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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Weben von Bändern auf einer Bandwebmaschine sowie eine Vorrichtung für eine Bandwebmaschine, die die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht.
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Das Weben ist eines der ältesten Verfahren der Menschheit, um Textilien herzustellen. Charakteristisch für das Weben sind mindestens zwei rechtwinklig verkreuzte Fadensysteme. Verlaufen die Fadensysteme in einem Winkel ungleich 90°, also mehr diagonal, spricht man vom Flechten. Eines der Fadensysteme, die so genannte Kette, bestehend aus den Kettfäden, wird beim Weben vorgespannt. Quer dazu werden sukzessiv so genannte Schussfäden eingebracht, indem sie in einem bestimmten Muster vor oder hinter den Kettfäden eingezogen werden. So entsteht nach und nach ein zusammenhängendes Textil. Die kleinste abgeschlossene Einheit eines Musters nennt man Rapport.
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Das erste, vertikale Fadensystem wird als Kette (Kettfaden) bezeichnet, das zweite hindurchgeführte, horizontale bezeichnet man als Schuss (Schussfaden). An der Maschine (Webstuhl) muss eine Vorrichtung vorhanden sein, die es ermöglicht, dass abwechselnd ein Teil der Kettenfäden angehoben wird, während der andere Teil gesenkt wird, so dass ein so genanntes Webfach entsteht, durch welches der Schütze mit dem aufgespultem Schuss hindurch geführt werden kann. Die Fachbildung erfolgt beim Handwebstuhl durch Tritte, mit denen mindestens zwei Schäfte bewegt werden, oder einem Tritt, der die auf dem Webstuhl aufgebaute Schaft- bzw. Jacquard-Vorrichtung betätigt. Der Schütze wird dabei per Hand oder der Schnellschütze durch eine Schlagvorrichtung durch das Fach von einem Schützenkasten zum anderen geworfen bzw. geschlagen. Die Schützenkästen finden sich hierbei rechts und links von der Lade, die vor- und rückwärts bewegt werden kann, so dass das Riet (der Weberkamm oder Webkamm) den gerade durchgeschossenen Faden fest an das bisher fertig gestellte Gewebe anschlagen kann.
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Mechanische Maschinen arbeiten nach dem gleichen Prinzip, wobei die Arbeitsabläufe mechanisiert sind. Die Steuerung der Kettfadenhebung kann hierbei durch Exzenter, Stifte, Lochkarten, elektronische Steuerung etc. erfolgen, der Schütze wird durch eine Schützenschlagvorrichtung durchs Fach getrieben, bei modernen Maschinen durch Greifer, Druckluft etc. Bei modernen Webmaschinen werden auch Projektile (die keine Garnspule mehr tragen, sondern den Schuss hinter sich herziehen) und Greifer anstelle des Schiffchens eingesetzt.
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In der
DE 1 766 496 U wird ein Band beschrieben, bei dem zwischen Ober- und Unterkette lose liegende Schußfäden eingetragen werden. Diese Schrift beschreibt weder schützenlose Bandwebmaschinen, noch das Einbringen loser Fadenabschnitte.
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Die
DE 2 040 050 A offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Bändern mit eingewebten Effektfäden, bei dem der Effektfaden an einer durch die Hebung oder Senkung der Kettfäden bestimmten Stelle der Gewebebreite durch Halteorgane solange festgehalten wird, bis er durch seine Spannung nicht mehr zurückgezogen werden kann. Auch bei dem in dieser Schrift offenbarten Verfahren wird der Effektfaden eingewebt, das Einbringen loser Fadenabschnitte wird nicht offenbart.
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Bei der Bandweberei werden mit Hilfe von Bandwebstühlen textile Bänder hergestellt, früher meist Hutbänder, jetzt oftmals Trauerflore oder auch am Band gewebte Abzeichen, z. B. für Feuerwehren. Insbesondere bei dekorativen Bändern wie Geschenkbändern, Blumenbändern oder Trauerfloren besteht dabei ein Bedürfnis nach optischer Differenzierung, um neue, attraktive Produkte bereitzustellen, die die Gunst des Verbrauchers erlangen.
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Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens bereitzustellen, die es mit einfachen Mitteln ermöglichen, völlig neuartige gewebte Bänder herzustellen, welche sich in hohem Maße von bekannten Bändern optisch abheben.
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Es wurde nun gefunden, dass sich ein Faden kontrolliert zuschneiden lässt und sich diese Fadenabschnitte dem Webfach zuführen lassen, wodurch Bänder mit optisch neuem Erscheinungsbild erhalten werden.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Weben eines Bandes auf einer Bandwebmaschine, bei dem lose Fadenabschnitte in das Webfach eingebracht und dort mit den Schussfäden fixiert werden.
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Wie bereits weiter oben erwähnt, wird beim Weben abwechselnd ein Teil der Kettenfäden angehoben, während der andere Teil gesenkt wird, so dass ein so genanntes Webfach entsteht, durch welches der Schussfaden hindurch geführt werden kann. In dieses Webfach wird erfindungsgemäß ein loser Fadenabschnitt eingebracht. Beim Wechsel der angehobenen und abgesenkten Kettenfäden wird der lose Fadenabschnitt von den Kettenfäden quasi eingeklemmt und mittels der nachfolgenden Schussfäden endgültig im Band fixiert.
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Das Einbringen der losen Fadenabschnitte in das Webfach kann mechanisch erfolgen. beispielsweise durch Greifer. Es ist aber auch möglich und bevorzugt, berührungslose Verfahren für das Einbringen der losen Fadenabschnitte einzusetzen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat sich das Einblasen als bevorzugte Variante herausgestellt. so dass bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet sind, dass das Einbringen der losen Fadenabschnitte mittels Luftstrahl erfolgt.
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Die in das Webfach eingebrachten Fadenabschnitte können in ihrer Dicke und in ihrer Länge variieren. Es hat sich jedoch als bevorzugt herausgestellt. die Länge der losen Fadenabschnitte so zu wählen, dass sie maximal der Breite des zu webenden Bandes entspricht. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dabei dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der losen Fadenabschnitte 1 bis 100%, vorzugsweise 2,5 bis 50%, besonders bevorzugt 5- bis 25% und insbesondere 8- bis 15% der Bandbreite beträgt.
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Die Garnfeinheit, Garnstärke oder der Titer eines Garnes, einer Faser oder eines Filamentes wird als längenbezogene Masse angegeben. Eine hohe Garnfeinheit bedeutet ein kleineres, ein hoher Titer am größeres Verhältnis Masse/Länge. Dabei wird die Garnfeinheit international in Tax (tex) gemessen, diese Einheit hat die alten Einheiten Denier (den), metrische Nummer (Nm) (noch gebräuchlich) und englische Nummer (Ne) abgelöst.
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Dabei entspricht 1 tex einem Garn, das 1 Gramm pro 1000 m wiegt, ein Dezitex (1 dtex) entspricht 1 Gramm pro 10 000 m.
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Es ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens bevorzugt, lose Fadenabschnitte von Fäden in das Webfach einzubringen, die eine Garnfeinheit von 22 dtex und darüber aufweisen. Aus optischen und verfahrenspraktischen Gründen ist eine Obergrenze von 20000 dtex (2000 tax) empfehlenswert. Demnach sind bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Garnfeinheit der losen Fadenabschnitte zwischen dtex 22 und dtex 20000, vorzugsweise zwischen dtex 50 und dtex 15000 und insbesondere zwischen dtex 100 und dtex 10000 liegt.
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Als Material für den Faden, aus dem die losen Fadenabschnitte gefertigt werden, kommen grundsätzlich alle Fasern in betracht, beispielsweise
- – Samenfasern wie Baumwolle, Kapok, Pappelflaurn,
- – Bastfasern wie Bambusfaser, Brennessei, Hanf, Jute, Leinen, Ramin,
- – Hartfasern wie Sisal, Manila,
- – Fruchtfasern wie Kokos,
- – Wollen und feine Tierhaare wie Schurwolle, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako, Angora, Kaschmir, Kamelhaar, Mohair,
- – Grobe Tierhaare wie Ziegenhaar, Rinderhaar, Rosshaar,
- – Seiden wie Maulbeerseide, Tussahseide, Muschelseide usw.
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Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Kunstfasern. Dabei lassen sich erfindungsgemäß sowohl Fasern aus natürlichen Polymeren als auch solche aus synthetischen Polymeren einsetzen:
- – zellulosische Fasern wie Viskose, Modal, Lyocell, Cupro, Acetat, Triacetat, Papierfasern, Bambusfasern, Cellulon,
- – Gummifasern,
- – Pflanzeneiweißfasern,
- – Tiereiweißfasern wie Lanital, Tiolan, Aralac,
- – Polykondensationsfasern:
– Polyester,
– Polyamid,
– Aramid,
- – Polymerisationsfasern
– Polyacrylnitril,
– Polytetrafluorethylen,
– Polyethylen,
– Polypropylen,
– Polyvinylchlorid,
- – Polyadditionsfasern
– Polyurethan
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Die Fäden, deren Abschnitte in das Webfach eingebracht werden, können monofil oder multifil beschaffen sein. Monofile Fäden sind ”einfasrig” wie ein Draht, multifile Fäden sind hingegen ”mehrfasrig”, also aus mehreren dünneren Fäden versponnen. Erfindungsgemäß bevorzugt werden nicht einfasrige Fäden in Form ihrer Abschnitte in das Webfach eingebracht, sondern multifile Fäden, die ihrerseits Fadenstruktur aufweisen.
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dabei haben sich Chenillefäden als besonders bevorzugt erwiesen.
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Der Chenillefäden hat viel seitlich abstehende Haare, den so genannten Flor, die an eine behaarte Raupe erinnern sollen. Das Innere (die sog. Seele) des Chenillfadens besteht aus mindestens zwei Fäden, die während der Herstellung des Chenillgarnes miteinander verdreht (verzwirnt) werden. Während dieser Verzwirnung fallen die geschnittenen Florfäden zwischen die inneren Fäden, die so genannten Seelen-Fäden.
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Erfindungsgemäß ist das Einbringen von Chenillefäden aus Acryl mit einer Garnfeinheit von dtex 1000 bis 10000, vorzugsweise von dtex 5000 bis 9000 und insbesondere von dtex 7000 bis 8000 bevorzugt.
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Ähnlich wie bei den einzubringenden Fadenabschnitten lassen sich auch für die bevorzugte Fadenstärke der Kett- und Schussfäden Angaben machen.
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Es ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens bevorzugt, Schussfäden zu verwenden, die eine Garnfeinheit von 10 dtex und darüber aufweisen. Aus optischen und verfahrenspraktischen Gründen ist eine Obergrenze von 1000 dtex empfehlenswert. Demnach sind bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Garnfeinheit der Schussfäden zwischen dtex 10 und dtex 1000, vorzugsweise zwischen dte 15 und dtex 500 und insbesondere zwischen dtex 20 und dtex 100 liegt.
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Als Material für die Schussfäden hat sich insbesondere Polyester bewährt.
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Es hat sich erfindungsgemäß als vorteilhaft erwiesen, die Kettfäden ähnlich, vorzugsweise identisch zu wählen wie die Schussfäden. Demnach sind bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Garnfeinheit der Kettenfäden zwischen dtex 10 und dtex 1000, vorzugsweise zwischen dtex 15 und dtex 500 und insbesondere zwischen dtex 20 und dtex 100 liegt.
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Die Ketten- und Schussfäden können sowohl ”monofil” oder ”multifil” beschaffen sein. Monofile Fäden sind neinfasrig” wie ein Draht. Multifile Fäden sind hingegen ”mehrfasrig”, also aus mehreren dünnen Fäden versponnen.
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Es ist weiter bevorzugt, eine Kante einzuweben, um das Band optisch aufzuwerten und darüber hinaus zu stabilisieren.
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Bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die Garnfeinheit der Kantenfäden zwischen dtex 100 und dtex 2500, vorzugsweise zwischen dtex 120 und dtex 1500 und insbesondere zwischen dtex 150 und dtex 1000 liegt.
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Die Anzahl der Kantenfäden ist frei wählbar, vorzugsweise werden pro Seite 4 bis 25, besonders bevorzugt 5 bis 20 und insbesondere 6 bis 10 Kantenfäden verwebt. Als Kantenfäden haben sich Fäden mit Schutzdrehung als besonders geeignet erwiesen.
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Weiterhin kann eine Kantenverstärkung eingewebt werden, um das Band später besser gestalten zu können. Hier hat sich verzinkter Stahldraht, vorzugsweise mit einer Dicke von 0,1 bis 0,5 mm, insbesondere von 0,2 mm, bewährt.
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Das Einbringen der losen Fadenabschnitte in das Webfach kann in beliebigen Abständen erfolgen. In erfindungsgemäß bevorzugten Verfahren kann der Abstand zwischen den eingebrachten Fadenabschnitten in Kettrichtung durch eine elektronische Vorrichtung beliebig verändert werden.
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Je nach Taktzeit können die losen Fadenabschnitte dabei mehr oder weniger eng aufeinander folgen. Besonders bewährt haben sich aus optischen Gründen Abstände zwischen den eingewebten losen Fadenabschnitten von 10 bis 1000 Schussfäden, vorzugsweise von 12 bis 500 Schussfäden, besonders bevorzugt von 15 bis 250 Schussfäden und insbesondere von 20 bis 100 Schussfäden.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Einrichtung zum Einbringen von losen Fadenabschnitten auf die Webebene einer Bandwebmaschine, umfassend
- – mindestens eine Vorratsspule,
- – mindestens eine Transportvorrichtung
- – mindestens eine Schneidvorrichtung, die lose Fadenabschnitte schneidet
- – mindestens einen Vorratsbehälter dem die losen Fadenabschnitte zugeführt werden
- – mindestens eine elektronische Steuerung sowie
- – mindestens eine pneumatische Einrichtung.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Vorratsspule; von der ein Faden mittels einer Transportvorrichtung einer Schneidvorrichtung zugeführt wird. Diese Schneidvorrichtung längt den Faden ab und produziert lose Fadenabschnitte, die einem Vorratsbehälter zugeführt werden. Von dort gelangen die losen Fadenabschnitte in das Webfach, wobei sie mittels einer pneumatischen Einrichtung, die von einer elektronischen Steuerung gesteuert wird, eingeblasen werden.
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In bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfasst die erfindungsgemäße Einrichtung eine pneumatische Einrichtung, die durch Steuerungsventile sowohl als pneumatische Saugeinrichtung als auch als pneumatische Blaseinrichtung fungieren kann.
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Durch das Zusammenwirken der elektronischen Steuerung und der pneumatischen Einrichtung kann die pneumatische Einrichtung als pneumatische Saugeinrichtung fungieren und die von der Schneideinrichtung abgelängten losen Fadenabschnitte durch Unterdruck in den Vorratsbehälter überführen. Im Anschluss kann die pneumatische Einrichtung als pneumatische Blaseinrichtung fungieren und die losen Fadenabschnitte elektronisch gesteuert in das Webfach einblasen,
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In Abhängigkeit von der Taktzeit und dem Blasdruck kann der Ort, an dem der lose Fadenabschnitt in das Band eingewebt wird, bestimmt werden.
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Vorzugsweise dient eine Düse dazu, die losen Fadenabschnitte zielgerichtet in das Webfach einzubringen. Erfindungsgemäße Einrichtungen, die eine Düse umfassen, aus der Fadenabschnitte mittels der pneumatischen Einrichtung in das geöffnete Webfach geblasen werden können, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Webverfahren unter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung, genauer ein Verfahren zum Einbringen von losen Fadenabschnitten in das geöffnete Webfach einer Bandwebmaschine unter Einsatz einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
- – mindestens ein Faden von mindestens einer Vorratsspule
- – über mindestens eine Transportvorrichtung
- – mindestens einer Schneidvorrichtung zugeführt wird, die lose Fadenabschnitte schneidet,
- – welche mittels mindestens einer pneumatischen Saugeinrichtung
- – mindestens einem Vorratsbehälter zugeführt werden, aus dem sie
- – mittels mindestens einer pneumatischen Blaseinrichtung
- – in das geöffnete Webfach geblasen werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der 1 näher erläutert.
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Auf einer nicht dargestellten handelsüblichen Bandwebmaschine werden Kettfäden 1 und 2 mit nicht dargestellten Schussfäden zu einem Band 3 verwebt. Dabei bildet sich zwischen den angehobenen Kettenfäden 1 und den abgesenkten Kettenfäden 2 das Webfach 4 aus.
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Von einer Vorratsspule 5 wird ein Faden über eine Transportvorrichtung 6 einer Schneidvorrichtung 7 zugeführt, die lose Fadenabschnitte schneidet. Diese werden durch Schwerkraft oder mit Hilfe einer nicht dargestellten pneumatischen Saugeinrichtung einem Vorratsbehälter 8 zugeführt. Aus dem Vorratsbehälter 8 werden die losen Fadenabschnitte mittels einer nicht dargestellten pneumatischen Blaseinrichtung über eine Düse 9 in das geöffnete Webfach 4 geblasen. Der eingeblasene lose Fadenabschnitt 10 wird durch die sich hebenden bzw. senkenden Kettenfäden 1, 2 ”eingeklemmt„ und mit den nicht dargestellten Schussfäden zu eingewebten Fadenabschnitten 10' fixiert.
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Die nicht dargestellte pneumatische Saugeinrichtung und die nicht dargestellte pneumatische Blaseinrichtung sind vorzugsweise eine einzige pneumatische Einrichtung. Diese wird durch die nicht dargestellte elektronische Steuerung gesteuert.