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DE102005028772A1 - Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug und zugehöriges Fahrberechtigungssystem - Google Patents

Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug und zugehöriges Fahrberechtigungssystem Download PDF

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DE102005028772A1
DE102005028772A1 DE102005028772A DE102005028772A DE102005028772A1 DE 102005028772 A1 DE102005028772 A1 DE 102005028772A1 DE 102005028772 A DE102005028772 A DE 102005028772A DE 102005028772 A DE102005028772 A DE 102005028772A DE 102005028772 A1 DE102005028772 A1 DE 102005028772A1
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vehicle
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lock
component
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Pending
Application number
DE102005028772A
Other languages
English (en)
Inventor
Dirk Dipl.-Ing. Hassert
Andreas Dipl.-Ing. Müller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Andreas Mueller De
DIRK HASSERT, DE
Hassert Dirk Dipl-Ing De
Mueller Andreas Dipl-Ing De
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug, bei welchem mindestens zwei fahrzeugseitige Komponenten (12, 14, 16, 18) eines Fahrberechtigungssystems (1) jeweils eine eigenständige Authentikation eines tragbaren Authentikationselements (20) durchführen, wobei mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente (4, 16, 18) in Abhängigkeit vom Ergebnis der Authentikation eine positive oder eine negative Rückmeldenachricht (RM) an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) überträgt, welche nach dem Empfang der positiven Rückmeldenachricht (RM) mindestens eine vorgegebene zugeordnete Funktion ausführt, und ein zugehöriges Fahrberechtigungssystem (1). Erfindungsgemäß wird mindestens die positive Rückmeldenachricht (RM) verschlüsselt von der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente (14, 16, 18) an die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) übertragen, welche die verschlüsselte Rückmeldenachricht (RM) empfängt und entschlüsselt, wobei zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldenachricht (RM) mindestens ein gemeinsames Geheimnis (g1) verwendet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein zugehöriges Fahrberechtigungssystem.
  • Bekannte Fahrberechtigungssysteme sind in der Regel aus mehreren Komponenten aufgebaut, welche beispielsweise Triebstrangkomponenten, wie z.B. ein Motorsteuergerät, ein Getriebesteuergerät, ein elektronisches Zündschloss, eine elektronische Lenkungsverriegelung, eine Kommunikationseinheit usw. umfassen. Zur Nutzungsberechtigungsfreigabe kommuniziert die Kommunikationseinheit, welche beispielsweise als Teil des elektronischen Zündschlosses ausgeführt sein kann, mit einem tragbaren Authentikationselement, welches beispielsweise in einem elektronischen Fahrzeugschlüssel integriert ist. Zur Nutzungsberechtigungsfreigabe werden zwischen dem tragbaren Authentikationselement und der Kommunikationseinheit codierte Nutzungsberechtigungsdaten übertragen.
  • Bei einem bekannten Fahrberechtigungssystem berechnet jede Komponente bzw. jedes Steuergerät des Fahrberechtigungssystems für sich aus den vom Authentikationselement codiert übertragenen, fahrzeugseitig decodierten Nutzungsberechtigungsdaten die Freigabe einer zugehörigen Funktion, d.h. es wird kein Freigabesignal von einer Mastereinheit, z.B. dem elektronischen Zündschloss, an die anderen Komponenten des Fahrberechtigungssystems übertragen, beispielsweise über einen Datenbus. Die elektronische Lenkungsverriegelung prüft die beispielsweise vom elektronischen Zündschloss decodierten Nutzungsberechtigungsdaten und gibt dann gegebenenfalls die Lenkung frei. Die elektronische Lenkungsverriegelung prüft für sich selbst, ob die empfangenen Nutzungsberechtigungsdaten in Ordnung sind oder nicht. Das elektronische Zündschloss prüft die empfangenen Nutzungsberechtigungsdaten ebenfalls und fragt an, ob die elektronische Lenkungsverriegelung die empfangenen Nutzungsberechtigungsdaten ebenfalls positiv beurteilt und damit das Authentikationselement in Ordnung ist oder nicht. Die Rückmeldenachricht der Lenkradverriegelung wird vom elektronischen Zündschloss zur Freigabe von Funktionen verwertet, beispielsweise zur Aufhebung einer Drehsperre, wobei die Daten zwischen der elektronischen Lenkungsverriegelung und dem elektronischen Zündschloss im Klartext, d.h. unverschlüsselt, hin und her übertragen werden. Eine negative Rückmeldenachricht der elektronischen Lenkungsverriegelung hat zur Folge, dass die Drehsperrung im elektronischen Zündschloss nicht gelöst wird.
  • Dies ist aus Gründen der Fahrsicherheit erforderlich, da bei einer verriegelten elektronischer Lenkungsverriegelung ein Fahrbetrieb des Fahrzeugs nicht möglich sein darf. Deshalb ist die Rückmeldenachricht, in der die elektronische Lenkungsverriegelung dem elektronischen Zündschloss mitteilt, ob die Freigabe für die Lenkung erteilt wurde oder nicht für die Freigabe des Fahrberechtigungssystems wichtig. Erst bei Empfang der positiven Rückmeldenachricht führt das elektronische Zündschloss weitere Funktionen aus und hebt beispielsweise die Drehsperrung im elektronischen Zündschloss auf.
  • In der Patentschrift DE 44 11 450 C1 wird beispielsweise ein Fahrzeugsicherungssystem mit elektronischer Nutzungsberechtigungscodierung beschrieben. Das beschriebene Fahrzeugsicherungssystem umfasst ein auf Basis einer Einwegfunktion arbeitendes, schnelles Verschlüsselungsverfahren, für welches fahrzeugseitig höchstens die Abspeicherung einer geheimen Codeinformation, eines so genannten Geheimnisses, in einer einzigen von beliebig vielen in die Sicherung einbezogenen Geräteeinheiten erforderlich ist, während in allen diesen Einheiten nur die Einwegfunktionswerte zu diesen Urbildwerten vorhanden zu sein brauchen, deren Auslesen keine unberechtigte Herstellung eines Nachschlüssels ermöglicht. Die Sicherheit gegen ein Abhören und Abspeichern schlüsselseitig gesendeter Informationen zur Nachschlüsselfertigung wird durch Einbindung einer fahrzeugseitig gesendeten Zufallsinformation in diese Authentikationsinformation gewährleistet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug und ein zugehöriges Fahrberechtigungssystem anzugeben, welche mit einem minimalen Mehraufwand einen erhöhten Diebstahlschutz ermöglichen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch Bereitstellung eines Verfahrens zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Fahrberechtigungssystem für ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird mindestens die positive Rückmeldenachricht verschlüsselt von mindestens einer ersten fahrzeugseitigen Komponente an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente übertragen, welche die verschlüsselte Rückmeldenachricht empfängt und entschlüsselt, wobei zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldnachricht mindestens ein gemeinsames Geheimnis verwendet wird. Mit der Rückmeldenachricht teilt die mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente der mindestens einen zweiten fahrzeugseitigen Komponente ein Ergebnis einer durchgeführten Authentikation eines tragbaren Authentikationselements mit. Nach der Entschlüsselung der empfangenen positiven Rückmeldenachricht führt die zweite Fahrzeugkomponente mindestens eine vorgegebene zugeordnete Funktion aus.
  • Durch die Verschlüsselung und Entschlüsselung der Rückmeldenachricht mit einem gemeinsamen Geheimnis wird in vorteilhafter Weise der Überwindungsschutz des Fahrberechtigungssystems erhöht, da die Rückmeldenachricht der ersten fahrzeugseitigen Komponenten von einer unberechtigten Person nicht mehr über eine einfache elektronische Schaltung simuliert werden kann und die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente die mindestens eine vorgegebene zugeordnete Funktion nur ausführt, wenn die zugehörige positive Rückmeldenachricht nach der Entschlüsselung vorliegt. Die erfindungsgemäße Lösung ist einfach und kostenneutral und es können in vorteilhafter Weise bereits implementierte und verifizierte Funktionen verwendet werden. Zudem sind keine weiteren Nachrichtenübertragsvorgänge erforderlich, da die bisher übertragene Rückmeldenachricht der ersten fahrzeugseitigen Komponente nur erweitert wird.
  • In der vorliegenden Erfindung repräsentiert eine erste fahrzeugseitige Komponente eine Komponente, welche eine Rückmeldenachricht für eine andere fahrzeugseitige Komponente erzeugt. Eine zweite fahrzeugseitige Komponente repräsentiert eine Komponente, welche zur Ausführung einer vorgegebenen Funktion eine Rückmeldenachricht von einer anderen fahrzeugseitigen Komponente erwartet. Fahrzeugseitige Komponenten eines Fahrberechtigungssystems können als erste und/oder als zweite fahrzeugseitige Komponenten ausgeführt sein, d.h. es können auch fahrzeugseitige Komponenten vorhanden sein, welche sowohl ein Rückmeldesignal für eine andere fahrzeugseitige Komponente erzeugen als auch ein Rückmeldesignal von einer anderen fahrzeugseitigen Komponente zur Ausführung einer vorgegebenen Funktion erwarten.
  • In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird aus den ersten fahrzeugseitigen Komponenten und den zweiten fahrzeugseitigen Komponenten mindestens eine Gruppe gebildet. Jede der Gruppe verwendet ein gruppenspezifisches gemeinsames Geheimnis zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldenachricht, wobei jede Gruppe mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente und mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente umfasst. Durch die Gruppenbildung können verschiedene Ausführungsformen realisiert werden so kann beispielsweise eine zweite fahrzeugseitige Komponente auf Rückmeldenachrichten von mehreren ersten fahrzeugseitigen Komponenten warten, wobei alle Rückmeldenachrichten mit einem einzigen gemeinsamen Geheimnis verschlüsselt und entschlüsselt werden. Alternativ können die Rückmeldenachrichten der einzelnen ersten fahrzeugseitigen Komponenten jeweils mit einem Geheimnis verschlüsselt werden, welches der zweiten fahrzeugseitigen Komponenten zur Entschlüsselung der jeweiligen Rückmeldenachricht bekannt sind, d.h. in der zweiten fahrzeugseitigen Komponente sind alle Geheimnisse der ersten fahrzeugseitigen Komponenten gespeichert. Zudem können verschiedene Mischformen mit einer beliebigen Anzahl von ersten und zweiten fahrzeugseitigen Komponenten realisiert werden.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in allen fahrzeugseitigen Komponenten ein einziges gemeinsames Geheimnis zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldenachrichten verwendet.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das mindestens eine gemeinsame Geheimnis zur Verschlüsselung der Rückmeldenachricht in einer der fahrzeugseitigen Komponenten erzeugt, nichtflüchtig abgespeichert und während eines Personalisierungsvorgangs an die anderen zugehörigen fahrzeugseitigen Komponenten übertragen und dort ebenfalls nichtflüchtig abgespeichert.
  • Das mindestens eine gemeinsame Geheimnis wird beispielsweise jeweils aus einer Konstanten und einer zur Nutzungsberechtigungscodierung verwendete Funktion berechnet. Durch die Mitbenutzung der zur Nutzungsberechtigungscodierung verwendeten Funktionen werden in vorteilhafter Weise keine zusätzlichen Kosten im Fahrzeug und in den zentralenseitigen Schlüsselverwaltungssystemen verursacht. Zudem wird in vorteilhafter Weise unter Beibehaltung der aktuellen Komponenten und Nutzungsberechtigungsdatensätze eine abgesicherte Kommunikation zwischen der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente und der mindestens einen zweiten fahrzeugseitigen Komponente mit mindestens einem gemeinsamen Geheimnis ausgeführt.
  • Zur Nutzungsberechtigungsfreigabe wird beispielsweise eine Kommunikation zwischen einer der mindestens zwei fahrzeugsei tigen Komponenten und dem tragbaren Authentikationselement ausgeführt, wobei während der Kommunikation von dem tragbaren Authentikationselement eine codierte Fahrberechtigungsanforderungsnachricht an die fahrzeugseitige Komponente übertragen und von der fahrzeugseitigen Komponente decodiert, authentifiziert und als Fahrberechtigungsnachricht mindestens einer weiteren fahrzeugseitigen Komponente zur Authentikation zur Verfügung gestellt wird. Die Fahrberechtigungsdaten können beispielsweise nach dem in der Patentschrift DE 44 11 450 C1 beschriebenen Verfahren verschlüsselt und entschlüsselt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente zur Verschlüsselung der Rückmeldenachricht und in der mindestens einen zweiten fahrzeugseitigen Komponente zur Entschlüsselung der empfangenen Rückmeldenachricht das gemeinsame Geheimnis und eine aktuell zur Authentikation des tragbaren Authentikationselements benutzte Fahrberechtigungsnachricht verwendet. Dadurch wird nach jeder positiven Authentikation des tragbaren Authentikationselements von der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente ein anderes positives Rückmeldesignal erzeugt, wodurch die Überwindungssicherheit des Fahrberechtigungssystems in vorteilhafter Weise weiter erhöht wird.
  • Eine der ersten fahrzeugseitigen Komponenten ist beispielsweise als elektronische Lenkungsverriegelung ausgeführt und eine der zweiten fahrzeugseitigen Komponenten ist beispielsweise als elektronisches Zündschloss ausgeführt.
  • Die elektronische Lenkungsverriegelung gibt beispielsweise nach einer positiven Authentikation die Lenkung frei und überträgt die verschlüsselte Rückmeldenachricht an das elektronische Zündschloss, welches nach der Entschlüsselung der positiven Rückmeldenachricht mindestens eine Sperrfunktion, wie beispielsweise eine Drehsperre, im elektronischen Zündschloss löst bzw. abschaltet und das Fahrberechtigungssystem für den Betrieb freigibt.
  • Das zugehörige Fahrberechtigungssystem zur Durchführung des Verfahrens zur Nutzungsberechtigungsfreigabe umfasst ein tragbares Authentikationselement und mindestens zwei fahrzeugseitige Komponenten, welche jeweils eine eigenständige Authentikation des tragbaren Authentikationselements durchführen, wobei mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente in Abhängigkeit vom Authentikationsergebnis eine positive oder eine negative Rückmeldenachricht an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente überträgt. Erfindungsgemäß verschlüsselt die mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente mindestens die positive Rückmeldenachricht und überträgt die verschlüsselte Rückmeldenachricht an die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente. Die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente empfängt und entschlüsselt die verschlüsselte Rückmeldenachricht. zur Verschlüsselung und/oder Entschlüsselung der Rückmeldnachricht verwenden die fahrzeugseitigen Komponenten mindestens ein gemeinsames Geheimnis.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird einerseits auf die untergeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung einer Ausführungsform verwiesen. Es sollen auch die vorteilhaften Ausgestaltungen einbezogen sein, die sich aus einer beliebigen Kombination der Unteransprüche ergeben.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Die einzige Figur zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines Fahrberechtigungssystems für ein Fahrzeug.
  • Wie aus der Figur ersichtlich ist, umfasst ein Fahrberechtigungssystem 1 für ein Fahrzeug 10 ein tragbares Authentikationselement 20 und mindestens zwei fahrzeugseitige Komponenten 12, 14, welche jeweils eine eigenständige Authentikation des tragbaren Authentikationselements 20 durchführen. Mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente 14 überträgt in Abhängigkeit vom Authentikationsergebnis eine positive oder eine negative Rückmeldenachricht RM an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente 12. Erfindungsgemäß verschlüsselt die mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente 14 mindestens die positive Rückmeldenachricht RM und überträgt die verschlüsselte Rückmeldenachricht an die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente 12, welche die verschlüsselte Rückmeldenachricht RM empfängt und entschlüsselt. Die fahrzeugseitigen Komponenten 12, 14 verwenden zur Verschlüsselung und/oder Entschlüsselung der Rückmeldnachricht RM mindestens ein gemeinsames Geheimnis g1.
  • Die erste fahrzeugseitige Komponente 14 repräsentiert eine Fahrzeugkomponente, welche eine Rückmeldenachricht RM für eine andere fahrzeugseitige Komponente bereitstellt. Die zweite fahrzeugseitige Komponente 12 repräsentiert eine Fahrzeugkomponente, welche zur Ausführung einer vorgegebenen Funktion eine Rückmeldenachricht von einer anderen fahrzeugseitigen Komponente erwartet. Die fahrzeugseitigen Komponenten 12, 14 des Fahrberechtigungssystems 1 können als erste und/oder als zweite fahrzeugseitige Komponenten ausgeführt sein, d.h. es können auch fahrzeugseitige Komponenten vorhanden sein, welche sowohl ein Rückmeldesignal RM für eine andere fahrzeugseitige Komponente erzeugen als auch ein Rückmeldesignal RM von einer anderen fahrzeugseitigen Komponente zur Ausführung einer vorgegebenen Funktion erwarten.
  • Die erste fahrzeugseitige Komponente 14 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als elektronische Lenkungsverriegelung 14 ausgeführt und die zweite fahrzeugseitige Komponente 12 ist als elektronisches Zündschloss 12 ausgeführt, welches eine nicht dargestellte Kommunikationseinheit zur Kommunikation mit dem tragbaren Authentikationselement 20 umfasst. Optional können noch gepunktet dargestellte weitere erste fahrzeugseitige Komponenten 16 und 18, welche beispielsweise als Motorsteuergerät 16 oder als Getriebesteuergerät 18 ausgeführt sind, mit der zweiten fahrzeugseitigen Komponente 12 Daten austauschen, wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel auch diese Komponenten 16, 18 die zugehörigen Rückmeldenachrichten RM mit dem gemeinsamen Geheimnis g1 verschlüsseln.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird zur Nutzungsberechtigungsfreigabe eine Kommunikation zwischen dem elektronischen Zündschloss 12 und dem tragbaren Authentikationselement 20 ausgeführt, wobei während der Kommunikation vom tragbaren Authentikationselement 20 eine codierte Fahrberechtigungsanforderungsnachricht AN an das elektronische Zündschloss 12 übertragen wird, welche die codierte Fahrberechtigungsanforderungsnachricht AN decodiert, authentifiziert und als Fahrberechtigungsnachricht FB mindestens einer weiteren fahrzeugseitigen Komponente 14, 16, 18 über ein Bussystem zur Authentikation zur Verfügung stellt. Optional können das elektronische Zündschloss 12 und die elektronische Lenkungsverriege lung 14 über eine gepunktet dargestellte direkte Kommunikationsverbindung kommunizieren.
  • Das elektronische Zündschloss 12 decodiert die codierte Fahrberechtigungsanforderungsnachricht AN mit Hilfe einer Nutzungsberechtigungsdecodierungsfunktion und einem Hauptgeheimnis g für das Fahrberechtigungssystem 1. Die ersten fahrzeugseitigen Komponenten 14, 16, 18 führen mit der Fahrberechtigungsnachricht FB eine Authentikation durch. Die Fahrberechtigungsnachricht FB ist in dem Ausführungsbeispiel ein für jeden Authentikationsvorgang individueller fester Hashwert. Die ersten fahrzeugseitigen Komponenten 14, 16, 18 erzeugen dann bei einem positiven Authentikationsergebnis die mit dem gemeinsamen Geheimnis g1 und der aktuellen Fahrberechtigungsnachricht FB, also dem erhaltenen Hashwert, verschlüsselte Rückmeldenachricht RM für das elektronische Zündschloss 12.
  • Die elektronische Lenkungsverriegelung 14 gibt beispielsweise nach einer positiven Authentikation die Lenkung frei und überträgt die verschlüsselte Rückmeldenachricht RM an das elektronische Zündschloss 12, welches nach der Entschlüsselung der positiven Rückmeldenachricht RM eine Drehsperre im elektronischen Zündschloss löst und das Fahrberechtigungssystem 1 für den Betrieb freigibt. Analog führen die optional eingebundenen fahrzeugseitigen Komponenten 16, 18 nach der positiven Authentikation vorgegebene Freigaben aus und melden die positive Freigabe über entsprechende Rückmeldenachrichten RM an das elektronische Zündschloss 12.
  • Nachfolgend wird des erfindungsgemäße Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug unter Verwendung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 als erste fahrzeugseitige Komponente und des elektronischen Zündschlosses 12 als zweite fahrzeugseitige Komponente mit einem gemeinsamen Geheimnis g1 detaillierter beschrieben.
  • Wie bereits ausgeführt wurde, erhält das elektronische Zündschloss 12 von der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 nur dann eine verschlüsselte Rückmeldenachricht RM, wenn die Fahrberechtigungsprüfung, d.h. die Authentikation des tragbaren Authentikationselements 20, in der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 erfolgreich war. Das elektronische Zündschloss 12 prüft die mit dem gemeinsamen Geheimnis g1 und den bei der Fahrberechtigungsprüfung erhaltenen Fahrberechtigungsdaten verschlüsselte Rückmeldenachricht RM. Die Fahrberechtigungsdaten werden beispielsweise als berechneter Hashwert zur Verfügung gestellt.
  • War die Fahrberechtigungsprüfung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 nicht erfolgreich, dann kann die elektronische Lenkungsverriegelung 14 beispielsweise eine unverschlüsselte Fehlernachricht mit einer Länge von einem Bit an das elektronische Zündschloss 12 übertragen. Das elektronische Zündschloss 12 gibt neben der Drehfreigabe auch die Freigabe des Fahrberechtigungssystems nur dann, wenn eine positive Antwort der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 eingetroffen und die kryptographische Sicherung korrekt ist.
  • Bei der Personalisierung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14, d.h. bei der Einbindung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 in das Fahrberechtigungssystem 1, können nachfolgend beschriebene Fälle unterschieden werden.
  • Das elektronische Zündschloss 12 ist personalisiert und die Personalisierung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 wird durch einen Befehl von einem Werkstattschlüssel am elektronischen Zündschloss 12 ausgelöst. Ist das elektronische Zündschloss 12 noch nicht personalisiert, dann wird die Funktion mit einer Fehlermeldung abgebrochen.
  • Ist das elektronische Zündschloss 12 personalisiert, dann wird unterschieden, ob es sich um ein elektronisches Serienzündschloss oder um ein elektronisches Ersatzzündschloss handelt und ob das elektronische Zündschloss 12 bereits aktiviert ist oder nicht.
  • Hervorzuheben ist, dass die Personalisierung nur mit einer Kommunikationsverbindung zu einer Zentrale, welche die Schlüssel verwaltet, erfolgen kann. Die Zentrale übermittelt eine von der Schlüsselverwaltung erzeugte Zufallszahl ZZ und einen Authentikationswert SIG PERS, der in der Schlüsselverwaltung berechnet wurde und in welchen die Zufallszahl ZZ, das Hauptgeheimnis g des Fahrberechtigungssystems 1 und ein vorgegebener Hashwert eingehen.
  • Nach der Personalisierung vom elektronischen Zündschloss 12, berechnet das elektronische Zündschloss 12 das gemeinsame Geheimnis g1 mit der Gleichung (1). g1 := H(g Logische Funktion k) (1)
  • Dabei repräsentiert g das Hauptgeheimnis des Fahrberechtigungssystems im elektronischen Zündschloss 12 und k eine Konstante, welche mit dem Hauptgeheimnis durch eine vorgebbare logische Verknüpfung logisch verknüpft wird. Anschließend wird das gemeinsame Geheimnis g1 mit einer vorgegebenen Hashfunktion gemäß Gleichung (1) berechnet. Der Wert des Geheimnisses g1 wird nichtflüchtig im elektronischen Zündschloss 12 abgespeichert und an die elektronische Lenkungsverriegelung 14 übermittelt, welche das gemeinsame Geheimnis g1 ebenfalls nichtflüchtig abspeichert.
  • Die Personalisierung des elektronischen Zündschlosses 12 ändert sich durch die Personalisierung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 nicht, da das gemeinsame Geheimnis g1 nicht an das elektronische Zündschloss 12 übermittelt, sondern vom elektronischen Zündschloss 12 selbst erzeugt wird.
  • Nach der Personalisierung der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 überträgt das elektronische Zündschloss 12 im Normalbetrieb während der Ausführung des Verfahrens zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug die entschlüsselten vom Authentikationselement 20 empfangenen Fahrberechtigungsdaten FB an die elektronische Lenkungsverriegelung 14. Anschließend wartet das elektronische Zündschloss 12 bis zum Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne auf die verschlüsselte positive Rückmeldenachricht RM von der elektronischen Lenkungsverriegelung 14. Trifft die verschlüsselte positive Rückmeldnachricht RM am elektronische Zündschloss 12 ein, dann wird geprüft, ob der Wert aus der erhaltenen Rückmeldenachricht RM korrekt ist, d.h. ob SIG RESULT = Hashfunktion, RM logische Funktion y gilt.
  • Hervorzuheben ist hierbei, dass sich die verschlüsselte positive Rückmeldenachricht RM bei jeder Authentikation ändert. Hierzu wird der von der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 empfangene Hashwert, also die Fahrberechtigungsnachricht FB, welcher zur internen Freigabe der elektronischen Lenkungsverriegelung 14 geführt hat, in die Verschlüsselung bzw. Berechnung einbezogen. Alternativ kann zur Verschlüsselung auch ein aus der Fahrberechtigungsnachricht FB extrahierbarer Wert genommen werden. Zur Bildung der verschlüsselten positiven Rückmeldenachricht RN wird zusätzlich eine Konstante K, das Geheimnis g1, eine logische Funktion y und die Hashfunktion H verwendet.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Nutzungsberechtigungsfreigabe für ein Fahrzeug, bei welchem mindestens zwei fahrzeugseitige Komponenten (12, 14, 16, 18) eines Fahrberechtigungssystems (1) jeweils eine eigenständige Authentikation eines tragbaren Authentikationselements (20) durchführen, wobei mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente (14, 16, 18) in Abhängigkeit vom Ergebnis der Authentikation eine positive oder eine negative Rückmeldenachricht (RM) an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) überträgt, welche nach dem Empfang der positiven Rückmeldenachricht (RM) mindestens eine vorgegebene zugeordnete Funktion ausführt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die positive Rückmeldenachricht (RM) verschlüsselt von der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente (14, 16, 18) an die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) übertragen wird, welche die verschlüsselte Rückmeldenachricht (RM) empfängt und entschlüsselt, wobei zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldnachricht (RM) mindestens ein gemeinsames Geheimnis (g1) verwendet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aus den ersten fahrzeugseitigen Komponenten (14, 16, 18) und den zweiten fahrzeugseitigen Komponenten (12) mindestens eine Gruppe gebildet wird, wobei in jeder Gruppe ein gruppenspezifisches gemeinsames Geheimnis zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldenachricht (RM) verwendet wird und jede Gruppe mindestens eine erst fahrzeugseitige Komponente (14, 16, 18) und mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) umfasst.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in allen fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18) ein einziges gemeinsames Geheimnis (g1) zur Verschlüsselung und zur Entschlüsselung der Rückmeldenachricht (RM) verwenden wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine gemeinsame Geheimnis (g1) zur Verschlüsselung der Rückmeldenachricht (RM) in einer der fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18) erzeugt, nichtflüchtig abgespeichert und während eines Personalisierungsvorgangs an die anderen zugehörigen fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18) übertragen und dort ebenfalls nichtflüchtig abgespeichert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine gemeinsame Geheimnis (g1) jeweils aus einer Konstanten und einer zur Fahrberechtigungsdatencodierung verwendeten Funktion berechnet wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Nutzungsberechtigungsfreigabe eine Kommunikation zwischen einer der mindestens zwei fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18) und dem tragbaren Authentikationselement (20) ausgeführt wird, wobei während der Kommunikation von dem tragbaren Authentikationselement (20) eine codierte Fahrberechtigungsanforderungsnachricht (AN) an die fahrzeugseitige Komponente (12) übertragen und von der fahrzeugseitigen Komponente (12) decodiert, authentifiziert und als Fahrberechtigungsnachricht (FB) mindestens einer weiteren fahrzeugseitigen Komponente (14, 16, 18) zur Authentikation zur Verfügung gestellt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der mindestens einen ersten fahrzeugseitigen Komponente (14, 16, 18) zur Verschlüsselung der Rückmeldenachricht (RM) und in der mindestens einen zweiten fahrzeugseitigen Komponente (12) zur Entschlüsselung der empfangenen Rückmeldenachricht (RM) das gemeinsame Geheimnis (g1) und eine aktuell zur Authentikation des tragbaren Authentikationselements (20) benutzte Fahrberechtigungsnachricht (FB) verwendet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine der ersten fahrzeugseitigen Komponenten (14, 16, 18) als elektronische Lenkungsverriegelung (14) ausgeführt wird und eine der zweiten fahrzeugseitigen Komponenten (12) als elektronisches Zündschloss (12) ausgeführt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Lenkungsverriegelung (14) nach einer positiven Authentikation die Lenkung freigibt und die verschlüsselte Rückmeldenachricht (RM) an das elektronische Zündschloss (12) überträgt, welches nach der Entschlüsselung der positiven Rückmeldenachricht (RM) mindestens eine Sperrfunktion im elektronischen Zündschloss (12) löst oder abschaltet und das Fahrberechtigungssystem (1) für den Betrieb freigibt.
  10. Fahrberechtigungssystem für ein Fahrzeug, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Nutzungsberechtigungsfreigabe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einem tragbaren Authentikationselement (20) und mindestens zwei fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18), welche jeweils eine eigenständige Authentikation des tragbaren Authentikationselements (20) durchführen, wobei mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente (14, 16, 18) in Abhängigkeit vom Authentikationsergebnis eine positive oder eine negative Rückmeldenachricht (RM) an mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste fahrzeugseitige Komponente (14, 16, 18) mindestens die positive Rückmeldenachricht (RM) verschlüsselt an die mindestens eine zweite fahrzeugseitige Komponente (12) überträgt, welche die verschlüsselte Rückmeldenachricht (RM) empfängt und entschlüsselt, wobei die fahrzeugseitigen Komponenten (12, 14, 16, 18) zur Verschlüsselung und/oder Entschlüsselung der Rückmeldnachricht (RM) mindestens ein gemeinsames Geheimnis (g1) verwenden.
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