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Die
Erfindung betrifft eine Klimaanlage mit Kältespeicher für
ein Fahrzeug, insbesondere für ein Fahrzeug mit einer mehrzonigen
Klimaanlage, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1, sowie ein Verfahren zum Betreiben eines derartigen Systems.
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Aus
der
DE 102 56 665
A1 ist ein System zum Heizen und Kühlen eines
Innenraums eines Fahrzeugs bekannt, mit einem ersten Klimagerät, das
dazu vorgesehen ist, einen vorderen Bereich des Innenraums zu heizen
oder zu kühlen, und einem zweiten Klimagerät,
das dazu vorgesehen ist, einen hinteren Bereich des Innenraums zu
heizen oder zu kühlen, wobei dem ersten Klimagerät
ein erster mit einem Kältekreis verbindbarer Verdampfer
und dem zweiten Klimagerät ein zweiter mit dem Kältekreis verbindbarer
Verdampfer zugeordnet ist. Hierbei ist der zweite Verdampfer in
einem Latentspeicher angeordnet, um diesen mit Kälte zu
laden. Ferner ist im zweiten Klimagerät ein erster Wärmetauscher
angeordnet, der dazu ausgelegt ist, über einen Wärme- beziehungsweise
Kälteträgerkreislauf aus dem Latentspeicher abgeführte
Kälte zur Kühlung des hinteren Bereichs des Innenraums
auf einen Luftstrom zu übertragen. Beispielsweise bei Nutzfahrzeugen
ermöglicht es das System die Schlafkabine sowohl während
der Fahrt als auch im Stand zu kühlen. Ein derartiges System
lässt noch Wünsche offen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine
verbesserte Klimaanlage zur Verfügung zu stellen. Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine Klimaanlage mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist
eine Klimaanlage vorgesehen, mit einem Kältemittel-Kreislauf,
in welchem mindestens ein Kompressor und mindestens ein Wärmetauscher
angeordnet sind und in welchem ein Kältemittel strömt,
sowie einem Kälteträgermedium-Kreislauf, in welchem
mindestens eine Pumpe, mindestens ein Wärmetauscher und
mindestens ein Kältespeicher angeordnet sind und in welchem
ein Kälteträgermedium strömt, wobei ein
Wärmetauscher vorgesehen ist, in welchem ein Wärmetausch zwischen
dem Kälteträgermedium und dem Kältemittel
stattfindet. Eine derartige Klimaanlage weist besonders bevorzugt
mindestens zwei Zonen auf, insbesondere eine im Frontbereich und
eine im Fondbereich, wobei auch zusätzlich eine Unterteilung
in Fahrer- und Beifahrerseite möglich ist.
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Bevorzugt
ist im Kälteträgermedium-Kreislauf mindestens
ein Kühlkörper vorgesehen ist, welcher von Luft
durchströmbar ist, zu deren Kühlung er dient.
Der Kühlkörper kann einer anderen Klimazone zugeordnet
sein als der Wärmetauscher des Kältemittel-Kreislaufs.
Hierbei ist bevorzugt der Wärmetauscher des Kältemittel-Kreislaufs,
der luftdurchströmbar ist, dem Frontbereich eines Fahrzeugs
(erste Klimazone) und der Kühlkörper des Kälteträgermedium-Kreislaufs,
der ebenfalls luftdurchströmbar ist, dem Fondbereich des
Fahrzeugs (zweite Klimazone) zugeordnet. Alternativ kann der Kühlkörper auch
zur Kühlung einer Batterie, insbesondere eines Hybridfahrzeugs,
oder eines anderen, wärmeerzeugenden, elektrischen Verbrauchers
dienen.
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Besonders
bevorzugt sind der Wärmetauscher des Kältemittel-Kreislaufs
und der Wärmetauscher des Kälteträgermedium-Kreislaufs
integriert als ein Wärmetauscher ausgebildet. Insbesondere
bevorzugt ist der Wärmetauscher auch von Luft durchströmbar.
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Das
Kälteträgermedium ist vorzugsweise durch Sole
gebildet, jedoch sind auch andere Kälteträgermedien
möglich.
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Beim
in der erfindungsgemäßen Klimaanlage verwendeten
Wärmetauscher handelt es sich vorzugsweise um einen Wärmetauscher
mit einer Mehrzahl nebeneinanderliegend angeordneter, das Kältemittel
führender Rohre und mit wenigstens einem Kälteträgerbereich,
in welchem das Kälteträgermedium vorgesehen ist,
wobei mindestens ein einen Wärmeübergangsbereich
bildendes Element, welches Teil des Kälteträgerbereich
ist, an einem das Kältemittel führenden Rohr an
mindestens zwei Seiten anliegt, insbesondere aber das das Kältemittel
führende Rohr auf mindestens drei Seiten zumindest in Teilbereichen
umgibt. Dabei kann das das Kältemittel führende
Rohr auch vollständig innerhalb des einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elements angeordnet sein. Die Anordnung zumindest eines
Teilbereichs des das Kältemittel führenden Rohres
in einem einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Element ergibt einen sehr guten Wärmeübergang.
Der Wärmetauscher kann hierbei auch mehrteilig ausgebildet sein,
wobei gegebenenfalls zwischen den einzelnen vom Kältemittel
durchströmten Bereichen des Wärmetauscher und/oder
gegebenenfalls auch den vom Kälteträgermedium
durchströmten Bereichen auch Regelorgane, bspw. ein Expansionsventil,
angeordnet sein können. Das einen Wärmeübergangsbereich
bildende Element kann auch einen Bereich, beispielsweise einen Verbindungsbereich
oder einen oder mehrere Verbindungsstege aufweisen, in welchem sich
kein Kälteträgermedium befindet, und der zwischen
zwei oder mehr das Kälteträgermedium führenden
Bereichen angeordnet ist. Der Bereich kann vorzugs weise flächig
am das Kältemittel führenden Rohr, insbesondere
von dessen schmaler Stirnfläche, anliegen, jedoch kann
er auch zumindest bereichsweise beabstandet vom das Kältemittel
führenden Rohr angeordnet sein.
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Bei
einer Anordnung des das Kältemittel führenden
Rohres im einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Element kann es in das das Kälteträgermedium führende,
einen Wärmeübergangsbereich bildende Element eingesteckt
sein oder aber direkt hierin ausgebildet sein, wobei das Kälteträgermedium
bevorzugt das Kältemittel von allen Seiten umgibt, wobei
insbesondere eine Rohr-in-Rohr-Anordnung vorgesehen ist.
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Ebenfalls
kann das einen Wärmeübergangsbereich bildende
Element durch ein Rohr mit U-förmigem Querschnitt gebildet
sein, insbesondere mit mehreren Kammern, die auch kanalartig unterteilt sein
können (bspw. Mehrkammerrohre). Hierbei entsprechen bevorzugt
die Innenabmessungen des einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elements den Außenabmessungen des das Kältemittel
führenden Rohres im entsprechenden Bereich, so dass die Rohre
flächig aneinander anliegen. Auch eine einstückige
Ausgestaltung, bspw. gebildet durch ein entsprechend extrudiertes
Rohr mit mindestens zwei Kanälen, ist möglich.
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Das
das Kältemittel führende und das das Kälteträgermedium
führende Rohr ist im Falle einer Anordnung vollständig
innerhalb des einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Elements bevorzugt als ein doppelwandiges Flachrohr ausgebildet,
wobei sich das Kältemittel im zentralen Bereich und das Kälteträgermedium
im äußeren Bereich befindet. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das doppelwandige
Flachrohr Stege auf, die das außen liegende mit dem innen
liegenden Flachrohr verbinden. Dadurch, dass der Kälteträgerbereich
direkten Luftkontakt hat, ergibt sich eine sehr gute Dynamik beim
Wärmeübergang, so dass im Bedarfsfall die Kälteleistung
schnell zur Verfügung steht.
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Das
das Kälteträgermedium führende Rohr braucht
das das Kältemittel führende Rohr nicht vollständig
umgeben. Dabei sind vorzugsweise genau drei Seiten des das Kältemittel
führenden Rohres vom das Kälteträgermedium
führenden Rohr umgeben. Das das Kälteträgermedium
führende Rohr kann dabei mit einem U-förmigen
Querschnitt ausgebildet sein und das das Kältemittel führende
Rohr, wobei es sich vorzugsweise um ein Flachrohr handelt, teilweise,
d. h. über einen Teil seines Umfangs, umgeben, wobei bevorzugt
der größte Teil des das Kältemittel führenden
Rohres im inneren des das Kälteträgermedium führenden
Rohres angeordnet ist.
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Das
das Kältemittel führende Rohr beziehungsweise
die das Kältemittel führenden Kanäle des
Rohres enden bevorzugt in einem Sammler. Dabei kann sowohl ein getrennt
ausgebildeter Wärmetauscher mit Kälteträgerbereich
neben einem herkömmlichen Wärmetauscher angeordnet
sein, wobei auch zwei Expansionsorgane vorgesehen sein können,
als auch der Kälteträgerbereich direkt in den Wärmetauscher
integriert sein.
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Die
das Kälteträgermedium führenden Rohre beziehungsweise
Kanäle enden bevorzugt in einem getrennt vom Sammler ausgebildeten
Kälteträgermedium-Sammelbehälter.
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Bevorzugt
fluchten Flachrohrreihen des Verdampfers und die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente miteinander, so dass der Luftströmungswiderstand
möglichst gering ist. Jedoch können die Flachrohrreihen
auch versetzt angeordnet sein, oder die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente mit den hierin angeordneten, das Kältemittel
führenden Rohren können gegenüber den anderen
Flachrohren des Verdampfers verdreht angeordnet sein. Eine mehrflutige
Ausgestaltung der Rohre, in welchen die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente integriert sind, d. h. mehrere Reihen mit das
Kälteträgermedium führenden Rohren, ist
ebenfalls möglich, wie deren Umlenkungen in der Breite
und/oder Tiefe.
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Der
Kälteträgerbereich besteht bevorzugt aus Aluminium,
insbesondere innen und/oder außen beschichtetem Aluminium
(wobei unter Aluminium auch eine Aluminiumlegierung zu verstehen
ist), gegebenenfalls auch Kupfer, einer Kupfer-Zink-Legierung, Kunstharz
oder Kunststoff. Ein Aluminium-Behälter hat den Vorteil,
dass er sich mit den übrigen Teilen des Verdampfers problemlos
verlöten lässt. Dabei handelt es sich bevorzugt
um ein stranggepresstes Flachrohr, das eine Mehrzahl von Kanälen aufweist,
wobei ein Teil der Kanäle das Kälteträgermedium
und der andere Teil der Kanäle das Kältemittel
enthalten. Die Ausgestaltung kann jedoch auch mehrteilig sein.
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Im
Kältespeicher, der gut isoliert ist, kann zudem ein Speichermedium
vorgesehen. Beim im Kältespeicher vorgesehenen Speichermedium,
welches vom Kälteträgermedium gekühlt
wird und bei Bedarf die Kälte wieder an das Kälteträgermedium
abgibt, handelt es sich bevorzugt um ein PCM-Material (phase change
material), das bevorzugt kongruent schmelzende Medien, insbesondere
Decanol, Tetra-, Penta- oder Hexadecan, LiClO33H2O, wässrige Salzlösungen
oder organische Hydrate enthält oder hieraus gebildet ist.
Im Speichermedium können auch Keimbildner vorgesehen sein,
welche die Kristallbildung beschleunigen. Die Phasenumwandlungstemperatur
des Speichermediums liegt vorzugsweise in einem Bereich von –5°C
bis 30°C, bevorzugt von 1°C bis 20°C,
insbesondere von 2°C bis 15°C, insbesondere bevorzugt
von 4°C bis 12°C oder von –5°C
bis 5°C. Im Inneren des Kältespeichers können
Einlagen, wie Rippenbleche, vorzugsweise aus Aluminium, jedoch sind
auch andere Metalle oder Kunststoffe geeignet, oder andere Turbulenzeinlagen,
wie Vliese oder Gestricke, bspw. aus Kunststoff oder Metall, oder
Schäume, bspw. Metallschäume oder Kunststoffschäume,
vorgesehen sein. Die Einlagen dienen zur Verbesserung des Wärmetransports sowie
zur Erhöhung der inneren Oberfläche um die Kristallbildung
des Latentmediums zu beschleunigen. Als besonders günstiges
Speichermedium kann auch Wasser vorgesehen sein.
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Bevorzugt
hat der Wärmetauscher folgende Abmessungen (bezüglich
der Maße wird auf die 9, 10 und 14 verwiesen):
Die
Gesamttiefe B des Wärmetauschers beträgt bevorzugt
10 bis 90 mm, insbesondere 30 bis 80 mm oder 10 bis 40, besonders
bevorzugt 60 +/– 10 mm oder 20 +/– 10 mm.
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Die
Breite B2 der Flachrohre der ersten Flachrohrreihe beträgt
vorzugsweise etwa der Summe der Breiten B3 und B4 der Flachrohre
der zweiten Flachrohrreihe und somit vorzugsweise maximal 0,5 × Gesamttiefe
B des Wärmetauschers. Die Breite B2 kann jedoch gemäß einer
alternativen Ausführungsform, bei der möglichst
viele gleiche Bauteile verwendet werden, auch gleich der Breite
B3 sein, so dass die gleichen Flachrohre für die erste
Flachrohrreihe und den dickeren Bereich der zweiten Flachrohrreihe verwendet
werden können.
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Die
Dicke b2 der Flachrohre der ersten Flachrohrreihe beträgt
vorzugsweise 1,2 bis 3,5 mm, insbesondere 2,0 +/– 0,5 mm.
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Die
Dicke b3 der Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe entspricht vorzugsweise
der Dicke b2 der Flachrohre der ersten Flachrohrreihe, also vorzugsweise
1,2 bis 3,5 mm, insbesondere 2,0 +/– 0,5 mm.
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Die
Breite B4 der dünneren Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe
bzw. des dünneren Bereichs derselben entspricht vorzugsweise
der Breite B3 der dickeren Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe
bzw. der Breite des dickeren Bereichs der zweiten Flachrohrreihe.
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Die
Dicke b4 der dünneren Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe
bzw. des dünneren Bereichs der zweiten Flachrohrreihe ist
vorzugsweise kleiner als die Dicke b3 der dickeren Flachrohre der
zweiten Flachrohrreihe bzw. des dickeren Bereichs der zweiten Flachrohrreihe.
Sie beträgt vorzugsweise 0,8 bis 2,5 mm, insbesondere 1,2
bis 2,0 mm.
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Die
Breite B6 der einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Elemente beträgt vorzugsweise 5 bis 40 mm, wobei sie insbesondere
bevorzugt etwa der Breite B4 entspricht, so dass die dünneren
Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe bzw. der dünnere Bereich
derselben möglichst weit im Inneren der U-förmigen
einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elemente
aufgenommen werden kann, wodurch sich eine große Wärmeübertragungsfläche
ergibt, die eine schnelle Beladung und ebenso bei Bedarf eine gute
Wärmeaufnahme ergibt.
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Die
Dicke b6 der einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Elemente entspricht vorzugsweise der Dicke b3, kann jedoch auch
größer sei, so dass die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente und die dünneren Flachrohre der zweiten Flachrohrreihe
bzw. deren dünnerer Bereich von ausreichend viel Kälteträgermedium
und Kältemittel durchströmt werden. Die Abmessungen
betragen vorzugsweise 2,5 bis 8,0 mm, insbesondere 3,5 bis 7,0 mm.
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Der
Abstand h2 der Flachrohre der ersten Flachrohrreihe beträgt
vorzugsweise 4 bis 12 mm, insbesondere 8 +/– 2 mm.
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Der
Abstand h6 der einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Elemente beträgt vorzugsweise 3 bis 8 mm, insbesondere
bevorzugt 4 bis 7 mm.
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Die
Querteilung q des Wärmetauschers beträgt vorzugsweise
5 bis 15 mm, insbesondere 10 +/– 3 mm.
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Die
Höhe H1 der Kälteträgermedium-Sammelbehälter
beträgt bevorzugt 3 bis 25 mm, insbesondere 3 bis 15 mm,
ist jedoch vorzugsweise so klein wie möglich, um Bauraum
zu sparen und den von Luft durchströmbaren Querschnitt
so groß wie möglich zu halten.
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Eine
derartige Klimaanlage wird vorzugsweise im Beladebetrieb des Kältespeichers
derart betrieben, dass sowohl Kältemittel als auch Kälteträgermedium
den Wärmetauscher durchströmen, wobei ein Wärmetausch
zwischen den beiden Medien stattfindet. Hierbei wird bevorzugt die
Ausblastemperatur des Wärmetauschers so lange auf 0 bis
3°C abgesenkt, bis die Temperatur des Kälteträgermediums zumindest
im Kältespeicher auf 0 bis 4°C abgesenkt ist.
Für die Überwachung ist bevorzugt mindestens ein
Temperaturfühler vorgesehen, insbesondere bevorzugt im
Kältespeicher.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele
von erfindungsgemäßen Klimaanlagen und mehrerer
Ausführungsbeispiele von in diesen Systemen verwendeten
Wärmetauschern mit Varianten, teilweise unter Bezugnahme auf
die Zeichnung, im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Klimaanlage mit Kältespeicher
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine
schematische Ansicht einer Klimaanlage mit Kältespeicher
gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Wärmetauschers in Explosionsdarstellung
mit Sammler und Expansionsventil gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
eines Wärmetauschers, wie er bei einem erfindungsgemäßen
System verwendet werden kann,
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4 eine
Detailansicht des oberen, rechten Bereichs von 3,
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5 eine
Detailansicht des unteren, rechten Bereichs von 3,
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6 den
Wärmetauscher von 3 in einer
perspektivischen Ansicht,
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7 eine
Draufsicht auf eine erste Variante des ersten Ausführungsbeispiels
in Explosionsdarstellung zur Verdeutlichung des Zusammenbaus,
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8 einen 7 entsprechenden
Schnitt im Bereich der Flachrohre,
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9 eine
geschnittene von 8,
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10 die
Detailansicht von 9 in zusammengebautem Zustand,
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11 eine
Explosionsdarstellung des Wärmetauschers von 7 zur
Verdeutlichung des weiteren Zusammenbaus,
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12 einen
Längsschnitt durch einen Wärmetauscher gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel,
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13 eine
Detailansicht des linken, oberen Bereichs von 12 in
nicht geschnittener Darstellung,
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14 eine
Detailansicht des rechten, oberen Bereichs von 12,
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15 eine
Detailansicht eines Schnittes quer durch den Wärmetauscher
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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16 eine
Seitenansicht des Wärmetauschers gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel eines Wärmetauschers,
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17 eine
perspektivische Detailansicht eines Wärmetauschers gemäß einer
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels eines
Wärmetauschers ohne oberen Sammelkasten,
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18 eine
perspektivische Ansicht des Wärmetauschers gemäß der
zweiten Variante des ersten Ausführungsbeispiels ohne oberen
und unteren Sammelkasten mit Darstellung des Strömungsverlaufs
des Kältemittels durch den Wärmetauscher,
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19 eine
perspektivische Ansicht des Wärmetauschers gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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20 einen
Schnitt quer durch den Wärmetauscher von 19,
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21 eine
Detailansicht des unteren Bereichs von 20,
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22 einen
Schnitt entlang Linie XXII-XXII von 20,
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23 einen
Schnitt in Längsrichtung des Wärmetauschers von 17 im
oberen Bereich,
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24 einen
Schnitt durch einen Wärmetauscher gemäß einer
fünften Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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25 einen
Schnitt durch einen Wärmetauscher gemäß einer
sechsten Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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26 einen
Schnitt durch einen Wärmetauscher gemäß einer
siebten Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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27 einen
Schnitt durch einen Wärmetauscher gemäß einer
achten Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
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28 einen
Schnitt in Längsrichtung durch einen Wärmetauscher
gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
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29 eine
Detailansicht eines Schnittes quer durch den Wärmetauscher
gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
und
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30 eine
perspektivische Ansicht eines Wärmetauschers gemäß dem
dritten Ausführungsbeispiel.
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Eine
Fahrzeug-Klimaanlage mit einem bei Bedarf mittels eines ersten Wärmetauschers 1 zu kühlenden
Frontbereich und einem mittels eines zweiten Wärmetäuschers
zu kühlenden Fondbereich gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel ist in 1 dargestellt.
Die Klimaanlage weist einen Kältemittel-Kreislauf 2 mit
einem Kompressor 3, einem Kondensator 4, einem
Trockner (nicht dargestellt), einem Expansionsorgan 5 und
besagten ersten Wärmetauscher 1 auf, wobei der
Kältemittel-Kreislauf 2 in 1 mit gestrichelten
Linien dargestellt ist. Der erste Wärmetauscher 1 wird,
wie ein herkömmlicher Wärmetauscher im Front-Kühlbetrieb
von zu kühlender Luft durchströmt. Der erste Wärmetauscher 1 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich jedoch durch
seinen an späterer Stelle anhand verschie dener Ausführungsbeispiele
mit Varianten im Detail erläuterten Aufbau von herkömmlichen
Wärmetauschern.
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Der
von Kältemittel aus dem Kältemittel-Kreislauf 2 durchströmte
erste Wärmetauscher 1 ist zudem Teil eines Kälteträgermedium-Kreislaufs 11,
in 1 mit durchgezogenen Linien dargestellt, und wird
auch von einem in demselben strömenden Kälteträgermedium,
vorliegend Sole, durchströmt. Alternativ zu Sole kann beispielsweise
auch ein mikrogekapseltes Latentmedium in einer Transportflüssigkeit
oder ein Wasser-Glysanthin-Gemisch verwendet werden.
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Der
Kälteträgermedium-Kreislauf 11 weist gemäß dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel neben dem ersten Wärmetauscher 1 eine
vor demselben angeordnete Pumpe 12, einen nach dem Wärmetauscher 1 angeordneten,
wärmeisolierten Kältespeicher 13, ein
nach dem Kältespeicher 13 angeordnetes Absperrventil 14 und
einen im Fondbereich des Fahrzeugs angeordneten, luftdurchströmbaren
und als zweiten Wärmetauscher dienenden Kühlkörper 15 für
die Klimatisierung des Fondbereichs des Fahrzeugs auf. In 1 ist
ferner ein Temperaturfühler 16 angedeutet, welcher
die Temperatur der Sole im Kältespeicher 13 ermittelt,
in Abhängigkeit derer und der Kühlsituation (u.
a. bestimmt durch gespeicherte Kälte, Kühlanforderung,
Umgebungstemperatur, etc.) die Pumpe 12 geregelt wird.
Der Temperaturfühler muss nicht notwendigerweise im Kältespeicher
angeordnet sein, es ist auch eine andere Anordnung im Bereich des
Kälteträgermedium-Kreislaufs möglich.
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Die
Funktion der in 1 dargestellten Klimaanlage
ist Folgende:
Im Beladebetrieb des Kältespeichers 13 ist
der Kältemittel-Kreislauf 2 derart geregelt, dass
die Ausblastemperatur des ersten Wärmetauschers 1 auf
die maximal zulässige Temperatur (von 0 bis 3°C)
abgesenkt wird. Dabei wird das in Folge der Kompression erhitzte
Kältemittel im Kondensator 4 abge kühlt.
Es wird im Expansionsorgan 5 expandiert und so weiter abgekühlt,
bevor es zum ersten Wärmetauscher 1 gelangt. Das
von der Pumpe 12 umgewälzte Kälteträgermedium
gibt Wärme an das Kältemittel des Kältemittel-Kreislaufs 2 und – sofern
eine Luftdurchströmung des ersten Wärmetauschers 1 in
diesem Betriebszustand vorgesehen ist – die kalte, den
dem Kälteträgermedium zugeordneten Wärmeübertragungsbereich
umströmende Luft ab, wobei der dem Kälteträgermedium
zugeordnete Wärmeübertragungsbereich luftabströmseitig
und der dem Kältemittel zugeordnete Wärmeübertragungsbereich luftanströmseitig
angeordnet sind, so dass das Kälteträgermedium
allmählich abgekühlt wird. Ob der erste Wärmetauscher 1 im
Beladebetrieb des Kältespeichers 13 von Luft durchströmt
wird oder nicht, hängt von den aktuellen Betriebsbedingungen
ab, insbesondere dem Kühlbedarf des Frontbereichs. Der
Beladebetrieb endet, sobald der Temperaturfühler 16 des
Kältespeichers 13 ermittelt, dass das Kälteträgermedium,
welches sich stets zum größten Teil im Kältespeicher 13 befindet,
auf eine Temperatur abgekühlt wurde, die eine vorbestimmte
untere Grenztemperatur, vorliegend auf unter 4°C, unterschreitet.
In diesem Fall schaltet die Pumpe 12 automatisch ab. Der
Beladebetrieb wird automatisch wieder gestartet, sobald die Temperatur
des Kälteträgermediums im Kältespeicher 13 eine
obere Grenztemperatur überschreitet, bei der im Bedarfsfall
eine ausreichende Kühlung des Fondbereichs nicht mehr sichergestellt werden
kann. Die untere Grenztemperatur liegt üblicherweise im
Bereich von 0 bis 4°C. Die obere Grenztemperatur liegt üblicherweise
im Bereich von 7 bis 12°C.
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Im
Normalbetrieb, d. h. bei Betrieb des ersten Wärmetauschers 1,
erfolgt der Kältemittelfluss wie zuvor beschrieben. Ist
im Fondbereich keine Klimatisierung erforderlich, so steht die Pumpe 12.
Ist eine Klimatisierung des Fondbereichs erforderlich, so fördert
die Pumpe 12 entsprechend dem Kühlbedarf Kälteträgermedium
aus dem Kältespeicher 13 zum luftdurchströmten
Kühlkörper 15 des Fondbereichs. Die den
Kühlkörper 15 durchströmende
Luft wird derart vom Kälteträgermedium gekühlt
dem Fondbereich zugeführt.
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Gemäß einer
nicht in der Zeichnung dargestellten Variante sind zwei parallel
geschaltete Kühlkörper vorgesehen, einer für
den Fondbereich rechts und einer für den Fondbereich links.
Die Verteilung des Kälteträgermediums erfolgt
hierbei ungeregelt, d. h. jeweils hälftig. Alternativ ist
auch eine geregelte, bedarfsangepasste Verteilung des Kälteträgermediums
auf die beiden Fondbereiche möglich, um den Komfort im
Fondbereich zu verbessern.
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Im
Falle eines Motorstopps steht üblicherweise der Kältemittel-Kompressor 3,
d. h. das Kälteträgermedium kann in diesem Betrieb
nicht beladen werden. Um im Fondbereich für eine ausreichende Kühlung
zu sorgen, wird kaltes Kälteträgermedium mit Hilfe
der Pumpe 12 aus dem Kältespeicher 13 zum
Kühlkörper 15 gefördert. Mangels
Kühlung im ersten Wärmetauscher 1 gelangt
das Kälteträgermedium ungekühlt zurück
in den Kältespeicher 13, der sich somit langsam
erwärmt.
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Die
Klimaanlage ist hierbei derart ausgelegt, dass der Kältemittel-Kreislauf
auf den Frontbereich und der Kälteträgermedium-Kreislauf
auf den Fondbereich ausgelegt ist.
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Im
Speicherkühlbetrieb kann gemäß einer nicht
in der Zeichnung dargestellten Variante ein Bypass zum ersten Wärmetauscher
vorgesehen sein, so dass hierin keine unnötige Erwärmung
des Kälteträgermediums erfolgt.
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Gemäß einer
Variante der Klimaanlage, insbesondere im Falle eines Hybridfahrzeugs,
kann das Kälteträgermedium auch für die
Batteriekühlung oder die Kühlung anderer elektrischer
Verbraucher herangezogen werden.
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Bevor
auf die mögliche Ausgestaltung des Wärmetauschers 1 im
Detail eingegangen wird, wird im Folgenden unter Bezugnahme auf 2 ein
zweites Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage beschrieben,
in welcher ein entsprechender Wärmetauscher 1 angeordnet
ist.
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Die
Klimaanlage gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
bei der gleiche und gleichwirkende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen
wie beim ersten Ausführungsbeispiel versehen sind, weist
im Wesentlichen die gleichen Elemente auf, jedoch sind an Stelle
eines einzigen Kältespeichers 13 zwei Kältespeicher 13.1 und 13.2 vorgesehen.
Für die Verteilung des Kälteträgermediums
auf die beiden Kältespeicher 13.1 und 13.2 ist
ein erstes(Umschalt-)Ventil 14' und für die Rückführung
des Kälteträgermediums ein zweites(Umschalt-)Ventil 14'' an
Stelle des Absperrventils 14 vorgesehen.
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Die
Funktion der in 2 dargestellten Klimaanlage
entspricht im Wesentlichen derjenigen der Klimaanlage des ersten
Ausführungsbeispiels, wobei jedoch in Bezug auf das Vorhandensein
von zwei Kältespeichern 13.1 und 13.2 eine
verbesserte Beladung der Kältespeicher und insbesondere
eine bessere Nutzung des kalten Kälteträgermediums
möglich ist, da keine Rückführung des
für die Kälteerzeugung im Bedarfsfall benutzten
und daher erwärmten Kälteträgermediums
in den einen Kältespeicher 13 erfolgen muss, sondern
vielmehr – bei einer Abgabe des kalten Kälteträgermediums
aus dem ersten Kältespeicher 13.1 – der
zweite Kältespeicher 13.2 mit dem rückgeführten
Kältemittel befüllt werden kann, so dass das im
ersten Kältespeicher 13.1 enthaltene Kälteträgermedium
nicht mit warmem Kälteträgermedium gemischt wird
und daher eine konstante Temperatur des zur Verfügung stehenden
Kälteträgermediums gewährleistet werden
kann. Ist das gesamte Kälteträgermedium des ersten
Kältespeichers 13.1 verbraucht, so kann ggf. auch
noch das bereits etwas erwärmte Kälteträgermedium
des zweiten Kältespeichers 13.2 nochmals verwendet
werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel kann der Kühlkörper 15 des
ersten (oder auch des zweiten) Ausführungsbeispiels entfallen,
so dass ein entsprechender Aufbau des Kälteträgermedium-Kreislaufs
auch für die Klimatisierung des Frontbereichs verwendet
werden kann, wobei bei einem Motorstopp und stehendem Kompressor
(und somit stehendem Kältemittel-Kreislauf) das Kälteträgermedium
umgewälzt wird und dadurch in den ersten Wärmetauscher 1 gelangt,
wo es zur Luftkühlung verwendet werden kann.
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Im
Folgenden werden beispielhaft drei Ausführungsbeispiele
möglicher Wärmetauscher mit Varianten näher
erläutert, die insbesondere für eine erfindungsgemäße
Klimaanlage als erste Wärmetauscher geeignet sind. Die
Wärmeübertragung zwischen Kältemittel
und Kälteträgermedium muss jedoch nicht in einem
derartigen Wärmetauscher erfolgen, worauf an späterer
Stelle näher eingegangen wird.
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Gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel eines Wärmetauschers 1,
wie er in einer erfindungsgemäßen Klimaanlage,
insbesondere in einer der zuvor beschriebenen Klimaanlagen verwendet
wird, ist ein zweireihiger Verdampfer 101 vorgesehen. Der
vom Kälteträgermedium durchströmten,
im luftdurchströmbaren Bereich angeordnete Bereich des
Wärmetauschers 1, im Folgenden als Kälteträgerbereich 104 bezeichnet,
ist hierbei direkt in den Verdampfer 101 integriert.
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Die
erste Flachrohrreihe wird durch eine Reihe herkömmlicher,
mehrkammriger, extrudierter Flachrohre 107 gebildet, die
mit ihren Enden jeweils in einen Sammler 103 münden
(vgl. bspw. 14). Der Aufbau der ersten Reihe
entspricht hierbei dem herkömmlicher Wärmetauscher.
Vorliegend sind in den Sammlern 103 Trennwände 112 zur
Vorgabe eines Strömungswegs des Kältemittels (vorliegend R134a,
jedoch kann bspw. auch CO2 verwendet werden)
durch den Wärmetauscher 101 vorgesehen, so dass
der Wärmetauscher 101 im Kreuzgegenstrombetrieb
mit jeweils zwei Umlenkungen in der Breite durchströmt
wird (vgl. 18, wobei die Strömungsrichtung
des Kältemittels in einem Wärmetauscher 101 gemäß einer
an späteren Stelle näher beschriebenen zweiten
Variante des zweiten Ausführungsbeispiels und die Strömungsrichtung
der Luft durch Pfeile dargestellt ist). Es sind jedoch auch andere
Durchströmungen möglich, wobei jedoch vorzugsweise
zuerst die Seite des Wärmetauschers 101 durchströmt wird,
in welcher der Kälteträgerbereich 104 angeordnet
ist. Ebenfalls können auch Wärmetauscher mit mehr
als zwei Reihen vorgesehen sein, wobei hierbei der Kälteträgerbereich 104 vorzugsweise
außen an der luftabströmseitig angeordneten Reihe
angeordnet ist, die vorzugsweise zuerst vom Kältemittel durchströmt
wird.
-
Die
zweite Flachrohrreihe wird vorliegend durch jeweils zwei direkt
nebeneinander angeordnete Flachrohre 107' und 106 gebildet,
wobei die Flachrohre 107' luftanströmseitig angeordnet
sind und eine den Flachrohren 107 der ersten Flachrohrreihe
entsprechende Dicke aufweisen, jedoch im Querschnitt nur etwa halb
so lang sind. Die luftabströmseitig angeordneten die Flachrohre 106 sind
vorliegend nahezu ebenso lang wie die Flachrohre 107' aber
deutlich dünner ausgebildet und werden auf drei Seiten
von in ihrem Querschnitt U-förmig ausgebildeten Rohren (U-Rohre,
vorliegend mit mehreren Kanälen) umgeben, wobei es sich
um die einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elemente 105 handelt,
die in Verbindung mit oberen und unteren Kälteträgermedium-Sammelbehältern 110 den
Kälteträgerbereich 104 bilden. Die Innenabmessungen
der einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elemente 105 entsprechen
hierbei den Außenabmessungen der Flachrohre 106,
so dass sie dicht aneinander anliegen.
-
Die
einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elemente 105 sind
etwas kürzer als die Flachrohre 106, 107 und 107' ausgebildet,
so dass die Flachrohre 106, 107 und 107' über
dieselben hinaus- und in die Sammler 103 hineinragen, während
die in ihrem Querschnitt als U-förmige Rohre ausgebildeten
einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elemente 105 nur
bis in die Befüllkästen ragen, im Folgenden als
Kälteträgermedium-Sammelbehälter 110 bezeichnet,
die unter- bzw. oberhalb der Sammler 103 luftabströmseitig
im Wärmetauscher 101 angeordnet sind. Für
den Anschluss des Kälteträgerbereichs 104 an
einen Kälteträgermedium-Kreislauf, in dem das
Kälteträgermedium, vorliegend Sole, strömt,
sind vorliegend auf einander gegenüberliegenden Seiten
der Kälteträgermedium-Sammelbehälter 110 Stutzen 113 angeordnet.
Im oberen Kälteträgermedium-Sammelbehälter 110 ist
ferner mittig eine Trennwand vorgesehen, so dass das Kälteträgermedium
auf einer Seite durch die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 105 nach unten und auf der anderen Seite
nach oben strömt, d. h. einmal umgelenkt wird. Beliebige
andere Strömungsverläufe sind möglich.
Der Kälteträgerbereich wird vorliegend in entgegengesetzter
Richtung direkt zum benachbarten Kältemittelstrom durchströmt,
also bei Bezugnahme auf 18 von
links nach rechts, während der Kältemittelstrom
im entsprechenden Bereich von rechts nach links verläuft.
Prinzipiell ist durchaus auch eine zweireihige Anordnung der einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 105 möglich, so dass auch eine
Umlenkung in der Tiefe erfolgen kann.
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Für
die Herstellung des Wärmetauschers 101 werden
vorliegend alle Komponenten zusammengesetzt und auf bekannte Weise
miteinander verlötet.
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Gemäß einer
ersten Variante der Herstellung (vgl. 10 und 11)
erfolgt eine getrennte Vormontage von Wärmetauscher (ohne
Kälteträgerbereich) und Kälteträgerbereich.
Die beiden Baugruppen werden nach der Vormontage ineinander geschoben,
wie in der Zeichnung dargestellt, und anschließend miteinander
verlötet. Die beiden Baugruppen können alternativ
auch getrennt verlötet und anschließend ineinander
geschoben werden. Ebenfalls sind auch mechanisch gefügte
Wärmetauscher möglich.
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Bei
den Flachrohren 106, 107, 107' sowie den
Rohren, welche die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 105 bildenden, handelt es sich gemäß dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel um extrudierte Rohre.
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Neben
extrudierten Flachrohren sind insbesondere auch geschweißte
oder aus Scheiben gefalzte Flachrohre möglich.
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Gemäß dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel hat der Wärmetauscher 101 folgende
Abmessungen (bezüglich der Maße wird auf die 9, 10 und 14 verwiesen):
Gesamttiefe
B des Wärmetauschers 101: 65 mm
Breite B2
der Flachrohre 107 der ersten Flachrohrreihe: 30 mm
Dicke
b2 der Flachrohre 107 der ersten Flachrohrreihe: 3 mm
Breite
B3 der Flachrohre 107' der zweiten Flachrohrreihe: 15 mm
Dicke
b3 der Flachrohre 107' der zweiten Flachrohrreihe: 3 mm
Breite
B4 der Flachrohre 106 der zweiten Flachrohrreihe: 14 mm
Dicke
b4 der Flachrohre 106 der zweiten Flachrohrreihe: 1,5 mm
Breite
B6 der Elemente 105: 14 mm
Dicke b6 der Elemente 105:
5 mm
Abstand h2 der Flachrohre 107 der ersten Flachrohrreihe:
6 mm
Abstand h6 der Elemente 105: 4 mm
Querteilung
q des Wärmetauschers 101: 10 mm
Höhe
H1 der Kälteträgermedium-Sammelbehälter 110:
4 mm
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Gemäß einer
zweiten Variante des Ausführungsbeispiels sind an Stelle
getrennt ausgebildeter Flachrohre 106 und 107' einstückig
ausgebildete, vorliegend wiederum extrudierte Flachrohre mit unterschiedlichen
Dicken vorgesehen. Hierbei wird – entsprechend der ersten
Variante des zweiten Ausführungsbeispiels – der
Kälteträgerbereich seitlich auf den dünneren
Bereich der Flachrohre aufgeschoben, wobei das Verlöten
vor oder nach dem Aufschieben erfolgen kann. Vorliegend weisen die
dickeren Bereiche der zweiten Flachrohrreihe eine Breite auf, welche
der Breite der Flachrohre der ersten Flachrohrreihe entspricht.
Der dünnere Bereich ist vorliegend etwas schmäler
als der dickere Bereich ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren, nicht in der Zeichnung dargestellten dritten Variante
des Ausführungsbeispiels sind an Stelle der die Sammler
bildenden Sammelkästen mit jeweils U-förmigem
Querschnitt aus Platten gebildete Sammler vorgesehen.
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Entsprechend
einer vierten Variante des Ausführungsbeispiels sind die
Flachrohre des Wärmetauschers wie auch die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente in ihrer Längsrichtung U-förmig
gebogen, so dass die unteren Sammelbehälter entfallen.
Die oberen Sammelkästen weisen jeweils eine Mehrzahl von
Trennwänden auf, um ein Durchströmen der Flachrohre
des Wärmetauschers und der einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente sicherzustellen.
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Gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel eines Wärmetauschers,
wie er in einer erfindungsgemäßen Klimaanlage
verwendet werden kann, bei dem gleiche oder gleichwirkende Bauteile
mit um 100 höheren Bezugszeichen bezüglich des
ersten Ausführungsbeispiels versehen sind, ist ein vom
Aufbau bezogen auf die Sammler 203 zweireihiger Verdampfer 201 vorgesehen,
bei dem ein Kälteträgerbereich 204 in
den Verdampfer 201 baulich integriert ist.
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Die
zweite Flachrohrreihe wird durch Flachrohre 207', welche
in ihrer Dicke den Flachrohren 207 der ersten, luftanströmseitig
hiervon angeordneten Flachrohrreihe entsprechen, ihre Breite ist
jedoch um ca. 50% verringert, so dass vorliegend nur vier anstelle
von acht Kammern bei den entsprechenden Mehrkammer-Flachrohren vorgesehen
sind.
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In
Luftströmungsrichtung gesehen hinter den Flachrohren 207' ist
der Kälteträgerbereich 204 mit einer
weiteren Reihe von Flachrohren 206 angeordnet, die in die
gleichen Sammler 203 münden, wie die benachbarten
Flachrohre 207'. Die Flachrohre 206 sind dünner
und schmäler ausgebildet als die Flachrohre 207'.
Außenseitig sind sie im Wärmeübergangsbereich
von einem einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Element 205 auf allen Seiten umgeben, wobei das einen Wärmeübergangsbereich
bildende Element 205 ebenfalls als Flachrohr ausgebildet
ist, jedoch mit einer etwas größeren Dicke und
einer etwas geringeren Breite als die benachbarten Flachrohre 207'.
Die Flachrohre, welche die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 205 bildenden, enden in unterhalb bzw.
oberhalb der Sammler 203 angeordneten Kälteträgermedium-Sammelbehältern 210,
durch welche die Flachrohre 206 hindurchragen und in den
Sammlern 203 enden (vgl. 22).
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Gemäß der
Darstellung von 23 sind die Flachrohre 206 und
die Element 205 bildenden Flachrohre getrennt ausgebildet,
wobei die Flachrohre 206 in die Flachrohre eingeschoben
sind und mittels Rippen, die senkrecht zur Luftströmungsrichtung verlaufen,
zentriert werden. Gemäß einer Variante kann die
entsprechende Anordnung auch durch doppelwandige Rohre gebildet
werden, so dass die Flachrohre 206 und die das Element 205 bildenden Flachrohre
einstückig miteinander ausgebildet sind. Die einstückige
Ausgestaltung bietet Vorteile bei der Montage, jedoch ist das Ablängen
der Flachrohre deutlich aufwändiger.
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Vorliegend
enden die Flachrohre 207', 206 und die das Element 205 bildenden
Flachrohre in Luftströmungsrichtung gesehen abgeflacht,
während sie luftanströmseitig abgerundet ausgebildet
sind. Dabei können die Enden der Flachrohre auch anders ausgestaltet
sein, insbesondere können beide Enden abgerundet sein.
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Für
die Herstellung des Verdampfers 201 wird der Bereich, in
welchem das Kälteträgermedium strömt,
samt Kälteträgermedium-Sammelbehälter 210 vormontiert
und als Baugruppe in den Verdampfer 201 im selben Arbeits schritt
wie die Flachrohre 207 und 207' eingebaut. Anschließend
erfolgt in einem einzigen Arbeitsschritt das Verlöten des
gesamten Verdampfers 201. Prinzipiell kann auch die zuvor genannte
Baugruppe bereits vorverlötet werden, dies verteuert jedoch
die Herstellung und ist daher nur in Sonderfällen sinnvoll,
insbesondere wenn keine sichere Vorfixierung der einzelnen Bauteile
der Baugruppe möglich ist, so dass die Dichtheit des Kälteträgerbereich 204 nicht
gewährleistet werden kann.
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Der
Anschluss des Kälteträgerbereich 204 erfolgt
nach dem Verlöten auf bekannte Weise, so dass über
den einen an dem oberen Kälteträgermedium-Sammelbehälter 210 seitlich
vorgesehenen Stutzen 213 Kälteträgermedium
in den Wärmetauscher und über den anderen auf
der anderen Seite vorgesehenen Stutzen 213 wieder aus diesem
heraus gelangt, wobei es durch eine Trennwand, die im oberen Kälteträgermedium-Sammelbehälter 210 angeordnet
ist, umgelenkt wird.
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Im
Folgenden erfolgt unter Bezugnahme auf die 24 bis 27 die
Beschreibung der fünften bis neunten Variante des weiter
oben beschriebenen, ersten Ausführungsbeispiels eines Wärmetauschers 101,
wie er bei einer erfindungsgemäßen Klimaanlage
verwendet werden kann. Der Aufbau des Wärmetauschers entspricht
hierbei dem Wärmetauscher des zweiten Ausführungsbeispiels,
jedoch unterscheiden sich jeweils die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 105, die hierin integriert sind.
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Gemäß der
fünften Variante des ersten Ausführungsbeispiels
ist das einen Wärmeübergangsbereich bildende Element 105 derart
ausgebildet, dass der mittlere Kälteträgermedium-Kanal 109' auf
einer Seite, die später auf der Seite des Flachrohres 106 liegend
angeordnet ist, geöffnet ist. Dabei ist das das Element 105 bildende
Flachrohr um den Bereich des geöffneten, mittleren Kanals 109' U-förmig
gebogen, wobei die geschlossenen Kanäle 109 die
Schenkel bilden, die voneinander beabstandet sind und zwischen sich
das Flachrohr 106 aufnehmen. Das Element 105 weist
somit mehrere, vorliegend zwei mal drei Kanäle 109 auf,
die an den Seitenflächen des Flachrohres 106 anliegen,
während der geöffnete, mittlere Kanal 109' einen
Verbindungssteg 109'' zwischen den beiden Hälften
des Elements 105 bildet.
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Gemäß der
sechsten Variante des ersten Ausführungsbeispiels ist das
einen Wärmeübergangsbereich bildende Element 105 derart
ausgebildet, dass – bei wiederum geöffnetem mittleren
Kälteträgermedium-Kanal 109' – der
Verbindungssteg 109'' an das Flachrohr 106 anliegend
ausgebildet ist.
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Bei
der siebten Variante des ersten Ausführungsbeispiels sind
die Wände des mittleren Kälteträgermedium-Kanals 109' etwa
mittig zusammengepresst und somit frei von Kälteträgermedium.
Sie bilden gemeinsam einen Verbindungssteg 109'' zwischen
den beiden mit Kälteträgermedium befüllten Hälften
des einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elements 105.
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Gemäß der
achten Variante des ersten Ausführungsbeispiels entfällt
der Verbindungssteg vollständig zwischen den beiden Hälften
des einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elements über
zumindest einen wesentlichen Bereich der Länge des Flachrohres 106.
Das einen Wärmeübergangsbereich bildende Element 105 hierbei
liegt jeweils flächig auf einander gegenüberliegenden
Seitenflächen des Flachrohres 106 an.
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Gemäß einer
neunten Variante des ersten Ausführungsbeispiels, welche
in ihrer Darstellung der 27 entspricht,
entfallen die Verbindungsstege 109'' vollständig,
d. h. das einen Wärmeübergangsbereich bildende
Element 105 ist zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden
getrennt ausgebildeten Hälften jeweils flächig
auf einander gegenüberliegenden Seitenflächen
des Flachrohres 106 anliegen.
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Beim
in der erfindungsgemäßen Klimaanlage verwendeten
Wärmetauscher handelt es sich vorzugsweise um einen Wärmetauscher
mit einer Mehrzahl nebeneinander liegend angeordneter, das Kältemittel
führender Rohre und mit wenigstens einem Kälteträgerbereich,
in welchem das Kälteträgermedium vorgesehen ist,
wobei mindestens ein einen Wärmeübergangsbereich
bildendes Element, welches Teil des Kälteträgerbereich
ist, an einem das Kältemittel führenden Rohr an
mindestens zwei Seiten anliegt, insbesondere aber das das Kältemittel
führende Rohr auf mindestens drei Seiten zumindest in Teilbereichen
umgibt. Dabei kann das das Kältemittel führende
Rohr auch vollständig innerhalb des einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elements angeordnet sein.
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Gemäß dem
dritten Ausführungsbeispiel eines Wärmetauschers 301,
wie er in einer der Erfindung folgenden Klimaanlage verwendet wird,
ist ein einreihiger Verdampfer vorgesehen. Bei der in 28 dargestellten
Anordnung des das Kältemittel führenden Flachrohres 306 im
einen Wärmeübergangsbereich bildenden Element 305 ist
das Rohr 306 in das das Kälteträgermedium
führende, einen Wärmeübergangsbereich
bildende Element 305 integriert, bzw. in diesem ausgebildet.
Das einen Wärmeübergangsbereich bildende Element 305 ist
in Form eines Flachrohres ausgeführt. In einer Variante
kann das Kältemittel führende Rohr 306 auch
in das Flachrohr 305 gesteckt sein. Das Kälteträgermedium
bzw. die Sole umgibt das kältemittelführende Rohr 306 von
allen Seiten, vorliegend in Form einer Rohr-in-Rohr-Anordnung. Zwischen
den einen Wärmeübergangsbereich bildenden Elementen 305 sind für
einen effektiveren Wärmeübergang auf die durchströmende
bzw. zu kühlende Luft Rippen 316, insbesondere
Weltrippen vorgesehen.
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29 zeugt
zum dritten Ausführungsbesipiel, dass die einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 305 sind etwas kürzer als die
Flachrohre 306 ausgebildet, so dass die Flachrohre 306 über
dieselben hinaus- und in die Sammler 303 hineinragen, während
die als Flachrohre ausgebildeten einen Wärmeübergangsbereich
bildenden Elemente 305 nur bis in den Kälteträgermedium-Sammelbehälter 310,
die unter- bzw. oberhalb der Sammler 303 im Wärmetauscher 301 angeordnet
sind. Für den Anschluss des Kälteträgerbereichs
an einen Kälteträgermedium-Kreislauf, in dem das
Kälteträgermedium, vorliegend Sole, strömt,
sind vorliegend auf einander gegenüberliegenden Seiten
der Kälteträgermedium-Sammelbehälter 310 Stutzen 313 angeordnet.
Der Kälteträgerbereich wird vorliegend in gleicher
Richtung direkt zum benachbarten Kältemittelstrom durchströmt,
also bei Bezugnahme auf 30 von
links nach rechts, während der Kältemittelstrom im
entsprechenden Bereich ebenfalls von rechts nach links verläuft.
Ein entgegensetztes Strömen von Kälteträger
und Kältemittel ist ebenfalls denkbar. Die Stutzen 317 am
Wärmetauscher 301 dienen der Zu- und Abfuhr des
Kältemittels.
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Durch
die Rohr-in-Rohr Anordnung lässt sich die Bautiefe B gering
halten, da sie im Wesentlichen durch die Tiefe der einen Wärmeübergangsbereich bildenden
Elemente 305 bestimmt ist. Bevorzugt liegt die Gesamtbautiefe
B bei 10 bis 40 mm, vorliegend bei etwa 20 mm.
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Der
Wärmetauscher 1 muss jedoch nicht entsprechend
den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ausgebildet
sein. Es ist ebenfalls eine direkte Wärmeübertragung
in einem Kältemittel-Kälteträgermedium – Wärmetauscher
ohne Luftdurchströmung (z. B. in einem Plattenwärmetauscher
oder einem Koaxialrohr) möglich. Im Kältemittel-Kreislauf
ist in diesem Fall ein herkömmlicher Verdampfer angeordnet.
Die Durchströmung kann bei einer direkten Wärmeübertragung
Kältemittel-Kälteträgermedium, wie auch
im Falle der in der Zeichnung dargestellten Verdampfer, wo ggf.
auch ein Luftstrom durch den Wärmetauscher vorhanden ist,
sowohl im Gleichstrom- als auch im Gegenstrombetrieb erfolgen. Die Wärmetauscher
können sich durchaus auch in Bezug auf die Anzahl der Blöcke
in Breite und/oder Tiefe unterscheiden. Ferner kann für
die Kühlung des Kälteträgermediums auch
ein separater Wärmetauscher vorgesehen sein, der unabhängig
vom Kältemittel-Wärmetauscher ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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