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Die
Erfindung betrifft einen Drucker oder Kopierer, bei dem ein Aufzeichnungsträger mit
einem gewünschten
Druckbild versehen wird.
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Solche
Drucker oder Kopierer sind hinreichend bekannt. Zum Transport von
Einzelblättern oder
eines bandförmigen
Aufzeichnungsträgers
in einem Drucker oder Kopierer muss der Aufzeichnungsträger passgenau
geführt
werden, damit das Druckbild wie gewünscht auf den Aufzeichnungsträger aufgedruckt
wird. Hierzu ist es bekannt, die Kantenlage des Aufzeichnungsträgers zu
erfassen und abhängig davon
den Papiertransport zu steuern (
DE 101 46 377 A1 oder
DE 103 07 381 B3 ).
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Zum
Erkennen der Kantenlage des Aufzeichnungsträgers werden optische Einrichtungen
wie Kamera oder Lichtschranke verwendet. Diese optischen Einrichtungen
weisen optische Außenflächen auf, durch
die Licht ein- und/oder austritt. Im Laufe des Betriebs des Druckers
oder Kopierer verschmutzt diese Außenfläche. Dies verschlechtert die
Erkennung der Kantenlage oder verhindert diese sogar.
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Bei
den bisherigen Druckern oder Kopierern wurde die optische Außenfläche vom
Service gereinigt, indem der Drucker oder Kopierer aufwendig geöffnet wurde
und die entsprechende Außenfläche zugänglich war.
Anschließend
wurde diese Fläche
mit einem Reinigungsmittel, Druckluft oder Reinigungspinsel manuell
gereinigt. Es wurden auch Reinigungsgeräte vorgeschlagen, mit denen
das Servicepersonal die Flächen
manuell von außen
durch Einführen
der Reinigungselemente in den Drucker reinigen konnte. Demzufolge
war eine zusätzliche Öffnung im
Druckergehäuse
und ein eigenes Werkzeug notwendig, das manuell in den Drucker eingeführt werden
muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Drucker oder Kopierer zu schaffen, bei
dem optische Einrichtungen von Zeit zu Zeit auf einfache Weise gereinigt werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Drucker oder Kopierer gemäß der Merkmale von
Patentanspruch 1 oder durch ein Verfahren mit den Merkmalen von
Patentanspruch 11 gelöst.
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Dabei
ist eine Reinigungsvorrichtung für
die optische Einrichtung vorgesehen, die zumindest die optische
Außenfläche während des
Betriebs des Druckers oder des Kopierers von Zeit zu Zeit reinigt.
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Dies
hat den Vorteil, dass das Gerät
nicht mehr durch den Service geöffnet
werden muss, um die optischen Einrichtungen zu reinigen. Von Zeit
zu Zeit findet infolge eines Auslöseereignisses automatisch ein
Reinigen der optischen Einrichtung statt, ohne dass eine Bedienperson
manuell reinigen muss. Somit findet das Reinigen während des
Betrieb des Druckers statt, vorteilhafterweise zu Zeiten, in denen
die optische Einrichtungen gerade nicht benötigt werden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So kann die Reinigungsvorrichtung durch ein ohnehin in dem Drucker
vorhandenes, während
des Druckvorgangs im Ruhezustandes befindliches Element derart gesteuert
werden, dass es während
des Betriebszustandes des Elements, d.h. nicht zu Zeiten des Druckbetriebs,
die optische Außenfläche automatisch
und zwangsgeführt
reinigt.
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Wenn
das ohnehin vorhandene Element eine automatische Einfädeleinrichtung
für die
Aufzeichnungsträger
ist, so wird die optische Einrichtung bei jedem Wechsel des Aufzeichnungsträgers gereinigt. Dabei
kann angenommen werden, dass das Reinigen die optischen Außenflächen rechtzeitig
reinigt, bevor die Verschmutzung zu groß geworden ist. Wenn ständig gleichviel gedruckt
wird, findet das Reinigen dann in regelmäßigen Zeitabständen statt,
und zwar wenn ein neuer Aufzeichnungsträger eingelegt wird.
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Die
optische Einrichtung kann Leuchtmittel, optische Detektoren und/oder
Reflektoren aufweisen. Die optische Einrichtung kann auch ein Bildaufnahmeelement,
wie eine Kamera, aufweisen.
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Die
Reinigungsvorrichtung kann als Reinigungselement Reinigungspinsel
aufweisen, die über die
optische Außenfläche der
optischen Einrichtung streichen und somit diese reinigen. Ebenso
können Druckluft
oder eine Reinigungsflüssigkeit
verwendet werden, die auf die optische Außenfläche einwirken und somit die
optische Einrichtung reinigen.
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Das
Reinigen kann dabei abhängig
von Papierverbrauch ausgelöst
werden, wobei angenommen wird, dass bei gleichem Papierverbrauch
die Verschmutzung gleich groß ist.
Das Reinigen kann auch vom Tonerverbrauch abhängig sein, so dass abhängig vom
tatsächlichen
Druckaufkommen gereinigt wird.
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Die
optische Einrichtung kann einen Sensor aufweisen, der den Verschmutzungsgrad
misst. Abhängig
davon kann ein Hinweissignal erzeugt werden, durch das eine Bedienperson
auf die Verschmutzung aufmerksam gemacht wird. Die Bedienperson
kann dann einen Reinigungsvorgang veranlassen, indem sie den Reinigungsvorgang
aktiviert. Das Reinigen kann auch automatisch abhängig vom Auftreten
des Hinweissignals durchgeführt
werden.
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Die
Reinigungsvorrichtung kann eine elektromagnetische Stelleinrichtung
aufweisen, durch die die Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der
optischen Außenfläche elektromagnetisch,
vorzugsweise elektromotorisch bewegt wird. Auch hier ist es vorteilhaft,
die Stelleinrichtung dann auszulösen,
wenn ein gewisser Grad an Verschmutzung erreicht ist, eine bestimmte Menge
von Papier bedruckt ist oder eine bestimmte Menge Toner verbraucht
ist, wobei davon auszugehen ist, dass es nur infolge des Druckens
zu einer Verschmutzung im Inneren des Gerätes und damit zum Verschmutzen
der optischen Einrichtungen kommt. Ebenso kann die Stelleinrichtung zeitgesteuert
sein und die optischen Außenflächen von
Zeit zu Zeit außerhalb
des Druckbetriebs (d.h. in den Druckpausen) gereinigt wird.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im Folgenden anhand der schematischen Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
Schnitt durch einen Drucker oder Kopierer mit einer Reinigungsvorrichtung
für optische
Einrichtungen,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer Reinigungsvorrichtung im Bereich einer
optischen Einrichtung zum Erkennen der Kantenlage eines Aufzeichnungsträgerbandes,
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3 eine
Seitenansicht der Reinigungsvorrichtung gemäß 2 und
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4 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Reinigungselements
mit elektromotorischem Stellantrieb.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles eines Druckers 10 (1)
beschrieben, der nach dem Prinzip der Elektrofotografie arbeitet.
Ebenso können
andere Digitaldruckverfahren, wie Elektrografie, Magnetographie, Thermodruck,
Ionographie usw. ebenso wie mechanische Druckverfahren, wie Offsetdruck
verwendet werden. Die Erfindung kann sich gleichermaßen auf Kopierer
beziehen, die nach den gleichen Verfahren betrieben werden.
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Bei
den hier bevorzugt beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Drucker 10 ein
Endlosbanddrucker, der einen bandförmigen Aufzeichnungsträger aus
Papier (im folgenden als Papierbahn 11 bezeichnet) bedruckt.
Ebenso ist es möglich, Ein zelblätter zu
verwenden. Der Aufzeichnungsträger
kann aus Papier, aus Kunststoff, aus Metall oder aus mehreren unterschiedlichen
Komponenten hergestellt werden.
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In
den Figuren haben Elemente gleicher Konstruktion und Funktion dieselben
Bezugszeichen.
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Bei
einem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 wird
ein Drucker 10 verwendet, der nach dem elektrofotografischen
Prinzip eine endlose Papierbahn 11 bedruckt. Dabei wird
die Papierbahn 11 von einem rollenförmigen oder stapelförmigen (fanfold)
Vorratsbereich dem Drucker 10 an einem Papiereinzugsbereich 12 zugeführt. Anschließend wird die
Papierbahn 11 mittels eines Drehrahmens 13 passgenau
ausgerichtet, so dass die Papierbahn 11 entlang einer vordefinierten
Bahn exakt durch den Drucker 10 geführt wird. Demzufolge wird gewährleistet,
dass die Papierbahn 11 an den gewünschten Stellen weitgehend
ohne Positionsabweichung bedruckt werden kann.
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Um
die Kantenlage der Papierbahn 11 zu erfassen und den Drehrahmen 13 entsprechend
zu steuern, ist hier eine Lichtschranke 15 als optische Einrichtung
vorgesehen, die zumindest einem Randbereich der Papierbahn 11 zugeordnet
ist. Die Lichtschranke 15 besteht hier aus einer Lichtquelle 16,
einem Reflektor 17 und einem Detektor 18.
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Über Umlenkrollen 20 und
Papiertransportantriebe 21 wird die Papierbahn 11 zu
einer Transferstelle 22 geleitet, bei der ein- oder beidseitig
ein Tonerbild auf die Papierbahn 11 gedruckt wird.
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Das
Tonerbild wird dabei in einem elektrofotografischen Kern 23 erzeugt,
der beispielsweise einen Zeichengenerator, einen Fotoleiter, eine
Entwicklungsstation mit Tonerbehältern,
eine Reinigungsvorrichtung, Lade- und Entladestationen, usw. aufweist.
Dieses latente Tonerbild wird auf ein Transferband 24 umgedruckt.
Das Tonerbild des Transferbandes 24 wird dann an einer
Umdruckstelle auf die Papierbahn 11 übertragen.
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Im
Fall des doppelseitigen Druckbetriebs wird die obere und untere
Druckseite simultan umgedruckt durch ein oberes und unteres Transferband 24 mit
jeweils zugehörigen
oberen und unteren elektrofotografischen Kernen 23. Für den Duplex-Druck (Zweiseitendruck)
ist der elektrofotografische Kern 23 also zweimal vorhanden.
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Bei
Mehrfarbendruck werden die Farbauszüge zunächst auf jedem Transferband 24 gesammelt und
erst dann gemeinsam auf die Papierbahn 11 übertragen.
Während
des Farbaufsammelns auf dem Transferband 24 steht die Papierbahn 11 still.
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Anschließend wird
die Papierbahn 11 durch eine Fixiereinheit 25 hindurch
transportiert, wo die Fixierung des Tonerbildes auf die Papierbahn 11 erfolgt.
Auch hier ist die Fixiereinheit 25 für den Duplex-Druck doppelt
vorhanden, wobei zeitgleich für einseitigen
und doppelseitigen Druckbetrieb der Toner mittels beispielsweise
einer Infrarot-Strahlungsfixierung auf der Papierbahn 11 fixiert
wird.
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Im
Anschluss an die Fixiereinheit 25 wird die Papierbahn 11 in
einer Kühlstrecke
einer Kühleinrichtung 26 soweit
abgekühlt,
dass eine Nachbearbeitung in externen, nicht dargestellten Papiernachverarbeitungsgeräten in direktem
Anschluss an den Druckprozess möglich
ist. Diese Papiernachverarbeitungsgeräte, wie Stapler, Hefter, Locher,
Schneidegeräte,
Binder, Falzer usw. sind hier nicht dargestellt. Sie können sich
an einen Papierabzugsbereich 27 am Ende des Gerätes anschließen.
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Damit
die Papierbahn 11 immer entsprechend dem gewünschten
Druckbild ausgerichtet ist und auch passgenau durch den Drucker 10 transportiert
wird, wird die Lage der beiden Kanten der Papierbahn 11 bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel durch
eine Lichtschranke 15 erfasst. Die Lichtschranke 15 steuert
dann den Drehrahmen 13, der die Papierbahn 11 durch
Drehen entsprechend ausrichten kann.
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Die
Lichtschranke 15 weist hierzu eine Lichtquelle 16 (oder
optischer Sender), einen Reflektor 17 (oder Spiegel) und/oder
einen Detektor 18 (oder Lichtempfänger) auf. Lichtquelle 16 und
Detektor 18 weisen vorzugsweise matrixförmige optisch aktive Bereiche
auf, die hier unmittelbar benachbart angeordnet sind, um einen größeren Bereich
der möglichen
Position der Kante der Papierbahn 11 erfassen zu können. Somit
können
auch kleinere Schwankungen der Kantenlage oder verschiedene Papierbreiten sauber
erfasst werden und die korrekte Position nachgeregelt werden. Der
Reflektor 17 ist so eingerichtet, dass das von der Lichtquelle 16 ankommende Licht
zurück
auf den Detektor 18 gestrahlt wird.
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Damit
die Kantenlage jederzeit erfasst werden kann, muss die optische
Einrichtung von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Denn Schmutzpartikel,
wie Papier- oder Tonerstaub, legen sich mit der Zeit auf die Flächen, durch
die Licht ein- oder austritt oder durch die Licht reflektiert wird
(diese Flächen
werden im Folgenden als optische Außenflächen 28 bezeichnet).
Durch Schmutz auf den optischen Außenflächen 28 wird der Lichtdurchtritt
oder die Reflektion zum Teil erheblich gedämpft, wodurch die Kantenerkennung
nicht mehr optimal möglich
sein kann.
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Zum
Reinigen der optischen Außenfläche 28 ist
erfindungsgemäß eine Reinigungsvorrichtung 30 (2)
vorgesehen, die in einem ersten Ausführungsbeispiel zwei Reinigungspinsel 31 aufweist,
die jeweils an einem Ende eines Schwenkarms 32 befestigt
sind und nach außen
weg stehen. Die Schwenkarme 32 sind so angeordnet und miteinander
gekoppelt, dass die Reinigungspinsel 31 bei einer Schwenkbewegung über die
optischen Außenflächen 28 der
Lichtschranke 15, d.h. über
die Außenfläche von
Lichtquelle 16 und Detektor 18 einerseits sowie
die jenige des Reflektors 17 andererseits, streifen und
dabei den Schmutz von den optischen Außenflächen 28 zumindest
weitgehend entfernen.
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Die
Reinigungsvorrichtung 30 ist beim ersten Ausführungsbeispiel
als zwangsgeführte
Reinigungsvorrichtung 30 ausgebildet, die von Zeit zu Zeit durch
einen Mitnehmer 35 derart zwangsgeführt wird, dass die Reinigungspinsel 31 über die
optische Außenfläche 28 streichen
und diese dabei reinigen.
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Der
Mitnehmer 35 ist hier Teil einer Papiereinfädeleinrichtung,
die dazu vorgesehen ist, beim Einzug einer neuen Papierbahn 11 den
Anfang der Papierbahn 11 mit einer Papierklammer 36 zu
greifen. Der Mitnehmer 35 ist dabei derjenige Teil der Klammer 36,
der in axialer Verlängerung
seitlich zur Papierbahn 11 wegsteht, um die Reinigungsvorrichtung 30 bei
einer Bewegung der Klammer 36 zu betätigen. Die Klammer 36 ist
also ohnehin in dem Drucker 10 vorhanden und wird aufgrund
ihrer geometrischen Abmessungen und Anordnung als Mitnehmer 35 ausgenutzt.
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Die
Klammer 36 wird mittels Seilen entlang des Papiertransportweges
durch den Drucker 10 hindurch gezogen. Wenn die Einfädeleinrichtung
nicht benötigt
wird (der Ruhezustand der Einfädeleinrichtung
wird während
des Druckbetrieb eingenommen), ist diese außerhalb des Transportweges
am Ende beim Papierabzugsbereich 27 des Druckers 10 in
Ruhestellung angeordnet und stört
somit den Papiertransport und den Druck nicht. Zum Einfädeln einer neuen
Papierbahn 11 wird die Klammer 36 mit dem Mitnehmer 35 nach
vorne zu dem Papiereinzugsbereich 12 geführt, das
Papier wird in die Klammer 36 eingeklemmt und die Papierbahn 11 wird
dann durch den Drucker 10 hindurch bis zum Papierabzugsbereich 27 gezogen.
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Bei
der Bewegung der Klammer 36 von hinten nach vorne und zurück kommt
der Mitnehmer 35 zweimal an der Reinigungsvorrichtung 30 vorbei
und veranlasst diese zumindest ein Mal, einen Reinigungsvorgang
durchzuführen.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird jeweils eine Schwenkbewegung durchgeführt. Bei jeder Schwenkbewegung streichen
die Reinigungspinsel 31 zwangsweise über die optischen Außenflächen 28 der
Lichtschranke 15. Dabei wird auch der Strahlengang zwischen
Lichtquelle 16 und Reflektor 17 unterbrochen.
Allerdings spielt das in dem momentanen Betriebszustand keine Rolle,
da die Papierbahn 11 lediglich eingefädelt wird. Erst beim Papierbahntransport
zum Zwecke des Drucks wird der Drehrahmen 13 aktiv, der
dann die Lage und den Forttransport der Papierbahn 11 steuert.
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Die
Schwenkarme 32 sind schwenkbar zwischen zwei Endlagen angeordnet.
Die Endlagen sind durch Anschläge
gebildet, die eine weitere Bewegung der Schwenkarme 32 nicht
mehr zulassen. Bei ein Hinbewegung der Klammer 36 mit dem
Mitnehmer 35 werden die Schwenkarme 32 in eine
Richtung und bei der Rückbewegung
in die entgegengesetzte Richtung geschwenkt. Oder die Schwenkarme 32 werden
durch den Mitnehmer 35 bei der Hinbewegung mitgenommen
und schwenken aufgrund der Schwerkraft automatisch wieder zurück. So finden zwei
Reinigungsvorgänge
bei einem Durchgang des Mitnehmers 35 durch die Schwenkarme 32 statt.
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Falls
die Schwenkarme 32 in vertikal Richtung schwenkbar sind,
so bewegen sich die Schwenkarme 32 automatisch aufgrund
der Schwerkraft zurück
in ihre Ausgangsposition, wenn sie zuvor durch den Mitnehmer 35 nach
oben gezogen wurden.
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Sind
die Schwenkarme 32 in horizontaler Richtung schwenkbar
gelagert, so kann eine Haltevorrichtung vorgesehen sein, die die
Schwenkarme 32 in den Endlagen leicht festhält, damit
sich die Schwenkarme 32 im Druckbetrieb nicht in den Strahlengang
der Lichtschranke 15 bewegen können und dadurch die Kantenerkennung
stören
würden.
Eine solche Haltevorrichtung kann beispielsweise durch kleine Magnete
realisiert werden, die die Schwenkarme 32 im Ruhezustand
zwar halten, aber bei der Zwangsführung durch den Mitnehmer 35 eine Schwenkbewegung
zulassen.
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Eine
solche Haltevorrichtung ist nur notwendig, wenn die Schwenkarme 32 horizontal
verschwenkbar sind. Sind die Schwenkarme 32 vertikal schwenkbar
angeordnet, so hält
die Schwerkraft die Schwenkarme 32 aus dem Strahlengang
der optischen Einrichtung heraus.
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Damit
der Mitnehmer 35 die Schwenkarme 32 in eine Schwenkbewegung
versetzen kann, weist die Reinigungsvorrichtung 30 zum
einen als Drehpunkt eine Schwenkachse auf, um die die Schwenkarme 32 geschwenkt
werden. Zum anderen weisen die Schwenkarme 32 Angriffselemente
auf, an denen eine Kraft angreift, um die Schwenkarme zu schwenken.
Als Angriffselemente sind zwischen den Schwenkarmen 32 Mitnehmerbürsten 37 angeordnet,
die derart steif ausgebildet sind, dass der Mitnehmer 35 die
Schwenkarme 32 in eine Schwenkbewegung versetzen kann.
Hierzu wird der Mitnehmer 35 zwischen den Schwenkarmen 32 auf
Höhe der
Mitnehmerbürsten 37 durch
die Schwenkarme 32 gezogen. Da die Mitnehmerbürsten biegesteif
ausgebildet sind, werden die Schwenkarme 32 zunächst mitgenommen,
bis sie gegen den jeweiligen Anschlag anschlagen (3).
Die Mitnehmerbürsten 37 sind
jedoch auch derart nachgiebig ausgebildet, dass sie den Mitnehmer 35 dann
passieren lassen, wenn die Schwenkarme 32 an dem jeweiligen
Anschlag anschlagen und die Schwenkarme 32 an der Weiterbewegung
gehindert sind.
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Die
Kraft zum Mitnehmer der Schwenkarme 32 muss als größer sein
als die bremsende Kraft durch das Reinigen sowie der Bewegungsreibung
im Drehpunkt. Werden die Schwenkarme entgegen der Schwerkraft bewegt,
so muss die Mitnehmerkraft zusätzlich
auch noch die Schwerkraft überwinden.
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Statt
der Mitnehmerbürsten 37 können auch andere
mechanische Elemente verwendet werden, die als Mitnehmerelemente
für die
Bewegung der Schwenkarme 32 geeignet sind. So könnten bei spielsweise
nicht dargestellte Rastelemente verwendet werden, die erst ab einer
vorgegebenen, auf die Rastelemente durch den Mitnehmer 35 einwirkenden Kraft
den Mitnehmer 35 passieren lassen.
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Da
bei diesem Ausführungsbeispiel
die Reinigungsvorrichtung 30 nur während des Papiereinfädelbetriebs
aktiviert wird, wird der Druckbetrieb und das Ausrichten der Kantenlage
nicht beeinträchtigt. Denn
die in dem Ausführungsbeispiel
beschriebene Lichtschranke 15 wird nur während des
Druckbetriebs, und zwar nur während
des Papierbahntransports benötigt.
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Erst
wenn die Papierbahn 11 (gesamte Papierrolle oder Fanfold-Stapel)
zu Ende bedruckt ist und eine neue Papierbahn 11 benötigt wird,
d.h. sobald Papier neu eingefädelt
wird, wird die Einfädeleinrichtung
mit der Papierklammer 36 und dem Mitnehmer 35 wieder
nach vorne an den Anfang geführt
und eine neue Papierbahn 11 eingefädelt. Auf diese Weise ist die
Häufigkeit
das Reinigen der optischen Außenfläche 28 abhängig vom
tatsächlichen
Druckaufkommen.
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In 3 ist
der Mitnehmer 35 genau als im Bereich der Mitnehmerbürsten 37 positioniert
dargestellt. In diesem Fall wurde das Papier bereits gefasst und
mit der Klammer 36 eingezogen. Der Anfang der Papierbahn 11 befindet
sich dabei gerade im Bereich der Lichtschranke 15 und der
Reinigungsvorrichtung 30. Der Mitnehmer 35 hat
die Schwenkarme 32 – in der 3 – nach unten
geschwenkt und verlässt
gerade die Mitnehmerbürsten 37.
Die Mitnehmerbürsten 37 sind
so steif, dass sich die Schwenkarme 32 mitführen lassen
und sind so elastisch, dass sie den Mitnehmer "durchschlüpfen" lassen, wenn die Schwenkbewegung der
Schwenkarme durch den Anschlag gehemmt ist.
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Der
Vorteil dieses Ausführungsbeispiels
liegt darin, dass ein ohnehin im Drucker 10 oder Kopierer verwendetes
Element (und zwar die Einfädeleinrichtung)
dazu verwendet wird, die Reini gungsvorrichtung 30 zwangsweise
zu aktivieren. Diese Zwangsbetätigung
findet von Zeit zu Zeit (intermittierend) statt, und zwar immer
dann, wenn eine neue Papierbahn 11 in den Drucker 10 neu
eingefädelt
wird. Somit ist das Reinigen abhängig
vom Druckaufkommen und es wird immer dann gereinigt, wenn erfahrungsgemäß noch nicht
zu viel Staub oder Schmutz auf den optischen Oberflächen angelagert
sind.
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In 4 ist
ein Teil eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung dargestellt. Die Reinigungsvorrichtung 30 ist
wie bei dem Ausführungsbeispiel
zuvor gleich aufgebaut, und zwar mit den beiden Schwenkarmen 32,
an deren jeweilig einem Ende die Reinigungspinsel 31 nach
außen
hin angeordnet sind.
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Statt
des Mitnehmers 35 betätigt
nun eine elektromechanische Stelleinrichtung (beispielsweise ein
Elektromotor 29) die Reinigungsvorrichtung 30. Bei
Aktivieren der Stelleinrichtung wird die Reinigungsvorrichtung 30 betätigt, so
dass die beiden Schwenkarme 32 mit ihren Reinigungspinsels
ein oder mehrmals über
die optischen Außenflächen 28 streichen
(Schwenkbewegung und Drehbewegung des Motors 29 sind durch
halbkreisförmige
Doppelpfeile in 4 verdeutlicht).
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Bei
Verwendung einer elektromagnetisch gesteuerten Reinigungsvorrichtung 30 kann
das Aktivieren der Reinigungsvorrichtung 30 vorteilhaft
von Zeit zu Zeit automatisch oder durch eine Bedienperson manuell
ausgelöst
werden. Es ist auch möglich, dass
der Verschmutzungsgrad der optischen Einrichtung mittelbar über die
Intensität
der detektierten, optischen Leistung und deren Dämpfung mit der Zeit infolge
der Verschmutzung mittels eines nicht dargestellten Sensors gemessen
wird. Bei zu starker optischer Dämpfung
des Lichtstrahls wird ein Hinweissignal erzeugt, das entweder eine
optische und/oder eine akustische Anzeigeinrichtung ansteuert, durch die
die Bedienperson angewiesen wird, die Reinigungsvorrichtung 30 zu
aktivieren.
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Der
Sensor kann in der optischen Einrichtung mechanisch und elektrisch
integriert sein. Es kann aber auch die optische Einrichtung, wie
Detektor oder Bildaufnahmeelement als Sensor verwendet werden, indem
die gerade vorliegende Lichtintensität mit vorhergehenden Intensitäten verglichen
wird. Bei starker Abweichung, insbesondere Dämpfung kann dann auf eine Verschmutzung
geschlossen werden.
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Das
Hinweissignal kann aber auch das Reinigen automatisch aktivieren,
sobald ein bestimmter Verschmutzungsgrad erreicht ist. Ebenso ist
es möglich,
das Reinigen von Zeit zu Zeit automatisch oder während bestimmter Betriebszustände automatisch durchzuführen. Das
Reinigen darf den Druckbetrieb nicht stören und muss daher zu Zeiten
durchgeführt werden,
in denen die optische Einrichtung nicht unbedingt benötigt wird.
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Die
optischen Einrichtungen können
Lichtschranken oder Kameras (allgemein Bildaufnahmeelemente) sein,
die ohnehin im Inneren des Druckers 10 oder Kopierers angeordnet
sind und für
den fehlerfreien Betrieb erforderlich sind.
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Die
Reinigungsvorrichtung 30 kann mechanische Reinigungselemente,
wie die Reinigungspinsel 31 oder funktionell gleichwertige
mechanische Reinigungselemente aufweisen. Es ist dabei nicht unbedingt
notwendig, dass die Reinigungsvorrichtung 30 Schwenkarme 32 aufweist.
Die Schwenkarme 32 stellen jedoch eine besonders einfache
und billige Variante für
eine mechanische Reinigungsvorrichtung 30 dar.
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Zum
Reinigen können
auch mit Luft/Gas oder Flüssigkeit
betriebene Reinigungsvorrichtungen 30 verwendet werden,
bei denen die Luft oder die Flüssigkeit
gezielt auf die jeweilige optische Außenfläche 28 einwirkt. Wenn
Luft auf die optische Außenfläche 28 einwirkt,
muss dafür
gesorgt werden, dass die anschließend entstehenden Staubwolken über Filter
abgesaugt werden. Bei flüssigem
Reinigen muss die schmutzige Flüssigkeit
von der optischen Außenfläche 28 mittels
Druckluft oder Wischer abgetragen werden, damit die Funktion der
optischen Einrichtung durch zusätzliche
Ablagerungen nicht beeinträchtigt
wird.
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Ein
mechanisches Reinigen kann auch mit einer Nassreinigung kombiniert
werden, indem ein feuchter oder nasser Wischer über die optische Außenfläche 28 streicht.
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Ein
Reinigen mit Luft hat den Vorteil, dass auch während des Druckbetriebs, d.h.
bei Papiertransport, eine Reinigung vorgenommen werden kann, da
die Blasluft die Funktion der optischen Einrichtung kaum oder nicht
stört.
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Der
Reinigungsvorgang kann durch ohnehin in dem Drucker oder Kopierer
vorhandene Elemente ausgelöst
werden. Reinigungsvorgänge
können auch
abhängig
von der Menge des bedruckten Papiers, von der Menge des verbrauchten
Toners, vom Betriebszustand des Druckers, von der Zeitdauer seit dem
letzten Reinigungsvorgang oder von der Verschmutzung automatisch
oder manuelle ausgelöst werden.
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Für jede optische
Einrichtung des Druckers oder Kopierers kann eine eigene Reinigungsvorrichtung 30 vorhanden
sein. Es können
auch mehrere, nahe beieinander angeordnete optische Einrichtungen
durch eine gemeinsame Reinigungsvorrichtung 30 gereinigt
werden.
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Die
optische Einrichtung wird vorzugsweise dann gereinigt, wenn die
optische Einrichtung nicht unbedingt für den Druckbetrieb benötigt wird
oder die Papierbahnausrichteinrichtung (Drehrahmen 13) nicht
im Betrieb ist. Der Drehrahmen 13 muss nicht ständig aktiv
sein, er kann auch intermittierend mit kurzen Pausen (z.B. während die
Papierbahn 11 steht) zwischen Aktivzeiten betrieben werden,
so dass in den Pausen ein Reinigen der optischen Einrichtung möglich ist.
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- 10
- Drucker
oder Kopierer
- 11
- Aufzeichnungsträger (Papierbahn)
- 12
- Papiereinzugsbereich
- 13
- Drehrahmen
- 15
- Lichtschranke
- 16
- Lichtquelle
- 17
- Reflektor
- 18
- Detektor
- 20
- Umlenkrollen
- 21
- Papiertransportantriebe
- 22
- Transferstelle
- 23
- Elektrofotographischer
Kern
- 24
- Transferband
- 25
- Fixiereinheit
- 26
- Kühleinrichtung
- 27
- Papierabzugsbereich
- 28
- Optische
Außenfläche
- 30
- Reinigungsvorrichtung
- 31
- Reinigungspinsel
- 32
- Schwenkarm
- 35
- Mitnehmer
- 36
- Klammer
- 37
- Mitnehmerbürste