DE10110776A1 - Verfahren zur Zuordnung einer mobilen Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung zu einer Maschine sowie Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung hierfür - Google Patents
Verfahren zur Zuordnung einer mobilen Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung zu einer Maschine sowie Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung hierfürInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zuordnung einer mobilen elektronischen Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) zu wenigstens einer Maschine oder wenigstens einem Maschinenteil aus einer Vielzahl von bedien- und/oder beobachtbaren Maschinen (2) oder Maschinenteilen. Dabei wird in einem Zuordnungs- bzw. Anmeldeprozeß zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) und einer korrespondierenden Gegenstelle an der jeweiligen Maschine (2) entweder mittels Schnittstellen (14, 15) zur gerichteten, drahtlosen Anpeilung der korrespondierenden Gegengstelle oder alternativ mittels in der Sendereichweite bzw. in der Empfangsempfindlichkeit abgestimmten Sende- und/oder Empfangseinrichtungen (16, 17) mit einem begrenzten, örtlichen Funktions- bzw. Wirkungsbereich (21) eine eindeutige Zuordnungs- bzw. Anmeldeverbindung aufgebaut. Nach erkannter und erfolgter Zuordnung wird die vorgesehene Bedienung und/oder Beobachtung der Maschine (2) bzw. des Maschinenteils über ein anderes, standardmäßig vorgesehenes Datenübertragungsmittel (22), beispielsweise über eine feste Vernetzung und/oder über eine drahtlose Verbindung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) und der ausgewählten Maschine (2) vorgenommen. Weiters wird eine Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) zur Ausführung dieses Verfahrens vorgeschlagen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zuordnung einer mobilen, elektronischen Bedien-
und/oder Beobachtungseinrichtung zu wenigstens einer Maschine oder wenigstens einem Ma
schinenteil aus einer Gruppe oder einer Vielzahl von bedien- und/oder beobachtbaren Ma
schinen oder Maschinenteilen, beispielsweise Industrierobotern oder Manipulatoren, gemäß
Anspruch 1 sowie eine hierfür geeignete Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung gemäß
Anspruch 11.
Eine Automatisierungsanlage mit einzelnen Produktionszellen umfaßt mehrere Maschinen
bzw. Industrieroboter, welche von einem Bediener programmiert, gegebenenfalls umgerüstet
und fallweise überprüft bzw. beobachtet werden müssen, um einen geordneten Produktions
ablauf und gleichbleibend hohe Produktqualität zu erzielen. Hierfür werden mobile bzw. trag
bare elektronische Bedieneinrichtungen, welche zumeist auch zur Visualisierung des techni
schen Prozesses geeignet sind, verwendet. Die jeweiligen Maschinen stehen meist dicht bei
einander und haben diese Maschinen üblicherweise unterschiedliche Arbeitsaufgaben und
weisen somit unterschiedliche Steuerungsprogramme in Hinblick auf den erforderlichen Be
wegungs- bzw. Betriebsablauf auf. Eine mobile Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
soll dabei für möglichst viele der Maschinen verwendbar sein, um die Anzahl der erforderli
chen Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtungen und somit die Kosten für die technische
Anlage gering halten zu können. Um die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung mit einer
bestimmten Maschine in Wirkverbindung versetzen zu können, mußten vom Bediener übli
cherweise Kennungen bzw. Codes in das Handterminal eingegeben bzw. aus einer Liste von
verfügbaren Kennungen ausgewählt werden. Dies erfolgte zumeist auch unter Zuhilfenahme
von Referenzlisten bzw. Plänen betreffend die Aufstellung und Typen der Maschinen und
waren diese Unterlagen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten, um Fehlerquellen zu
vermeiden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein möglichst fehlersicheres Zuord
nungsverfahren zu schaffen, ohne daß die hierfür erforderlichen Maßnahmen größeren Auf
wand nach sich ziehen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine hierfür geeig
nete Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung zu schaffen.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 angegebe
nen Merkmale gelöst. Vorteilhaft ist dabei, daß die Zuordnung der Bedien- und/oder Beob
achtungseinrichtung bzw. des demgemäßen Handterminals zu einer bedienenden und/oder zu
beobachtenden Anwendung für den Bediener überaus logisch und eindeutig ist. Darüber hin
aus erfolgt die erfindungsgemäße Zuordnung mit möglichst geringem Fehlerrisiko und ist der
Zuordnungsablauf für den Bediener während der Arbeit klar erkennbar. Ein wesentlicher
Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen liegt auch darin, daß der Anmelde- bzw. Zuord
nungsprozeß in deutlich kürzerer Zeit vorgenommen werden kann und somit der eigentliche
Bedien- bzw. Beobachtungsvorgang frühzeitiger ausgeführt werden kann. Darüber hinaus
sind keinerlei Unterlagen bzw. Pläne mehr zu aktualisieren bzw. zu warten, wodurch eine
weitere Fehlerquelle bei der Bedienung bzw. Beobachtung aufgrund veralterter Daten, Un
terlagen oder Pläne ausgeschaltet wird. Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist folglich eine
überaus komfortable und schnelle Anmeldung einer Bedien- und/oder Beobachtungseinrich
tung bzw. eines Handterminals an zu bedienende und/oder zu beobachtende Anwendungen
ermöglicht. Darüber hinaus sind kaum noch Fehlbedienungen, wie diese bei der manuellen
Eingabe einer Nummer bzw. einer Adresse am Handterminal immer wieder aufgetreten sind,
möglich. Das erfindungsgemäße Verfahren schützt also die Maschine oder das herzustellende
Produkt und auch Personen vor schwerwiegenden Schäden bzw. Verletzungen. Durch den
gerichteten bzw. den engen geographischen Funktions- bzw. Wirkungsbereich des Kommuni
kations- bzw. Übertragungskanals kann die Anmeldung bzw. Zuordnung sehr selektiv vorge
nommen werden und können Fehlzuordnungen nahezu ausgeschlossen werden. Der Anmelde-
bzw. Zuordnungsvorgang ist dabei für den Anwender absolut klar und logisch erkennbar. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß die Schnittstellen bzw. die Sende- und/oder Empfangsein
richtungen für die Schaffung des Übertragungs- bzw. Kommunikationskanals eine niedrige
Bandbreite aufweisen können und somit relativ kostengünstig ausgeführt werden können. Der
Austausch der eigentlichen Steuerungs- und/oder Visualisierungsdaten erfolgt nämlich über
die bewährten, funktionssicheren Datenübertragungsmittel, welche in einem entsprechenden
Automatisierungssystem ohnehin implementiert sind.
Vorteilhaft sind dabei weiterführende Maßnahmen nach Anspruch 2, da dadurch dem An
wender die Wirkverbindung zur jeweiligen Maschine in akustischer und/oder in optischer
Form eindeutig signalisiert werden kann.
Weiters ist ein Vorgehen gemäß den im Anspruch 3 angegebenen Merkmalen vorteilhaft, weil
dadurch eine ungewollte Neuzuordnung bzw. Neuanmeldung der Bedien-- und/oder Be
obachtungseinrichtung an einer anderen Maschine ausgeschlossen werden kann und somit feh
lerhafte Bedienungsvorgänge bzw. irrtümliche Beobachtungsvorgänge ausgeschlossen werden
können.
Durch die in Anspruch 4 angegebenen Maßnahmen kann ein Abmeldeprozeß der Bedien-
und/oder Beobachtungseinrichtung überaus rasch und besonders komfortabel ausgeführt wer
den.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 5 kann eine unbeabsichtigte bzw. ungewollte mehr
fache Anmeldung bzw. eine mehrfache Bedienung einer bestimmten Maschine bzw. eines
bestimmten Maschinenteiles ausgeschlossen werden.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 6 oder 7 wird einerseits ein hoher Bedienkomfort er
zielt und andererseits kann eine Zuordnung bzw. Anmeldung nur bewußt durch den Anwen
der erfolgen, wodurch ungewollte Zuteilungen verhindert werden können.
Nachdem die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung für den Anwender unmittelbar zu
greifbar ist, kann durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 8 eine augenblickliche und kom
fortable Zuordnung eingeleitet werden, ohne daß der Anwender dabei seinen Standort wech
seln muß.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 9 können einerseits unbeabsichtigte Zuordnungen des
Handterminals zu einer Maschine vermieden werden. Andererseits können dadurch unge
wollte Mehrfachzuordnungen des Handterminals zu mehreren, benachbart angeordneten Ma
schinen verhindert werden.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 wird eine nahezu uneingeschränkte Mobilität des
Bedienterminals erzielt und kann der Verkabelungsaufwand auf ein Minimum reduziert bzw.
gänzlich erübrigt werden.
Die Aufgabe der Erfindung wird unabhängig davon aber auch durch eine Bedien- und/oder
Beobachtungseinrichtung gemäß Anspruch 11 gelöst. Vorteilhaft ist dabei, daß der Zuord
nungs- bzw. Anmeldeprozeß in sehr kurzer Zeit vorgenommen werden kann und darüber hin
aus eine hohe Fehlersicherheit gegeben ist. Zudem ist der Anmeldeprozeß in einfacher Art
und Weise ausführbar und sind für den Anwender kaum Schulungsmaßnahmen erforderlich.
Das mit dem erfindungsgemäßen Handterminal ausführbare Zuordnungs- bzw. Anmeldever
fahren ist darüber hinaus für den Anwender leicht verständlich und wird dem Anwender ein
nahezu intuitives Auswahlverfahren für eine Maschine oder für Maschinenteile ermöglicht.
Vorteilhaft dabei ist eine Weiterbildung nach Anspruch 12 oder 13, da dadurch eine eindeuti
ge Zuordnung der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung zu der gewünschten Maschine
durch eine einfache Anpeilung dieser Maschine bzw. durch eine einfache Positionierung der
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung im Nahbereich der jeweiligen Maschine erfolgen
kann.
Von Vorteil ist weiters eine Ausgestaltung nach Anspruch 14, da dadurch ein unidirektionaler
Datenübertragungskanal aufgebaut werden kann und dadurch die für den automatisierten
Anmelde- bzw. Zuordnungsprozeß erforderlichen Komponenten auf ein Minimum beschränkt
werden können.
Von Vorteil ist aber auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 15, da dadurch gleichfalls eine
eindeutige und gezielte Zuordnung geschaffen werden kann und die Sendeeinrichtung hin
sichtlich der Sendeleistung bzw. Sendereichweite relativ hoch dimensioniert werden kann.
Es ist aber ebenso eine Ausgestaltung nach Anspruch 16 möglich, bei welcher dann der Bedi
en- und/oder Beobachtungseinrichtung die passive bzw. empfangende Komponente zugeteilt
ist und dadurch beispielsweise der Energieverbrauch der Bedien- und/oder Empfangseinrich
tung niedrig gehalten werden kann.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 17 ermöglicht einen kostengünstigen Aufbau mit wenigen
elektronischen bzw. elektrotechnischen Komponenten.
Die Ausführungsform nach Anspruch 18 ermöglicht einen einfachen Aufbau einer gerichteten
Übertragungsstrecke zwischen zwei voneinander distanzierten Einheiten.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 19 ermöglicht einen fehlersicheren und eindeutigen Zuord
nungsaufbau auch über weitläufigere Distanzen.
Bei der Ausführungsform nach Anspruch 20 ist von Vorteil, daß der Anmeldevorgang bzw.
der Zuordnungsprozeß nur in einem engen Nahbereich mit einer Entfernung von üblicherwei
se wenigen Zentimetern bis in etwa einem Meter ausgeführt werden kann. Weiters ist von
besonderem Vorteil, daß ein derartiges Transpondersystem als batterielos arbeitende Sende-
und/oder Empfangseinrichtung ausgebildet werden kann und daher der entsprechende Trans
ponder in einfacher Art und Weise dem Handterminal oder der jeweiligen Maschine zugeord
net werden kann. Aufwendige Verkabelungen bzw. Implementierungen des Transponders in
die Elektronik der Bedien- und/oder Eingabeeinrichtung oder in die Steuereinrichtung der
Maschine sind also nicht erforderlich. Es ist lediglich erforderlich, entweder an den zu bedie
nenden und/oder zu beobachtenden Maschinen oder am Handterminal eine Lesevorrichtung
für den Transponder vorzusehen und bedeutet dies lediglich einen Eingriff in einen Teilbe
reich des elektronischen Steuerungssystems. Darüber hinaus kann durch das Transpondersy
stem in einfacher Art und Weise eine Codierung des Zuordnungsprozesses geschaffen wer
den, wodurch Mehrfachzuordnungen vermieden bzw. verhindert werden können.
Eine vorteilhafte Kommunikationsverbindung ist in Anspruch 21 gekennzeichnet. Vorteilhaft
ist dabei, daß Kollisionen bzw. Überschneidungen mit bereits bestehenden Infrarot- oder
Funkverbindungen ausgeschlossen werden können.
Weiters ist eine Ausgestaltung gemäß Anspruch 22 von Vorteil, da dadurch die Bedien- und/
oder Beobachtungseinrichtung direkt mit der entsprechenden Gegenstelle an der vorgesehe
nen Maschine zumindest kurzfristig kontaktiert werden muß und somit jegliche Fehlzuord
nungen ausgeschlossen sind.
Vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 23, da dadurch eine vom Steuerungs
system automatisch erkannte Möglichkeit zur Zuordnung der Bedien- und/oder Beobach
tungseinrichtung zu einer Maschine vom Anwender bewußt einzuleiten ist und dadurch un
gewollte Aufbauten von Kommunikationsverbindungen vermieden werden können. Alternativ
oder in Kombination dazu müssen gegebenenfalls automatisch vom Steuerungssystem detek
tierte Bedingungen bzw. Anzeichen für eine eigentlich einzuleitende Abmeldung bzw. Tren
nung der Kommunikationsverbindung vom Anwender quittiert werden, wodurch keine unge
wollten Trennungen von bestehenden Daten- bzw. Kommunikationsverbindungen auftreten
können.
Durch die mögliche Weiterbildung gemäß Anspruch 24 kann ein System geschaffen werden,
mit welchem eine hochsichere Erfassung bzw. Überwachung von Zuordnungs- und/oder Ab
meldungsbedingungen hinsichtlich der vorgesehenen Orientierung oder Richtung und/oder
hinsichtlich der vordefinierten geographischen Nähe von Kommunikationsvorrichtungen er
möglicht ist.
Schließlich ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 25 von Vorteil, da dadurch wahlweise
ein bidirektionaler und/oder ein unidirektionaler Kommunikationsweg aufgebaut werden
kann. Vor allem bei der Nutzung der bidirektionalen Kommunikation ist von Vorteil, daß eine
mögliche Zuordnung, beispielsweise durch den Austausch und die Evaluierung von Kennun
gen bzw. Adressen, gegengeprüft werden kann. Weiters ist dadurch ein Austausch von Status
informationen ermöglicht, wodurch hochzuverlässige Kommunikationsverbindungen ent
sprechend dem sogenannten "hand - shake" - Verfahren aufgebaut werden können. Weiters
können dadurch beabsichtigte Trennungen der Kommunikationsverbindung von den beteilig
ten Kommunikationsteilnehmern bewertet werden, sodaß definierte bzw. unbedenkliche
Trennungen der Kommunikationsverbindung ermöglicht sind.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Produktionszelle einer Automatisierungsanlage mit
mehreren Manipulatoren und den jeweils zugeordneten Steuereinrichtungen in
stark vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 2 eine andere Ausführungsform einer Produktionszelle mit beispielsweise zwei mo
bilen Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtungen bzw. Handterminals, welche
mit jeweils einer der Maschinen bzw. einem der Manipulatoren der Produktions
zelle in Wirkverbindung versetzt werden;
Fig. 3 eine andere Ausführungsform einer Automatisierungsanlage mit mehreren dicht
zusammenstehenden Maschinen bzw. Robotern und einem entsprechenden
Handterminal in stark vereinfachter, schematischer Darstellung.
Einführend sei festgehalten, daß in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen wer
den, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf glei
che Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen wer
den können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z. B. oben, un
ten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind
bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch
Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unter
schiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsge
mäße Lösungen darstellen.
In Fig. 1 ist eine Produktionszelle einer industriellen Automatisierungsanlage 1 veranschau
licht. Die Automatisierungsanlage 1 kann dabei aus einem Verbund mehrerer derartiger oder
andersartiger Produktionszellen bestehen. Eine Produktionszelle umfaßt wenigstens eine Ma
schine 2, beispielsweise Roboter 3, oder sonstige Maschinenteile zur Automatisierung von
technischen Prozessen.
Eine Maschine 2 kann dabei ebenso aus mehreren Maschinenteilen bestehen und wirken die
einzelnen Maschinenteile in der gewünschten Art und Weise auf ein herzustellendes bzw. zu
bearbeitendes Produkt 4 ein.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel bearbeiten drei Roboter 3. bzw. drei eigenständige Ma
nipulatoren beispielsweise ein zu produzierendes Kraftfahrzeug. Die Roboter 3 können dabei
durch Schweißroboter oder Manipulatoren zur Montage oder Behandlung von Bauteilen ge
bildet sein.
Gemäß dem allgemein üblichen Aufbau umfaßt jede Maschine 2 bzw. jeder Roboter 3 eine
Steuereinrichtung 5 bzw. kann alternativ oder zusätzlich auch eine zentrale Steuereinrichtung
5 vorgesehen sein, welche mit den jeweiligen Maschinen 2 bzw. Robotern 3 verbunden ist.
Die Steuereinrichtung 5 steht dabei mit den Aktoren und/oder mit den Sensoren bzw. Gebern
der Maschine 2 in Leitungsverbindung und können somit Steuer- und/oder Regelkreise, bei
spielsweise für Antriebe und sonstige Komponenten der jeweiligen Maschine 2 aufgebaut
werden.
Extern zur Maschine 2 angeordnete Steuereinrichtungen 5 sind üblicherweise über elektrische
und/oder optische Leitungen 6 mit der jeweiligen Maschine 2 verbunden. Bevorzugt ist zur
Minimierung des Verkabelungsaufwandes zwischen den Steuereinrichtungen 5 und den Ma
schinen 2 ein Bussystem 7 bzw. ein Netzwerk 8 für den geordneten Informations- bzw. Da
tenaustausch zwischen den Steuereinrichtungen 5 und den jeweiligen Maschinen 2 ausgebil
det. Dieses Bussystem 7 ist durch beliebige, aus dem Stand der Technik bekannte Vernetzun
gen, bevorzugt durch standardisierte Feldbussysteme, gebildet.
Anstelle eines drahtgebundenen Netzwerkes 8 ist es selbstverständlich auch möglich, eine
drahtlose Kommunikationsverbindung, beispielsweise eine Funkverbindung, zwischen allen
bzw. einzelnen Komponenten der Automatisierungsanlage 1 vorzusehen.
Zur Bedienung und/oder Beobachtung der einzelnen, zumeist dicht aneinandergereihten Ma
schinen ist wenigstens eine Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 vorgesehen. Diese
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtungen 9 für die technische Anwendung bzw. für die
Maschinen 2 sind wenigstens innerhalb der Produktionszelle bzw. innerhalb der Automatisie
rungsanlage 1 mobil. Dabei kann die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 als pultar
tige Vorrichtung mit einem eigenen Fahrwerk ausgebildet sein oder mit einem geeigneten
Standsockel versehen sein. Bevorzugt ist die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9
derart ausgebildet, daß sie von einem Benutzer mühelos getragen werden kann, und somit an
beliebigen Stellen innerhalb der Automatisierungsanlage 1 positioniert werden kann. Die Be
dien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 ist demnach durch ein sogenanntes Handterminal
10 gebildet, das auf der Handfläche bzw. auf dem Unterarm des Benutzers aufgelegt werden
kann.
Zur Beobachtung und gegebenenfalls zur erleichterten Bedienung der Maschine 2 weist die
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 eine Anzeigevorrichtung 11 auf. Diese optische
Anzeigevorrichtung 11 kann dabei durch eine LCD-Anzeige oder durch einen graphikfähigen,
möglichst flachen Bildschirm gebildet sein. Auf dieser Anzeigevorrichtung 11 können bei
spielsweise ein Anlagenschema, Prozeßdaten, Bedienhinweise, Kontrollelemente und derglei
chen visualisiert werden.
Zur Bedienung einer Maschine 2 umfaßt die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9
wenigstens eine Eingabevorrichtung 12, beispielsweise in Art von Drucktasten, Schaltern,
Drehreglern, Zeigevorrichtungen, Steuerhebeln und dgl. Gegebenenfalls können die Anzeige
vorrichtung 11 und die Eingabevorrichtung 12 auch kombiniert werden und in Art eines be
rührungssensitiven Bildschirms bzw. Touch-Screen vorgesehen sein. Ebenso können einzelne
Anzeigevorrichtungen 11, beispielsweise Kontrolleuchten in Eingabevorrichtungen 12, bei
spielsweise Tasten, integriert sein, um so den jeweiligen Schaltzustand optisch signalisieren
zu können.
Zum Informations- bzw. Datenaustausch zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungsein
richtung 9 und der Steuereinrichtung 5 ist zumeist eine Leitungsverbindung vorgesehen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, zur Informationsübertragung zwischen der Steuerein
richtung 5 und der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 drahtlose Kommunikations
systeme aufzubauen und dadurch eine hohe Mobilität aufgrund der leitungsungebundenen
Ausbildung der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 zu erzielen. Speziell bei einer
leitungsgebundenen Verbindung ist an der Steuereinrichtung 5 und/oder im Netzwerk 8 we
nigstens eine Steckverbindung 13 vorgesehen. Mittels dieser Steckverbindung 13 ist dann die
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 in das Steuerungssystem einbindbar. Diese
Steckverbindungen 13 können dabei an der zentral liegenden Steuereinrichtung 5, beispiels
weise an einem Schaltschrank, angeordnet sein, oder durch Netzwerkdosen im Leitungsver
bund zwischen den einzelnen Einheiten gebildet sein. Das Handterminal 10 soll dabei über
die Steckverbindung 13 an beliebigen Stellen innerhalb der Automatisierungsanlage 1 ange
koppelt und mit der jeweiligen Maschine 2 in Wirkverbindung versetzt werden können.
Mittels der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 können einzelne Maschinen 2 bzw.
einzelne Maschinenteile aus der Gruppe der dicht aneinander gereihten Maschinen 2 selektiv
bedient und/oder hinsichtlich ihrer Funktions- oder Arbeitsweise beobachtet bzw. kontrolliert
werden. Unter anderem kann die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 auch dazu
verwendet werden, um Verarbeitungs- bzw. Bewegungsabläufe der Maschine 2 bzw. des Ro
boters 3 zu programmieren. Hierfür verwendet der Bediener die Eingabevorrichtung 12 des
Handterminals 10 und gibt dadurch Bewegungsabläufe vor, welche in einem Speicher der
Steuereinrichtung 5 hinterlegt werden. Dieser auch als "teach-in-modus" bezeichnete Vorgang
verlangt vom Bediener äußerste Präzision und können irrtümliche oder fehlerhafte Bedienun
gen hohe Schäden an der Maschine 2 oder am Produkt 4 verursachen. Nach erfolgreichem
Abschluß des "Lernprozesses" für die Maschine 2 kann das entsprechend abgespeicherte
Steuerungsprogramm beliebig oft abgerufen werden, wodurch der Bearbeitungsvorgang nun
mehr automatisiert ablaufen kann.
Auch für Kontroll- bzw. Prüfzwecke und/oder Diagnosefunktionen ist die Bedien- und/oder
Beobachtungseinrichtung 9 fallweise in das Steuerungssystem einzukoppeln und der ord
nungsgemäße Ablauf der Automatisierungsanlage bzw. der Maschine 2 zu prüfen. Irrtümliche
bzw. fehlerhafte Beobachtungen der Anlage können ebenso schwerwiegende Folgen nach sich
ziehen. Dies vor allem dann, wenn durch den Irrglauben des Bedieners fälschlicherweise in
die Steuereinrichtung 5 eingegriffen wird und dessen Ablauf verändert wird.
Vor allem die variable Position des Anwenders der Bedien- und/oder Beobachtungseinrich
tung 9 stellt dabei eine gewisse Fehlerquelle dar. Um die Maschinen 2 bestmöglich einsehen
bzw. beobachten zu können, ist die nahezu uneingeschränkte Mobilität des Bedieners aber ein
unausweichliches Erfordernis. Eine Zuordnung zwischen dem als Steuer- bzw. Beobach
tungsorgan fungierenden Handterminal 10 und der aktiv mit diesem Handterminal 10 in Ver
bindung stehenden Maschine 2 ist dadurch jedoch nicht mehr klar erkennbar.
Durch die komplexe und vielfach unübersichtliche Verkabelung der einzelnen Maschinen 2
innerhalb einer Automatisierungsanlage 1 bzw. Produktionszelle mit vielen autarken und
dicht zusammenstehenden Maschinen 2 ist es für einen Bediener also schwierig, die Übersicht
zu bewahren und ordnungsgemäße Kommunikationsverbindungen aufzubauen. Insbesondere
durch die Art der Umgebung, die Art der Anwendung und durch die variable Position des
Bedieners zu einer zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine 2 können Probleme
bei der Bedienung und/oder Beobachtung von Maschinen oder Anlagenteilen mittels dem
tragbaren Handterminal 10 auftreten. Insbesondere bei komplexen Produktionszellen mit vie
len autarken und dicht zusammenstehenden Maschineneinheiten, welche eine komplexe, un
übersichtliche Verkabelung oder eine kabellose Verbindung bzw. einen Netzwerkanschluß
aufweisen, sind Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Handterminals 10 zur jeweiligen Ma
schine 2 nicht auszuschließen. Dies vor allem auch deshalb, da keine klar erkennbare Zuord
nung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 und der zu bedienenden
und/oder zu beobachtenden Anwendung mehr hergestellt werden kann. Es besteht dadurch die
Gefahr der Fehlbedienung und somit von Unfällen mit Schäden materieller Art, sowie die
Gefährdung von Leben und Gesundheit von im Umkreis der Maschinen 2 stehenden Perso
nen.
In Fig. 2 sind wiederum mehrere Maschinen 2 bzw. Roboter 3 schematisch angedeutet. Ein
zelne dieser Maschinen 2 sind untereinander über das Bussystem 7 bzw. das Netzwerk 8 ver
bunden und an eine zentral angeordnete Steuereinrichtung 5 angeschlossen. Ebenso sind ein
zelne der Maschinen 2 über direkt verdrahtete Leitungsverbindungen mit jeweils zugeordne
ten, extern angeordneten Steuereinrichtungen 5 leitungsverbunden. Wie dies mit strichpunk
tierten Linien angedeutet wurde, kann auch zwischen einzelnen, distanziert zueinander ange
ordneten Steuereinrichtungen 5 eine Kommunikationsverbindung aufgebaut sein.
Eine geeignete Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 ist dabei wiederum an beliebi
gen, für die Bedienung und/oder Beobachtung als am günstigsten erachteten Stellen in das
Netzwerk 8 einbindbar, wie dies durch Knotenpunkte schematisch veranschaulicht wurde.
Hierfür kann wiederum eine möglichst flexible Leitung 6 zwischen dem Handterminal 10 und
der mit Kabeln aufgebauten Vernetzung der Maschinen 2 bzw. zu den direkt verlaufenden
Leitungen 6 vorgesehen sein.
Mit der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 können einzelne der Maschinen 2 aus
der Gruppe der Maschinen 2 gesteuert bzw. beobachtet werden. Wie aus Fig. 2 klar ersichtlich
ist, kann alleinig durch die Anbindung der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 an
das Netzwerk 8 bzw. an das Leitungssystem der Steuereinrichtung 5 keine Zuordnung zur
jeweiligen Maschine 2 erkannt werden, nachdem die Bedien- und/oder Beobachtungseinrich
tung 9 an beliebigen Stellen innerhalb des Leitungssystems in das Steuerungssystem einkop
pelbar ist.
Um hierbei eine fehlersichere Zuordnung der mobilen bzw. tragbaren elektronischen Bedien-
und/oder Beobachtungseinrichtung 9 zu wenigstens einer Maschine 2 oder wenigstens einem
Maschinenteil aus der Vielzahl der bedien- und/oder beobachtbaren Maschinen 2 oder Ma
schinenteilen zu erreichen, ist ein Zuordnungs- bzw. Anmeldeprozeß vorgesehen. Bei diesem
Zuordnungs- bzw. Anmeldeprozeß zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
9 und der jeweiligen Maschine 2 wird mittels miteinander korrespondierenden Schnittstellen
14, 15 eine Verbindung aufgebaut.
Diese Schnittstellen 14, 15 können dabei durch Schnittstellen für einen drahtlosen Verbin
dungsaufbau mit gerichteter Charakteristik zur Anpeilung der korrespondierenden Schnitt
stelle 14 oder 15 bzw. der entsprechenden Gegenstelle gebildet sein. Alternativ dazu können
die miteinander korrespondierenden Schnittstellen 14, 15 anstelle der richtungsgebundenen
Kommunikationsfähigkeit reichweitenbegrenzt ausgebildet sein bzw. eine definierte Emp
fangsempfindlichkeit aufweisen.
Die Schnittstellen 14, 15 umfassen miteinander korrespondierende Sende- und/oder Emp
fangseinrichtungen 16, 17, zwischen welchen bevorzugt ein leitungsloser Informationskanal
aufgebaut werden kann.
Zum Aufbau eines bidirektionalen Übertragungskanals 18 umfaßt jede der Schnittstellen 14
und 15 eine Sendeeinrichtung 19 sowie eine Empfangseinrichtung 20. Zweckmäßigerweise ist
aber eine der Schnittstellen 14, 15 durch eine Sendeeinrichtung 19 gebildet und die dazu kor
respondierende weitere Schnittstelle 14 bzw. 15 ist durch eine Empfangsvorrichtung 20 gebil
det, um wenigstens einen unidirektionalen Übertragungskanal 18 zwischen den zwei Schnitt
stellen 14, 15 aufbauen zu können.
Wesentlich ist dabei, daß die Sendeeinrichtung 19 entweder eine klare, richtungsgebundene
Sendecharakteristik zur eindeutigen Anpeilung einer korrespondierenden Gegenstelle bzw.
Empfangseinrichtung 20 oder eine klar und möglichst scharf begrenzte Sendereichweite auf
weist. Alternativ oder in Kombination dazu kann auch die Empfangseinrichtung 20 eine ein
deutige und möglichst scharf abgegrenzte Empfangsempfindlichkeit aufweisen bzw. nur Sig
nale empfangen können, welche aus einer bestimmten, vordefinierten Richtung kommen.
Die Sende- bzw. Empfangscharakteristik der Sendeeinrichtung 19 bzw. der Empfangsein
richtung 20 weist dabei üblicherweise eine Keulenform auf. In Abhängigkeit der jeweils ver
wendeten Übertragungsmethode umfaßt die Sendeeinrichtung 19 Antennen, elektrisch/
optische oder elektrisch/akustische Signalwandler oder dgl. In entsprechender Weise umfas
sen die hierfür entsprechend ausgebildeten Empfangseinrichtungen 20 Empfangsantennen,
optisch/elektrische bzw. akustisch/elektrische Wandler oder dgl.
Mittels den möglichst richtungsgebundenen oder in der Sendereichweite bzw. Empfangsemp
findlichkeit begrenzten Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16, 17 kann eine eindeutige
Zuordnung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 und der jeweils vorge
sehenen Maschine 2 in vorteilhafter Art und Weise erzielt werden. Die Sende- und/oder Emp
fangseinrichtungen 16, 17 können dabei entweder permanent in Betrieb sein oder aber auch
bei Erfordernis durch den Benutzer gezielt aktiviert werden. Durch die richtungsgebundene
bzw. örtlich begrenzte Kommunikationsfähigkeit der Schnittstellen 14, 15 bzw. der miteinan
der korrespondierenden Sendeeinrichtung 19 und Empfangseinrichtung 20 wird sichergestellt,
daß die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 nur einer ganz bestimmten, ausgewähl
ten Maschine 2 zugeordnet werden kann und irrtümliche Fehlzuordnungen nahezu ausge
schlossen werden können.
Es ist dabei völlig belanglos, ob die Sendeeinrichtung 19 der Bedien- und/oder Beobach
tungseinrichtung 9 oder der zu steuernden und/oder zu beobachtenden Maschine 2 zugeordnet
ist. Bevorzugt ist jedoch die Sendeeinrichtung 19 als aktives Element der Bedien- und/oder
Beobachtungseinrichtung 9 zugeordnet und die damit korrespondierende Empfangseinrich
tung 20 ist im Bereich der zu steuernden Maschine 2 bzw. dem zu steuernden und/oder zu
beobachtenden Maschinenteil plaziert.
Wie vor allem der Darstellung in Fig. 2 zu entnehmen ist, kann ein Funktions- bzw. Wir
kungsbereich 21 der Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16, 17 in Draufsicht eine Kreis
form einnehmen bzw. räumlich gesehen eine Kugelform aufweisen. Selbstverständlich ist es,
wie in strichpunktierten Linien dargestellt wurde, auch möglich, daß der Funktions- bzw.
Wirkungsbereich 21 bezugnehmend auf eine horizontale Ebene keulenförmig, trapezförmig,
nierenförmig oder dgl. gestaltet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Sendeein
richtung 19 gegenüber den Empfangseinrichtungen 20 einen andersartigen Funktions- bzw.
Wirkungsbereich 21 aufweist. Bevorzugt weist jedoch die Empfangseinrichtung 20 einen an
nähernd kreisförmigen Funktions- bzw. Wirkungsbereich 21 auf und ist im Gegensatz dazu
der Funktions- bzw. Wirkungsbereich 21 der Sendeeinrichtung 19 keulenförmig bzw. länglich
ausgebildet.
Wird dann ein gewünschter Zuordnungs- bzw. Verbindungsaufbau zwischen den Schnittstel
len 14 und 15 der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 und der jeweiligen Maschine
bzw. einer kleinen Gruppe von Maschinen 2 erkannt, so erfolgt die vorgesehene Steuerung
und/oder Bedienung der Maschine 2 bzw. des Maschinenteils bevorzugt über ein anderes,
standardmäßig vorgesehenes Datenübertragungsmittel 22, beispielsweise über eine feste Ver
netzung, insbesondere über das Netzwerk 8, und/oder über eine drahtlose Verbindung, insbe
sondere über eine Funkverbindung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
9 und der ausgewählten Maschine 2 bzw. den ausgewählten Maschinenteilen. Dieses stan
dardmäßig vorgesehene Übertragungsmittel 22 ist dabei das üblicherweise verwendete, be
reits ausgeführte Netzwerk 8 bzw. die allgemein übliche Leitungsverbindung zwischen der
jeweiligen Steuereinrichtung 5 und der Maschine 2.
In Fig. 3 ist gleichfalls eine Anordnung mehrerer Maschinen 2 bzw. mehrerer Maschinenteile
veranschaulicht, welche mittels einer geeigneten Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
9 angesteuert und/oder in ihrer Funktions- bzw. Arbeitsweise überprüft werden können. Die
Maschinen 2 bzw. Roboter 3 einer Fertigungsstraße 23 sind dabei wiederum miteinander ver
netzt und/oder stehen einzelne Maschinen 2 in drahtloser Verbindung, bevorzugt in Funkver
bindung. Hierbei ist jeder Maschine 2 eine eigenständige Steuereinrichtung 5, beispielsweise
eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) zugeordnet und sind die einzelnen Steuerein
richtungen 5 beispielsweise über ein standardisiertes Feldbussystem miteinander leitungsver
bunden.
Die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 ist ebenso an dieses Netzwerk 8 für die
Steuereinrichtungen 5 bzw. für die speicherprogrammierbaren Steuervorrichtungen der Ma
schinen 2 anschaltbar. Dies erfolgt üblicherweise ebenso über eine Leitung 6 am Handtermi
nal 10. Es ist dabei nicht erforderlich, daß die Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 in
der Nähe der zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine 2 an das Netzwerk ange
schlossen ist, sondern kann das Handterminal 10 an einer beliebigen Stelle innerhalb der Ver
netzung angeschlossen werden. Doch auch wenn die Bedien- und/oder Beobachtungseinrich
tung 9 direkt an der jeweiligen Maschine 2 angeschlossen wird, kann es durch Unachtsam
keiten zu falschen Verbindungen und somit zu fehlerhaften Steuerungs- bzw. Beobachtungs
abläufen kommen.
Die Gefahr der fehlerhaften Zuordnung der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9
wird durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Kommunikationsverbindung bzw. durch
Anwendung des erfindungsgemäßen Zuordnungsverfahrens auf ein Minimum reduziert.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Handterminal 10 eine optische Sendeeinrich
tung 19, beispielsweise für Infrarotsignale, Laserstrahlen oder sonstige optische Signale auf.
An den Maschinen 2 ist eine zum Empfang der ausgesandten optischen Signale geeignete
optische Empfangseinrichtung 20 ausgebildet, welche demnach beispielsweise durch Infrarot
sensoren, Infrarotdioden, Laserdioden oder sonstige geeignete optische Sensoren gebildet ist.
Zwischen der optischen Sendeeinrichtung 19 und der optischen Empfangseinrichtung 20 ist
dabei ein definierter Übertragungskanal 18 autbaubar, über welchen die Steuereinrichtung 5
bzw. die Steuerelektronik der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 einen Anmelde
vorgang bzw. einen Zuordnungsprozeß eindeutig erkennt. Danach erfolgt die eindeutige Zu
ordnung der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 zur jeweiligen Maschine 2. Der
eigentliche Datenaustausch zur Bedienung und/oder Beobachtung der Maschine 2 läuft über
das weitere Datenübertragungsmittel 22, beispielsweise über die Leitung 6 und das Netzwerk
8.
Gegebenenfalls wäre es auch möglich, einzelne zur Beobachtung und/oder Steuerung der Ma
schine erforderlichen Daten über den Übertragungskanal 18 zwischen den beiden Schnittstel
len 14 und 15 zu leiten und dadurch eine teilweise Entlastung des Netzwerkes 8 zu erreichen.
Anstelle der optischen Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16, 17 ist es selbstverständ
lich auch möglich, den Zuordnungs- bzw. Verbindungsaufbau mit kapazitiven, induktiven,
elektromagnetischen oder akustischen Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16 aufzubau
en. Hierbei sind entweder Lesespulen 23, elektrisch/akustische bzw. akustisch/elektrische
Wandler 24, Sendeantennen 25 und/oder Empfangsantennen 26 für elektromagnetische Wel
len und/oder Kapazitätssensoren 27 vorgesehen. Alle diese vorgenannten Detektions- bzw.
Sendemittel sind einerseits der jeweiligen Maschine 2, beispielsweise einem Manipulatorarm
des Roboters 3 stationär zugeordnet und andererseits der mobilen Bedien- und/oder Beob
achtungseinrichtung 9 zugeteilt.
Alternativ dazu ist es auch denkbar, daß die miteinander korrespondierenden Schnittstellen
14, 15 durch Kontaktstifte 28 und/oder durch einen Kontaktierungsstab oder durch wenigstens
eine elektrische Kontaktfläche zu einem korrespondierenden Gegenkontakt an der zu bedie
nenden und/oder zu beobachtenden Maschine 2 gebildet sind. In diesem Fall muß der Bedie- -
ner der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 mit dem Handterminal 10 die Gegen
kontakte 29 an der gewünschten Maschine 2 kontaktieren, um mit dieser in Wirkverbindung
versetzt zu werden.
Ein erfolgter Zuordnungs- bzw. Verbindungsaufbau wird wenigstens an der jeweiligen Ma
schine 2 oder aber auch an der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 mittels einem
geeigneten Signalgeber, beispielsweise mit einer Signalleuchte 30 signalisiert. Es ist selbst
verständlich auch möglich akustische und/oder grafische Signalgeber, beispielsweise Symbole
oder Zeichen, an der Maschine und an der jeweiligen Bedien- und/oder Beobachtungsein
richtung zu aktivieren. Insbesondere die Zeichen bzw. Symbole an der Maschine können auch
durch eindeutig identifizierende Tafeln, Aufkleber oder dgl. gebildet sein. Zur eindeutigen
Unterscheidung, welche Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 mit welcher Maschine
2 bzw. mit welcher Maschinengruppe verbunden ist, können die Signalgeber unterschiedliche
Signalisierungsarten verwenden. Die einzelnen Signale können sich dabei in der Intensität
und/oder in der Frequenz und/oder in der Signalisierungsfarbe unterscheiden. Vor allem bei
Einsatz einer Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 mit einer grafikfähigen Anzeige
vorrichtung 11 kann auch ein Abbild der Anlage visualisiert und die jeweils aktiv zugeordnete
Maschine 2 auf der Anzeigevorrichtung 11 hervorgehoben werden.
Zweckmäßigerweise wird die Zuordnungs- bzw. Anmeldeverbindung zwischen der Bedien-
und/oder Beobachtungseinrichtung 9 und der jeweiligen Maschine 2 zyklisch überprüft und
bei Abbruch bzw. Abriß der gerichteten Zuordnungs- bzw. Anmeldeverbindung die Steue
rungs- und/oder Beobachtungsverbindung über die DatenübertragungsmiiLtel 22 beendet bzw.
unterbrochen.
Zweckmäßigerweise ist im Steuerungssystem oder in der Bedien- und/oder Beobachtungsein
richtung 9 ein Zeitgeber bzw. Timer implementiert, mit welchem eine Zeitgrenze definiert
werden kann, innerhalb welcher eine aktive Zuordnung aufrecht gehalten wird, auch wenn
keine Steuerungs- und/oder Beobachtungsaktivitäten vorliegen. Wird diese Zeitgrenze über
schritten, weil der Anwender beispielsweise die Halle verlassen hat oderweil er quasi verges
sen hat sich aktiv abzumelden, so erfolgt die Trennung der Datenverbindung zur Maschine 2
automatisch und muß diese erforderlichenfalls erneut wieder aufgebaut werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann während dem Anmeldeprozeß von der Bedien-
und/oder Beobachtungseinrichtung 9 ein Code bzw. eine Kennung 31 ausgesandt werden und
von der diese Kennung bzw. diesen Code empfangenden Gegenstelle bzw. Schnittstelle 15
über das übliche Datenübertragungsmedium 22 rückübermittelt werden wnd anschließend von
der die Kennung 31 zur vorausgesandten Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 auf
Gültigkeit geprüft werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß der einzigartige, un
verwechselbare Code von der Schnittstelle 15 an der Maschine 2 ausgesandt wird und von der
Schnittstelle 14 am Handterminal 10 empfangbar ist.
Die Zuordnung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9 und der jeweiligen
zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine kann bei Eintritt in den Funktions-
bzw. Wirkungsbereich der Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16, 17 automatisch erfol
gen. Alternativ dazu kann durch einen einfachen Quittiervorgang die mögliche Zuordnung
bestätigt werden. Die Quittierung erfolgt dabei bevorzugt mittels einem Bedienelement an der
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung 9.
Der Wirkungs- bzw. Funktionsbereich der Sende- und/oder Empfangseinrichtungen 16, 17
liegt in einem engen Nahbereich um die Maschinen 2 und/oder um die Bedien- und/oder Be
obachtungseinrichtungen 9.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, daß zum besseren Verständnis des
erfindungsgemäßen Zuordnungsverfahrens dessen Maßnahmen allgemein erläutert bzw. die
Bestandteile des Bedien- und/oder Beobachtungsgerätes 9 teilweise unmaßstäblich und/oder
vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Be
schreibung entnommen werden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1; 2; 3 gezeigten Ausführungen und Maßnahmen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezügli
chen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind deü Detailbeschreibungen dieser Fi
guren zu entnehmen.
1
Automatisierungsanlage
2
Maschine
3
Roboter
4
Produkt
5
Steuereinrichtung
6
Leitung
7
Bussystem
8
Netzwerk
9
Bedien- und/oder Beobachtungsein
richtung
10
Handterminal
11
Anzeigevorrichtung
12
Eingabevorrichtung
13
Steckverbindung
14
Schnittstelle
15
Schnittstelle
16
Sende- und/oder Empfangseinrichtung
17
Sende- und/oder Empfangseinrichtung
18
Übertragungskanal
19
Sendeeinrichtung
20
Empfangseinrichtung
21
Funktions- bzw. Wirkungsbereich
22
Dätenübertragungsmittel
23
Lesespule
24
Wandler
25
Sendeantenne
26
Empfangsantenne
27
Kapazitätssensor
28
Kontaktstift
29
Gegenkontakt
30
Signalleuchte
31
Kennung
Claims (25)
1. Verfahren zur Zuordnung einer mobilen elektronischen Bedien- und/oder Beobach
tungseinrichtung (9) zu wenigstens einer Maschine (2) oder wenigstens einem Maschinenteil
aus einer Gruppe oder einer Vielzahl von bedien- und/oder beobachtbaren Maschinen (2) oder
Maschinenteilen, beispielsweise Robotern (3), dadurch gekennzeichnet, daß in einem Zuord
nungs- bzw. Anmeldeprozeß zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9)
und der jeweiligen Maschine (2) bzw. einer Gegenstelle an der Maschine (2) entweder mittels
Schnittstellen (14, 15) zur gerichteten, drahtlosen Anpeilung der korrespondierenden Gegen
stelle oder mittels in der Sendereichweite bzw. in der Empfangsempfindlichkeit abgestimmten
Sende- und/oder Empfangseinrichtungen (16, 17) mit einem begrenzten, örtlichen Funktions-
bzw. Wirkungsbereich (21) eine eindeutige Zuordnungs- bzw. Anmeldeverbindung aufgebaut
wird und nach erkannter und erfolgter Zuordnung die vorgesehene Bedienung und/oder Beob
achtung der Maschine (2) bzw. des Maschinenteils über ein anderes, standardmäßig vorgese
henes Datenübertragungsmittel (22), beispielsweise über eine feste Vernetzung und/oder über
eine drahtlose Verbindung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) und
der ausgewählten Maschine (2) bzw. den ausgewählten Maschinenteilen erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erfolgter Zuord
nungs- bzw. Verbindungsaufbau wenigstens an der jeweiligen Maschine (2) und/oder an der
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) deutlich signalisiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine aktive Zu
ordnung bzw. Anmeldung einer Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) an einer oder
mehreren Maschinen (2) oder Maschinenteilen nur durch eine gezielte bzw. bewußte Abmel
dung des Anwenders durch Betätigung wenigstens eines Bedienelementes einer Eingabevor
richtung (12) der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) oder einer Steuereinrichtung
(5) der Maschine (2) oder des Maschinenteils erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuordnungs-
bzw. Anmeldeverbindung nach einem gültigen Anmeldeprozeß zyklisch überprüft wird und
bei Abriß oder Unterbrechung der gerichteten Zuordnungs- bzw. Anmeldeverbindung die
Steuerung und/oder Beobachtung der Maschine (2) entweder automatisch oder durch einfache
Quittierung der Abmeldungsmöglichkeit durch den Anwender beendet wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß beim Anmeldeprozeß von der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
(9) eine Kennung (31) bzw. ein Code ausgesandt wird und von der diese Kennung (31) emp
fangenden Gegenstelle bzw. Maschine (2) entweder über das übliche Datenübertragungsmittel
(22) oder über den gleichen, drahtlosen Übertragungskanal (18) wieder rückübermittelt und
von der die Kennung (31) zuvor aussendenden Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9)
auf Gültigkeit geprüft wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Zuordnung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung
(9) und der jeweiligen zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine (2) bei Eintritt in
den Funktions- bzw. Wirkungsbereich (21) der Sende- und/oder Empfangseinrichtung (16,
17) automatisch oder nach einfacher Quittierung der möglichen Zuordnung erfolgt.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Zuordnung zwischen der Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) und der
jeweiligen zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine (2) bei Vorliegen der ge
richteten Verbindung automatisch oder im Anschluß an eine aktive Quittierung der möglichen
Zuordnung erfolgt.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittierung
der Zuordnung mittels eines Bedienelementes an der Bedien- und/oder Beobachtungseinrich
tung (9) erfolgt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Funktions- bzw. Wirkungsbereich (21) der Sende- und/oder Empfangs
einrichtungen (16, 17) in einem engen Nahbereich um die Maschinen (2) und/oder um die
Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung (9) liegt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die drahtlose Verbindung durch eine Funkverbindung gebildet ist.
11. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung mit einer Eingabevorrichtung mit meh
reren Bedienelementen und/oder einer optischen Anzeigevorrichtung sowie mit wenigstens
einer Schnittstelle zu wenigstens einer Steuereinrichtung für eine oder mehrere Maschinen
oder Maschinenteile, beispielsweise Roboter, insbesondere zur Verwendung für ein Verfahren
nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine
weitere Schnittstelle (14; 15) für einen drahtlosen Verbindungsaufbau zu einer korrespondie
renden Gegenstelle bei oder auf der zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschine (2)
zur eindeutigen, selektiven Zuordnung bzw. Anmeldung der Bedien- und/oder Beobachtungs
einrichtung (9) bei einer oder mehreren zu bedienenden und/oder zu beobachtenden Maschi
nen (2) oder Maschinenteilen ausgebildet ist.
12. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) eine Sendeeinrichtung (19) mit gerichteter Sendecha
rakteristik umfaßt.
13. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) eine Sendeeinrichtung (19) mit einer örtlich
begrenzten oder einer auf den umliegenden Nahbereich begrenzten Sendecharakteristik um
faßt.
14. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstelle durch eine mit der Sendeeinrich
tung (19) korrespondierende Empfangseinrichtung (20) gebildet ist.
15. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstelle durch eine Empfangseinrichtung
(20) mit definiert begrenzter Empfangsempfindlichkeit gebildet ist.
16. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) der Bedien- und/ oder
Beobachtungseinrichtung (9) eine Empfangseinrichtung (20) für von der Sendeeinrichtung
(19) im Bereich einer Maschine (2) ausgesandte Signale umfaßt.
17. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuordnungsverbindung zwischen der Sende
einrichtung (19) und der Empfangseinrichtung (20) unidirektional aufgebaut ist.
18. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) durch eine optische
Sendeeinrichtung (19) für Infrarotsignale oder Laserlicht gebildet ist.
19. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) durch eine Sendeein
richtung (19) für elektromagnetische Wellen gebildet ist.
20. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander korrespondierende Sendeein
richtung (19) und Empfangseinrichtung (20) durch ein Transpondersystem gebildet ist.
21. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) durch eine akustische
Sendeeinrichtung (19), beispielsweise für Ultraschallsignale, gebildet ist.
22. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) entweder durch Kon
taktstifte (28) und/oder einen Kontaktierungsstab oder durch eine elektrische Kontaktfläche
zu einem korrespondierenden Gegenkontakt (29) an der zu bedienenden und/oder zu beob
achtenden Maschine (2) gebildet ist.
23. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bedienelement der Eingabevorrichtung zur
gezielten An- und/oder Abmeldung der Zuordnung vorgesehen ist.
24. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Distanzmeßvorrichtung und/oder eine Positi
onserfassungsvorrichtung zur Ermittlung der Entfernung der Bedien- und/oder Beobachtungs
einrichtung (9) relativ zur einer Maschine (2) oder zu einem Maschinenteil ausgebildet ist.
25. Bedien- und/oder Beobachtungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprü
che 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (14; 15) durch eine Sende- und/
oder Empfangseinrichtung (16; 17) für Signale zu und/oder von einer damit korrespondieren
den Gegenstelle bzw. Sende- und/oder Empfangseinrichtung (16; 17) gebildet ist, welche im
Nahbereich von bedien- und/oder beobachtbaren Maschinen (2) angeordnet ist.
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|---|---|---|---|
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