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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bildakquisitions-, Bildarchivierungs-
und Bildvisualisierungssystem zum Generieren, Speichern, Nachbearbeiten,
Abrufen und grafischen Visualisieren medizinischer Bilddaten, das
z. B. im klinischen Bereich im Rahmen der nuklearmedizinischen oder
radiologischen Schnittbilddiagnostik erfolgreich eingesetzt werden
kann. Darüber
hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein von diesem System
ausführbares
Verfahren zur Unterstützung
eines unter magnetresonanz- oder computertomografischer Bildgebung
durchgeführten
Stagings oder Restagings zur Registrierung des Stadiums und Beurteilung
der Entwicklung von räumlich
und/oder strukturell veränderlichen
pathologischen Strukturen im Körperinneren
eines zu untersuchenden Patienten (Verlaufskontrolle), bei der strukturelle Änderungen
eines interessierenden pathologischen Gewebebereiches durch Differenzbildung
zweier während
verschiedener nuklearmedizinischer bzw. radiologischer Untersuchungen
und damit zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommener MRT- bzw. CT-Bilder
(Referenz- und Follow Up-Aufnahme) deutlich herausgestellt werden.
Bei den zu untersuchenden pathologischen Strukturen kann es sich
dabei insbesondere z. B. um maligne (bösartige) Tumoren, wie etwa
metastasierende Karzinome bzw. Sarkome, um osteolytische (Knochen
auflösende),
osteoblastische (Knochen bildende) bzw. gemischt osteolytisch/osteoblastische
Metastasen oder um osteoporotisch veränderte Knochenstrukturen handeln.
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Das
Knochengewebe des menschlichen Skeletts gehört nach den Lymphknoten, der
Lunge und der Leber zu den am vierthäufigsten von Metastasierungen
betroffenen Gewebebereichen bei Krebserkrankungen. Zu den am häufigsten
auftretenden und bekanntesten Krebsarten, die für die Bildung von Metastasen
im Knochengewebe verantwortlich sind, zählen der Prostatakrebs und
der Brustkrebs. Bei etwa 50% aller weiblichen Brustkrebspatienten
entwickeln sich im Laufe der Erkrankung Knochenmetastasen. Andere
Beispiele für Krebsarten,
die zu Metastasierungen im Knochengewebe führen können, sind der Lungenkrebs
und der Nierenkrebs. Oft sind dabei mehrere Bereiche des Skeletts
(allerdings in unterschiedlicher starker Ausprägung) betroffen. Am häufigsten
werden die Wirbelkörper
der Wirbelsäule
befallen, dann mit abnehmender Häufigkeit Oberschenkelknochen,
Becken, Rippen, Brustbein, Schädel
und Oberarmknochen.
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Knochenmetastasen
entstehen in aller Regel als Folge einer hämatogenen oder lymphogenen
(d. h. über
den Blut- oder Lymphkreislauf erfolgenden) Aussaat bösartiger
Tumorzellen, die sich in anderen Körperregionen wieder ansiedeln
und dort vermehren. Im Durchschnitt werden Knochenmetastasen bei
etwa 30% aller Krebspatienten mit Malignomen schon bei der Erstdiagnose
festgestellt. Sie sind häufig
symptomatisch und beeinträchtigen
einen betroffenen Patienten massiv in seiner Lebensqualität. Das klinische
Beschwerdebild ist gekennzeichnet durch Auftreten von chronischen
Schmerzen, pathologischen Frakturen, spinalen Kompressionssyndromen
und Hyperkalzämien
(Störungen
des Blutkalziumspiegels). Die Veränderungen des betroffenen Knochengewebes
sind eine Folge der Fähigkeit
von Tumorzellen, ortsständige
Osteoklasten (osteolytisches Zellgewebe) oder Osteoblasten (osteoblastisches
Zellgewebe) zu aktivieren, also Zellgewebe, welches entweder zu
einem gesteigerten Knochenabbau führt oder eine vermehrte Bildung
von Knochensubstanz fördert.
Während
in einem gesunden Knochen ein stabiles Gleichgewicht zwischen Osteoblasten
und Osteoklasten und damit ein stabiles Gleichgewicht zwischen Knochenaufbau
und -abbau herrscht, ist dieses Gleichgewicht bei einer malignen,
durch Bildung osteoblastischer bzw. osteolytischer Metastasen im
Bereich des Knochengewebes gekennzeichneten Krebserkrankung empfindlich
gestört.
Während
Tumorzel len bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Lage sind, Knochengewebe
zu zerstören
oder neu zu bilden, kann das metastasische Zellgewebe seinerseits
Knochensubstanz entweder auflösen
oder neu bilden. Allerdings ist das bei einer osteoblastischen Metastasierung
entstehende Knochenmaterial unbrauchbar, da es zur Bildung eines
instabilen Knochens führt.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Knochenmetastasen
in aller Regel nicht „rein
osteolytisch" oder „rein osteoblastisch" sind, sondern ihren
Namen danach erhalten, welcher der beiden Prozesse überwiegt.
Sind der Knochen auflösende
Prozess und der Knochen bildende Prozess gleich stark, spricht man
von „gemischt
osteolytisch/osteoblastischen Metastasen".
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Veränderungen
der Knochenstruktur eines Krebspatienten sind in der Regel auf einem
CT-Bild nur schwer zu erkennen und erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit
und Erfahrung des jeweiligen behandelnden Radiologen bei der Befundung.
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Ein
nicht-invasives bildgebendes Untersuchungsverfahren, das sich in
den letzten Jahren als Standardmethode der nuklearmedizinischen
Schnittbilddiagnostik zur Generierung von Knochen-Scans etabliert hat
und daher häufig
zur Frühdiagnose
und Bestimmung des Ausmaßes
von Knochenmetastasen verwendet wird, ist die Skelett-Szintigrafie.
Mit Hilfe dieses bildgebenden Verfahrens werden zu einem Volumendatensatz zusammengefasste
Bilddaten von Schnittbildern verschiedener Schichtebenen eines zu
untersuchenden Knochengewebes gewonnen, die dann mit Hilfe eines
Bildrenderingverfahrens (z. B. mittels multiplanarer Reformatierung
oder mittels Volume Rendering-Technik)
zu 2D-Projektionen oder 3D-Ansichten unterschiedlicher Betrachtungswinkel
rekonstruiert werden können.
Die 2D-Informationen
der mit Hilfe eines solchen nuklearmedizinischen Bildgebungsverfahrens
generierten Schnittbilder ermöglichen
dagegen nur eine Beurteilung der Lage und des Größenstadiums interessierender
Metastasen in der jeweiligen Schichtebene des betreffenden Schnittbildes,
also eine stark eingeschränkte
räumliche
Beurteilung.
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Die
Computertomografie (CT) gilt heute als Standard-Bildgebungsverfahren zur Beobachtung
der Entwicklung Metastasen bildender maligner Tumorerkrankungen
in verschiedensten Körperregionen.
Im Laufe verschiedener Krebstherapieverfahren (z. B. im Rahmen einer
Chemo- oder Strahlentherapie etc.) werden in der Regel im Abstand
von einigen Wochen CT-gestützte
Folgeuntersuchungen („Follow-ups") durchgeführt, um
Veränderungen
in der Tumorlast (d. h. dem prozentualen Anteil des Tumorgewebes
an der Gesamtmasse eines Patienten) zu beurteilen. Für den Fall,
dass bei einem Tumorpatienten der Krebs erneut ausbricht oder ein
neuer maligner Tumor sich aus Metastasen entwickelt, können diese
so rechtzeitig erkannt und so rasch wie möglich über einen unter Lokalanästhesie
durchgeführten
minimal-invasiven Eingriff bzw. operativ behandelt werden. Im Gegensatz
zur Szintigrafie liefert die Computertomografie volumetrische Bilddaten,
die morphologische (nicht dagegen funktionale) Informationen beinhalten.
In einer CT-Aufnahme
werden osteolytische Knochenmetastasen als Gewebebereiche mit verhältnismäßig geringer
Hounsfield-Dichte und damit als Regionen geringer Röntgenschwächung (also
relativ dunkel) dargestellt, während
osteoblastische Metastasen als Gewebebereiche mit verhältnismäßig hoher
Hounsfield-Dichte und damit als Regionen höherer Röntgenschwächung (also relativ hell) dargestellt
werden. Die Veränderungen
im CT-Bild sind jedoch oft marginal und, vor allem was osteoblastische
Metastasen anbelangt, schwer zu erkennen bzw. nur zu erahnen. Eine
routinemäßige Befundung
von Knochenmetastasen auf den bloßen (unbearbeiteten) CT-Bildern
ist daher mühselig und
erfordert eine hohe Erfahrung des die Untersuchung durchführenden
Radiologen. Die konventionelle Befundung, die routinemäßig bei
einer Tumor Staging-Untersuchung durchgeführt wird, ist daher entsprechend zeitaufwändig und
leidet unter einer geringen Sensitivität bei der Beurteilung von Veränderungen.
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AUFGABE DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Ausgehend
von dem oben genannten Stand der Technik, ist die vorliegende Erfindung
der Aufgabe gewidmet, den Workflow eines Stagings oder Restagings
zur Registrierung und Beurteilung von Veränderungen räumlich und/oder strukturell
veränderlicher
pathologischer Strukturen, die mittels nuklearmedizinischer bzw.
radiologischer Bildgebung dargestellt wurden, zu verbessern. Eine
derartige Verbesserung der Befundung könnte, insbesondere mit Hinblick
auf eine Beurteilung der Entwicklung von osteolytischen Knochenmetastasen,
osteoblastischen oder gemischt osteolytisch/osteoblastischen Metastasen,
den Stellenwert der Magnetresonanz- und Computertomografie im Rahmen
der Durchführung
eines solchen Stagings oder Restagings deutlich erhöhen und
die Notwendigkeit von Follow Up-Szintigrafien reduzieren.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
die Merkmale der unabhängigen
Patentansprüche
gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele,
die den Gedanken der Erfindung weiterbilden, sind in den abhängigen Patentansprüchen definiert.
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ZUSAMMENFASBDBNDE DARSTELLUNG
DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich gemäß einem ersten Aspekt auf ein
Bildakquisitions-, Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystem
zum Generieren, Speichern, Nachbearbeiten, Abrufen und grafischen
Visualisieren medizinischer Bilddaten mit einem Bildvisualisierungs-Tool,
welches über
Mittel zur Durchführung
einer Registrierung zweier zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommener,
denselben Gewebebereich darstellender digitaler Bilder verfügt, bei
der Bilddaten einander entsprechender Teilbereiche derselben, in
beiden Bildern abgebildeten Gewebestrukturen miteinander verlinkt
und mit Hilfe voneinander unabhängiger rigider
Koordinatentransformationen mit regional unterschiedlichen Lage-
und/oder Winkelversatzparametern koregistriert werden. Darüber hinaus
umfasst das Bildvisualisierungs-Tool eine integrierte Recheneinheit,
mit deren Hilfe die Bilddaten der koregistrierten Teilbereiche zu
zusammensetzbaren Teilen eines anzuzeigenden Differenzbildes der
beiden Bilder umgerechnet werden.
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Bei
den Teilbereichen der beiden Bilder kann es sich z. B. um nicht überlappende
Bildregionen handeln, die durch Partitionierung dieser beiden Bilder
in Teilbereiche einer vorgegebenen Form und Größe entstanden sind und gegeneinander
abgegrenzt wurden, wobei jeder Teilbereich des Referenzbildes über eine bijektive
Abbildungsvorschrift genau einem Teilbereich des Vergleichsbildes
zugeordnet ist.
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Alternativ
dazu kann es sich bei den Teilbereichen der beiden Bilder um nicht überlappende
Bildregionen handeln, die durch Segmentierung dieser beiden Bilder
in zusammenhängende
Bildobjekte entstanden sind und gegeneinander abgegrenzt wurden,
wobei wiederum jeder Teilbereich des Referenzbildes über eine bijektive
Abbildungsvorschrift genau einem Teilbereich des Vergleichsbildes
zugeordnet ist.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren
zur Unterstützung
eines unter nuklearmedizinischer oder radiologischer Bildgebung
durchgeführten
Stagings oder Restagings zur Registrierung des Stadiums und Beurteilung
der Entwicklung von räumlich
und/oder strukturell veränderlichen
pathologischen Strukturen im Körperinneren
eines zu untersuchenden Patienten. Zu diesem Zweck können z.
B. Bilddaten einer MRT- oder CT-gestützt durchgeführten Referenzuntersuchung
mit Bilddaten gematcht werden, die im Rahmen wenigstens einer magnetresonanz-
oder computertomografischen Folgeuntersuchung akquiriert wurden.
Bei den zu untersuchenden pathologischen Strukturen kann es sich
dabei z. B. um osteoporotisch veränderte Knochenstrukturen, um
maligne Tumoren, wie etwa metastasierenden Karzinome bzw. Sarkome,
oder insbesondere um osteolytische, osteoblastische oder gemischt
osteolytisch/osteoblastische Metastasen handeln, die z. B. mittels
Skelett-Szintigrafie oder im Rahmen eines computertomografischen
Bildgebungsprozesses detektiert wurden. Die Grundidee des erfindungsgemäßen Verfahrens
be steht darin, sowohl strukturelle als auch räumliche Veränderungen der zu untersuchenden
pathologischen Strukturen, d. h. Änderungen ihrer Zusammensetzung,
Masse und Dichte sowie Änderungen
ihrer Größenausdehnung
und räumlichen
Lage, durch Differenzbildung zweier während verschiedener radiologischer
Untersuchungen und damit zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenommener
MRT- bzw. CT-Bilder (Referenz- und Vergleichsbild) deutlich herauszustellen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist dabei durch den Schritt der Registrierung zweier zu unterschiedlichen
Zeitpunkten aufgenommener, denselben Gewebebereich darstellender
digitaler Bilder gekennzeichnet, bei der Bilddaten einander entsprechender
Teilbereiche derselben, in beiden Bildern abgebildeten Gewebestrukturen
miteinander verlinkt und mit Hilfe voneinander unabhängiger rigider
Koordinatentransformationen mit regional unterschiedlichen Lage-
und/oder Winkelversatzparametern koregistriert werden, sowie durch
einen Schritt, in dem die Bilddaten der koregistrierten Teilbereiche
zu zusammensetzbaren Teilen eines anzuzeigenden Differenzbildes
der beiden Bilder umgerechnet werden.
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Bei
den Teilbereichen der beiden Bilder kann es sich, wie bereits unter
Bezugnahme auf das Bildakquisitions-, Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystem
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung beschrieben, z. B. um nicht überlappende
Bildregionen handeln, die durch Partitionierung dieser beiden Bilder
in Teilbereiche einer vorgegebenen Form und Größe entstanden sind und gegeneinander abgegrenzt
wurden, wobei jeder Teilbereich des Referenzbildes über eine
bijektive Abbildungsvorschrift genau einem Teilbereich des Vergleichsbildes
zugeordnet ist.
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Alternativ
dazu kann es sich bei den Teilbereichen der beiden Bilder, wie bereits
oben im Zusammenhang mit dem Bildakquisitions-, Bildarchivierungs-
und Bildvisualisierungssystem gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung erwähnt,
um nicht überlappende
Bildregionen handeln, die durch Segmentierung dieser beiden Bilder
in zusammenhängende
Bildobjekte entstanden sind und gegeneinander abgegrenzt wurden,
wobei wiederum jeder Teilbereich des Referenzbildes über eine
bijektive Abbildungsvorschrift genau einem Teilbereich des Vergleichsbildes
zugeordnet ist.
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Was
die Ermittlung der regional verschiedenen Lage- und/oder Winkelversatzparameter
anbelangt, die benötigt
werden, um die in den einzelnen Teilbereichen dargestellten Gewebestrukturen
bei Durchführung der
Koregistrierung zumindest näherungsweise
(d. h. mit einem tolerierbaren Registrierungsfehler) miteinander
zur Deckung zur bringen, wird erfindungsgemäß z. B. ein nach der Methode
der kleinsten Fehlerquadrate arbeitendes Optimierungskriterium verwendet,
wonach für
jeden Teilbereich eines einen bestimmten Gewebebereich darstellenden
Referenzbildes die Summe der quadratischen Abstände zwischen den Punkten einer auf
dem jeweiligen Teilbereich vorgegebenen Punktmenge und den mit Hilfe
der einzelnen, regional unterschiedlichen rigiden Koordinatentransformationen
transformierten Punkten einer Punktmenge auf dem diesem Teilbereich
zugeordneten Teilbereich des Vergleichsbildes berechnet wird. Dabei
ist jeder Punkt der auf dem jeweiligen Teilbereich des Referenzbildes
vorgegebenen Punktmenge über
eine bijektive Abbildungsvorschrift genau einem dieselbe Stelle
des betreffenden Gewebebereiches bezeichnenden Punkt der Punktmenge
auf dem diesem Teilbereich zugeordneten Teilbereich des Vergleichsbildes
zugeordnet.
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Darüber hinaus
ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ein zusätzlicher
Schritt vorgesehen, bei dem im Vorfeld der Koregistrierung der einzelnen,
einander zugeordneten Teilbereiche von Referenz- und Vergleichsbild
berechnete regionale Lage- und/oder
Winkelversatzparameter hinsichtlich ihrer Abweichungen in Vorzeichen
und Betrag ausgewertet werden. Dabei werden nicht zusammenhängende,
einander entsprechende Gewebestrukturen, die in Teilbereichen beider
Bilder dargestellt sind, bei Erfassung einer Schwellwertüberschreitung
einer dieser Parameterabweichungen als nicht zusammengehörig erkannt
und kön nen
dann, wie nach Durchführung
einer Segmentierung, als voneinander unabhängige, individuelle Bildobjekte
getrennt weiterbehandelt werden.
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Darüber hinaus
kann erfindungsgemäß auch ein
Schritt vorgesehen sein, wonach Merkmale, die zur quantitativen
Beurteilung räumlicher
und/oder struktureller Veränderungen
der im Vergleichsbild abgebildeten Gewebestrukturen gegenüber den
im Referenzbild abgebildeten Gewebestrukturen erforderlich sind,
aus den Bilddaten des berechneten Differenzbildes automatisch extrahiert
werden. Bei den extrahierten Merkmalen kann es sich dabei z. B.
um die mittlere regionale Änderung
der Hounsfield-Dichtewerte und/oder um die Größenänderung sich verändernder
Gewebestrukturen handeln.
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Bei
der grafischen Visualisierung des Differenzbildes können Bildpunkte
mit positiven Differenzwerten z. B. in einer anderen Farbkodierung
dargestellt werden als Bildpunkte mit negativen Differenzwerten.
Bildpunkte mit unterschiedlichen Differenzbeträgen desselben Vorzeichens können erfindungsgemäß z. B.
mit unterschiedlichen Farbsättigungswerten
dargestellt werden.
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Darüber hinaus
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
eine Rechenprozedur, bei der die Grauwerte der Bildpunkte von Referenz-
und Vergleichsbild so aneinander angeglichen werden, dass der mittlere
Grauwert und die Standardabweichung der Grauwerte des Vergleichsbilddatensatzes
an den mittleren Grauwert bzw. die Standardabweichung der Grauwerte
des Referenzbilddatensatzes angepasst werden.
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Gemäß einem
dritten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Computersoftware-Programmprodukt
zur Durchführung
des geschilderten Verfahrens bei Betrieb auf einem Bildschirm-Terminal
des vorstehend beschriebenen Bildakquisitions-, Bildarchivierungs-
und Bildvisualisierungssystems.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen sowie
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung,
welche anhand der folgenden Zeichnungen veranschaulicht werden:
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1 zeigt
ein Blockdiagramm zur Veranschaulichung der Systemarchitektur des
erfindungsgemäßen Bildakquisitions-,
Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystems nach einem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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2 zeigt
ein Blockdiagramm zur Veranschaulichung der Systemarchitektur des
erfindungsgemäßen Bildakquisitions-,
Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystems nach einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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3 zeigt
ein Ablaufdiagramm einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Unterstützung
eines unter computertomografischer Bildgebung durchgeführten Stagings
oder Restagings von räumlich
und/oder strukturell veränderlichen
Gewebebereichen am Beispiel von Knochenstrukturen eines menschlichen
oder tierischen Skeletts, die von osteolytischen, osteoblastischen
bzw. gemischt osteolytisch/osteoblastischen Metastasen befallen
sind, und
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4 zeigt
ein Ablaufdiagramm einer zweiten Variante dieses erfindungsgemäßen Verfahrens.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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In
den folgenden Abschnitten werden die Systemkomponenten des erfindungsgemäßen Bildakquisitions-,
Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystems und die Schritte
des erfindungsge mäßen Verfahrens anhand
der beigefügten
Zeichnungen im Detail beschrieben.
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In 1 ist
ein schematisches Blockschaltbild eines Bildakquisitions-, Bildarchivierungs-
und Bildvisualisierungssystems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung dargestellt, welches es ermöglicht,
von einem Bildgebungssystem 1 generierte Bilddaten von
inneren Organen, interessierenden Gewebebereichen, pathologischen
Strukturen, eingeführten
interventionellen Werkzeugen, medizintechnischen Instrumenten, Implantaten
etc. im Körperinneren
eines zu untersuchenden Patienten in Form von zweidimensionalen
Durchleuchtungsaufnahmen bzw. in Form von dreidimensional rekonstruierten
Bilddatensätzen
zu erfassen, zu archivieren und entweder getrennt voneinander oder
in Form koregistrierter grafischer Darstellungen auf dem Anzeigebildschirm 2 eines
Bildschirm-Terminals zu visualisieren. Als bildgebendes System 1 kann
dabei z. B. ein herkömmliches
CT- oder MRT-Gerät,
ein C-Bogen-Röntgenaufnahmegerät oder eine Zwei-Ebenen-Durchleuchtungsanalage
(Biplansystem) dienen.
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Wie
in 1 skizziert, werden die von dem Bildgebungssystem 1 generierten
Bilddaten über
eine Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle 3 einem
Bildverarbeitungssystem 4 zugeführt. Das Bildverarbeitungssystem 4 kann
dabei neben einer zentralen Steuerungseinrichtung 5, welche
den Datenaustausch mit dem Bildgebungssystem 1 sowie den
Datenaustausch zwischen den einzelnen Systemkomponenten des Bildverarbeitungssystem 4 steuert,
unter anderem ein Vorverarbeitungsmodul 6 mit einem digitalen
Filter zur Rauschunterdrückung, Kontrastverbesserung
und Kantendetektion umfassen. Eine in das Bildverarbeitungssystem 4 integrierte 2D-/3D-Bildrendering-Applikation 7 dient
zur Generierung von multiplanaren Reformationen bzw. rekonstruierten
3D-Ansichten darzustellender Gewebebereiche, die mit Hilfe eines
Bildvisualisierungs-Tools 9 auf dem Anzeigebildschirm 2 eines
Bildschirm-Terminals grafisch visualisiert werden.
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Abgesehen
von der vorstehend erwähnten
Filterprozedur führt
das Vorverarbeitungsmodul 6 eine Prozedur zur „Normierung" der Grauwerte aller über die
Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle 3 erhaltenen Bilddatensätze durch,
da es vorkommen kann, dass je nach verwendetem Scannertyp des Bildgebungssystems 1 und möglichen
Grauwertverfälschungen
bei der 2D- bzw. 3D-Rekonstruktion
sowohl der mittlere Grauwert als auch die Standardabweichung der
Grauwerte in verschiedenen koregistrierten Bilddatensätzen ein
und derselben abgebildeten Knochenstruktur leicht voneinander abweichen
können.
Unter dem Begriff „Normierung" wird in diesem Zusammenhang
eine Rechenprozedur verstanden, bei der die Grauwerte der Bildpunkte
jeweils eines Bilddatensatzes zweier miteinander zu registrierender
Bilddatensätze
so aneinander angeglichen werden, dass der mittlere Grauwert (Erwartungswert)
und die Standardabweichung der Grauwerte des einen Bilddatensatzes
an den mittleren Grauwert bzw. die Standardabweichung der Grauwerte
des jeweils anderen Bilddatensatzes angepasst werden. Diese Grauwert-Angleichung
kann dabei vorzugsweise anhand einer oder mehrerer Knochenstrukturen
geschehen, die keine pathologischen Veränderungen (z. B. aufgrund von
Knochenmetastasen oder Osteoporose) zeigen. Ein die Untersuchung
durchführender
Radiologe kann dabei z. B. auf den bereits registrierten Bilddatensätzen einen
interessierenden Volumenbereich (VOI) festlegen, innerhalb dessen
Skalierungs- bzw. Normierungsparameter bestimmt werden, welche dann
auf den Mittelwert und die Standardabweichung der Grauwerte aller
abgebildeten Knochenstrukturen angewendet werden (Histogramm-Anpassung).
Die Normierung kann auch automatisch ohne Benutzer-Interaktion anhand
großer
zusammenhängender
Knochenstrukturen durchgeführt
werden, bei denen verhältnismäßig geringfügige pathologische
Veränderungen
keinen großen
Einfluss auf die Skalierungsparameter von Mittelwert und Standardabweichung
der einzelnen Grauwerte haben.
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Immer
dann, wenn von dem Bildgebungsgerät BGS Bilddaten generiert und
dem Bildverarbeitungssystem BVS über
dessen Eingabeschnittstelle 3 bereitgestellt werden, können diese,
veran lasst durch die zentrale Steuerungseinrichtung 5,
nach Abschluss der Vorverarbeitung in Vorbereitung für eine spätere grafischen Visualisierung
je nach Systemkonfiguration temporär oder persistent in einem
Bilddatenspeicher eines Bildarchivs 8 gespeichert werden,
wo sie in ein patientenspezifisches Untersuchungsprotokoll einer
Protokolldatei geschrieben werden, welche in einem Speicherbereich
dieses Bildarchivs 8 hinterlegt ist. Neben den im Rahmen
des Bildgebungsprozesses akquirierten Bilddaten können auch
sämtliche
Aufnahmeparameter, die von dem die Untersuchung durchführenden
Radiologen manuell eingestellt wurden, sowie alle Darstellungs-
und Rekonstruktionsparameter, die zur Visualisierung rekonstruierter
2D-Projektionen bzw. 3D-Ansichten von bestimmten Gewebebereichen
im Körperinneren
des Patienten benötigt
werden, in einem standardisierten Datenformat (z. B. im DICOM-Format) über eine
Datenausgabeschnittstelle 19 des Bildverarbeitungssystems 4 in
das patientenspezifische Untersuchungsprotokoll der Protokolldatei
geschrieben werden. Zur grafischen Visualisierung können die
gespeicherten Bilddaten, Aufnahme- und Rekonstruktionsparameter
dann über
eine Dateneingabeschnittstelle 10 des Bildverarbeitungssystems
BVS in einen nicht dargestellten, lokalen Temporärspeicher des Bildvisualisierungs-Tools 9 geladen
werden.
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Wie
in 1 dargestellt, hat das Bildvisualisierungs-Tool 9 sowohl
Zugriff auf den Datensatz 14 eines akquirierten, gefilterten
und beispielsweise in zweidimensional gerenderter Form in dem Bildarchiv 8 vorgehaltenen
Referenzbildes eines zu untersuchenden Gewebebereiches als auch
auf den Datensatz 17 eines ebenfalls in dem Bildarchiv 8 gespeicherten
Vergleichsbildes desselben Gewebebereiches, das zu einem späteren Zeitpunkt
akquiriert wurde und ebenfalls in gefilterter, zweidimensional gerenderter
Form vorliegt. Die beiden Datensätze
werden von dem Bildvisualisierungs-Tool 9 geladen, koregistriert,
verlinkt und mit Hilfe eines in das Bildvisualisierungs-Tool 9 integrierten
digitalen Subtrahierers 11 in den Datensatz 12 eines
zugehörigen
Differenzbildes umgerechnet, welches auf dem Anzeigebildschirm AB
des Bildschirm- Terminals
z. B. mit einer geeigneten Farbkodierung zur Anzeige gebracht wird.
Anstelle eines gespeicherten Vergleichsbilddatensatzes 17 kann
auch direkt ein im Rahmen einer Folgeuntersuchung generierter, gefilterter
und von der 2D-/3D-Bildrendering-Applikation 7 ausgegebener
Bilddatensatz 13 des zu untersuchenden Gewebebereiches
als Vergleichsbilddatensatz verwendet und zusammen mit dem gespeicherten
Referenzbilddatensatz 14 dem digitalen Subtrahierer 11 des
Bildvisualisierungs-Tools 9 zugeführt werden, um ein auf dem
Anzeigebildschirm 2 darzustellendes Differenzbild zu berechnen.
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Zur
Durchführung
der Koregistrierung von Referenz- und Vergleichsbild VB verfügt das Bildvisualisierungs-Tool 9 über ein
dem digitalen Subtrahierer 11 vorgeschaltetes Registrierungs-Tool 15,
dem von einem Segmentierungs- und Clustering-Modul 16 Bilddaten zusammenhängender
segmentierter Gewebebereiche bzw. Bilddaten von zu Gruppen zusammengefassten
benachbarten Gewebebereichen zugeführt werden. Das Registrierungs-Tool
führt dabei
eine rigide Koordinatentransformation durch, mit der die Bilddaten
einander entsprechender Gewebestrukturen, die in beiden Bildern
dargestellt sind, mit einer bestimmten Registrierungsgüte segment-
bzw. clusterweise miteinander zur Deckung gebracht werden.
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In 2 ist
ein schematisches Blockschaltbild eines Bildakquisitions-, Bildarchivierungs-
und Bildvisualisierungssystems gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung dargestellt, welches sich von dem in 1 skizzierten
Ausführungsbeispiel
lediglich dadurch unterscheidet, dass anstelle des Segmentierungs-
und Clustering-Moduls 16 mit nachgeschaltetem Registrierungs-Tool 15 ein
Registrierungs-Tool 18 verwendet
wird, welches eine partiell rigide Registrierung der Datensätze von
Referenz- und Vergleichsbild VB vornimmt. Näheres dazu ist weiter unten
unter Bezugnahme auf das in 4 dargestellte
Ablaufdiagramm beschrieben.
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In
3 ist
eine erste Variante des erfindungsgemäße Verfahrens in Form eines
Ablaufdiagramms dargestellt. Das Ver fahren beginnt mit dem Laden
(S1a) eines im Rahmen einer CT-gestützten radiologischen Voruntersuchung
generierten und in einem Bildarchiv
8 des erfindungsgemäßen Bildakquisitions-,
Bildarchivierungs- und Bildvisualisierungssystems hinterlegten Referenzbilddatensatzes
14 einer
zu untersuchenden Gewebestruktur (z. B. eines Knochengewebes) und
dem Laden (S1b) eines zu einem späteren Zeitpunkt generierten
Vergleichsbilddatensatzes
17 („Follow Up"-Datensatz), der im Rahmen einer ebenfalls
unter computertomografischer Bildgebung durchgeführten Folgeuntersuchung akquiriert
und wie der Referenzbilddatensatz
14 nach Durchführung einer
optionalen Filterung zur Rauschunterdrückung, Kontrastverbesserung
und Kantendetektion in dem betreffenden Bildarchiv
8 gespeichert
wurde. Im Anschluss daran werden die Bilddaten beider CT-Bilddatensätze einem
Segmentierungs- und Clustering-Algorithmus
unterzogen, mit dessen Hilfe Bilddaten zusammenhängender Bildobjekte automatisch
oder semiautomatisch segmentiert, d. h. als solche erfasst (S2a),
und (sofern dies möglich
ist) zu Gruppen dicht benachbarter gleichartiger oder ähnlicher
Bildobjekte zusammengefasst („geclustert") werden (S2b). Daraufhin
werden die Bilddaten beider CT-Bilddatensätze unter
Anwendung einer zweidimensionalen Koordinatentransformation, mit
Hilfe derer einander entsprechende Knochenstrukturen in den Datensätzen des
Referenz- und Vergleichsbildes miteinander zur Deckung gebracht
werden, koregistriert (S3a) und miteinander verlinkt (S3b). Da die
Knochen des menschlichen Skeletts in diesem Zusammenhang als nicht
deformierbar angenommen werden dürfen,
kann als Koordinatentransformation eine rigide Koordinatentransformation
(ein Spezialfall aus der Menge der affinen Koordinatentransformationen)
zum Einsatz gebracht werden, bei der die Koregistrierung der beiden
Bilddatensätze
durch Translation und/oder Rotation der deckungsgleich zu überlagernden,
einander entsprechenden Knochenstrukturen vorgenommen wird. Dies
kann entweder manuell erfolgen (z. B. durch iterative Manipulation
der zur Durchführung
der Koordinatentransformation benötigten Lage- und/oder Winkelversatzparameter,
solange bis die einander entsprechenden Knochenstrukturen, die sowohl
in dem Referenzbild RB als auch in dem Vergleichsbild VB dargestellt
sind, bei Überlagerung
dieser beiden Bilder deckungsgleich aufeinander zu liegen kommen) oder
alternativ dazu automatisch. Im letzteren Fall können aus den dreidimensionalen
kartesischen Ortskoordinaten von N verschiedenen, von einem Radiologen
vorgebbaren Punktepaaren (P
i(x
i,
y
i, z
i), P
i'(x
i',
y
i',
z
i'))
(für i
= 1, 2, ..., N), die die Positionen von N in das Vergleichsbild
VB eingetragenen punktförmigen
Positionsmarkierungen P
1, P
2,
...P
N (engl.: „landmarks"), bezogen auf ein durch die orthogonalen
Koordinatenachsen x, y und z aufgespanntes dreidimensionales kartesisches
Objektkoordinatensystem K mit geeignet positioniertem Koordinatenursprung
O und in der Schichtebene des Vergleichsbildes liegender x-y-Ebene, bezeichnen
bzw. die Positionen von N weiteren, in das Referenzbild RB eingetragenen
punktförmigen
Positionsmarkierungen P
1', P
2', ...P
N', bezogen auf ein
durch die orthogonalen Koordinatenachsen x', y' und
z' aufgespanntes
dreidimensionales kartesisches Objektkoordinatensystem K' mit geeignet positioniertem
Koordinatenursprung O' und
in der Schichtebene des Referenzbildes liegender x'-y'-Ebene, beispielsweise
drei Winkelversatzparameter Δφ
x, Δφ
y und Δφ
z in ±φ
x-, ±φ
y- bzw. ±φ
z-Richtung aus einem
Winkelbereich zwischen 0° und
360° sowie
drei nicht-negative, reellwertige Lageversatzparameter Δx, Δy und Δz in ±x-, ±y- bzw. ±z-Richtung
berechnet werden. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von den N durch
die N Matrix-Vektor-Gleichungen
mit der
3×3-Rotationsmatrix
beschreibbaren dreidimensionalen
Koordinatentransformationen, die zur Überführung der einzelnen Punkte jedes
dieser N Punktepaare (P
i(x
i,
y
i, z
i), P
i'(x
i',
y
i',
z
i'))
erforderlich sind, der mittlere quadratische Fehler
mit
und der
3×3-Rotationsmatrix
(i ∈ {1, 2,
..., N}), der die Güte
der Registrierung von Referenz- und Vergleichsbild VB angibt, minimiert
werden. Hierin bezeichnen Δφ ^
x, Δφ ^
y, Δφ ^
z, Δx ^, Δŷ und Δz ^ sechs durch
das Optimierungskriterium
mit den
beiden hinreichenden Bedingungen
zu optimierende Schätzparameter,
die vor Beginn der Registrierung geeignet vorgegeben werden müssen,
ist die Hesse-Matrix der
Funktion des mittleren quadratischen Fehlers
f 2(
p) in einem beliebigen Punkt P eines durch
die sechs Parameter Δφ
x, Δφ
y und Δφ
z, Δx, Δy und Δz aufgespannten
Vektorraums,
p opt :=
[Δφ ^
x, Δφ ^
y, Δφ ^
z, Δx ^, Δŷ und Δz ^]
T bezeichnet einen aus den vorgenannten sechs
optimierten Schätzparametern
gebildeten optimierten Parametervektor, und das Argument der vorgenannten
multivariaten Funktion
f 2(
p)
ist der Parametervektor
p :=
[Δφ ^
x, Δφ ^
y, Δφ ^
z, Δx ^, Δŷ und Δz ^]
T. Die Parameter des optimierten Parametervektors
werden anschließend zur
Durchführung
der Registrierung in die rechte Seite der zugehörigen Matrix-Vektor-Gleichung
aus Formel (1a) anstelle der Parameter Δφ
x, Δφ
y, Δφ
z, Δx, Δy und Δz eingesetzt,
um die Bildobjekte des Vergleichbildes zumindest näherungsweise
mit den entsprechenden Bildobjekten, die in dem Referenzbild RB
dargestellt sind, zur Deckung zu bringen.
-
In
diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass anstelle des durch f 2(p) gegebenen, auf dem Least Mean
Square(LMS)-Kriterium
basierenden Ähnlichkeitsmaß selbstverständlich auch
andere Ähnlichkeitsmaße zur Berechnung
der optimierten Schätzparameter Δφ ^x, Δφ ^y, Δφ ^z, Δx ^, Δŷ und Δz ^ verwendet
werden können. Dabei
kann es sich z. B. um Ähnlichkeitsmaße aus dem
Bereich der Systemtheorie handeln, wie z. B. um ein Korrelationsmaß.
-
Anstelle
einer partiellen Registrierung von Referenz- und Vergleichsbild
VB nach erfolgter Einteilung dieser beiden Bilder in Teilbereiche
vorgegebener Form und Größe kann
erfindungsgemäß auch vorgesehen sein,
dass nach Durchführung
einer Segmentierung und Clusterung von Knochenstrukturen eines Patienten, die
in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden CT-Aufnahmen (Referenz- und Vergleichsbild)
dargestellt sind, unterschiedliche Längen- und Winkelversatzparameter
voneinander unabhängiger,
regional unterschiedlicher rigider Koordinatentransformationen,
die zur Koregistrierung der beiden CT-Aufnahmen erforderlich sind, für bereits
segmentierte und damit als nicht zusammengehörig erkannte Knochenstrukturen
berechnet werden. Diese Parameter werden dann im Rahmen einer Registrierungsprozedur
verwendet, in der die einzelnen regional unterschiedlichen rigiden
Koordinatentransformationen für
die segmentierten Teilbereiche separat durchgeführt werden.
-
Gemäß einer
zweiten Variante des erfindungsgemäße Verfahrens kann die Registrierung,
wie in dem Ablaufdiagramm in 4 dargestellt,
optional auch mit dem in Schritt S3a + b durchgeführten Segmentierungs-
und Clustering-Algorithmus kombiniert werden. In diesem Fall kann
erfindungsgemäß eine „partiell
rigide" Registrierung
(S2' + S3') zum Einsatz kommen.
Hierbei werden nicht zusammenhängende
Knochenstrukturen (z. B. die beiden Oberschenkelknochen oder die
einzelnen Wirbelkörper der
Wirbelsäule
eines zu untersuchenden Patienten) dadurch als nicht zusammengehörig erkannt,
dass sowohl im Referenzals auch im Vergleichsbild VB dargestellte
Knochenstrukturen in M nicht überlappende
Teilbereiche eingeteilt (S2')
und daraufhin M voneinander unabhängige, regional unterschiedliche
rigide Koordinatentransformationen (eine für jeden Teilbereich) mit M
lokal verschiedenen, optimierten Lageversatz- (Δx opt / j, Δy opt / j bzw. Δz opt / j) und/oder
Winkelversatzparametern (Δφ opt / xj, Δφ opt / yj bzw. Δφ opt / zj) und damit
M lokal verschiedenen Registrierungsmatrizen Rj (mit j ∈ {1, 2, ..., M}) nach diesen
Teilbereichen getrennt durchgeführt
werden (S3'). Der
Tiefindex j bezeichnet dabei die Nummer des jeweiligen Teilbereichs.
Im weiteren Verlauf der Berechnung werden die einzelnen Teilbereiche
dann wie nach einer Segmentierungsprozedur getrennt voneinander
behandelt. Die gleichzeitige Ausnutzung der Segmentierungs- und
Registrierungsinformation führt
dazu, dass die Ergebnisqualität
dieser beiden Teilschritte (Segmentierung und Registrierung) deutlich
gesteigert wird. So lassen sich Grenzen zwischen benachbarten Knochenstrukturen,
die in einem CT-Bild sonst nicht als separate anatomische Objekte
identifiziert werden könnten,
anhand der unterschiedlichen Registrierungsmatrizen R zweier Teilbereiche
erkennen, sofern die Grenze dieser Teilbereiche entlang der Grenze
zwischen den beiden auseinanderzuhaltenden Knochenstrukturen verläuft.
-
Nach
erfolgter Koregistrierung von Referenz- und Vergleichsbild, d. h.
nachdem die einander entsprechenden Knochenstrukturen in diesen
beiden CT-Aufnahmen mit Hilfe der einzelnen rigiden Koordinatentransformationen
möglichst
deckungsgleich überlagert
wurden, werden die Grauwerte aller im Überlappungsbereich beider Bilder
liegenden Bildpunkte des Referenzbildes von den Grauwerten aller
im Überlappungsbereich
liegenden Bildpunkte des überlagernden
Vergleichsbildes pixelweise voneinander subtrahiert (S4). Das resultierende
Differenzbild beinhaltet dann innerhalb dieses Bereiches nur noch
die Abweichungen zwischen den im Referenz- und Vergleichsbild VB
abgebildeten, einander überlagerten
Knochenstrukturen. Al le anderen Bereiche werden im Differenzbild
nicht dargestellt.
-
Da
eine Zunahme der Knochendichte (osteoblastischer Verlauf) zu positiven
Differenzwerten führt
und eine Abnahme der Knochendichte (osteolytischer Verlauf) sich
im Differenzbild in Form negativer Differenzwerte an den entsprechenden
Stellen des dargestellten Knochengewebes äußert, lassen sich die beiden
unterschiedlichen Verlaufsformen mit Hilfe geeigneter Visualisierungstechniken
auf dem Anzeigebildschirm eines Bildschirm-Terminals darstellen
(S5). Als Visualisierungstechnik bietet sich hierbei z. B. die multiplanare
Reformatierung (MPR) oder eine Volume Rendering-Technik (VRT oder
VRT Thin) an. Indem positive und negative Differenzwerte beispielsweise
durch unterschiedliche Farbgebung wiedergegeben werden, lassen sich
unterschiedliche Verläufe
im MPR oder VRT deutlich voneinander abgrenzen. Je nach Differenzbetrag
kann die betreffende Farbe dabei z. B. in unterschiedlicher Farbsättigung
dargestellt werden.
-
Neben
den zur Visualisierung benötigten
Farb- und Farbsättigungswerten
können
aus dem Differenzbild auch andere, quantitative Merkmale, wie z.
B. die mittlere regionale Änderung
der Hounsfield-Dichtewerte und/oder die Änderung der Größe (Durchmesser
oder Volumen) sich verändernder
Gewebestrukturen, extrahiert werden. Diese Merkmale können über mehrere
CT-gestützte
radiologische Folgeuntersuchungen hinweg sukzessive aus den Differenzbildern
zwischen dem Vergleichsbild VB der jeweiligen Folgeuntersuchung
und dem z. B. in einer Erstuntersuchung generierten Referenzbild
RB ermittelt werden (S6a). Dies ermöglicht eine quantitative Verlaufsdarstellung
der betreffenden Parameter über
der Zeit, die dann in Form von geeigneten Zeitdiagrammen dargestellt
werden kann (S6b).
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt eine direkte Beurteilung von Knochendichteveränderungen anhand
von CT-Aufnahmen, die bei Tumorpatienten in der klinischen Praxis
für zwischenzeitliche
Beurteilungen des Stadiums und Voranschreitens der jeweiligen Krebserkrankung
(Staging und Restaging) sowie zur Erstellung einer Prognose des
weiteren Krankheitsverlaufs generiert werden. Im Gegensatz zur konventionellen Befundung
reiner CT-Bilddaten werden in einem Differenzbild zweier koregistrierter,
zu verschiedenen Untersuchungszeitpunkten aufgenommener CT-Bilder
direkt osteolytische und osteoblastische Veränderungen bestimmter Knochenstrukturen
in Form von Veränderungen
der Hounsfield-Dichte dieser Gewebebereiche dargestellt. Dies hat
den Vorteil, dass die mühsame
und zeitaufwändige
Suche solcher Regionen in aufgenommenen CT-Bildern entfällt, was
den Workflow des Radiologen bei der Durchführung eines Staging erheblich vereinfacht.
Zudem können
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens
auch kleinere strukturelle Veränderungen
des Knochengewebes erkannt werden, die im Original-CT mit dem bloßen Auge
nicht erkennbar sind. Das erfindungsgemäße Verfahren stärkt somit
die Rolle der Computertomografie zur Verlaufsbeurteilung von Knochenmetastasen
und macht zusätzliche
Skelett-Szintigrafien überflüssig. Darüber hinaus
ermöglicht
die verbesserte Visualisierung auch eine vereinfachte und zuverlässigere
Therapie-Planung, z. B. für
eine Bestrahlung oder zur Durchführung
chirurgischer Eingriffe.