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Die
Erfindung betrifft ein thermoelektrisches Element mit einer Trägerstruktur
auf der zwei unterschiedliche leitfähige Materialien aufgebracht
sind, wobei die in aneinandergrenzenden Bereichen angeordneten unterschiedlichen
leitfähigen
Materialien sich entlang einer Verbindungsstelle berühren, in
den Bereichen aus leitfähigen
Materialien eine ununterbrochene Leiterbahn ausgebildet ist, die
durch eine die Leiterbahn allseitig umgebende nicht leitfähige Unterbrechung
der leitfähigen
Materialien begrenzt ist und die Leiterbahn die Verbindungsstelle
aneinandergrenzender Bereiche in einem ersten und einem zweiten Übergangsbereich
kreuzt, wobei der erste und zweite Übergangsbereich im Abstand
zueinander angeordnet sind. Außerdem
betrifft die Erfindung eine Anordnung aus derartigen Elementen sowie
ein Verfahren zu deren Herstellung.
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Ein
thermoelektrisches Element ist ein Bauteil aus zwei verschiedenen
miteinander verbundenen Metallen, das die thermoelektrischen Effekte
ausnutzt.
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Technisch
von Interesse ist insbesondere der Seebeck-Effekt und der Peltier-Effekt:
Hält man die
beiden Verbindungsstellen zweier zu einem Kreis geschlossenen Stücke aus
verschiedenen Metallen (oder Halbleitern) auf unterschiedlicher
Temperatur, so fließt
infolge der unterschiedlichen Thermospannung ein Thermostrom. Der
Seebeck-Effekt wird zur Temperaturmessung mit Thermoelementen sowie
zur thermoelektrischen Energiewandlung in Thermogeneratoren genutzt.
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Der
Peltier-Effekt ist die Umkehrung des Seebeck-Effektes. Bringt man
die beiden Enden eines Metalls (oder Halbleiters) in Kontakt mit
einem anderen Metall (oder Halbleiter) und leitet einen elektrischen
Gleichstrom hindurch, so erwärmt
sich nach dem Peltier-Effekt die eine Kontaktstelle, während sich
die andere abkühlt.
Kehrt man die Stromrichtung um, so vertauschen sich auch die Warm-
und Kaltstellen.
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Ein
Thermoelement ist ein aus zwei oder mehreren verschiedenen Leitern
bestehender Leiterkreis, der nach dem Seebeck-Effekt bei Temperaturdifferenz
der Verbindungsstellen elektrische Spannung liefert. Meist wird
eine größere Anzahl
von Thermoelementen zusammengeschaltet. Die in den Thermoelementen
genutzte Thermospannung ist temperaturabhängig und bewegt sich in einem
Bereich von wenigen Mikrovolt.
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Mit
Thermoelementen lässt
sich keine absolute Temperatur messen, sondern nur eine Differenz
der Temperaturen zwischen einer Mess- und Vergleichsstelle. In der
technischen Anwendung sind daher die Leiter des Thermoelementes
nur an der Messstelle direkt miteinander verbunden, während die
Enden der gekoppelten Leiter an der sogenannten Vergleichsstelle
angeschlossen sind. An der Vergleichsstelle kann ein Messgerät über Messleitungen
angeschlossen werden. Die Thermoempfindlichkeit zwischen den beiden
Materialien der verschiedenen Leiter eines Thermoelementes ergibt
sich aus der thermoelektrischen Spannungsreihe, die in Millivolt
mV/100 K angegeben wird. Mit Hilfe der sogenannten thermoelektrischen
Spannungsreihe (vgl. DIN EN 60584) kann aufgrund der erzeugten Spannung
und der Thermoempfindlichkeit für
die jeweilige Materialpaarung eine Aussage über die Temperatur an der Messstelle
gemacht werden. Für
die unterschiedlichen Typen von Thermoelementen variieren die Thermospannungen
zwischen 0,03 bis 6,5 mV/100 K.
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Darüber hinaus
ist mit Hilfe von Thermoelementen die Wandlung von Wärme in elektrische
Energie möglich
(Thermogeneratoren).
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Heute
verfügbare
Thermoelemente haben jedoch nur einen verhältnismäßig geringen Wirkungsgrad; hinsichtlich
Zuverlässigkeit,
Verfügbarkeit
und Umweltneutralität
sind sie jedoch anderen Technologien überlegen.
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Im
Laufe der Jahrzehnte haben sich einige Legierungen durch ihre Eigenschaften
bei bestimmten Temperaturen durchgesetzt und sich somit eine Palette
von Thermomaterialkombinationen über
einen Temperaturbereich von –270°C bis 2600°C gebildet.
Diese Palette wurde in Normen erfasst und definiert. Die derzeit gültige internationale
Norm für
Thermoelemente ist die IEC 584-1, das Pendant im deutschsprachigen
Raum die DIN EN 60584 Teil 1. Diese Norm definiert 10 verschiedene
Thermomaterialkombination in ihren Eigenschaften.
| Typ/Kennbuchstabe | Legierung |
| K | Nickel-Chrom/Nickel-Aluminium |
| T | Kupfer/Kupfer-Nickel |
| J | Eisen/Kupfer-Nickel |
| N | Nickel-Chrom-Silizium/Nickel-Silizium |
| E | Nickel-Chrom/Kupfer-Nickel |
| R | Platin-13%Rhodium/Platin |
| S | Platin-10%Rhodium/Platin |
| B | Platin-30%Rhodium/Platin |
| | |
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Eine
weitere in Deutschland noch angewendete Norm ist die DIN 43710,
welche die Thermotypen U und L definiert. Diese Norm ist aber nicht
mehr gültig.
| U | Kupfer/Kupfer-Nickel |
| L | Eisen/Kupfer-Nickel |
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Neben
den genormten Thermopaaren gibt es noch andere Kombination mit speziellen
Eigenschaften. Ein Beispiel sind hier die Wolfram/Wolfram-Rhenium
Kombination mit möglichen
Temperaturbereichen bis 2600°C.
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Ein übliches
Peltier-Element besteht regelmäßig aus
zwei dünnen,
insbesondere keramischen Platten zwischen denen abwechselnd kleine
Quader aus unterschiedlich leitendem Material, insbesondere Halbleitermaterial,
eingelötet
sind. Jeweils zwei unterschiedliche Quader sind so miteinander verbunden,
dass sie eine Reihenschaltung ergeben. Der zugeführte elektrische Strom durchfließt alle
Quader nacheinander. Abhängig von
der Stromstärke
und -richtung kühlt
sich eine der beiden Platten ab, während sich die andere erwärmt. Peltier-Elemente
werden derzeit beispielsweise in kleinen, mobilen Kühlgeräten eingesetzt,
bei denen sich der Einsatz einer Kältemaschine aus Platzgründen verbietet
oder nicht wirtschaftlich wäre,
weil die benötigte
Kühlleistung
gering ist.
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Darüber hinaus
sind aus dem Stand der Technik sogenannte Dünnschicht-Thermoelemente bekannt, bei
denen die das Thermopaar bildenden elektrischen Materialien auf
einem flexiblen, dünnen
Trägermaterial aufgebracht
werden. Derartige Dünnschicht-Thermoelemente
können
beim Spritzgießen
von Kunststoffformteilen direkt mit deren Oberfläche verbunden werden, auf Rohre
aufgeklebt oder in vielfältigen
Anwendungen im Automobilbau verwendet werden.
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Aufgrund
der geringen Dicke der auf die Trägermaterialien aufgebrachten
leitfähigen
Materialien und der geringen Strukturabmessung ergibt sich allerdings
ein sehr kleines Messsignal, das durch elektrische Störeinflüsse schlecht
auswertbar ist. Um Abhilfe zu schaffen, weisen derartige Dünnschicht-Thermoelemente mehrere
Dünnschicht-Thermopaare auf,
die mehrere Messstellen bilden. Die einzelnen Messstellen bilden
zusammen den Messpunkt des Thermoelementes. Da der Messpunkt nur
eine geringe räumliche
Ausdehnung aufweisen sollte, müssen
die einzelnen Messstellen der Thermopaare möglichst klein und auf einen
räumlich eng
begrenzten Bereich konzentriert werden. Bei der Herstellung derartiger
Dünnschicht-Thermoelemente
mit den bekannten Verfahren zum Aufbringen der leitfähigen Materialien
im Wege der Drucktechnik ergeben sich sogenannte Registerprobleme
beim Ausrichten der nacheinander gedruckten leitfähigen Strukturen
für die Thermopaare.
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Typische
Thermopaar-Strukturen werden so hergestellt, dass zunächst streifenförmige, etwa
20–30 mm
lange Elemente aus dem ersten leitfähigen Material parallel zueinander
auf das Trägermaterial
gedruckt werden. Der Abstand zwischen den streifenförmigen Elementen
beträgt
etwa 50 nm. In einem anschließenden Druckschritt
wird das zweite leitfähige
Material schräg über die
parallelen streifenförmigen
Elemente gedruckt. Aufgrund der Genauigkeit heutiger Druckmaschinen
können
die für
das Thermoelement wichtigen Mess- und Vergleichsstellen zwischen
den streifenförmigen
Elementen und dem zweiten leitfähigen
Material nicht prozesssicher hergestellt werden:
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Aus
der
DE 101 22 679
A1 ist ein Dünnschicht-Thermoelement
bekannt, das ein flexibles Substratmaterial aufweist, auf dem Dünnschicht-Thermopaare
aufgebracht sind. Die Dünnschicht-Thermopaare werden aus
einer Materialkombination von zwei Materialien gebildet, wobei das
erste und das zweite Material derart eingerichtet und derart miteinander
thermisch gekoppelt sind, dass sie zusammen ein Thermopaar bilden.
Die beiden Materialien werden auf die flexible Folie aufgedruckt
oder mittels üblicher
Abscheideverfahren abgeschieden. Es werden nebeneinander angeordnete
Streifen beispielsweise aus Nickel als erstem Material und Streifen
aus Chrom als zweitem Material gebildet, wobei die Stege und Streifen
an ihren Enden jeweils paarweise über eine Kopplungsstruktur
aus dem zweiten Material miteinander verbunden sind. Durch die gekoppelten
Stege und Streifen wird eine Serienschaltung von mehreren Thermopaaren
auf einer kleinen Fläche
gebildet. Die hohe Anzahl der Dünnschicht-Thermopaare
führt zu
einer hohen Ausgangsspannung des Thermoelementes. Auch bei diesem Thermoelement
stellt sich das Problem, die winzigen Kopplungsstrukturen exakt zwischen
den Stegen und Streifen zu positionieren.
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Aus
der
US 2 445 874 A ist
ein thermoelektrisches Element bekannt, das eine Trägerstruktur
aus isolierendem Werkstoff aufweist, auf der zwei unterschiedliche
leitfähige
Materialien aufgebracht sind. Das erste leitfähige Material ist in Form einer
dünnen
Metallschicht vollflächig
auf der kreiszylindrischen Trägerstruktur aufgebracht.
Das zweite leitfähige
Material wird von zwei radial nach außen weisenden Metallstreifen
gebildet, die auf der Metallschicht aufliegen. Insoweit berühren sich
die unterschiedlichen leitfähigen
Materialien in aneinandergrenzenden Bereichen entlang einer Verbindungsstelle.
In den Bereichen aus leitfähigen
Materialien ist eine ununterbrochene Leiterbahn ausgebildet, die
durch eine die Leiterbahn allseitig umgebende nicht leitfähige Unterbrechung
der leitfähigen
Materialien begrenzt ist. Die Leiterbahn hat eine spiralige Struktur,
die vorzugsweise vom Zentrum der Scheibe zu deren äußeren Rand
durch die beiden Metallschichten aus unterschiedlich leitfähigem Material
geschnitten wird. Die derart gebildete Leiterbahn kreuzt die aneinandergrenzenden
Bereiche, der unterschiedlich leitfähigen Materialien in einem
ersten kalten und einem zweiten warmen Übergangsbereich, die im Abstand
zueinander angeordnet sind.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein thermoelektrisches Element, insbesondere ein Dünnschicht-Thermoelement,
anzugeben, das einfach und prozesssicher sowie massenhaft und preiswert
herstellbar ist. Insbesondere sollen mehrere hintereinander geschaltete
Thermopaare auf engstem Raum zuverlässig und dauerhaft angeordnet
werden können.
Des Weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
vorzuschlagen, mit dem sich derartige thermoelektrische Elemente
massenhaft und preiswert herstellen lassen, insbesondere in Form
einer flexiblen Folie.
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Diese
Aufgabe wird bei einem thermoelektrischen Element der eingangs erwähnten Art
dadurch gelöst,
dass die Bereiche aus leitfähigen
Materialien mit einer Folie abgedeckt sind und dass die Folie sich
durch die nicht leitfähigen
Unterbrechungen hindurch erstreckende Schneiden aufweist.
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Zum
Schutz der thermoelektrischen Elemente sind die leitfähigen Materialien
mit einer Folie abgedeckt. Die Folie weist sich durch die nicht
leitfähigen
Unterbrechungen hindurch erstreckende Schneidenstrukturen auf, wodurch
eine dauerhafte Isolation der einzelnen Leiterbahnen voneinander
gewährleistet
wird.
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Die
Abdeckfolie mit der den Leiterbahnen entsprechenden Schneidenkontur
wird beispielsweise dadurch hergestellt, dass auf einem Trägermaterial
eine plastisch verformbare Schicht angeordnet ist. In einem Prägeschritt
wird die Schneidenstruktur erzeugt. Zur Erzeugung der erhabenen
Schneidenstruktur kommt insbesondere ein Prägewerkzeug zum Einsatz, das
eine der erhabenen Schneidenstruktur entsprechende Ausnehmung aufweist.
Um die Formstabilität
der Schneidenstruktur in der plastisch verformbaren Schicht zu gewährleisten,
wird die Schneidenstruktur nach dem Prägeschritt gehärtet. Die
Härtung
erfolgt beispielsweise durch Bestrahlung mittels elektromagnetischer
Strahlung, insbesondere UV-Strahlung. Bei der Auswahl des Materials
für die
Schneidenstruktur ist zu berücksichtigen,
dass die Härte
der Schneidenstruktur nach deren Aushärtung größer als die Härte der
unterschiedlichen leitfähigen
Materialien ist, sofern die nicht leitfähigen Unterbrechungen mittels
der Folie erzeugt werden sollen. Andernfalls ist ein sicheres Zerteilen
der leitfähigen Materialien
ohne Zerstörung
der Schneidenstruktur nicht gewährleistet.
Vorzugsweise dringen bei einer derartigen Herstellung die Schneiden
der Abdeckfolie geringfügig
in die Trägerstruktur
für die
unterschiedlichen leitfähigen
Materialien ein. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Härte der
ausgehärteten
Schneidenstruktur auch größer als
die Härte
der Trägerstruktur
ist. Das die Abdeckfolie und die Schneiden bildende Material besteht
vorzugsweise aus elektrisch isolierendem Material mit geringer Wärmeleitung.
Für die
Abdeckfolie mit Schneidenstruktur kommen folgende Materialien in
Betracht: PET, PC, PS, PP, PA, PI oder Materialkombinationen aus
einem thermoplastischen Trägermaterial
und einem so genannten Hardcoating aus einem Duroplasten oder einer
anorganischen Beschichtung.
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Grundsätzlich sind
hochvernetzte Duroplaste aufgrund der höheren Härte besser geeignet als Thermoplastische
Materialien. Schließlich
sind auch Trägermaterialien
aus Keramik oder Glas einsetzbar.
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Eine
derartige Abdeckfolie mit Schneidenstrukturen eignet sich zur preiswerten
und massenhaften Herstellung thermoelektrischer Elemente gemäß der Erfindung.
Hierzu werden die auf der Trägerstruktur
aufgebrachten leitfähigen
Materialien gegen die die Schneidenstruktur aufweisende Folie gedrückt, wobei
jede Schneidenstruktur die die Leiterbahn allseitig umgebende linienförmige Unterbrechung
der leitfähigen
Materialien erzeugt. Der Herstellungsprozess wird vorzugsweise als
von Rolle zu Rolle geführter
Prozess geführt, wobei
die in einer Richtung bewegte bahnförmige Trägerstruktur gegen die in übereinstimmender
Richtung bewegte bahnförmige,
Schneidenstrukturen aufweisende Folie gedrückt wird. Das Ineinanderdrücken der
beiden bahnförmigen
Folien kann beispielsweise in einem Walzenspalt erfolgen.
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Die
unterschiedlichen Materialien in aneinandergrenzenden Bereichen
zur Ausbildung der Thermopaare berühren sich vorzugsweise entlang
einer geradlinigen Verbindungsstelle, die die leitfähigen Materialien auf
einer vorzugsweise bahnförmige
Trägerstruktur
insbesondere in zwei parallel zueinander angeordnete Streifen übereinstimmender
Breite unterteilt.
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Zur
Herstellung eines thermoelektrischen Elementes nach einem der Ansprüche 1 bis
7, werden auf einer Trägerstruktur
in aneinandergrenzenden Bereichen aufgebrachte leitfähige Materialien
bereit gestellt und eine Leiterbahn wird in den Bereichen aus leitfähigen Materialien
derart ausgebildet, dass die Leiterbahn durch eine sie allseitig
umgebende, nicht leitfähige
und linienförmige
Unterbrechung der leitfähigen
Materialien begrenzt ist, wobei die auf der Trägerstruktur aufgebrachten leitfähigen Materialien
gegen eine mindestens eine Schneide aufweisende Folie gedrückt werden,
wobei jede Schneide die die Leiterbahn allseitig umgebende linienförmige Unterbrechung
der leitfähigen
Materialien erzeugt.
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Die
linienförmige
Unterbrechung entspricht der Kontur der Leiterbahn. Die derart erzeugte
Leiterbahn kreuzt die Verbindungsstelle aneinander grenzender Bereiche
in einem ersten und einem zweiten Übergangsbereich. Die beiden Übergangsbereiche
sind räumlich
voneinander getrennt.
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Im
Falle eines Thermoelementes bildet einer der Übergangsbereiche die Messstelle
während
der andere Übergangsbereich
die Vergleichsstelle bildet. Im Falle eines Peltier-Elementes werden
die Enden der derart gebildeten Leiterbahn mit einer Gleichstromquelle
verbunden. Infolgedessen wird der eine Übergangsbereich erwärmt, während der
andere Übergangsbereich
abgekühlt
wird.
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Die
beiden Übergangsbereiche
können
für einen
verbesserten Wärmeaustausch
mit Wärmeüberträgern verbunden
sein. Die Übergangsbereiche
sind in einem ausreichenden Abstand zueinander anzuordnen, um die
Temperaturdifferenz zwischen den beiden Übergangsbereichen aufrechtzuerhalten.
Aus diesem Grund besteht die Trägerstruktur
auch vorzugsweise aus einem Material mit einer möglichst geringen Wärmeleitfähigkeit.
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Die
Trägerstruktur
ist vorzugsweise ein insbesondere flexibles Folienmaterial aus Kunststoff,
Papier oder aus einem Verbundmaterial.
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Als
leitfähige
Materialien kommen insbesondere Metalle und Halbleiter in Betracht.
Für Thermoelemente
wird auf die internationale Norm DIN EN 60584 Teil 1 verwiesen,
die verschiedene geeignete Thermomaterialkombinationen und ihre
Eigenschaften definiert.
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Für die Herstellung
eines Peltier-Elementes kommen als leitfähige Materialien insbesondere
p- und n- dotiertes Halbleitermaterial, meist Wismut-Tellurit, Bi
2Te
3 in Betracht.
Außerdem
kommen die in den nachfolgenden Tabellen 1.1. und 1.2 genannten
p- und n-dotierten Verbindungen in Betracht:
| T
[K] | Verbindung
p-Typ | Z
[1/K] |
| 225 | CsBi4Te6:Sbl3(0,05%) | 3,5–10–3 |
| 300 | (Sb2Te3)72Bi2Te3)25(Sb2Se3)3 | 3,4–10–3 |
| 500 | Tl9BiTe6 | 2,3–10–3 |
| 700 | GeTe1-x(AgSbTe2)x | 3,0–10–3 |
| 1200 | Si0,85Ge0,15:B | 6,7–10–4 |
Tabelle
1.1: Die p-Typ Verbindungen mit den besten thermoelektrischen Eigenschaften.
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| T
[K] | Verbindung
n-Typ | Z
[1/K] |
| 80 | Bi0,85Sb0,15 | 6,5–10–3 |
| 300 | ((Sb2Te3)5Bi2Te3)90(Sb2Se3)5 | 3,2–10–3 |
| 450 | Bi2Te2,7Se0,3 | 2,8–10–3 |
| 800 | Pb0,75Sn0,25Se | > 1,25–10–3 |
| 1200 | Si0,85Ge0,15:P | 8,3–10–4 |
Tabelle
1.2: die n-Typ Verbindungen mit den besten thermoelektrischen Eigenschaften.
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Der
vorstehend beschriebene Aufbau des erfindungsgemäßen thermoelektrischen Elementes
verdeutlicht, dass ein oder mehrere Thermopaare allein dadurch ausgebildet
werden, dass die unterschiedlichen leitfähigen Materialien gezielt unterbrochen
werden. Für
die Herstellung eines derartigen thermoelektrischen Elementes ist
insbesondere kein zweistufiger Druck-Prozess oder gar ein chemisches
Abscheideverfahren erforderlich, das bei einer angestrebten Breite
der Leiterbahn zwischen 1 μm
bis 100 μm
Probleme aufwirft.
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Eine
Vielzahl von Thermopaaren lässt
sich in einem erfindungsgemäßen thermoelektrischen
Element dadurch realisieren, dass die Leiterbahn jede Verbindungsstelle
mehrfach abwechselnd an dem ersten und zweiten Übergangsbereich kreuzt. Hieraus
resultiert eine spiralige Anordnung der Leiterbahn um einen Punkt zwischen
den beiden Übergangsbereichen.
Die Hintereinanderschaltung mehrerer Thermopaare innerhalb eines
thermoelektrischen Elementes hat eine höhere Ausgangsspannung zur Folge.
In einem Peltier-Element kann
durch die Vielzahl der Thermopaare eine höhere Kälteleistung erzeugt werden.
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Die
Verbindungsstelle zwischen den unterschiedlichen leitfähigen Materialien
kann als Überlappung oder
Stoßstelle
ausgeführt
sein. Zusätzlich
können
die unterschiedlichen Materialien an der Verbindungsstelle verlötet oder
verschweißt
sein. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Materialien an der
Verbindungsstelle miteinander in Kontakt kommen, da andernfalls
die thermoelektrischen Effekte in der Leiterbahn nicht auftreten.
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Die
spiralige Anordnung der Leiterbahn auf der Trägerstruktur ist empfindlich
gegen eingekoppelte Störsignale,
die beispielsweise von niederfrequenten oder hochfrequenten Elektrogeräten in der
Umgebung ausgehen. Um dieser Störungsempfindlichkeit
zu begegnen, ist in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen thermoelektrischen
Elementes vorgesehen, dass sich drei aneinandergrenzende Bereiche
entlang einer ersten und einer zweiten Verbindungsstelle berühren und
die Leiterbahn zunächst
die erste Verbindungsstelle und anschließend die zweite Verbindungsstelle
mehrfach kreuzt, wobei die Laufrichtung der Leiterbahn an der ersten
Verbindungsstelle entgegengesetzt zu der Laufrichtung der Leiterbahn
an der zweiten Verbindungsstelle ist. Durch die entgegengesetzte
Laufrichtung der Leiterbahn werden zwei nah beieinander liegende
Leiterbahnspiralen mit entgegengesetztem Drehsinn erzeugt. Diese
spiralig angeordneten Leiterbahnen wirken elektrotechnisch wie Spulen.
Die in diese beiden entgegengesetzt gewickelten Spulen eingekoppelten
Störungen überlagern
sich gegenphasig und werden dadurch kompensiert. Die Anzahl der
entgegengesetzten Windungen und deren Abstand sollten für eine optimale
Kompensation vorzugsweise übereinstimmen.
Zur Herstellung eines derart kompensierten thermoelektrischen Elementes
weist die bahnförmige
Trägerstruktur
vorzugsweise drei parallel zueinander angeordnete Streifen auf,
in denen die beiden unterschiedlichen leitfähigen Materialien abwechselnd
aufgebracht sind.
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Das
erfindungsgemäße thermoelektrische
Element kann als Thermoelement zum Messen von Temperaturen, als
Thermogenerator zur Umwandlung von Wärme in elektrischen Strom oder
als Peltier-Element arbeiten. Die unterschiedlichen Arbeitsweisen
wurden eingangs erläutert.
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Sowohl
bei der Verwendung als Thermogenerator als auch als Peltier-Element
werden vorzugsweise die Leiterbahnen mehrerer thermoelektrischer
Elemente hintereinander geschaltet, um die Ausgangsspannung zu erhöhen bzw.
die Kälteleistung
zu verbessern. Eine weitere Verbesserung der Leistung lässt sich
dadurch erzielen, dass mehrere Hintereinanderschaltungen von thermoelektrischen
Elementen wiederum parallel geschaltet werden. Im Falle eines Thermogenerators
wird hierdurch der Innenwiderstand reduziert und dadurch der erzielbare
Ausgangsstrom erhöht.
Im Falle eines Peltier-Elementes erlaubt die Parallelschaltung einen
höheren
Leistungseintrag und damit eine höhere Kälteleistung des Peltier-Elementes.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert:
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines thermoelektrischen Elementes in einer Aufsicht mit abgehobener
Deckfolie sowie in einer geschnittenen Seitenansicht,
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2 a)–c) zeigen
verschiedene Verbindungsstellen eines thermoelektrischen Elementes,
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3 zeigt
eine Deckfolie für
ein thermoelektrisches Element nach 1,
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4 zeigt
eine schematische Darstellung einer Anordnung zur Herstellung thermoelektrischer
Elemente in einem von Rolle zu Rolle geführten Prozess,
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5 a)–d) zeigen
schematisch die Herstellung linienförmiger Unterbrechungen in den
leitfähigen
Materialien eines thermoelektrischen Elementes anhand unterschiedlich
aufgebauter Trägerstrukturen
und Deckfolien,
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6 zeigt
eine schematische Darstellung eines kompensierten thermoelektrischen
Elementes und
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7 a)–b) zeigen
eine Anordnung mit mehreren thermoelektrischen Elementen gemäß der Erfindung.
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Das
thermoelektrische Element 1 wird von einer Trägerstruktur 2 -im
gezeigten Ausführungsbeispiel eine
flexible Kunststofffolie- gebildet, auf die ein erstes leitfähiges Material 3,
beispielsweise Eisen und ein zweites leitfähiges Material 4,
beispielsweise Kupfer-Nickel in aneinandergrenzenden Bereichen 5, 6 aufgebracht
ist. Das erste und zweite leitfähige
Material 3, 4 berühren sich an einer linienförmigen Verbindungsstelle 8,
die als Überlappung
der Schichten des ersten und des zweiten leitförmigen Materials ausgebildet
ist. Die Überlappung
ist insbesondere in der Schnittdarstellung entlang der Linie A-A
erkennbar.
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In
den Bereichen 5, 6 mit dem ersten und zweiten
leitfähigen
Material ist eine ununterbrochene Leiterbahn 11 ausgebildet,
die an ihren Enden in Anschlussbereiche 12, 13 übergeht.
Die Leiterbahn 11 wird von dem übrigen leitfähigen Material 3, 4 des
ersten und zweiten Bereichs 5, 6 elektrisch durch
eine nicht leitfähige linienförmige Unterbrechung 14 isoliert.
Die linienförmige
Unterbrechung definiert die Kontur der Leiterbahn 11 und
umgibt diese allseitig.
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Die
Unterbrechung 14 des ersten und zweiten leitfähigen Materials 3, 4 wird
insbesondere durch Schneiden erzeugt, die das leitfähige Material
zerteilen. Die derart gebildete Leiterbahn 11 verläuft ausgehend von
dem Anschlussbereich 12 spiralig nach innen zum Anschlussbereich 13.
Dabei kreuzt die Leiterbahn 11 die Verbindungsstelle 8 dreimal
abwechselnd an einem ersten Übergangsbereich 15 und
einem zweiten Übergangsbereich 16.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
verlaufen die Windungen der Leiterbahn 11 unmittelbar aneinander
grenzend, lediglich durch die Unterbrechung 14 voneinander
getrennt, so dass die Ausdehnung der Übergangsbereiche 15, 16 in
Längsrichtung
der Verbindungsstelle 8 minimal ist.
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Zwischen
den Übergangsbereichen 15, 16 wird
bei Verwendung des thermoelektrischen Elementes 1 als Thermoelement
eine Temperaturdifferenz erzeugt. An der Verbindungsstelle 8 bildet
sich infolge dessen in der Leiterbahn 11 zwischen den unterschiedlichen
Metallen eine Berührungsspannung
aus, deren Größe von der
Temperaturdifferenz zwischen den Übergangsbereichen 15 sowie
dem Übergangsbereich 16 abhängt.
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Ist
die Temperatur an den Übergangsbereichen 15, 16 gleich,
fließt
kein Thermostrom. Der in dem thermoelektrischen Element 1 aufgrund
der Temperaturdifferenz zwischen den Übergangsbereichen 15, 16 erzeugte
Thermostrom wird an den Anschlussbereichen 12, 13 abgegriffen.
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Soll
das thermoelektrische Element 1 zu Messzwecken eingesetzt
werden, kann unmittelbar an die Anschlussbereiche das Messgerät oder ein
Messsignal-Verstärker
angeschlossen werden. Um den Temperaturausgleich zwischen den Übergangsbereichen 15, 16 zu
verlangsamen, wird die spiralige Leiterbahn entlang der linienförmigen Verbindungsstelle 8 möglichst
langgestreckt ausgeführt,
um einen großen
Abstand zwischen den Übergangsbereichen 15, 16 zu
erreichen. Außerdem
wird ein schlecht wärmeleitendes
Trägermaterial
verwendet.
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Die
Bereiche 5, 6 werden vollständig mit einer Schneiden 17 tragenden
Folie 18 abgedeckt, deren Aufbau anhand von 3 näher erläutert wird:
Auf
der den Bereichen 5, 6 mit leitfähigem Material 3, 4 zugewandten
Oberfläche
ist die keilförmige
Schneide 17 entsprechend dem Verlauf der Leiterbahn 11 angeordnet.
Dabei verläuft
die Schneide 17 von dem Anschlussbereich 12 spiralig
nach innen zu dem Anschlussbereich 13. In den Anschlussbereichen 12, 13 der
Leiterbahn 11 weist die Folie 18 Durchgänge 19, 21 auf,
die der Kontaktierung der Leiterbahn 11 an deren Enden dienen.
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Das
erfindungsgemäße thermoelektrische
Element wird auf einfache Art und Weise dadurch hergestellt, dass
die die Schneiden 17 tragende Folie 18 als Halbzeug
vorbereitet wird. Des Weiteren wird eine flexible Kunststofffolie
mit den an der Verbindungsstelle 8 aneinander grenzenden
Bereichen 5, 6 aus leitfähigem Material vorbereitet.
Die Leiterbahn 11 wird schließlich dadurch erzeugt, dass
die auf der flexiblen Kunststofffolie aufgebrachten leitfähigen Materialien
gegen die die Schneide 17 aufweisende Folie 18 gedrückt werden. Hierbei
dringt die Schneide 17 durch das erste und zweite leitfähige Material 3, 4 hindurch,
wie dies in der Schnittdarstellung in 1 erkennbar
ist und erzeugt die die Leiterbahn 11 allseitig umgebene
linienförmige Unterbrechung 14.
Vorzugsweise ist die Schneidenlänge
größer als
die Dicke der Schicht des ersten und zweiten leitfähigen Materials 3, 4,
so dass die Schneidenspitze zumindest teilweise in die flexible
Kunststofffolie (Trägerstruktur 2)
eindringt. Hierdurch wird gewährleistet,
dass die Schicht aus elektrisch leitfähigen Materialien 3, 4 sicher
unterbrochen wird und auch bei späterer Bewegung des derart hergestellten
thermoelektrischen Elementes eine wirksame elektrische Trennung
durch die Unterbrechung 14 gewährleistet wird.
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Die
in 1 dargestellten thermoelektrischen Elemente werden
vorzugsweise in einem in 4 angedeuteten, von Rolle zu
Rolle geführten
Prozess hergestellt. Zwischen den Rollen 22, 23 wird
in Bewegungsrichtung 24 eine bahnförmige flexible Kunststofffolie 25 geführt, auf
der die Bereiche 5, 6 mit einem ersten und zweiten
leitfähigen
Material 3, 4 derart angeordnet sind, dass die
linienförmige
Verbindungsstelle 8 das bahnförmige Material etwa mittig
parallel zur Bewegungsrichtung 24 teilt. Oberhalb der bahnförmigen Kunststofffolie 25 befindet
sich eine bahnförmige
Folie 26 mit Schneidenstrukturen 17, wie sie in 3 dargestellt
sind. Eine Vielzahl derartiger Schneidenstrukturen ist in Längsrichtung
hintereinander auf der bahnförmigen
Folie 26 angeordnet. Sowohl die mit leitfähigem Material
beschichtete bahnförmige
Kunststofffolie 25 als auch die bahnförmige Folie 26 mit
Schneidenstrukturen werden als Halbzeug angeliefert und von der
Rolle 22 bzw. 27 abgezogen und einem Walzenspalt 28 zwischen
den Walzen 29 zugeführt.
In dem Walzenspalt 28 wird die beschichtete bahnförmige Kunststofffolie 25 gegen
die bahnförmige
Folie mit den Schneiden 17 gedrückt, so dass die Schneiden 17,
die auf der flexiblen Kunststofffolie 25 aufgebrachten
leitfähigen
Materialien 3, 4 unterbrechen und geringfügig in die
Kunststofffolie eindringen. Zusätzlich
zu den Adhäsionskräften zwischen
den beiden gegeneinander gedrückten
Folien 25, 26 können diese miteinander verklebt
werden, indem vor dem Passieren des Walzenspaltes 28 auf
eine oder beide der Folienoberflächen
ein Klebstoff aufgetragen wird.
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Nach
dem Verbinden der beiden Folien 25, 26 ist es
möglich,
elektrische Verbindungen zwischen den Anschlussbereichen der hintereinander
auf den verbundenen Folien 25, 26 angeordneten
thermoelektrischen Elemente herzustellen, beispielsweise in Form
von Reihen- oder Parallelschaltungen. Einzelne thermoelektrische
Elemente oder Gruppen miteinander elektrisch verbundener thermoelektrischer
Elemente können
abschließend
aus den verbundenen Folien herausgelöst werden.
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Die
Verbindungsstelle 8 zwischen den leitfähigen Materialien 3, 4 muss
nicht notwendigerweise wie in 1 und 2a dargestellt, ausgeführt sein. An Stelle einer Überlappung
kann die Verbindungsstelle 8 auch als Stoßstelle 30 zwischen
den unterschiedlichen leitfähigen
Materialien 3, 4 ausgeführt sein. Die Stoßstelle 30 ist
zusätzlich
verlötet,
was durch die Lotstelle 31 in 2c angedeutet
ist.
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6 zeigt
ein insgesamt mit 32 bezeichnetes kompensiertes thermoelektrisches
Element. Es weist drei aneinander grenzende Bereiche 33, 34, 35 auf,
die sich entlang einer ersten Verbindungsstelle 36 und
einer zweiten Verbindungsstelle 37 berühren. Die Verbindungsstellen 36, 37 können beispielsweise
als Überlappung
ausgeführt
sein, wie dies in 2b dargestellt ist.
In den beiden äußeren Bereichen 33, 35 ist
das erste leitfähige
Material 3, in dem eingeschlossenen Bereich 34 das
zweite leitfähige
Material 4 aufgebracht. In das leitfähige Material 3, 4 ist
wie bei dem Ausführungsbeispiel
nach 1 eine ununterbrochene Leiterbahn 38 eingebracht,
die zwischen den Anschlussbereichen 12 und 13 verläuft. Die
Leiterbahn 38 windet sich zunächst spiralig von dem Anschlussbereich 12 im
Uhrzeigersinn nach außen
und kreuzt dabei mehrfach die erste Verbindungsstelle 36 an
deren ersten und zweiten Übergangsbereich 15, 16.
An dem in der Zeichnung mit 39 gekennzeichneten Umkehrpunkt ändert sich
die Laufrichtung der Leiterbahn. Von dort ab ist sie entgegen dem Uhrzeigersinn
spiralig von außen
nach innen zu dem Anschlussbereich 13 geführt. Dabei
kreuzt die Leiterbahn 38 die zweite Verbindungsstelle 37 mehrfach
in deren ersten und zweiten Übergangsbereich 15a, 16b.
Wie aus 6 ersichtlich, ist die Anzahl
der Windungen mit entgegengesetzter Laufrichtung sowie deren Größe übereinstimmend.
Infolgedessen werden in die Leiterbahn 38 eingekoppelte
Störsignale
von anderen elektrischen Geräten
bestmöglich
kompensiert. Diese Kompensation ist insbesondere dann wichtig, wenn
das thermoelektrische Element als Thermoelement in einer Messanordnung
zum Einsatz gelangen soll.
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7 zeigt
schließlich
ein aus den erfindungsgemäßen thermoelektrischen
Elementen 1 aufgebauten Thermogenerator 41. In 7a sind drei Reihen von jeweils hintereinander
geschalteten thermoelektrischen Elementen 1 erkennbar,
die zum besseren Verständnis
ohne die abdeckende Folie 18 dargestellt sind. Die Leiterbahnen 11 der
einzelnen thermoelektrischen Elemente in einer Reihe werden durch
Kabelbrücken 42 hintereinander
geschaltet. Die drei Reihen thermoelektrischer Elemente sind wiederum
insgesamt parallel geschaltet. Die Reihenschaltungen erhöhen die
Thermospannung in jeder Reihe, während
die Parallelschaltung der Reihen den dem Thermogenerator 41 entnehmbaren
Strom und damit die Leistung erhöht.
Die Übergangsbereiche 15, 16 der
thermoelektrischen Elemente 1 stehen mit Blechen 43, 44 zur
Wärmeübertragung
in Verbindung. Da zwischen den Übergangsbereichen 15, 16 eine
Temperaturdifferenz aufrechterhalten werden muss, stehen die Bleche 43 ausschließlich mit
den Übergangsbereichen 16 und
die Bleche 44 ausschließlich mit den Übergangsbereichen 15 der
thermoelektrischen Elemente 1 in Kontakt. Die Entkopplung
der Bleche 43, 44 erfolgt im dargestellten Ausführungsbeispiel
durch den in 7b dargestellten Luftspalt 45.
Die einzelnen Bleche 43, 44 sind an den Stirnseiten
des Thermogenerators 41 über Deckbleche 46, 47 miteinander
verbunden, so dass sich eine kompakte Struktur des Thermogenerators 41 ergibt.
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Die
Bleche 44 werden entsprechend dem in 7b dargestellten
Temperatur-/Wegdiagramm mit einer Wärmequelle verbunden, die die Übergangsbereiche 15 gleichmäßig auf
ein höheres
Temperaturniveau bringen als die Übergangsbereiche 16,
die mit den darüber
angeordneten Blechen 43 zur Wärmeübertragung in Verbindung stehen.
Die Bleche 43 können
zusätzlich
mit einem Gebläse 48 verbunden
sein, das im Wege der Luftkühlung
die Temperaturdifferenz zwischen den Übergangsbereichen 15, 16 der
einzelnen thermoelektrischen Elemente 1 erhöht und damit
den Wirkungsgrad verbessert. An den beiden Klemmen 49 liegt
die von dem Thermogenerator 41 erzeugte Thermospannung
an.
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Der
dargestellte Thermogenerator 41 lässt sich auch als Peltier-Element
verwenden. Hierzu muss an die Klemmen 49 eine Gleichspannungsquelle
angeschlossen werden. Die Stromrichtung ist so zu wählen, dass
sich die Bleche 43 erwärmen,
während
die Bleche 44 abgekühlt
werden. Durch die zusätzliche
Kühlung der
wärmeren
Bleche 43 mittels des Gebläses 48 werden die
gekühlten
Bleche 44 noch kälter
und dadurch die Wirkung des regelmäßig als Kühlaggregat eingesetzten Peltier-Elementes
verbessert.
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Werden
die Bleche 43, 44 durch flexible metallische Folien
ersetzt, kann bei dem ohnehin flexiblen Aufbau der thermoelektrischen
Elemente 1 ein flexibler mattenförmige Thermogenerator oder
ein flexibles Peltier-Element geschaffen werden. Ein flexibler Thermogenerator
bzw. ein flexibles Peltier-Element erschließt neue Einsatzbereiche. Ein
flexibles mattenförmiges
Peltier-Element kann beispielsweise in Autositzen zu Kühlzwecken
verwendet werden.
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Nachfolgend
wird anhand der 5 der Aufbau verschiedener Trägerstrukturen 2 mit
leitfähigem
Material 3, 4 und verschiedener Folie 18 näher erläutert. 5 zeigt
zur besseren Übersichtlichkeit
lediglich Ausschnitte von Querschnitten:
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5 a),
b) zeigen jeweils eine einlagige, die Schneide 17 tragende
Folie 18. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich des Aufbaus
der Trägerstruktur 2.
In 5a ist die Trägerstruktur 2 beispielsweise
eine einlagige Kunststofffolie oder Papierbahn, auf der die leitfähigen Materialien 3, 4 aufgebracht
sind. In 5b ist die Trägerstruktur
ein mehrlagiges Verbundmaterial, auf dem die leitfähigen Materialien 3, 4 aufgebracht
sind. Das Verbundmaterial ist beispielsweise eine Metallfolie 52,
auf der eine vorzugsweise plastisch verformbare isolierende Lage 53 aufgebracht
ist, die die leitfähigen
Materialien 3, 4 trägt.
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5 c),
d) entsprechen hinsichtlich des Aufbaus der Trägerstrukturen 2 denen
nach den 5 a) bzw. b), so dass insoweit
auf diese Ausführungen
verwiesen wird. Die die Schneide tragende Folie unterscheidet sich
allerdings dadurch, dass sie mehrlagig aufgebaut ist.
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Als
erste und zweite leitfähige
Materialien 3, 4 kommen insbesondere Nickel, Nickel-Chrom,
Nickel-Aluminium, Kupfer, Kupfer-Nickel, Eisen, Nickel-Chrom-Silizium,
Nickel-Silizium, Magnesium, Platin und Platin-Rhodium in Betracht
sowie die in den Tabellen 1.1. und 1.2. genannten p, n dotierten
Materialien. Als Material für
einlagige Trägerstrukturen
kommen insbesondere Kunststofffolien aus Polypropylen, Polyethylen, PTFE
und Mylar in Betracht. Für
die die Schneide 17 tragende Folie 18 kommen insbesondere
plastisch verformbare, lichthärtende
Kunststoffe zum Einsatz. Des Weiteren können im Spritzgießverfahren
verarbeitbare Thermoplaste wie Polycarbonat, PMMA, PET, Polyamid
und Polyamid verwendet werden um die Schneidengeometrie im Spritzgießprozess
abzuformen. Um die zum Schneiden notwendige Härte zu erreichen wird mit einem
Hardcoating als oberste Lage gearbeitet.
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Die
ersten und zweiten leitfähigen
Materialien 3, 4 können auf die Trägerstruktur 2 aufgedruckt,
aufgesputtert oder auflaminiert werden. Nach dem Aufsputtern oder
Aufdampfen ist es vorteilhaft mit einem thermischen Prozess die
Oberflächenstruktur
zu sintern bzw. zu kristallisieren um optimale thermoelektrische
Eigenschaften zu erhalten. Die Dicke der leitfähigen Schicht beträgt zwischen
10 nm bis 10 μm.
Typische Abmessungen eines thermoelektrischen Elementes gemäß der Erfindung
belaufen sich auf eine Breite zwischen 5–10 mm und eine Länge von
etwa 20 mm. Auf dieser Fläche
weist die Leiterbahn 11 bzw. 38 zwischen 1–1000 Windungen
zwischen den Anschlussbereichen auf. Die Breite der Leiterbahn beträgt zwischen
1 μm bis
1000 μm.
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Für ein kompensiertes
thermoelektrisches Element nach 6 ergibt
sich unter Zugrundelegung folgender Angaben eine Sensitivität von ungefähr 2 mV/K:
- Thermopaar: Kupfer-Nickel / Eisen
- Länge
des thermoelektrischen Elementes L: 20 mm
- Breite des thermoelektrischen Elementes B: 5 mm
- Dicke der ersten und zweiten leitfähigen Schicht D: 10 μm
- Breite der Leiterbahn BL = 20 μm
- Anzahl der Windungen (gegenläufig)
N = 2 × 25
= 50
- Widerstand R: ungefähr
2,5 k'Ώ
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Bezugszeichenliste
| Nr. | Bezeichnung |
| 1. | Thermoelektrisches
Element |
| 2. | Trägerstruktur |
| 3. | erstes
leitfähiges
Material |
| 4. | zweites
leitfähiges
Material |
| 5. | Bereich
erstes leitfähiges
Material |
| 6. | Bereich
zweites leitfähiges
Material |
| 7. | - |
| 8. | Verbindungsstelle |
| 9. | Überlappung |
| 10. | - |
| 11. | Leiterbahn |
| 12. | Anschlussbereich |
| 13. | Anschlussbereich |
| 14. | Unterbrechung |
| 15.,
15a | Übergangsbereich |
| 16.,
16b | Übergangsbereich |
| 17. | Schneide |
| 18. | Folie |
| 19. | Durchgang |
| 20. | - |
| 21. | Durchgang |
| 22. | Rolle |
| 23. | Rolle |
| 24. | Bewegungsrichtung |
| 25. | bahnförmige Kunststofffolie |
| 26. | bahnförmige Folie mit Schneiden |
| 27. | Rolle |
| 28. | Walzenspalt |
| 29. | Walzen |
| 30. | Stoßstelle |
| 31. | Lotstelle |
| 32. | kompensiertes thermoelektrisches
Element |
| 33. | Bereich erstes leitfähiges Material |
| 34. | Bereich zweites leitfähiges Material |
| 35. | Bereich erstes leitfähiges Material |
| 36. | erste Verbindungsstelle |
| 37. | zweite Verbindungsstelle |
| 38. | Leiterbahn |
| 39. | Umkehrpunkt |
| 40. | - |
| 41. | Thermogenerator |
| 42. | Kabelbrücken |
| 43. | Bleche Wärmeübertragung |
| 44. | Bleche Wärmeübertragung |
| 45. | Luftspalt |
| 46. | Deckblech |
| 47. | Deckblech |
| 48. | Gebläse |
| 49. | Klemmen |
| 50. | - |
| 51. | - |
| 52. | Metallfolie |
| 53. | isolierende Lage |