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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Radareinrichtung für ein Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Darüber hinaus betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Radareinrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
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Radareinrichtungen
für Kraftfahrzeuge
der eingangs genannten Art sowie Verfahren zur Herstellung derartiger
Radareinrichtungen sind aus dem Stand der Technik in verschiedenen
Ausführungsformen
bekannt. Radareinrichtungen werden in Kraftfahrzeugen beispielsweise
zur Bestimmung eines Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
eingesetzt.
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Um
eine mechanische Verbindung zwischen einer Antenne und einem Gehäuseteil
der Radareinrichtung herzustellen, wird bei den aus dem Stand der
Technik bekannten Radareinrichtungen eine Montageseite der Antenne
mit einem Leitklebemittel versehen, so dass die Antenne anschließend mit dem
Gehäuseteil
verklebt werden kann. Das Leitklebemittel stellt dabei sowohl eine
mechanische Verbindung der Antenne mit dem Gehäuseteil als auch eine Masseanbindung
der Antenne an dem Gehäuseteil
zur Verfügung.
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Ein
Nachteil der bekannten Radareinrichtungen besteht jedoch darin,
dass Leitklebemittel relativ teuer sind, so dass die Kosten für die Herstellung
der Radareinrichtung relativ hoch sind.
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Hier
setzt die vorliegende Erfindung an.
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VORTEILE DER
ERFINDUNG
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Radareinrichtung
der eingangs genannten Art sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Radareinrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass eine mechanische
Verbindung zwischen der Antenne und dem Gehäuseteil auf einfache und damit
kostengünstige
Art und Weise zur Verfügung
gestellt werden kann.
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Hinsichtlich
der Radareinrichtung wird diese Aufgabe durch eine Radareinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich des Verfahrens
wird die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe durch
ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst. Die
Unteransprüche
betreffen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Gemäß Anspruch
1 wird vorgeschlagen, dass die Montageseite der Antenne eine Anzahl zweiter
Klebebereiche aufweist, die mit einem Epoxid-Klebemittel versehen
sind, geeignet, die Antenne am Gehäuseteil zu fixieren. Das Epoxid-Klebemittel stellt
bei der vorliegenden Erfindung die mechanische Verbindung der Antenne
mit dem Gehäuseteil zur
Verfügung.
Das darüber
hinaus vorhandene Leitklebemittel gewährleistet eine zuverlässige Masseanbindung, übernimmt
allerdings kaum eine mechanische Haltefunktion. Somit wird eine
Funktionstrennung erreicht, so dass die Gesamtmenge des Leitklebemittels,
das bei der Herstellung der Radareinrichtung eingesetzt wird, verringert
werden kann. Dadurch kann die erfindungsgemäße Radareinrichtung wesentlich
kostengünstiger
hergestellt werden als die bisher bekannten Radareinrichtungen.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen,
dass die zweiten Klebebereiche im Wesentlichen punktförmig ausgebildet sind.
Es hat sich gezeigt, dass mechanische Spannungen, die aufgrund unterschiedlicher
thermischer Ausdehnungskoeffizienten zwischen der Antenne und dem
Gehäuseteil
auftreten können,
durch die Verwendung einzelner im Wesentlichen punktförmiger Klebepunkte
weitgehend vermieden, zumindest aber reduziert werden können.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Teil der zweiten Klebebereiche in einem Umfangsbereich
der Montageseite der Antenne angeordnet. Es hat sich gezeigt, dass
eine punktuelle Aufbringung des Epoxid-Klebemittels im Bereich des
Umfangs der Montageseite der Antenne ausreicht, um die gewünschte mechanische
Stabilität
herzustellen.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Gehäuseteil
einen Einsatz aufweist, der für
eine Aufteilung des Gehäuseteils
in mindestens zwei voneinander beabstandete Bereiche geeignet ist.
Dadurch kann eine Abschirmung elektrischer Störfelder, die den Betrieb der
Radareinrichtung stören
können,
auf einfache Weise erreicht werden. Der Einsatz kann beispielsweise
mit dem Gehäuseteil
vernietet, verschweißt
oder verlötet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit,
durch Druckfügen
eine form- und kraftschlüssige
Verbindung des Einsatzes mit dem Gehäuseteil herzustellen.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Einsatz ein Hutprofil mit abgewinkelten
Schenkeln ist. Mit Hilfe des Hutprofils, das zumindest abschnittsweise
einen im Wesentlichen U-förmigen
Querschnitt aufweist, kann das Gehäuseteil auf einfache Weise
in zwei voneinander beabstandete, räumlich voneinander getrennte
Bereiche unterteilt werden, welche nach der Montage der Antenne
den Sendermitteln beziehungsweise den Empfängermitteln des Radarsystems
zugeordnet sind.
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Um
die Montage der Antenne zu erleichtern, sieht eine besonders vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Gehäuseteil und/oder der Einsatz
eine Anzahl von Positionierhilfen aufweist, geeignet, die Antenne
bei der Montage im Wesentlichen parallel zum Gehäuseteil auszurichten. Diese Positionierhilfen
sind derart ausgebildet, dass sie beim Fügen der beiden Teile, deren
Parallelität
relativ zueinander auf einfache Weise herstellen kann, damit die
Antenne nach der Fixierung am Gehäuseteile korrekt ausgerichtet
ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich gemäß Anspruch
7 dadurch aus, dass auf der Montageseite der Antenne zusätzlich zweite
Klebebereiche mit einem Epoxid-Klebemittel versehen werden. Dadurch
kann eine einfach herzustellende und damit kostengünstige Verbindung
der Antenne mit dem Gehäuseteil
erreicht werden, bei der die Menge des eingesetzten Leitklebemittels
verringert werden kann. Das Leitklebemittel stellt weiterhin eine zuverlässige elektrische
Masseanbindung der Antenne an dem Gehäuseteil zur Verfügung.
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Vorzugsweise
werden die zweiten Klebebereiche im Wesentlichen punktförmig ausgebildet.
Dadurch können
mechanische Spannungen, die nach dem Zusammenfügen der Bauteile auftreten
können, verringert
beziehungsweise weitgehend vermieden werden.
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Es
besteht die Möglichkeit,
dass das Leitklebemittel zumindest teilweise in Form einer Kleberaupe
auf die ersten Klebebereiche aufgebracht wird. Die Kleberaupe vereinfacht
das Aufbringen des Leitklebemittels auf die ersten Klebebereiche.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Epoxid-Klebemittel und das Leitklebemittel
bei einer Temperatur zwischen etwa 100°C und 120°C, vorzugsweise bei einer Temperatur
von etwa 110°C, ausgehärtet werden.
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ZEICHNUNGEN
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen. Darin zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Vorderseite einer Radareinrichtung
für ein
Kraftfahrzeug gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Rückseite der Radareinrichtung
gemäß 1;
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3 eine
Draufsicht auf eine Montageseite einer Antenne der Radareinrichtung
gemäß 1 und 2;
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4 eine
Schnittdarstellung einer Radareinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Gehäuseteils der Radareinrichtung
gemäß 4.
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BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Zunächst wird
auf 1 und 2 Bezug genommen, in denen eine
Vorderseite beziehungsweise eine Rückseite einer erfindungsgemäßen Radareinrichtung 1,
welche für
eine Verwendung in einem Kraftfahrzeug geeignet ist, perspektivisch
dargestellt ist.
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Die
Radareinrichtung 1 weist ein Gehäuseteil 2 auf, das
in diesem Ausführungsbeispiel
einteilig ausgeführt
ist. Beispielsweise kann das Gehäuseteil 2 ein
Kupfer-Tiefziehteil sein. Wie in 1 zu erkennen,
ist eine Antenne 3, die für das Senden und Empfangen
von Mikrowellenstrahlung eingerichtet ist, am Gehäuseteil 2 befestigt.
Man erkennt, dass die Antenne 3 eine Mehrzahl erster Antennenmittel 30 und eine
Mehrzahl zweiter Antennenmittel 31 umfasst. Die ersten
und zweiten Antennenmittel 30, 31 können zum
Beispiel so genannte Antennen-Patches
sein. Bei dem hier gezeigten Radarsystem 1 sind die ersten
Antennenmittel 30 für
das Senden und die zweiten Antennenmittel 31 für das Empfangen
der elektromagnetischen Strahlung eingerichtet. Vorzugsweise arbeitet
die hier gezeigte Radareinrichtung 1 mit Mikrowellenstrahlung
in einem Frequenzbereich von etwa 24 Gigahertz. Die Radareinrichtung 1 kann
prinzipiell aber auch mit Mikrowellenstrahlung in einem anderen
Frequenzbereich arbeiten.
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Wie
in 2 zu erkennen, weist das Gehäuseteil 2 drei Ausnehmungen 20, 21, 22 auf.
In diese Ausnehmungen 20, 21, 22 können elektronische Bauteile
der Sender- und Empfängermittel,
welche – wie
in 3 zu erkennen – auf einer Montageseite der
Antenne 3 angeordnet sind, nach der Montage der Antenne 3 hineinragen.
Die Ausnehmungen 20, 21, 22 ermöglichen
darüber hinaus
eine wirksame Abschirmung elektrischer Störfelder, die beim Betrieb der
Sender- und Empfängermittel
der Radareinrichtung 1 auftreten und deren Funktion beeinträchtigen können.
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In 3 ist
eine Draufsicht auf eine Montageseite der Antenne 3 gezeigt,
die bei der Herstellung der Radareinrichtung 1 mindestens
abschnittsweise mit einer Oberseite des Gehäuseteils 2 verklebt
wird. Man erkennt in 3 eine nur schematisch angedeutete,
einteilig ausgeführte
Schaltungsplatine 4, auf der eine Mehrzahl elektronischer
Bauteile und Leiterbahnen der Sender- und Empfängermittel angeordnet sind.
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Um
nach der Montage der Antenne 3 eine zuverlässige Masseanbindung
zwischen der Antenne 3 und dem Gehäuseteil 2 herzustellen
und zu gewährleisten,
weist die Montageseite der Antenne 3 erste Klebebereiche 5a, 5b auf,
die vor dem Zusammenfügen
der beiden Bauteile mit einem Leitklebemittel versehen werden. Man
erkennt in 1 einen geschlossenen Klebebereich 5a,
auf den das Leitklebemittel, vorzugsweise in Form einer Kleberaupe, aufgebracht
wird. Ferner kann man zwei linienförmige Klebebereiche 5b erkennen,
auf denen ebenfalls das Leitklebemittel aufgebracht ist. Das auf
die ersten Klebebereiche 5a, 5b aufgebrachte Leitklebemittel übernimmt
im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen
der Radareinrichtungen keine nennenswerte mechanische Haltefunktion.
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Um
einen sicheren mechanischen Halt der Antenne 3 am Gehäuseteil 2 herzustellen,
weist die Montageseite der Antenne 3 eine Mehrzahl zweiter Klebebereiche 6 auf,
die im Wesentlichen punktförmig
ausgebildet sind, die für
die eigentliche Verklebung der Antenne 3 mit dem Gehäuseteil 2 vorgesehen
sind. Auf die zweiten Klebebereiche 6 wird vor dem Zusammenfügen des
Gehäuseteils 2 mit
der Antenne 3 ein Epoxid-Klebemittel aufgebracht. Anschließend wird
die Antenne 3 auf das Gehäuseteil 2 aufgesetzt,
um die Klebeverbindungen zwischen der Antenne 3 und dem
Gehäuseteil 2 herzustellen.
Das Epoxid-Klebemittel
und das Leitklebemittel werden nach dem Zusammenfügen bei
einer erhöhten
Temperatur gleichzeitig ausgehärtet.
Das Aushärten
kann beispielsweise bei Temperaturen zwischen etwa 100°C und etwa
120°C, insbesondere
bei einer Temperatur von etwa 110°C
erfolgen. Die Temperatur hängt
dabei insbesondere von den Eigenschaften der verwendeten Klebemittel
ab. Beim Aushärten
ist allerdings zu beachten, dass die Temperatur nicht so hoch ist,
dass zum Beispiel Lötstellen
auf der Schaltungsplatine 4 beschädigt werden.
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Die
mit dem Epoxid-Klebemittel versehenen zweiten Klebebereiche 6 stellen
somit den erforderlichen mechanischen Halt zwischen der Antenne 3 und
dem Gehäuseteil 2 zur
Verfügung,
während
die mit dem Leitklebemittel versehenen ersten Klebebereiche 5a, 5b eine
gute Masseanbindung des Gehäuseteils 2 an
der Antenne 3 zur Verfügung
stellen, so dass die Radareinrichtung 1 gute EMV-Eigenschaften (EMV
= elektromagnetische Verträglichkeit)
besitzt. Zur Vermeidung mechanischer Spannungen, die auf Grund unterschiedlicher
thermischer Ausdehnungskoeffizienten der verwendeten Materialien
zwischen der Antenne 3 und dem Gehäuseteil 2 auftreten
können,
wird das Epoxid-Klebemittel nur auf die im Wesentlichen punktförmigen zweiten
Klebebereiche 6 aufgebracht.
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In 4 ist
eine Radareinrichtung 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt,
die gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist.
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Die
Antenne 3 ist auch in diesem Ausführungsbeispiel mit Hilfe erster
und zweiter Klebebereiche, die mit einem Leitklebemittel beziehungsweise mit
einem Epoxid-Klebemittel versehen sind, mit dem Gehäuseteil 2 verklebt.
Insoweit wird an dieser Stelle explizit auf die Beschreibung des
ersten Ausführungsbeispiels
verwiesen.
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Im
Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
weist das Gehäuseteil 2,
wie auch in 5 zu erkennen, nur eine einzige
Ausnehmung 20 auf. Um diese Ausnehmung 20 in mehrere
Abschnitte zu unterteilen, ist ein Einsatz 7 vorgesehen,
der in diesem Ausführungsbeispiel
als Hutprofil mit einem im Wesentlichen U-förmigen
Querschnitt ausgeführt
ist. Der Einsatz 7 wird am Gehäuseteil 2 zum Beispiel
durch Vernieten, Schweißen
oder Druckfügen
befestigt. Der Einsatz 7 ermöglicht eine Unterteilung der
Kammer 20 in zwei voneinander getrennte und voneinander
beabstandete Bereiche, um dadurch elektrische Störfelder, die beim Betrieb der
Sender- und Empfängermittel
der Radareinrichtung 1 auftreten können, abzuschirmen.
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Man
erkennt in 4 ferner eine Anzahl erster
Positionierhilfen 8a, die sich von einer Oberseite des
Gehäuseteils 1 weg
erstrecken, sowie eine Anzahl zweiter Positionierhilfen 8b,
die sich von einer Oberseite der abgewinkelten Abschnitte des hutprofilartigen
Einsatzes 7 weg erstrecken. Die ersten und zweiten Positionierhilfen 8a, 8b sind
so ausgebildet, dass sie bei der Montage eine im Wesentlichen parallele
Ausrichtung der Antenne 3 zum Gehäuseteil 2 und zum
Einsatz 7 erreichen können.
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Die
in 5 gezeigten Positionierhilfen können vorzugsweise
auch bei dem in 2 gezeigten Gehäuseteil 2 vorgesehen
sein, um die Montage der Antenne 3 zu vereinfachen.
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BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Zunächst wird
auf 1 und 2 Bezug genommen, in denen eine
Vorderseite beziehungsweise eine Rückseite einer erfindungsgemäßen Radareinrichtung 1,
welche für
eine Verwendung in einem Kraftfahrzeug geeignet ist, perspektivisch
dargestellt ist.
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Die
Radareinrichtung 1 weist ein Gehäuseteil 2 auf, das
in diesem Ausführungsbeispiel
einteilig ausgeführt
ist. Beispielsweise kann das Gehäuseteil 2 ein
Kupfer-Tiefziehteil sein. Wie in 1 zu erkennen,
ist eine Antenne 3, die für das Senden und Empfangen
von Mikrowellenstrahlung eingerichtet ist, am Gehäuseteil 2 befestigt.
Man erkennt, dass die Antenne 3 eine Mehrzahl erster Antennenmittel 30 und eine
Mehrzahl zweiter Antennenmittel 31 umfasst. Die ersten
und zweiten Antennenmittel 30, 31 können zum
Beispiel so genannte Antennen-Patches
sein. Bei dem hier gezeigten Radarsystem 1 sind die ersten
Antennenmittel 30 für
das Senden und die zweiten Antennenmittel 31 für das Empfangen
der elektromagnetischen Strahlung eingerichtet. Vorzugsweise arbeitet
die hier gezeigte Radareinrichtung 1 mit Mikrowellenstrahlung
in einem Frequenzbereich von etwa 24 Gigahertz. Die Radareinrichtung 1 kann
prinzipiell aber auch mit Mikrowellenstrahlung in einem anderen
Frequenzbereich arbeiten.
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Wie
in 2 zu erkennen, weist das Gehäuseteil 2 drei Ausnehmungen 20, 21, 22 auf.
In diese Ausnehmungen 20, 21, 22 können elektronische Bauteile
der Sender- und Empfängermittel,
welche – wie
in 3 zu erkennen – auf einer Montageseite der
Antenne 3 angeordnet sind, nach der Montage der Antenne 3 hineinragen.
Die Ausnehmungen 20, 21, 22 ermöglichen
darüber hinaus
eine wirksame Abschirmung elektrischer Störfelder, die beim Betrieb der
Sender- und Empfängermittel
der Radareinrichtung 1 auftreten und deren Funktion beeinträchtigen können.
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In 3 ist
eine Draufsicht auf eine Montageseite der Antenne 3 gezeigt,
die bei der Herstellung der Radareinrichtung 1 mindestens
abschnittsweise mit einer Oberseite des Gehäuseteils 2 verklebt
wird. Man erkennt in 3 eine nur schematisch angedeutete,
einteilig ausgeführte
Schaltungsplatine 4, auf der eine Mehrzahl elektronischer
Bauteile und Leiterbahnen der Sender- und Empfängermittel angeordnet sind.
-
Um
nach der Montage der Antenne 3 eine zuverlässige Masseanbindung
zwischen der Antenne 3 und dem Gehäuseteil 2 herzustellen
und zu gewährleisten,
weist die Montageseite der Antenne 3 erste Klebebereiche 5a, 5b auf,
die vor dem Zusammenfügen
der beiden Bauteile mit einem Leitklebemittel versehen werden. Man
erkennt in 1 einen geschlossenen Klebebereich 5a,
auf den das Leitklebemittel, vorzugsweise in Form einer Kleberaupe, aufgebracht
wird. Ferner kann man zwei linienförmige Klebebereiche 5b erkennen,
auf denen ebenfalls das Leitklebemittel aufgebracht ist. Das auf
die ersten Klebebereiche 5a, 5b aufgebrachte Leitklebemittel übernimmt
im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen
der Radareinrichtungen keine nennenswerte mechanische Haltefunktion.
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Um
einen sicheren mechanischen Halt der Antenne 3 am Gehäuseteil 2 herzustellen,
weist die Montageseite der Antenne 3 eine Mehrzahl zweiter Klebebereiche 6 auf,
die im Wesentlichen punktförmig
ausgebildet sind, die für
die eigentliche Verklebung der Antenne 3 mit dem Gehäuseteil 2 vorgesehen
sind. Auf die zweiten Klebebereiche 6 wird vor dem Zusammenfügen des
Gehäuseteils 2 mit
der Antenne 3 ein Epoxid-Klebemittel aufgebracht. Anschließend wird
die Antenne 3 auf das Gehäuseteil 2 aufgesetzt,
um die Klebeverbindungen zwischen der Antenne 3 und dem
Gehäuseteil 2 herzustellen.
Das Epoxid-Klebemittel
und das Leitklebemittel werden nach dem Zusammenfügen bei
einer erhöhten
Temperatur gleichzeitig ausgehärtet.
Das Aushärten
kann beispielsweise bei Temperaturen zwischen etwa 100°C und etwa
120°C, insbesondere
bei einer Temperatur von etwa 110°C
erfolgen. Die Temperatur hängt
dabei insbesondere von den Eigenschaften der verwendeten Klebemittel
ab. Beim Aushärten
ist allerdings zu beachten, dass die Temperatur nicht so hoch ist,
dass zum Beispiel Lötstellen
auf der Schaltungsplatine 4 beschädigt werden.
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Die
mit dem Epoxid-Klebemittel versehenen zweiten Klebebereiche 6 stellen
somit den erforderlichen mechanischen Halt zwischen der Antenne 3 und
dem Gehäuseteil 2 zur
Verfügung,
während
die mit dem Leitklebemittel versehenen ersten Klebebereiche 5a, 5b eine
gute Masseanbindung des Gehäuseteils 2 an
der Antenne 3 zur Verfügung
stellen, so dass die Radareinrichtung 1 gute EMV-Eigenschaften (EMV
= elektromagnetische Verträglichkeit)
besitzt. Zur Vermeidung mechanischer Spannungen, die auf Grund unterschiedlicher
thermischer Ausdehnungskoeffizienten der verwendeten Materialien
zwischen der Antenne 3 und dem Gehäuseteil 2 auftreten
können,
wird das Epoxid-Klebemittel nur auf die im Wesentlichen punktförmigen zweiten
Klebebereiche 6 aufgebracht.
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In 4 ist
eine Radareinrichtung 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt,
die gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist.
-
Die
Antenne 3 ist auch in diesem Ausführungsbeispiel mit Hilfe erster
und zweiter Klebebereiche, die mit einem Leitklebemittel beziehungsweise mit
einem Epoxid-Klebemittel versehen sind, mit dem Gehäuseteil 2 verklebt.
Insoweit wird an dieser Stelle explizit auf die Beschreibung des
ersten Ausführungsbeispiels
verwiesen.
-
Im
Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
weist das Gehäuseteil 2,
wie auch in 5 zu erkennen, nur eine einzige
Ausnehmung 20 auf. Um diese Ausnehmung 20 in mehrere
Abschnitte zu unterteilen, ist ein Einsatz 7 vorgesehen,
der in diesem Ausführungsbeispiel
als Hutprofil mit einem im Wesentlichen U-förmigen
Querschnitt ausgeführt
ist. Der Einsatz 7 wird am Gehäuseteil 2 zum Beispiel
durch Vernieten, Schweißen
oder Druckfügen
befestigt. Der Einsatz 7 ermöglicht eine Unterteilung der
Kammer 20 in zwei voneinander getrennte und voneinander
beabstandete Bereiche, um dadurch elektrische Störfelder, die beim Betrieb der
Sender- und Empfängermittel
der Radareinrichtung 1 auftreten können, abzuschirmen.
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Man
erkennt in 4 ferner eine Anzahl erster
Positionierhilfen 8a, die sich von einer Oberseite des
Gehäuseteils 1 weg
erstrecken, sowie eine Anzahl zweiter Positionierhilfen 8b,
die sich von einer Oberseite der abgewinkelten Abschnitte des hutprofilartigen
Einsatzes 7 weg erstrecken. Die ersten und zweiten Positionierhilfen 8a, 8b sind
so ausgebildet, dass sie bei der Montage eine im Wesentlichen parallele
Ausrichtung der Antenne 3 zum Gehäuseteil 2 und zum
Einsatz 7 erreichen können.
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Die
in 5 gezeigten Positionierhilfen können vorzugsweise
auch bei dem in 2 gezeigten Gehäuseteil 2 vorgesehen
sein, um die Montage der Antenne 3 zu vereinfachen.