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DE102005011701A1 - Luftführendes System - Google Patents

Luftführendes System Download PDF

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Abstract

Es wird ein luftführendes System vorgesehen, welches einen Lufteintrittsbereich, einen Luftdurchtrittsbereich sowie einen Luftaustrittsbereich aufweist. Die mit der durchgeführten Luft in Berührung kommende Oberfläche des Luftdurchtrittsbereiches und/oder des Lufteintrittsbereiches ist zumindest teilweise keimabweisend bzw. keimtötend ausgestaltet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein luftführendes System mit einem Lufteintrittsbereich, einem Luftdurchtrittsbereich sowie einem Luftaustrittsbereich.
  • Luftführende Systeme wie beispielsweise Händetrockner sind bekannt, bei denen ein Trocknen der Hände durch einen warmen Luftstrahl erfolgen kann.
  • Um die Hygiene derartiger Geräte zu verbessern, werden UV-Lampen verwendet, welche die durchströmende Luft mit einer UV-Strahlung beaufschlagen, um die in der Luft befindlichen Bakterien abzutöten. Beispiele derartiger Händetrockner sind in der DE 693 05 472 T2 , in der GB 2 399 010 , in der US 3,766,397 sowie in der JP 11128115 gezeigt.
  • Aus der US 5,074,322 ist ein Händetrockner bekannt, welcher eine antiseptische Lösung versprüht, um einen Teil des Gerätes zu desinfizieren.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein luftführendes System mit einer verbesserten, physiologisch unbedenklichen Hygiene vorzusehen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein luftführendes System nach Anspruch 1 gelöst.
  • Somit wird ein luftführendes System vorgesehen, welches einen Lufteintrittsbereich, einen Luftdurchtrittsbereich sowie einen Luftaustrittsbereich aufweist. Die mit der durchgeführten Luft in Berührung kommende Oberfläche des Luftdurchtrittsbereiches und/oder des Lufteintrittsbereiches ist zumindest teilweise keimabweisend bzw. keimtötend ausgestaltet.
  • Somit wird die Zahl der keimbildenden Einheiten an der Oberfläche des Luftdurchtrittsbereiches verringert bzw. eliminiert, ohne dass dazu eine aufwändige UV-Lampe benötigt wird.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
  • 1 zeigt eine Schnittansicht eines luftführenden Systems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des luftführenden Systems von 1,
  • 3a und 3b zeigen jeweils einen Querschnitt eines Filtervlieses für das luftführende System von 1 und 2,
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung eines luftführenden Systems gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 5a zeigt eine perspektivische Ansicht eines luftführenden Systems gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel, und
  • 5b zeigt einen Ausschnitt des luftführenden Systems von 5a.
  • Die nachfolgenden Ausführungsbeispiele beziehen sich auf luftführende Systeme mit einem Lufteintrittsbereich und einem Luftaustrittsbereich mit einer dazwischen angeordneten aerodynamischen Strecke. In den feuchtigkeitsbildenden Bereichen derartiger Systeme können sich Bakterien und Mikroben ansiedeln und ggf. vermehren. Die nachfolgend beschriebenen Prinzipien der Erfindung können auf alle Bereiche von Geräten zur Führung, Weiterleitung und Behandlung von Luft, d.h. technische Einrichtungen zur Klimatisierung, Beheizung, und zur Lüftung angewendet werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Bereiche, in denen potentiell Bakterien und Mikroben auftreten können, welche beispielsweise in der Luftzuleitung, oder durch die Luftableitung induziert werden. Ferner können potentielle Keime durch Berührung der Geräte übertragen werden.
  • Durch Aufbringen einer hydrophoben Beschichtung soll ein Abtropfen von Flüssigkeit und somit ein Entfeuchten von Bauteiloberflächen in den oben genannten Geräten bewirkt werden, insbesondere in denjenigen Bereichen, welche temporär von Flüssigkeit benetzt werden.
  • Dies trifft insbesondere auf die Bereiche zu, in denen sich Schmutzpartikel aus der Luft ansammeln können. Ferner sind diejenigen Bereiche von Bedeutung, bei denen durch Taupunktunterschreitung, oder durch Expansion der Luft Feuchtigkeit angesammelt wird. Diese Bereiche bieten insbesondere Bakterien und Mikroben einen entsprechenden Nährboden und werden daher in besonderem Maße antibakteriell oder zumindest bakteriostatisch bzw. antimikrobiell behandelt.
  • Durch Verminderung der Keime und Mikroben in luftführenden Systemen werden sie folglich auch in der Raumluft vermindert. Zusätzlich dazu können auch die äußeren Oberflächen der Geräte mit einer antibakteriellen bzw. bakteriostatischen Schicht bzw. Beschichtung versehen werden, um eine weitere Keimübertragung zu verhindern. Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Gehäuse auch aus einem Kunststoff hergestellt werden, dem antibakterielle und/oder antimikrobielle Additive hinzugefügt werden. Somit kann eine Keimübertragung durch Berührung verhindert bzw. vermindert werden.
  • 1 zeigt eine Schnittansicht eines luftführenden Systems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Das luftführende System stellt gemäß 1 einen Händetrockner dar, wie er üblicherweise in Toiletten und Waschräumen betrieben wird. Der elektrische Händetrockner weist ein Gehäuse 1 mit einer Lufteintrittsöffnung 200 sowie einer Luftaustrittsöffnung 100 auf. Der Händetrockner weist ferner ein Lüftergehäuse 2 mit einem Lüfterrad 3 auf. Vor der Lufteintrittsöffnung 200 kann optional ein Filter 6 vorgesehen werden, welcher durch eine Filterhalterung 5 an dem Gehäuse 1 derart im Bereich der Lufteintrittsöffnung 200 angeordnet ist, dass das Filtervlies 6 den Lufteintrittsbereich 200 bedeckt.
  • Das Gehäuse 1 des Händetrockners, das Lüftergehäuse 2 sowie das Lüfterrad 3 kann vorzugsweise mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additiv oder einer antibakteriellen Innenbeschichtung versehen sein. Üblicherweise wird die Raumluft durch die Lufteintrittsöffnung 200 mittels des Radiallüfters 2, 3 angesaugt, verdichtet, mittels des Heizkörpers erwärmt und als Luftstrahl durch die Luftausgangsöffnung 100 abgegeben, damit nasse Hände entsprechend getrocknet werden können.
  • Durch das Vorsehen des antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additivs in Kunststoff sowie das Vorsehen einer antibakteriellen Innenbeschichtung an dem Gehäuse 1, dem Lüftergehäuse 2 sowie dem Lüfterrad 3 kann die Anzahl der Keime/Mikroben in der Luft reduziert werden. Mit anderen Worten, die mit der strömenden Luft in Berührung kommenden Komponenten werden mit einem Keimschutz versehen. Dabei können die einzelnen luftführenden Komponenten der Gehäuseinnenseite einschließlich des Luftgitters, des Lüftergehäuses sowie des Luftkanals mit einer entsprechenden Keimschutzbeschichtung ausgestattet sein, ebenso können entsprechende Kunststoffkomponenten mit einem antibakteriell bzw. antimikrobiell wirkenden Additiv versehen werden. Somit kann insbesondere bei längeren Stagnationszeiten auf der Innenoberfläche des Gehäuses sowie allen luftführenden Komponenten eine erhebliche Reduzierung von Keimen und/oder Mikroben bewirkt werden.
  • Da elektrische Handtrockner üblicherweise in Toiletten und Waschräumen, d.h. in einem Umfeld mit temporär erhöhten Keimraten und/oder Mikrobenraten, über Jahre betrieben werden, kann sich ein mit einem Keimschutz versehenen Händetrockner vorteilhaft auswirken, da der Händetrockner gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zur Verbesserung der Hygiene beiträgt.
  • Somit können Händetrockner, welche unter schwierigen Bedingungen betrieben werden, wie beispielsweise in Krankenhäusern oder unter erhöhtem Staub- und/oder Feuchtigkeitseinfluss erfolgreich geschützt werden. Im Ansaugbereich des Gehäuses, d.h. im Bereich der Lufteintrittsöffnung 200 kann optional wie bereits vorstehend beschrieben, eine Filterhalterung installiert werden, in der ein auswechselbares Filtervlies 6 angeordnet wird. Das Filtervlies 6 kann dabei entsprechend den Umgebungsanforderungen und Betriebsbedingungen mit unterschiedlichen Funktionen ausgestattet sein.
  • Mit einem oben beschriebenen Händetrockner, d.h. mit einem Keimschutz/Mikrobenschutz an den luftführenden Oberflächen sowie mit einem Filtervlies 6 vor bzw. an der Lufteintrittsöffnung 200, kann die Raumluft von Partikeln, Bakterien und/oder Mikroben gereinigt werden, die entsprechend in dem Filtervlies 6 gesammelt werden. Die Bakterien und/oder Mikroben werden durch die antibakterielle bzw. antimikrobielle Wirkung dahingehend beeinflusst, dass sie im Wesentlichen unschädlich gemacht werden. Im Inneren des Händetrockners wird dabei die Luft nochmals antimikrobiell nachbehandelt, indem sie an den mit Keimschutz vorgesehenen Innenoberflächen der Gehäuseelemente entlangstreicht. Ferner wird die Luft mittels eines im Händetrockner befindlichen Heizkörpers vorzugsweise auf ca. 80°C erhitzt, so dass eventuell noch vorhandene restliche Bakterien und/oder Mikroben thermisch unschädlich gemacht werden.
  • Zusätzlich bzw. alternativ dazu könnnen durch eine entsprechende Ausgestaltung des Filtervlieses auch unerwünschte, geruchsbildende Stoffe quantitativ reduziert werden, soweit eine geruchsstoffabsorbierende Substanz in dem Filtervlies vorhanden ist.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung des Händetrockners von 1. In der perspektivischen Ansicht sind die Lufteintrittsöffnung 200 sowie die Luftaustrittsöffnung 100 deutlich gezeigt. Ferner ist die Filterhalterung 5 für das Filtervlies 6 gezeigt.
  • 3a und 3b zeigen zwei Querschnitte eines Filtervlieses 6 für den Händetrockner gemäß 1 oder 2. In 3a ist ein homogenes Filtervlies 6 gezeigt. Das Filtervlies 6 wird dabei aus Kunststofffasern mit antibakteriellem und/oder antimikrobiellem Additiv hergestellt. Alternativ bzw. zusätzlich dazu kann das Vlies auch mit einer antibakteriellen bzw. einer antimikrobiellen und vorzugsweise einer zugleich hydrophoben Beschichtung versehen werden. Dabei nimmt das Filtervlies die in der Raumluft befindlichen Partikel und Bakterien/Mikroben beim Durchströmen auf und reinigt somit die in das Gerät einströmende Luft. Andererseits werden die in den Vliesfasern bzw. in deren Beschichtung befindlichen Bakterien/Mikroben unschädlich gemacht. Von Zeit zu Zeit kann ein Wechsel des Vlieses erfolgen.
  • 3b zeigt ein Filtervlies mit einer zusätzlichen geruchsstoffaufnehmenden Substanz. Dieses Filtervlies ist dabei aus Schichten von Filtervlies 6a, wie bereits in 3a beschrieben, aufgebaut. Zusätzlich dazu kann das Filtervlies Aktivkohlepulver oder aktivkohlepulverdotiertes Vlies aufweisen. Mit anderen Worten, die Oberfläche des Filtervlieses wird mit Aktivkohlepulver versehen bzw. das Filtervlies stellt ein aktivkohlepulverdotiertes Vlies dar. Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Keimschutz weist das Filtervlies gemäß 3b eine Schicht aus geruchsbindenden Stoffen 6b auf. Vorzugsweise können diese geruchsbindenden Stoffe ebenfalls dazu ausgestaltet sein, Halogene oder kohlenwasserstoffreiche Verbindungen aufzunehmen.
  • Das Filtervlies sollte in regelmäßigen Zeitabständen gewechselt werden. Um derartige Wartungsintervalle für den Kunden erkennbar zu machen und sichtbar darzustellen, kann ein rückwärts laufender Timer (bzw. vorwärtslaufender Timer) von außen sichtbar an dem Gehäuse des Händetrockners vorgesehen werden. Dieser Timer kann beispielsweise beim Öffnen/Schließen der Filterhalterung 5 bzw. des Filterrahmens aktiviert werden. Der Timer kann ferner beim Lösen des Filterrahmens zurückgesetzt werden.
  • Der Druckabfall des luftführenden Systems kann indirekt über die Temperaturdifferenz zwischen der Temperatur der Ansaugluft und der Temperatur der Austrittsluft durch entsprechende Thermoelemente erfasst werden. Mit einem zunehmenden Gebrauch des Filters steigt die Temperaturdifferenz an, bis sie einen maximal zulässigen Wert erreicht hat, welcher als Verschleißgrenze des Filtervlieses definiert wird.
  • Obwohl vorstehend das erste Ausführungsbeispiel anhand eines elektrischen Händetrockners veranschaulicht worden ist, lassen sich die Prinzipien des ersten Ausführungsbeispiels, nämlich ein Keimschutz an der Oberfläche der luftführenden Komponenten sowie ein Filtervlies vor der Lufteintrittsöffnung ebenfalls bei Konvektoren, Nachtspeicheröfen oder dergleichen anwenden.
  • 4 zeigt eine schematische Schnittansicht eines luftführenden Systems gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel. Hierbei handelt es sich bei dem Luftführungssystem um ein Belüftungssystem. Das Belüftungssystem weist dabei eine Frostschutzeinheit 201, einen Abluftventilator 202, Steuerungsplatinen 203, einen Zuluftventilator 204, einen elektrischen Anschluss 205, zwei Kanalanschlüsse 206, einen Abluftfilter 207, einen Wärmeaustausche 208, einen Außenluftfilter 209 sowie einen Kondensatabfluss 210 auf.
  • Die Abluft AB sowie die Außenluft AU werden durch den rechten Kanalanschluss 206 in das Belüftungssystem eingesogen, wobei die Abluft AB und die Außenluft AU unterschiedliche Wege innerhalb des Belüftungssystems nehmen. Die Abluft AB wird durch das Abluftfilter 207 in den Wärmetauscher 208 geführt. Mit dem Abluftventilator 202 wird die Abluft AB dann über den linken Kanalanschluss 206 abgegeben.
  • Die Außenluft AU wird durch den Außenluftfilter 209 geführt und dann über den Wärmetauscher 208 zum Zuluftventilator 204 geführt.
  • Die Abluft AB wird vorzugsweise an einer Frostschutzeinheit 201 vorbeigeführt, bevor sie in den Abluftventilator 202 gelangt. Am Boden des Belüftungssystems ist ein Kondensatabfluss 210 angeordnet.
  • Zur Verbesserung der Hygiene des Belüftungssystems werden der Abluftfilter 207, und der Außenluftfilter 209 mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Schutz versehen. Alternativ bzw. zusätzlich dazu kann der Kondensatabfluss 210 mit einer hydrophoben und/oder antimikrobiellen Beschichtung versehen werden.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel beruht auf der Erkenntnis, dass Belüftungssysteme unter ungünstigen Bedingungen, wie beispielsweise bei einer hohen Bakterien- und Mikrobenbelastung der angesaugten Luft die darin befindlichen Bakterien und/oder Mikroben im Wohnraum verteilen. Um dies zu verhindern, werden Filtermatten in dem Belüftungssystem angeordnet, um die Luft von Staubpartikeln zu reinigen. Diese Filtermatten können jedoch auch dazu ausgestaltet sein, Bakterien und/oder Mikroben zu filtern. Wenn die Belüftungssysteme unter besonders ungünstigen Bedingungen wie beispielsweise einer hohen Umgebungstemperatur, bei einer hohen Luftfeuchtigkeit und bei einer Nicht-Einhaltung von Wartungs- bzw. Wechselintervallen betrieben werden, können sich die in der Filtermatte befindlichen Bakterien und/oder Mikroben entsprechend vermehren.
  • Somit beruht der Grundgedanke des zweiten Ausführungsbeispiels darauf, die Zuluftfilter und Abluftfilter mit einer antimikrobiellen und vorzugsweise auch mit einer zugleich hydrophob wirkenden Beschichtung vorzusehen. Die restlichen luftführenden Komponenten des Belüftungssystems können ebenfalls mit einer derartigen Beschichtung versehen werden. Alternativ bzw. zusätzlich dazu können die luftführenden Elemente aus einem Kunststoffmaterial mit antibakteriellem bzw. antimikrobiellem Additiv hergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Feuchtigkeit entstehen kann. Beispiele für die Feuchtigkeitsentwicklung stellen eine feuchte Witterung, eine Druckabsenkung oder eine Taupunktunterschreitung der Luft dar. Durch das Vorsehen eines mikrobiellen Schutzes wird die Mikrobenzahl reduziert und beispielsweise eine Schimmelbildung verhindert. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen können ebenfalls Filtervliese gemäß 3a und 3b in dem Belüftungssystem gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel verwendet werden.
  • Der Kondensatabfluss 210 kann ebenfalls mit einem Keimschutz versehen werden. Dieser Keimschutz kann durch eine antimikrobielle und hydrophobe Beschichtung oder durch eine Herstellung aus Kunststoffen mit speziellen antibakteriellem bzw. antimikrobiellen Zusätzen erfolgen.
  • Um den Keimschutz weiter zu verbessern, könnten Gehäuseelemente aus Kunststoffen mit antibakteriell bzw. antimikrobiell wirkendem Additiv hergestellt werden, um eine direkte Keimübertragung von Mensch/Tier zu Mensch durch Berührung zu verhindern.
  • 5a und 5b zeigen eine perspektivische Ansicht eines luftführenden Systems gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. Hierbei ist das luftführende System als Raumklimagerät, insbesondere ein Luftentfeuchter ausgebildet. Der Luftentfeuchter weist ein Gehäuse 300 und einen Kondensatbehälter 400 auf. Das Gerätegehäuse wird vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt, welches mit einem antibakteriellen oder antimikrobiellen Additiv versehen ist. Entsprechendes gilt für den Kondensatbehälter 400. Zusätzlich dazu kann die Innenoberfläche des Kondensatbehälters mit einer hydrophob und zugleich antibakteriell/antimikrobiell wirkenden Beschichtung versehen werden.
  • In 5b ist der untere Abschnitt des Luftentfeuchters detaillierter gezeigt. Dabei ist ein Kondensatablauf 500 sowie ein Filtervlies 600 gezeigt. Der Kondensatablauf 500 sowie die kondensatbildenden Oberflächen im Gehäuse werden aus einem Kunststoff hergestellt, welches mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additiv versehen wird. Alternativ oder zusätzlich dazu können die kondensatbildenden Oberflächen sowie der Kondensatablauf 500 mit einer hydrophob und zugleich antimikrobiell wirkenden Beschichtung versehen werden. Das Filtervlies 600 weist vorzugsweise Fasern mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additiv auf. Alternativ oder zusätzlich dazu können die Fasern ebenfalls mit einer antibakteriellen/anitmikrobiellen und zugleich hydrophob wirkenden Beschichtung versehen werden.
  • Ein Luftentfeuchter gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel erweist sich insbesondere bei einem warmen, feuchten Klima oder bei einer Nicht-Einhaltung der vorgesehenen Reinigungsintervalle als vorteilhaft. Dies gilt insbesondere für die feuchten Bereiche des Luftentfeuchters, an denen sich Keime ansammeln können oder es zu einer Schimmelbildung kommen kann. Die besonders kritischen Gerätebereiche werden dann mit einer antibakteriellen und zugleich hydrophob wirkenden Beschichtung versehen. Alternativ bzw. zusätzlich dazu können die entsprechenden Kunststoffkomponenten mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additiv versehen werden.
  • Der oben beschriebene Keimschutz kann antibakteriell und/oder antimikrobiell wirken. Der Keimschutz kann also keimabweisend bzw. keimtötend wirken. Zusätzlich kann der Keimschutz auch mit hydrophoben Eigenschaften versehen werden.
  • Der Keimschutz kann durch eine antibakterielle und/oder antimikrobielle und/oder hydrophobe Beschichtung erreicht werden.
  • Ferner kann der Keimschutz durch ein Kunststoff mit antibakteriellen, antimikrobiellen und/oder hydrophoben Additiven implementiert werden.

Claims (5)

  1. Luftführendes System, mit einem Lufteintrittsbereich (200), einem Luftdurchtrittsbereich (2, 3) und einem Luftaustrittsbereich (100), wobei die mit der durchführenden Luft in Berührung kommenden Oberflächen des Luftdurchtrittsbereiches und/oder des Lufteintrittsbereiches zumindest teilweise mit einem Keimschutz ausgestaltet sind.
  2. Luftführendes System nach Anspruch 1, wobei der Keimschutz eine antibakterielle und/oder antimikrobielle Beschichtung aufweist.
  3. Luftführendes System nach Anspruch 1, wobei der Keimschutz Kunststoff mit einem antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Additiv aufweist.
  4. Luftführendes System nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Keimschutz zusätzlich hydrophobe Eigenschaften aufweist.
  5. Luftführendes System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, ferner mit einem Filtervlies (6, 207, 209, 600), welcher in dem Lufteintrittsbereich und/oder dem Luftdurchtrittsbereich angeordnet ist und eine antibakterielle und/oder antimikrobielle Beschichtung aufweist oder aus einem Kunststoff hergestellt ist, welches ein antibakterielles und/oder antimikrobielles Additiv aufweist.
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