DE10100476A1 - Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte - Google Patents
Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer WechseldatenplatteInfo
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Abstract
Die Erfindung befasst sich mit einem Lese- und/oder Schreibgerät (1) für eine Wechseldatenplatte (2), insbesondere eine CD-ROM oder ein DVD, mit einer Ladebucht (3) für die Wechseldatenplatte (2), die eine Auflagefläche (4) aufweist, mit einem Antriebselement (5) zum rotativen Antrieb der Wechseldatenplatte (2) und mit einer Lesevorrichtung (6) zum Erkennen der auf der Wechselplatte (2) gespeicherten Daten (7), die innerhalb eines Gehäuses (8) angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass innerhalb des Gehäuses (8) ein Sender (9), der Radiofrequenzwellen ausstrahlt, mit einer Antenne (10) angeordnet ist und der dazu geeignet ist, Signale von einem Transponder (11) zu empfangen, wobei die Antenne (10) in einer Ebene angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht auf die Drehrichtung des Antriebselements (5) steht. DOLLAR A Außerdem befasst sich die Erfindung noch mit einem Verfahren zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte (2) mit einem Transponder (11) sowie mit einem Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2).
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lese- und/oder Schreibgerät für eine
Wechseldatenplatte, insbesondere eine CD-ROM oder ein DVD, außerdem ein Verfahren
zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte mit einem Transponder und ein Verfahren zur
Herstellung einer Wechseldatenplatte sowie einer Wechseldatenplatte.
Bekannt sind beispielsweise CD-ROM-Laufwerke in Computern, mit denen die auf einer
CD-ROM gespeicherten Daten abgerufen werden können, wobei die auf der CD-ROM
abgespeicherten Programme, wie beispielsweise Computerspiele, dann auf dem
Computer ablaufen. Das Problem hierbei ist, dass durch bespielbare CD-ROM's die
Möglichkeit einer unerlaubten Vervielfältigung eines Programms vorgenommen werden
kann. Dadurch erleidet der Anbieter der Original-CD-ROM's einen immensen finanziellen
Schaden, da diese Raubkopien den Absatz der jeweils betroffenen Programme erheblich
reduzieren. Um eine solche Produktpiraterie zu unterbinden, sind die Hersteller von
Programmen auf CD-ROM's teilweise dazu übergegangen, jede einzelne CD-ROM mit
einem Transponder zu versehen. Ein Transponder ist ein Chip, der mit einer Antenne
versehen ist und auf einer Radiofrequenz sowohl empfangen als auch senden kann.
Indem der Transponder in die Nähe eines Senders gebracht wird, mittels dem
Informationen aus dem Chip des Transponders ausgelesen werden können, ist es
möglich, zu überprüfen, ob es sich um eine legale Software handelt oder ob die CD-ROM
eine Raubkopie ist. Ein solcher Sender ist außerhalb des Gehäuses des CD-ROM-
Laufwerks angebracht. Der Sender ist mit einem Programm im Computer verbunden,
welches überprüft, ob es sich bei dem vom Transponder übermittelten Daten um solche
Daten handelt, die zu einem legalen Produkt gehören oder nicht. Ist dies nicht der Fall,
handelt es sich um Piratenware, so dass das CD-ROM-Laufwerk durch die Software des
Computers gesperrt wird und die CD-ROM nicht abgespielt werden kann. Eine solche
Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, dass nachdem eine legale Software an dem Sender
vorbeigeführt wurde und mittels der Software im Computer das CD-ROM-Laufwerk für
das Auslesen der CD-ROM aktiviert wurde, eine andere CD-ROM in das Laufwerk
eingelegt werden kann. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass bei einer Vielzahl von
Arbeitsplätzen nur eine legale CD-ROM angeschafft wird und nur zur Identifizierung an
dem jeweiligen Sender vorbeigeführt wird, danach jedoch eine Piraterieware in das
Laufwerk eingelegt wird. Auch dadurch entgehen dem Hersteller der CD-ROM
Einnahmen in großem Umfang.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, zu gewährleisten, dass in einem Lese- und/oder
Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte nur jeweils eine legal erworbene Software
abgespielt werden kann.
Die Aufgabe wird durch ein Lese- und/oder Schreibgerät mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Dadurch ist es möglich, dass während des Betriebs einer
Wechseldatenplatte eine Überprüfung der eingelegten Wechseldatenplatte auf ihre
Authentizität stattfinden kann. Dies bedeutet, dass durch eine berührungslose
Radiofrequenz-Methode sichergestellt wird, dass nur eine legal erworbene
Wechseldatenplatte abgespielt werden kann. Somit läuft nur ein auf einer solchen legalen
Wechseldatenplatte enthaltenes Programm auf einem Computer. Ein solches
erfinderisches Verfahren wird an Hand des Patentanspruchs 7 beschrieben. Durch die
Verwendung eines kontaktlosen Verfahrens wird der Chip des Transponders nicht
belastet, was zu einer nahezu unbegrenzten Lebensdauer führt. Außerdem ist keine
Batterie zum Betrieb des Chips nötig, da durch die Radiofrequenz-Methode die in der
Transponderantenne induzierte Spannung ausreicht, damit der Transponder auf die
Anregung des Senders mit einem Senden eines Signals antworten kann. Durch die
Anordnung der Antenne des Senders senkrecht auf die Drehrichtung des Antriebselements
wird eine möglichst gute Energieübertragung zwischen Sender und Transponder
ermöglicht, da die Transponderantenne in der Ebene der Wechseldatenplatte ausgerichtet
ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender in unmittelbarer
Nähe der Auflagefläche angeordnet ist. Dadurch ist es möglich, einen sehr kleinen
Transponder zu verwenden, insbesondere kann die Transponderantenne äußerst klein
ausgebildet sein, da die Sende- und Empfangsleistung wegen des geringen Abstandes
zwischen dem Transponder und dem Sender sehr gering ausfallen kann. Durch eine
Miniaturisierung sowohl des Chips als auch der Antenne des Transponders ist eine
bessere Integration des Transponders in die Wechseldatenplatte möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender in unmittelbarer
Nähe des Antriebselements angeordnet ist. Der Transponder ist in der Regel benachbart
zum Durchbruch, der zur Aufnahme des Antriebselements des Lese- und/oder
Schreibgeräts dient, in der Wechseldatenplatte angeordnet. Theoretisch ist eine
Anordnung auch in einem anderen Bereich der Wechseldatenplatte möglich, jedoch muss
es sich um einen Bereich handeln, in dem keine Daten auf der Wechseldatenplatte
gespeichert sind. Am vorteilhaftesten ist hier der gerade beschriebene Bereich um die
Durchbrechung herum, der sogenannte Stapelring.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender an einer
sich über die Ladebucht erstreckenden Brücke an deren der Ladebucht zugewandten
Innenfläche angebracht ist. Dadurch ist es in besonders einfacher Art und Weise möglich,
sehr nahe mit dem Transponder an den Sender heran zu kommen, wobei der Transponder
ständig unterhalb des Senders rotiert. Die genannte Brücke dient zur Aufnahme eines
Wiederlagers, das die Wechseldatenplatte am Antriebselement des Lese- und/oder
Schreibgeräts fest andrückt, so dass ein erschütterungsfreies Abtasten der Daten auf der
Wechseldatenplatte gewährleistet ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Abstand zwischen dem Sender und einem in einer
Wechseldatenplatte integrierten Transponder im angetriebenen Zustand nicht mehr als 5 mm
beträgt. Dadurch ist es möglich, Transponder der kleinsten zur Zeit erhältlichen Art
zu verwenden. Durch diese Miniaturisierung ist die Möglichkeit zur Implementierung des
Transponders in der Wechseldatenplatte noch einmal verbessert.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Mimik und Peripherie des Senders von diesem
beabstandet angeordnet ist. Dadurch ist es möglich, die Sende-/Empfangsantenne äußerst
nahe an die Wechseldatenplatte heran zu führen. Das Schreib-/Lesegerät ist dann in einem
Abstand von diesem angeordnet. Dies kann beispielsweise außerhalb des Gehäuses in
einem Extragehäuse oder einer Extraplatine sein, da dort Platz genug vorhanden ist, ganz
im Unterschied zu dem kompakt gebauten Lese- und/oder Schreibgerät. Ebenso ist es
möglich, diese Teile innerhalb des Gehäuses anzuordnen, bspw. kann die Mimik in die
Ansteuerung des Lese- und/oder Schreibgeräts implementiert werden. Damit ist eine
Versiegelung möglich und eine CE-Zertifizierung wird erreicht.
Die Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 8 gelöst. Dadurch wird gewährleistet, dass eine
Wechseldatenplatte eindeutig identifizierbar ist und somit nur diese authentische
Wechseldatenplatte in einem erfindungsgemäßen Lese- und/oder Schreibgerät abgespielt
werden kann. Durch die Anordnung des Transponders auf dem unbespielten Bereich,
z. B. innerhalb des Stapelrings, wird die auf der Wechseldatenplatte gespeicherte
Information nicht beeinflusst. Durch die Überdeckung des Transponders mit Siegelmasse
kann dieser nicht von der Wechseldatenplatte abgelöst werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dieses Verfahrens wird dadurch erreicht,
dass vor dem Anordnen des Transponders auf dem unbespielten Bereich dieser Bereich
mit Löchern versehen wird. Dadurch fließt die flüssige Siegelmasse auch in die Löcher
und gewährleistet somit ein sehr sicheres Halten der Versiegelung auf der
Wechseldatenplatte. Die Löcher wirken wie eine Verankerung, die die erstarrte
Siegelmasse mit der Wechseldatenplatte verbindet.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass vor dem Anordnen
des Transponders auf dem unbespielten Bereich in diesen eine Vertiefung eingebracht,
danach der Transponder in diese Vertiefung eingeführt und anschließend die Vertiefung
vollständig mit der erhitzten flüssigen Siegelmasse aufgefüllt wird. Durch das Einbetten
des Transponders in den Körper der Wechseldatenplatte, beispielsweise das Polykarbonat
einer CD-ROM, wird ein guter Schutz gegen mechanische Zerstörung des Transponders
gewährleistet. Dies ist insbesondere hinsichtlich des sehr feinen Antennendrahts wichtig,
da dieser sehr leicht durch mechanischen Einfluss reißen kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Transponder vor
dem Überdecken mit Siegelmasse auf dem unbespielten Bereich festgeklebt wird. Durch
das Verkleben des Transponders mit der Wechseldatenplatte wird gewährleistet, dass ein
Verschieben des Transponders auf dieser unmöglich gemacht wird. Dadurch besteht nicht
die Gefahr, dass der Transponder unter der ihn überdeckenden Siegelmasse
beispielsweise in den Bereich rutscht, in dem die Daten auf der Wechseldatenplatte
gespeichert sind. Außerdem wird dadurch ein zerstörungsfreies Ablösen des
Transponders von der Wechseldatenplatte nahezu unmöglich gemacht. Dies bedeutet,
dass es beinah unmöglich ist, den Transponder von der authorisierten Wechseldatenplatte
abzulösen und auf eine nicht authorisierte Wechseldatenplatte zu übertragen. Außerdem
wird dadurch ein Kopieren und somit Fälschen des Transponders weitestgehend
unterbunden.
Des weiteren wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 12 gelöst.
Durch aufdampfen und/oder ätzen der Antenne ist es möglich, sehr kleine und feine
Strukturen für den Transponder zu erzielen. Prinzipiell ist ein solches Aufdampf und
Ätzverfahren bekannt, jedoch nicht in Verbindung mit einer Wechseldatenplatte. Dabei
wird mit bekannten Mitteln die Oberfläche der Wechseldatenplatte, beispielsweise eine
CD-ROM aus Polykarbonat, mit einem solchem Verfahren behandelt. Vorteilhafter Weise
wird auf die Oberfläche der Wechseldatenplatte aufgedampfte und geätzte Transponder
mit einer Siegelmasse überdeckt. Damit wird ein guter Schutz gegen mechanisches
Zerstören des Transponders gewährleistet.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dieses Verfahrens sieht vor, dass der
Transponder vollständig mit Siegelmasse bedeckt ist. Dadurch wird eine äußerst sichere
Kapselung des Transponders gewährleistet. Dies erhöht zum einen die Sicherheit, dass
keine Raubkopie möglich ist, und zum anderen gewährleistet dies einen besonders guten
Schutz gegen mechanische Einflüsse. Dies bedeutet, dass der Transponder nicht
beschädigt oder sogar zerstört werden kann, was dazu führen würde, dass die
Wechseldatenplatte nicht mehr abgespielt werden kann, da eine Überprüfung des
Transponders durch den Sender dann nicht mehr gewährleistet wäre.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass als Siegelmasse ein
Duroplast verwendet wird. Durch ein solches Herstellungsverfahren ist gewährleistet,
dass der einmal in die Wechseldatenplatte implementierte Transponder nicht mehr
freigelegt werden kann, ohne dass sowohl die Wechseldatenplatte als auch der
Transponder zerstört werden. Durch die Verwendung einer duroplastischen Siegelmasse
kann diese durch Erhitzen oder Ähnlichem nicht mehr verflüssigt werden. Damit ist ein
Kopieren des Transponders nahezu unmöglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im Folgenden wird die Erfindung an Hand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Einen Schnitt in schematischer Darstellung durch ein erfindungsgemäßes
Lese- und/oder Schreibgerät,
Fig. 2 eine schematische Ansicht des Lese- und/oder Schreibgeräts aus Fig. 1 in
Richtung II ohne Gehäuse,
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Wechseldatenplatte,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Wechseldatenplatte der Fig. 3 entlang der Linie
IV-IV,
Fig. 5 einen sektorförmigen Ausschnitt aus einer weiteren Ausgestaltungsform
einer Wechseldatenplatte und
Fig. 6 einen schematischen Schnitt durch eine weitere Ausgestaltung einer
erfindungsgemäßen Wechseldatenplatte.
Die Erfindung wird im Folgenden an Hand eines Lese- und/oder Schreibgeräts 1 in Form
eines CD-ROM-Laufwerks im Zusammenhang mit einer CD-ROM als Wechseldatenplatte
2 beschrieben. Dies ist jedoch keines Falls beschränkend, da auch andere
Wechseldatenplatten 2, wie beispielsweise DVD's mit DVD-Player, in Verbindung mit
dem dazu gehörigen Lese- und/oder Schreibgerät 1 prinzipiell gleich funktionieren. Für
identische und funktionsgleiche Teile werden dieselben Bezugsziffern verwendet.
In den Fig. 1 und 2 ist ein CD-ROM-Laufwerk 1 schematisch dargestellt. Als
Grundlage für ein erfindungsgemäßes CD-ROM-Laufwerk 1 dient dabei ein
herkömmliches bekanntes Laufwerk. Im Folgenden werden daher nur die wesentlichen
Bestandteile eines solchen Laufwerks und die erfindungsgemäß vorgenommenen
Veränderungen beschrieben. In einem metallischen Gehäuse 8 sind die zum Abspielen
einer CD-ROM 2 (siehe Fig. 3 bis 6) benötigten Vorrichtungen schematisch
dargestellt. Auf einer Platte 19 ist eine Ladebucht 3 verschiebbar gelagert, so dass eine
CD-ROM 2 über einen aus dem CD-ROM-Laufwerk 1 in Richtung der
Bewegungsrichtung R heraus fahrenden Schlitten eingelegt oder herausgenommen
werden kann. Dazu wird sie auf eine an der Ladebucht 3 ausgebildeten Auflagefläche 4
gelegt. Die CD-ROM 2 wird beim Abspielen von einem Antriebselement 5 angetrieben.
Das Antriebselement 5 wird von einem nur schematisch dargestellten Antriebsmotor 20
über eine Antriebsachse 21 in Rotation versetzt. Das Antriebselement 5 ist als Dorn
ausgeprägt, der durch eine Zentraldurchbrechung 22 in der CD-ROM 2 (siehe Fig. 3
bis 6) eingreift. Um eine vertikale Bewegung der CD-ROM 2 zu verhindern und somit die
Erschütterungsanfälligkeit des CD-ROM-Laufwerks 1 herabzusetzen, wird die CD-ROM
2 von einem Klemmelement 23, das als Negativform des Antriebsmittels 5 ausgebildet
ist, gegen das Antriebsmittel 5 gepresst. Dies geschieht dadurch, dass das Klemmelement
23 entlang eines vertikalen Pfeiles P verschiebbar an einer Brücke 12 gelagert ist. Die
Brücke 12 ist an der Platte 19 befestigt und überspannt, die Ladebucht 3 in einem
Bereich, in dem das Antriebselement 5 angeordnet ist. Das Klemmelement 23 ist in der
Verlängerung der Antriebsachse 21 angeordnet.
An der Brücke 12 ist ein Sender 9 mit Antenne 10 angebracht. Der Sender 9 und die
Antenne 10 sind auf der Innenfläche 13, der Ladebucht 3 zugewandt, angeordnet. Der
Sender 9 mit Antenne 10 ist dabei nahe an dem Klemmelement 23 angeordnet und somit
auch in der Nähe des Antriebselements 5. Dies bedeutet, dass Sender 9 und Antenne 10
oberhalb eines nicht bespielten Teils 24 der CD-ROM 2 im eingelegten Zustand
angeordnet sind. Dies ist der Bereich, in dem der Transponder 11 auf der CD-ROM 2
angeordnet ist. Die Antenne 10 ist in einer parallelen Ebene zur Ebene, in der sich die CD-
ROM 2 beim Abspielen befindet, angeordnet. Dadurch sind sowohl die Antenne 10 als
auch die Transponderantenne 15 parallel ausgerichtet, was dazu führt, dass der
Transponder 11 nur eine geringe Sendeleistung aufweisen muss. Die benötigte
Sendeleistung wird noch dadurch verringert, dass die Antenne 10 und die
Transponderantenne 15 beim Abspielen in sehr engem Abstand in einer horizontalen
Flucht direkt aneinander vorbeilaufen. Es kann dabei ein Abstand von 5 mm erreicht
werden. Der Sender 9 ist über Kabel 25 mit einer Schnittstelle 26 verbunden. Dies kann
sowohl eine parallele als auch eine serielle Schnittstelle 26 sein. Darüber hinaus kann es
sich, ohne dass dies eine abschließende Aufzählung ist, auch um einen Kartensteckplatz
auf der CD-ROM-Hauptplatine oder eine SCSI-Schnittstelle handeln. Über diese
Schnittstelle 26 werden die Daten, die der Sender 9 vom Transponder 11 empfängt, an
einen Computer (nicht gezeigt) weitergeleitet, der dann die Authentizität der CD-ROM 2
überprüft. Näheres hierzu wird weiter unten ausgeführt.
Es ist auch möglich, dass vom Sender 9 nur die Antenne 10 an der oben bezeichneten
Stelle angeordnet ist und sämtliche anderen Bestandteile des Senders 9, beispielsweise
seine Mimik und Peripherie weit von der Antenne 10 entfernt angeordnet sind; dies kann
beispielsweise auch außerhalb des Gehäuses 8 sein. Dazu sind lediglich die Kabel 25 von
der Antenne 10 zu diesen Teilen zu führen.
In Fig. 2 ist zusätzlich zu den oben beschriebenen Teilen noch die Lesevorrichtung 6 in
Form eines Lasers dargestellt. Der Laser nimmt die Abtastung des bespielten Bereichs 7
der CD-ROM 2 (siehe Fig. 3 bis 6) nach bekannter Weise vor. Der Laser 6 ist in
einem Gehäuse 27 untergebracht, das entlang zweier Schienen 28 unterhalb einer (nicht
gezeigten) eingelegten CD-ROM 2 entlang der Richtung R bewegt wird.
Neben einem CD-ROM-Laufwerk 1 mit einer Brücke 12, wie in den Fig. 1 und 2
dargestellt, ist auch die Verwendung eines CD-ROM-Laufwerks 1 ohne eine solche
Brücke 12 möglich. Bei einem solchen CD-ROM-Laufwerk 1 kann die Antenne 10 des
Senders 9 an einer der beiden parallel zur CD-ROM 2 orientierten Innenseiten des
Gehäuses angebracht sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Transponder 11 auf der
CD-ROM 2 angeordnet ist: Er kann auf der dem Sender 9 zugewandten Seite, der diesem
abgewandten Seite oder eingelassen in das Polykarbonat der CD-ROM 2 angeordnet sein.
Die Radiofrequenzwellen des Senders 9 bzw. des Transponders 11 durchdringen die
Polykarbonatschicht problemlos. Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Antenne 10
des Senders 9 in unmittelbarer Nähe zur CD-ROM 2 anzuordnen, indem sie auf einer der
Schienen 28 angeordnet ist, entlang denen der Laser 6 beim Abtasten der CD-ROM 2
geführt wird. Eine Anordnung des Senders 9 ist nicht nur, wie oben beschrieben, in
einem metallischen Gehäuse 8 möglich, sondern genauso gut in einem
Kunststoffgehäuse. Bei einem nur einseitig gelagerten Antriebselement 5 ist es auch
möglich, den Sender 9 mit Antenne 10 gegenüber dem freien Ende des Antriebselements
5 anzuordnen. Auch hierdurch wird erreicht, dass ein möglichst geringer Abstand
zwischen einem Transponder 11, der in einer eingelegten CD-ROM 2 integriert ist, und
dem Sender 9 gegeben ist.
In den Fig. 3 und 4 wird eine CD-ROM 2 dargestellt, die einen Transponder 11
aufweist, mittels dem die Authentizität der CD-ROM 2 mit einem oben beschriebenen CD-
ROM-Laufwerk 1 erfolgen kann. Die CD-ROM 2 weist einen bespielten Bereich 7 sowie
einen um eine Zentraldurchbrechung 22 angeordneten unbespielten Bereich 24 auf. Im
unbespielten Bereich 24 ist eine Vertiefung 16 in Form einer konzentrischen Nut um die
Zentraldurchbrechung 22 ausgebildet. Dies ist in Fig. 4 gut zu erkennen. In die
Vertiefung 16 ist ein Transponder 11, der aus einem Chip 14 mit Transponderantenne 15
gebildet wird, eingelassen. Solche Transponder 11 sind bekannt, so dass auf deren
Aufbau nicht weiter eingegangen wird. Nachdem der Transponder 11 in die Vertiefung 16
eingefügt ist, wird die Vertiefung 16 vollständig mit einer erhitzten flüssigen Siegelmasse
17 aufgefüllt. Nach dem Abkühlen und somit Aushärten der Siegelmasse 17 wird der
Transponder 11 im Körper der CD-ROM 2 gekapselt. Als Siegelmasse 17 wird ein
Duroplast verwendet. Dadurch wird gewährleistet, dass nach dem Aushärten des
Siegelmasse 17 ein Herausholen des Chips 14 aus der Vertiefung 16 nicht mehr
zerstörungsfrei vorgenommen werden kann. Dadurch wird ein Kopieren des Chips 14
unmöglich gemacht. Eine vollständige Kapselung des Transponders 11 ist deshalb
möglich, da es sich beim Abfragen eines Transponders 11 um ein kontaktloses Verfahren
handelt. Solche Verfahren sind hinlänglich bekannt. Sie arbeiten in der Regel mit
Radiofrequenzwellen. Es wird nicht näher darauf eingegangen, wie diese Verfahren im
allgemeinen ablaufen.
Durch die Verwendung einer CD-ROM 2 mit einem Transponder 11 direkt in einem
erfindungsgemäßen CD-ROM-Laufwerk 1 wird gewährleistet, dass nur eine authentische
CD-ROM 2 abgespielt werden kann. Dies erfolgt dadurch, dass beim Abspielen der CD-
ROM 2 der Transponder 11 ständig unterhalb der Antenne 10 des Senders 9 rotiert. Der
Sender 9 sendet ein Signal aus, das vom Transponder 11 empfangen wird und diesen
dazu anregt, seine ihm eigenen Daten an den Sender 9 zurück zu senden. Diese Daten sind
verschlüsselt und identifizieren diesen einen Transponder 11 eindeutig. Der Sender 9, der
dann als Empfänger fungiert, gibt die Daten über die Leitungen 25 an die Schnittstelle 26
weiter. Von der Schnittstelle 26 werden die Daten des Transponders 11 zum Computer
weitergeleitet, der mittels einer geeigneten Software eine Überprüfung der Authentizität
der Daten vom Transponder 11 vornimmt. Die Überprüfung kann auch über Internet oder
eine Telefonleitung erfolgen. Liegt keine Authentizität vor, so wird ein Auslesen der auf
der CD-ROM 2 gespeicherten Daten 7 unterbunden. Die auf der CD-ROM 2 gespeicherten
Daten 7 können dann nicht von dieser heruntergeladen werden, und diese CD-ROM 2 ist
für den Anwender unbrauchbar. Die Abfrage der Daten des Transponders 11 durch den
Sender 9 wird dabei zyklisch vorgenommen, so dass es nicht möglich ist, zuerst eine
authentische CD-ROM 2 kurzzeitig in das CD-ROM-Laufwerk 1 einzulegen, bis die
Authentizität der CD-ROM 2 festgestellt wurde, und diese CD-ROM 2 dann durch eine
andere CD-ROM 2 zu ersetzen. Damit ist es nicht mehr möglich, Raubkopien einer
Original-CD-ROM 2 abzuspielen. Beispielsweise kann damit auch verhindert werden,
dass auf einer Spielstation eines bestimmten Herstellers die Produkte eines anderen
Herstellers, genauso wie Piraterieware, abgespielt werden.
Zusätzlich sind noch eine große Anzahl weiterer Einsatzmöglichkeiten denkbar, bspw.
über eine Telefonleitung oder das Internet. So ist es möglich, online Waren zu bestellen
oder auch Hotelzimmer, Skipässe, Eintrittskarten usw. zu buchen. Als Schlüssel im
Hotel, Eintrittskarte oder Skipass dient dann die CD-ROM 2, die mit dem Transponder 11
versehen ist. Dafür bietet es sich an, die CD-ROM 2 nicht rund auszubilden, sondern
beispielsweise in Form einer Visitenkarte. Solche CD-ROM's 2 sind schon bekannt, so
dass hier darauf verzichtet wird, diese näher zu beschreiben.
Eine weitere mögliche Anwendung ist im Bereich der Bankgeschäfte gegeben. Mit einer
solchen, oben beschriebenen Kombination aus CD-ROM 2 und CD-ROM-Laufwerk 1 ist
ein Secure Data Interchange (SDI) möglich. Eine Verschlüsselung der sensiblen Daten
kann dabei auf unterschiedlichen Ebenen geschehen. Zum einen kann dies beim
Ansprechen des Senders 9 geschehen, indem schon zu diesem Zeitpunkt ein Passwort
einzugeben ist. Des Weiteren muss der Sender 9 dann das richtige Passwort an den
Transponder 11 weitergeben, damit dieser überhaupt Daten an den Sender 9
zurücksendet. Darüber hinaus sind noch weitere Sicherheitsstufen einbaubar, auf die hier
nicht näher eingegangen wird, da sie nicht erfindungsrelevant sind.
In Fig. 5 ist ein Segment aus einer CD-ROM 2 dargestellt, die einen sehr kleinen
Transponder 11 enthält. Auch dieser Transponder 11 ist in einer Vertiefung 16 durch eine
Siegelmasse 17 gekapselt. Ein so kleiner Transponder 11, der eine sehr kleine Antenne 15
und einen äußerst kleinen Chip 14 aufweist, kann deshalb verwendet werden, da das CD-
ROM-Laufwerk 1 dafür sorgt, dass der Sender 9 sehr nah an den Transponder 11 heran
kommt und dadurch nur eine äußerst geringe Sendeleistung des Transponders 11 benötigt
wird. Selbst ein so kleiner Chip 14 hat genügend Speicherplatz, damit eine
Verschlüsselung der auf ihm gespeicherten Daten für ein SDI möglich ist. Im Übrigen
entspricht die CD-ROM 2 hinsichtlich der Anordnung von unbespieltem Bereich 24 und
gespeicherten Daten 7 den bekannten CD-ROM's 2.
In Fig. 6 ist eine weitere CD-ROM 2 mit einem darauf angebrachten Transponder 11
dargestellt, die in einem erfindungsgemäßen CD-ROM-Laufwerk 1 eingesetzt werden
kann. Auf die fertig bespielte CD-ROM 2 ist ein Softlabel 18 aufgeklebt. Dieses kann
beispielsweise aus Papier bestehen. Auf dem Softlabel 18 ist der Transponder 11 mit
Chip 14 und Transponderantenne 15 beispielsweise durch Aufkleben angeordnet. Damit
können schon fertige, nach herkömmlichem Fertigungsprinzip hergestellte CD-ROM's 2
nachträglich mit einem Transponder 11 ausgerüstet werden. Dies führt dazu, dass
authentische CD-ROM's 2 sehr preiswert hergestellt werden können. Anstatt die CD-
ROM 2 mit einem großen Softlabel 18 zu bekleben, das die gesamte Oberfläche der CD-
ROM 2 bedeckt, ist es auch möglich, ein kleines Etikett zu verwenden, auf dem der
Transponder 11 angeordnet ist.
1
Lesegerät
2
Wechseldatenplatte
3
Ladebucht
4
Auflagefläche
5
Antriebselement
6
Lesevorrichtung
7
Gespeicherte Daten
8
Gehäuse
9
Sender
10
Antenne
11
Transponder
12
Brücke
13
Innenfläche
14
Chip
15
Transponderantenne
16
Vertiefung
17
Siegelmasse
18
Softlabel
19
Platte
20
Antriebsmotor
21
Antriebsachse
22
Zentraldurchbrechung
23
Festlegemittel
24
Unbespielter Bereich
25
Kabel
26
Schnittstelle
27
Gehäuse für Laser
28
Schienen
P Pfeil
R Bewegungsrichtung
P Pfeil
R Bewegungsrichtung
Claims (14)
1. Lese- und/oder Schreibgerät (1) für eine Wechseldatenplatte (2), insbesondere
eine CD-ROM oder ein DVD, mit einer Ladebucht (3) für die
Wechseldatenplatte (2), die eine Auflagefläche (4) aufweist, mit einem
Antriebselement (5) zum rotativen Antrieb der Wechseldatenplatte (2) und mit
einer Lesevorrichtung (6) zum Erkennen der auf der Wechseldatenplatte (2)
gespeicherten Daten (7), die innerhalb eines Gehäuses (8) angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
innerhalb des Gehäuses (8) ein Sender (9), der Radiofrequenzwellen
ausstrahlt, mit einer Antenne (10) angeordnet ist und der dazu geeignet ist,
Signale von einem Transponder (11) zu empfangen, wobei die Antenne (10)
in einer Ebene angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht auf die
Drehrichtung des Antriebselements (5) steht.
2. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Sender (9) in unmittelbarer Nähe der Auflagefläche (4) angeordnet ist.
3. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Sender (9) in unmittelbarer Nähe des Antriebselements (5) angeordnet ist.
4. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Sender (9) an einer sich über die Ladebucht (3) erstreckenden Brücke (12)
an deren der Ladebucht (3) zugewandten Innenfläche (13) angebracht ist.
5. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Abstand zwischen dem Sender (9) und einem in einer Wechseldatenplatte
(2) integrierten Transponder (11) im angetriebenen Zustand nicht mehr als
5 mm beträgt.
6. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Mimik und Peripherie des Senders (9) von diesem beabstandet angeordnet
ist.
7. Verfahren zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte (2) mit einem
Transponder (11),
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche
verwendet wird und eine zyklische Abfrage des Transponders (11) während
des Abspielens der Wechseldatenplatte (2) durch den Sender (9) erfolgt,
wobei die vom Sender (9) erhaltenen Daten auf ihre Authetizität geprüft
werden und der Zugriff auf die auf der Wechseldatenplatte (2) abgelegten
Daten (7) nur erfolgt, wenn die Authentizität gegeben ist.
8. Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2), insbesondere einer
CD-ROM oder DVD, mit einen Transponder (11), der einen Chip (14) und
eine Antenne (15) aufweist, wobei der Transponder (11) auf dem
unbespielten Bereich (24) angeordnet und mit einer erhitzten flüssigen
Siegelmasse (17) überdeckt wird, wodurch er auf der Wechseldatenplatte (2)
festgelegt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
vor dem Anordnen des Transponders (11) auf dem unbespielten Bereich (24)
dieser Bereich mit Löchern versehen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
vor dem Anordnen des Transponders (11) auf dem unbespielten Bereich (24)
in diesen eine Vertiefung (16) eingebracht, danach der Transponder (11) in
diese Vertiefung (16) eingeführt und anschließend die Vertiefung (16)
vollständig mit der erhitzten flüssigen Siegelmasse (17) aufgefüllt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Transponder (11) vor dem Überdecken mit Siegelmasse (17) auf dem
unbespielten Bereich (24) festgeklebt wird.
12. Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2), insbesondere einer
CD-ROM oder DVD, mit einen Transponder (11), der einen Chip (14) und
eine Antenne (15) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Chip (14) und die Antenne (15) auf die Oberfläche der Wechseldatenplatte
(2) aufgedampft und geätzt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Transponder (11) vollständig mit Siegelmasse (17) bedeckt ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
als Siegelmasse (17) ein Duroplast verwendet wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001100476 DE10100476A1 (de) | 2001-01-08 | 2001-01-08 | Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001100476 DE10100476A1 (de) | 2001-01-08 | 2001-01-08 | Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10100476A1 true DE10100476A1 (de) | 2002-09-26 |
Family
ID=7669934
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001100476 Withdrawn DE10100476A1 (de) | 2001-01-08 | 2001-01-08 | Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10100476A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004040462A1 (de) * | 2004-08-20 | 2006-02-23 | Giesecke & Devrient Gmbh | Durch Authentisierung gesicherter Zugriff auf einen Datenträger mit Massenspeicher und Chip |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2762429A1 (fr) * | 1997-04-18 | 1998-10-23 | Ordicam | Dispositif pour la lecture et/ou l'ecriture, a distance, selon un processus statique, de donnees memorisees sur un disque support d'informations |
| US6100804A (en) * | 1998-10-29 | 2000-08-08 | Intecmec Ip Corp. | Radio frequency identification system |
| DE19907969A1 (de) * | 1999-02-24 | 2000-08-31 | Joergen Brosow | Verfahren und Vorrichtungen zur Kontrolle des Zugriffs auf einen Aufzeichnungsträger für digitale Information |
-
2001
- 2001-01-08 DE DE2001100476 patent/DE10100476A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (3)
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| FR2762429A1 (fr) * | 1997-04-18 | 1998-10-23 | Ordicam | Dispositif pour la lecture et/ou l'ecriture, a distance, selon un processus statique, de donnees memorisees sur un disque support d'informations |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004040462A1 (de) * | 2004-08-20 | 2006-02-23 | Giesecke & Devrient Gmbh | Durch Authentisierung gesicherter Zugriff auf einen Datenträger mit Massenspeicher und Chip |
| US8689009B2 (en) | 2004-08-20 | 2014-04-01 | Giesecke & Devrient Gmbh | Authentication-secured access to a data carrier comprising a mass storage device and chip |
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