-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Motorrad.
-
Heutzutage
fahren sogar behinderte Leute ein Motorrad. Sie fahren nicht nur
ein Motorrad, um sich fortzubewegen, sondern erfreuen sich daran
als Sport.
-
Wenn
ein Motorrad anhält
oder dabei ist, anzuhalten, ist es für das Motorrad schwierig, sich selbst
mit vorderen und hinteren Rädern
alleine abzustützen.
-
Dann
stellt eine normale Person den Fuß auf die Straße, unmittelbar
bevor sie das Motorrad anhält oder
während
sie das Motorrad anhält,
um es der Karosserie zu ermöglichen,
sich selbst abzustützen. Eine
behinderte Person jedoch, die die Verwendung ihrer Beine verloren
hat, kann ihren Fuß nicht
auf die Straßen
stellen. Ein Motorrad, welches sogar durch eine hinderte Person
gefahren werden kann, die nur die Verwendung ihrer Beine verloren
hat, wurde entwickelt (siehe Patentdokument 1: JP-A Nr. 53 683/1990
und Patentdokument 2: JP-A
Nr. 31 7882/1992). Ein Hilfsrad getrennt von den vorderen und hinteren
Rädern
kontaktiert die Straße,
um es der Karosserie zu ermöglichen,
sich selbst abzustützen.
Das Gehäuse
wird an drei oder mehreren Punkten von der Straße aufgrund dieses Hilfsrads
abgestützt,
wodurch es der Karosserie ermöglicht
wird, sich selbst abzustützen.
Das obige Hilfsrad wird durch den Motor oder die Energie einer Speicherbatterie
angetrieben.
-
Daher
fühlt sich
bei dieser Motorradart eine behinderte Person besorgt, wenn der
Motor plötzlich stoppt
oder eine Schwierigkeit im elektrischen System auftritt. Wenn außerdem sie
von der Karosserie absteigt, nachdem sie diese anhielt, benötigt sie
einen Rollstuhl, der auf dem Motorrad befestigt ist, im Gegensatz
zu einer normalen Person.
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die im Hinblick auf
die obige Situation getätigt wurde,
ein Motorrad bereitzustellen, welches es seiner Karosserie dabei
hilft, sich selbst in einer Notlage abzustützen, wo ein Hilfsrad sich
nicht vom Motorrad erstreckt, um es seiner Karosserie dabei zu helfen, sich
selbst abzustützen,
aus irgendeinem Grund oder einem anderen, wenn eine behinderte Person,
die die Verwendung ihrer Füße verloren
hat, dieses fährt, und
es ihr zu ermöglichen,
einen Rollstuhl, der auf der Karosserie befestigt ist, herauszunehmen.
-
Um
die obige Aufgabe zu lösen,
stellt die vorliegende Erfindung die folgende Einrichtung bereit.
-
Die
Erfindung nach Anspruch 1 ist ein Motorrad, welches erste Hilfselemente
(beispielsweise Ausleger A und B in einer Ausführungsform) aufweist, welche
die Straße
(beispielsweise die Straße R
bei der Ausführungsform)
kontaktieren, um es seiner Karosserie dabei zu helfen (beispielsweise
der Karosserie 10 bei der Ausführungsform), sich selbst wenn
notwendig zusätzlich
vorderen und hinteren Rädern
(beispielsweise Räder 14 und 16 bei
der Ausführungsform)
abzustützen,
wobei das Motorrad außerdem
ein zweites Hilfselement aufweist (beispielsweise zweites Element 30 oder 40 bei
der Ausführungsform),
welches sich selbst ausdehnt, um die Straße zusätzlich zu den ersten Hilfselementen
zu kontaktieren.
-
Bei
dem Motorrad nach dieser Erfindung nimmt sogar im oben beschriebenen
Notfall die Karosserie Stützkraft
von der Straße,
um sich selbst beim Abstützen
zu helfen, zusätzlich
zu den vorderen und hinteren Rädern
auf. Daher kann sich die Karosserie selbst abstützen. Das heißt, dass
die Hilfsräder mit
einer einfachen Konstruktion abgestützt werden können.
-
Gemäß der Erfindung
nach Anspruch 2 wird ein Motorrad nach Anspruch 1 bereitgestellt,
wo ein Rollstuhl auf der Karosserie befestigt werden kann (beispielsweise
der Karosserie 60 bei der Ausführungsform) und das zweite
Hilfselement auf dem Rollstuhl angeordnet ist, der seitlich der
Karosserie befestigt ist.
-
Bei
dem Motorrad nach dieser Erfindung wird das zweite Hilfselement
auf dem Rollstuhl, der seitlich befestigt ist, ausgedehnt, um die
Straße
zu kontaktieren, um somit Stützkraft
von der Straße
aufzunehmen, wodurch es der Karosserie dabei geholfen wird, sich
selbst abzustützen.
Das heißt,
es ist möglich,
zu verhindern, dass die Karosserie in Richtung auf die Seite des
Rollstuhls fällt.
Daher kann sogar im oben beschriebenen Notfall der Fahrer vom Motorrad absteigen,
wobei er den Rollstuhl selbst herausnimmt
-
Gemäß der Erfindung
nach Anspruch 3 wird ein Motorrad nach Anspruch 1 oder 2 bereitgestellt, wo
das zweite Hilfselement durch Gas ausgedehnt werden kann.
-
Bei
dem Motorrad nach dieser Erfindung wird in einem normalen Zustand
das Gas nicht in das obige zweite Hilfselement eingeführt, bei
dem keine Ausdehnung erforderlich ist. Daher ist das zweite obige
Hilfselement baulich leicht und nicht voluminös, sondern kompakt, wenn dies
aufbewahrt wird, wodurch Beschränkungen
beim Befestigen/Lösen
reduziert werden.
-
Gemäß der Erfindung
nach Anspruch 4 wird ein Motorrad nach Anspruch 1 bereitgestellt,
wobei das zweite Hilfselement zwischen plattenförmigen Elementen angeordnet
ist (beispielsweise plattenförmigen
Elementen 32 und 42 bei der Ausführungsform),
welche die Straße
kontaktieren können,
die wie Bälge
aufgebildet sind und zusammen durch gurtartige Elemente verbunden
sind (beispielsweise gurtartige Elemente 33 und 43 bei
der Ausführungsform),
welche zwischen die plattenförmigen
Elemente gelegt sind.
-
Bei
dem Motorrad nach dieser Erfindung ist, da das zweite Hilfselement
als Bälge
ausgebildet ist, baulich leicht, kann leicht gefaltet werden, wenn
es nicht in einem Normalzustand ausgedehnt wird, und es kann kompakt
sein, wenn dieses aufbewahrt wird. Da dieses außerdem zwischen den plattenförmigen Elementen
durch die gurtartigen Elemente angeordnet ist, wird die Stützfestigkeit
des zweiten Hilfselements selbst verbessert. Daher stört es nicht
die Erscheinungsform des Motorrads und kann die Stützkraft
verbessern, sogar wenn dieses die Straße kontaktiert.
-
Gemäß der Erfindung
nach Anspruch 1 wird ein Motorrad nach Anspruch 4 bereitgestellt,
bei dem ein plattenförmiges
Element (beispielsweise die unterste Platte 34 oder 44 bei
der Ausführungsform), welche
die Straße
von den plattenförmigen
Elementen (beispielsweise plattenförmige Elemente 32b oder 42b bei
der Ausführungsform)
kontaktiert, nach oben in Richtung auf die Vorwärtsrichtung der Karosserie
gekrümmt
ist.
-
Bei
dem Motorrad nach der vorliegenden Erfindung arbeiten die oben genannten
plattenförmigen Elemente
wie ein Sturz und kollidieren nicht mit der Straße, während gefahren wird. Daher
kann das zweite Hilfselement gleitend über die Straße gleiten und
das zweite Hilfselement kann sogar während des Fahrens ausgedehnt
werden.
-
Gemäß der Erfindung
nach Anspruch 6 wird ein Motor nach Anspruch 5 bereitgestellt, wobei
das plattenförmige
Element, welches die Straße
kontaktiert, aus einem Kunststoff gegossen ist.
-
Bei
dem Motorrad nach der vorliegenden Erfindung dehnt sich das obere
zweite Hilfselement aus, und der untere Plattenbereich wird mit
der Straße
gestreift, wobei die Reibung des Kunststoffes niedriger ist als
die eines Metalls. Daher kann das oben erwähnte zweite Hilfselement gleitend über der Straße gleiten
und kann sogar während
des Laufs sich ausdehnen. Da das zweite Hilfselement aus einem Kunststoff
hergestellt ist, kann es einfach gefertigt werden.
-
Das
Motorrad nach der vorliegenden Erfindung kann helfen, seine Karosserie
selbst in einem Notfall abzustützen,
wo die Karosserie nicht dabei unterstützt wird, sich selbst abzustützen, wenn
eine behinderte Person, die die Verwendung ihrer Füße verloren
hat, die dieses fährt,
und diese in die Lage versetzen, einen Rollstuhl, der auf der Karosserie
befestigt ist, herauszunehmen.
-
1 ist
eine Seitenansicht eines Motorrads nach der vorliegenden Erfindung;
-
2 ist
eine Vorderansicht von Pratzen (erste Hilfselemente);
-
3 ist
eine perspektivische Explosionsansicht von zweiten Hilfselementen;
-
4 ist
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform, welche mit einem
zweiten Hilfselement auf einem Rollstuhl versehen ist, der auf der
Seite (Trägerseite)
befestigt ist;
-
5(a) und 5(b) sind
Vorderansichten des in 4 gezeigten Motorrads.
-
Das
Motorrad nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird mit Hilfe von 1 bis 6 beschrieben. 1 ist eine
Seitenansicht des Motorrads nach der vorliegenden Erfindung, 2 ist
eine Querschnittsansicht eines Antriebsmechanismus von Auslegern
(erste Hilfselemente) (Querschnittsansicht von 2–2 von 1),
und 3 ist eine perspektivische Explosionsansicht von zweiten
Hilfselementen.
-
Wie
in 1 gezeigt ist, kann das Motorrad 1 bei
dieser Ausführungsform
sogar von einer Person gefahren werden, die die Verwendung ihrer
Beine durch Verletzung oder dgl. verloren hat. Das Motorrad 1 besitzt
einen Motor 12 mit einem Rahmen 11, ein Vorderrad 14,
welches mit dem Vorderteil des Rahmens 1 durch eine vordere
Gabel 13 verbunden ist, und ein hinteres Rad 16,
welches mit dem hinteren Bereich des Rahmens 11 durch hintere
Arme 15 verbunden ist, wie bei einem üblichen Motorrad. Das Bezugszeichen
H bezeichnet einen Fahrer.
-
Die
vordere Gabel 13 besitzt einen Teleskop-Aufhängungsmechanismus,
der nicht gezeigt ist. Die proximalen Enden der hinteren Arme 15 sind
beweglich am Rahmen 11 gelagert, und ein Puffer 17 ist zwischen
dem Rahmen 11 und den hinteren Armen 15 angeordnet,
um einen verbindungsartigen Aufhängungsmechanismus
zu bilden.
-
Die
beiden Hilfsräder 18 und 19,
die die Straße
wenn notwendig kontaktieren, sind separat auf beiden Seiten der
Karosserie (Teil, welches als integriertes Teil mit dem Rahmen 11 betrachtet
wird) an der Rückseite
des Motors 12 unter dem Rahmen 11 neben den vorderen
und hinteren Rädern 14 und 16 vorgesehen.
Wie in 2 gezeigt ist, ist eine Tragpratze zwi schen den
beiden parallelen Rahmen 11 in einer Weise angeordnet,
dass sie von der Karosserie 10 nach unten ragt.
-
Ein
Auslenkarm 22 zum Abstützen
des Hilfsrads 18 ist mit einem Ende der Tragpratze 21 in
einer Weise verbunden, dass sich dieser in der Richtung der Breite
der Karosserie bewegen kann. Ein Auslenkarm 23 zum Stützen des
Hilfsrads 19 ist mit dem anderen Ende der Tragpratze 21 in
einer Weise verbunden, dass dieser sich in der Richtung der Breite
der Karosserie wie der obige Auslenkarm 22 bewegen kann.
Die Arme 22 und 23, die an den Hilfsrädern 18 und 19 befestigt
sind, werden als "Pratzen
A bzw. B" bezeichnet.
-
Das
Hilfsrad 18 ist beweglich mit einem Ende 22a verbunden,
welches sich in der linken Richtung der Karosserie des Auslenkarms 22 erstreckt,
und das andere Ende 22b des Auslenkarms 22 ist
beweglich an der Tragpratze 21 gelagert. Ein Hydraulikzylinder 24 zum
Bewegen des Auslenkarms 22 ist mit einem Zwischenbereich 22c des
Auslenkarms 22 verbunden. Das proximale Ende des Zylinders 24a, des
Hydraulikzylinders 24 ist mit einem Rahmen 11 bewegbar
verbunden, und das distale Ende des Kolbenstabs 24b ist
mit dem Zwischenbereich 22c des Auslenkarms 22 verbunden.
-
Der
Ausleger A, welcher auf der linken Seite der Karosserie vorgesehen
ist, ist in einer Weise aufbewahrt, dass er nach oben durch Einführen des
Kolbenstabs 24b des Hydraulikzylinders 24 in den
Zylinder 24a gefaltet wird, der durch den Kolbenstab 24 vom
Zylinder 24a abgesenkt wird und die Straße R gemäß der Lage
der Karosserie in bezug auf die Straße oder die Fahrgeschwindigkeit
kontaktiert.
-
Das
Hilfsrad 19 ist mit einem Ende 23a, welches sich
in rechten Richtung der Karosserie des Auslenkarms 23 erstreckt,
bewegbar verbunden, und das andere Ende 23b ist bewegbar
an der Tragpratze 21 gelagert. Ein Hydraulikzylinder 25 zum
Bewegen des Auslenkarms 23 ist mit dem Zwischenbereich 23c des
Auslenkarms 23 verbunden. Das proximale Ende des Zylinders 25a des
Hydraulikzylinders 25 ist mit dem anderen Rahmen 11 bewegbar
verbunden, und das Ende des Kolbenstabs 25b ist mit dem
Zwischenbereich 23c des Auslenkarms 23 verbunden.
-
Der
Ausleger B, welcher auf der rechten Seite der Karosserie vorgesehen
ist, wird in einer Weise aufbewahrt, dass sie oben gefaltet wird,
indem der Kolbenstab 25b des Hydraulikzylinders 25 in
den Zylinder 25a eingeführt
wird, durch Herausragen des Kolbenstabs 25b vom Zylinder 25a abgesenkt
wird und die Straße
R gemäß der Lage
der Karosserie in bezug auf die Straße oder die Fahrgeschwindigkeit kontaktiert
(wenn das Motorrad stoppt, werden die Ausleger A und B beide abgesenkt).
-
Die
obigen Ausleger A und B entsprechen den Hilfselementen (erste Hilfselemente)
der vorliegenden Erfindung und kontaktieren die Straße R, um die
Karosserie 10 dabei zu unterstützen, sich selbst, wenn notwendig,
abzustützen.
Die obigen Ausleger A und B werden durch die Vorwärts- und
Rückwärtsbewegung
der Kolbenstäbe
der Hydraulikzylinder 24 bzw. 25 aktiviert. Die
Hydraulikzylinder 24 und 25 des Motorrads nach
der vorliegenden Erfindung werden unter der Steuerung einer Steuerung,
die nicht gezeigt ist, angetrieben. Die Steuerung wird durch elektrischen
Strom aktiviert, der von einer Speicherbatterie geliefert wird.
-
Die
zweiten Hilfselemente des Motorrads 1 nach der vorliegenden
Erfindung werden mit Hilfe von 1 und 3 beschrieben.
Die zweiten Hilfselemente bei dieser Ausführungsform sind dazu vorgesehen,
das Motorrad dazu zu unterstützten, sich
im Notfall selbst abzustützen.
Die Hilfselemente 30 und 40 sind paarweise auf
beiden Seiten der Karosserie 10 in der Nähe der Füße des Fahrers
vorgesehen. Da die obigen zweiten Hilfselemente 30 und 40 den
gleichen Aufbau haben, wird das zweite Hilfselement 30 beschrieben.
Der Grund dafür,
dass die zweiten Hilfselemente 30 und 40 paarweise
vorgesehen sind, besteht darin, die Karosserie 10 dazu zu
unterstützen,
sich selbst von der rechten und der linken Seite abzustützen.
-
Die
zweiten Hilfselemente 30 und 40 auf der rechten
Seite gesehen von der Vorderseite der Karosserie aus umfassen Balgelemente 31 und 41,
welche wie Bälge
beim Einleiten von Gas sich ausdehnen, plattenförmige Elemente 32 und 42,
welche zwischen den Balgelementen 31 und 41 angeordnet sind,
und gurtartige Elemente 33 und 43, die zwischen
den obigen plattenförmigen
Elementen 32 und 42 angeordnet sind, um die obigen
Balgelemente 31 bzw. 41 zusammenzukombinieren
(die Bezugszeichen für
das zweite Hilfselement 40 werden anschließend weggelassen).
-
Das
obige Balgelement 31 besteht aus einem bekannten PVC-Überzug-Polyester-Grundstoff und besteht
aus einem oberen Luftsack 31a, einem Zwischenluftsack 31b und
einem unteren Luftsack 31c (auch als Airbag bezeichnet).
Eine Einlassöffnung 31d ist
im oberen Luftsack 31a gebildet, um Gas einzuleiten. Ein
Loch ist an der Grenzfläche
zwischen diesen gebildet, so dass, wenn Gas in den oberen Luftsack 31a eingeleitet
wird, nicht nur der obere Luftsack 31a, sondern auch der
Zwischenluftsack 31b und der untere Luftsack 31c sich
ausdehnen und expandieren, wodurch es möglich wird, das Gas dazwischen
zu verteilen. Vor dem Einleiten des Gases ist das obige Balgelement 31 gefaltet
und aufbewahrt.
-
Die
oberen plattenförmigen
Elemente 32 bestehen aus einer oberen Platte 32a und
einer unteren Platte 32b, um das obere Balgelement 31 dazwischen
anzuordnen. Die obige obere Platte 32a und die untere Platte 32b sind
parallel zur Straße
R und sind aus einer Aluminiumlegierung hergestellt. Ein kreisförmiges Loch 32g ist
in der oberen Platte 32a so ausgebildet, dass der obere
Einlassanschluss 31d von der Kopfseite der oberen Platte 32a ragt.
Die obige obere Platte 32a besitzt Seitenwände 32c und 32d,
die durch Herunterbiegen von deren Endteile in der Längs- und
der Querrichtung gebildet sind, und Löcher 32e, um die gurtartigen
Elemente 33 aufzunehmen, sind in der hervortretenden Seitenwand 32d des
Endbereichs in der Querrichtung gebildet. Löcher 32f zum Aufnehmen
der gurtartigen Elemente 33 sind ebenfalls im Endbereich
in der Querrichtung der obigen unteren Platte 32b gebildet.
Die gurtartigen Elemente 33 sind aus Nylon hergestellt
und wie ein Gurt ausgebildet, und gurtartige Metalllaschen 33a sind
auf den einen Enden der gurtartigen Elemente 33 lösbar angebracht.
Die obigen gurtartigen Elemente 33 sind in die Löcher 32e und 32f der
oberen Platte 32a und der unteren Platte 32b eingeführt und
von der Kopfplatte 32a zur unteren Platte 32b geführt, um
die Balgelemente 31 dazwischen aufzunehmen. Das obige zweite
Hilfselement 30 ist somit so gestützt, dass es verbesserte Festigkeit
hat und die Straße
R kontaktiert.
-
Bei
den zweiten Hilfselementen 30 und 40 dieser Ausführungsform
sind die untersten Platten 34 und 44, welche aus
Kunststoff geformt sind, entsprechend unter der unteren Platte 32b angeordnet.
Die untersten Platte 34 und 44 sind aus einem
bekannten Kunststoff gegossen, und die Enden in der Vorderrichtung
der Karosserie 10 der untersten Platten 34 und 44 besitzen
gekrümmte
Bereiche 34a und 44a, die entsprechend nach oben
gebogen sind. Die oben erwähnten
untersten Platten 34 und 44 sind an den unteren
Platten 32b bzw. 42b angeheftet. Obwohl die oben
erwähnten
untersten Platten 34 und 44 dieser Ausführungsform
an den oben erwähnten
unteren Platten 32b bzw. 42b angeheftet sind,
ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt. Die
unteren Platten 32b und 42b können aus einem Kunststoff geformt
oder durch diesen überzogen
sein.
-
Anschließend wird
ein Gaszufuhrelement 50 zum Einleiten von Gas in die zweiten
Hilfselemente 30 und 40 beschrieben. Das obige
Gaszufuhrelement 50 besitzt einen Luftzylinder 51,
der mit Druckluft (Gas) gefüllt
ist, ein Luftrohr 52, welches eine Luftzufuhrleitung ist,
und einen Zufuhröffner 55,
um die Zufuhr von Luft zu beginnen. Der Luftzylinder 51 nach
dieser Ausführungsform
ist ein kleiner Luftzylinder, der mit komprimiertem Kohlenstoffdioxid
gefüllt ist.
Nicht gezeigt ist, dass er am Rahmen 11 oder dgl. der Karosserie 10 befestigt
ist. Das Luftrohr 52 ist ein Druckluftrohr, welches ausgezeichneten
Druckwiderstand hat, und besitzt eine gabelförmige Luft-Rohrverbindung an
einer Zwischenposition, um Luft in das rechte und linke zweite Hilfselement 30 und 40 einzuleiten.
Das Ende 52a des gabel förmigen
Luftrohrs 52 ist mit dem Einlassanschluss 31d des
obigen Balgelements 31 verbunden, das Ende 52b ist
mit dem Einlassanschluss 41d des obigen Balgteils 41 verbunden,
und das Ende 52c ist mit dem Zufuhröffner 55 verbunden.
-
Der
Zufuhröffner 55 nach
dieser Ausführungsform
ist ein Federöffner.
Nicht gezeigt ist, dass ein Ventil und eine Feder in dem obigen
Zufuhröffner 55 eingebaut
sind, so dass das Ventil durch die Federkraft der Feder verschlossen
wird. Während
das Ventil des Zufuhröffners 55 geschlossen
ist, wird Luft nicht vom Luftzylinder 51 geliefert, und,
während
das Ventil geöffnet
ist, wird Luft zugeführt.
Der obige Zufuhröffner 55 ist
mit einem Eingriffselement 55 versehen, so dass, wenn das
Eingriffselement 55 von obigen Zufuhröffner 55 getrennt
wird, das geschlossene Ventil geöffnet
wird. Das Eingriffsteil 56 ist mit einem Griff 57 versehen,
so dass, wenn der Fahrer H den Griff 57 zieht, der Zufuhröffner 55 und
das Eingriffsteil 56 voneinander getrennt werden. Der Griff 57 ist
innerhalb der Reichweite des Fahrers H installiert, so dass er leicht
durch den Fahrer H in einer Notsituation gezogen werden kann.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Hilfe von 4 und 5(a) und 5(b) beschrieben. 4 ist
eine perspektivische Ansicht eines Motorrads, wenn ein zweites Hilfselement ausgedehnt
wird, 5(a) ist eine Vorderansicht
des Motorrads, wenn das zweite Hilfselement ausgedehnt ist, und 5(b) ist eine Vorderansicht des Motorrads,
wenn das zweite Hilfselement aufbewahrt wird.
-
Das
in 4 gezeigte Motorrad 2 nach dieser Ausführungsform
trägt einen
Rollstuhl auf der Karosserie 60. Das obige Motorrad 2 ist
ebenfalls wie ein normales Motorrad wie das Motorrad 1 der
obigen Ausführungsform
aufgebaut. Das Motorrad 2 ist mit einem Träger 70 ausgestattet,
um einen gefalteten Rollstuhl auf der rechten Seite des rechten
Rads 65 auf der Hinterseite der Karosserie 60 zu
befestigen. Das obige Motorrad 2 besitzt das zweite Hilfselement 80 auf
Seiten des Trägers 70,
auf dem der obige Rollstuhl befestigt ist. Das zweite Hilfselement 80 ist
vorgesehen, um dem Motorrad 2, sich selbst in einer Notsituation
zu stützen,
wie die obigen zweiten Hilfselemente 30 und 40 zu
helfen, und es stützt
sich selbst, um die Straße
zu kontaktieren, wodurch es der Karosserie geholfen wird, sich selbst
zu stützen.
-
Das
obige zweite Hilfselement 80 besteht aus einem Luftsack
(Airbag) 81. Der obige Airbag 81 besteht aus einem
bekannten mit PVC-überzogenen Polyestergrundstoff
und wird durch Einführen
von Luft ausgedehnt, um die Straße R wie die obigen Balgelemente 31 und 41 zu
kontaktieren. Der Airbag 81 wird wie eine vertikale Reiskugel
ausgedehnt, die 500 mm in der Länge
misst, 500 mm in der Breite und 600 mm in der Höhe der Karosserie, wie in 4 und 5(b) gezeigt ist, gesehen von der Vorderseite
der Karosserie aus. Der Airbag 81 ist gefaltet und wird
wie in 5(a) gezeigt in einem Normalzustand
aufbewahrt.
-
Das
obige Hilfselement 80 ist mit einem Gehäuseteil 85 versehen.
Das obige Gehäuseteil 85 wird
dazu verwendet, den gefalteten Airbag 81, wie in 5(a) gezeigt ist, in einem Normalzustand
aufzubewahren, und es ist am obigen Motorrad 2 durch Gehäusefixierteile 86 und 87 angebracht.
Das Gehäuse 85 wird
zusammen mit dem Ausdehnen des Airbags 81 entfaltet, wie
in 5(b) gezeigt ist, in einer Notsituation,
um den unteren Teil des Airbags 81 zu halten. Wenn daher
das Motorrad 2 zusammen mit der Seite des Trägers fällt, kontaktiert
das Gehäuse 85 die
Straße,
welches durch den Airbag 81 gestützt wird, um der Karosserie 60 dabei
zu helfen, sich selbst zu stützen.
Sogar bei dieser Ausführungsform
wird Luft (Gas) durch ein Zuführelement ähnlich der
obigen Ausführungsform
zugeführt.
-
Der
technische Rahmen der Erfindung ist nicht auf die obigen Ausführungsformen
begrenzt, und es können
verschiedene Modifikationen in der Erfindung durchgeführt werden,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Beispielsweise
sind das ausgedehnte Balgelement 31 und der ausgedehnte
Airbag 81 nicht auf die gezeigten Formen beschränkt, wobei
ihre Größen geeignet
abgeändert
werden könnten.
Die verwendeten Materialien sind nicht auf die, die oben beschrieben
sind, beschränkt,
und können
geeignet ausgewählt
werden.
-
- 10,
60
- Karosserie
- 14,
16
- Rad
- A,
B
- erstes
Hilfselement
- 30,
40, 81
- zweites
Hilfselement
- 32,
42
- plattenförmiges Element
- 33,
43
- gurtartiges
Element
- 70
- Träger (Karosserie)
- R
- Straße