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DE102005051947A1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Seitenkräften bei einem Seitenaufprall eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Seitenkräften bei einem Seitenaufprall eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102005051947A1
DE102005051947A1 DE102005051947A DE102005051947A DE102005051947A1 DE 102005051947 A1 DE102005051947 A1 DE 102005051947A1 DE 102005051947 A DE102005051947 A DE 102005051947A DE 102005051947 A DE102005051947 A DE 102005051947A DE 102005051947 A1 DE102005051947 A1 DE 102005051947A1
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Abstract

Zur wirksamen Aufnahme eines Seitenaufpralls in einem Kraftfahrzeug ist eine querverlaufende Baueinheit im Fahrzeug vorgesehen, die aus einem Trägerelement und endseitig angeordneten Profilteilen besteht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufnahme von Seitenkräften bei einem Seitenaufprall eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der EP 0 943 530 B1 ist ein Fahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Seitenkräften bei einem Seitenaufprall über eine querversteifende Baueinheit bekannt. Diese besteht aus einer Rohrkonstruktion mit zwei seitlich außenliegenden, aufrechten Verstärkungsrohren und einem sich über die Karosseriebreite erstreckenden, rohrförmigen Versteifungselement. Die aufrechten Versteifungsrohre sind mit Knotenblechen verbunden, die in den Fahrzeugaufbau eingebunden sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung in einem Kraftfahrzeug für einen Seitenaufprallschutz bzw. für die Aufnahme von Seitenkräften zu schaffen, welche eine optimale Aufnahme dieser Seitenkräfte gewährleistet und eine einfache lagegenaue Montage ermöglicht, wobei eine gezielte Krafteinleitung in den Fahrzeugaufbau ermöglicht wird und ein optimaler Insassenschutz erzielbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale beinhalten die Unteransprüche.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird hauptsächlich bei einem Seitenaufprall bzw. bei seitlich auf ein Fahrzeug auftreffende Kräfte im Bereich einer B-Säule oder einem hinter einem Türausschnitt befindlichen Karosseriebereich erreicht, dass das Fahrzeug in diesem Bereich zusätzlich verstärkt wird, damit die Insassen bei einem Crash oder dgl. geschützt werden und dieser Karosseriebereich nicht soweit nach innen verformt werden kann, dass Insassen verletzt werden. Dieses wird nach der Erfindung erreicht, indem das Stützelement aus einem vom querverlaufenden Trägerelement in einer vertikalen Ebene nach oben vorragenden Profilteil besteht, das am Trägerelement über zugerichtete Befestigungsabschnitte befestigbar ist. Des Weiteren ist das Profilteil durchgesteckt in einer fahrzeugfesten Konsole positioniert gehalten. Ein freistehender Bereich des Profilteils mit Trägerelement ist im Säulenraum vorkragend von der Konsole vorgesehen. Ein Stirnbereich des Profilteils ist mit einer Platte bzw. einer sogenannten Prallplatte versehen, die mit aufrechten Schenkeln des Profilteils verbunden ist. Die Prallplatte kann an den Seitenkanten sowie an der Oberkante abgerundet sein, so dass diese über die Kanten der Schenkel herumgeführt sind. Insbesondere ist nach der Erfindung vorgesehen, dass das Profilteil kastenförmig ausgebildet ist und aus zwei über einen Verbindungssteg verbundenen Seitenwangen besteht, die beabstandet gegenüberstehend sind und die Befestigungsabschnitte horizontal verlaufend jeweils an den Seitenwangen angeordnet sind und zwischen sich das Trägerelement aufnehmen. Durch diese Ausbildung des Profilteils können Seitenaufprallkräfte optimal auf das querverlaufende Trägerelement übertragen werden, das als Rohr oder als Blechträger jeglicher geometrischer Form ausgeführt sein kann.
  • Eine Befestigung des Profilteils am querverlaufenden Trägerelement erfolgt über mindestens einen relativ langen Befestigungsabschnitt, damit ein Abreißen verhindert wird. Insbesondere ist nach der Erfindung vorgesehen, dass das Profilteil an seinen Seitenwangen die in einer vertikalen Ebene abgestellte Schenkel aufweist, welche mit der Platte verbunden sind, welche direkt einer Seitenaußenwand des Fahrzeugs zugerichtet ist.
  • Das Profilteil ist mit seinen Befestigungsabschnitten an einer Wandung des Trägerteils befestigt und eine untere Begrenzung der Befestigungsabschnitte ist zumindestens im Bereich zwischen einer unteren Begrenzungsebene und einer darüber angeordneten oberen Begrenzungsebene des Trägerteils angeordnet. Damit das Profilteil nicht zum Trägerelement nach unten vorstehend ist und sich hierdurch evtl. sich ungünstig auf das querverlaufende Trägerelement auswirkende Verformung ergeben ist speziell vorgesehen, dass das Profilteil mit seinen horizontal verlaufenden Befestigungsabschnitten am Endrohrabschnitt mindestens in einer Rohrmittenquerebene oder darunter befestigt ist, wobei die Stirnkanten des Profilteils über die Rohrmittenquerebene hinausgeführt sind und vor einer unteren Rohrquerebene enden, welche das Rohr bzw. das Trägerelement nach unten hin begrenzt. Hierdurch wird erreicht, dass sich unterhalb des Trägerelements kein Bereich des Profilteils erstreckt und sichergestellt ist, dass sich über das hocherstreckende Profilteil nur nach oben hin ein Hebelarm ergibt und sich das Trägerelement entsprechend unter Energieaufnahme verformt und ein Überlebensraum bis zu einer gewissen Höhe der Seitenkraft sichergestellt ist.
  • Das Trägerelement besteht aus einem querverlaufenden Rohr und jeweils ein End-Rohrabschnitt jeder Fahrzeugseite ist mit dem Profilteil verbunden und ein weiterer anschließender querverlaufender Mittenrohrabschnitt ist über eine Schiebehülse jeweils mit dem Endrohrabschnitt verbunden. Das Rohr des Trägerelements kann im Querschnitt polygonal, rund, ellipsenförmig oder dgl. ausgeführt sein. Das Trägerelement kann auch in die Bodengruppe des Fahrzeugaufbaus als Träger integriert oder aber als geschweißter oder genieteter Träger aufgesetzt sein.
  • Damit beim vorgeschriebenen Test zum Seitenaufprall die Seitenkräfte optimal aufgenommen werden, ist nach der Erfindung des Weiteren vorgesehen, dass das über der Konsole des Fahrzeugaufbaus in Lage gehaltene Profilteil oberhalb eines Fahrzeugschwellers und beabstandet zu einer Seitenaußenwand des Fahrzeugaufbaus angeordnet ist und die Konsole einerseits an einem einen Schweller bildenden Blechformteil und andererseits an einer Wandung des Fahrzeugsaufbaus angebunden ist.
  • Zur Anpassung an ein Fahrzeug mit Mitteltunnel ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der Mittenrohrabschnitt einen einen Mitteltunnel des Fahrzeugaufbaus übergreifenden trapezförmigen Bereich aufweist und die anschließenden sich quer erstreckenden Rohrabschnitte tiefergelegen sind und koaxial zu den Endrohrabschnitten verlaufen. Bei einer aufzunehmenden Seitenkraft können sich die quererstreckenden Rohrabschnitte bzw. Trägerelementeabschnitte über den trapezförmigen Bereich teilweise am Mitteltunnel abstützen, damit das querverlaufende Trägerelement nicht mit einem Profilteil zur anderen Seite des Fahrzeugs durchschlagen kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen
  • 1 eine schaubildliche Darstellung der Vorrichtung von außen auf eine Seitenaufprall-Baueinheit mit Stützelement und Trägerteil sowie Haltekonsole,
  • 2 eine schaubildliche Darstellung der Vorrichtung im Fahrzeug,
  • 3 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung im Fahrzeug,
  • 4 eine schaubildliche Darstellung des Stützelements mit verbundenem Trägerelement,
  • 5 eine Teilansicht auf die Vorrichtung gem. 2,
  • 6 eine Seitenansicht auf das Stützelement mit verbundenem Trägerelement,
  • 7 eine Ansicht auf die Vorrichtung mit Stützelement und Trägerelement in Pfeilrichtung Z gesehen und
  • 8 einen Horizontalschnitt durch die Vorrichtung.
  • Eine Vorrichtung 1 zur Aufnahme von Seitenaufprallkräften in Pfeilrichtungen A (Kraftrichtung ist nur symbolisch dargestellt) umfasst im Wesentlichen im Fahrzeugaufbau 2 ein quer im Fahrzeug 3 verlaufendes Trägerelement 4 und ein mit diesem verbundenes Profilteil 5, das jeweils endseitig des Trägerelements 4 befestigt ist. Das Trägerelement 4 kann am Fahrzeugboden befestigt sein und einen den Boden angepassten Verlauf, insbesondere über einen Mitteltunnel 6 hinweg aufweisen, wozu das Trägerelement 4 korrespondierend zu diesem einen entsprechenden Verlauf mit einem trapezförmigen Übersprung T aufweist.
  • Die Vorrichtung 1 ist in der Weise ausgelegt, dass bei einem Seitenaufprall mit einer vorgegebenen Kraft ein Überlebensraum für die Insassen verbleibt. Das heißt, die Vorrichtung 1 ist vorzugsweise im Bereich einer B-Säule bzw. in einem entsprechenden Kraftfahrzeugbereich angeordnet, welcher nicht unbedingt eine ausgeprägte B-Säule aufweisen muss.
  • Das Trägerelement 4 ist in dem dargestellten Beispiel aus einem Rohr runden Querschnitts bestehend. Denkbar sind auch Trägerelemente 4 aus Rohren polygonaler Form oder anderen geometrischen Querschnitten, wie beispielsweise ellipsenförmig oder dgl.. Auch kann das Trägerelement 4 aus Blechteilen zusammengesetzt sein, die einen Blechträger ergeben, der aus einem offenen oder geschlossenen Profil bestehen kann. Auch sind nach der Erfindung energieaufnehmende Wellrohre und dgl. möglich.
  • Das Profilteil 5 der Vorrichtung 1 besteht aus einem vom querverlaufenden Trägerelement 4 in einer vertikalen Ebene nur nach oben vorragenden sogenannten Stützelement, welches jeweils mit einem freien Ende 7 des Trägerelements 4 abschließt. Über einen horizontalen Befestigungsabschnitt 8 am Profilteil 5 erfolgt eine Verbindung mit denn Trägerelement 4. Mittels einer fahrzeugfesten Konsole 30, die Bestandteil des Fahrzeugaufbaus 2 des Fahrzeugs 3 sein kann, wird die Vorrichtung 1 im Fahrzeug 3 positioniert in Lage gehalten. Das Trägerelement 4 sowie das Profilteil 5 ragen durch eine Öffnung 32 der Konsole 30 hindurch und der hindurchragende Abschnitt A ist freikragend im Raum R des Fahrzeugaufbaus 2 angeordnet.
  • Das Profilteil 5 ist etwa kastenförmig ausgeführt und umfasst zwei zueinander beabstandete Seitenwangen 11 und 12, die kopfseitig über einen Steg 13 miteinander verbunden sind. Das Profilteil 5 ist von der Seite her gesehen dreieckförmig ausgeführt, wobei der Steg 13 schräg verlaufend ausgeführt ist und zum Trägerelement 4 hin auslaufend ist, wie auch in 4 näher gezeigt wird.
  • Die Seitenwangen 11, 12 des Profilteils 5 umgreifen das Trägerelement 4 peripher von außen, wie in dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit einem Rohr dargestellt ist und die Seitenwangen 11, 12 sind über die in einer horizontalen Ebene X-X verlaufenden Befestigungsabschnitte 8 durch Schweißung oder dgl. Verfahren mit dem Rohr 4 verbunden. An einer Stirnseite des Profilteils 5 sind von den Seitenwangen 11, 12 abgestellte Schenkel 14, 15 angeordnet, welche in einer vertikalen Ebene Y-Y vorgesehen sind, die fest mit der Platte 31, die eine Prallplatte bildet, verbunden sind. Diese Platte kann an den Seitenkanten 13a und an der Oberkante 13b ausgerundet sein, derart, dass die Ausrundung um die Kanten der Schenkel 14, 15 herumgeführt sind. Die Konsole 30 ist als in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtetes Blechteil ausgeführt und in Querrichtung des Fahrzeugs beabstandet zur Seitenaußenwand 16 des Fahrzeugs 3 angeordnet.
  • Die Seitenwangen 11, 12 enden mit ihren unteren Kanten 11a, 12a entweder vor oder in einer unteren Begrenzungsebene Z-Z des Trägerelements 4 bzw. des Rohres oder darüber (3).
  • Der Befestigungsabschnitt 8 und die Schenkel 14, 15 sind etwa rechtwinkelig zueinander angeordnet, so dass eine optimale Kraftaufnahme bei einem Seitenaufprall erfolgen kann. In 3 ist eine Barriere B angedeutet, mit der ein Seitenaufprall auf das Fahrzeug 3 simuliert wird.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das als Rohr ausgebildete Trägerelement 4 zur Montage unterteilt ausgeführt. So sind End-Rohrabschnitte 4a und 4b an jeder Fahrzeugseite mit dem Profilteil 5 verbunden. Ein Mittenrohrabschnitt 4c der Vorrichtung 1 wird mit den Endrohr-Abschnitten 4a, 4b jeweils über eine Schiebehülse S fest verbunden. Diese wird nach der Montage eines Seitenteils des Fahrzeugs an den übrigen Fahrzeugaufbau über die End-Rohrabschnitte 4a, 4b geschoben und verschweißt.
  • Wie in 3 näher dargestellt, ist die Vorrichtung 1 mit dem Profilteil 5 sowie dem Trägerelement 4 oberhalb eines Schwellers 20 des Fahrzeugs angeordnet, wobei die Konsole 30 am Schweller 20 sowie an einer Wandung des Fahrzeugaufbaus 2 gehalten ist. Der Mittenrohrabschnitt 4c übergreift den Mitteltunnel 6 des Fahrzeugaufbaus 2 und ist in diesem Bereich etwa trapezförmig ausgeführt und die anschließenden Bereiche der Rohrabschnitte, insbesondere 4a und 4b sowie Bereiche des Mittenrohrabschnitts 4c sind tiefergelegen und koaxial zu den Endrohrabschnitten 4a und 4b verlaufend angeordnet.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Aufnahme von Seitenkräften bei einem Seitenaufprall eines Kraftfahrzeugs, wobei in Querrichtung des Fahrzeugs im Fahrzeugaufbau eine querversteifende Baueinheit angeordnet ist, die aus einem querverlaufenden Trägerelement und jeweils einem endseitig verbundenem Stützelement besteht, das im Bereich einer B-Säule oder einem entsprechenden Karosseriebereich angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement aus einem vom querverlaufenden Trägerelement (4) in einer vertikalen Ebene nach oben vorragendem Profilteil (5) besteht, das in einer fahrzeugfesten Konsole (30) durchgesteckt angeordnet ist und welches dem Trägerelement (4) zugerichtete horizontale Befestigungsabschnitte (8) umfasst über die das Profilteil (5) am Trägerelement (4) befestigt ist und ein freistehender Bereich (A) des Profilteils (5) im Säulenraum (R) oder im Raum des Karosseriebereichs angeordnet und beabstandet zu einer Seitenaußenwand (16) des Fahrzeugaufbaus (2) von der Konsole (30) vorkragend ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil (5) etwa kastenförmig ausgeführt ist und aus zwei über einen verbindenden Steg (13) verbundenen Seitenwangen (11, 12) besteht, die beabstandet gegenüberstehend sind und die in einer horizontalen Ebene (Y-Y) angeordneten Befestigungsabschnitte (8) des Profilteils (5) jeweils an den Seitenwangen (11, 12) angeordnet sind und zwischen sich das Trägerelement (4) haltend aufnehmen.
  3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil (5) stirnseitig der Seitenwangen (11, 12) in einer vertikalen Ebene (X-X) abgestellte Schenkel (14, 15) aufweist, die mit einer die Stirnseite des Profilteils (5) abdeckenden Platte (31) verbunden sind, welche der Seitenaußenwand (16) zugerichtet ist, wobei die Seitenkanten sowie die Oberkante der Platte (31) in einer Ebene mit der Platte (31) liegen oder die Seitenkanten (13a) sowie die Oberkante (13b) abgebogen ausgeführt ist.
  4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil (5) mit seinen horizontalen Befestigungsabschnitten (8) an einer Wandung des Trägerteils (4) befestigt ist und eine untere Begrenzung der Befestigungsabschnitte (8) zumindest im Bereich zwischen einer unteren Begrenzungsebene (Z-Z) und einer darüber angeordneten oberen Begrenzungsebene des Trägerteils (4) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil (5) als Blechformteil ausgeführt und im Querschnitt U-profilförmig ausgebildet ist und die horizontalen Befestigungsabschnitte (8) zu den abgestellten Schenkeln (14, 15) der Seitenwangen (11, 12) etwa im rechten Winkel zueinander stehen und der verbindende Steg (13) zwischen den beiden Seitenwangen (11, 12) mit einem spitzen Winkel (α) zu den anschließenden ersten Befestigungsabschnitten (8) verläuft.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil (5) mit seinen horizontal verlaufenden Befestigungsabschnitten (8) am End-Rohrabschnitt (4a) des Trägerelements (4) mindestens in oder nahe einer Rohrmittenquerebene befestigt ist, wobei die Stirnkanten (11a, 12a) des Profilteils (5) über die Rohrmittenquerebene hinausgeführt sind und vor der unteren Begrenzungsebene (Z-Z) enden.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) aus einem Rohr besteht und jeweils ein End-Rohrabschnitt (4a, 4b) jeder Fahrzeugseite mit dem Profilteil (5) verbunden ist und ein weiterer anschließender querverlaufender Mitten-Rohrabschnitt (4c) jeweils über eine Schiebehülse (S) mit den End-Rohrabschnitten (4a, 4b) verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die über die Konsole (30) mit dem Trägerelement (4) verbundenen Profilteile (5) jeweils oberhalb eines Fahrzeugschwellers (20) und beabstandet zu einer Seitenaußenwand (16) des Fahrzeugaufbaus (2) gehalten sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass die Konsole (30) einerseits an einem einen Schweller (20) mitbildenden Blechformteil (20a) und andererseits an einer Wandung (21) des Fahrzeugaufbaus (2) angebunden ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitten-Rohrabschnitt (4c) einen einen Mitteltunnel (6) des Fahrzeugaufbaus (2) übergreifenden trapezförmigen Bereich (T) aufweist und die anschließenden sich quer erstreckenden End-Rohrabschnitte (4a, 4b) sowie die sich an den trapezförmigen Bereich (T) anschließenden Rohrabschnitte tiefergelegen in einer Ebene (b-b) angeordnet sind und koaxial zu den End-Rohrabschnitten (4a, 4b) verlaufen.
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