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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für einen Schaftmeißel in einer
Meißelaufnahme
eines Meißelhalters,
wobei der Schaftmeißel einen
Meißelkopf
und einen Meißelschaft
aufweist, wobei der Meißelschaft
einen Fixierabschnitt mit Funktionsfläche aufweist, die mit einer
dazu korrespondierenden Gegenfläche
eines Sicherungsringes in Wirkverbindung steht, wobei die Gegenfläche die Funktionsfläche zumindest
teilweise umgreift, wobei der Fixierabschnitt am Meißelschaft,
die Meißelhalterung
und der Sicherungsring so ausgebildet sind, dass eine durch den
Fixierabschnitt begrenzte Relativbewegung des Sicherungsringes gegenüber dem Schaftmeißel zwischen
einer ersten Arbeitsteilung des Schaftmeißels, bei der sich der Sicherungsring
in einer vorderen, meißelspitzenseitigen
Position des Fixierabschnittes und einer zweiten Arbeitsstellung, bei
der sich der Sicherungsring in einer hinteren Position des Fixierabschnittes
befindet, gegeben ist.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Demontagewerkzeug zur Demontage
eines mit einer Befestigungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10
in einer Meißelaufnahme
eines Meißelhalters
gehaltenen Schaftmeißels
mit Meißelschaft,
wobei der Schaftmeißel
mittels eines Sicherungsringes in der Meißelaufnahme gehalten ist und
wobei das Demontagewerkzeug mit einem Entriegelungsstück, dessen Außendurchmesser
kleiner als der Innendurchmesser der Meißelaufnahme ist, an den Sicherungsring ansetzbar
und der Sicherungsring für
die Demontage des Schaftmeißels
aus der Meißelaufnahme
mit dem Entriegelungsstück
bei Kraftbeaufschlagung in eine Entriegelungsposition bewegbar ist.
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Aus
verschiedenen Schriften sind Meißelanordnungen, z.B. für Schrämwerkzeuge,
welche beispielsweise im Straßenbau
zum Entfernen von Asphaltdecken eingesetzt werden, bekannt. Dabei
ist ein Schaftmeißel
in der Aufnahmebohrung des Meißelhalters
mittels eines elastischen Sicherungsringes aus Kunststoff, Gummi
oder dergleichen gehalten, der in einer Nut des Meißelschaftes
sitzt und in eine Ringnut der Aufnahmebohrung einfasst oder eine Schulter
der Aufnahmebohrung hinterfasst.
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Eine
derartige Sicherung ist beispielsweise in der
DE 1533665 A1 beschrieben.
Die Sicherung des Schaftmeißels
erfolgt hier durch den Formschluss zwischen dem Sicherungsring und
der von ihm hinterfassten Fläche
der Aufnahmebohrung. Dabei ist es erforderlich, dass die Ringnut
bzw. die Ringschulter an der zylindrischen Aufnahmebohrung sehr genau
der Lage des Sicherungsringes an dem Meißelschaftes angepasst sind.
Nur so ist eine zuverlässige
Formschlussverbindung und damit ein definierter Halt gewährleistet.
Nachteilig ist dabei aber, dass bei Verformung oder infolge Verschmutzungen
des Meißelhalters
eine zuverlässige
Formschlussverbindung nicht immer gewährleistet ist. Im Hinblick
auf eine gleichmäßige Meißelabnutzung
ist zudem erforderlich, dass eine leichte Drehbarkeit des Meißels gegeben
sein muss. Dies ist aber aufgrund des Reibungsschlusses am Sicherungsring
nicht möglich.
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Aus
der
DE 2630276 A1 ist
eine Meißelanordnung
für ein
Schrämwerkzeug
bekannt, bei dem der Sicherungsring, der den Schaftmeißel gegen eine
axiale Verschiebung in der Aufnahmebohrung sichern soll, an einem
an der Einziehung des Meißelschaftes
drehbar angeordneten zusätzlichen
Lagering angeordnet ist. Diese Anordnung gewährleistet zumindest eine freie
Drehbarkeit des Meißels
in der Aufnahmebohrung. Nachteilig ist, dass zusätzliche Teile bei der Montage
benötigt
werden. Auch hier ist eine Verformung des Sicherungsringes oder
infolge Verschmutzungen des Meißelhalters
eine zuverlässige
Formschlussverbindung nicht immer gewährleistet.
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Die
EP 0163590 A1 zeigt
einen Schaftmeißel,
der in der Aufnahmebohrung der Meißelhalterung durch einen Kunststoffring
gesichert ist. Kennzeichnend ist dabei, dass der Kunststoffring
in seinem Querschnitt einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweist
und der äußere Teil,
ausgebildet mit einer Rastkante in einen dazu korrespondierenden
Rastaufnahmebereich des Meißelhalters
eingreifen kann. Der Kunststoffring weist zudem Bereiche mit einer
Schlitzung auf. Nachteilig ist dabei, dass durch die Ausgestaltung
des Kunststoffringes das Hineinschieben des Meißels in die Meißelaufnahme nur
mit großem
Kraftaufwand möglich
ist.
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Aus
der
DE 33 07 895 A1 ist
eine Befestigungsanordnung für
einen Schaftmeißel
in einer Meißelaufnahme
eines Meißelhalters
der eingangs erwähnten
Art bekannt, bei dem dem axial beschränkt verstellbaren Schaftmeißel in der
Meißelaufnahme Fließmittel
zugeführt
werden. Dazu sind im Meißelhalter
zusätzliche
Verstelleinrichtungen eingebaut, die den Aufbau und Aufwand für den Schaftmeißel erhöhen und
nicht für
ein leichtes Einsetzen des Schaftmeißels in die Meißelaufnahme
und das Festhalten des Schaftmeißels in der Meißelaufnahme ohne
großen
Kraftaufwand beitragen.
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Die
DE 296 23 508 U1 zeigt
ein Demontagewerkzeug für
einen Rundschaftmeißel,
der in einem Meißelhalter
befestigt ist.
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Das
Demontagewerkzeug kann mit einem Austreibdorn durch eine bohrungsförmige Meißelaufnahme
hindurch geschoben werden, so dass er am Ende eines Meißelhalters
des Rundschaftmeißels abgestützt ist.
Mittels eines Kniehebelmechanismuses kann der Austreibdorn dann
so verstellt werden, dass er eine Austreibkraft in den Meißelschaft
einbringt.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungsanordnung der eingangs
erwähnten
Art bereitzustellen, bei der ein Schaftmeißel einerseits leicht in die
Meißelaufnahme
eingeschoben werden kann und andererseits sicher gegen das Herausrutschen
gehalten ist.
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Es
ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, ein Demontagewerkzeug zur Verfügung zu
stellen, mit dem ein solcher Schaftmeißel schnell und ohne großen Kraftaufwand
aus der Meißelaufnahme
entfernt werden kann.
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Die
die Befestigungsanordnung betreffende Aufgabe wird dadurch gelöst, dass
in einer ersten Arbeitsstellung zwischen dem Schaftmeißel und
dem Sicherungsring ein freies radiales und axiales Spiel gebildet
ist und in einer zweiten Arbeitsstellung eine Klemmung zwischen
der Funktionsfläche
und der Gegenfläche
des Sicherungsringes sowie einer Innenfläche der Meißelaufnahme des Meißelhalters und
einer Außenkontur
des Sicherungsringes gebildet ist. Mit dieser Anordnung wird eine
einfache, Kraft sparende Montage des Schaftmeißels in die Meißelaufnahme
ermöglicht,
da nur geringe Klemmkräfte beim
Einschieben des Schaftmeißels
in die Meißelaufnahme überwunden
werden müssen.
Im Betriebszustand ergibt sich über
den Klemmmechanismus in der zweiten Arbeitsstellung ein sicherer
Halt und ein Herausrutschen des Schaftmeißels aus der Meißelaufnahme
ist sicher verhindert. Zur Demontage des Schaftmeißels genügt eine
Aufhebung der Klemmung durch Verschieben des Sicherungsringes gegenüber dem
Schaftmeißel
infolge einer Krafteinwirkung auf den Sicherungsring. Damit kann
der Schaftmeißel
dann ohne größere Kraftanstrengung
aus der Meißelhalterung
geschoben werden.
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In
bevorzugter Ausführungsform
sind die Gegenfläche
des Sicherungsringes und die Funktionsfläche des Fixierabschnittes als
Konus ausgebildet, wobei der Konuswinkel der Gegenfläche an den
Konuswinkel der Funktionsfläche
des Fixierabschnitts angepasst ist. Dadurch entsteht eine Presspassung zwischen
der Gegenfläche
des Sicherungsringes und der Funktionsfläche des Fixierabschnitts, wobei sich
der Sicherungsring festklemmt.
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Der
Konuswinkel der Gegenfläche
des Sicherungsringes und der der Funktionsfläche des Fixierabschnitts bilden
in bevorzugter Ausgestaltung einen Öffnungswinkel von 10° bis 30°. Idealerweise liegt
der Öffnungswinkel
im Bereich von 15° bis
25°. Dadurch
wird einerseits erreicht, dass eine ausreichend Presspassung zwischen
Gegenfläche
des Sicherungsringes und Funktionsfläche des Fixierabschnittes sowie
der Innenfläche
der Meißelaufnahme und
der Außenkontur
des Sicherungsringes sichergestellt ist, was insbesondere aus der
resultierenden Kraft senkrecht zur Mittelachse bei kleineren Öffnungswinkeln
resultiert. Andererseits ist der Winkel groß genug, um ein Durchrutschen
des Fixierabschnittes zu verhindern.
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Wenn
der Sicherungsring zusätzlich
eine vordere Konusfläche
aufweist, deren Öffnungsmaß größer ist
als der Querschnitt des freien Endes des Meißelschaftes, kann ein einfaches
Aufsetzen des Sicherungsringes auf den Fixierabschnitts des Meißelschaftes
erfolgen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Konuswinkel der vorderen Konusfläche des
Sicherungsringes an den Winkel einer endseitigen Fase des Meißelschaftes
angepasst ist. Damit kann während
des Aufsetzens einerseits eine Zentrierung ermöglicht und andererseits eine
gleichmäßige Aufweitung
des Sicherungsringes gewährleistet
werden, so dass ungleichmäßige und
damit auch übermäßige Materialspannungen
in Teilbereichen des Sicherungsringes vermieden werden. Dabei kann
der Sicherungsring eine Außenseite
mit, parallel zur Mittelachse des Sicherungsringes angeordneten
Rillen aufweisen, die die Steifigkeit des Sicherungsringes herabsetzen
und das Aufsetzen des Sicherungsringes auf den Fixierabschnitt erleichtern.
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Unterstützt wird
der Vorgang, wenn der Sicherungsring einen Schlitz aufweist, der
insbesondere eine elastische Aufweitung ermöglicht.
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Weist
der Sicherungsring zusätzlich
eine zumindest bereichsweise zylindrische Außenfläche auf, derart, dass der Übergang
von der bereichsweisen zylindrischen Außenfläche des Sicherungsringes zur hinteren,
quer zur Meißellängsachse
verlaufenden Endfläche
jeweils durch Fasen ausgebildet ist, wird zusätzlich ein einfaches Einsetzen
des Schaftmeißels,
mit dem aufgesetzten Sicherungsringes, in die Meißelaufnahme
ermöglicht.
Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn der Meißelhalter eine Konuserweiterung
an der Vorderseite aufweist und die Fasenwinkel der Fasen des Sicherungsringes
an den Öffnungswinkel
der Konuserweiterung angepasst sind, was zusätzlich ein Verkanten bei der
Montage verhindert.
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Vorteilhaft
hinsichtlich der Montage des Schaftmeißels im Meißelhalter ist es, wenn im aufgesetzten
Zustand des Sicherungsringes auf den Fixierabschnitt des Schaftmeißels der
Außendurchmesser
der Außenfläche des
Sicherungsringes größer ist
als der Außendurchmesser
des zylindrischen Abschnitts des Meißelschaftes. Dadurch bildet
sich eine Presspassung zwischen dem Sicherungsring und der Innenfläche der
Meißelaufnahme
aus, die ein Verrutschen des Sicherungsringes verhindert.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist der Sicherungsring aus einem duktilen
Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Messing ausgebildet.
Insbesondere Spritzgießteile
aus Kunststoff können
in komplexen Geometrien kostengünstig
hergestellt werden, was die Meißelaustauschkosten
reduzieren hilft. Ein weiterer Vorteil resultiert aus den Materialeigenschaften.
Die besonders bevorzugten Materialien ermöglichen es, dass der Sicherungsring
eine gute Klemmpassung erfährt,
sobald der Schaftmeißel
eine Bewegungskomponente in Richtung Meißelkopf aufweist. Die duktilen
Eigenschaften ermöglichen
es dabei, dass die Außenfläche des
Sicherungsringes, auch bei relativ glatten Innenflächen der
Meißelaufnahme, sich
in feine Unebenheiten der Innenfläche der Meißelaufnahme verhaken.
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Der
Sicherungsring kann auch aus zwei Komponenten aufgebaut sein, wobei
der Sicherungsring einen Kern aus einem ersten Material aufweist, der
von einem weicheren, die Außenkontur
des Sicherungsringes bildenden elastischen Materials zumindest bereichsweise
umgeben ist. Dies ermöglicht eine
optimale Anpassung an die Gleitreibungseigenschaften der Innenfläche der
Meißelaufnahme.
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In
einer weiteren Ausgestaltungsform kann der Sicherungsring im Bereich
der Außenfläche Aussparungen
aufweisen, die die Außenfläche segmentieren.
In vorteilhafter Weise kann dabei die Segmentbreite der bereichsweise
zylindrischen Außenfläche des
Sicherungsringes kleiner sein als die Segmentbreite der Aussparungen.
Mit der Segmentform kann in den Zwischenraum zwischen Meißelaufnahme
und Meißelschaft
eingedrungener Schleifstaub rückseitig
abgeführt
werden und andererseits wird dadurch ein Blockieren des Meißels verhindert.
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Die
das Demontagewerkzeug betreffende Aufgabe wird dadurch gelöst, dass
das Entriegelungsstück
endseitig mit einer Aussparung versehen ist und den Fixierabschnitt
des Schaftmeißels
zumindest bereichsweise umgreift und dass die am Entriegelungsstück ausgebildete
Stirnfläche
für das
Ansetzen auf die hintere Endfläche
des Sicherungsringes und für
dessen Druckkraftbeaufschlagung vorgesehen ist.
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Durch
das Demontagewerkzeug wirkt während
der Demontage des Schaftmeißels
auf den Sicherungsring eine Kraft ein, die den Sicherungsring in
der Meißelaufnahme
in eine Entriegelungsstellung schiebt. Dadurch wird die Klemmung
zwischen Funktionsfläche
des Fixierabschnittes und der Gegenfläche des Sicherungsringes und
damit auch zwischen Innenfläche
der Meißelaufnahme
und Außenkontur des
Sicherungsringes aufgehoben. Der Schaftmeißel kann dann einfach aus der
Meißelaufnahme
demontiert werden.
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Während der
Demontage des Schaftmeißels umgreift
das Entriegelungsstück
den Fixierabschnitt des Schaftmeißels zumindest bereichsweise
und das Entriegelungsstück
stützt
sich an dem Sicherungsring ab.
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Damit
kann erreicht werden, dass bei Krafteinwirkung auf den Sicherungsring
dieser sich relativ zum Schaftmeißel in Richtung Meißelkopf
bewegt und somit die Klemmwirkung aufhebt. Eine Verhakung zwischen
der Funktionsfläche
des Fixierabschnittes und der Gegenfläche des Sicherungsringes kann
dadurch aufgehoben werden.
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In
bevorzugter Variante ist an das Entriegelungsstück ein flexibler Abschnitt
angeformt, über den
die Krafteinwirkung erfolgt. Damit lässt sich der Schaftmeißel auch
aus den, in der Regel schwer zugänglichen
Meißelhaltern
herausschieben.
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Besonders
vorteilhaft ist, wenn der flexible Abschnitt des Demontagewerkzeuges
zumindest teilweise von einer flexiblen Führung eingehüllt ist,
wobei die Länge
der flexiblen Führung
kürzer
ist als die Länge
des flexiblen Abschnittes des Demontagewerkzeuges, und sich ein
Abstützbereich
der flexiblen Führung
während
der Demontage des Schaftmeißels
auf eine hintere Endfläche
des Meißelhalters
abstützt.
Damit kann – ähnlich wie
bei einem Nagelschlaggerät – der Sicherungsring
gleichmäßig, ohne Verkantung,
relativ zum Meißelhalter
in der Meißelaufnahme
nach vorne, in Richtung Meißelkopf
bewegt werden. Weiterhin wird durch die flexible Führung ein
Verkanten des Demontagewerkzeuges verhindert, da sich nur der flexible
Abschnitt des Entriegelungsstückes
bewegt, wobei die flexible Führung am
Abstützbereich
anliegt. Dadurch wird erreicht, dass das Demontagewerkzeug immer
an der richtigen Stelle einwirkt.
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Ein
zusätzlicher
Nutzen kann während
der Demontage des Schaftmeißels
erzielt werden, wenn die Meißelaufnahme
mittels einer oder mehrerer im Bereich des Entriegelungsstückes und/oder
im Bereich des flexiblen Abschnittes angeordneter Bürsten gereinigt
wird.
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Ein
Austausch eines Schaftmeißels
kann dadurch besonders zeitersparend geschehen, da ein zusätzlicher
Reinigungsvorgang vor dem Einsetzen eines neuen Schaftmeißels entfallen
kann.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Schaftmeißel
mit aufgesetztem Sicherungsring und einem Verschleißschutzelement
in der Schnittdarstellung;
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2 den
Schaftmeißel
im montiertem Zustand in einer Meißelaufnahme;
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3a ein
Sicherungsring in der Schnittdarstellung;
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3b den
Sicherungsring in der Draufsicht;
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3c den
Sicherungsring in einer perspektivischen Ansicht;
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3d den
Sicherungsring in einer weiteren perspektivischen Ansicht;
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4a schematisch
ein Demontagewerkzeug;
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4b schematisch
eine weitere Variante des Demontagewerkzeuges;
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5 den
Schaftmeißel
in der Meißelaufnahme
mit angesetztem Demontagewerkzeug gemäß der Ausführung aus 4a;
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6 den
Schaftmeißel
in der Meißelaufnahme
mit angesetztem Demontagewerkzeug gemäß der Ausführung aus 4b.
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1 zeigt
in der Schnittansicht eine beispielhafte Ausführung eines Schaftmeißels 10,
der einen Meißelkopf 11 mit
einer Meißelspitze 12 aus beispielsweise
Hartmetall aufweist. Der Schaftmeißel 10 stützt sich
mit einer Auflagefläche 13.1 eines
Flansches 13 auf einer Stützfläche 41 eines Verschleißschutzelementes 40 ab,
wobei das Verschleißschutzelement 40 zum
Flansch 13 des Schaftmeißels 10 eine Konuserweiterung 43 und,
gegenüberliegend
einen konusförmigen
Ansatz 42 aufweist. Das Verschleißschutzelement 40 kann
aus einem gehärteten Material
bestehen, und ver hindert in bekannter Weise, dass infolge der Drehbewegung
des Schaftmeißels 10 – im montierten
Zustand während
des Betriebs – der
Meißelhalter 20 (siehe 2)
zu stark abgenutzt wird.
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An
den Flansch 13 anschließend weist der Schaftmeißel 10 einen
Meißelschaft 14 auf,
wobei der Meißelschaft 14 einen
zylindrischen Abschnitt 14.1 und, gegenüberliegend vom Meißelkopf 11,
daran anschließend
einen Absatz 14.2 besitzt, an dem sich ein Fixierabschnitt 15 anschließt. Der
Fixierabschnitt 15 weist zunächst eine Querschnittsverengung 15.1,
und daran anschließend
eine Funktionsfläche 15.2 auf,
wobei der Querschnitt in diesem Bereich gegenüber der Querschnittverengung 15.1 stumpfkegelförmig erweitert
ausgebildet ist. Die Funktionsfläche 15.2 steht
mit einer dazu korrespondierenden Gegenfläche 35.2 eines aufgesetzten
Sicherungsringes 30, der die Funktionsfläche 15.2 zumindest
teilweise umgreift, in Wirkverbindung.
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Erfindungsgemäß ist d
er Sicherungsring 30 in Achsrichtung des Schaftmeißels 10 geringfügig verschiebbar
angeordnet, derart, dass in einer ersten Arbeitsstellung zwischen
der Funktionsfläche 15.2 des
Schaftmeißels 10 und
der Gegenfläche 35.2 des Sicherungsringes 30 ein
freies radiales und axiales Spiel gebildet ist und in einer zweiten
Arbeitsstellung eine Klemmung zwischen der Funktionsflächen 15.2 und
der Gegenfläche 35.2 des
Sicherungsringes 30 gebildet ist.
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In
der gezeigten Ausführungsform
ist die Gegenfläche 35.2 des
Sicherungsringes 30 und die Funktionsfläche 15.2 des Fixierabschnittes 15 als Konus
ausgebildet. Der Konuswinkel der Gegenfläche 35.2 ist an den
Konuswinkel der Funktionsfläche 15.2 des
Fixierabschnitts 15 angepasst. Dieser Winkel sind idealerweise
gleich. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
beträgt
der Öffnungswinkel
des Konuswinkels der Gegenfläche 35.2 des
Sicherungsringes 30 und der der Funktionsflächefläche 15.2 des
Fixierabschnitts 15–20°.
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Wie
die 3a und 3b deutlich
erkennen lassen, weist der Sicherungsring 30 eine vordere Konusfläche 35.1 auf,
deren Öffnungsmaß größer als der
Querschnitt des freien Endes des Fixierabschnitts 15 des
Meißelschaftes 14 ist,
der durch eine endseitige Fase 15.3 gebildet ist. Der Konuswinkel der
vorderen Konusfläche 35.1 des
Sicherungsringes 30 ist im gezeigten Beispiel an den Winkel
der endseitigen Fase 15.3 des Fixierabschnitts 15 des
Meißelschaftes 14 angepasst.
Im gezeigten Beispiel beträgt
der Öffnungswinkel
etwa 60°.
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Im
aufgesetzten Zustand des Sicherungsringes 30 auf den Fixierabschnitt 15 des
Schaftmeißels 10 ist
der Außendurchmesser
des Sicherungsringes 30 größer als der Außendurchmesser
des zylindrischen Abschnitts 14.1 des Meißelschaftes 14.
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2 zeigt
im montierten Zustand eine Befestigungsanordnung 1 für den Schaftmeißel 10 mit dem
Sicherungsring 30 aus 1.
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Der
in der Befestigungsanordnung 1 gezeigte Meißelhalter 20 weist
ein Stützteil 21 und
ein Basisteil 22 auf. Das Stützteil 21 ist mit
einer hinteren Endfläche 21.4 auf
einer vorderen Endfläche 22.2 des
Basisteils 22 aufgesetzt. Das Basisteil 22 und das
Stützteil 21 sind
an dieser Verbindungsstelle miteinander stoffschlüssig, beispielsweise
durch eine Lotverbindung aneinander gehalten. Als Verdrehschutz
und formschlüssige
Abstützung
in Umfangsrichtung weist das Basisteil 22 mindestens eine
Nase 22.4 auf, die in eine Aussparung 21.5 des
Stützteils 21 eingreift.
Das Material des Stützteils 21 ist
aus einem widerstandsfähigeren
Material als das Basisteil 22 gebildet, auf das sich der
Schaftmeißel 10 mit
seinem Flansch 13 abstützen
kann. In dem in 2 gezeigten Beispiel weist die
Befestigungsanordnung 1 zwischen der vorderen Endfläche 21.3 des
Stützteils 21 und
dem Flansch 13 des Schaftmeißels 10 ein Verschleißschutzelement 40 auf,
welches, wie oben erwähnt
die Standzeit des Stützteils 21 verlängern kann.
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Der
Schaftmeißel 10 steckt
mit dem zylindrischen Abschnitt 14.1 des Meißelschaftes 14 in
einer von dem Basisteil 22 und dem Stützteil 21 gebildeten Meißelaufnahme 21.1, 22.1.
Dabei steht der Fixierabschnitt 15 des Meißelschaftes 14 mit
seiner Funktionsfläche 15.2 mit
der dazu korrespondierenden Gegenfläche 35.2 des Sicherungs ringes 30,
der die Funktionsfläche 15.2 zumindest
teilweise umgreift, in Wirkverbindung.
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In
einer ersten Arbeitsstellung ist zwischen dem Schaftmeißel 10 und
dem Sicherungsring 30 ein freies radiales und axiales Spiel
und in einer zweiten Arbeitsstellung ist eine Klemmung zwischen
der Funktionsfläche 15.2 und
der Gegenfläche 35.2 des Sicherungsringes 30 sowie
einer Innenfläche
der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 des
Meißelhalters 20 und
einer Außenkontur
des Sicherungsringes 30 gebildet.
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Die
erste Arbeitsstellung ist insbesondere dann erreicht, wenn eine
Kraftkomponente auf die Meißelspitze 12 einwirkt,
die den Schaftmeißel 10 weiter
in die Meißelaufnahme 21.2, 22.1 hinein schiebt,
wobei sich der Schaftmeißel 10 mit
seinem Flansch 13 auf dem Verschleißschutzelement 40 und damit
auf der vorderen Endfläche 21.3 des
Stützteils 21 abstützt. Sobald
eine Kraft auf den Schaftmeißel 10 einwirkt,
dessen Komponente den Schaftmeißel 10 nach
vorne aus d er Meißelaufnahme 21.2, 22.1 schiebt,
führt dies
aufgrund der hier gezeigten konischen Form der Funktionsfläche 15.2 und
der Gegenfläche 35.2 des
Sicherungsringes 30 zu der oben beschriebenen Klemmung,
derart dass der Schaftmeißel 10 gegen
ein Herausrutschen aus der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 gesichert
ist.
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In
der ersten Arbeitsstellung erfährt
der Schaftmeißel 10 eine
Grundsicherung, die ihn gegen Herausfallen aus der Meißelaufnahme 21.2, 22,1 sichert.
Der Sicherungsring 30 verspannt sich aufgrund seiner Eigenelastizität mit seiner
Außenkontur an
der Innenfläche
der Meißelaufnahme 21.2, 22.1. Diese
Klemmung wird in der zweiten Arbeitsstellung verstärkt.
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In 3 ist der Sicherungsring 30 in
einer bevorzugten Ausführungsform
in unterschiedlichen Darstellungen gezeigt.
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Der
in 3a in der Schnittansicht gezeigte Sicherungsring 30 weist
eine zumindest bereichsweise zylindrische Außenfläche 31 und eine Bohrung 35 auf,
die im gezeigten Beispiel aus einer vorderen Konusfläche 35.1 und
einer hier ebenfalls konusförmigen
Gegenfläche 35.2 gebildet
ist. Die Gegenfläche 35.2 kann,
wie bereits beschrieben mit der Funktionsfläche 15.2 des Fixierabschnitts 15 in
Wirkverbindung stehen. Der Konuswinkel der Gegenfläche 35.2 ist
an den Konuswinkel der Funktionsfläche 15.2 des Fixierabschnitts 15 angepasst
und besitzt im gezeigten Beispiel einen Öffnungswinkel von 20°. Die vordere
Konusfläche 35.1 weist
ein Öffnungsmaß auf, welches
größer ist
als der Querschnitt des freien Endes des Meißelschaftes 14. Der Öffnungswinkel
der vorderen Konusfläche 35.1 beträgt im gezeigten
Beispiel 60° und
ist idealerweise an den Winkel einer endseitigen Fase 15.3 des
Meißelschaftes 14 angepasst.
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An
den zumindest bereichsweise zylindrischen Außenflächen 31 des Sicherungsringes 30 weist
der Sicherungsring 30 i m Übergangsbereich zur hinteren
quer zur Längsachse
des Sicherungsringes 30 verlaufenden Endfläche 34 Fasen 36 auf.
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Die
Formgebung für
den Sicherungsring 30 ist derart gewählt, dass der Außendurchmesser
der Außenfläche 31 des
Sicherungsringes 30 größer ist als
der Außendurchmesser
des zylindrischen Abschnitts 14.1 des Meißelschaftes 14 und
größer oder gleich
als der Innendurchmesser der Meißelaufnahme 21.2, 22.1.
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3b zeigt
den Sicherungsring 30 in der Draufsicht. Die bereichsweise
zylindrische Außenfläche 31 ist
durch Aussparungen 32 segmentiert, wobei die Aussparungen 32 als
parallel zur Mittelachse des Sicherungsringes 30 durchgehende
Rillen ausgebildet sind. Zudem weist der Sicherungsring 30 einen
Schlitz 37 auf. Mittels des Schlitzes 37 kann
der Sicherungsring 30 beim Einführen in die Meißelaufnahme 21.2, 22.1 radial
in seiner Außenabmessung verjüngt werden
wobei eine Spreizkraft entsteht. In einer weiteren, hier nicht dargestellten
Ausführungsvariante
sind die Aussparungen 32 im Bereich der Außenfläche 31 derart
ausgeformt, dass die Segmentbreite der bereichsweise zylindrischen
Außenfläche 31 des
Sicherungsringes 30 kleiner ist als die Segmentbreite der
Aussparungen 32.
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In
den 3c und 3b ist
der Sicherungsring 30 in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen
gezeigt. Sie verdeutlichen nochmals die Ausgestaltung der bevorzugten
Ausführungsform.
Derartige Formen lassen sich insbesondere als Kunststoff-Spritzgussteil
kostengünstig
herstellen. Insbesondere Kunststoffmaterialien, wie ABS oder PA
besitzen einerseits eine gewisse Widerstandsfähigkeit hinsichtlich der Schlagzähigkeit
bei Kälte
und andererseits hinsichtlich der Temperaturbeständigkeit während des Betriebs. Zudem ist
es günstig, wenn
das Material eine gewisse Duktilität aufweist, was die Klemmwirkung
insbesondere in glatten Meißelaufnahmen 21.2, 22.1 begünstigt.
Metalle, wie Messing können
dabei ebenfalls zum Einsatz kommen. In bestimmten Fällen kann
es auch erforderlich sein, dass der Sicherungsring 30 aus
zwei Komponenten aufgebaut ist, wobei der Sicherungsring 30 einen
Kern aus einem ersten Material aufweist, der von einem weicheren,
die Außenkontur
des Sicherungsringes 30 bildenden elastischen Materials
zumindest bereichsweise umgeben ist.
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4a und 4b zeigen
schematisch ein Demontagewerkzeug 50, das besonders geeignet ist,
Schaftmeißel 10 gemäß der oben
beschriebenen Ausgestaltung wieder aus der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 heraus
zu schieben.
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Das
in 4a gezeigte Demontagewerkzeug 50 weist
ein Entriegelungsstück 51 auf,
welches eine Aussparung 51.2 besitzt und zumindest am Ende
starr ausgebildet ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Entriegelungsstück 51 an
seinem einen Ende als zwei oder mehrere Zylinderabschnitte 51.1 oder
als ein umlaufender Zylinder ausgebildet, die sich an einer hinteren
Endfläche 34 des Sicherungsringes 30 abstützen können. Dabei
ist der Außendurchmesser
des Entriegelungsstückes 51 kleiner
als der Innendurchmesser der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 des
Meißelhalters 20 ausgeführt. An dem
im Wesentlichen starren Entriegelungsstück 51 ist im gezeigten
Beispiel ein flexibler Abschnitt 52 angeformt, an dessen,
dem Entriegelungsstück 51 gegenüberliegenden
Ende, sich ein Griffbereich 53 anschließt. Im Bereich des Entriegelungsstückes 51 und/oder
im Bereich des flexiblen Abschnittes 52 kann zu sätzlich mindestens
eine Bürste 55 angebracht
sein, die den flexiblen Abschnitt 52 und/oder das Entriegelungsstück 51 zumindest
teilweise umgeben.
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Diese
einfache Variante des Demontagewerkzeuges 50 ist besonders
dann verwendbar, wenn am Meißelhalter 20 bereits Öffnungen
vorhanden sind, die einen Zugang des Entriegelungsstückes 51 zur
hinteren Endfläche 34 des
Sicherungsringes 30 ermöglichen.
Die Öffnungen
im Meißelhalter 20 dienen
dabei als Führung
des flexiblen Abschnittes 52 des Demontagewerkzeuges 50.
-
4b zeigt
schematisch eine weitere Variante des Demontagewerkzeuges 50.
Dabei ist der flexible Abschnitt 52 des Demontagewerkzeuges 50 zumindest
teilweise von einer flexiblen Führung 54 eingehüllt, wobei
die Länge
der flexiblen Führung 54 kürzer ist
als die Länge
des flexiblen Abschnittes 52. Die flexible Führung 54 besitzt
an der Seite, an der sich das Entriegelungsstück 51 befindet, einen
starren Abstützbereich 54.1,
der sich im eingesetzten Zustand auf eine hintere Endfläche 22.3 des
Meißelhalters 20 abstützen kann.
Zusätzlich
ist am starren Abstützbereich 54.1 an
seiner Außenseite
ein Abstützflansch 54.2 ausgebildet.
Zum besseren Handling ist an der flexiblen Führung 54, dem Abstützbereich 54.1 gegenüberliegend,
ein Griffbereich 54.3 ausgebildet.
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5 zeigt
die Handhabung des Demontagewerkzeuges 50 gemäß der Ausführungsvariante aus 4a.
Dabei wird zur Demontage des in der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 eines
Meißelhalters 20 gehaltenen
Schaftmeißels 10 das
Demontagewerkzeug 50 mit seinem Entriegelungsstück 51 an
den Sicherungsring 30 angesetzt. Der Sicherungsring 30 wird
mit dem Entriegelungsstück 51 in
eine Entriegelungsposition versetzt und/oder in dieser während der
Meißeldemontage
gehalten. Durch Schieben oder durch Hammerschläge auf den Griffbereich 53 des
Demontagewerkzeuges 50 wirkt während der Demontage des Schaftmeißels 10 nur
auf die hintere Endfläche 34 des
Sicherungsringes 30 eine Kraft ein, die den Sicherungsring 30 in
der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 in
Richtung des Meißelkopfes 11 schiebt. Dadurch
wird die Klemmung zwischen Funktionsfläche des Fixierabschnittes und
der Gegenfläche
des Sicherungsringes und damit auch zwischen Innenfläche der
Meißelaufnahme
und Außenkontur
des Sicherungsringes aufgehoben. Der Schaftmeißel 10 kann dadurch
nach vorne aus dem Meißelhalter 20 herausgeschoben
werden.
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Während der
Demontage des Schaftmeißels 10 umgreift
das Entriegelungsstück 51 den
Fixierabschnitt 15 des Schaftmeißels 10 zumindest
bereichsweise. Das Entriegelungsstück 51 stützt sich
an dem Sicherungsring 30 ab.
-
Die
Krafteinwirkung kann sowohl bei einer starren Verbindung zwischen
Griffbereich 53 und Entriegelungsstück 51 als auch über einen,
zwischen Griffbereich 53 und Entriegelungsstück 51 angeformten
flexiblen Abschnitt 52 erfolgen.
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6 zeigt
die Handhabung des Demontagewerkzeuges 50 gemäß der Ausführungsvariante aus 4b.
Dabei wird, wie bereits in 5 gezeigt, zur
Demontage des in der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 eines
Meißelhalters 20 gehaltenen
Schaftmeißels 10 das
Demontagewerkzeug 50 mit seinem Entriegelungsstück 51 an
die hintere Endfläche 34 des Sicherungsringes 30 angesetzt.
Der Sicherungsring 30 wird mit dem Entriegelungsstück 51 in
eine Entriegelungsposition versetzt und/oder in dieser während der
Meißeldemontage
gehalten. Durch Schieben oder durch Hammerschläge auf den Griffbereich 53 des
Demontagewerkzeuges 50 wirkt während der Demontage des Schaftmeißels 10 nur
auf die hintere Endfläche 34 des
Sicherungsringes 30 eine Kraft ein, die den Sicherungsring 30 in
der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 in
Richtung des Meißelkopfes 11 schiebt. Dabei
ist der flexible Abschnitt 52 des Demontagewerkzeuges 50 zumindest
teilweise von einer flexiblen Führung 54 eingehüllt, wobei
sich die flexible Führung 54 mit
ihrem Abstützbereich 54.1 während der
Demontage des Schaftmeißels 10 auf
die hintere Endfläche 22.3 des
Meißelhalters 20, 21, 22 abstützt. Der
Außendurchmesser
des Abstützbereichs 54.1 ist dabei
größer als
der Durchmesser der Meißelaufnahme 21.2, 22.1.
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Vorteilhaft
kann es sein, wenn die hintere Endfläche 22.3 des Meißelhalters 20, 21, 22 eine Aussparung
aufweist, in die sich der Abstützbereich 54.1 des
Demontagewerkzeuges 50 abstützen kann, was eine seitliche
Verschiebung des Demontagewerkzeuges 50 während der
Krafteinwirkung auf den Sicherungsringes 30 verhindert.
Mit der Befestigungsanordnung 1 gemäß der erfinderischen Ausgestaltung
kann einerseits eine leichte Montage des Schaftmeißels 10 in
die Meißelaufnahme 20, 21, 22, erreicht
werden. Andererseits ist der Schaftmeißel 10 ausreichend
gut gegen das Herausrutschen gesichert. Die Demontage des Schaftmeißels aus
der Meißelaufnahme 21.2, 22.1 kann
insbesondere durch das beschriebene Demontageverfahren besonders
schnell und kostengünstig
geschehen. Durch das beschriebene Demontagewerkzeug 50 wird
einerseits eine gute Zugänglichkeit
erreicht und andererseits ein besonders kräftesparendes Auswechseln des
Schaftmeißels 10 ermöglicht.
-
Selbstverständlich ist
es auch möglich
den Schaftmeißel 10 auf „konventionelle" Art zu demontieren.
Dies ist bspw. einem Austreibwerkzeug möglich, das an das freie Ende
des Meißelschaftes 14 angesetzt
wird. Mittels Hammerschlägen
kann der Schaftmeißel 10 dann
aus der Meißelaufnahme 21.2 ausgeschlagen
werden. Denkbar ist auch die Verwendung von Ausziehhebeln, bspw.
Ausziehgabeln, die im Bereich des Meißelkopfes 11 angesetzt
werden.
-
- 1
- Befestigungsanordnung
- 10
- Schaftmeißel
- 11
- Meißelkopf
- 12
- Meißelspitze
- 13
- Flansch
- 13.1
- Auflagefläche
- 14
- Meißelschaft
- 14.1
- zylindrischer
Abschnitt
- 14.2
- Absatz
- 15
- Fixierabschnitt
- 15.1
- Querschnittseinengung
- 15.2
- Funktionsfläche
- 15.3
- endseitige
Fase
- 15.4
- Endfläche
- 20
- Meißelhalter
- 21
- Stützteil
- 21.1
- Konuserweiterung
- 21.2
- Meißelaufnahme
- 21.3
- vordere
Endfläche
- 21.4
- hintere
Endfläche
- 21.5
- Aussparung
- 22
- Basisteil
- 22.1
- Meißelaufnahme
- 22.2
- vordere
Endfläche
- 22.3
- hintere
Endfläche
- 22.4
- Nase
- 30
- Sicherungsring
- 31
- Außenfläche
- 32
- Aussparung
- 33
- vordere
Endfläche
- 34
- hintere
Endfläche
- 35
- Bohrung
- 35.1
- Konusfläche
- 35.2
- Gegenfläche
- 36
- Fase
- 37
- Schlitz
- 40
- Verschleißschutzelement
- 41
- Stützfläche
- 42
- Ansatz
- 43
- Konuserweiterung
- 50
- Demontagewerkzeug
- 51
- Entriegelungsstück
- 51.1
- Zylinderabschnitt
- 51.2
- Aussparung
- 52
- flexiblen
Abschnitt
- 53
- Griffbereich
- 54
- flexible
Führung
- 54.1
- Abstützbereich
- 54.2
- Abstützflansch
- 54.3
- Griffbereich
- 55
- Bürste