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DE10100476A1 - Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte - Google Patents

Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, Wechseldatenplatte und Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte

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Publication number
DE10100476A1
DE10100476A1 DE2001100476 DE10100476A DE10100476A1 DE 10100476 A1 DE10100476 A1 DE 10100476A1 DE 2001100476 DE2001100476 DE 2001100476 DE 10100476 A DE10100476 A DE 10100476A DE 10100476 A1 DE10100476 A1 DE 10100476A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transponder
rom
transmitter
removable data
data plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001100476
Other languages
English (en)
Inventor
Norbert Adler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dcs Direktmarketing & Card Ser
Original Assignee
Dcs Direktmarketing & Card Ser
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dcs Direktmarketing & Card Ser filed Critical Dcs Direktmarketing & Card Ser
Priority to DE2001100476 priority Critical patent/DE10100476A1/de
Publication of DE10100476A1 publication Critical patent/DE10100476A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/28Indicating or preventing prior or unauthorised use, e.g. cassettes with sealing or locking means, write-protect devices for discs
    • G11B23/283Security features, e.g. digital codes
    • G11B23/284Security features, e.g. digital codes on the record carrier
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B19/00Driving, starting, stopping record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor; Control thereof; Control of operating function ; Driving both disc and head
    • G11B19/02Control of operating function, e.g. switching from recording to reproducing
    • G11B19/12Control of operating function, e.g. switching from recording to reproducing by sensing distinguishing features of or on records, e.g. diameter end mark
    • G11B19/122Control of operating function, e.g. switching from recording to reproducing by sensing distinguishing features of or on records, e.g. diameter end mark involving the detection of an identification or authentication mark
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    • G11B23/0021Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture record carriers not specifically of filamentary or web form discs
    • G11B23/0028Details
    • G11B23/0035Details means incorporated in the disc, e.g. hub, to enable its guiding, loading or driving
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B20/00Signal processing not specific to the method of recording or reproducing; Circuits therefor
    • G11B20/00086Circuits for prevention of unauthorised reproduction or copying, e.g. piracy
    • G11B20/00876Circuits for prevention of unauthorised reproduction or copying, e.g. piracy wherein physical copy protection means are attached to the medium, e.g. holograms, sensors, or additional semiconductor circuitry

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Signal Processing For Digital Recording And Reproducing (AREA)

Abstract

Die Erfindung befasst sich mit einem Lese- und/oder Schreibgerät (1) für eine Wechseldatenplatte (2), insbesondere eine CD-ROM oder ein DVD, mit einer Ladebucht (3) für die Wechseldatenplatte (2), die eine Auflagefläche (4) aufweist, mit einem Antriebselement (5) zum rotativen Antrieb der Wechseldatenplatte (2) und mit einer Lesevorrichtung (6) zum Erkennen der auf der Wechselplatte (2) gespeicherten Daten (7), die innerhalb eines Gehäuses (8) angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass innerhalb des Gehäuses (8) ein Sender (9), der Radiofrequenzwellen ausstrahlt, mit einer Antenne (10) angeordnet ist und der dazu geeignet ist, Signale von einem Transponder (11) zu empfangen, wobei die Antenne (10) in einer Ebene angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht auf die Drehrichtung des Antriebselements (5) steht. DOLLAR A Außerdem befasst sich die Erfindung noch mit einem Verfahren zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte (2) mit einem Transponder (11) sowie mit einem Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2).

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte, insbesondere eine CD-ROM oder ein DVD, außerdem ein Verfahren zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte mit einem Transponder und ein Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte sowie einer Wechseldatenplatte.
Bekannt sind beispielsweise CD-ROM-Laufwerke in Computern, mit denen die auf einer CD-ROM gespeicherten Daten abgerufen werden können, wobei die auf der CD-ROM abgespeicherten Programme, wie beispielsweise Computerspiele, dann auf dem Computer ablaufen. Das Problem hierbei ist, dass durch bespielbare CD-ROM's die Möglichkeit einer unerlaubten Vervielfältigung eines Programms vorgenommen werden kann. Dadurch erleidet der Anbieter der Original-CD-ROM's einen immensen finanziellen Schaden, da diese Raubkopien den Absatz der jeweils betroffenen Programme erheblich reduzieren. Um eine solche Produktpiraterie zu unterbinden, sind die Hersteller von Programmen auf CD-ROM's teilweise dazu übergegangen, jede einzelne CD-ROM mit einem Transponder zu versehen. Ein Transponder ist ein Chip, der mit einer Antenne versehen ist und auf einer Radiofrequenz sowohl empfangen als auch senden kann. Indem der Transponder in die Nähe eines Senders gebracht wird, mittels dem Informationen aus dem Chip des Transponders ausgelesen werden können, ist es möglich, zu überprüfen, ob es sich um eine legale Software handelt oder ob die CD-ROM eine Raubkopie ist. Ein solcher Sender ist außerhalb des Gehäuses des CD-ROM- Laufwerks angebracht. Der Sender ist mit einem Programm im Computer verbunden, welches überprüft, ob es sich bei dem vom Transponder übermittelten Daten um solche Daten handelt, die zu einem legalen Produkt gehören oder nicht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Piratenware, so dass das CD-ROM-Laufwerk durch die Software des Computers gesperrt wird und die CD-ROM nicht abgespielt werden kann. Eine solche Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, dass nachdem eine legale Software an dem Sender vorbeigeführt wurde und mittels der Software im Computer das CD-ROM-Laufwerk für das Auslesen der CD-ROM aktiviert wurde, eine andere CD-ROM in das Laufwerk eingelegt werden kann. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass bei einer Vielzahl von Arbeitsplätzen nur eine legale CD-ROM angeschafft wird und nur zur Identifizierung an dem jeweiligen Sender vorbeigeführt wird, danach jedoch eine Piraterieware in das Laufwerk eingelegt wird. Auch dadurch entgehen dem Hersteller der CD-ROM Einnahmen in großem Umfang.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, zu gewährleisten, dass in einem Lese- und/oder Schreibgerät für eine Wechseldatenplatte nur jeweils eine legal erworbene Software abgespielt werden kann.
Die Aufgabe wird durch ein Lese- und/oder Schreibgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Dadurch ist es möglich, dass während des Betriebs einer Wechseldatenplatte eine Überprüfung der eingelegten Wechseldatenplatte auf ihre Authentizität stattfinden kann. Dies bedeutet, dass durch eine berührungslose Radiofrequenz-Methode sichergestellt wird, dass nur eine legal erworbene Wechseldatenplatte abgespielt werden kann. Somit läuft nur ein auf einer solchen legalen Wechseldatenplatte enthaltenes Programm auf einem Computer. Ein solches erfinderisches Verfahren wird an Hand des Patentanspruchs 7 beschrieben. Durch die Verwendung eines kontaktlosen Verfahrens wird der Chip des Transponders nicht belastet, was zu einer nahezu unbegrenzten Lebensdauer führt. Außerdem ist keine Batterie zum Betrieb des Chips nötig, da durch die Radiofrequenz-Methode die in der Transponderantenne induzierte Spannung ausreicht, damit der Transponder auf die Anregung des Senders mit einem Senden eines Signals antworten kann. Durch die Anordnung der Antenne des Senders senkrecht auf die Drehrichtung des Antriebselements wird eine möglichst gute Energieübertragung zwischen Sender und Transponder ermöglicht, da die Transponderantenne in der Ebene der Wechseldatenplatte ausgerichtet ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender in unmittelbarer Nähe der Auflagefläche angeordnet ist. Dadurch ist es möglich, einen sehr kleinen Transponder zu verwenden, insbesondere kann die Transponderantenne äußerst klein ausgebildet sein, da die Sende- und Empfangsleistung wegen des geringen Abstandes zwischen dem Transponder und dem Sender sehr gering ausfallen kann. Durch eine Miniaturisierung sowohl des Chips als auch der Antenne des Transponders ist eine bessere Integration des Transponders in die Wechseldatenplatte möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender in unmittelbarer Nähe des Antriebselements angeordnet ist. Der Transponder ist in der Regel benachbart zum Durchbruch, der zur Aufnahme des Antriebselements des Lese- und/oder Schreibgeräts dient, in der Wechseldatenplatte angeordnet. Theoretisch ist eine Anordnung auch in einem anderen Bereich der Wechseldatenplatte möglich, jedoch muss es sich um einen Bereich handeln, in dem keine Daten auf der Wechseldatenplatte gespeichert sind. Am vorteilhaftesten ist hier der gerade beschriebene Bereich um die Durchbrechung herum, der sogenannte Stapelring.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sender an einer sich über die Ladebucht erstreckenden Brücke an deren der Ladebucht zugewandten Innenfläche angebracht ist. Dadurch ist es in besonders einfacher Art und Weise möglich, sehr nahe mit dem Transponder an den Sender heran zu kommen, wobei der Transponder ständig unterhalb des Senders rotiert. Die genannte Brücke dient zur Aufnahme eines Wiederlagers, das die Wechseldatenplatte am Antriebselement des Lese- und/oder Schreibgeräts fest andrückt, so dass ein erschütterungsfreies Abtasten der Daten auf der Wechseldatenplatte gewährleistet ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Abstand zwischen dem Sender und einem in einer Wechseldatenplatte integrierten Transponder im angetriebenen Zustand nicht mehr als 5 mm beträgt. Dadurch ist es möglich, Transponder der kleinsten zur Zeit erhältlichen Art zu verwenden. Durch diese Miniaturisierung ist die Möglichkeit zur Implementierung des Transponders in der Wechseldatenplatte noch einmal verbessert.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Mimik und Peripherie des Senders von diesem beabstandet angeordnet ist. Dadurch ist es möglich, die Sende-/Empfangsantenne äußerst nahe an die Wechseldatenplatte heran zu führen. Das Schreib-/Lesegerät ist dann in einem Abstand von diesem angeordnet. Dies kann beispielsweise außerhalb des Gehäuses in einem Extragehäuse oder einer Extraplatine sein, da dort Platz genug vorhanden ist, ganz im Unterschied zu dem kompakt gebauten Lese- und/oder Schreibgerät. Ebenso ist es möglich, diese Teile innerhalb des Gehäuses anzuordnen, bspw. kann die Mimik in die Ansteuerung des Lese- und/oder Schreibgeräts implementiert werden. Damit ist eine Versiegelung möglich und eine CE-Zertifizierung wird erreicht.
Die Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte mit den Merkmalen des Patentanspruchs 8 gelöst. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Wechseldatenplatte eindeutig identifizierbar ist und somit nur diese authentische Wechseldatenplatte in einem erfindungsgemäßen Lese- und/oder Schreibgerät abgespielt werden kann. Durch die Anordnung des Transponders auf dem unbespielten Bereich, z. B. innerhalb des Stapelrings, wird die auf der Wechseldatenplatte gespeicherte Information nicht beeinflusst. Durch die Überdeckung des Transponders mit Siegelmasse kann dieser nicht von der Wechseldatenplatte abgelöst werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dieses Verfahrens wird dadurch erreicht, dass vor dem Anordnen des Transponders auf dem unbespielten Bereich dieser Bereich mit Löchern versehen wird. Dadurch fließt die flüssige Siegelmasse auch in die Löcher und gewährleistet somit ein sehr sicheres Halten der Versiegelung auf der Wechseldatenplatte. Die Löcher wirken wie eine Verankerung, die die erstarrte Siegelmasse mit der Wechseldatenplatte verbindet.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass vor dem Anordnen des Transponders auf dem unbespielten Bereich in diesen eine Vertiefung eingebracht, danach der Transponder in diese Vertiefung eingeführt und anschließend die Vertiefung vollständig mit der erhitzten flüssigen Siegelmasse aufgefüllt wird. Durch das Einbetten des Transponders in den Körper der Wechseldatenplatte, beispielsweise das Polykarbonat einer CD-ROM, wird ein guter Schutz gegen mechanische Zerstörung des Transponders gewährleistet. Dies ist insbesondere hinsichtlich des sehr feinen Antennendrahts wichtig, da dieser sehr leicht durch mechanischen Einfluss reißen kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Transponder vor dem Überdecken mit Siegelmasse auf dem unbespielten Bereich festgeklebt wird. Durch das Verkleben des Transponders mit der Wechseldatenplatte wird gewährleistet, dass ein Verschieben des Transponders auf dieser unmöglich gemacht wird. Dadurch besteht nicht die Gefahr, dass der Transponder unter der ihn überdeckenden Siegelmasse beispielsweise in den Bereich rutscht, in dem die Daten auf der Wechseldatenplatte gespeichert sind. Außerdem wird dadurch ein zerstörungsfreies Ablösen des Transponders von der Wechseldatenplatte nahezu unmöglich gemacht. Dies bedeutet, dass es beinah unmöglich ist, den Transponder von der authorisierten Wechseldatenplatte abzulösen und auf eine nicht authorisierte Wechseldatenplatte zu übertragen. Außerdem wird dadurch ein Kopieren und somit Fälschen des Transponders weitestgehend unterbunden.
Des weiteren wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 12 gelöst. Durch aufdampfen und/oder ätzen der Antenne ist es möglich, sehr kleine und feine Strukturen für den Transponder zu erzielen. Prinzipiell ist ein solches Aufdampf und Ätzverfahren bekannt, jedoch nicht in Verbindung mit einer Wechseldatenplatte. Dabei wird mit bekannten Mitteln die Oberfläche der Wechseldatenplatte, beispielsweise eine CD-ROM aus Polykarbonat, mit einem solchem Verfahren behandelt. Vorteilhafter Weise wird auf die Oberfläche der Wechseldatenplatte aufgedampfte und geätzte Transponder mit einer Siegelmasse überdeckt. Damit wird ein guter Schutz gegen mechanisches Zerstören des Transponders gewährleistet.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dieses Verfahrens sieht vor, dass der Transponder vollständig mit Siegelmasse bedeckt ist. Dadurch wird eine äußerst sichere Kapselung des Transponders gewährleistet. Dies erhöht zum einen die Sicherheit, dass keine Raubkopie möglich ist, und zum anderen gewährleistet dies einen besonders guten Schutz gegen mechanische Einflüsse. Dies bedeutet, dass der Transponder nicht beschädigt oder sogar zerstört werden kann, was dazu führen würde, dass die Wechseldatenplatte nicht mehr abgespielt werden kann, da eine Überprüfung des Transponders durch den Sender dann nicht mehr gewährleistet wäre.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass als Siegelmasse ein Duroplast verwendet wird. Durch ein solches Herstellungsverfahren ist gewährleistet, dass der einmal in die Wechseldatenplatte implementierte Transponder nicht mehr freigelegt werden kann, ohne dass sowohl die Wechseldatenplatte als auch der Transponder zerstört werden. Durch die Verwendung einer duroplastischen Siegelmasse kann diese durch Erhitzen oder Ähnlichem nicht mehr verflüssigt werden. Damit ist ein Kopieren des Transponders nahezu unmöglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im Folgenden wird die Erfindung an Hand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Einen Schnitt in schematischer Darstellung durch ein erfindungsgemäßes Lese- und/oder Schreibgerät,
Fig. 2 eine schematische Ansicht des Lese- und/oder Schreibgeräts aus Fig. 1 in Richtung II ohne Gehäuse,
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Wechseldatenplatte,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Wechseldatenplatte der Fig. 3 entlang der Linie IV-IV,
Fig. 5 einen sektorförmigen Ausschnitt aus einer weiteren Ausgestaltungsform einer Wechseldatenplatte und
Fig. 6 einen schematischen Schnitt durch eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Wechseldatenplatte.
Die Erfindung wird im Folgenden an Hand eines Lese- und/oder Schreibgeräts 1 in Form eines CD-ROM-Laufwerks im Zusammenhang mit einer CD-ROM als Wechseldatenplatte 2 beschrieben. Dies ist jedoch keines Falls beschränkend, da auch andere Wechseldatenplatten 2, wie beispielsweise DVD's mit DVD-Player, in Verbindung mit dem dazu gehörigen Lese- und/oder Schreibgerät 1 prinzipiell gleich funktionieren. Für identische und funktionsgleiche Teile werden dieselben Bezugsziffern verwendet.
In den Fig. 1 und 2 ist ein CD-ROM-Laufwerk 1 schematisch dargestellt. Als Grundlage für ein erfindungsgemäßes CD-ROM-Laufwerk 1 dient dabei ein herkömmliches bekanntes Laufwerk. Im Folgenden werden daher nur die wesentlichen Bestandteile eines solchen Laufwerks und die erfindungsgemäß vorgenommenen Veränderungen beschrieben. In einem metallischen Gehäuse 8 sind die zum Abspielen einer CD-ROM 2 (siehe Fig. 3 bis 6) benötigten Vorrichtungen schematisch dargestellt. Auf einer Platte 19 ist eine Ladebucht 3 verschiebbar gelagert, so dass eine CD-ROM 2 über einen aus dem CD-ROM-Laufwerk 1 in Richtung der Bewegungsrichtung R heraus fahrenden Schlitten eingelegt oder herausgenommen werden kann. Dazu wird sie auf eine an der Ladebucht 3 ausgebildeten Auflagefläche 4 gelegt. Die CD-ROM 2 wird beim Abspielen von einem Antriebselement 5 angetrieben. Das Antriebselement 5 wird von einem nur schematisch dargestellten Antriebsmotor 20 über eine Antriebsachse 21 in Rotation versetzt. Das Antriebselement 5 ist als Dorn ausgeprägt, der durch eine Zentraldurchbrechung 22 in der CD-ROM 2 (siehe Fig. 3 bis 6) eingreift. Um eine vertikale Bewegung der CD-ROM 2 zu verhindern und somit die Erschütterungsanfälligkeit des CD-ROM-Laufwerks 1 herabzusetzen, wird die CD-ROM 2 von einem Klemmelement 23, das als Negativform des Antriebsmittels 5 ausgebildet ist, gegen das Antriebsmittel 5 gepresst. Dies geschieht dadurch, dass das Klemmelement 23 entlang eines vertikalen Pfeiles P verschiebbar an einer Brücke 12 gelagert ist. Die Brücke 12 ist an der Platte 19 befestigt und überspannt, die Ladebucht 3 in einem Bereich, in dem das Antriebselement 5 angeordnet ist. Das Klemmelement 23 ist in der Verlängerung der Antriebsachse 21 angeordnet.
An der Brücke 12 ist ein Sender 9 mit Antenne 10 angebracht. Der Sender 9 und die Antenne 10 sind auf der Innenfläche 13, der Ladebucht 3 zugewandt, angeordnet. Der Sender 9 mit Antenne 10 ist dabei nahe an dem Klemmelement 23 angeordnet und somit auch in der Nähe des Antriebselements 5. Dies bedeutet, dass Sender 9 und Antenne 10 oberhalb eines nicht bespielten Teils 24 der CD-ROM 2 im eingelegten Zustand angeordnet sind. Dies ist der Bereich, in dem der Transponder 11 auf der CD-ROM 2 angeordnet ist. Die Antenne 10 ist in einer parallelen Ebene zur Ebene, in der sich die CD- ROM 2 beim Abspielen befindet, angeordnet. Dadurch sind sowohl die Antenne 10 als auch die Transponderantenne 15 parallel ausgerichtet, was dazu führt, dass der Transponder 11 nur eine geringe Sendeleistung aufweisen muss. Die benötigte Sendeleistung wird noch dadurch verringert, dass die Antenne 10 und die Transponderantenne 15 beim Abspielen in sehr engem Abstand in einer horizontalen Flucht direkt aneinander vorbeilaufen. Es kann dabei ein Abstand von 5 mm erreicht werden. Der Sender 9 ist über Kabel 25 mit einer Schnittstelle 26 verbunden. Dies kann sowohl eine parallele als auch eine serielle Schnittstelle 26 sein. Darüber hinaus kann es sich, ohne dass dies eine abschließende Aufzählung ist, auch um einen Kartensteckplatz auf der CD-ROM-Hauptplatine oder eine SCSI-Schnittstelle handeln. Über diese Schnittstelle 26 werden die Daten, die der Sender 9 vom Transponder 11 empfängt, an einen Computer (nicht gezeigt) weitergeleitet, der dann die Authentizität der CD-ROM 2 überprüft. Näheres hierzu wird weiter unten ausgeführt.
Es ist auch möglich, dass vom Sender 9 nur die Antenne 10 an der oben bezeichneten Stelle angeordnet ist und sämtliche anderen Bestandteile des Senders 9, beispielsweise seine Mimik und Peripherie weit von der Antenne 10 entfernt angeordnet sind; dies kann beispielsweise auch außerhalb des Gehäuses 8 sein. Dazu sind lediglich die Kabel 25 von der Antenne 10 zu diesen Teilen zu führen.
In Fig. 2 ist zusätzlich zu den oben beschriebenen Teilen noch die Lesevorrichtung 6 in Form eines Lasers dargestellt. Der Laser nimmt die Abtastung des bespielten Bereichs 7 der CD-ROM 2 (siehe Fig. 3 bis 6) nach bekannter Weise vor. Der Laser 6 ist in einem Gehäuse 27 untergebracht, das entlang zweier Schienen 28 unterhalb einer (nicht gezeigten) eingelegten CD-ROM 2 entlang der Richtung R bewegt wird.
Neben einem CD-ROM-Laufwerk 1 mit einer Brücke 12, wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, ist auch die Verwendung eines CD-ROM-Laufwerks 1 ohne eine solche Brücke 12 möglich. Bei einem solchen CD-ROM-Laufwerk 1 kann die Antenne 10 des Senders 9 an einer der beiden parallel zur CD-ROM 2 orientierten Innenseiten des Gehäuses angebracht sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Transponder 11 auf der CD-ROM 2 angeordnet ist: Er kann auf der dem Sender 9 zugewandten Seite, der diesem abgewandten Seite oder eingelassen in das Polykarbonat der CD-ROM 2 angeordnet sein. Die Radiofrequenzwellen des Senders 9 bzw. des Transponders 11 durchdringen die Polykarbonatschicht problemlos. Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Antenne 10 des Senders 9 in unmittelbarer Nähe zur CD-ROM 2 anzuordnen, indem sie auf einer der Schienen 28 angeordnet ist, entlang denen der Laser 6 beim Abtasten der CD-ROM 2 geführt wird. Eine Anordnung des Senders 9 ist nicht nur, wie oben beschrieben, in einem metallischen Gehäuse 8 möglich, sondern genauso gut in einem Kunststoffgehäuse. Bei einem nur einseitig gelagerten Antriebselement 5 ist es auch möglich, den Sender 9 mit Antenne 10 gegenüber dem freien Ende des Antriebselements 5 anzuordnen. Auch hierdurch wird erreicht, dass ein möglichst geringer Abstand zwischen einem Transponder 11, der in einer eingelegten CD-ROM 2 integriert ist, und dem Sender 9 gegeben ist.
In den Fig. 3 und 4 wird eine CD-ROM 2 dargestellt, die einen Transponder 11 aufweist, mittels dem die Authentizität der CD-ROM 2 mit einem oben beschriebenen CD- ROM-Laufwerk 1 erfolgen kann. Die CD-ROM 2 weist einen bespielten Bereich 7 sowie einen um eine Zentraldurchbrechung 22 angeordneten unbespielten Bereich 24 auf. Im unbespielten Bereich 24 ist eine Vertiefung 16 in Form einer konzentrischen Nut um die Zentraldurchbrechung 22 ausgebildet. Dies ist in Fig. 4 gut zu erkennen. In die Vertiefung 16 ist ein Transponder 11, der aus einem Chip 14 mit Transponderantenne 15 gebildet wird, eingelassen. Solche Transponder 11 sind bekannt, so dass auf deren Aufbau nicht weiter eingegangen wird. Nachdem der Transponder 11 in die Vertiefung 16 eingefügt ist, wird die Vertiefung 16 vollständig mit einer erhitzten flüssigen Siegelmasse 17 aufgefüllt. Nach dem Abkühlen und somit Aushärten der Siegelmasse 17 wird der Transponder 11 im Körper der CD-ROM 2 gekapselt. Als Siegelmasse 17 wird ein Duroplast verwendet. Dadurch wird gewährleistet, dass nach dem Aushärten des Siegelmasse 17 ein Herausholen des Chips 14 aus der Vertiefung 16 nicht mehr zerstörungsfrei vorgenommen werden kann. Dadurch wird ein Kopieren des Chips 14 unmöglich gemacht. Eine vollständige Kapselung des Transponders 11 ist deshalb möglich, da es sich beim Abfragen eines Transponders 11 um ein kontaktloses Verfahren handelt. Solche Verfahren sind hinlänglich bekannt. Sie arbeiten in der Regel mit Radiofrequenzwellen. Es wird nicht näher darauf eingegangen, wie diese Verfahren im allgemeinen ablaufen.
Durch die Verwendung einer CD-ROM 2 mit einem Transponder 11 direkt in einem erfindungsgemäßen CD-ROM-Laufwerk 1 wird gewährleistet, dass nur eine authentische CD-ROM 2 abgespielt werden kann. Dies erfolgt dadurch, dass beim Abspielen der CD- ROM 2 der Transponder 11 ständig unterhalb der Antenne 10 des Senders 9 rotiert. Der Sender 9 sendet ein Signal aus, das vom Transponder 11 empfangen wird und diesen dazu anregt, seine ihm eigenen Daten an den Sender 9 zurück zu senden. Diese Daten sind verschlüsselt und identifizieren diesen einen Transponder 11 eindeutig. Der Sender 9, der dann als Empfänger fungiert, gibt die Daten über die Leitungen 25 an die Schnittstelle 26 weiter. Von der Schnittstelle 26 werden die Daten des Transponders 11 zum Computer weitergeleitet, der mittels einer geeigneten Software eine Überprüfung der Authentizität der Daten vom Transponder 11 vornimmt. Die Überprüfung kann auch über Internet oder eine Telefonleitung erfolgen. Liegt keine Authentizität vor, so wird ein Auslesen der auf der CD-ROM 2 gespeicherten Daten 7 unterbunden. Die auf der CD-ROM 2 gespeicherten Daten 7 können dann nicht von dieser heruntergeladen werden, und diese CD-ROM 2 ist für den Anwender unbrauchbar. Die Abfrage der Daten des Transponders 11 durch den Sender 9 wird dabei zyklisch vorgenommen, so dass es nicht möglich ist, zuerst eine authentische CD-ROM 2 kurzzeitig in das CD-ROM-Laufwerk 1 einzulegen, bis die Authentizität der CD-ROM 2 festgestellt wurde, und diese CD-ROM 2 dann durch eine andere CD-ROM 2 zu ersetzen. Damit ist es nicht mehr möglich, Raubkopien einer Original-CD-ROM 2 abzuspielen. Beispielsweise kann damit auch verhindert werden, dass auf einer Spielstation eines bestimmten Herstellers die Produkte eines anderen Herstellers, genauso wie Piraterieware, abgespielt werden.
Zusätzlich sind noch eine große Anzahl weiterer Einsatzmöglichkeiten denkbar, bspw. über eine Telefonleitung oder das Internet. So ist es möglich, online Waren zu bestellen oder auch Hotelzimmer, Skipässe, Eintrittskarten usw. zu buchen. Als Schlüssel im Hotel, Eintrittskarte oder Skipass dient dann die CD-ROM 2, die mit dem Transponder 11 versehen ist. Dafür bietet es sich an, die CD-ROM 2 nicht rund auszubilden, sondern beispielsweise in Form einer Visitenkarte. Solche CD-ROM's 2 sind schon bekannt, so dass hier darauf verzichtet wird, diese näher zu beschreiben.
Eine weitere mögliche Anwendung ist im Bereich der Bankgeschäfte gegeben. Mit einer solchen, oben beschriebenen Kombination aus CD-ROM 2 und CD-ROM-Laufwerk 1 ist ein Secure Data Interchange (SDI) möglich. Eine Verschlüsselung der sensiblen Daten kann dabei auf unterschiedlichen Ebenen geschehen. Zum einen kann dies beim Ansprechen des Senders 9 geschehen, indem schon zu diesem Zeitpunkt ein Passwort einzugeben ist. Des Weiteren muss der Sender 9 dann das richtige Passwort an den Transponder 11 weitergeben, damit dieser überhaupt Daten an den Sender 9 zurücksendet. Darüber hinaus sind noch weitere Sicherheitsstufen einbaubar, auf die hier nicht näher eingegangen wird, da sie nicht erfindungsrelevant sind.
In Fig. 5 ist ein Segment aus einer CD-ROM 2 dargestellt, die einen sehr kleinen Transponder 11 enthält. Auch dieser Transponder 11 ist in einer Vertiefung 16 durch eine Siegelmasse 17 gekapselt. Ein so kleiner Transponder 11, der eine sehr kleine Antenne 15 und einen äußerst kleinen Chip 14 aufweist, kann deshalb verwendet werden, da das CD- ROM-Laufwerk 1 dafür sorgt, dass der Sender 9 sehr nah an den Transponder 11 heran kommt und dadurch nur eine äußerst geringe Sendeleistung des Transponders 11 benötigt wird. Selbst ein so kleiner Chip 14 hat genügend Speicherplatz, damit eine Verschlüsselung der auf ihm gespeicherten Daten für ein SDI möglich ist. Im Übrigen entspricht die CD-ROM 2 hinsichtlich der Anordnung von unbespieltem Bereich 24 und gespeicherten Daten 7 den bekannten CD-ROM's 2.
In Fig. 6 ist eine weitere CD-ROM 2 mit einem darauf angebrachten Transponder 11 dargestellt, die in einem erfindungsgemäßen CD-ROM-Laufwerk 1 eingesetzt werden kann. Auf die fertig bespielte CD-ROM 2 ist ein Softlabel 18 aufgeklebt. Dieses kann beispielsweise aus Papier bestehen. Auf dem Softlabel 18 ist der Transponder 11 mit Chip 14 und Transponderantenne 15 beispielsweise durch Aufkleben angeordnet. Damit können schon fertige, nach herkömmlichem Fertigungsprinzip hergestellte CD-ROM's 2 nachträglich mit einem Transponder 11 ausgerüstet werden. Dies führt dazu, dass authentische CD-ROM's 2 sehr preiswert hergestellt werden können. Anstatt die CD- ROM 2 mit einem großen Softlabel 18 zu bekleben, das die gesamte Oberfläche der CD- ROM 2 bedeckt, ist es auch möglich, ein kleines Etikett zu verwenden, auf dem der Transponder 11 angeordnet ist.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Lesegerät
2
Wechseldatenplatte
3
Ladebucht
4
Auflagefläche
5
Antriebselement
6
Lesevorrichtung
7
Gespeicherte Daten
8
Gehäuse
9
Sender
10
Antenne
11
Transponder
12
Brücke
13
Innenfläche
14
Chip
15
Transponderantenne
16
Vertiefung
17
Siegelmasse
18
Softlabel
19
Platte
20
Antriebsmotor
21
Antriebsachse
22
Zentraldurchbrechung
23
Festlegemittel
24
Unbespielter Bereich
25
Kabel
26
Schnittstelle
27
Gehäuse für Laser
28
Schienen
P Pfeil
R Bewegungsrichtung

Claims (14)

1. Lese- und/oder Schreibgerät (1) für eine Wechseldatenplatte (2), insbesondere eine CD-ROM oder ein DVD, mit einer Ladebucht (3) für die Wechseldatenplatte (2), die eine Auflagefläche (4) aufweist, mit einem Antriebselement (5) zum rotativen Antrieb der Wechseldatenplatte (2) und mit einer Lesevorrichtung (6) zum Erkennen der auf der Wechseldatenplatte (2) gespeicherten Daten (7), die innerhalb eines Gehäuses (8) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Gehäuses (8) ein Sender (9), der Radiofrequenzwellen ausstrahlt, mit einer Antenne (10) angeordnet ist und der dazu geeignet ist, Signale von einem Transponder (11) zu empfangen, wobei die Antenne (10) in einer Ebene angeordnet ist, die im wesentlichen senkrecht auf die Drehrichtung des Antriebselements (5) steht.
2. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (9) in unmittelbarer Nähe der Auflagefläche (4) angeordnet ist.
3. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (9) in unmittelbarer Nähe des Antriebselements (5) angeordnet ist.
4. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (9) an einer sich über die Ladebucht (3) erstreckenden Brücke (12) an deren der Ladebucht (3) zugewandten Innenfläche (13) angebracht ist.
5. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Sender (9) und einem in einer Wechseldatenplatte (2) integrierten Transponder (11) im angetriebenen Zustand nicht mehr als 5 mm beträgt.
6. Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mimik und Peripherie des Senders (9) von diesem beabstandet angeordnet ist.
7. Verfahren zur Überprüfung einer Wechseldatenplatte (2) mit einem Transponder (11), dadurch gekennzeichnet, dass ein Lese- und/oder Schreibgerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche verwendet wird und eine zyklische Abfrage des Transponders (11) während des Abspielens der Wechseldatenplatte (2) durch den Sender (9) erfolgt, wobei die vom Sender (9) erhaltenen Daten auf ihre Authetizität geprüft werden und der Zugriff auf die auf der Wechseldatenplatte (2) abgelegten Daten (7) nur erfolgt, wenn die Authentizität gegeben ist.
8. Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2), insbesondere einer CD-ROM oder DVD, mit einen Transponder (11), der einen Chip (14) und eine Antenne (15) aufweist, wobei der Transponder (11) auf dem unbespielten Bereich (24) angeordnet und mit einer erhitzten flüssigen Siegelmasse (17) überdeckt wird, wodurch er auf der Wechseldatenplatte (2) festgelegt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Anordnen des Transponders (11) auf dem unbespielten Bereich (24) dieser Bereich mit Löchern versehen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Anordnen des Transponders (11) auf dem unbespielten Bereich (24) in diesen eine Vertiefung (16) eingebracht, danach der Transponder (11) in diese Vertiefung (16) eingeführt und anschließend die Vertiefung (16) vollständig mit der erhitzten flüssigen Siegelmasse (17) aufgefüllt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (11) vor dem Überdecken mit Siegelmasse (17) auf dem unbespielten Bereich (24) festgeklebt wird.
12. Verfahren zur Herstellung einer Wechseldatenplatte (2), insbesondere einer CD-ROM oder DVD, mit einen Transponder (11), der einen Chip (14) und eine Antenne (15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Chip (14) und die Antenne (15) auf die Oberfläche der Wechseldatenplatte (2) aufgedampft und geätzt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (11) vollständig mit Siegelmasse (17) bedeckt ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass als Siegelmasse (17) ein Duroplast verwendet wird.
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