DE10060604A1 - Maschinell bestückbare Tragevorrichtung für Flaschen - Google Patents
Maschinell bestückbare Tragevorrichtung für FlaschenInfo
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Abstract
Tragevorrichtung für Flaschen, die im Bereich ihres Halses mit einem Kragen versehen sind, umfassend eine Tragplatte (2), die mindestens einen, durch ihre Dickenerstreckung hindurchverlaufenden Durchbruch (5) aufweist, welche zu wenigstens einer Umfangsfläche der Tragplatte (2) offen ist und zur Aufnahme des Halses einer Flasche dient, sowie mindestens einen mit der Tragplatte verbundenen Griff (3), wobei DOLLAR A a) der Durchbruch (5) einen größeren Durchmesser aufweist als der Kragen der zu tragenden Flasche, DOLLAR A b) einen umlaufenden Konus (6) aufweist, DOLLAR A c) die obere Abschnittsfläche (9) des Konus (6) einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der Durchmesser des Kragens der zu tragenden Flasche.
Description
Die Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung für Flaschen, die im Bereich ihres
Halses mit einem Kragen versehen sind, insbesondere für Flaschen aus Kunststoff,
wobei die Tragevorrichtung so ausgebildet ist, daß die Flaschen, insbesondere am
Ort der Abfüllung, maschinell mit der Tragevorrichtung versehen werden können.
Herkömmlicherweise werden zum Transport und Verkauf von Getränken oder
Lebensmitteln Flaschen aus Glas verwendet. In jüngster Zeit haben sich weiterhin
Flaschen aus Kunststoff etabliert, die sich gegenüber den Glasflaschen durch
geringeres Eigengewicht und damit größerer Füllmenge bei gleichem Endgewicht
der befüllten Flaschen auszeichnen. Derartige Flaschen die zum Verkauf von
Getränken und Lebensmitteln an den Endverbraucher bestimmt sind, haben
üblicherweise ein Füllvolumen bis zu 1,5 Litern.
Die Flaschen werden üblicherweise in Kisten oder Gebinden von sechs bis zwölf
Flaschen zum Verkauf an den Endabnehmer bereitgestellt. Daneben ist der Verkauf
von Einzelflaschen üblich.
Ein wesentliches Problem für den Endverbraucher besteht in dem Transport der
Flaschen vom Verkaufsort zum Ort der endgültigen Verwendung. Die Kisten sind in
der Regel schwer und unhandlich und ohne weiteres Transportmittel nicht über
größere Strecken zu transportieren. Kleinere in Folien oder Kartons verpackte
Gebinde besitzen üblicherweise keinerlei Trageeinrichtungen.
Hinzutritt, daß auf Seiten des Endverbrauchers häufig der Wunsch besteht kleinere
Gebindegrößen zwischen zwei und vier Flaschen zu erwerben. In diesem Fall ist der
Endverbraucher in der Regel darauf angewiesen einzelne Flaschen zu erwerben und
diese in Taschen, Tüten oder ähnlichem zu transportieren.
Die DE 299 19 508 beschreibt eine Trageeinrichtung für Flaschen, die im Bereich
Ihres Halses mit einem Kragen versehen sind, insbesondere für Flaschen aus
Kunststoff, umfassend eine Trageplatte, die mindestens einen, durch ihre
Dickenerstreckung hindurchlaufenden Durchbruch aufweist, welcher zu zumindest
einer Umfangsfläche der Tragplatte offen ist und zur Aufnahme des Halses einer
Flasche dient und mindestens einem mit der Trageplatte verbundenen Griff aufweist.
Die Tragevorrichtung nach dem Stande der Technik ermöglicht es, Flaschen die im
Bereich Ihres Halses mit einem Kragen versehen sind, mit dem Hals in den
Durchbruch aufzunehmen, wobei der Kragen auf der Trageplatte aufliegt. In
Abhängigkeit der Anzahl der Durchbrüche in der Trageplatte können ein oder
mehrere Flaschen in der Tragevorrichtung aufgenommen werden. Die Aufnahme
geschieht dabei durch seitliches Einführen des Halses in den seitlich offenen
Durchbruch. Derartige Tragevorrichtungen eignen sich insbesondere zur
individuellen Zusammenstellung von Flaschengebinden durch den Endkunden am
Verkaufsort.
Die genannte Tragevorrichtung nach dem Stande der Technik weist jedoch den
Nachteil auf, daß aufgrund der Notwendigkeit die Flaschen seitlich in die
Trägerplatte einzubringen, diese zur maschinellen und damit industriellen
Konfektionierung von Gebinden nicht geeignet ist.
Es besteht daher ein Bedürfnis für eine Tragevorrichtung für Flaschen, die im
Bereich Ihres Halses mit einem Kragen versehen sind, bereitzustellen, die maschinell
an die Flaschen angebracht werden kann und somit vorgefertigte Gebinde bereitstellt.
Weitere Aufgebe der vorliegenden Erfindung ist es eine Tragevorrichtung für
Flaschen bereitzustellen, die weiterhin manuell, insbesondere durch den
Endverbraucher, an den Flaschen angebracht werden kann. Weiterhin soll die
Tragevorrichtung wiederverwendbar sein und kostengünstig herzustellen.
Gelöst werden die Aufgaben nach den technischen Merkmalen des unabhängigen
Anspruches. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
dargestellt.
Die weiteren Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend in der
Beschreibung dargelegt.
Die erfindungsgemäße Tragevorrichtung dient zum Tragen von Flaschen, die im
Bereich ihres Halses mit einem Kragen versehen sind. Derartige Flaschen sind
bekannt. Insbesondere bei Kunststofflaschen wird ein derartiger Kragen am Hals,
unterhalb des Flaschenverschlusses, angebracht um einzelne Flaschen leichter in der
Hand zu tragen. Dabei wird der Flaschenhals zwischen den Fingern der Hand des
Trägers gehalten, wobei der Kragen ein Durchrutschen des Flaschenhalses zwischen
den Fingern verhindert. Derartige Flaschen mit einem Kragen werden im Folgendem
Kragenflaschen genannt.
Die vorliegende Erfindung geht von einer Tragevorrichtung gemäß der
DE 299 19 508 aus, bestehend aus einer Tragplatte mit wenigstens einem durch die
Tragplatte hindurch verlaufenden Durchbruch, welcher zu einer Umfangsfläche der
Tragplatte offen ist und zur Aufnahme des Halses einer Flasche dient, wobei der
Durchbruch so dimensioniert ist, daß der unterhalb des Kragens verlaufende Hals
aufgenommen werden kann, jedoch der Kragen einen größeren Durchmesser als der
Durchbruch aufweist.
Die erfindungsgemäße Fortführung besteht darin, den Durchbruch in seinem Umfang
so zu erweitern, daß sein Durchmesser größer ist als der genannte Kragen der
Kragenflasche und weiterhin, daß der Durchbruch mit einem nach obenhin
zulaufenden Konusabschnitt versehen wird. Der Konusabschnitt ist dabei so
ausgeführt, daß er in seiner Projektionsfläche den Durchmesser des Durchbruches
soweit verjüngt, daß noch der Hals der zu tragenden Flasche aufgenommen werden
kann, jedoch der Kragen auf dem oberen Rand des offenen Konusabschnittes
aufliegt. Weiterhin ist der Konusabschnitt in Richtung der Öffnung des
Durchbruches an der Umfangsfläche der Tragplatte ebenfalls durchbrochen. Der
Konusdurchbruch hat vorzugsweise die gleiche Breite wie der Durchbruch der
Tragplatte an der Umfangsfläche.
Durch diesen Kunstgriff ist es in vorteilhafter Weise möglich, die erfindungsgemäße
Vorrichtung von oben über den Flaschenhals zu stülpen, wobei der Kragen der
Flasche durch den Durchbruch in der Trageplatte hindurch tritt, auf der Innenseite
des Konus entlang gleitet und diesen unter dem Aufpreßdruck erweitert, bis der
Kragen durch die obere Öffnung des Konus hindurchtritt. Anschließend zieht sich
der Konus wieder zusammen, wobei die obere Öffnung des Konus wieder verjüngt
wird und der Kragen auf der oberen Fläche des Konusses aufliegt. Ein Zurückfallen
der Flasche ist damit nicht mehr möglich. Die Flasche befindet sich in der
Trageposition.
Die Bestückung der erfindungsgemäßem Tragevorrichtung mit Kragenflaschen
durch senkrechtes Aufsetzen der Tragevorrichtung und Herunterdrücken derselben
ermöglicht es nun in vereinfachter Weise die genannten Flaschen maschinell mit der
Tragevorrichtung zu versehen.
Die Vorteile hieraus liegen auf der Hand. Durch die maschinelle Bestückung der
Tragevorrichtung können in einfacher Weise hohe Gebindezahlen pro Zeiteinheit
erreicht werden. Weiterhin können entsprechende Gebinde bereits bei der Abfüllung
der Flaschen erstellt werden. Auch das Bedürfnis nach konfektionierten und mit
Tragevorrichtungen versehenen Flaschengebinden, die am Verkaufsort bereitgestellt
werden, kann damit in einfacher Weise befriedigt werden.
Der Form der Tragevorrichtung sind grundsätzlich keine Beschränkungen auferlegt.
In Abhängigkeit der Anzahl der aufzunehmenden Flaschen kann die Trägerplatte
jegliche geometrische Form annehmen. Dies kann in Form eines Längsstreifens oder
Rechtecks sein, bei dem die Flaschen nebeneinander angeordnet sind. Auch ist die
Ausführung in Form von Dreiecken, Rechtecken, Kreisen oder Mehrecken möglich,
wobei die Flaschen jeweils am Umfang der Tragplatte angeordnet sind.
Die Herausnahme der Falschen aus der Tragevorrichtung geschieht durch seitliches
Herausziehen der Flaschenhälse in Richtung der Öffnung an der Umfangsfläche der
Tragplatte.
Die Öffnung an der Umfangsfläche der Tragplatte kann eine geringere Breite als der
Durchmesser des Flaschenhalses aufweisen, wodurch ein unbeabsichtigtes
Herausfallen der Flaschen aus der Tragevorrichtung verhindert wird. Beim
Herausziehen der Flaschen aus der Trageeinrichtung ist in dieser Ausführungsform
ein Widerstand, bedingt durch den geringeren Öffnungsquerschnitt der seitlichen
Öffnung zu überwinden.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung einstückig aus Kunststoff gebildet, woraus
sich der Vorteil geringen Gewichts und geringer Herstellungskosten ergibt. Der
Tragegriff kann dabei in Spritzgußtechnik an der Trageplatte angebracht sein. Dabei
kann vorgesehen sein, daß die Tragplatte und der daran angeformte Griff durch ein
Scharnier, insbesondere ein Filmscharnier, verbunden sind.
Bei der Herstellung der Tragplatte und des daran angeformten Griffes aus Kunststoff
ist eine Ausbildung der Verbindung zwischen beiden in einfacher Weise als
Filmscharnier möglich, indem eine entsprechende Querschnittsverringerung
vorgesehen wird.
In einer weniger bevorzugten Ausführungsform kann der Tragegriff als gesonderte
Baugruppe, z. B. in Form einer Kordel, angebracht werden.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figur erläutert, die eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung darstellen.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht einer einstückigen Ausführungsform für drei in Reihe
angeordneten Flaschen.
Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung der Ausführungsform nach Fig. 1.
Die Trageeinrichtung 1 wird aus der Tragplatte 2 sowie dem Griff 3 gebildet. Die
Tragplatte 2 sowie der Griff 3 werden durch das Folienscharnier 12 (gestrichelte
Linie) miteinander verbunden. Die Tragplatte 1 wird in Abhängigkeit des
verwendeten Materials in einer hinreichenden Dicke ausgeführt, um das Gewicht der
zu tragenden Flaschen zu halten. Der Griff 3 kann aus Gründen der Materialersparnis
wesentlich dünner ausgeführt werden, da dieser nach Bestückung der Tragplatte 1
mit Flaschen (nicht gezeigt) nach oben um das Folienscharnier 12 hochgeklappt wird
und danach nur Zugkräften, jedoch keinen Biegekräften zu widerstehen hat.
Die Trageplatte 1 weist die Durchbrüche 5 auf, deren Durchmesser größer ist als der
jeweilige Kragen der Kragenflasche. Über die Zeichenebene hinaus erhebt sich
umlaufend um die Aussparung 5 der sich nach oben verjüngende Konus 6.
Der Konus 6 erhebt sich über die Ebene der Tragplatte 2 und verjüngt sich zur oberen
Ebene 7. Durch die obere Ebene 7 des Konus wird die Öffnung 9 gebildet, deren
Durchmesser etwa dem Flaschenhalsdurchmesser entspricht, jedoch geringer ist als
der des Kragens der jeweiligen Flasche.
Der Doppelpfeil A zeigt die seitliche Öffnung des Durchbruches 5 sowie des Konus
6 auf der Trägerplatte 2. Es ist ersichtlich, daß die seitliche Öffnung A eine kleinere
lichte Weite hat als der Durchmesser der Öffnung 9. Die seitliche Öffnung A wird
durch die Konuskanten 8 begrenzt.
Im Griff 3 sind weiterhin Aussparungen 10 und 11 vorgesehen, die im Wesentlichen
dazu dienen, die manuelle Herausnahme der Flaschen aus der Trageeinrichtung zu
erleichtern, soweit der Tragegriff 3 seitlich abgeklappt und damit in der Ebene der
Tragplatte 2 befindlich ist. Die Aussparungen 10 könne asymmetrisch ausgeführt
sein, wobei die Aussparung so gestaltet ist, daß ein Auswärtsschwenken der Flaschen
erleichtert wird.
Die Aussparung 11 ist verbreitert und so gestaltet, daß ein Durchgriff mit der Hand
möglich ist. Weiterhin kann ein Griffstück 4 vorgesehen sein, zur Erhöhung des
Tragekomforts.
Die gezeigte Ausführungsform mit einer Längserstreckung der Tragplatte 2, wodurch
die zu tragenden Flaschen nebeneinander angeordnet sind, weißt die Vorteile eines
besonderen Tragekomforts auf. Weiterhin ist die gezeigte Ausführungsform
besonders für die maschinelle Bestückung mit Flaschen in der Abfüllanlage geeignet,
da die Flaschen in den Abfüllanlagen häufig auf einspurigen Laufbändern befördert
werden. Eine leichte und sichere Zuführung der Flaschen ist damit gewährleistet,
wobei die Trageeinrichtung maschinell von oben auf jeweils drei
nebeneinanderstehende Flaschen gedrückt werden kann.
Die erfindungsgemäße Tragevorrichtung kann weiterhin in bekannter Weise mit
Verstrebungen oder Versteifungselementen versehen werden, insbesondere die
Tragplatte 2.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform gemäß der Fig. 1.
Gleiche Bezugszeichen beziffern dabei gleiche Merkmale. Aus der Fig. 2 ist
ersichtlich, wie sich der Konus 6 über die Ebene der Tragplatte 2 erhebt. Auch wird
deutlich, daß die Dicke des Griffs 3 geringer ist als die der Tragplatte 2.
Die Dicke des Griffes sowie der Tragplatte können von dem Fachmann in
Abhängigkeit der jeweiligen Verwendung in beliebiger Weise variiert werden. Die
Verringerung der Dicke des Griffes ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der
Materialersparnis zu bevorzugen.
Claims (6)
1. Tragevorrichtung für Flaschen, die im Bereich ihres Halses mit einem Kragen
versehen sind, umfassend eine Tragplatte (2), die mindestens einen, durch
ihre Dickenerstreckung hindurchverlaufenden Durchbruch (5) aufweist,
welche zu wenigstens einer Umfangsfläche der Tragplatte (2) offen ist und
zur Aufnahme des Halses einer Flasche dient, sowie mindestens einen mit der
Tragplatte verbundenen Griff (3), dadurch gekennzeichnet, daß
- a) der Durchbruch (5) einen größeren Durchmesser aufweist als der Kragen der zu tragenden Flasche,
- b) einen umlaufenden Konus (6) aufweist,
- c) die obere Abschnittsfläche (9) des Konus (6) einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der Durchmesser des Kragens der zu tragenden Flasche.
2. Tragevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragplatte (2) und der Griff (3) einstückig aus Kunststoff geformt sind.
3. Tragevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragplatte (2) und der Griff (3) durch ein Scharnier (12), insbesondere
Folienscharnier, miteinander verbunden sind.
4. Tragevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Griff (3) Aussparungen (10, 11) zur vereinfachten Herausnahme der Flaschen
aufweist.
5. Tragevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (A) in der Umfangsfläche der Tragplatte
sowie des Konusses (6) eine kleinere Weite aufweist als der Durchmesser der
Abschnittsfläche (9).
6. Tragevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragplatte (2) in Rechteckform ausgeführt ist und
drei Durchbrüche (5) versehen mit jeweils einem Konus (6) aufweist, wobei
die Durchbrüche (5) in Reihe angeordnet sind.
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