DE102004004514A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Signieren eines Brillenglases - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) und ein Verfahren dienen zum Signieren eines Brillenglases (12). Dazu wird von einem Laser (30) ein Laserstrahl (32) erzeugt. Der Laserstrahl (32) ist auf der Strecke zwischen dem Laser (30) und dem Brillenglas (12) teilweise durch ein den Laserstrahl (32) umgebendes Gehäuse geführt. Es sind Mittel vorgesehen, um ein mit dem Laserstrahl (32) nicht reagierendes Schutzgas in das Gehäuse einzuleiten (einzige Figur).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Signieren eines Brillenglases mittels eines von einem Laser erzeugten Laserstrahls, wobei der Laserstrahl auf der Strecke zwischen dem Laser und dem Brillenglas teilweise durch ein den Laserstrahl umgebendes Gehäuse geführt ist.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Signieren eines Brillenglases mittels eines von einem Laser erzeugten Laserstrahls, bei dem der Laserstrahl auf der Strecke zwischen dem Laser und dem Brillenglas teilweise durch ein den Laserstrahl umgebendes Gehäuse geführt wird.
- Eine Vorrichtung und ein Verfahren der vorstehend genannten Art sind bekannt, beispielsweise aus der
EP 0 307 874 A2 . - Bei der Herstellung von Brillengläsern, insbesondere von Gleitsichtgläsern, werden in bestimmten Fällen sogenannte Signierzeichen auf dem Brillenglas angebracht. Diese Signierzeichen können einerseits eine Hinweisfunktion auf den Hersteller des Brillenglases darstellen, im Wesentlichen dienen sie aber zur genauen Positionsbestimmung markanter Punkte, die beim Anpassen der Brille an den Brillenträger wichtig sind.
- Es ist bekannt, zum Signieren von Brillengläsern Laser zu verwenden, insbesondere sogenannte Excimer-Laser. Diese Laser arbeiten im ultravioletten Bereich, insbesondere bei einer Laserwellenlänge von 193 nm oder von 248 nm.
- Bei bekannten Vorrichtungen und Verfahren wird der Laserstrahl auf der Strecke zwischen dem Laser und dem Brillenglas teilweise durch ein Gehäuse, beispielsweise ein Rohr, geführt. Dieses Rohr kann z.B. eine Blende oder eine Abbildungslinse enthalten. Ein erheblicher Teil der Strecke des Laserstrahls führt jedoch durch den freien Raum und die vorerwähnten Gehäuse sind in der Regel nicht dicht.
- Eine Ultraviolett-Strahlung mit einer Wellenlänge von 248 nm oder von 193 nm reagiert aggressiv mit dem Luftsauerstoff, indem Ozon erzeugt wird. Die ultraviolette Strahlung und sogar die von ihr sekundär erzeugte Streustrahlung reagiert auch mit den meisten organischen Materialien, so z.B. mit den in normaler Umgebungsluft enthaltenen organischen Materialspuren, wie z.B. Lösungsmittelresten. Infolge dieser Reaktion bilden sich Substanzen, die sich als Verschmutzungen an den optischen Bauelementen niederschlagen, die sich im Laserstrahl oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden.
- Ein weiterer Nachteil der bekannten und im Wesentlichen offenen Bauformen derartiger Vorrichtungen besteht darin, dass der Ozonbildungsprozess relativ schmalbandig ist. Dies bedeutet, dass der Absorptionsgrad der Luft sich auch bei kleinen Änderungen der Laserwellenlänge deutlich ändert. Damit ändert sich auch die effektive Intensität des Laserstrahls an der Stelle, an der die Signierung entstehen soll.
- Schließlich ist das durch die ultraviolette Strahlung gebildete Ozon selbst in hohem Maße aggressiv und schädigt insbesondere die Antireflex-Beschichtungen der eingesetzten UV-Optik.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll es möglich werden, mit ultraviolettem Laserlicht einer Wellenlänge von 248 nm oder bevorzugt 193 nm Brillengläser signieren zu können, ohne dass sich Verschmutzungen auf den optischen Bauteilen niederschlagen, sich die effektive Intensität des Laserstrahls an der Signierungsstelle ändert oder optische Bauelemente durch entstehendes Ozon selbst beschädigt werden.
- Bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass erste Mittel vorgesehen sind, um ein mit dem Laserstrahl nicht reagierendes Schutzgas in das Gehäuse einzuleiten.
- Bei einem Verfahren der eingangs genannten Art wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe dadurch gelöst, dass ein mit dem Laserstrahl nicht reagierendes Schutzgas in des Gehäuse eingeleitet wird.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
- Dadurch, dass der Signierungsprozess im Wesentlichen unter Schutzgasatmosphäre stattfindet, besteht keine oder nur eine zu vernachlässigende Möglichkeit für die ultraviolette Laserstrahlung, mit anderen Gasen, insbesondere mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft, zu reagieren. Die eingangs dargelegten Nachteile bekannter Vorrichtungen entfallen damit.
- Erfindungsgemäß ist es somit bevorzugt möglich, Excimer-Laser zu verwenden, die Laserlicht im ultravioletten Bereich ausstrahlen, vorzugsweise in einer Wellenlänge von 193 nm oder von 248 nm.
- Erfindungsgemäß ist bevorzugt, wenn das Schutzgas Stickstoff ist.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass mit Stickstoff ein leicht erhältliches Gas verwendet wird, das zu geringen Kosten verarbeitet werden kann.
- Bei Ausführungsformen der Erfindung erstreckt sich das Gehäuse in geschlossener Bauweise vom Laser bis zu einer vorgegebenen freien Strecke vom Brillenglas, wobei das Brillenglas einen vorgegebenen Durchmesser aufweist und die freie Strecke zwi schen dem 0,5-fachen und dem 5-fachen des Durchmessers lang ist.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass der allergrößte Teil der vom Laserstrahl durchmessenen Strecke in geschlossener Bauweise ausgeführt ist und damit der Laserstrahl dort durch eine Schutzgasatmosphäre läuft. Das Vorsehen einer relativ kleinen Strecke zwischen dem Ende des Gehäuses und dem Brillenglas hat den Vorteil, dass das Brillenglas selbst nicht in einer Schutzgasatmosphäre angeordnet ist.
- Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist das Gehäuse ein Rohr.
- Weiterhin ist bevorzugt, wenn das Gehäuse mindestens eine Abbildungslinse aufweist.
- Wenn in Fortbildung dieses Ausführungsbeispiels ein erster Abstand zwischen der Abbildungslinse und dem Laser wesentlich größer ist als ein zweiter Abstand zwischen der Abbildungslinse und dem Brillenglas, vorzugsweise zwischen fünf- und zehnmal so groß, so ist damit gewährleistet, dass der längste Teil des Laserstrahls in einem völlig abgedichteten Gehäuse verläuft und nur ein geringerer Teil des Strahls durch einen teilweise offenen Abschnitt des Gehäuses.
- Bei weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung ist das Gehäuse innen mit mindestens einer Blende versehen.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass keine gerichteten Reflexe an den Rohrwänden auftreten können, was bevorzugt durch eine Mehrzahl von ersten Blenden erreicht wird, deren Durchlassöffnung so bemessen ist, dass sie dem jeweils am Ort der Blende vorhandenen Querschnitt des Laserstrahls entsprechen.
- Zusätzlich kann in bevorzugter Weise am freien Ende des Gehäuses eine zweite Blende vorgesehen sein, deren Durchlassöffnung dem Querschnitt des Laserstrahls am Ort der zweiten Blende für ein größtes Signierzeichen entspricht.
- Diese Maßnahmen haben den Vorteil, dass der Signierstrahl in jeder Gebrauchsstellung unbeschnitten durch die Blende das Gehäuse verlassen kann.
- Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind am freien Ende des Gehäuses eine Öffnung sowie zweite Mittel zum gesteuerten Verschließen der Öffnung vorgesehen.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass auch der äußerste, teilweise offene Bereich des Gehäuses verschlossen werden kann, nämlich dann, wenn gerade keine Signierung stattfindet. Auf diese Weise kann die Schutzgasatmosphäre besonders rein gehalten werden.
- Die zweiten Mittel können vorzugsweise ein motorisch bewegbares Element zum Verschließen der Öffnung aufweisen, das in vorteilhafter Weise elektromotorisch oder elektromagnetisch bewegbar ist. Insbesondere kann das Element eine Klappe sein.
- Eine besonders gute Wirkung wird erzielt, wenn die Öffnung durch die zweite Blende gebildet wird.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass beide Funktionen, nämlich die Funktion der Blende sowie die Funktion des Verschlusses durch ein und dasselbe Bauelement realisiert werden.
- Bei Ausführungsformen der Erfindung ist das Gehäuse mindestens abschnittsweise allseits geschlossen ausgebildet und die ersten Mittel befüllen den allseits geschlossenen Abschnitt mit dem Schutzgas.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass über einen bestimmten Abschnitt der Strecke des Laserstrahls konstante Verhältnisse hinsichtlich des Schutzgases realisiert werden können, weil der geschlossene Abschnitt in der Regel nur einmal oder nur in sehr großen Abständen mit dem Schutzgas befüllt werden muss. Der Abschluss dieses geschlossenen Abschnitts kann zweckmäßigerweise durch eine Abbildungslinse dargestellt werden, die in der bereits geschilderten Weise so weit vom Laser beabstandet wie möglich angeordnet ist, um den geschlossenen Abschnitt möglichst groß auszubilden.
- Es ist ebenfalls bevorzugt, dass das Gehäuse mindestens abschnittsweise offen ausgebildet ist und dass die ersten Mittel das Schutzgas mindestens während des Signierens in den offenen Abschnitt einleiten.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass einerseits durch die teilweise offene Bauweise ein unmittelbarer Kontakt des Brillenglases mit dem Schutzgas vermieden werden kann. Andererseits haben die Maßnahmen den Vorteil, dass aus Kostengründen das Schutzgas nur dann in den teilweise offenen Abstand eingeleitet wird, wenn dort tatsächlich eine Schutzgasatmosphäre zum Signieren benötigt wird.
- Zu diesem Zwecke ist besonders bevorzugt, wenn die ersten und die zweiten Mittel synchronisiert sind, derart, dass das Schutzgas nur dann in den offenen Abschnitt eingeleitet wird, wenn die zweiten Mittel die Öffnung nicht verschließen.
- Bei einer Variante dieses Ausführungsbeispiels ist das Gehäuse ebenfalls mindestens abschnittsweise offen ausgebildet und die ersten Mittel leiten das Schutzgas in den offenen Abschnitt derart ein, dass im offenen Abschnitt ein vorbestimmter Überdruck des Schutzgases eingestellt wird.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass ein kontinuierliches Fluten dieses Abschnitts mit Schutzgas stattfindet, wobei die Durchflussmenge relativ gering eingestellt werden kann, so dass auch diese Variante unter Kostenaspekten akzeptabel ist. Dabei wird bevorzugt das Schutzgas immer dann eingeleitet, wenn ein vorbestimmter Überdruck in dem teilweise offenen Abschnitt unterschritten wird.
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung der beigefügten Zeichnung.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
- Die einzige Figur zeigt eine Seitenansicht, größtenteils im Schnitt, eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
- Die einzige Figur bezeichnet
10 eine Vorrichtung zum Signieren eines Brillenglases12 . Das Brillenglas12 befindet sich auf einem üblichen Halter14 , der das Brillenglas12 koaxial zu einer gemeinsamen Achse16 hält. Die in der Figur obere Oberfläche des Brillenglases12 ist mit18 bezeichnet. Auf dieser Oberfläche18 soll ein Signierzeichen20 aufgebracht werden, das im Allgemeinen im Abstand von der Achse16 angeordnet ist. Das Brillenglas12 hat einen Außendurchmesser D. - Die Vorrichtung
10 selbst erstreckt sich entlang einer Achse22 , die zur Achse16 einen Versatz aufweist. - Ein in der Figur nur äußerst schematisch dargestellter Laser
30 sendet einen Laserstrahl32 entlang der Achse22 aus. Der Laser30 ist ein sogenannter Excimer-Laser, der ultraviolettes Licht aussendet. Dieses hat bevorzugt eine Wellenlänge von 193 nm oder von 248 nm. - Der Laserstrahl
32 wird durch ein im Wesentlichen zylindrisches Rohr34 geführt, das in der Figur aus einem oberen Abschnitt und einem unteren Abschnitt38 besteht. Zwischen den Abschnitten36 ,38 befindet sich eine Halterung40 für eine Abbildungs linse42 . Die Abbildungslinse42 hat eine laserseitige Oberfläche44 und eine signierseitige Oberfläche46 . - Die Abbildungslinse
42 ist in der Halterung40 gasdicht gefasst. Aufgrund dessen befindet sich oberhalb der Abbildungslinse42 in der Figur ein geschlossener Abschnitt48 und unterhalb der Abbildungslinse42 ein zumindest teilweise offener Abschnitt50 , wie noch erläutert werden wird. - Auf einer Innenwand
60 des unteren Abschnitts38 des Rohrs34 befinden sich im axialen Abstand voneinander erste Blenden62a ,62b ,62c und62d . Deren Durchgangsöffnung ist, wie man deutlich aus der Figur erkennt, jeweils so bemessen, dass der von der Abbildungslinse42 gebündelte Laserstrahl32 gerade durch die Durchlassöffnungen an der jeweiligen Position der Blenden62a bis62d hindurchtreten kann. - Am freien Ende ist das Rohr
34 mit einem Boden64 abgeschlossen, in dem sich mittig eine zweite Blende66 befindet. Deren Durchlassöffnung ist so dimensioniert, dass sie gerade den Laserstrahl32 bei dem größten vorgesehenen Signierzeichen umgibt. - Die ersten Blenden
62a bis62d verhindern, dass gerichtete Reflexe an den Rohrwänden auftreten. Man kann folglich von der zweiten Blende66 keine Reflexe mehr von der Abbildungslinse42 über die Innenwand60 gespiegelt sehen. - Die zweite Blende
66 ist gesteuert verschließbar. Hierzu ist eine Schalteinrichtung70 vorgesehen. Diese enthält einen Motor72 , der einen Schaltarm74 betätigt. An dessen freiem Ende ist eine Klappe76 angesteuert. Ein erster Steueranschluss78 ermöglicht ein gesteuertes Öffnen bzw. Verschließen der zweiten Blende66 in noch zu beschreibender Weise. - Es versteht, dass die Schalteinrichtung
70 hier nur extrem schematisch angedeutet ist und dass auch jedwede anderen geeigneten Schalteinrichtungen mit elektromotorisch, elektromagnetisch oder sonstwie betätigten Klappen, Scheiben und dergleichen Verwendung finden können. - Im unteren Abschnitt
38 des Rohrs34 ist in der Nähe der Abbildungslinse42 eine seitliche Öffnung vorgesehen. An die Öffnung80 ist ein Fitting82 angeschlossen, das zu einer Schutzgasleitung84 führt. Die Schutzgasleitung84 ist mit einer Schutzgasquelle86 , beispielsweise einer Stickstoffflasche, verbunden. in der Schutzgasleitung84 befindet sich ein Magnetventil88 , das über einen zweiten Steueranschluss90 betätigbar ist. - Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Laserstrahl
32 sich über eine möglichst lange Strecke zwischen dem Laser30 und dem Brillenglas12 in einer Schutzgasatmosphäre, beispielsweise einer Stickstoffatmosphäre, befindet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das ultraviolette Licht des Laserstrahls im Sauerstoff der Umgebungsluft Ozon erzeugt und das Ozon dann mit optischen Bauteilen reagiert oder durch chemische Umwandlung von organischen Bestandteilen in der Luft Verschmutzungen an optischen Bauteilen hinterlässt. - Der geschlossene Abschnitt
48 kann in einfacher Weise mit Schutzgas befüllt werden, wobei dann weitere Maßnahmen in der Regel nicht erforderlich sind, weil der geschlossene Abschnitt48 luftdicht abgeschlossen ist und daher das Schutzgas nicht oder nur in größeren zeitlichen Abständen nachgefüllt werden muss. - Anders verhällt es sich im teilweise offenen Abschnitt
50 unterhalb der Abbildungslinse42 . - Gemäß einer Variante der Erfindung werden über die Steueranschlüsse
78 und90 die Schalteinrichtung70 bzw. die Zufuhr des Schutzgases so gesteuert, dass immer nur dann Schutzgas in den offenen Abschnitt50 zugeführt wird, wenn die Klappe76 geöffnet ist und das Brillenglas12 signiert wird. Sobald der Laserstrahl wieder ausgeschaltet wird, verschließt die Schalteinrichtung70 mit der Klappe76 die zweite Blende66 , so dass nun auch der offene Abschnitt50 für eine bestimmte Zeit verschlossen ist und das Magnetventil88 die Schutzgasleitung84 versperren kann. - Gemäß einer Alternative ist es aber auch möglich, das Schutzgas beständig strömen zu lassen, d.h. den offenen Abschnitt
50 ständig mit Schutzgas zu fluten. Über einen (nicht dargestellten) Drucksensor kann der Druck im offenen Abschnitt50 überwacht und das Schutzgas dann nur in dem Maße nachgespeist werden, wie dies zum Aufrechterhalten eines vorbestimmten geringen Überdrucks erforderlich ist. - Es versteht sich, dass die vorstehenden Maßnahmen auch in sinnvoller Weise kombiniert werden können.
Claims (26)
- Vorrichtung zum Signieren eines Brillenglases (
12 ) mittels eines von einem Laser (30 ) erzeugten Laserstrahls (32 ), wobei der Laserstrahl (32 ) auf der Strecke zwischen dem Laser (30 ) und dem Brillenglas (12 ) teilweise durch ein den Laserstrahl (32 ) umgebendes Gehäuse geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass erste Mittel vorgesehen sind, um ein mit dem Laserstrahl (32 ) nicht reagierendes Schutzgas in das Gehäuse einzuleiten. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Laser (
30 ) ein Excimer-Laser ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Laser (
30 ) Laserlicht im ultravioletten Bereich ausstrahlt. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserlicht eine Wellenlänge von 193 nm aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Laserlicht eine Wellenlänge von 248 nm aufweist.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgas Stickstoff ist.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse sich in geschlossener Bauweise vom Laser (
30 ) bis zu einer vorgegebenen freien Strecke (s) vom Brillenglas (12 ) erstreckt, dass das Brillenglas (12 ) einen vorgegebenen Durchmesser (D) aufweist, und dass die freie Strecke (s) zwischen dem 0,5-fachen und dem 5-fachen des Durchmessers (D) lang ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein Rohr (
34 ) ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens eine Abbildungslinse (
42 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Abstand (a1) zwischen der Abbildungslinse (
42 ) und dem Laser (30 ) wesentlich größer ist als ein zweiter Abstand (a2) zwischen der Abbildungslinse (42 ) und dem Brillenglas (12 ). - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abstand (a1) zwischen 5 und 10 mal so groß ist wie der zweite Abstand (a2).
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse innen mit mindestens einer Blende (
62a –62d ,66 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von ersten Blenden (
62a –62d ) vorgesehen ist, und dass die Blenden (62a –62d ) eine Durchlassöffnung aufweisen, die dem jeweils am Ort der Blende (62a –62d ) vorhandenen Querschnitt des Laserstrahls (32 ) entspricht. - Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des Gehäuses eine zweite Blende (
66 ) vorgesehen ist, deren Durchlassöffnung dem Querschnitt des Laserstrahls (32 ) am Ort der zweiten Blende (66 ) für ein größtes Signierzeichen (20 ) entspricht. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des Gehäuses eine Öffnung sowie zweite Mittel zum gesteuerten Verschließen der Öffnung vorgesehen sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Mittel ein motorisch bewegbares Element zum Verschließen der Öffnung aufweisen.
- Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Element elektromotorisch bewegbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Element elektromagnetisch bewegbar ist.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Element eine Klappe (
76 ) ist. - Vorrichtung nach Anspruch 14 und einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung durch die zweite Blende (
66 ) gebildet wird. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens abschnittsweise (
48 ) allseits geschlossen ausgebildet ist, und dass die ersten Mittel den allseits geschlossenen Abschnitt (48 ) mit dem Schutzgas befüllen. - Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der allseits geschlossene Abschnitt (
48 ) teilweise von einer Abbildungslinse (42 ) begrenzt ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens abschnittsweise (
50 ) offen ausgebildet ist und dass die ersten Mittel das Schutzgas mindestens während des Signierens in den offenen Abschnitt (50 ) einleiten. - Vorrichtung nach Anspruch 15 und 23, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Mittel und die zweiten Mittel synchronisiert sind, derart, dass das Schutzgas nur dann in den offenen Abschnitt (
50 ) eingeleitet wird, wenn die zweiten Mittel die Öffnung nicht verschließen. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens abschnittsweise (
50 ) offen ausgebildet ist, und dass die ersten Mittel das Schutzgas in den offenen Abschnitt (50 ) einleiten derart, dass im offenen Abschnitt (50 ) ein vorbestimmter Überdruck des Schutzgases eingestellt wird. - Verfahren zum Signieren eines Brillenglases (
12 ) mittels eines von einem Laser (30 ) erzeugten Laserstrahls (32 ), bei dem der Laserstrahl (32 ) auf der Strecke zwischen dem Laser (30 ) und dem Brillenglas (12 ) teilweise durch ein den Laserstrahl (32 ) umgebendes Gehäuse geführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit dem Laserstrahl (32 ) nicht reagierendes Schutzgas in das Gehäuse eingeleitet wird.
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|---|---|---|---|
| DE200410004514 DE102004004514A1 (de) | 2004-01-23 | 2004-01-23 | Vorrichtung und Verfahren zum Signieren eines Brillenglases |
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