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DE10151112A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bereitstellen von Telekommunikationsdiensten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bereitstellen von Telekommunikationsdiensten

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Publication number
DE10151112A1
DE10151112A1 DE2001151112 DE10151112A DE10151112A1 DE 10151112 A1 DE10151112 A1 DE 10151112A1 DE 2001151112 DE2001151112 DE 2001151112 DE 10151112 A DE10151112 A DE 10151112A DE 10151112 A1 DE10151112 A1 DE 10151112A1
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DE
Germany
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service
services
terminal
network termination
transmission
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2001151112
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English (en)
Inventor
Juergen Althoff
Heinrich Wenz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
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Abstract

Es wird ein Verfahren zum Bereitstellen von verschiedenen Telekommunikationsdiensten bei einem Nutzer vorgeschlagen, wobei die Dienste über mindestens einen Übertragungskanal zu einem physikalischen Netzabschluß eines Kommunikationsnetzes übertragen werden. Die Dienste werden hinter dem Netzabschluß interpretiert und dann durch jeweils eine von mehreren diensteabhängigen Schnittstellen ausgewählt und zu einem Endgerät, zu einer ein Endgerät simulierenden Einrichtung oder ohne lokale Bereitstellung an einem Endgerät weitergeleitet. Auch kann ein Dienst nach der Interpretation und vor der Weiterentwicklung in einen anderen Dienst konvertiert werden. Bei einer Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens ist hinter dem Netzanschluß ein matrixförmig ausgebildetes Koppelfeld vorgesehen, durch welches der mindestens eine Übertragungskanal wahlfrei mit einzelnen Diensteübergängen verbindbar ist. Das Koppelfeld weist vorzugsweise in einen aktivierten Zustand steuerbare Koppelpunkte zwischen dem mindestens einen Übertragungskanal und den einzelnen Diensteübergängen auf, wobei die Koppelpunkte vorteilhaft einzelne diensteinterpretierende Schnittstellen enthalten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
  • Telekommunikationsdienste wurden bisher beim jeweiligen Nutzer und beim Netzbetreiber oder in Ende-zu- Ende-Verbindungen in den beteiligten Kommunikationseinrichtungen interpretiert. So wird beispielsweise der ISDN-Dienst beim Nutzer durch die Bereitstellung einer standardisierten Schnittstelle wie eines SO- Busses am Netzanschluß mit nachgeschaltetem Endgerät und in der Vermittlungsstelle durch einen Übergang auf die digitale Vermittlungseinheit (z. B. EWSD, S12) interpretiert.
  • Der Internetdienst FTP wird beim Provider (ISP) durch einen Rechnerprozeß (Dämon), beim Klient-System des Nutzers durch den "IP-Stack", einen Speicherbereich zum Zugriff durch IP-Dienstprogramme (z. B. Internetbrowser) interpretiert.
  • Derartige Mechanismen bilden wie beim ISDN-Dienst Diensteabschlüsse, die jedoch nicht durch dienstespezifische Endgeräte (Hardware) realisiert sind, sondern durch einen PC mit dienstespezifischer Endnutzer-Software.
  • Bei einem Telefon- oder Telefaxdienst erfolgt die Interpretation des Dienstes durch die beteiligten Endgeräte oder durch solche technischen Einrichtungen, die die Funktion eines solchen Endgerätes simulieren können (z. B. Anrufweiterschaltung, Anrufbeantworter, Modem).
  • Übergänge zwischen unterschiedlichen Diensten erfolgen bisher in Vermittlungseinrichtungen oder durch spezielle Zusatztechniken, die hinter den endstellenseitigen Interpretationseinrichtungen angeschaltet sind und eine Dienstekonvertierung vornehmen sowie eine Weiterleitung über die jeweilige dienstespezifische Zugangstechnik bewirken.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bereitstellen von verschiedenen Telekommunikationsdiensten bei einem Nutzer, welche über mindestens einen Übertragungskanal zu einem pyhsikalischen Netzabschluß eines Kommunikationsnetzes übertragen werden, anzugeben, durch welche es möglich ist, über beliebige vorhandene Nachrichtenübertragungsnetze mit direktem Teilnehmerzugang unterschiedliche Dienste so anzubieten, daß eine gemeinsame Übertragung verschiedener Dienste, die auch von verschiedenen Anbietern bereitgestellt werden können, über ein gemeinsames Transportmedium zu einem Endgerät erfolgen kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 8. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den jeweils zugeordneten Unteransprüchen.
  • Dadurch, daß die Dienste hinter dem Netzabschluß interpretiert und durch jeweils eine von mehreren diensteabhängigen Schnittstellen ausgewählt und zu einem Endgerät, zu einer ein Endgerät simulierenden Einrichtung oder ohne lokale Bereitstellung an einem Endgerät weitergeleitet werden, kann eine Neuorientierung der verschiedenen Dienste durch Bündelung und Entbündelung in der Weise erfolgen, daß sie in jeweils richtiger Zuordnung zu den für ihre bestimmungsgemäße Nutzung geeigneten Endgeräten, diese Endgeräte simulierenden Einrichtungen oder auch ohne Bereitstellung an einem lokalen Endgerät weitergeleitet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausbildung ist es möglich, einen Dienst nach seiner Interpretation in einen anderen Dienst überzuleiten und diesen dann zu einem für dessen bestimmungsgemäße Nutzung geeigneten Endgerät weiterzuleiten.
  • Auch ist es möglich, eine Diensteinhalt nach seiner Interpretation dienstunabhängig in Multimediadaten (Bild, Text und Ton repräsentierende Daten oder Datenströme) umzuwandeln.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß hinter dem physikalischen Netzabschluß ein matrixförmig ausgebildetes Koppelfeld vorgesehen ist, durch welches der mindestens eine Übertragungskanal wahlfrei mit einzelnen Diensteübergängen verbindbar ist. Hierbei weist das Koppelfeld vorzugsweise jeweils durch vom Nutzer entsprechend einer vorgegebenen Regel aktivierbare Koppelpunkte zwischen dem mindestens einen Übertragungskanal und den einzelnen Diensteübergängen auf, wobei die Koppelpunkte vorteilhaft einzelne diensteinterpretierende Schnittstellen enthalten.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Diese zeigt ein Koppelfeld in Form eines Kreuzschienenverteilers, an dessen Kreuzungspunkten an sich bekannte Schnittstellen mit Diensteübergangstechniken angeordnet sind.
  • In dem gezeigten Koppelfeld bilden die horizontalen Linien von unterschiedlichen Kommunikationsnetzen gebildete Übertragungskanäle hinter dem jeweiligen physikalischen Netzabschluß. Die Übertragungskanäle können leitungsgebunden, beispielsweise durch das Fernseh-Kabelnetz oder das Telefonnetz realisiert sein. Die Übertragung kann aber auch drahtlos, z. B. mit Hilfe von Satelliten erfolgen.
  • Die vertikalen Linien sind den unterschiedlichen Diensten zugeordnet, beispielsweise sind einer ersten Linie Dienste zugeordnet, die für das Endgerät "Telefon" bestimmt sind, einer zweiten Linie Dienste, die für das Endgerät "Telefax" bestimmt sind, einer dritten Linie Dienste, die Informationen über das Internet anbieten (TCP/IP), einer vierten Linie Dienste, die für Videosignale verarbeitende Endgeräte bestimmt sind und einer fünften Linie Dienste, die für Audiosignale verarbeitende Endgeräte bestimmt sind.
  • Über die einzelnen Übertragungskanäle können unterschiedliche Dienste übermittelt werden; grundsätzlich ist für jeden Übertragungskanal die Möglichkeit gegeben, z. B. einen oder mehrere der vorgenannten fünf Dienste zu übermitteln.
  • Das gezeigte Ausführungsbeispiel enthält sieben Schnittstellen Nr. 1 bis Nr. 7 jeweils an einem Kreuzungspunkt einer horizontalen mit einer vertikalen Linie. Jede Schnittstelle kann, wenn sie aktiviert ist, zumindest einen der auf dem zugeordneten Übertragungskanal angebotenen Dienste interpretieren und diesen auf die entsprechende horizontale Linie überleiten. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, daß die Schnittstellen bestimmte Dienst nach deren Interpretation in andere Dienste umwandeln und diese dann zu der für den neuen Dienst bestimmten vertikalen Linie überleiten.
  • Die Aktivierung der einzelnen Schnittstellen erfolgt durch eine Steuerung, die entweder vom jeweiligen Nutzer direkt bedient werden kann oder auch beispielsweise automatisch nach einer vorbestimmten Regel durchgeführt wird. Eine Aktivierung z. B. der Schnittstellen Nr. 4 und Nr. 7 entspricht der derzeitigen konventionellen Konvertierung des dpa-Basisdienstes in den Internet-FTP-Dienst (RBK-Produkt im Datenservice) Eine Aktivierung der Schnittstelle 3 ermöglicht die direkte Ausgabe der über das Kabelnetz übertragenen Dienste eines Radiokanals über eine Audioanlage.
  • Als Übertragungsverfahren innerhalb des Koppelfeldes kann ein standardmäßiges digitales Zeitmultiplexverfahren (QAM, PCM) verwendet werden. Von den vertikalen Linien erfolge eine Weiterleitung der von den Schnittstellen selektierten Dienste vorteilhaft über ein gemeinsam genutztes Transportmedium zu den einzelnen Endgeräten, in welchen die Diensteinhalte in einen für den Nutzer wahrnehmbare Erscheinungsform umgewandelt werden. Beispielhaft ist eine Datenverbindung erwähnt, über die diese Inhalte als sogenannte Multimediadaten (Bild, Text und Ton repräsentierende Daten oder Datenströme) übertragen werden, sowie eine Übertragung von Wählinformationen in Form von Modem-Steuerbefehlen. Die Übertragung zwischen dem Koppelfeld und den die zugeordneten Diensteinhalte verarbeitenden Endgerät findet vorzugsweise mittels einer drahtlosen Verbindung statt.
  • Die Weiterleitung der selektierten Dienste muß nicht notwendigerweise direkt zu einem derartigen Endgerät erfolgen, sondern auch zu technischen Einrichtungen, die solche Endgeräte nur simulieren, wie z. B. Anrufweiterschaltungen, Anrufbeantworter oder Modems, wobei diese ihrerseits in bekannte Weise Diensteübergänge enthalten können (z. B. Drittbetreibernetze). Auch kann eine Weiterleitung der selektierten Dienste stattfinden, ohne daß diese an einem lokalen Endgerät oder einer diese simulierenden Einrichtung bereitgestellt werden.

Claims (15)

1. Verfahren zum Bereitstellen von verschiedenen Telekommunikationsdiensten bei einem Nutzer, welche über mindestens einen Übertragungskanal zu einem physikalischen Netzabschluß eines Kommunikationsnetzes übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Dienste hinter dem Netzabschluß interpretiert und durch jeweils eine von mehreren diensteabhängigen Schnittstellen ausgewählt und zu einem Endgerät, zu einer ein Endgerät simulierenden Einrichtung oder ohne lokale Bereitstellung an einem Endgerät weitergeleitet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dienst nach der Interpretation in einen anderen Dienst konvertiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Dienste über verschiedene Übertragungskanäle zu einem physikalischen Netzabschluß übertragen werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die interpretierten und ausgewählten Dienste über ein gemeinsames Transportmedium weitergeleitet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die interpretierten und ausgewählten Dienste drahtlos weitergeleitet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswahl eines Dienstes über eine diensteabhängige Schnittstelle durch den Nutzer oder über eine diensteabhän- gige Schnittstelle nach einer vorgegebenen Regel gesteuert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Diensteinhalte dienstunabhängig in Multimediadaten umgewandelt werden.
8. Vorrichtung zum Bereitstellen von verschiedenen Telekommunikationsdiensten bei einem Nutzer, welche über mindestens einen Übertragungskanal zu einem physikalischen Netzabschluß eines Kommunikationsnetzes übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß hinter dem Netzabschluß ein matrixförmig ausgebildetes Koppelfeld vorgesehen ist, durch welches der mindestens eine Übertragungskanal wahlfrei mit einzelnen Diensteübergängen verbindbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelfeld jeweils durch vom Nutzer oder entsprechend einer vorgegebenen Regel aktivierbare Koppelpunkte zwischen dem mindestens einen Übertragungskanal und den einzelnen Diensteübergängen aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelpunkte einzelne Dienste interpretierende Schnittstellen enthalten.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Diensteübergänge jeweils ein gemeinsames Transportmedium für die Übertragung eines Dienstes zu mehreren Nutzern verwenden.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß getrennte Übertragungskanäle für die Übertragung der Dienste bis zum Netzabschluß vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere der getrennten Übertragungskanäle mit einem Diensteübergang verbindbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungskanäle wahlweise durch eine mit den Medien symmetrische Doppelader ein Koaxialkabel, eine Glasfaser oder eine Funkstrecke realisiert sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Dienste Telekommunikationsdienste und Verteildienste sowie Rechnernetzdienste vorgesehen sind.
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