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DE102004059837A1 - Treibstangenantrieb - Google Patents

Treibstangenantrieb Download PDF

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DE102004059837A1
DE102004059837A1 DE102004059837A DE102004059837A DE102004059837A1 DE 102004059837 A1 DE102004059837 A1 DE 102004059837A1 DE 102004059837 A DE102004059837 A DE 102004059837A DE 102004059837 A DE102004059837 A DE 102004059837A DE 102004059837 A1 DE102004059837 A1 DE 102004059837A1
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    • E05CBOLTS OR FASTENING DEVICES FOR WINGS, SPECIALLY FOR DOORS OR WINDOWS
    • E05C9/00Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing
    • E05C9/02Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing with one sliding bar for fastening when moved in one direction and unfastening when moved in opposite direction; with two sliding bars moved in the same direction when fastening or unfastening
    • E05C9/021Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing with one sliding bar for fastening when moved in one direction and unfastening when moved in opposite direction; with two sliding bars moved in the same direction when fastening or unfastening with rack and pinion mechanism

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Treibstangenantrieb (1) für einen in einer Beschlagnut einer Falzkante eines Fensters oder eine Tür angeordneten Treibstangenbeschlag, mit einer Treibstange (4) und einem Zahnrad (10), welches in drehfester Verbindung über eine Welle, z. B. einen Mehrkantdorn, mit einem Bedienhebel steht und bei dem die den Bedienhebel mit dem Zahnrad (10) verbindende Welle vor der Falzfläche (F) und - bezogen auf den Grund (G) der Beschlagnut (B) - oberhalb der Treibstange (4) liegt und bei dem das Zahnrad (10) und die Treibstange (4) über mindestens ein Zahnrad (11' oder 11'') antriebsverbunden sind. DOLLAR A Um einen solchen Treibstangenantrieb auch für herkömmliche Treibstangenbeschläge von Dreh-Kipp-Fenstern oder -Türen verwenden zu können ist vorgesehen, dass das Zahnrad (11', 11'') zwei Zahnungen (13', 15'; 13'', 15'') aufweist und dass die Antriebsverbindung mit dem Zahnrad (10) über einen ersten Teilkreis (16', 16'') der ersten Zahnung (13', 13'') erfolgt, der kleiner ist als der zweite Teilkreis (17', 17'') der zweiten Zahnung (15', 15''), die der Treibstange (4) zugeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Treibstangenantrieb nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiger Treibstangenantrieb ist bereits aus der DE 20 2004 010 424 U1 bekannt. Hierbei weist der Treibstangenantrieb ein erstes Zahnrad auf, welches entweder über eine in einem Gehäuse verschiebbar geführte Zahnstange oder zwei Zahnräder nur mittelbar mit einer Treibstange verbunden ist.
  • Der Grund für diese Verbindung ist hierbei, dass die Achse des mit dem ersten Zahnrades verbundenen Mehrkantdorns vor der Falzfläche des Flügels angebracht sein soll, wie dies beispielsweise aus der DE 203 08 230 U1 oder der WO 2004/076788 bekannt geworden ist. Dadurch liegt die anzutreibende Treibstange hinter dem Zahnrad, so dass diese eine Bewegungsumkehr erfährt, wenn die ursprüngliche Handhabung des Bedienungshebels erhalten bleiben soll. Aus der EP 0505678 B1 ist es bereits bekannt, ein Zwischengetriebe vorzusehen, welches aus zwei miteinander in Eingriffstehenden Zahnradpaaren besteht. Die Zahnradpaare sind dabei so angeordnet, dass die Achse des Bedienungshandhebels einerseits und die Achse des Zahnrades des Treibstangenantriebs andererseits nicht koaxial verlaufen. Dadurch wird ein zwischen diesen Achsen benötigter Achsversatz bewirkt und die ansonsten bei einer direkten Verbindung der Achsen über eine Zahnradverbindung unvermeidliche Drehrichtungsumkehr vermieden.
  • Nachteilig bei der DE 203 08 230 U1 oder der WO 2004/076788 ist es, dass durch die Schubrichtungsumkehr weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, z.B. um die an der Treibstange angebrachten Riegelelemente in der bislang üblichen Weise zu verwenden, da die Treibstange gegenüber der bislang üblichen Schaltrichtung entgegengesetzt verläuft. Gleichzeitig ist die Verwendung der Treibstangenantriebe auf einen Schaltweg des Bedienungshebels von 90° begrenzt.
  • Nachteilig bei der Ausgestaltung nach der DE 20 2004 010 424 U1 ist es, dass der erreichbare Schaltweg nicht dem Schaltweg eines üblichen Treibstangenantriebes entspricht, da über die eingesetzten Zahnräder eine Änderung der Unter- oder Übersetzung erfolgt. Dementsprechend sind die dadurch realisierten Stellwege der Treibstange nicht mit denen Übereinstimmend, die bei den üblichen Treibstangenantrieben erreicht werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Treibstangenantrieb bereitzustellen, der einerseits den beengten Platzverhältnissen im Falzbereich angepasst ist und der andererseits eine Verwendung der ansonsten üblichen Treibstangenbeschlagbauteile erlaubt, so dass der Treibstangenantrieb wahlweise neben den vorhandenen Treibstangenantrieben verwendet werden kann, bei denen die Achse des Mehrkantdorns unterhalb bzw. hinter der Falzfläche liegt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den Mitteln des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1.
  • Die vorgeschlagene Lösung kann in einfacher Weise an die entsprechend benötigten und durch andere Bauteile des Treibstangenbeschlages vorgegebene Stellwege der Treibstange angepasst werden und lässt sich sehr Platz sparend anbringen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 11.
  • Der erforderliche Platzbedarf insbesondere vor der Falzfläche kann dadurch reduziert werden, dass sich die Zahnung des ersten Zahnrades über einen Abschnitt von etwa 90° des Umfanges erstreckt und dem Zahnrad zwei Zahnräder so zugeordnet sind, dass die Zahnung zumindest mit einem der Zahnräder im Eingriff befindet. Dadurch muss nicht der gesamte Teilkreisdurchmesser des ersten Zahnrades als Bauraum vorgesehen werden.
  • Um den notwendigen Bauraum dabei noch weiter zu reduzieren ist vorgesehen, dass das erste Zahnrad aus zwei Scheiben gebildet ist, die voneinander beabstandet sind und dass die zwei Zahnräder mit dem größeren Teilkreis zwischen die Scheiben ragt. Der Abstand stellt sich dabei zumindest im bereich des Teilkreises des ersten Zahnrades ein.
  • Die Scheiben können über verschiedene Wege miteinander antriebsverbunden sein, beispielsweise über eine formschlüssige Verbindung an den aufeinander zugewendeten Planflächen des Zahnrades. Vorteilhaft ist es aber, wenn die Scheiben über den Mehrkantdorn antriebsverbunden sind, da die notwendigen Formschlussverbindungen dadurch in Wegfall geraten und die ohnehin vorzusehende Achse die Verbindung übernimmt.
  • Eine größere Stückzahl und damit verbunden auch bessere Auslastung der Herstellungsmaschinen ist dadurch gegeben, dass die Scheiben identisch aufgebaut sind und einen koaxial zu der Mehrkantaufnahme ausgerichteten Bund aufweisen. Dadurch lassen sich die Zahnräder ggf. auch aus Blech stanzen und formen.
  • Um die Scheiben auf möglichst einfache Weise innerhalb eines Gehäuses lagern zu können und dabei so anzuordnen, dass die Zahnräder kollisionsfrei dazwischen greifen können, ist vorgesehen, dass der Bund wenig mehr als halb so hoch bemessen ist, wie die Dicke der Zahnräder. Ansonsten vorzusehende Mittel zum Einstellen der Distanz sind daher nicht notwendig.
  • Um einen mit den üblichen Treibstangenbeschlägen vergleichbaren Hub zu erhalten ist es zweckmäßig, dass das Übersetzungsverhältnis des ersten Zahnrades zu dem zweiten Zahnrad etwa 2:1 ist.
  • Um die Abmessungen des ersten Zahnrades zu minimieren ist ferner vorgesehen, dass die Mehrkantaufnahme eine Sechskantform aufweist. Bei einer Vierkantform wäre aufgrund des größeren Eckmaßes ein größerer Zahnradabstand notwendig.
  • Um die zweiten, als Abtriebszahnräder wirksamen Zahnräder kostengünstig herstellen zu können ist vorgesehen, dass die Zahnräder als Sinterformteile ausgelegt sind.
  • Dabei ist es auch vorteilhaft, wenn die Zahnräder auf eine Achse des Gehäuses aufgesetzt sind, da sich dadurch die Herstellung und die Haltbarkeit verbessern lässt.
  • Alternativ kann auch vorgesehen werden, dass die Zahnräder aus Scheiben bestehen, die eine Ausnehmung entsprechend der Form der Zahnung besitzen und dass die Zahnung an einem Profilstab vorgesehen ist, der durch die Ausnehmung steckbar ist.
  • Die Scheiben können auf einfachste Weise als Stanzteile hergestellt werden. Der Profilstab hingegen wird als Meterware bezogen und kann daher kostengünstig hergestellt werden. Beide Herstellungsformen garantieren darüber hinaus eine hohe Festigkeit.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Zeichnungen. Es zeigt:
  • 1 einen Treibstangenantrieb mit Gehäuse,
  • 2 ein Treibstangenantrieb nach 1 in einem Längsschnitt,
  • 3 den Treibstangenantrieb nach den 1 und 2 ohne Gehäuse in einer Mittelstellung,
  • 4 und 5 den Treibstangenantrieb entsprechend 3 in den beiden Verschiebeendstellungen der Treibstange,
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem vermittelnden Zahnrad,
  • 7 eine schematische Darstellung des Zusammenwirkens und des Aufbaus der Zahnräder und
  • 8 ein Ausführungsbeispiel des abtreibenden Zahnrades.
  • In der 1 ist der Treibstangenantrieb 1 zu erkennen, von dem hier im wesentlichen ein Gehäuse 2, eine Stulpschiene 3 und eine Treibstange 4 zu erkennen sind. In dem Gehäuse 2 ist eine Bohrung 5 vorgesehen, welche zum Durchgriff eines Mehrkants eines Bedienungshandhebels geeignet ist. Die Montage des Treibstangenantriebs 1 soll derart erfolgen, dass die koaxial zu der Bohrung 5 verlaufende Drehachse des Handhebels vor der Falzfläche F eines hier nicht dargestellten Flügelrahmens liegen soll. In der in 2 angedeuteten Falzfläche F ist üblicherweise eine längsverlaufende oftmals abgestufte Beschlagnut B vorgesehen, in die der Treibstangenantrieb zumindest teilweise eintaucht und die durch die Stulpschiene 3 bündig abgedeckt wird, so dass die Treibstange 4 verdeckt ist. Der Abschnitt 6 des Gehäuses 2 ragt dabei über die Falzfläche F in dem freien Raum zwischen Flügel und Rahmen vor.
  • Aus der 2 wird dabei deutlich, dass die Stulpschiene 3 im wesentlichen ohne Kröpfung gerade durch das Gehäuse 2 hindurch geführt ist, während die Treibstange 4 eine abwärts – in Richtung des Grundes G der Beschlagnut B – gerichtete Abkröpfung aufweist. Es ist hierbei ferner erkennbar, dass das Gehäuse 2 aus zwei Teilen besteht, nämlich dem Abschnitt 6, der vor der Stulpschiene 3 liegt und dem Abschnitt 7, der hinter der Stulpschiene 3 liegt. Der Abschnitt 7 des Gehäuses 2 bildet dabei eine Führung für die Treibstange 4, in dem er diese zum einen gegen den Grund G mittels eines Bodens 8 und zum anderen gegen die Stulpschiene 3 mittels eines Füllkörpers 9 abstützt. Es ist erkennbar, dass es zum Einbau des Treibstangenantriebes 1 keiner Ausnehmungen in der Beschlagnut B bedarf. Zur Montage des Treibstangenantriebs an dem Flügel wird voll inhaltlich auf die DE 203 08 230 U1 verwiesen.
  • In dem Gehäuse 2 sind neben dem Zahnrad 10, das in drehfester Verbindung über eine Welle, z.B. einen Mehrkantdorn, mit einem Bedienhebel steht, zwei weitere Zahnräder 11', 11'' vorgesehen, über die das Zahnrad 10 mittelbar mit der Treibstange 4 antriebsverbunden ist. Dazu greift das Zahnrad 10 mittels einer hieran angebrachten Zahnung 12 (3) auf eine Zahnung 13', 13'' der Zahnräder 11', 11''. Die Zahnräder 11', 11'' stehen ihrerseits mit der Treibstange 4 in Antriebsverbindung, und zwar über eine in eine Art Treibriegelverzahnung 14 der Treibstange 4 eingreifende Zahnung 15', 15''.
  • Jedes der Zahnräder 11', 11'' weist daher zwei Zahnungen 13', 15'; 13'', 15'' auf. Die Antriebsverbindung mit den Zahnrädern 11', 11'' erfolgt über einen ersten Teilkreis 16', 16'' der ersten Zahnungen 13', 13'', der kleiner ist, als der zweite Teilkreis 17', 17'' der zweiten Zahnung 15', 15'', die der Treibstange 4 zugeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine Übersetzung, bei der aus einer 90° Drehbewegung des ersten Zahnrades 10 ein bezogen auf den Abstand des Zahnrades 10 zur Treibstange 4 größer Stellweg an der Treibstange 4 bewirkt wird, als dies bei direktem Kontakt möglich wäre.
  • Gleichzeitig wird dadurch eine umgekehrte Bewegungsrichtung der Treibstange 4 vermieden. Dadurch nämlich, dass die Treibstange 4 – bezogen auf die Falzfläche bzw. die Stulpschiene 3 – unterhalb des Zahnrades 10 liegt aber durch die Zahnräder 11', 11'' übersetzt wird, kommt es zu einer gleich bleibenden Verschiebung und dadurch gegebenen Zuordnung der verschieden Schaltstellungen des Bedienhebels wie bei den herkömmlichen Anordnungen eines Drehkippbeschlages. Die Übersetzung erlaubt es dabei noch, dass der erforderliche Schaltweg erreicht werden kann, um die verschiedenen Funktionsstellungen des Treibstangenbeschlages einstellen zu können.
  • Um dabei die Abmessungen des Treibstangenantriebs 1 möglichst gering zu halten ist zudem noch vorgesehen, dass sich die Zahnung 12 des ersten Zahnrades 10 über einen Kreissegmentabschnitt von etwa 90° erstreckt und dem Zahnrad 10 die zwei Zahnräder 11', 11'' so zugeordnet sind, dass sich die Zahnung 12 zumindest mit einem der Zahnräder 11', 11'' im Eingriff befindet.
  • Aus der 3 ist auch noch ersichtlich, dass das Zahnrad 10 aus zwei Scheiben 10' und 10'' gebildet ist, die so voneinander beabstandet sind, dass die zwei Zahnräder 11', 11'' mit dem größeren Teilkreisen 17', 17'' zwischen die Scheiben 10', 10'' ragen. Die Scheiben 10', 10'' lassen sich dadurch auf einfache Weise durch Stanzen aus dünnem Blech herstellen. Die Verbindung der Scheiben 10', 10'' erfolgt über den Mehrkantdorn, der die Mehrkantaufnahme 19 durchsetzt.
  • Die Scheiben 10', 10'' sind identisch sowie quer zur Achse symmetrisch aufgebaut und weisen einen koaxial zu der Mehrkantaufnahme 19 ausgerichteten Bund 20 auf. Der Bund 20 ist dabei wenig mehr als halb so hoch bemessen wie die Dicke 21 der Zahnräder 11', 11'' und in seinem Durchmesser auf den Abstand und den Außendurchmesser der Zahnräder 11', 11'' so abgestimmt, dass einerseits der Abstand der Scheiben 10', 10'' so groß ist, dass die Zahnräder 11', 11'' dazwischen eingreifen können und andererseits die Außenabmessungen der Zahnräder 11', 11'' im Bereich der Zahnung 15', 15'' nicht an den Bund 20 bzw. die zwei aneinanderliegenden Bünde, anstoßen kann. Es entsteht so die umlaufende Nut 22 in dem Zahnrad 10, die einen geringen Achsabstand zwischen den Zahnrädern 10, 11', 11'' ermöglicht. Gleichzeitig können die Zahnräder 11', 11'' ebenfalls quer zur ihrer Drehachse symmetrisch ausgestaltet werden, so dass sich an jedem der Zahnräder 11', 11'' zwei Zahnungen 13', 13'' befinden. Dadurch wird nicht nur die verwechslungsfreie Montage des Treibstangenantriebs 1 sondern auch eine höhere Kraftübertragung ermöglicht.
  • Es ist leicht erkennbar, dass die grundsätzliche Funktionsweise des Treibstangenantriebs in der beschriebenen Weise auch dann gewährleistet ist, wenn sich nur ein Zahnrad 11' oder 11'' in dem Gehäuse befindet, wobei das Zahnrad 10 dabei entweder eine auf 180° Schaltweg abgestimmten Zahnung aufweisen muss oder aber der Schaltweg des Treibstangenantriebs auf 90° beschränkt wird.
  • Aus den 4 und 5 geht hervor, dass die Zahnräder 11', 11'' bei erreichen der Endschaltstellungen nur jeweils wechselseitig mit dem Zahnrad 10 in Antriebsverbindung stehen. Die synchrone Bewegung des jeweils nicht im Eingriff befindlichen Zahnrades 11' oder 11'' wird über die Mitnahme der Treibstange 4 bzw. den Eingriff des jeweils nicht angetriebenen Zahnrades 11', oder 11'' in der Zahnung 14 bewirkt.
  • Abweichend davon kann aber auch vorgesehen werden, dass eine zusätzliches unmittelbar zwischen den Zahnrädern 11', 11'' vermitteltes Zahnrad 23 vorgesehen ist, wie in 6 dargestellt. Die Breite des Zahnrades 23 ist dabei auf die Breite der Nut 22 abgestimmt, so dass dieses zwischen die Zahnungen 12 der Scheiben 10', 10'' ragen kann.
  • Das Zahnrad 23 kann auch abweichend von 6 mit den Zahnungen 13', 13'' zusammenwirken. Es kann auch eine separate Zahnstang vorgesehen werden, die zwischen den Zahnrändern 11', 11'' vermittelt.
  • In dem Ausführungsbeispiel nach 6 ist die Zahnung 14 als Feinverzahnung und nicht als Treibriegelverzahnung ausgebildet, was sich auch in einer geänderten Zahngeometrie der Zahnräder 11', 11'' äußert.
  • Um den erforderlichen Hub von ca. 36–40 mm bei einem Teilkreisdurchmesser des Zahnrades 10 zu erhalten, ist das Übersetzungsverhältnis des Zahnrades 10 zu dem Zahnrad 11', 11'' etwa 2:1. Demnach ist der Teilkreis etwa doppelt so groß wie der Teilkreis 16', 16'' des Zahnrades 11', 11''.
  • Aus der 7 ist der vorstehend bereits beschriebene Aufbau des Zahnrades 10 nochmals ersichtlich. Die Scheiben 10', 10'' sind quer zu der Drehachse 25 symmetrisch ausgebildet. Der Bund 20 dient dabei zum einen der Lagerung in dem hier nicht dargestellten Gehäuse 2 und zum anderen zur Bildung der Nut 22 zwischen den Scheiben 10', 10''. Der Bund kann dabei an die Scheibe einteilig angeformt sein oder durch Umspritzen mit Kunststoff einer ansonsten planen Scheibe gebildet werden.
  • In die Nut 22 greift das Zahnrad 11' oder 11'' je nach Schaltstellung des Treibstangenantriebs 1 ein, während die Zahnungen 12 und 13' bzw. 13'' jeweils miteinander kämmen. Das Zahnrad 11' bzw. 11'' ist als Sinterteil ausgelegt, wodurch sich zum einen eine hohe Belastbarkeit und zum anderen eine kostengünstige Herstellweise ergibt. Um zu verhindern, dass es zu großen Querschnittsänderungen innerhalb des Zahnrades kommt, welche die Herstellung und Haltbarkeit herabsetzen, ist vorgesehen, dass die Achse 26 in dem Gehäuse 2 festgelegt wird. Dazu weist das Zahnrad 11', 11'' eine hier nicht dargestellte Bohrung auf, welche von der Achse 26 durchgriffen wird. Die Achse 26 ist als zylindrischer Bolzen ausgebildet, an dem beidendig Zapfen 27 angebracht sind, die einen runden Querschnitt besitzen. Die Stulpschiene 3 weist auf ihrer Unterseite zwei bzw. im Ausführungsbeispiel vier halbkreisförmige Mulden auf, in denen die Zapfen 27 zur Lagerung einsitzen. Dadurch kann die Achse in einer ebenfalls halbrunden Bohrung des Gehäuses 2 festgelegt werden und mittels der Stulpschiene 3 in dem unteren Abschnitt 7 festgelegt werden.
  • In der 8 ist ein Ausführungsbeispiel des Zahnrades 11', 11'' erkennbar, bei dem dieses aus einer mittleren Scheibe 28 besteht, welches sich beispielsweise sehr kostengünstig durch Ausstanzen aus Metallblech herstellen lässt. Die Außenkontur der Scheibe 28 weist die Zahnung 15', 15'' auf. Zentrisch ist eine Ausnehmung 29 vorgesehen, welche zur Aufnahme eines Profilstabs 30 bzw. Profilabschnitts dient, dessen Querschnitt der Zahnung 13', 13'' entspricht. Der Profilstab 30 lässt sich als Profil kostengünstig und hoch belastbar herstellen und über die komplementär dazu geformte Ausnehmung 29 mit der Scheibe 28 verbinden. Dadurch lasst sich auch das Zahnrad 11', 11'' kostengünstig herstellen.
  • Abschließend sei noch erwähnt, dass das Zahnrad 10 selbst verständlich auch als Formteil einteilig ausgelegt werden kann.
  • 1
    Treibstangenantrieb
    2
    Gehäuse
    3
    Stulpschiene
    4
    Treibstange
    5
    Bohrung
    6
    Abschnitt
    7
    Abschnitt
    8
    Boden
    9
    Füllkörper
    10, 10', 10''
    Scheibe
    11', 11''
    Zahnrad
    12
    Zahnung
    13', 13''
    Zahnung
    14
    Treibriegelverzahnung
    15', 15''
    Zahnung
    16', 16''
    Teilkreis
    17', 17''
    Teilkreis
    19
    Mehrkantaufnahme
    20
    Bund
    21
    Dicke
    22
    Nut
    23
    Zahnrad
    25
    Drehachse
    26
    Achse
    27
    Zapfen
    28
    Scheibe
    29
    Ausnehmung
    30
    Profilstab

Claims (11)

  1. Treibstangenantrieb (1) für einen in einer Beschlagnut einer Falzkante eines Fensters oder eine Tür angeordneten Treibstangenbeschlag, mit einer Treibstange (4) und einem Zahnrad (10), welches in drehfester Verbindung über eine Welle, z.B. einen Mehrkantdorn, mit einem Bedienhebel steht und bei dem die den Bedienhebel mit dem Zahnrad (10) verbindende Welle vor der Falzfläche (F) und – bezogen auf den Grund (G) der Beschlagnut (B) – oberhalb der Treibstange (4) liegt, und bei dem das Zahnrad (10) und die Treibstange (4) über mindestens ein Zahnrad (11' oder 11'') antriebsverbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (11', 11'') zwei Zahnungen (13', 15'; 13'', 15'') aufweist und dass die Antriebsverbindung mit dem Zahnrad (10) über einen ersten Teilkreis (16', 16'') der ersten Zahnung (13', 13'') erfolgt, der kleiner ist, als der zweite Teilkreis (17', 17'') der zweiten Zahnung (15', 15''), die der Treibstange (4) zugeordnet ist.
  2. Treibstangenantrieb (1) nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zahnung (12) des ersten Zahnrades (10) über einen Abschnitt von etwa 90° des Umfanges erstreckt und dem Zahnrad (10) zwei Zahnräder (11' und 11'') so zugeordnet sind, dass die Zahnung (12) in jeder Schaltstellung zumindest mit einem der Zahnräder (11', 11'') im Eingriff befindet.
  3. Treibstangenantrieb (1) nach einem der Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (10) aus zwei Scheiben (10', 10'') gebildet ist, die voneinander beabstandet sind und dass die zwei Zahnräder (11', 11'') mit dem größeren Teilkreis (17', 17'') zwischen die Scheiben (10', 10'') ragt.
  4. Treibstangenantrieb (1) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheiben (10', 10'') über den Mehrkantdorn antriebsverbunden sind.
  5. Treibstangenantrieb (1) nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheiben (10', 10'') identisch aufgebaut sind und einen koaxial zu der Mehrkantaufnahme (19) ausgerichteten Bund (20) aufweisen.
  6. Treibstangenantrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (20) wenig mehr als halb so hoch bemessen ist, wie die Dicke (21) der Zahnräder (11', 11'').
  7. Treibstangenantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Übersetzungsverhältnis des Zahnrades (10) zu dem Zahnrad (11', 11'') etwa 2:1 ist.
  8. Treibstangenantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrkantaufnahme (19) eine Sechskantform aufweist.
  9. Treibstangenantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder (11', 11'') als Sinterformteile ausgelegt sind.
  10. Treibstangenantrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder (11', 11'') auf eine Achse des Gehäuses aufgesetzt sind.
  11. Treibstangenantrieb nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder (11', 11'') aus Scheiben bestehen, die eine Ausnehmung entsprechend der Form der Zahnung (13', 13'') besitzen und dass die Zahnung (13', 13'') an einem Profilstab vorgesehen ist, der durch die Ausnehmung steckbar ist.
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