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DE102005002426A1 - Brause - Google Patents

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    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B1/00Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means
    • B05B1/14Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means with multiple outlet openings; with strainers in or outside the outlet opening
    • B05B1/16Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means with multiple outlet openings; with strainers in or outside the outlet opening having selectively- effective outlets
    • B05B1/1627Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means with multiple outlet openings; with strainers in or outside the outlet opening having selectively- effective outlets with a selecting mechanism comprising a gate valve, a sliding valve or a cock
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    • B05B1/1645Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means with multiple outlet openings; with strainers in or outside the outlet opening having selectively- effective outlets with a selecting mechanism comprising a gate valve, a sliding valve or a cock by relative rotative movement of the valve elements the outlets being rotated during selection
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    • B05B1/185Roses; Shower heads characterised by their outlet element; Mounting arrangements therefor

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Abstract

Bei einer Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brausekopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteileinrichtung verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit dem Brausewasser beaufschlagbar sind, ist vorgeschlagen, dass an der Wasserzuführung konzentrisch zur Mittelachse federnde Zungen mit Rastnasen ausgebildet sind, die in der Stecklage hinter einen Ringflansch an der Wasserverteileinrichtung fassen und den Brausekopf drehfest, aber axial festliegend an der Wasserzuführung halten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brauskopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteileinrichtung verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit dem Brausewasser beaufschlagbar sind.
  • Derartige Brausen sind bekannt. Hierbei wird, wie es beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 41 16 927 A1 zu entnehmen ist, der Brausekopf von einer zentralen Befestigungsschraube gehalten.
  • Diese Befestigungsart ist relativ kostenaufwendig. Darüber hinaus wird ein nicht unerheblicher Raum für die Befestigungsschraube im Brausekopf benötigt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache, Platz sparende und kostengünstig herstellbare Verbindung des Brausekopfes mit der Brause vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Brause dadurch gelöst, dass an der Wasserzuführung konzentrisch zur Mittelachse federnde Zungen mit Rastnasen ausgebildet sind, die in der Stecklage hinter einen Ringflansch an der Wasserwerteileinrichtung fassen und den Brausekopf drehbar aber axial festliegend an der Wasserzuführung halten.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 10 angegeben.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die vorgeschlagene Schnappaufhängung des Brausekopfes an der Brause sehr kostengünstig herstellbar und montierbar ist. Darüber hinaus kann eine zentrale Befestigungsschraube entfallen und der hierfür benötigte Platz für weitere Wasseraustrittsöffnungen am Brausekopf genutzt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können der Ringflansch und die Rastnasen mit Gleitflächen versehen werden, die mit einer um 1° bis 15° geneigten Hinterschneidung angeordnet sind, so dass nach der Herstellung der Schnappverbindung bzw. des Einrastens der Rastnasen hinter dem Ringflansch die Schnappaufhängung des Brausekopfes nahezu unlösbar ist.
  • Um eine leichte und verschleißarme Drehung des Brausekopfes zu gewährleisten, können zweckmäßig die Gleitflächen der Rastnasen an den Seiten Schrägflächen aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist auch die Wasserzuführung mit federnden Nasen am Gehäuse der Brause gehalten, wodurch eine kostengünstige und sichere Halterung der Wasserzuführung im Gehäuse der Brause ermöglicht wird. Zweckmaßig werden hierbei die Nasen an Federarmen ausgebildet, die einstückig mit der Wasserzuführung ausgebildet sind, wobei in der Stecklage die Nasen hinter Vorsprüngen am Gehäuse der Brause einschnappen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann an der Wasserzuführung ein zentraler Zapfen ausgebildet werden, der in der Stecklage als Axialanschlag gedichtet in einen den Ringflansch tragenden Rohrstutzen eingeführt ist und darüber hinaus ein Radiallager für den Brausekopf bildet. In dem Zapfen können zweckmäßig ein oder mehrere parallel zur Mittlachse des Zapfens angeordnete Wasserauslasskanäle mit stirnseitig wirkenden Dichtmitteln ausgebildet sein, die mit Einlassöffnungen an der Wasserverteileinrichtung in Überdeckung bringbar sind. Stromaufwärts münden die Auslasskanäle vorteilhaft in einem senkrecht zur Mittelachse ausgebildeten Wasserführungskanal, der radial aus der Wasserzuführung heraustreten kann. Am Austrittsbereich des Wasserführungskanals kann zweckmäßig ein Anschluss ausgebildet werden für eine Wasserzuführungsleitung.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigt in der Zeichnung
  • 1 eine zum Teil dargestellte Brause im Längsschnitt;
  • 2 einen Teil II der in 1 gezeigten Brause in vergrößerter Darstellung;
  • 3 die in 1 gezeigte Wasserzuführung in vergrößerter Darstellung in der Schnittebene III der 4;
  • 4 die in 3 gezeigte Wasserzuführung in Ansicht von oben;
  • 5 einen Ausschnitt V der in 3 gezeigten Wasserzuführung in vergrößerter Darstellung;
  • 6 einen Teil der in 4 gezeigten Wasserzuführung in der Schnittebene VI in vergrößerter Darstellung;
  • 7 die in 1 gezeigte Wasserverteileinrichtung in der Schnittebene VII der 8;
  • 8 die in 7 gezeigte Wasserverteileinrichtung in Ansicht von oben;
  • 9 einen Teil IX der in 7 gezeigten Wasserverteileinrichtung in vergrößerter Darstellung;
  • 10 die in 8 gezeigte Wasserverteileinrichtung in Perspektivansicht.
  • In der Zeichnung ist eine zum Teil dargestellte Handbrause dargestellt.
  • In einem zum Teil dargestellten Gehäuse 1 ist eine Wasserzuführung 2 angeordnet, an der einerseits ein Brausekopf 3 mit einer Wasserverteileinrichtung 35 und andererseits eine Wasserzuführungsleitung 4 angeordnet ist.
  • Die Wasserzuführung 2 hat auf einer Mittelachse 20 einen zylindrischen Zapfen 23, dessen Stirnseite einen Axialanschlag für die Wasserverteileinrichtung 35 bildet. Parallel zur Mittelachse 20 sind in dem Zapfen 23 diametral gegenüberliegend zwei Wasserauslasskanäle 230, 231 ausgebildet. Am stromabwärts gelegenen Endbereich ist in jedem der beiden Wasserauslasskanäle 230, 231 jeweils ein Dichtring 234, der von einer Schraubenfeder 233 gegen eine Stirnfläche der Wasserverteileinrichtung 35 gedrückt wird, so dass ein gedichteter Übergang von der Wasserzuführung 2 zur Wasserverteileinrichtung 35 gewährleistet ist. Die beiden Wasserauslasskanäle 230, 231 sind mit einem senkrecht zur Mittelachse 20 ausgebildeten Wasserführungskanal 24 verbunden, der an einer Seite aus der Wasserzuführung 2 heraustritt und mit einem Anschluss 240 für die Wasserzuführungsleitung 4 versehen ist, wie es insbesondere aus 3 der Zeichnung zu entnehmen ist.
  • Konzentrisch zum Zapfen 23 sind zunächst ringförmig angeordnete federnde Zungen 21 mit Rastnasen 210 an der Wasserzuführung 2 ausgebildet. Außerdem sind am äußeren Rand federnde Nasen 22 ausgebildet, die über Federarme 220 ebenfalls mit der Wasserzuführung 2 verbunden sind.
  • Die Rastnasen 210 weisen dabei jeweils eine Gleitfläche 211 auf, die in Richtung auf die Zunge 21 jeweils eine Hinterschneidung mit einem Winkel 2110 von etwa 8° aufweisen. Die Gleitfläche 211 geht dabei an den beiden Seiten jeweils in eine Schrägfläche 212 über, wie es insbesondere aus 5 und 6 der Zeichnung zu entnehmen ist. Die Wasserzuführung 2 ist dabei einstückig aus Kunststoff im Spritzgießverfahren hergestellt.
  • Der Brausekopf 3 besteht aus der Wasserverteileinrichtung 35 und einer Brausestrahlerzeugungseinrichtung 31, die miteinander verbunder sind. An der Brause strahlerzeugungseinrichtung 31 sind Brausestrahldüsen 310, 311, 312 vorgesehen. Die Brausestrahldüsen 312 sind zur Abgabe von Normalbrausestrahlen, die Brausestrahldüsen 311 sind zur Abgabe von pulsierenden Brausestrahlen und die Brausestrahldüsen 310 sind zur Abgabe von Massagebrausestrahlen vorgesehen.
  • An der Wasserverteileinrichtung 35 ist an der einen Stirnseite konzentrisch zur Mittelachse 20 ein Rohrstutzen 352 angeformt. Am äußeren Endbereich des Rohrstutzens 352 ist ein radial nach außen vorstehender Ringflansch 350 mit einer Gleitfläche 351 ausgebildet, wie es insbesondere aus 1 und 9 der Zeichnung zu entnehmen ist. Die ringförmige Gleitfläche 351 ist dabei konisch ausgebildet und weist eine in Richtung auf den Rohrstutzen 352 sich erstreckende Hinterschneidung mit einem Winkel 3510 von etwa 8° auf.
  • Die Brause kann in folgender Weise zusammenmontiert werden:
    Zunächst wird in das Gehäuse 1 die Wasserzuführung 2, komplettiert mit einem Dichtring 241 am Anschluss 240, in die Öffnung für den Brausekopf eingebracht. Hierbei sind in dem Gehäuse 1 Anschläge 10 ausgebildet, die ein Einbringen der Wasserzuführung 2 in der erforderlichen Drehstellung gestatten. Beim Einschiebevorgang gelangen die federnden Nasen 22 jeweils mit einer Schrägfläche 221 an den Anschlägen 10 zur Anlage und werden hierbei radial federnd ausgelenkt, bis sie in der Stecklage hinter dem jeweiligen Anschlag 10 zu rückfedern und die Wasserzuführung 2 in dem Gehäuse 1 in der Stecklage sichern.
  • Danach wird auf einem am vorstehenden Endbereich ausgebildeten, im Durchmesser verringerten Ansatz 232 ein Dichtring 25 aufgeschoben und die Dichtungen 234 mit den Schraubenfedern 233 eingebracht. Sodann kann der aus der Brausestrahlerzeugungseinrichtung 31 und der Wasserverteileinrichtung 35 gebildete Brausekopf 3 auf der Mittelachse 20 in das Gehäuse 1 eingebracht werden. Beim Einschieben des Brausekopfes 3 gelangt zunächst der Dichtring 25 an dar inneren Wandung des Rohrstutzens 352 dichtend zum Anlage. Im Anschluss daran gelangen die Rastnasen 220 an der Stirnseite des Ringflansches 350 zur Anlage. Hierbei ist an der der Gleitfläche 211 gegenüberliegenden Seite jeweils eine Schrägfläche 213 ausgebildet, so dass beim axialen Einschieben die Rastnasen 210 radial federnd nach außen ausgelenkt werden. Sobald der Zapfen 23 an der Stirnseite der Wasserverteileinrichtung 35 anliegt, federn die Rastnasen 210 hinter die Gleitfläche 351 und sichern hiermit die axiale Stecklage des Brauskopfes 3 zur Wasserzuführung 2. Da die Gleitflächen 211, 351 mit einer Hinterschneidung geneigt angeordnet sind, wird erreicht, dass die Rastnasen 210 in der Rastposition gesichert gehalten werden. Die Verbindung ist dadurch nahezu unlösbar. Die Gleitflächen 211 liegen dabei satt an der Gleitfläche 351 des Ringflansches 350 an und weisen an den beiden Seiten Schrägflächen 212 auf, was insbesondere aus 6 der Zeichnung zu entnehmen ist, so dass ein reibungs- und verschleißarmes Gleiten gewährleistet ist. Abschließend wird seitlich in das Gehäuse 1 die Wasserzuführungsleitung 4 eingeschoben und auf den Anschluss 240 aufgebracht.
  • Die somit komplettierte Handbrause kann danach an eine Brauseschlauchleitung angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Hierbei kann der Brausekopf 3 um die Mittelachse 20 relativ zum Gehäuse 1 gedreht werden, so dass das zufließende Brausewasser wahlweise über die Wasserverteileinrichtung 35, den verschiedenen Brausestrahldüsen 310, 311, 312 zugeführt werden kann.
  • Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft eine Handbrause. Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Brause auch als Stationärbrause ausgebildet sein.

Claims (10)

  1. Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brauskopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteileinrichtung verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit dem Brausewasser beaufschlagbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wasserzuführung (2) konzentrisch zur Mittelachse (20) federnde Zungen (21) mit Rastnasen (210) ausgebildet sind, die in der Stecklage hinter einen Ringflansch (350) an der Wasserverteileinrichtung (35) fassen und den Brausekopf (3) drehbar aber axial festliegend an der Wasserzuführung (2) halten.
  2. Brause nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringflansch (350) und die Rastnasen (210) jeweils Gleitflächen (211, 351) aufweisen, die mit einer Hinterschneidung geneigt angeordnet sind, so dass die Rastnasen (210) in der Rastposition gesichert werden.
  3. Brause nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitflächen (251, 351) zur Ebene des Brausekopfes (3) mit einen Winkel (2110) von 1° bis 15° geneigt ausgebildet sind.
  4. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnasen (210) jeweils im Bereich ihrer Gleitfläche (211) an den Seiten Schrägflächen (212) aufweisen, so dass ein leichtgängiges, verschleißarmes Gleiten an der Gleitfläche (351) des Ringflansches (350) gewährleistet ist.
  5. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserzuführung (2) von federnden Nasen (22) am Gehäuse (1) der Brause gehalten ist.
  6. Brause nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nasen (22) an Federarmen (220) angeformt sind, die mit der Wasserzuführung (2) einstückig ausgebildet sind.
  7. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserzuführung (2) mit einem auf der Mittelachse (20) angeordneten Zapfen 23) gedichtet in einen den Ringflansch (350) tragenden Rohrstutzen (352) der Wasserverteileinrichtung (35) einfasst, wobei die Stirnseite des Zapfens (23) einen Axialanschlag für die Wasserverteilvorrichtung bildet.
  8. Brause nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur Mittelachse (20) wenigstens ein Wasserauslasskanal (230, 231) in dem Zapfen 23 ausgebildet ist.
  9. Brause nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Wasserauslasskanal (230, 231) mit einem etwa senkrecht zur Mittelachse (20) ausgebildeten Wasserführungskanal (24) verbunden ist.
  10. Brause nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserführungskanal (24) seitlich aus der Wasserzuführung (2) herausgeführt ist und einen Anschluss (240) für eine Wasserzuführungsleitung (4) aufweist.
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