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Die Erfindung betrifft eine Selbstladepistole mit
einem Abzugsmechanismus, der einen Abzug, eine Abzugsstange, einen
Schnapper, einen Hahn, einen Schlagbolzen, ein Anschlagelement zur
Verriegelung des Schlagbolzens, einen Schwenkhebel zur Betätigung des
Anschlagelements und ein manuell verdrehbares Stellorgan aufweist,
dem ein verdrehbarer federbelasteter Winkelhebel zugeordnet ist.
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Selbstladepistolen mit derartigen
Abzugsmechanismen ermöglichen
durch ein manuell betätigbares
Stellorgan eine Sicherung des Hahns bzw. des Schlagbolzens, um das
unbeabsichtigte Auslösen
eines Schusses zu verhindern. Zu diesem Zweck weisen die Abzugsmechanismen
gegen Federspannung verschwenkbare Hebel und Anschläge auf,
die das Aufschlagen der Zündspitze
des Schlagbolzens auf dem Zündhütchen der
Patrone verhindern.
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Zur Funktionsbeschreibung bekannter
Mechanismen wird vom Zustand des Abzugsmechanismus mit einem als
Hahn ausgebildeten Schlagelement ausgegangen, in welchem der Abzug
frei ist und der Hahn in seiner hinteren Lage durch einen entsprechend
eingestellten Schnapper gehalten wird. In diesem Zustand ist die
Schlagfeder gespannt. Ein federbelastetes Anschlagelement befindet
sich durch Federkraft in einer unteren Sperrposition, in welcher
eine Bewegung des Schlagbolzens und damit ein Kontakt zwischen dessen
Zündstift
und dem Zündhütchen einer
Patrone verhindert wird.
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Zum Abfeuern eines Schusses muss
der Abzug mit einer gewissen Kraft betätigt werden. Die Bewegung des
Abzugs wird durch die Abzugsstange auf das Anschlagelement und gleichzeitig
auch auf den Schnapper übertragen.
Durch Verschieben des Anschlagelements wird dessen Sperrwirkung
auf den Schlagbolzen aufgehoben und ein Kontakt des Hahns mit dem
Schlagbolzen sowie ein Kontakt seines Zündstiftes mit dem Zündhütchen der
Patrone ermöglicht.
Sobald der Schnapper den Hahn freigibt, wird dieser durch die Kraft
der Schlagfeder nach vorn bewegt, wodurch der Schlagbolzen vom Hahn
bis zum Auftreffen seines Zündstiftes
auf dem Zündhütchen der
in der Patronenkammer befindlichen Patrone vorgeschoben wird.
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Zum Aktivieren der Sicherung des
Hahns muss das Betätigungselement
des Stellorgans mit einer gewissen Kraft niedergedrückt werden.
Die dadurch verursachte Drehbewegung des Stellorgans wird über einen
Hebel auf den Schnapper übertragen,
der mit dem Hahn in eingriff gelangt und ihn blockiert. Sobald der
Schnapper den Hahn freigibt, bewegt sich letzterer durch die Kraft
der Schlagfeder nach vorn in Richtung des Schlagbolzens. Es sind bereits
Abzugsmechanismen bekannt, bei denen die Bewegung des Hahns durch
einen ständigen
manuellen Andruck des Schützen
auf das Stellorgan gebremst wird. Da auch bei diesen Lösungen der
Abzug frei ist, verhindert der Sperranschlag eine Verschiebung des
Schlagbolzens, wodurch ein unerwünschter
Schuss durch Aufschlagen des Zündstiftes
auf dem Zündhütchen verhindert
wird.
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Um das unbeabsichtigte Auslösen eines Schusses
insbesondere bei Selbstladepistolen auszuschließen, muss nach gesetzlichen
Regelungen und Sicherheitsvorschriften gewährleistet sein, dass eine gleichzeitige
Betätigung
des Abzugs und des Stellorgans zur Sicherung des Hahns ausgeschlossen
wird. Allerdings kann eine Selbstladepistole unter Zeitnot oder
im Stress, beispielsweise bei einer eigenen Bedrohung, betätigt werden.
In einer derartigen Situation können
die Regeln einer sicheren Handhabung nicht immer eingehalten werden.
So gibt es Fälle,
bei denen der Schütze
den Hahn sicher in seine Vorderlage bringen will aber gleichzeitig
mit dem Niederdrücken
des Stellor gans auch den Abzug betätigt. In einem solchen Fall
werden bei gleichzeitig gedrücktem
Abzug das Auftreffen des Hahns auf dem Schlagbolzen und nachfolgend
der Kontakt des Schlagbolzens mit dem Zündhütchen der Patrone nicht verhindert,
da durch den Abzug sowohl der Schnapper als auch der Anschlaghebel
ausgeschwenkt werden. Durch die unzureichend gebremste Bewegung
des Hahns nach vorne kann ein Schuss abgegeben werden. Diese Möglichkeit
stellt einen schwerwiegenden Nachteil der Abzugsmechanismen von
bekannten Selbstladepistolen dar.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Selbstladepistole mit einem Abzugsmechanismus zu schaffen, der den
vorgenannten Nachteil beseitigt und das unbeabsichtigte Auslösen eines
Schusses auch bei gleichzeitiger Betätigung des Abzugs und des Stellorgans
sicher verhindert.
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Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Gemäß der Erfindung ist bei der
Selbstladepistole eine Sicherung des Hahns bzw. des Schlagbolzens
gewährleistet,
auch wenn der Hahn und das Stellorgan vom Schützen gleichzeitig betätigt werden.
Der Abzugsmechanismus weist einen Abzug, eine Abzugsstange, einen
Schlagbolzen mit einem Anschlag, einen Hebel zur Betätigung des
Abschlags, einen Schnapper, ein Stellorgan zur Sicherung des Hahns
auf, dem ein Winkelhebel zugeordnet ist. Das Stellorgan enthält ein Schwenkglied,
das die Abzugsstange in ihre Außerbetriebstellung
bewegen kann.
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Zweckmäßig ist das Stellglied als
auf einer Profilwelle des Stellorgans befestigter Stellnocken ausgebildet,
der auf eine geformte Kontaktfläche
einwirkt, welche in einem entsprechenden Abschnitt an der Abzugsstange
ausgebildet ist.
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Unter Herstellungsgesichtspunkten
ist es vorteilhaft, das Stellorgan zusammen mit dem Stellglied einteilig
auszubilden, wobei das Stellorgan mit seiner Profilwelle, einem
aus dem Pistolengehäuse vorstehenden
Betätigungsglied,
dem Stellglied und einem Schwenknocken ein Gussteil mit fein bearbeiteten
Funktionsflächen
sein sollte.
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Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass am Hahn ein Sicherheitszahn
ausgebildet ist, der in einer Zwischenstellung des Hahns vor seinem
Auftreffen auf den Schlagbolzen mit einem Zahn des Schnappers in
Eingriff gelangt und damit einen Aufschlag auf den Schlagbolzen
verhindert.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung an an der schematischen Zeichnung im Einzelnen erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Gruppierung der wesentlichen Einzelteile des Abzugsmechanismus einer
Selbstladepistole in Seitenansicht;
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2 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer Selbstladepistole mit
einem Verschluss und wesentlichen Einzelteilen des Abzugsmechanismus
ohne Federn und Zapfen;
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3 den
Abzugsmechanismus mit gespanntem Hahn und gedrücktem Abzug bei inaktiver Sicherung
des Hahns in Seitenansicht;
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4 den
Abzugsmechanismus bei aktivierter Sicherung des Hahns und gedrücktem Abzug
in Seitenansicht;
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5 das
Stellorgan der Sicherung des Hahns in perspektivischer Darstellung
und
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6 einen
Teil der Selbstladepistole mit dem seitlich aus dem Pistolenrahmen
in Reichweite des Daumens des Schützen vorstehenden Betätigungsglied.
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1 zeigt
die wesentlichen Einzelteile des Abzugsmechanismus zum besseren
Verständnis
der in den 3 und 4 dargestellten Betriebszustände. Ein
Abzug 1 ist – wie
gestrichelt angedeutet – über ein
Bolzengelenk mit einer Abzugsstange 2 verbunden, die an
ihrem anderen Endteil einen Anschlagzahn 14 und eine nach
vorn ansteigende Funktionsfläche 11 aufweist.
Ein mit einem Hahn 4 zusammenwirkender Schnapper 3 hat
einen in 1 nach unten
weisend dargestellten Zapfen 12 und einen nach rechts weisenden
Zahn 16, dessen Unterseite über eine Bogenfläche 24 zum
Zapfen 12 führt.
An dem Hahn 4 befinden sich ein Eckzahn 15, eine
gewölbte Anlagefläche 26 und
ein gegenüber
dem Eckzahn 15 zurückversetzter
Sicherheitszahn 25.
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Ein im oberen Bereich der 1 dargestellter Schlagbolzen 5 weist
eine dünne
Zündspitze
sowie am Ende eines oberen lang gestreckten Ausschnitts eine Schulter 20 auf,
die mit einer an einem Anschlagelement 7 ausgebildeten
Gegenschulter 19 in der in 4 gezeigten
Sperrstellung zusammenwirkt. Ferner ist am Anschlagelement 7 eine
gerade Bodenfläche 18 ausgebildet,
die in eine vordere Schrägfläche übergeht.
Ein doppelarmiger Schwenkhebel 6 hat am Ende seines oberen
bogenförmigen Arms
eine Endkante 17 und am Ende seines unteren Arms eine Vorderkante 13.
Ein Winkelhebel 9 mit weitgehend gerader Grundfläche trägt am Ende
seines in 1 horizontal
nach rechts weisenden Arms eine ballige Auswölbung 27, die in einer
oberen Kante 23 endet. An der linken Seite des Winkelhebels 9 ist
ein vorkragender Nocken 22 mit balliger Oberseite ausgebildet.
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Ein in 5 perspektivisch
dargestelltes Stellorgan 8 der Hahnsicherung bzw. der Sicherheitsverlagerung
des Hahns 4 enthält
ein Betätigungsglied 28,
das aus dem Pistolenrahmen 29 herausragt (vgl. 6), einen zahnartigen Stellnocken 10,
einen zu diesem winkelversetzten Schwenknocken 21 und eine
an letzteren anschließende
Profilwelle 30 mit einer Umfangsaussparung im Mittelteil.
Der Schwenknocken 21 wirkt mit dem Nocken 22 des
Winkelhebels 9 zusammen.
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Das vorteilhaft als einteiliges Gussteil
ausgeführte
Stellorgan 8 ist verschwenkbar in Bohrungen der gegenüberliegenden
Seitenwände
des Pistolenrahmens 29 gelagert. Nicht dargestellt sind
die auf den Hahn 4 wirkende Schlagfeder, die den Schlagbolzen
nach einem Schuss in seine Ausgangslage bewegende Rückholfeder
sowie weitere Federn, die im Uhrzeigersinn auf den Schwenkhebel 6,
den Schnapper 3, und den Winkelhebel 9 einwirken.
Die letztgenannten Bauteile 6, 3 und 9 sind
auf einem – nicht
dargestellten – gemeinsamen
Zapfen gelagert, der mit seinen Enden in Aussparungen der oberen Seitenwände des
Pistolenrahmens 29 aufgenommen ist. Die Abzugsstange 2 ist über den
federbelasteten Winkelhebel 9 einem nach oben gerichteten
elastischen Andruck unterworfen.
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In dem in 3 dargestellten Betriebszustand ist die
Hahnsicherung, d. h. die Sicherheitsverlagerung des Hahns 4,
inaktiv. Der Abzug 1 ist gedrückt, d. h. in Richtung zum
Schützen
bewegt. Die Abzugsstange 2 wird durch das Drücken des
Abzugs über
ihren Anschlagzahn 14 mit dem Zapfen 12 des Schnappers 3 und
gleichzeitig mit der Vorderkante 13 des Schwenkhebels 6 in
Eingriff gebracht. Der Schwenkhebel 6 und damit auch der
Schnapper 3 sind dadurch so verdreht, dass der Zahn 16 vom
Eckzahn 15 des Hahns 4 freigegeben ist, wobei
gleichzeitig die Endkante 17 des Schwenkhebels 6 durch Druck
gegen die Bodenfläche 18 das
Anschlagelement 7 anhebt, bis – gegen die Wirkung der nicht
dargestellten Feder – der
Eingriff der Gegen schulter 19 des Anschlagselements 7 mit
der Schulter 20 des Schlagbolzens 5 aufgehoben
wird. In diesem Zustand ist der Hahn 4 nicht mehr gehalten
und kann in Richtung zum Schlagbolzen 5 durch die Wirkung
der – nicht
dargestellten – Schlagfeder
bewegt werden. Diese Bewegung des Hahns 4 wird nach dem
Anschlagen auf den Schlagbolzen 5 übertragen, dessen Zündspitze
auf das Zündhütchen der
Patrone auftrifft und damit einen Schuss auslöst.
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4 zeigt
den Abzugsmechanismus in einem Betriebszustand, in welchem sich
das Stellorgan 8 der Hahnsicherung in seiner aktivierten
Lage befindet, wobei auch in diesem Betriebszustand der Abzug 1 vom
Schützen
gedrückt
ist. In diesem Betriebszustand befindet sich die Abzugsstange 2 mit ihrem
Anschlagzahn 14 in der Nähe des Zapfens 12 des
Schnappers 3 und gleichzeitig auch in der Nähe der Vorderkante 13 des
Schwenkhebels 6, wobei durch den Andruck des Stellnockens 10 des
Stellorgans 8 gegen die Funktionsfläche 11 der Abzugsstange 2 die
Abzugsstange 2 nach unten in ihre nicht funktionelle Lage
geschwenkt ist. Damit wird ein Eingriff des Anschlagzahns 14 der
Abzugsstange 2 mit dem Zapfen 12 des Schnappers 3 sowie
mit der Vorderkante 13 des Schwenkhebels 6 verhindert.
Die Gegenschulter 16 des Anschlagelements 7 bleibt
im Eingriff mit der Schulter 20 des Schlagbolzens 5,
wodurch ein Kontakt der Zündspitze
des Schlagbolzens 5 mit dem Zündhütchen der Patrone verhindert
wird. Durch Eingriff des Schwenknockens 21 des Stellorgans 8 an
dem Nocken 22 des Winkelhebels 9 zur Betätigung des
Abzugs des Hahns 4 auf der einen Seite und der Kante 23 des
Winkelhebels 9 an der Bogenfläche 24 des Schnappers 3 auf
der anderen Seite wird der Schnapper 3 so verdreht, dass
sein Zahn 16 vom Eckzahn 15 des Hahns 4 freikommt. Dadurch
ist der Hahn 4 frei und kann sich in einem vorgegebenen
Winkelbereich unter dem Druck der Schlagfeder verdrehen, bis seine
Bogenfläche 26 an der
vorgewölbten
Stirnfläche 27 des
Winkelhebels 9 anliegt. In diesem Moment macht sich am
Stellorgan 8 der Druck der Schlagfeder bemerkbar und unter
der Wirkung eines vom Schützen
auf das Stellorgan ausgeübten
bremsenden Gegendrucks bewegt sich der Hahn 4 nach vorne
in Richtung zum Schlagbolzen 5. Gleichzeitig kehrt auch
der Schnapper 3 in seine Ausgangslage zurück, da der
Eingriff seines Zapfens 12 mit dem Anschlagzahn 14 der
Abzugsstange 2 gelöst
wurde. Infolgedessen wird der Hahn 4 noch vor seinem Anschlag
auf den Schlagbolzen durch Eingriff des Zahns 16 des Schnappers 3 an
dem Sicherheitszahn 25 des Hahns 4 gestoppt. in
diesem Fall wird ein Schuss verhindert, und zwar auch beim gleichzeitigen
Drücken
des Abzugs 1 und des Stellorgans 8 der Hahnsicherung,
worin ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Abzugsmechanismus besteht.
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Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt
und kann in allen Selbstladepistolen Anwendung finden, deren Abzugsmechanismus
mit einer Einrichtung zur Sicherheitsverlagerung des Schlagteils
in Form eines Hahns oder eines Schlagbolzens in die Vorderlage versehen
ist.
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- 1
- Abzug
- 2
- Abzugsstange
- 3
- Schnapper
- 4
- Hahn
- 5
- Schlagbolzen
- 6
- Schwenkhebel
- 7
- Anschlagelement
- 8
- Stellorgan
- 9
- Winkelhebel
- 10
- Stellnocken
- 11
- Funktionsfläche
- 12
- Zapfen
- 13
- Vorderkante
- 14
- Anschlagzahn
- 15
- Eckzahn
- 16
- Zahn
- 17
- Endkante
- 18
- Bodenfläche
- 19
- Gegenschulter
- 20
- Schulter
- 21
- Schwenknocken
- 22
- Nocken
- 23
- Kante
- 24
- Bogenfläche
- 25
- Sicherheitszahn
- 26
- gewölbte Fläche
- 27
- Auswölbung
- 28
- Betätigungsglied
- 29
- Pistolenrahmen
- 30
- Profilwelle
- 31
- Pistolenverschluss