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DE102005002424A1 - Brause - Google Patents

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DE102005002424A1
DE102005002424A1 DE200510002424 DE102005002424A DE102005002424A1 DE 102005002424 A1 DE102005002424 A1 DE 102005002424A1 DE 200510002424 DE200510002424 DE 200510002424 DE 102005002424 A DE102005002424 A DE 102005002424A DE 102005002424 A1 DE102005002424 A1 DE 102005002424A1
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Bernd Bischoff
Willi Ruder
Jürgen Walter
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Grohe AG
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Grohe AG
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    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B1/00Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means
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    • B05B1/16Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means with multiple outlet openings; with strainers in or outside the outlet opening having selectively- effective outlets
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Abstract

Bei einer Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brausekopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteilscheibe verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit Brausewasser beaufschlagbar sind, wobei wenigstens eine feststehende, parallel zur Mittelachse angeordnete Zuflussöffnung in dem Gehäuse vorgesehen ist, die wahlweise mit Öffnungen in der Wasserverteilscheibe in Überdeckung bringbar ist, ist vorgeschlagen, dass die Wasserverteilscheibe als eine mit einem Deckel verschlossene Wasserverteilplatte ausgebildet ist, wobei in dem Deckel die Öffnungen ausgebildet sind, die jeweils über von Trennwänden begrenzten Verteilräumen mit wenigstens einer Austrittsöffnung mit separaten Wasserkammern der verschiedenen Strahlerzeugungssysteme verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brausekopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteilscheibe verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit Brausewasser beaufschlagbar sind, wobei wenigstens eine feststehende, parallel zur Mittelachse angeordnete Zuflussöffnung in dem Gehäuse vorgesehen ist, die wahlweise mit Öffnungen in der Wasserverteilscheibe in Überdeckung bringbar ist.
  • Eine Brause dieser Art ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 41 16 929 A1 bekannt. Die Wasserverteilscheibe ist bei dieser Ausbildung auf einem zentralen Zapfen drehbar gelagert. Sie erfordert daher relativ große Abmessungen. Außerdem ist zur Axialsiche rung der Wasserverteilscheibe auf dem Zentralzapfen eine Schraube erforderlich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Brause mit einer verbesserten Wasserverteilscheibe zu schaffen, die in ihren Abmessungen verkleinert und kostengünstig herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Brause nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die Wasserverteilscheibe als eine mit einem Deckel verschlossene Wasserverteilplatte ausgebildet ist, wobei in dem Deckel die Öffnungen ausgebildet sind, die jeweils über von Trennwänden begrenzten Verteilräumen mit wenigstens einer Austrittsöffnung mit separaten Wasserkammern der verschiedenen Strahlerzeugungssysteme verbunden sind.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 14 angegeben.
  • Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird insbesondere erreicht, dass die Wasserverteilscheibe sehr kompakt ausgebildet werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Deckel vorteilhaft durch ein Verschweißen mit der Wasserverteilplatte unlösbar verbunden werden. Hierbei kann zweckmäßig der Deckel und die Wasserverteilplatte aus Kunststoff hergestellt und vorzugsweise durch Reibschweißen unlösbar miteinander verbunden werden. Um beispielsweise störende Schweißwulste hierbei auf zufangen, können zweckmäßig die Trennwände einstückig mit dem Deckel ausgebildet werden, wobei in der Wasserverteilplatte für die Aufnahme der Trennwände entsprechende Einsenkungen vorgesehen werden können. Darüber hinaus können vorteilhaft am Deckel Passstifte ausgebildet werden, die beim Zusammenfügen in entsprechende Öffnungen der Wasserverteilplatte einfassen und somit die erforderliche Position des Deckels zur Wasserverteilplatte beim Verschweißen gewährleisten.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist an der zu der Wasserverteilplatte abgekehrten Stirnseite des Deckels konzentrisch zur Mittelachse ein zylindrischer Rohrstutzen angeformt, in den gedichtet ein Zapfen der Wasserzuflusseinrichtung einfasst und mit dem die Wasserverteilscheibe axial festliegend aber drehbar gehalten ist, wobei in dem vom Rohrstutzen umschlossenen Bereich auf einem Lochkreis mit Abstand zueinander angeordnete Öffnungen vorgesehen sind, die mit Verteilräumen in der Wasserverteilscheibe verbunden sind. Der Brausewasserzufluss kann dabei in bekannter Weise über eine oder mehrere im Zapfen der Wasserzuflusseinrichtung ausgebildete Zuflusskanäle erfolgen, wobei vorteilhaft jeweils mit einer ringförmigen Formdichtung in den Zuflusskanälen, die von einer Schraubenfeder axial gegen den Deckel gedrückt wird, eine nach außen gedichtete Verbindung zwischen Deckel und Zapfen erzielt werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können in der Wasserverteilscheibe zwei oder mehrere, vorzugsweise drei, Verteilräume ausgebildet sein. Hierbei kann zweckmäßig ein zentraler Verteilraum mit einer zentralen Austrittsöffnung vorgesehen sein, während die beiden anderen Verteilräume auf beabstandeten Lochkreisen eine oder mehrere Austrittsöffnungen aufweisen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann zweckmäßig auf dem Deckel außerhalb des Rohrstutzens wenigstens ein Anschlag zur Drehbegrenzung angeformt werden. Darüber hinaus können zweckmäßig an der Wasserverteilplatte an der stromabwärts gelegenen Stirnseite ringförmige Vorsprünge ausgebildet werden, die jeweils in entsprechende Wasserkammern einer stromabwärts angelagerten Brausestrahlerzeugungsvorrichtung gedichtet einfassen. Hierbei können vorteilhaft am Außenmantel der Wasserverteilplatte Federbügel und Rastnasen angeformt werden, die in der Stecklage die Brausestrahlerzeugungsvorrichtung axial festliegend und drehfest mit der Wasserverteilscheibe verbinden.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann oder können vorteilhaft die zentral auf der Mittelachse angeordnete Austrittsöffnung mit der Wasserkammer einer Erzeugungseinrichtung für Massagebrausestrahlen, eine oder mehrere auf dem nächst gelegenen Lochkreis angeordnete Austrittsöffnung oder Austrittsöffnungen mit der Wasserkammer einer Erzeugungseinrichtung für pulsierende Brausestrahlen und die Austrittsöffnungen auf dem äußeren Lochkreis mit der Wasserkammer einer Erzeugungseinrichtung für Normalbrausestrahlen verbunden sein.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigt in der Zeichnung
  • 1 eine zum Teil dargestellte Handbrause im Längsschnitt;
  • 2 einen Teil der in 1 gezeigten Handbrause in der Schnittebene II;
  • 3 einen Teil III der in 1 gezeigten Handbrause in vergrößerter Darstellung;
  • 4 einen Teil der in 1 gezeigten Handbrause in der Schnittebene IV;
  • 5 die in 1 gezeigte Wasserverteilscheibe in der Schnittebene V der 7;
  • 6 die in 5 gezeigte Wasserverteilscheibe in Ansicht von unten;
  • 7 die in 5 gezeigte Wasserverteilscheibe in Ansicht von oben;
  • 8 den in 5 dargestellten Deckel in der Schnittebene VIII der 10;
  • 9 den in 8 dargestellten Deckel von unten;
  • 10 den in 8 dargestellten Deckel in Ansicht von oben;
  • 11 die in 5 gezeigte Wasserverteilplatte in der Schnittebene XI der 13;
  • 12 die in 11 dargestellte Wasserverteilplatte in Ansicht von unten;
  • 13 die in 11 dargestellte Wasserverteilplatte in Ansicht von oben;
  • 14 die in 1 dargestellte Strahlerzeugungsvorrichtung in der Schnittebene XIV der 15;
  • 15 die in 14 dargestellte Brausestrahlerzeugungsvorrichtung in Ansicht von oben.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Handbrause weist ein Gehäuse 1 auf. An dem Gehäuse 1 ist ein zum Teil dargestellter Handgriff 100 ausgebildet, in dem eine Wasserzuführungsleitung 101 – ebenfalls nur zum Teil dargestellt – angeordnet ist. In dem Gehäuse 1 ist eine Wasserzuführung 11 angeordnet, die über einen Kanal 110 mit der Wasserzuführungsleitung 101 verbunden ist. Senkrecht zum Kanal 110 ist ein zylindrischer Zapfen 10 ausgebildet, in dem zwei parallel zur Mittelachse 20 diametral gegenüberliegende Zuflussöffnungen oder Auslasskanäle 111, 112 angeordnet sind.
  • An dem Zapfen 10 der Wasserzuführung 11 ist ein Brausekopf 2 angeschlossen.
  • Der Brausekopf 2 besteht aus einer Wasserverteilscheibe 3 und einer Braustrahlerzeugungsvorrichtung 4.
  • Die Wasserverteilscheibe 3 ist dabei mit einem zylindrischen Rohrstutzen 314 auf dem Zapfen 10 aufgeschoben, wobei in der Stecklage eine Abdichtung mit einem Dichtring 113 zwischen der Außenwandung des Zapfens 10 und der Innenwandung des Rohrstutzens 314 erfolgt. In den beiden Auslasskanälen 111, 112 ist jeweils in bekannter Weise eine ringförmige Formdichtung 115 angeordnet, die jeweils von einer Schraubenfeder 116 axial in Richtung auf den Brausekopf 2 gedrückt ist.
  • Zur Axialsicherung des Brausekopfes 2 in der Stecklage ist an dem vorstehenden Endbereich des Rohrstutzens 314 ein radial nach außen vorstehender Ringflansch 3140 angeformt, der in der Stecklage von federnden Rastzungen 117 der Wasserzuführung 11 hintergriffen wird, so dass der Brausekopf 2 axial festliegend aber drehbar an der Wasserzuführung gehalten ist.
  • Die Wasserverteilscheibe, wie sie insbesondere aus 1 und 5 bis 7 der Zeichnung zu entnehmen ist, wird von einer Wasserverteilplatte 30 und einem Deckel 31 gebildet.
  • Der Deckel 31, wie er insbesondere aus 5 und 7 bis 10 der Zeichnung zu entnehmen ist, weist an der äußeren Seite konzentrisch zur Mittelachse 20 den Rohrstutzen 314 mit dem Ringflansch 3140 auf. In dem von dem Rohrstutzen 314 umschlossenen Bereich sind auf einem konzentrischen Lochkreis, dessen Durchmesser dem Abstand der beiden Auslasskanäle 111, 112 entspricht, Öffnungen 310, 311, 312 mit kreisförmigem Querschnitt und Abstand zueinander angeordnet. Die beiden Öffnungen 310 sind dabei diametral gegenüberliegend entsprechend der Anordnung der Auslasskanäle 111, 112 angeordnet. Die beiden Öffnungen 311 und 340 befinden sich dagegen in einer Hälfte der vom Rohrstutzen 314 umschlossenen Kreisfläche zu beiden Seiten einer Öffnung 310. Hierdurch wird erreicht, dass in einer Drehstellung des Brausekopfes 2 die beiden Auslasskanäle 111, 112 mit den beiden Öffnungen 310 in Überdeckung bringbar ist, während die Öffnungen 311 und 312 lediglich mit einem der beiden Auslasskanäle 111, 112 in Überdeckung bringbar sind. Mit Hilfe der paarweisen Anordnung der Öffnungen 310 kann somit in einer bestimmten Drehstellung des Brausekopfes 2 eine besonders große Brausewassermenge pro Zeiteinheit in den Brausekopf 2 eingeführt werden. Selbstverständlich kann aber auch die Wasserzuführung 11 mit dem Zapfen 10 so ausgebildet sein, dass lediglich ein Auslasskanal vorgesehen ist, wobei dann die Öffnung 310 ebenfalls lediglich nur einmal im Deckel 31 auszubilden ist.
  • An der Innenseite des Deckels 31 sind senkrecht vorstehende Trennwände 313 ausgebildet, die einen zentralen Verteilraum 32, einen etwa halbkreisförmigen Verteilraum 33 und einen kreisringförmigen, Ausbuchtungen 342 aufweisenden Verteilraum 34 umschließen, wobei die beiden Öffnungen 310 mit dem äußeren ringförmigen Verteilraum 34 verbunden sind, während die Öffnung 311 mit dem Verteilraum 33 und die Öffnung 312 mit dem Verteilraum 32 verbunden ist, wie es insbesondere aus 9 der Zeichnung zu entnehmen ist. Die Trennwände 313 weisen eine Vorkraglänge 3130 auf, die etwa dem 1,5-fachen bis 3-fachen der Dicke 3100 des Deckels 31 entspricht. Außerdem sind auf einem Lochkreis 341 senkrecht vorstehende Passstifte 316, 3160 ausgebildet, die für ein passgenaues Zusammenfügen mit der Wasserverteilplatte 30 benötigt werden. Der Deckel 31 ist dabei einteilig aus Kunststoff im Spritzgießverfahren hergestellt, wobei am Außenbereich Anschläge 315 mit eingeformt sind.
  • Die Wasserverteilplatte 30 ist ebenfalls aus Kunststoff hergestellt und weist an der dem Deckel 31 zugekehrten Seite Einsenkungen 301 für die Anlage der Trennwände 313 des Deckels auf. Außerdem ist in dem zentralen Verteilraum 32 eine im Querschnitt kreisförmige Austrittsöffnung 320, im Verteilraum 33 eine, auf einem Lochkreis 331 als Langloch ausgebildete Austrittsöffnung 330 und am Außenbereich im Verteilraum 34 sind auf einem Lochkreis 341 acht als Langlöcher ausgebildete Austrittsöffnungen 340 ausgebildet. Die Austrittsöffnungen 340 sind dabei so platziert, dass die Passstifte 316 für eine grobe Passführung jeweils in einen Seitenbereich der Austrittsöffnungen 340 einfassen. Zur Feinanpassung sind außerdem drei mit Abstand zueinander angeordnete Passbohrungen 306 in der Wasserverteilplatte 30 vorgesehen, in die die Passstifte 3160 des Deckels 31 in der Stecklage einfassen. Der Deckel 31 kann mit Hilfe der Passstifte 316, 3160 passgenau auf die Wasserverteilplatte 30 aufgesetzt und anschließend durch Reibschweißung unlösbar und dicht im Bereich der Trennwände 313 und der Einsenkungen 301 mit der Wasserverteilplatte 30 verbunden werden.
  • Am Außenmantel der Wasserverteilplatte 30 sind außerdem fünf Federbügel 304 mit jeweils einer Rastnase 3040 angeformt. Die Rastnasen 3040 sind zur axialen Halterung der Brausestrahlerzeugungsvorrichtung 4 an der Wasserverteilscheibe 3 vorgesehen. Außerdem ist ein weiterer Bügel 305 am Außenmantel angeformt, der zur drehfesten Halterung der Brausstrahlerzeugungsvorrichtung 4 an der Wasserverteilscheibe 3 dient.
  • Die Brausestrahlerzeugungsvorrichtung 4 weist eine zentrale Wasserkammer 40 auf, an der stromabwärts Strahldüsen 401 anschließen, die zur Abgabe von Massagebrausestrahlen dienen.
  • Konzentrisch zur Wasserkammer 40 ist eine ringförmig Wasserkammer 41 ausgebildet, die mit einer Umlaufkammer 411 für eine Kugel 412 verbunden ist. Durch das zuströmende Brausewasser wird die Kugel in bekannter Weise in eine Umlaufbewegung gebracht, wodurch sie die am stromabwärts gelegenen Endbereich ausgebildeten Strahldüsen 413 nacheinander für einen gewissen Zeitraum abdeckt, so dass von den Strahldüsen 413 pulsierende Brausestrahlen abgegeben werden können.
  • Am stromabwärts gelegenen Bereich der ringförmigen Wasserkammer 42 sind auf drei konzentrisch angeordneten Lochkreisen Strahldüsen 414 angeordnet, von denen eine Vielzahl von weichen bzw. normalen Brausestrahlen erzeugt werden können.
  • An den Innenwandungen der Wasserkammer 40 und der ringförmigen Wasserkammer 42 sind Dichtungen 45 aus Elastomer vorgesehen, die bein Zusammenfügen mit der Wasserverteilscheibe 3 dichtend an den Seitenwandungen der ringförmigen Vorsprünge 302, 303 der Wasserverteilplatte 30 zur Anlage gelangen, so dass die einzelnen Wasserkammern 40, 41, 42 gedichtet mit jeweils einem Verteilraum 32, 33, 34 verbunden sind. Zur Axialsicherung in der Stecklage sind an der Brausstrahlerzeugungsvorrichtung 4 entsprechende Vorsprünge 43 ausgebildet, die in der Stecklage hinter die Rastnasen 3040 fassen und damit die axiale Sicherung in der Stecklage bewerkstelligen. Außerdem ist in der Brausstrahlerzeugungsvorrichtung 4 eine Drehsicherung 44 in Form von Vorsprüngen ausgebildet, die in der Stecklage den an der Außenwandung der Wasserverteilplatte 30 angeformten Bügel 305 aufnehmen.
  • Die Brausestrahlerzeugungsvorrichtung 4 ist somit axial festliegend und drehfest mit der Wasserverteilscheibe 3 zu dem Brausekopf 2 verbunden.
  • In dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine mobile Handbrause dargestellt. Selbstverständlich kann die Erfindung auch in einer Stationärbrause verwirklicht werden.

Claims (14)

  1. Brause für Dusch- und Badeeinrichtungen mit einem Gehäuse und einer Wasserzuführung, an der ein um eine Mittelachse drehbarer Brausekopf angeschlossen ist, derart, dass in Abhängigkeit von der Drehstellung des Brausekopfes über eine Wasserverteilscheibe verschiedene Systeme zur Erzeugung von unterschiedlichen Brausestrahlen wahlweise mit Brausewasser beaufschlagbar sind, wobei wenigstens eine feststehende, parallel zur Mittelachse angeordnete Zuflussöffnung in dem Gehäuse vorgesehen ist, die wahlweise mit Öffnungen in der Wasserverteilscheibe in Überdeckung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserverteilscheibe (3) als eine mit einem Deckel (31) verschlossene Wasserverteilplatte (30) ausgebildet ist, wobei in dem Deckel (31) die Öffnungen (310, 311, 312) ausgebildet sind, die jeweils über von Trennwänden (313) begrenzten Verteilräu men (32, 33, 34) mit wenigstens einer Austrittsöffnung (320, 330, 340) mit separaten Wasserkammern (40, 41, 42) der verschiedenen Strahlerzeugungssysteme verbunden sind.
  2. Brause nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (31) mit der Wasserverteilplatte (30) unlösbar verbunden ist.
  3. Brause nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckel (31) die Trennwände (313) ausgebildet sind und in Einsenkungen (301) in der Wasserverteilplatte (30) einfassen.
  4. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (31) und die Wasserverteilplatte (30) im Bereich der Trennwände (313) verschweißt sind.
  5. Brause nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (31) und die Wasserverteilplatte (30) aus Kunststoff hergestellt und miteinander reibverschweißt sind.
  6. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel (31) Passstifte (316, 3160) angeformt sind, die in der Stecklage in entsprechende Öffnungen in der Wasserverteilplatte (30) einfassen, so dass beim Verbindungsvorgang die erforderliche Position des Deckels (31) zur Wasserverteilplatte (30) gewährleistet ist.
  7. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zentraler Verteilraum (32), ein etwa halbkreisringförmiger Verteilraum (33) und ein ringförmiger Verteilraum (34) mit Ausbuchtungen (342) vorgesehen ist.
  8. Brause nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verteilraum (32) eine auf der Mittelachse (20) angeordnete Austrittsöffnung (320) vorgesehen ist, während in den anderen Verteilräumen (33, 34) auf zueinander beabstandeten Lochkreisen (331, 341) eine Austrittsöffnung oder mehrere Austrittsöffnungen (330, 340) in Form von einem Langloch oder mehreren Langlöchern vorgesehen ist oder sind.
  9. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckel (31) an der von den Trennwänden (313) abgekehrten Seite ein zylindrischer Rohrstutzen (314) angeformt ist, mit dem die Wasserverteilscheibe (3) auf einem Zapfen (10) der Wasserzuführung (11) axial festliegend und gedichtet aber drehbar gehalten ist.
  10. Brause nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Deckel (31) außerhalb des Rohrstutzens (314) wenigstens ein Anschlag (315) für die Drehbegrenzung der Wasserverteilscheibe (3) angeformt ist.
  11. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der von den Einsenkungen (301) abgekehrten Seite der Wasserverteilplatte (30) ringförmige Vorsprünge (302, 303) ausgebildet sind, wobei in der Stecklage der Vorsprung (303) in einer Wasserkammer (42) für die Erzeugung von Normalbrausestrahlen und der Vorsprung (302) in eine Wasserkammer (40) für die Erzeugung von Massagebrausestrahlen gedichtet einfasst, so dass alle Wasserkammern (40, 41, 42) für die Erzeugung von Normalbrausestrahlen, pulsierenden Brausestrahlen und Massagebrausestrahlen nach außen und gegeneinander abgedichtet sind.
  12. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenmantel der Wasserverteilplatte (30) Federbügel (304) mit Rastnasen (3040) vorgesehen sind, die in der Stecklage hinter Vorsprünge (43) in einer Brausestrahlerzeugungsvorrichtung (4) fassen und somit die Brausestrahlerzeugungsvorrichtung (4) an der Wasserverteilscheibe (3) haltert.
  13. Brause nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wasserverteilplatte 30 am Außenmantel ein weiterer Bügel (305) angeformt ist, der in der Stecklage in einer entsprechenden Aufnahme in der Brausestrahlerzeugungsvorrichtung (4) einfasst und eine drehfeste Verbindung zwischen der Wasserverteilscheibe (3) und der Brausestrahlerzeugungsvorrichtung (4) schafft.
  14. Brause nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwände (313) eine Vorkraglänge (3130) von etwa der 1,5-fachen bis 3-fachen Dicke (3100) des Deckels (31) haben.
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