DE102004001200A1 - Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser - Google Patents
Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser Download PDFInfo
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Abstract
Die Vorrichtung (1) weist einen an einer 1. Stirnwand (4) mit einem Einlass (5) für Abwasser (AW) versehenen Absetzbehälter (2) auf. Im Innern ist der Absetzbehälter (2) mit einer Verteilerkammer (9) und mehreren Schrägkanälen (13) ausgerüstet. An der 2. Stirnwand (6) ist ein Auslass (7) für partikelarmes Abwasser (AW) vorgesehen. Der im unteren Höhenbereich (10) vorgesehene Abzug (17) für partikelreichen Schlamm umfasst ein sich von der 1. Stirnwand (4) zur 2. Stirnwand (6) unterhalb der Schrägkanäle (13) erstreckendes Mantelrohr (22) mit mindestens einer oberen länglichen Übertrittsöffnung sowie ein in dem Mantelrohr (22) drehbar gelagertes Zentralrohr mit wenigstens einer an die Übertrittsöffnung im Mantelrohr (22) angepassten länglichen Eintrittsöffnung. Ein 1. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs ist über eine begrenzte Zeitspanne an eine Druckluftquelle (35) anschließbar und der andere 2. Endabschnitt ist ständig mit einer Förderleitung (41) für Schlamm verbunden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser, gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine derartige Vorrichtung zählt durch die Internet-Veröffentlichung http://dww.leiblein.de/web/deutsch/pw/pw-sk.htm der Leiblein GmbH "Schrägklärer für Prozesswasser" zum Stand der Technik. Das zu behandelnde Abwasser tritt an einer geneigten 1. Stirnwand des Absetzbehälters in diesen ein und fließt in einem Einlaufkanal nach unten. Hier wird es umgelenkt und strömt nun durch Schrägkanäle nach oben. Auf diesem Weg sinken die Feststoffe auf die Oberflächen der die Schrägkanäle bildenden Lamellen und rutschen dann in den trichterförmig ausgebildeten unteren Höhenbereich des Absetzbehälters. An der tiefsten Stelle weist der Absetzbehälter einen Abzug für den stark wässrigen Schlamm auf. Vom Abzug aus wird der Schlamm über eine Förderleitung wegtransportiert.
- Das im oberen Höhenbereich oberhalb der Schrägkanäle über den Auslass in der 2. Stirnwand austretende partikelarme Reinwasser kann der weiteren Nutzung zugeführt werden.
- Es erfolgt im bekannten Fall zwar ein Separieren von Wasser und Feststoffpartikeln, jedoch unter Inkaufnahme einer sehr hoch bauenden Vorrichtung sowie Schiebern für den Schlammabzug.
- Nun gibt es aber Bereiche mit anfallendem Abwasser, wie z.B. im untertägigen Grubenbetrieb, wo nicht nur eine Separation mit partikelreichem Schlamm, sondern auch eine einfache Mechanik der eingesetzten Vorrichtung bei geringer Bauhöhe angestrebt wird.
- Der Erfindung liegt daher – ausgehend vom Stand der Technik – die Aufgabe zugrunde, eine derartige Vorrichtung zu schaffen.
- Die Lösung dieser Aufgabe wird in den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen gesehen.
- Danach erstreckt sich jetzt im unteren Höhenbereich des Absetzbehälters ein im wesentlichen horizontal ausgerichtetes Mantelrohr zwischen einer 1. und einer 2. Stirnwand. Dieses Mantelrohr ist örtlich fixiert. Es ist mit mindestens einer oberen länglichen Übertrittsöffnung in seiner Rohrwand versehen. Bei zwei oder mehr Übertrittsöffnungen sind zwischen den Übertrittsöffnungen Stege zur Stabilisierung des Mantelrohrs angeordnet.
- Im Mantelrohr ist ein Zentralrohr vorgesehen, das drehbar ist. Das Zentralrohr besitzt mindestens eine seine Rohrwand durchsetzende längliche Eintrittsöffnung, die an die Übertrittsöffnung des Mantelrohrs angepasst ist. Sind mehrere Übertrittsöffnungen vorgesehen, besitzt auch das Zentralrohr mehrere vom Querschnitt her an diese angepasste Eintrittsöffnungen.
- Ein 1. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs ist an eine Druckluftquelle anschließbar, während der 2. Endabschnitt des Innenraums ständig mit einer Förderleitung für partikelreichen Schlamm verbunden ist.
- Befindet sich das Zentralrohr in einer solchen Relativposition zum Mantelrohr, bei welcher die Eintrittsöffnung mit der Übertrittsöffnung korrespondiert, kann Schlamm aus dem unteren Höhenbereich des Absetzbehälters in das Zentralrohr eintreten. Nach der Befüllung des Zentralrohrs wird dieses gedreht, so dass kein weiterer Schlamm mehr über die Übertrittsöffnung und die Eintrittsöffnung in den Innenraum des Zentralrohrs gelangen kann. Nunmehr wird Druckluft aus der Druckluftquelle auf das Zentralrohr aufgegeben und dadurch der in dem Innenraum befindliche Schlamm in die Förderleitung gedrückt.
- Im Hinblick auf den Sachverhalt, dass das Zentralrohr nur zeitweise mit dem unteren Höhenbereich des Absetzbehälters Schlamm überleitend verbunden ist, kann sich während der restlichen Zeit der Schlamm im von Verwirbelungen freien unteren Höhenbereich des Absetzbehälters verfestigen, so dass nur vergleichsweise wenig Wasser mit in das Zentralrohr gelangt und dadurch dem Aufbereitungsprozess entzogen wird.
- Durch die horizontale Anordnung des Abzugs wird eine nur geringe Bauhöhe erreicht. Auch hierdurch ist die Vorrichtung besonders für den untertägigen Grubenbetrieb geeignet.
- Das im Mantelrohr nur langsam drehbare Zentralrohr trägt außerdem dazu bei, dass im unteren Höhenbereich des Absetzbehälters eine verwirbelungsfreie Sedimentation stattfinden kann.
- Das Material des Absetzbehälters und auch des Mantelrohrs ist bevorzugt rostfreier Stahl. Das Zentralrohr kann ebenfalls aus rostfreiem Stahl bestehen. Denkbar ist aber auch ein geeigneter Kunststoff. Ein solcher Kunststoff erlaubt es ferner, das Zentralrohr unter Einsatz der Druckluft und Vorformung der Rohrwand – vorausgesetzt ist eine entsprechende Dicke der Rohrwand – so an die innere Oberfläche des Mantelrohrs zu drücken, dass eine weitgehende Abdichtung gewährleistet werden kann.
- Eine zweckmäßige Fixierung des Mantelrohrs im unteren Höhenbereich des Absetzbehälters wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 dadurch erzielt, dass die Enden des Mantelrohrs in an den Außenseiten der Stirnwände des Absetzbehälters festgelegten Flanschen dicht fixiert sind. Solche Flansche können gehäuseartig ausgebildet sein und insbesondere lösbar an den Außenseiten der Stirnwände befestigt werden. Der 1. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs ist über ein 1. Ende des Mantelrohrs und einen 1. Flansch an eine Druckluftquelle anschließbar. Hierbei wird also eine radiale Verbindung zwischen dem Innenraum und dem 1. Flansch hergestellt. Die Stirnseite des Zentralrohrs am 1. Endabschnitt ist geschlossen. Hingegen ist der 2. Endabschnitt des Innenraums über seine offene Stirnseite und den 2. Flansch ständig an die Förderleitung angeschlossen. Dazu ist der 2. Flansch kanalartig ausgestaltet.
- Die Druckluft leitende Verbindung zwischen dem an eine Druckluftquelle angeschlossenen 1. Flansch und dem Innenraum des Zentralrohrs kann entsprechend Anspruch 3 ausgebildet sein. Danach sind sowohl in der Rohrwand des Zentralrohrs als auch in der Rohrwand des Mantelrohrs Bohrungen vorgesehen, über welche Druckluft in den Innenraum gepresst werden kann, wenn die Bohrungen des Zentralrohrs und des Mantelrohrs korrespondieren.
- Diese Ausbildung ist dann zweckmäßig, wenn das Zentralrohr stufenweise durch einen entsprechenden Antrieb, wie beispielsweise einen Druckluftzylinder, aus der Position, in welcher die Eintrittsöffnung mit der Übertrittsöffnung korrespondiert, in die Position verdreht wird, wo der Innenraum des Zentralrohrs zum unteren Höhenbereich des Absetzbehälters hin verschlossen ist. Das Zentralrohr nimmt hierbei nur zwei Betriebspositionen ein.
- Wenn das Zentralrohr über einen extrem langsamen Antrieb kontinuierlich gedreht wird, erweisen sich die Merkmale des Anspruchs 4 als besonders vorteilhaft. Die Breite der inneren Ringkammer im 1. Flansch entspricht dann in etwa der Länge der Längsschlitze. Statt der Ringkammer könnte auch nur eine Längsnut in dem 1. Flansch vorgesehen sein, die mit einem Druckluftanschluss im 1. Flansch in Verbindung steht. Diese ist jedoch schwerer zu fertigen als eine Ringkammer.
- Wenn nach den Merkmalen des Anspruchs 5 die Bohrung bzw. der Längsschlitz im 1. Ende des Mantelrohrs in einer 1. Umfangsrichtung um 90° zu der länglichen Übertrittsöffnung im Mantelrohr versetzt angeordnet ist, kann der Druckluftanschluss am 1. Flansch seitlich vorgesehen werden. Er ist dadurch besser zugänglich.
- Die Lage der Bohrung bzw. des Längsschlitzes im 1. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs gemäß Anspruch 6 führt dazu, dass auf der einen Seite eine einwandfreie Überdeckung der Übertrittsöffnung im Mantelrohr mit der Eintrittsöffnung im Zentralrohr gewährleistet ist, jedoch andererseits auch sichergestellt werden kann, dass das Zentralrohr einwandfrei umfangsseitig geschlossen ist, wenn der 1. Endabschnitt seines Innenraums mit der Druckluftquelle in Verbindung steht.
- Die Drehbewegung des Innenrohrs, sei sie nun stufenweise oder kontinuierlich, wird bevorzugt unter Anwendung der Merkmale des Anspruchs 7 erzeugt. Dazu ist ein Antriebszapfen mit einem Rohrstück fest verbunden. Der Antriebszapfen wird mit dem jeweiligen Antrieb gekoppelt. Das Rohrstück ist in den 1. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs eingesetzt und dort fixiert. Dies kann durch Schweißen oder auch durch Querbolzen erfolgen. In der Rohrwand des Rohrstücks ist dann eine Öffnung eingebracht, die entweder als Bohrung oder als Längsschlitz entsprechend einer Bohrung oder einem Längsschlitz im 1. Endabschnitt des Innenraums ausgebildet ist.
- Eine einwandfreie Abdichtung zwischen der äußeren Oberfläche des 1. Endes des Mantelrohrs und der inneren Oberfläche des 1. Flansches wird entsprechend Anspruch 8 dadurch erzielt, dass das 1. Ende des Mantelrohrs durch eine umfangsseitige Ringdichtung zum 1. Flansch hin abgedichtet ist. Diese Ringdichtung in Form z.B. eines O-Rings liegt insbesondere in einer Umfangsnut in der inneren Oberfläche des 1. Flansches. Zweckmäßig befindet sich diese Umfangsnute in der Nähe der Stirnseite des 1. Flansches, die mit der Außenseite der 2. Stirnwand des Absetzbehälters verbunden wird. In dieser Stirnseite des 1. Flansches kann auch eine kreisförmige Nute mit einem Dichtungsring vorgesehen sein, der dann an der Außenseite der 2. Stirnwand dichtend zur Anlage kommt.
- Das 2. Ende des Mantelrohrs ist in eine entsprechende Ausnehmung des 2. Flansches eingesetzt und hierin fixiert. Eine stirnseitige Ringdichtung gemäß Anspruch 9 dichtet dann das 2. Ende des Mantelrohrs zum 2. Flansch hin ab.
- Eine sichere Abdichtung des 1. Endabschnitts des Innenraums des Zentralrohrs zum 1. Ende des Mantelrohrs wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 10 dadurch erzielt, dass der 1. Endabschnitt durch eine umfangsseitige Ringdichtung zum benachbarten 1. Ende des Mantelrohrs hin abgedichtet ist. Hierbei ist zweckmäßig eine umfangsseitige Nute in die Rohrwand des 1. Endabschnitts eingearbeitet, in die ein Dichtring in Form z.B. eines O-Rings eingesetzt ist. Dieser kommt dann an der inneren Oberfläche des 1. Endes des Mantelrohrs zur Anlage.
- Um zu verhindern, dass der mittels Druckluft aus dem Innenraum des Zentralrohrs in die Förderleitung impulsartig herausgepresste Schlamm wieder in das Zentralrohr zurückströmen kann, sehen die Merkmale des Anspruchs 11 vor, dass in einen den 2. Endabschnitt des Innenraums des Zentralrohrs mit der Förderleitung verbindenden Kanal im 2. Flansch ein Rückschlagventil integriert ist.
- Damit sich im unteren Höhenbereich des Absetzbehälters ein möglichst partikelreicher, das heißt wasserarmer Schlamm ohne Verwirbelungen sedimentieren kann, weist nach Anspruch 12 der Absetzbehälter im Höhenbereich der Verteilerkammer und der Schrägkanäle einen im wesentlichen V-förmigen Vertikalquerschnitt auf.
- Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung dadurch verbessert, dass entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 13 der untere Höhenbereich des Absetzbehälters einen unterhalb des V-förmigen Vertikalquerschnitts liegenden Kanalbereich mit einem viereckigen Vertikalquerschnitt aufweist. In diesen Kanalbereich ist dann der Abzug, bestehend aus Mantelrohr und darin drehbarem Zentralrohr, eingegliedert. Der Kanalbereich kann auch einen runden Querschnitt aufweisen.
- Nach Anspruch 14 ist vorgesehen, dass die Verteilerkammer einen sich nach unten verjüngenden horizontalen Querschnitt aufweist. Diese Ausbildung bewirkt bereits im Bereich der Verteilerkammer eine Abscheidung der Feststoffpartikel aus dem Abwasser mit dem Ziel eines partikelreichen Schlamms.
- Die Merkmale des Anspruchs 15 verhindern, dass Grobpartikel in die Verteilerkammer gelangen. Das Sieb kann z.B. aus einem Lochblech bestehen. Es kann zur Reinigung heraus genommen werden.
- Um die die Schrägkanäle bildenden Lamellen von Zeit zu Zeit reinigen zu können, z.B. bei einem Aufwuchs aus den Feststoffen biologischer Abwässer, ist gemäß Anspruch 16 vorgesehen, dass die Lamellen lösbar in den Absetzbehälter eingehängt sind.
- Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung im untertägigen Grubenbetrieb kann dann besonders sinnvoll gestaltet werden, wenn entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 17 der Absetzbehälter an einer hängend verlegten Fahrschiene entlang verlagerbar ist.
- Im Hinblick auf die im untertägigen Grubenbetrieb zur Verfügung stehenden beengten räumlichen Verhältnisse ist es nach Anspruch 18 vorteilhaft, wenn der Absetzbehälter im Höhenbereich von Einlass und Auslass im horizontalen Querschnitt eine größere Länge als Breite aufweist. Beispielsweise kann das Verhältnis von Länge zu Breite 2:1 betragen. Diese Abmessungen kommen den Gegebenheiten des untertägigen Grubenbetriebs besonders vorteilhaft entgegen.
- Die Merkmale des Anspruchs 19 verhindern insbesondere im untertägigen Grubenbetrieb, dass zusätzliche Feststoffpartikel in das Abwasser gelangen. Zweckmäßig ist der Deckel mehrteilig ausgebildet. Dadurch wird die Zugänglichkeit zum Sieb und zu den Lamellen erleichtert.
- Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 im schematischen vertikalen Längsschnitt eine Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser, gemäß der Linie I-I der2 in Richtung der Pfeile Ia gesehen; -
2 eine schematische Stirnansicht der Vorrichtung gemäß dem Pfeil II der1 ; -
3 in der Seitenansicht in vergrößertem Maßstab einen Abzug für partikelreichen Schlamm der Vorrichtung der1 und2 ; -
4 eine Draufsicht auf den Abzug der3 ; -
5 einen vertikalen Längsschnitt durch die Darstellung der4 entlang der Linie V-V in Richtung der Pfeile Va gesehen; -
6 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der3 entlang der Linie VI-VI in Richtung der Pfeile VIa gesehen und -
7 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der3 entlang der Linie VII-VII in Richtung der Pfeile VIIa gesehen. - In den
1 und2 ist mit1 eine Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser AW bezeichnet. - Die Vorrichtung
1 weist einen Absetzbehälter2 aus rostfreiem Stahl auf. Der Absetzbehälter2 besitzt einen im vertikalen und horizontalen Querschnitt rechteckigen oberen Höhenbereich3 , der an einer 1. Stirnwand4 mit einem Einlass5 für das Abwasser AW versehen ist. Diese 1. Stirnwand4 erstreckt sich über die gesamte Höhe des Absetzbehälters2 in einer vertikalen Ebene. An der gegenüberliegenden 2. Stirnwand6 , die insgesamt S-förmig abgekantet ist, weist der obere Höhenbereich3 einen Auslass7 für partikelarmes Abwasser AW auf. - Unterhalb des oberen Höhenbereichs
3 besitzt der Absetzbehälter2 einen mittleren Höhenbereich8 mit einem V-förmigen Querschnitt. In diesem mittleren Höhenbereich8 ist der Absetzbehälter2 im Inneren mit einer Verteilerkammer9 versehen, welche den oberen Höhenbereich3 mit einem unteren Höhenbereich10 verbindet. Die Verteilerkammer9 weist einen sich nach unten verjüngenden horizontalen Querschnitt auf. Er wird durch die 1. Stirnwand4 sowie durch eine sich aus zwei Längenabschnitten zusammensetzende Zwischenwand11 einschließlich der schrägen Außenwände12 gebildet. Am oberen Ende der Verteilerkammer9 befindet sich ein über ihre gesamte horizontale Erstreckung angeordnetes Sieb58 . - Zwischen der Verteilerkammer
9 und der S-förmigen 2. Stirnwand6 erstrecken sich im Innern des Absetzbehälters2 Schrägkanäle13 , die durch Lamellen14 gebildet sind, welche in nicht näher veranschaulichter Weise lösbar angeordnet und damit austauschbar sind. Die Schrägkanäle13 enden etwa an der unteren Kante des geneigten Längenabschnitts der Zwischenwand11 , so dass sich im unteren Höhenbereich10 des Absetzbehälters2 ein einbautenfreier Raum15 ergibt. - Unterhalb des einbautenfreien Raums
15 erstreckt sich in Längsrichtung des Absetzbehälters2 ein Kanalbereich16 mit einem viereckigen vertikalen Querschnitt. In diesen Kanalbereich16 ist ein Abzug17 für partikelreichen Schlamm integriert, der nachfolgend anhand der3 bis7 noch näher erläutert wird. - Beim Ausführungsbeispiel ist der Absetzbehälter
2 über Kettenstränge18 und Tragrollen19 an einer hängend verlegten Fahrschiene20 entlang verlagerbar und örtlich in nicht näher veranschaulichter Weise auch festlegbar. - Der Absetzbehälter
2 weist im Höhenbereich3 von Einlass5 und Auslass7 im horizontalen Querschnitt eine größere Länge als Breite auf (1 und2 ). Außerdem ist der Absetzbehälter2 kopfseitig mit einem lösbaren Deckel21 versehen. Dieser ist mehrteilig ausgebildet, um einen leichten Zugang zum Sieb58 und den Lamellen14 zu gewährleisten. - Ausweislich der
3 bis7 umfasst der Abzug17 für den partikelreichen Schlamm ein sich im Kanalbereich16 von der1 . Stirnwand4 des Absetzbehälters2 zu der 2. Stirnwand6 erstreckendes Mantelrohr22 aus rostfreiem Stahl. Das Mantelrohr22 weist im oberen Umfangsbereich mehrere die Rohrwand23 auf der gesamten Dicke durchsetzende längliche Übertrittsöffnungen24 auf. Die Übertrittsöffnungen24 sind durch Stege25 voneinander getrennt. Wie in diesem Zusammenhang die gemeinsame Betrachtung der3 und6 erkennen lässt, sind die Übertrittsöffnungen24 durch einen Sekantenschnitt gebildet. - Die Enden
26 ,27 des Mantelrohrs22 sind in rechteckigen Flanschen28 ,29 mit gehäuseartigem Charakter dicht fixiert, die ihrerseits an den Außenseiten30 der Stirnwände4 ,6 lösbar festgelegt sind. Dazu besitzen die Flansche28 ,29 gemäß den6 und7 Durchgangsbohrungen31 für Befestigungsschrauben. - Das 1. Ende
26 des Mantelrohrs22 durchsetzt einen 1. Flansch28 auf nahezu seiner gesamten axialen Dicke. Hierbei durchquert das 1. Ende26 eine innere Ringkammer32 im 1. Flansch28 , die mit einem Druckluftanschluss33 im 1. Flansch28 permanent verbunden ist (5 und7 ). Der Druckluftanschluss33 befindet sich in einem Seitenbereich des 1. Flansches28 und ist über eine nur schematisch veranschaulichte Druckluftleitung34 mit einer ebenfalls nur schematisch veranschaulichten Druckluftquelle35 verbunden (1 und7 ). - In der Horizontalebene des Druckluftanschlusses
33 befindet sich in der Rohrwand23 des Mantelrohrs22 ein Längsschlitz36 (7 ). - Das 1. Ende
26 des Mantelrohrs22 ist durch eine umfangsseitige Dichtung37 zum 1. Flansch28 hin abgedichtet. Diese befindet sich zwischen der 2. Stirnwand6 und der Ringkammer32 (5 ). - Das 2. Ende
27 des Mantelrohrs22 fasst in eine Vertiefung38 im 2. Flansch29 und ist gegenüber dem 2. Flansch29 durch eine stirnseitige Ringdichtung39 abgedichtet (5 ). - In dem 2. Flansch
29 befindet sich ein L-förmiger Kanal40 , der mit einer nur angedeuteten Förderleitung41 für partikelreichen Schlamm verbunden ist. In den L-förmigen Kanal40 ist ein Rückschlagventil42 eingegliedert. - Im Innern des Mantelrohrs
22 befindet sich ein Zentralrohr43 aus Kunststoff. Die Dicke der Rohrwand44 des Zentralrohrs43 ist größer als die Dicke der Rohrwand23 des Mantelrohrs22 bemessen (5 bis7 ). - In einem Umfangsbereich des Zentralrohrs
43 sind an die Übertrittsöffnungen24 des Mantelrohrs22 angepasste längliche Eintrittsöffnungen45 vorgesehen. Wie hierbei besonders die5 und6 erkennen lassen, sind diese Eintrittsöffnungen45 des Zentralrohrs43 durch die Rohrwand44 radial durchsetzende Schlitze gebildet. - In den 1. Endabschnitt
46 des Innenraums47 des Zentralrohrs43 ist entsprechend den Darstellungen der5 bis7 ein Rohrstück48 eingesetzt, das mit einem Antriebszapfen49 fest verbunden ist. Das Rohrstück48 ist mit dem Zentralrohr43 durch radiale Bolzen50 drehfest gekuppelt. - Sowohl in die Rohrwand
51 des Rohrstücks48 als auch in die Rohrwand44 des Zentralrohrs43 im 1. Endabschnitt46 sind Längsschlitze52 ,53 eingearbeitet (5 und7 ), deren Länge etwas größer als die Breite der Ringkammer32 bemessen ist. Während die6 und7 zeigen, dass der Längsschlitz36 im Mantelrohr22 in einer 1. Umfangsrichtung UR um 90° zu den Übertrittsöffnungen24 versetzt angeordnet ist, lassen die5 bis7 bei gemeinsamer Betrachtung erkennen, dass der Längsschlitz53 in der Rohrwand44 im 1. Endabschnitt46 des Zentralrohrs43 und auch der Längsschlitz52 im Rohrstück48 in der zur 1. Umfangsrichtung UR entgegengesetzten 2. Umfangsrichtung UR1 um 90° zu den länglichen Eintrittsöffnungen45 des Zentralrohrs43 versetzt angeordnet sind. - Der 1. Endabschnitt
46 des Zentralrohrs43 ist gegenüber dem 1. Ende26 des Mantelrohrs22 durch eine umfangsseitige Ringdichtung54 abgedichtet. Diese Ringdichtung54 befindet sich in einer Ebene neben der Ringdichtung37 zwischen dem 1. Ende26 des Mantelrohrs22 und dem 1. Flansch28 (5 ). - Die Betriebsweise der Vorrichtung
1 gemäß den1 bis7 ist etwa wie folgt:
Das von einer Zuführleitung dem Einlass5 des Absetzbehälters2 zugeführte Feststoffpartikel enthaltende Abwasser AW tritt in die Verteilerkammer9 ein und strömt nach unten in den unteren Höhenbereich10 des Absetzbehälters2 . Hierbei scheiden sich bereits Feststoffpartikel ab und sinken nach unten in den Kanalbereich16 . Aus dem unteren Höhenbereich10 strömt das Abwasser AW durch die Schrägkanäle13 nach oben in den oberen Höhenbereich3 , wobei sich auf den Oberflächen55 der Lamellen14 Feststoffpartikel absetzen und auf diesen Oberflächen55 nach unten in den Kanalbereich16 rutschen. Das von Feststoffpartikeln weitgehend befreite Abwasser AW wird dann über den Auslass7 der weiteren Nutzung zugeführt. - Befinden sich gemäß den Darstellungen der
4 bis6 die Eintrittsöffnungen45 im Zentralrohr43 unterhalb der Übertrittsöffnungen24 im Mantelrohr22 , kann der sich nach unten absetzende partikelreiche Schlamm in den Innenraum47 des Zentralrohrs43 eintreten. Ist das Zentralrohr43 gefüllt, wird es um die Längsachse56 gedreht, bis es umfangsseitig geschlossen ist. Nunmehr kann von der Druckluftquelle35 aus ein Druckluftimpuls auf das Zentralrohr43 aufgegeben werden, wodurch der Schlamm im Zentralrohr43 über den 2. Endabschnitt57 des Innenraums47 über die hier offene Stirnseite in den Kanal40 im 2. Flansch29 und von dort in die Förderleitung41 ausgedrückt wird. Ein Rückströmen des Schlamms wird durch das Rückschlagventil42 im 2. Flansch29 verhindert. - Danach wird das Zentralrohr
43 wieder in die Betriebsposition gemäß den4 bis6 zurückgedreht, wo die Eintrittsöffnungen45 mit den Übertrittsöffnungen24 korrespondieren. - Die Betriebsweise kann aber auch so erfolgen, dass das Zentralrohr
43 permanent mit einer geringen Geschwindigkeit gedreht wird. Hierbei steht dann immer Druckluft aus der Druckluftquelle35 in der Ringkammer32 sowie im Längsschlitz36 im 1. Ende26 des Mantelrohrs22 an. Durch die Versetzung der Längsschlitze36 ,53 ,52 im Mantelrohr22 , im Zentralrohr43 und im Rohrstück48 in Umfangsrichtung UR bzw. UR1 relativ zu den Übertrittsöffnungen24 und den Eintrittsöffnungen45 ist hierbei dafür Sorge getragen, dass nur dann Druckluft von der Druckluftquelle35 in den Innenraum47 des Zentralrohrs43 gelangen kann, wenn die Längsschlitze36 ,53 ,52 im Mantelrohr22 , im Zentralrohr43 und im Rohrstück48 miteinander korrespondieren. -
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Absetzbehälter
- 3
- oberer
Höhenbereich
v.
2 - 4
- 1.
Stirnwand v.
2 - 5
- Einlass
- 6
- 2.
Stirnwand v.
2 - 7
- Auslass
- 8
- mittlerer
Höhenbereich
v.
2 - 9
- Verteilerkammer
- 10
- unterer
Höhenbereich
v.
2 - 11
- Zwischenwand
v.
2 - 12
- Außenwände v.
2 - 13
- Schrägkanäle
- 14
- Lamellen
- 15
- einbautenfreier Raum
- 16
- Kanalbereich
- 17
- Abzug
- 18
- Kettenstränge
- 19
- Tragrollen
- 20
- Fahrschiene
- 21
- Deckel
v.
2 - 22
- Mantelrohr
- 23
- Rohrwand
v.
22 - 24
- Übertrittsöffnungen
in
23 - 25
- Stege
zw.
24 - 26
- 1.
Ende v.
22 - 27
- 2.
Ende v.
22 - 28
- 1. Flansch
- 29
- 2. Flansch
- 30
- Außenseiten
v.
4 ,6 - 31
- Durchgangsbohrungen
in
28 ,29 - 32
- Ringkammer
in
28 - 33
- Druckluftanschluss
- 34
- Druckluftleitung
- 35
- Druckluftquelle
- 36
- Längsschlitz
in
23 - 37
- Ringdichtung
in
28 - 38
- Vertiefung
in
29 - 39
- Ringdichtung
in
29 - 40
- Kanal
in
29 - 41
- Förderleitung
- 42
- Rückschlagventil
in
40 - 43
- Zentralrohr
- 44
- Rohrwand
v.
43 - 45
- Eintrittsöffnungen
in
44 - 46
- 1.
Endabschnitt v.
47 - 47
- Innenraum
v.
43 - 48
- Rohrstück
- 49
- Antriebszapfen
- 50
- Bolzen
- 51
- Rohrwand
v.
48 - 52
- Längsschlitz
in
51 - 53
- Längsschlitz
in
44 - 54
- Ringdichtung
- 55
- Oberflächen v.
14 - 56
- Längsachse
v.
43 - 57
- 2.
Endabschnitt v.
47 - 58
- Sieb
in
9 - AW
- Abwasser
- UR
- 1. Umfangsrichtung
- UR1
- 2. Umfangsrichtung
Claims (19)
- Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser (AW), welche einen an einer 1. Stirnwand (
4 ) mit einem oberen Einlass (5 ) für das Abwasser (AW) versehenen Absetzbehälter (2 ) aufweist, der im Inneren mit einer den Einlass (5 ) mit seinem unteren Höhenbereich (10 ) verbindenden Verteilerkammer (9 ) und mit mehreren, den unteren Höhenbereich (10 ) mit seinem oberen Höhenbereich (3 ) verbindenden, durch Lamellen (14 ) gebildeten Schrägkanälen (13 ) ausgerüstet ist, wobei der Absetzbehälter (2 ) an einer 2. Stirnwand (6 ) mit einem oberen Auslass (7 ) für partikelarmes Abwasser (AW) und im unteren Höhenbereich (10 ) mit einem Abzug (17 ) für partikelreichen Schlamm ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzug (17 ) für den Schlamm ein sich von einer 1. Stirnwand (4 ) des Absetzbehälters (2 ) zu einer 2. Stirnwand (6 ) mit Abstand unterhalb der Schrägkanäle (13 ) erstreckendes, am Absetzbehälter (2 ) fixiertes Mantelrohr (22 ) mit mindestens einer seine Rohrwand (23 ) durchsetzenden oberen länglichen Übertrittsöffnung (24 ) sowie ein in dem Mantelrohr (22 ) drehbar gelagertes Zentralrohr (43 ) mit wenigstens einer an die Übertrittsöffnung (24 ) im Mantelrohr (22 ) angepassten, seine Rohrwand (44 ) durchsetzenden länglichen Eintrittsöffnung (45 ) umfasst, wobei ein 1. Endabschnitt (46 ) des Innenraums (47 ) des Zentralrohrs (43 ) über eine begrenzte Zeitspanne an eine Druckluftquelle (35 ) anschließbar und der andere 2. Endabschnitt (57 ) ständig mit einer Förderleitung (41 ) für Schlamm verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (
26 ,27 ) des Mantelrohrs (22 ) in an den Außenseiten (30 ) der Stirnwände (4 ,6 ) des Absetzbehälters (2 ) festgelegten Flanschen (28 ,29 ) dicht fixiert sind, wobei der 1. Endabschnitt (46 ) des Innenraums (47 ) des Zentralrohrs (43 ) über ein 1. Ende (26 ) des Mantelrohrs (22 ) und einen 1. Flansch (28 ) an die Druckluftquelle (35 ) anschließbar ist, während der 2. Endabschnitt (57 ) des Innenraums (47 ) über die hier offene Stirnseite des Zentralrohrs (43 ) und einen 2. Flansch (29 ) an die Förderleitung (41 ) angeschlossen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (
47 ) des Zentralrohrs (43 ) über eine Bohrung in der Rohrwand (44 ) des 1. Endabschnitts (46 ) sowie eine Bohrung in der Rohrwand (23 ) im 1. Ende (26 ) des Mantelrohrs (22 ) an einen Druckluftanschluss (33 ) im 1. Flansch (28 ) anschließbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (
47 ) des Zentralrohrs (43 ) über einen Längsschlitz (53 ) in der Rohrwand (44 ) des 1. Endabschnitts (46 ) sowie einen Längsschlitz (36 ) in der Rohrwand (23 ) im 1. Ende (26 ) des Mantelrohrs (22 ) an eine innere Ringkammer (32 ) im 1. Flansch (28 ) anschließbar ist, die ihrerseits mit einem Druckluftanschluss (33 ) im 1. Flansch (28 ) in Verbindung steht. - Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung bzw. der Längsschlitz (
36 ) im 1. Ende (26 ) des Mantelrohrs (22 ) in einer 1. Umfangsrichtung (UR) um 90° zu der länglichen Übertrittsöffnung (24 ) im Mantelrohr (22 ) versetzt angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung bzw. der Längsschlitz (
53 ) in der Rohrwand (44 ) des 1. Endabschnitts (46 ) des Zentralrohrs (43 ) in der zur 1. Umfangsrichtung (UR) entgegengesetzten 2. Umfangsrichtung (UR1) um 90° zu der länglichen Eintrittsöffnung (45 ) des Zentralrohrs (43 ) versetzt angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den 1. Endabschnitt (
46 ) des Innenraums (47 ) des Zentralrohrs (43 ) ein mit einem Antriebszapfen (49 ) fest verbundenes Rohrstück (48 ) eingesetzt und fixiert ist, welches eine mit der Bohrung bzw. dem Längsschlitz (53 ) in der Rohrwand (44 ) des 1. Endabschnitts (46 ) kommunizierende sowie an diese angepasste Öffnung (52 ) in seiner Rohrwand (51 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das 1. Ende (
26 ) des Mantelrohrs (22 ) durch eine umfangsseitige Ringdichtung (37 ) zum 1. Flansch (28 ) hin abgedichtet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das 2. Ende (
27 ) des Mantelrohrs (22 ) durch eine stirnseitige Ringdichtung (39 ) zum 2. Flansch (29 ) hin abgedichtet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentralrohr (
43 ) im 1. Endabschnitt (46 ) durch eine umfangsseitige Ringdichtung (54 ) zum benachbarten 1. Ende (26 ) des Mantelrohrs (22 ) hin abgedichtet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einen den 2. Endabschnitt (
57 ) des Innenraums (47 ) des Zentralrohrs (43 ) mit der Förderleitung (41 ) verbindenden Kanal (40 ) im 2. Flansch (29 ) ein Rückschlagventil (42 ) integriert ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Absetzbehälter (
2 ) im Höhenbereich (8 ) der Verteilerkammer (9 ) und der Schrägkanäle (13 ) einen im wesentlichen V-förmigen vertikalen Querschnitt aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Höhenbereich (
10 ) des Absetzbehälters (2 ) einen Kanalbereich (16 ) mit einem runden oder viereckigen vertikalen Querschnitt aufweist, in den der Abzug (17 ) eingegliedert ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteilerkammer (
9 ) einen sich nach unten verjüngenden horizontalen Querschnitt aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der Verteilerkammer (
9 ) ein sich horizontal erstreckendes Sieb (58 ) in lösbarer Anordnung vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen (
14 ) lösbar in den Absetzbehälter (2 ) eingehängt sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Absetzbehälter (
2 ) an einer hängend verlegten Fahrschiene (20 ) entlang verlagerbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Absetzbehälter (
2 ) im Höhenbereich von Einlass (5 ) und Auslass (7 ) im horizontalen Querschnitt eine größere Länge als Breite aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Absetzbehälter (
2 ) kopfseitig mit einem lösbaren Deckel (21 ) versehen ist.
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| DE102004001200A DE102004001200B4 (de) | 2004-01-07 | 2004-01-07 | Vorrichtung zur Sedimentation von Feststoffpartikel enthaltendem Abwasser |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE102004001200B4 (de) | 2008-04-03 |
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