten (18b) der wenigstens einen Wellenleiterplatte (18) ein Spiegel (18c) ist.
  8. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Wellenleiterplatte (18) mit wenigstens einem floreszierenden Stoff (20) versehen ist.
  9. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Wellenleiterplatte (18) mit wenigstens zwei floreszierenden Stoffen versehen ist, wobei wenigstens ein fluoreszierender Stoff Strahlung in einem Wellenlängenbereich emittiert, in dem ein anderer fluoreszierender Stoff Strahlung absorbiert.
  10. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine fluoreszierende Stoff (20) in einer oberflächennahen Schicht der Wellenleiterplatte (18) angeordnet ist.
  11. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine fluoreszierende Stoff (20) im Wesentlichen im gesamten Volumen der Wellenleiterplatte (18) angeordnet ist.
  12. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Wellenleiterplatten übereinandergestapelt ist.
  13. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine photovoltaische Zelle (22) eine Silizium-Zelle umfasst.
  14. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der Schmalseiten (18b) der wenigstens einen Wellenleiterplatte (18), vorzugsweise an der der wenigstens einen photovoltaischen Zelle (22) benachbarten Schmalseite (18d), ein die Wärmeausdehnung dieser Wellenleiterplatte (18) ermöglichender Spielraum (12a) vorgesehen ist.
  15. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens einen Wellenleiterplatte (18) der wenigstens einen photovoltaischen Zelle (22) benachbart eine Vorrichtung (28) hoher Wärmekapazität zugeordnet ist.
  16. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Wellenleiterplatte (18) aus Polykarbonat gebildet ist.
  17. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16) mit einem Leitungssystem (23) in Wärmeaustauschverbindung steht, in welchem ein Wärmeaufnahmefluid strömt.
  18. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) zugewandte Oberfläche (17a) der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung (16) optisch nicht-selektiv ausgebildet ist.
  19. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Energiegewinnungsvorrichtung (14) und der zweiten Energiegewinnungsvorrichtung (16) eine die Konvektion unterdrückende Schicht (26) vorgesehen ist.
  20. Energiegewinnungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Energiegewinnungsvorrichtung (14) und die zweite Energiegewinnungsvorrichtung (16) in einem Gehäuse (12) der Energiegewinnungsanordnung (10) aufgenommen sind.
  21. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Strahlungsauffangfläche (18a) benachbarte Eintrittsfläche des Gehäuses (12) durch eine transparente Platte (25) abgedeckt ist.
  22. Energiegewinnungsanordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Platte (25) Wärmestrahlung reflektierend ausgebildet ist, beispielsweise mit einer Wärmestrahlung reflektierenden Schicht (24) versehen ist, welche vorzugsweise auf ihrer der Strahlungsauffangfläche (18a) zugewandten Seite (25a) angeordnet ist.
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