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DE10121862A1 - Radlageranordnung am Ende eines nicht angetriebenen Achsrohrs - Google Patents

Radlageranordnung am Ende eines nicht angetriebenen Achsrohrs

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DE10121862A1
DE10121862A1 DE10121862A DE10121862A DE10121862A1 DE 10121862 A1 DE10121862 A1 DE 10121862A1 DE 10121862 A DE10121862 A DE 10121862A DE 10121862 A DE10121862 A DE 10121862A DE 10121862 A1 DE10121862 A1 DE 10121862A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Radlageranordnung mit einer als Drehkörper gestalteten und konzentrisch zur Achsnabe angeordneten und relativ zu dieser drehbaren Zentralträgereinheit 30, die die Radfelge und eine Bremsscheibe 11 trägt, wobei das nicht angetriebene Achsrohr 1 im Bereich der Achsnabe 12 stumpf und im wesentlichen querschnittskonstant endet und die Achsnabe 12 mit dem Ende des Achsrohrs 1 zusammengefügt ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Radlageranordnung, die am Ende eines nicht angetriebenen Achsrohrs montiert ist, mit fol­ genden Einzelteilen:
  • - eine mit dem Ende des Achsrohrs verbundene Achsnabe,
  • - eine als Drehkörper gestaltete und konzentrisch zur Achsnabe angeordnete und relativ zu dieser drehbaren Zen­ tralträgereinheit, die die Radfelge und eine Bremsscheibe trägt,
  • - ein zwischen Zentralträgereinheit und Achsnabe angeordne­ tes Lager zur Minimierung der Reibung zwischen diesen Tei­ len.
Ein Ausführungsbeispiel einer solchen Radlageranordnung ist der DE 198 27 073 A1 zu entnehmen.
Für eine Neugestaltung einer Radlageranordnung stellt sich die Aufgabe, die Montage zu vereinfachen und insbesondere soweit in Einzelheiten vorbereiten zu können, daß eine ex­ terne Montage möglich ist, wobei verschiedene Variationen und Nachbesserungen möglich sein sollen.
Diese Aufgabe wird gelöst bei einer Radlageranordnung der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Achsrohr im Bereich der Achsnabe stumpf und quer­ schnittskonstant endet und daß die Achsnabe mit dem Ende des Achsrohres zusammengefügt ist.
Anders als beim Stand der Technik, wo die Achsnabe bei­ spielsweise um einen im Querschnitt verringerten Achsstummel des Achsrohres endete, wird ein Achsrohr nunmehr glatt abge­ schnitten, äußerstenfalls mit einem Außengewinde versehen, und die wesentlichen Teile der Radlageranordnung mit diesem stumpfen Ende des Achsrohres verbunden, wobei sich verschie­ dene Ausführungsformen ergeben.
Beispielsweise kann die Radnabe mit einem am Ende des Achs­ rohres gehalterten Befestigungskranz verbunden sein, der auch als Bremsenträger dient. Dieser Befestigungskranz kann über eine Schweißverbindung mit dem Achsrohr verbunden sein.
Der Befestigungskranz wiederum dient dazu, die Nabe über Schraubbolzen mit diesem zu verbinden, wobei eine einfache Montage möglich ist.
Es ist auch möglich, die Zentralträgereinheit mit einem zen­ trischen Achszapfen zu versehen, der in die als Hohlzylinder ausgebildete Nabe ragt und von einem innerhalb der Nabe an­ geordneten Lagerzylinder umgeben ist.
Die Zentralträgereinheit ist vorzugsweise einstückig mit der Bremsscheibe verbunden. Dieser Grundgedanke kann dahingehend fortgeführt werden, daß die Zentralträgereinheit vor der Na­ be mit einer tellerartigen Stirnfläche endet, die auch eine Anschlagfläche sowie Bohrungen für Schraubbolzen zur Befe­ stigung der Radfelge aufweist, jedoch im übrigen frei liegt. Damit ist grundsätzlich möglich, daß die Zentralträgerein­ heit auf ihrer Stirnfläche unterhalb der Radfelge noch mit Kühlrippen versehen werden kann, mit denen die Zentralträge­ reinheit und damit die Bremsscheibe gekühlt werden können. Eine andere Konstruktion als Ausführungsform zeigt einen Be­ festigungskranz mit einer Steckkrone, die in das offene Ende des Achsrohres eingesteckt ist und formschlüssig mit dem Achsrohr verbunden ist.
Eine drehfeste Verbindung des Befestigungskranzes kann auch über einen im Endbereich des Achsrohres befestigten Außen­ flansch erfolgen, wobei letzterer beispielsweise auf das Achsrohr geschweißt ist.
Somit ist beispielsweise möglich, über eine Schraubbolzen­ verbindung, deren koinzidierende Bohrungen den Befestigungs­ kranz, den Außenflansch und die Stirnseite der Nabe umfas­ sen, eine Verbindung der Nabe zum Achsrohr herzustellen.
Weiterhin ist zur Vereinfachung der Montage möglich, daß der zentrische Achszapfen im Bereich seines frei in die Nabe reichenden Endes mit einem Außengewinde versehen ist, auf welches eine Mutter aufgeschraubt ist, die mit ihrer Unter­ seite auf eine Stirnseite des Lagerzylinders drückt, so daß die Zentralträgereinheit in Richtung des Achsrohrendes gezo­ gen ist und damit festzulegen ist.
Schließlich ist auch noch möglich, daß das Achsrohr im Be­ reich seines Endes mit einem Außengewinde versehen ist, auf das, von außen nach innen, eine hohlzylinderische Achsnabe, ein Bremsenträger und eine Kontermutter aufgeschraubt sind, so daß auch hier eine relativ einfache Montageeinheit gege­ ben ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Die Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Radlageranord­ nung,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform,
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform,
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform,
Fig. 5 eine fünfte Ausführungsform und
Fig. 6 eine sechste Ausführungsform.
Bei den einzelnen Ausführungsformen bezeichnen gleiche Be­ zugszahlen funktionell sich gleichende Teile, so daß u. a. bei den verschiedenen Ausführungsformen Beschreibungen er­ gänzbar sind.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform einer Radla­ geranordnung gemäß Erfindung in schematische Darstellung. Ein nichtangetriebenes Achsrohr 1, gebildet aus einem zylin­ drischen Hohlprofil, ist an seinem Ende 2 stumpf abgeschnit­ ten. Dort ist eine Fase 3 mit geringer Tiefe (ca. 0,5 bis 2 mm) um die ganze Peripherie des Achsrohres eingefräst. Ein Befestigungskranz 4 ist mit seiner Innenseite in die Fase 3 eingesetzt, so daß seine Innenseite das Achsrohr 1 auf sei­ nem ganzen Umfang auf Sitz kontaktiert. Im Bereich der freien, in Draufsicht kreisringförmigen Endseite 5 des Achsroh­ res 1 ist die Innenseite des Befestigungskranzes 4 über eine Schweißnaht 6 mit dem Achsrohr verbunden.
Der Befestigungskranz 4 besitzt auf einem Teil seines Umfan­ ges nach außen überragende, flanschartige Bremsenträger 7, an denen, wie an sich bekannt, eine Bremsenanordnung 8 mit einem hydraulisch oder pneumatisch zu betätigenden Bremszy­ linder 9 befestigt ist. Über bekannte mechanische Elemente werden Bremsbacken 10,10' gegen eine Bremsscheibe 11 ge­ drückt.
Mit dem Ende des Achsrohres 1 ist eine Achsnabe 12 fest ver­ bunden. Die Achsnabe 12, die im wesentlichen ein Drehkörper mit dem in der Fig. 1 dargestellten, etwa glockenförmigen Querschnitt ist, endet in einem Wulstrand 13, der mit mehre­ ren, beispielsweise sechs, Gewinde-Sacklochbohrungen 14, Versehen ist. Entsprechende Verdickungen 15 sind im Befesti­ gungskranz 4 vorgesehen, wobei die vorgenannten Elemente 13 und 15 ineinander passend gefügt sind. Als Fügeelemente sind Schraubbolzen 16 in die Gewinde-Sacklochbohrungen 14 fest eingeschraubt. Die Achsnabe 12 ist damit gegenüber dem Achs­ rohr 1 fixiert.
In den Hohlraum 19 der Achsnabe 12 ist von außen ein Achs­ zapfen 20 eingeschoben, so daß er konzentrisch in die als taillierter Hohlzylinder ausgebildete Achsnabe 12 ragt. Der Achszapfen 20 ist umgeben von einem Lagerzylinder 21, der über drei Kränze von Rollenlagern 22,22',22" gegen die In­ nenwand der Achsnabe 12 abgestützt ist und sich unter gerin­ gem Reibungsverlust drehen kann.
Der Achszapfen 20 ist Teil einer als Drehkörper gestalteten Zentralträgereinheit 30. Wie aus der Figur zu erkennen ist, ist die Zentralträgereinheit 30 einstückig zusammen mit der Bremsscheibe 11 beispielsweise im Feingußverfahren herge­ stellt. Die Zentralträgereinheit 30 ist das Tragelement für die Radfelgen (nicht dargestellt), die an Bohrungen 31 für Schraubbolzen befestigt werden. Zwischen den Bohrungen 31 ist die Zentralträgereinheit 30 in der Art eines gewölbten Tellers gestaltet, der vor der Achsnabe 12 liegt. Auf der Stirnfläche 32 der Zentralträgereinheit sind Kühlrippen 33 vorgesehen, so daß die beim Bremsen an der Bremsscheibe ent­ stehenden erheblichen Wärmemengen über den Zylinderteil 24 der Zentralträgereinheit abführbar sind.
Der an einer Schulter 23 ruhende Lagerzylinder 21 wird ge­ halten durch eine zentrale Bundmutter 25, die auf ein Gewin­ de 26 aufgeschraubt ist, welches sich an dem verjüngten Ende 27 des Achszapfens 20 befindet. Die Bundmutter 25 drückt da­ bei auf das freie Ende des Lagerzylinders 21 und zieht damit den Achszapfen 20 der Zentralträgereinheit 30 in den Lager­ zylinder 21. Letzterer ist in seiner axialen Lage gegenüber der Achsnabe 12 definiert, so daß damit insgesamt auch die Lage der Zentralträgereinheit 30 gegenüber dem Achsrohr 1 festgelegt ist.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Radla­ geranordnung gemäß Erfindung. Ein nichtangetriebenes Achs­ rohr 1, gebildet aus einem zylindrischen Hohlprofil, ist an seinem Ende 2 stumpf abgeschnitten. Ein Befestigungskranz 4 ist mit einer Steckkrone 37 in die Innenseite des Achsrohres 1 über ein kurzes Stück eingeschoben. Als Gegenlager ist auf die Außenseite des Achsrohres 2 ein Bundflansch 38 endständig aufgesetzt und über eine Schweißnaht 36 mit dem Achsrohr verschweißt.
Der Befestigungskranz 4 besitzt auf einem Teil seines Umfan­ ges nach außen überragende flanschartige Bremsenträger 7, an denen, wie bereits beschrieben, eine Bremsenanordnung 8 mit einem hydraulisch oder pneumatisch zu betätigendem Bremszy­ linder 9 befestigt ist. Über bekannte mechanische Elemente werden Bremsbacken 10, 10' gegen eine Bremsscheibe 11 ge­ drückt.
Mit dem Ende des Achsrohres 1 ist eine Achsnabe 12 fest ver­ bunden. Die Achsnabe 12, die im wesentlichen ein Drehkörper mit dem in der Fig. 2 dargestellten, etwa glockenförmigen Querschnitt ist, endet in einem Wulstrand 13, der mit mehre­ ren Gewinde-Sacklochbohrungen 14 versehen ist. Entsprechende Verdickungen sind im Bundflansch 38 vorgesehen, wobei sich zwischen Bundflansch 38 und Achsnabe 12 noch der Befesti­ gungskranz 4 befindet, so daß sich koinzidierende Bohrungen ergeben, die von Schraubbolzen 16 durchsetzt sind, die in den Gewinde-Sachklochbohrungen fest eingeschraubt sind. Die Achsnabe 12 ist damit gegenüber dem Achsrohr 1 und dem Brem­ senträger 7 fixiert.
Ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist in den Hohlraum 19 der Achsnabe 12 ein Achszapfen 20 eingeschoben. Der Achszapfen 20 ist umgeben von einem Lagerzylinder 21, der über drei Kränze von Rollenlagern gegen die Innenwand der Achsnabe 12 abgestützt ist und sich unter geringem Rei­ bungsverlust drehen kann.
Der Achszapfen 20 ist Teil einer als Drehkörper gestalteten Zentralträgereinheit 30. Wie aus der Fig. 2 zu erkennen ist, ist die Zentralträgereinheit einstückig zusammen mit der Bremsscheibe 11 hergestellt. Die Zentralträgereinheit 30 ist das Tragelement für die Radfelgen (nicht dargestellt), die an Bohrungen 31 für Schraubbolzen befestigt werden.
Im übrigen ist die Gestaltung der Zentralträgereinheit ähn­ lich wie bei Fig. 1, so daß hier keine weiteren Erläuterun­ gen gegeben werden müssen.
Zu erkennen ist in Fig. 2 noch ein Sensorelement 35, das mit einem entsprechenden Stroboskop-Markierungselement 34 in an sich bekannter Weise zusammenwirkt.
Fig. 3 zeigt eine dritte Ausführungsform einer Radla­ geranordnung gemäß Erfindung. Ein nicht angetriebenes Achs­ rohr 1, gebildet aus einem zylindrischen Hohlprofil, ist an seinem Ende 2 stumpf abgeschnitten. Dort ist eine Fase 3 mit geringer Tiefe (ca. 0,5 bis 2 mm) um die ganze Peripherie des Achsrohres eingefräst. Zwischen Fase und Volldurchmesser des Achsrohres ist noch ein Außengewinde 40 eingeschnitten, welches dazu dient, eine Achsnabe 42 aufzunehmen. Die Achsnabe 42 ist dazu mit einem Innengewinde 41 versehen, das mit dem Außengewinde 40 kompatibel ist. Die Achsnabe 42 hat darüber hinaus im Bereich des Innengewindes 41 noch ein wei­ teres Außengewinde, auf das erkennbar ein Befestigungskranz 44 mit entsprechendem Innengewinde aufgeschraubt ist. Der Befestigungskranz 44 besitzt auf einem Teil seines Umfanges nach außen überragende flanschartige Bremsenträger 47, an denen ähnlich wie an den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 2 eine Bremsenanordnung 8 befestigt ist.
Somit ist mit dem Ende des Achsrohres 1 eine Achsnabe 42 fest verbunden. Die Achsnabe 42, die im wesentlichen ein Drehkörper mit dem in der Fig. 3 dargestellten, etwa gloc­ kenförmigen Querschnitt ist, ist an ihrem vorderen Ende, noch mit einer Steckschraube 50 fixiert.
In den Hohlraum 19 der Achsnabe 42 bzw. bis hinein in den Endbereich des Achsrohres 2 ragt ein Achszapfen 20, der um­ geben ist von einem Lagerzylinder 21, der gegen die Innen­ wand der Achsnabe 12 abgestützt ist.
Der Achszapfen 20 wiederum ist Teil einer als Drehkörper ge­ stalteten Zentralträgereinheit 30. Wie aus der Fig. 3 zu erkennen ist, ist die Zentralträgereinheit 30 einstückig zu­ sammen mit der Bremsscheibe 11 beispielsweise im Feingußver­ fahren hergestellt. Die Zentralträgereinheit 30 ist das Tragelement für die Radfelgen (nicht dargestellt), die an Bohrungen 31 für Schraubbolzen befestigt werden.
Der an einer Schulter 23 ruhende Lagerzylinder 21 wird ge­ halten durch eine zentrale Bundmutter 25, die auf ein Gewin­ de 26 aufgeschraubt ist, welches sich an dem verjüngten Ende 27 des Achszapfens 20 befindet. Auch hier ist eine ähnliche Konstruktion gewählt worden wie bei der Ausführungsform ge­ mäß Fig. 1.
Fig. 4 zeigt eine ähnliche Ausführungsform wie bei Fig. 3. Auch hier ist das Ende 2 des Achsrohres 1 mit einem Außenge­ winde 40 versehen. Auf das Außengewinde 40 ist zunächst eine Kontermutter 51 bis zum Ende des Gewindes aufgedreht worden. An die Kontermutter 51 schließt sich der Befestigungskranz 44 an, der ähnlich gestaltet ist wie bei Fig. 3. Weiterhin ist auf das Gewinde eine Achsnabe 42 aufgeschruabt, die mit einem Innengewinde versehen ist. Im übrigen ähnelt dieser Aufbau dem der Fig. 3.
Fig. 5 zeigt eine fünfte Ausführungsform einer Radla­ geranordnung gemäß Erfindung. Ein nichtangetriebenes Achs­ rohr 1, gebildet aus einem zylindrischen Hohlprofil, ist an seinem Ende stumpf abgeschnitten. Im Bereich der Radla­ geranordnung (Bereich 56) ist das Achsrohr 1 zur Bildung ei­ ner integrierten Radnabe 122 leicht aufgeweitet. Dabei hat sich der Innendurchmesser um etwa 8 bis 12% und der Außen­ durchmesser um etwa 2 bis 5% vergrößert. Ferner ist ein Übergangsbereich 55 durch leichte Verdickung der Achsrohr- Wand durch Stauchung geschaffen worden.
Der leicht erweiterte Bereich 56 umfaßt gleichzeitig die Achsnabe 52. Ein flanschartiger Stutzen 47 ist auf die Au­ ßenseite des Achsrohrs im Bereich 55 stumpf aufgeschweißt. Ähnlich wie bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen 1 bis 4 ist hieran eine Bremsenanordnung 8 befestigt.
In den Hohlraum 19 der Achsnabe 42 ragt ein Achszapfen 20, der von einem Patronenlager 121 umgeben ist, das in eine in­ nenseitige Vertiefung 57 eingebettet ist. Mit Hilfe eines Vorspannringes 58, der vor dem freien Ende des Bereichs 56 des Achsrohrs 1 liegt, werden die Lagerteile 121 gegen eine Bundschraube 25 gepreßt und fixiert. Drehgesichert wird der Vorspannring 58 durch Steckschrauben 60, die ihn mit der Zentralträgereinheit 30 verbinden.
Die Zentralträgereinheit 30 umfaßt auch, wie bei den schon beschriebenen Ausführungsformen, den Achszapfen 20, nicht jedoch die Bremsscheibe 11, die mit einem außen verzahnten Trangflansch 61 verdrehungssicher aufgespannt ist.
Fig. 6 zeigt eine ähnliche Ausführungsform wie Fig. 5, je­ doch ist hier die integrierte Aufweitung 56 und der Über­ gangsbereich 55 Teil einer Lagerhülse 70, die mit dem Achs­ rohr 1 bei 71 verschweißt ist. Hierdurch wird eine für die Verwendung eines Patronenlagers besonders geeignete Achsnabe 112 geschaffen.
Sämtlichen Ausführungsformen ist gemein, daß sie in einfa­ cher Weise ohne speziell geformte Achsrohre aufgebaut werden können. Die Achsrohre müssen lediglich mit einer eingefrä­ sten Fase oder mit Endgewinden versehen werden. Ein Auswech­ seln und externes Montieren derartiger Radlageranordnungen ist daher relativ einfach möglich.

Claims (17)

1. Radlageranordnung, die am Ende eines nichtangetriebenen Achsrohrs (1) montiert ist, umfassen folgende Einzeltei­ le:
eine mit dem Ende des Achsrohrs verbundene Achsnabe (12)
eine als Drehkörper gestaltete und konzentrisch zur Achsnabe angeordnete und relativ zu dieser drehbaren Zentralträgereinheit (30), die die Radfelge und eine Bremsscheibe (11) trägt,
ein zwischen Zentralträgereinheit (30) und Achsnabe (12) angeordnetes Lager (21) zur Minimierung der Rei­ bung zwischen diesen Teilen,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Achsrohr (1) im Bereich der Achsnabe stumpf und im wesentlichen querschnittskonstant endet und daß die Achsnabe (12) mit dem Ende des Achsrohrs (1) zu­ sammengefügt ist.
2. Radlageranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Achsnabe (12) mit einem am Ende des Achs­ rohrs gehalterten Befestigungskranz (4) verbunden ist, der als Bremsenträger dient.
3. Radlageranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Befestigungskranz (4) über eine Schweißver­ bindung (6) mit dem Achsrohr verbunden ist.
4. Radlageranordnung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Achsnabe (12) mit dem Befestigungs­ kranz (30) über Schraubbolzen (16; 60) verbunden ist.
5. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralträgerein­ heit (30) mit einem zentrischen Achszapfen (20) versehen ist, der in die als Hohlzylinder ausgebildete Achsnabe (12; 70) ragt und von einem innerhalb der Achsnabe ange­ ordneten Lager (Lagerzylinder (21) umgeben ist.
6. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralträgerein­ heit (30) einstückig mit der Bremsscheibe (11) verbunden ist.
7. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralträgerein­ heit (30) vor der Nabe mit einer tellerartigen Stirnflä­ che (32), die auch eine Anschlagfläche sowie Bohrungen für Schraubbolzen (50; 60) zur Befestigung der Radfelge aufweist, freiliegend endet.
8. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralträgerein­ heit (30) auf ihrer Stirnfläche mit Kühlrippen (33) ver­ sehen ist.
9. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungskranz mit eine Steckkrone (37), die in das offene Ende des Achsrohrs eingesteckt ist und formschlüssig mit dem Achsrohr (1) verbunden ist.
10. Radlageranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß eine drehfeste Verbindung des Befestigungskran­ zes (44) über einen im Endbereich des Achsrohres befe­ stigten Bundflansch (38) erfolgt.
11. Radlageranordnung nach Anspruch 9 und 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß über eine Schraubbolzenverbindung, de­ ren koinzidierende Bohrungen den Befestigungskranz (44), den Bundflansch (38) und die Stirnseite der Nabe durch­ dringen, eine Verbindung der Nabe zum Achsrohr herge­ stellt ist.
12. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der zentrische Achszap­ fen im Bereich seines frei in die Nabe reichenden Endes mit einem Außengewinde (26) versehen ist, auf welches eine Mutter (25) aufgeschraubt ist, die mit ihrer Unter­ seite auf eine Stirnseite des Lagerzylinders drückt, so daß die Zentralträgereinheit (30) in Richtung des Achs­ rohrende gezogen ist.
13. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Achsrohr (1) im Be­ reich seines Endes mit einem Außengewinde versehen ist, auf das, von außen nach innen, eine hohlzylindrische Achsnabe (12), ein Bremsenträger (47) und eine Konter­ mutter (51) aufgeschraubt sind.
14. Radlageranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Achsrohr (1) zur Bildung einer integrierten Achsnabe (112) leicht aufgeweitet ist.
15. Radlageranordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß der Innendurchmesser der Achsnabe um 8 bis 12% und der Außendurchmesser der Achsnabe um 2 bis 5% ge­ genüber dem übrigen Achsrohr-Durchmesser vergrößert sind.
16. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lagerhülse (70) mit einer Aufweitung zur Aufnahme des Achszapfens (20) an das Ende des Achsrohrs (1) geschweißt ist.
17. Radlageranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß als Lager zwischen Ach­ zapfen (20) und der Innenseite der Achsnabe (12; 112) ein Flanschlager (21) oder ein Patronenlager (121) dient.
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