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DE10057317A1 - Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids in ein Toilettenbecken - Google Patents

Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids in ein Toilettenbecken

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DE10057317A1
DE10057317A1 DE10057317A DE10057317A DE10057317A1 DE 10057317 A1 DE10057317 A1 DE 10057317A1 DE 10057317 A DE10057317 A DE 10057317A DE 10057317 A DE10057317 A DE 10057317A DE 10057317 A1 DE10057317 A1 DE 10057317A1
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DE
Germany
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actuating element
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DE10057317A
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Ralph Butter-Jentsch
Ronald Menke
Hans-Georg Muehlhausen
Frank Pessel
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Priority to DE50103798T priority patent/DE50103798D1/de
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Priority to EP01967215A priority patent/EP1334240B1/de
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Abgabevorrichtung zur Abgabe eine Wirkstofffluids (5) in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken (1) mit einem am Rand des Toilettenbeckens (1) aufhängbaren Halter (2) und einem im Halter auswechselbar angebrachten bzw. anbringbaren Vorratsbehälter (4) für das Wirkstofffluid (5), wobei der Vorratsbehälter (4) eine bei am Halter (2) angebrachtem Vorratsbehälter (4) bodenseitig angeordnete Auslaßöffnung (6) aufweist, die mittels eines Dichtungselementes geschlossen ist, wobei das Dichtungselement (7) in die die Auslaßöffnung (6) verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung (6) ein wenig freigebende Freigabestellung verstellbar ist, wobei zur Verstellung des Dichtungselementes (7) ein mit dem Dichtungselement (7) zusammenwirkendes Betätigungselement (8) vorgesehen ist, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement (7) entgegen der Vorspannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt, und wobei sich dazu am Betätigungselement (8) ein beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beaufschlagter Beaufschlagungsbereich (9) befindet. Erfindungsgemäß ist diese dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (2) einen Ventilsitz (18) für das am Betätigungselement (8) angeordnete Dichtungselement (7) und einen einen Fluiddurchlaß (19) bildenden Stutzen (20) aufweist, daß der Stutzen (20) am vom Ventilsitz (18) ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung zur Abgabe eines insbeson­ dere reinigenden, desinfizierenden und/oder desodorierenden Wirkstofffluids in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken mit den Merkmalen des Ober­ begriffs von Anspruch 1.
Der Begriff Wirkstofffluid meint fließfähige, also flüssige bis zähflüssige, ge­ gebenenfalls auch gelartige oder gar pastenförmige Wirkstoffzubereitungen (insbesondere beschrieben in der nicht vorveröffentlichten DE 199 30 362 A1 sowie der EP 0 775 741 A1 und der EP 0 960 984 A2).
Abgabevorrichtungen der in Rede stehenden Art sind unter dem Stichwort "WC-Körbchen" in verschiedenen Ausführungen bekannt.
Bekannt ist zunächst eine Abgabevorrichtung, bei der das Wirkstofffluid über ein damit tränkbares, mit der Spülflüssigkeit dauernd oder mit Unterbre­ chungen beaufschlagbares Betätigungselement (z. B. aus einem offenporigen Schaumstoff) zugegeben wird (EP 0 785 315 A1). Hier wird die Auslaßöff­ nung des Vorratsbehälters nach Herausstoßen eines Verschlußteils des Vor­ ratsbehälters vom am Halter ortsfest angeordneten Dichtungselement groß­ teilig verschlossen, so daß nur noch ein Strömungsweg mit geringem Quer­ schnitt zum Heraussickern des Wirkstofffluids zur Verfügung steht. Die Vor­ richtung funktioniert unter Nutzung der Kapillarwirkung des offenporigen Schaumstoffs. Die Kapillarwege, die das Wirkstofffluid zurücklegen muß, sind aber relativ lang, so daß sie zur Verstopfung neigen. Überdies wird es gele­ gentlich als nicht optimal empfunden, daß die Auslaßöffnung im Grundsatz dauernd geöffnet ist.
Bekannt sind auch Abgabevorrichtungen der in Rede stehenden Art, die auf einer Art Siphoneffekt beruhen (DE 198 23 338 A1).
Die Abgabevorrichtung der in Rede stehenden Art, von der die Erfindung ausgeht (DE 299 02 066 U1), realisiert am Vorratsbehälter ein ventilartig arbeitendes Dichtungselement, das normalerweise eine positiv geschlossene Schließstellung einnimmt, in der die Auslaßöffnung verschlossen ist. Dies ge­ schieht unter Wirkung einer Vorspannkraft, dort der Gewichtskraft einer als Dichtungselement wirkenden Ventilkugel. Dieses Dichtungselement kann entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung ein wenig freigebende Freigabestellung verstellt werden. Dazu dient ein als kippbare Wippe ausge­ bildetes, auf einer Schwenkachse am Halter schwenkbar gelagertes Betäti­ gungselement. An einer Seite der Achse hat das Betätigungselement einen eine wannenartige Aufnahme für Spülflüssigkeit aufweisenden Beaufschla­ gungsbereich, auf den die Spülflüssigkeit bei einem Spülvorgang auftrifft. Der auf der anderen Seite der Achse liegende Arm des Betätigungselements liegt von unten her am als Ventilkugel ausgeführten Dichtungselement an. Trifft die Spülflüssigkeit auf den Beeinflussungsbereich, so wird über das Be­ tätigungselement das als Ventilkugel ausgeführte Dichtungselement vom Ventilsitz an der Auslaßöffnung abgehoben und gibt die Auslaßöffnung ein wenig frei. Das Wirkstofffluid kann am Dichtungselement vorbei aus der Auslaßöffnung in den vorbeiströmenden Strom der Spülflüssigkeit einsickern bzw. wird von der Spülflüssigkeit mitgerissen.
Die Aufnahme im Beaufschlagungsbereich des Betätigungselementes weist mindestens eine kleine Ablauföffnung auf. Dadurch entleert sich diese Auf­ nahme nach dem Ende des Spülvorgangs langsam, so daß der Strömungs­ querschnitt der Auslaßöffnung kontinuierlich verkleinert wird und die Aus­ laßöffnung schließlich ganz geschlossen wird, wenn das Dichtungselement die Schließstellung erreicht hat.
Die zuvor erläuterte Funktion des Betätigungselementes kann durch eine zu­ sätzliche, das Dichtungselement in Richtung der Schließstellung vorspan­ nende Feder unterstützt werden. Durch einen Anschlag wird die Bewegung des Betätigungselementes in Richtung der Freigabestellung begrenzt.
Bei der zuvor erläuterten, bekannten Abgabevorrichtung, von der die Erfin­ dung ausgeht, wird das Dichtungselement in Richtung des Inneren des Vor­ ratsbehälters bewegt, um die Auslaßöffnung freizugeben. Das Dichtungsele­ ment ist demnach zwingend Teil des Vorratsbehälters. Das gilt auch dann, wenn das Dichtungselement, wie dort vorgeschlagen, in einer Variante am entsprechenden Arm des Betätigungselementes angelenkt ist. Das macht es erforderlich, den Vorratsbehälter dauerhaft mit dem Halter zu verbinden und seinerseits dann mittels einer Klappe nachfüllbar zu gestalten (so in diesem Stand der Technik vorgesehen) oder bei auswechselbar anbringbarem Vor­ ratsbehälter das Dichtungselement in den Vorratsbehälter zu integrieren. Damit muß das Dichtungselement als Teil des Vorratsbehälters bei einem Auswechseln stets mit ausgewechselt werden, was unnötige Kosten verur­ sacht.
Aus der eingangs bereits angesprochenen, nicht vorveröffentlichten DE 199 30 362 A1 ist eine Abgabevorrichtung der in Rede stehenden Art be­ kannt, bei der das Betätigungselement nicht als Wippe gelagert, sondern als einarmiger, einenends am Halter angelenkter Hebel ausgeführt ist. Dort befin­ det sich das Dichtungselement am Betätigungselement zwischen dem am Hal­ ter angelenkten Ende des Betätigungselementes und dem Beaufschlagungs­ bereich, der beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beaufschlagt wird. Um den Beaufschlagungsbereich zu bilden, ist das diesbezügliche Ende des Be­ tätigungselementes bogenartig neben dem Vorratsbehälter hochgezogen, be­ findet sich also erheblich oberhalb des Dichtungselementes. Bei dieser in nicht vorveröffentlichtem Stand der Technik beschriebenen Abgabevorrich­ tung ist bereits in zweckmäßiger Weise verwirklicht, daß der Vorratsbehälter ohne weiteres auswechselbar ist, weil das Dichtungselement am Halter ver­ bleiben kann, wenn der Vorratsbehälter ausgewechselt wird.
Bei auswechselbaren Vorratsbehältern bildet die Auslaßöffnung im Vorrats­ behälter einen Ventilsitz für das Dichtungselement am Betätigungselement. Dadurch wirkt die Kraft beim Einsetzen des Vorratsbehälter unmittelbar auf das Betätigungselement. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Auslaßöffnung des auswechselbaren Vorratsbehälters zunächst ver­ schlossen ist und durch das Aufsetzen des Vorratsbehälters ein Verschlußteil über der Anschlußöffnung geöffnet werden muß. Man muß in jedem Fall das Betätigungselement von Hand festhalten, wenn man den auswechselbaren Vorratsbehälter am Halter anbringt.
Der Lehre liegt somit die Problemstellung zugrunde, die weiter oben erläuter­ te, aus vorveröffentlichtem Stand der Technik bekannte Abgabevorrichtung mit einem ventilartig schließenden Dichtungselement unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten eines auswechselbaren Vorratsbehälters zu optimieren.
Die zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Abgabevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird die Dichtwirkung für das Dichtungselement an einen Ventilsitz verlegt, der sei­ nerseits am Halter, nicht am Vorratsbehälter ausgebildet ist. Dadurch erfolgt eine eventuelle Kraftausübung beim Auswechseln eines Vorratsbehälters re­ lativ zum Halter, der ohnehin festgehalten wird, nicht oder praktisch nicht relativ zum Betätigungselement. Man kann also eine Optimierung der jewei­ ligen Bereiche spezifisch vornehmen, ohne den jeweils anderen Bereich ne­ gativ zu beeinflussen.
Besondere Bedeutung kommt der zuvor erläuterten, erfindungsgemäßen Konstruktion dann zu, wenn der Vorratsbehälter beim Aufsetzen auf den Hal­ ter oder Einsetzen in den Halter gleichzeitig geöffnet wird, also eine Auf­ stechspitze für ein nach innen herausstoßbares Verschlußteil des Vorratsbe­ hälters vorgesehen sein soll. Diese Aufstechspitze kann nämlich erfindungs­ gemäß dem Stutzen zugeordnet werden, das Dichtungselement und das Be­ tätigungselement bleiben davon unbeeinflußt.
Im übrigen sind der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung alle Vorteile ei­ gen, die einer Abgabevorrichtung mit positiv schließendem Dichtungselement eigen sind. Insbesondere erfolgt eine Ausbringung des Wirkstofffluids nur dann, wenn tatsächlich ein Spülvorgang erfolgt.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre sind Gegen­ stand der Unteransprüche.
Besondere Bedeutung kommt der Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung dergestalt zu, daß das Dichtungselement am Betäti­ gungselement einstückig ausgebildet ist. Insbesondere empfiehlt sich eine Ausbildung aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff.
Weiter empfiehlt es sich, das Betätigungselement am Halter ebenfalls ein­ stückig auszuformen. Dadurch wird eine zusätzliche Vorspannfeder einge­ spart, weil die Vorspannkraft durch die Eigenelastizität des Betätigungsele­ mentes erzeugt werden kann, insbesondere wenn man einen entsprechend federelastischen Kunststoff verwendet. Hier sind im Stand der Technik Kunststoffe ermittelbar, die auch in einem begrenzten, für die Federkraft rele­ vanten Bereich eine hinreichende Standfestigkeit aufweisen, auch bei erheb­ licher Gebrauchsdauer also nicht oder kaum ermüden.
Weiter bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im übrigen wird die Lehre der Erfindung nachfolgend im Zusammenhang mit der Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer Schnittansicht ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ei­ ner erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung angebracht am Rand eines Toilettenbeckens, die Vorrichtung insgesamt in Schließstellung,
Fig. 2 in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung die Abgabevorrichtung während eines Spülvorgangs,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht eine rahmenartige Bodenplatte eines Halters bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel einer Abga­ bevorrichtung,
Fig. 4 in einer Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Hal­ ters ähnlich dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3,
Fig. 5 in einem Fig. 1 ähnlichen Schnitt ein weiteres Ausführungsbei­ spiel einer erfindungsgemäße Abgabevorrichtung.
Die in Fig. 1 und 2 der Zeichnung dargestellte Abgabevorrichtung dient zur Abgabe eines insbesondere reinigenden, desinfizierenden und/oder desodorierenden Wirkstofffluids in die Spülflüssigkeit, mit der in einem Toilet­ tenbecken 1 abgespült wird. Die Abgabevorrichtung zeigt zunächst einen am Rand des Toilettenbeckens 1 aufhängbaren Halter 2 mit einem üblichen, in Kunststoff einstückig ausgeformten Haltebügel 3, der über den Rand des Toilettenbeckens 1 gespannt ist.
Im Halter 2 ist, hier auswechselbar, angebracht ein Vorratsbehälter 4 für das Wirkstofffluid 5, das darin angedeutet ist. Bei dem Wirkstofffluid 5 kann es sich um eine übliche Wirkstoffzusammensetzung handeln. Dazu ist oben schon eine Zitatstelle genannt worden, deren Offenbarungsgehalt durch die­ sen Verweis in die Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung über­ nommen wird.
Der Vorratsbehälter 4 weist eine Auslaßöffnung 6 auf, die bei am Halter 2 an­ gebrachtem Vorratsbehälter 4 bodenseitig angeordnet ist. Diese Auslaßöff­ nung 6 kann mittels eines Dichtungselementes 7 geschlossen werden. Sie ist in Fig. 1 geschlossen. Das Dichtungselement 7 ist in die die Auslaßöffnung 6 verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung 6 ein wenig freigebende Freigabestellung verstell­ bar. Die Freigabestellung zeigt Fig. 2.
Zur Verstellung des Dichtungselementes 7 ist ein mit dem Dichtungselement 7 zusammenwirkendes Betätigungselement 8 vorgesehen, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement 7 entgegen der Vor­ spannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt. Dazu befindet sich am Betätigungselement 8 ein beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beauf­ schlagter Beaufschlagungsbereich 9, auf den also die Spülflüssigkeit beim Spülvorgang auftrifft. Das Betätigungselement 8 ist als einarmiger, einenends am Halter 2 angelenkter Hebel ausgeführt. Das Dichtungselement 7 ist am Betätigungselement 8 in einem bestimmten Abstand vom Beaufschlagungs­ bereich 9 angeordnet.
Durch die einarmige Ausführung des das Betätigungselement 8 bildenden Hebels ist die Wirkungsrichtung der von der Spülflüssigkeit ausgeübten Kraft gleichgerichtet mit der Öffnungsrichtung des Dichtungselementes 7. Dadurch kann das Dichtungselement 7 nach unten von der Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 abheben. Dadurch ist es ohne weiteres möglich, den Vorratsbehälter 4 ohne besondere konstruktive Besonderheiten auswechsel­ bar anzubringen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß das Dichtungsele­ ment 7 zwischen dem am Halter 2 angelenkten Ende des Betätigungselemen­ tes 8 und dem Beaufschlagungsbereich 9 angeordnet ist. Diese Ausführungs­ form zeigt die Zeichnung. Dadurch hat der Beaufschlagungsbereich 9 den längeren Hebelarm und das Dichtungselement 7 den kürzeren Hebelarm des als Hebel ausgeführten Betätigungselementes 8. Der Öffnungsweg des Dich­ tungselementes 7 ist also vergleichsweise gering, die Öffnung erfolgt wie gewünscht nur mit einem ganz geringen Spalt. Überdies ist dieser Spalt bei entsprechender Gestaltung des Dichtungselementes 7 asymmetrisch geöffnet, nämlich stärker öffnend in Richtung des Beaufschlagungsbereichs 9, so daß Wirkstofffluid 5 in dieser Richtung bevorzugt austritt. Das ist die Richtung zur Spülflüssigkeit, mit der sich das Wirkstofffluid 5 dann entsprechend ver­ mischt. Das Wirkstofffluid 5 kann also auf der Oberseite des Betätigungsele­ mentes 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereichs 9 laufen und vermischt sich auf dieser Strecke bereits mit der überströmenden Spülflüssigkeit. Aus diesem Grunde verläuft das Betätigungselement 8 vom Dichtungselement 7 zum Beaufschlagungsbereich 9 hin gerade oder, wie Fig. 2 zeigt, abfallend. Die Aussage gilt im übrigen für die Normalposition der Abgabevorrichtung, die diese bestimmungsgemäß in einem Toilettenbecken angebracht einnimmt.
Die im dargestellten Ausführungsbeispiel realisierte plattenartige Erstreckung des Betätigungselementes 8 bis zum Beaufschlagungsbereich 9 ergibt die gewünschte Fließfläche für das Wirkstofffluid 5.
Während in dem den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik das Wirk­ stofffluid 5 aus der Auslaßöffnung 6 direkt abläuft, ist beim Ausführungsbei­ spiel vorgesehen, daß sich das Betätigungselement 8 vom Halter 2 ausgehend schräg abfallend unter der Auslaßöffnung 6 hindurch bis zum Beaufschla­ gungsbereich 9 erstreckt. Das Wirkstofffluid 5 läuft also nicht einfach nach unten unkontrolliert in das Toilettenbecken 1, sondern läuft auf dem Betäti­ gungselement 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereiches 9 und wird so gezielt in den Vermischungsbereich mit der Spülflüssigkeit gelenkt. Das trägt zu einer Optimierung der Wirkstoffverteilung im Toilettenbecken 1 bei.
Weiter ist hier vorgesehen, daß das Dichtungselement 7 am Betätigungsele­ ment 8 einstückig ausgeformt ist. Das empfiehlt sich insbesondere bei Gestal­ tung des Betätigungselementes 8 aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere aus spritzfähigem Kunststoff.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner, daß es sich hier beim Vor­ ratsbehälter 4 um ein Einwegteil handelt. Der Vorratsbehälter 4 ist also aus­ wechselbar und wird nach Entleerung weggeworfen. Dazu ist vorgesehen, daß das Dichtungselement 7 eine Aufstechspitze 10 für ein nach innen her­ ausstoßbares Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 aufweist. Im dargestell­ ten Ausführungsbeispiel ist das Verschlußteil 11 ein reibschlüssig in der Aus­ laßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 sitzender Stopfen. Das Verschlußteil 11 kann auch an einer Kappe einstückig ausgeformt und über eine Sollbruch­ stelle, insbesondere eine ringförmige Sollbruchstelle mit dem Rand in Verbin­ dung stehen, wobei die Sollbruchstelle durch das Einstechen der Aufsteck­ spitze 10 aufgebrochen wird (EP 0 785 315 A1).
Auch der Halter 2 kann in besonders bevorzugter Weise aus Kunststoff, ins­ besondere aus spritzfähigem Kunststoff, vorzugsweise thermoplastischem Kunststoff bestehen. Insgesamt kann man vorsehen, daß das Betätigungs­ element 8 am Halter 2 einstückig ausgeformt ist.
Fig. 3 zeigt eine bevorzugte Ausführung eines einstückig am Halter 2 ausge­ führten Betätigungselementes 8. Man erkennt nämlich, daß hier der Halter 2 eine rahmenartige Bodenplatte 12 aufweist, angedeutet durch das Bezugs­ zeichen 12(2), in der das Betätigungselement 8 ausgebildet ist. Dabei ist die Bodenplatte 12 mitsamt dem Betätigungselement 8 hier als Kunststoff- Spritzgußteil ausgeführt.
Man kann nun vorsehen, daß die Vorspannkraft für das Schließen des Dich­ tungselementes 7 durch die Eigenelastizität des Betätigungselementes 8 er­ zeugt wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das weiter dadurch kon­ kretisiert, daß der Anschlußbereich 8' des Betätigungselementes 8 am Halter 2 als Vorspannfeder gestaltet und ausgelegt ist. Die elastische Federwirkung wird also insoweit zunächst durch den Anschlußbereich 8' erzeugt. Der er­ hebliche Hebelarm, mit dem die auf den Beaufschlagungsbereich 9 des Betä­ tigungselementes 8 treffende Spülflüssigkeit einwirkt, führt so zu einem ela­ stischen Herunterdrücken des Betätigungselementes 8 wie in Fig. 2 angedeu­ tet. Dadurch tritt das Wirkstofffluid 5 in geringer Menge genau dosiert aus dem freigegebenen Spalt aus und läuft auf dem Betätigungselement 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereiches 9. Auf diesem Weg vermischt es sich bereits mit der Spülflüssigkeit und tritt am Beckenrand in das Toiletten­ becken 1 ein.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt dabei, daß es be­ sonders vorteilhaft ist, die Anlenkung des Betätigungselementes 8 am Halter 2 zwischen dessen zum Inneren des Toilettenbeckens 1 gerichteter Außen­ seite und der Auslaßöffnung 6 anzuordnen. Dadurch erstreckt sich das Betä­ tigungselement 8 weiter radial nach außen in Richtung des Außenrandes des Toilettenbeckens 1 bis unter den Spalt, aus dem am Rand des Toiletten­ beckens 1 bei Spülung die Spülflüssigkeit austritt. Dadurch wird das Wirk­ stofffluid 5 an der höchstmöglichen Position in das Toilettenbecken 1 einge­ bracht und entfaltet seine Wirkung auf der gesamten Wandung des Toilet­ tenbeckens 1.
Nicht dargestellt ist zunächst eine Variante, bei der zwischen dem Halter 2 und dem Betätigungselement 8 zur Realisierung der Vorspannkraft eine zu­ sätzliche Vorspannfeder aus Kunststoff oder Metall vorgesehen ist. Diese kann auch wiederum zusätzlich zu der vom Anschlußbereich des Betäti­ gungselementes 8 am Halter 2 gebildeten Vorspannfeder vorhanden sein.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt hingegen, daß hier zwei zusätzliche, zwischen dem Halter 2 und dem Betätigungselement 8 wirkende Vorspannfedern 13, 14 vorgesehen sind. Der Anschlußbereich 8' des Betäti­ gungselementes 8 am Halter 2 wirkt hier eher als eine Art Scharnier, wenn auch mit einer gewissen eigenen Federelastizität, während die eigentliche Fe­ derkraftwirkung durch die zusätzlichen Vorspannfedern 13, 14 realisiert ist. In der dort dargestellten Ausführung als einstückiges Bauteil aus Kunststoff ist das so realisiert, daß das Betätigungselement 8 mit dem Halter 2 einerseits im Anschlußbereich 8', andererseits an zwei vom Anschlußbereich 8' deutlich beabstandeten Stellen mittels eines langgestreckten, als Vorspannfeder wir­ kenden Federabschnittes 13 bzw. 14 verbunden ist. Die beiden Federab­ schnitte 13, 14, die die beiden zusätzlichen Vorspannfedern bilden, sind hier seitlich und symmetrisch zum Anschlußbereich 8' ausgebildet. Es handelt sich hier um etwa S-förmige, teils auf Biegung, teils auf Torsion beanspruchte, im Kunststoffmaterial einstückig ausgeformte Federabschnitte.
Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ebenfalls eine rahmenar­ tige Bodenplatte 12 des Halters 2, in der das Betätigungselement 8 ausgebil­ det ist. Auch hier ist der Anschlußbereich 8' des Betätigungselementes 8 am Halter 2 mittig angeordnet. Die auch hier vorgesehenen, als Vorspannfedern wirkenden zwei seitlich symmetrisch angeordneten Federabschnitte 13, 14 wirken hier als langgestreckte Biegefedern.
Für die Federkraft, die für die Vorspannung zweckmäßig realisiert werden sollte, gibt es bevorzugt den Bereich 0,01 N bis 0,5 N, vorzugsweise etwa 0,05 N.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner eine Ausgestaltung, die da­ durch gekennzeichnet ist, daß die Bewegung des Betätigungselementes 8 in Richtung der Freigabestellung durch einen Anschlag 15 begrenzt ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Abgabemenge an Wirkstofffluid 5 un­ abhängig davon konstant ist, mit welchem Druck die Spülflüssigkeit auf den Beaufschlagungsbereich 9 des Betätigungselement 8 auftrifft. Für diesen An­ schlag 15 gilt, daß dieser im dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar unter dem Dichtungselement 7 am Betätigungselement 8 angeordnet ist, also dort die unmittelbare Begrenzungswirkung erfüllt. Man kann im übrigen auch vorsehen, den Anschlag 15 einstellbar zu gestalten, um unterschiedliche Dosiermengen des Wirkstofffluids 5 realisieren zu können.
Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel in besonders be­ vorzugter Weise realisierbar ist eine Version, bei der der Anschlag 15 am Hal­ ter 2, und zwar insbesondere an dessen rahmenartiger Bodenplatte 12, ein­ stückig ausgeformt ist. Setzt man im Spritzwerkzeug seitliche Kernzüge ein, so läßt sich das beispielsweise am freien Rand des Betätigungselementes 8 nahe dem Beaufschlagungsbereich 9 verwirklichen. Als Alternative kann man den Anschlag auch als Zusatzteil am Halter 2 anbringen, insbesondere einrasten.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner eine besondere Ausgestal­ tung des Betätigungselementes 8, die wesentliche Bedeutung hat. Man könnte das Betätigungselement 8 im Beaufschlagungsbereich 9 einfach als glatte Platte ausführen. Im Stand der Technik ist hier eine wannenartige Auf­ nahme realisiert. Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ebenfalls in die­ sem Bereich eine wannenartige Aufnahme 16 für Spülflüssigkeit. Angedeutet sind die Spülflüssigkeitseinheiten als dicke Tropfen. Durch diese wannenar­ tige Aufnahme 16 wird auch nach Beendigung eines Spülvorgangs das Ende des Betätigungselementes 8 noch eine Weile heruntergedrückt, so daß wei­ terhin Wirkstofffluid 5, möglicherweise in geringerem Maße, aus der Auslaß­ öffnung 6 austritt. Dies gilt so lange bis die rückstellend wirkende Vorspann­ kraft größer als die vom Vorrat an Spülflüssigkeit ausgeübte, nach unten ge­ richtete Kraft ist. Insoweit ist hier weiter vorgesehen, daß das Betätigungs­ element 8 im Beaufschlagungsbereich 9, insbesondere in der Aufnahme 16, mit mindestens einer kleinen Ablauföffnung 17 versehen ist. Eine entspre­ chende Lösung ist bereits auch im den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 sind zwei Ablauföffnungen 17 vorgesehen.
Anzahl und Querschnitt der Ablauföffnungen 17 bestimmen die Zeit, die der "Nachlauf" nach Abschluß eines Spülvorgangs einnimmt. Dieser liegt zweckmäßigerweise zwischen 1 und 60 Sekunden, vorzugsweise zwischen 5 und 10 Sekunden.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt nicht, daß das Betätigungselement 8 eine Mehrzahl von kleinen Vertiefungen aufweisen kann, in denen kleine Mengen der Spülflüssigkeit mit Wirkstofffluid zurückgehalten werden. In diesem Fall wird nach Beendigung des Spülvorgangs ein Rest an Mischung aus Spülflüssigkeit und Wirkstofffluid S auf der Oberfläche des Betätigungs­ elementes 8 festgehalten, so daß auch in der Folgezeit eine Raumbeduftung erfolgt. Außerdem besteht der Vorteil, daß bei dem nächsten Spülvorgang unmittelbar Wirkstofffluid 5 von dem Betätigungselement 8 aus zur Verfü­ gung steht, also nicht erst das Heraussickern des Wirkstofffluids 5 aus dem Vorratsbehälter 4 nach Öffnen des Dichtungselements 7 abgewartet werden muß.
Man kann im übrigen auf dem Betätigungselement 8 Spritzschutzausbildun­ gen vorsehen, die verhindern, daß Spülflüssigkeit an den Vorratsbehälter 4 heranspritzt und gegebenenfalls sogar in das im Vorratsbehälter 4 bevorratete Wirkstofffluid 5 eintritt.
Fig. 5 zeigt ein besonderes Beispiel einer Abgabevorrichtung in einer Fig. 1 ähnlichen Darstellung. Der hier dargestellte Schnitt läßt weitere Besonderhei­ ten dieses Ausführungsbeispiels erkennen. Vorgesehen ist, daß der Halter 2 einen Ventilsitz 18 für das am Betätigungselement 8 angeordnete Dich­ tungselement 7 und einen einen Fluiddurchlaß 19 bildenden Stutzen 20 auf­ weist. Der Stutzen 20 ist am vom Ventilsitz 18 abgewandten Ende bei am Halter 2 angebrachtem Vorratsbehälter 4 mit der Auslaßöffnung 6 verbunden. Das Dichtungselement 7 verschließt die Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehäl­ ters 4 dadurch, daß es am Ventilsitz 18 abdichtend zur Anlage kommt. Durch diese Konstruktion wird die Dichtwirkung des Dichtelementes 7 mittels des Ventilsitzes 18 an einen Punkt gelegt, der durch das Anbringen des Vorrats­ behälters 4, insbesondere das Aufstecken des Vorratsbehälters 4, kräftemäßig nicht oder praktisch nicht beeinflußt wird. Die Dichtwirkung des Dichtele­ mentes 7 wird also aufrechterhalten ohne die Notwendigkeit, das Betäti­ gungselement 8 gegenzuhalten.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel tritt der Stutzen 20 abdichtend in die Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 ein. Man erkennt die Auslaßöffnung 6 an einer auf den Vorratsbehälter 4 aufgerasteten Kappe 21.
Weiter oben ist bereits erläutert worden, daß eine Aufstechspitze 10 für ein nach innen herausstoßbares Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 vorgese­ hen sein kann. Besondere Bedeutung gewinnt die zuvor erläuterte Kon­ struktion, die in Fig. 5 dargestellt ist nun dadurch, daß der Rand des Stutzens 20 zugleich die Aufstechspitze für das nach innen herausstoßbare Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 bildet. Im in Fig. 5 dargestellten Aus­ führungsbeispiel ist dieses Verschlußteil 11 schon herausgestoßen und nicht mehr dargestellt. Der Rand des Stutzens 20 ist als ringförmige Aufstechspitze ausgeführt und drückt das Verschlußteil 11 an einer entsprechenden ring­ förmigen Sollbruchstelle heraus. Der Fluiddurchlaß 19 im Stutzen 20 stellt so­ dann die Verbindung des Inneren des Vorratsbehälters 4 mit dem Dichtungs­ bereich am Ventilsitz 18 her. Das Aufstechen des Vorratsbehälters 4 beim Aufstecken auf den Halter 2 belastet also anders als beim Ausführungsbei­ spiel der Fig. 1 und 2 das Dichtungselement 7 nicht, da die Aufstechspitze eben nicht am Dichtungselement 7 angeordnet ist. Die Aufstechspitze ist vielmehr hier an einem am Halter 2 fest angebrachten Stutzen 20 realisiert.
Als Alternative könnte auch vorgesehen sein, die Aufstechspitze im Stutzen 20 separat auszubilden, beispielsweise im Inneren mittig sternförmig auszu­ formen. Wesentlich ist, daß die Krafteinwirkung nicht unmittelbar gegen das Dichtungselement 7, sondern gegen den Halter 2 wirkt.
Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt aus herstellungs­ technischen Gründen eine besondere Ausführung, die dadurch gekenn­ zeichnet ist, daß am Halter 2, und zwar insbesondere an der rahmenartigen Bodenplatte 12, ein Zwischenelement 22 fest angebracht ist, das den Stutzen 20 aufweist. Bodenplatte 12 und Betätigungselement 8 sind dabei ein Spritzgußteil aus Kunststoff, das Zwischenelement 22, das den Ventilsitz 18 und den Stutzen 20 bildet, wird daran befestigt, insbesondere angeclipst. Entsprechende Verbindungselemente 23 an der Bodenplatte 12 erkennt man in Fig. 3.

Claims (23)

1. Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids (5) in die Spülflüs­ sigkeit in einem Toilettenbecken (1)
mit einem am Rand des Toilettenbeckens (1) aufhängbaren Halter (2) und ei­ nem im Halter (2) auswechselbar angebrachten bzw. anbringbaren Vorrats­ behälter (4) für das Wirkstofffluid (5),
wobei der Vorratsbehälter (4) eine bei am Halter (2) angebrachtem Vorratsbe­ hälter (4) bodenseitig angeordnete Auslaßöffnung (6) aufweist, die mittels ei­ nes Dichtungselementes (7) geschlossen ist,
wobei das Dichtungselement (7) in die die Auslaßöffnung (6) verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung (6) ein wenig freigebende Freigabestellung verstellbar ist,
wobei zur Verstellung des Dichtungselementes (7) ein mit dem Dichtungs­ element (7) zusammenwirkendes Betätigungselement (8) vorgesehen ist, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement (7) entgegen der Vorspannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt, und
wobei sich dazu am Betätigungselement (8) ein beim Spülvorgang von Spül­ flüssigkeit beaufschlagter Beaufschlagungsbereich (9) befindet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Halter (2) einen Ventilsitz (18) für das am Betätigungselement (8) an­ geordnete Dichtungselement (7) und einen einen Fluiddurchlaß (19) bilden­ den Stutzen (20) aufweist,
daß der Stutzen (20) am vom Ventilsitz (18) abgewandten Ende bei am Hal­ ter (2) angebrachtem Vorratsbehälter (4) abdichtend mit der Auslaßöffnung (6) verbunden ist und
daß das Dichtungselement (7) die Auslaßöffnung (6) dadurch verschließt, daß es am Ventilsitz (18) abdichtend zur Anlage kommt.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stutzen (20) abdichtend in die Anschlußöffnung (6) des Vorratsbehälters (4) eintritt.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Stutzen (20) eine Aufstechspitze für ein nach innen herausstoßbares Ver­ schlußteil (11) des Vorratsbehälters (4) ausgebildet bzw. angebracht ist.
4. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand des Stutzen (20) zugleich die Aufstechspitze für das nach innen her­ ausstoßbare Verschlußteil (11) bildet.
5. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Halter (2) ein Zwischenelement (21) fest angebracht oder ausgebildet ist und das Zwischenelement (21) den Stutzen (20) aufweist.
6. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Betätigungselement (8) als einarmiger, einenends am Halter (2) angelenkter Hebel aufgeführt ist, daß das Dichtungselement (7) am Betä­ tigungselement (8) zwischen dem am Halter (2) angelenkten Ende und dem Beaufschlagungsbereich (9) angeordnet ist und daß das Betätigungselement (8) sich vom Dichtungselement (7) zum Beaufschlagungsbereich (9) hin ge­ rade oder abfallend erstreckt.
7. Abgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) sich unter dem Dichtungselement (7) bis zum Beauf­ schlagungsbereich (9) plattenartig erstreckt.
8. Abgabevorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (7) am Betätigungselement (8) einstückig ausge­ formt ist.
9. Abgabevorrichtung nach einem der Anspruch 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorspannkraft durch die Eigenelastizität des Betätigungs­ elementes (8) erzeugt wird.
10. Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich (8') des Betätigungselementes (8) am Halter (2) als Vor­ spannfeder gestaltet und ausgelegt ist.
11. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens eine zusätzliche, zwischen Halter (2) und Betäti­ gungselement (8) wirkende Vorspannfeder (13, 14) vorgesehen ist.
12. Abgabevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) mit dem Halter (2) einerseits im Anschlußbereich (8') verbunden ist, andererseits an mindestens einer vom Anschlußbereich (8') deutlich beabstandeten Stelle mittels eines vorzugsweise langgestreckten, als Vorspannfeder wirkenden Federabschnittes (13, 14) verbunden ist.
13. Abgabevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich und vorzugsweise symmetrisch zum Anschlußbereich zwei Federab­ schnitte (13, 14) ausgebildet sind.
14. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorspannkraft zwischen 0,01 N und 0,5 N vorzugsweise bei etwa 0,05 N liegt.
15. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bewegung des Betätigungselementes (8) in Richtung der Freigabestellung durch einen Anschlag (15) begrenzt ist.
16. Abgabevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (15) einstellbar ist.
17. Abgabevorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (15) an dem Dichtungselement (7) oder in unmittelbarer Nähe des Dichtungselementes (7) angeordnet ist.
18. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Anschlag (15) am Halter (2), insbesondere an der rah­ menartigen Bodenplatte (12), einstückig ausgeformt ist.
19. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Anschlag (15) am Halter (2), insbesondere an der rahmenartigen Bodenplatte (12), als Zusatzteil angebracht, insbesondere ein­ gerastet ist.
20. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) im Beaufschlagungsbereich (9) eine wannenartige Aufnahme (16) für Spülflüssigkeit aufweist.
21. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) im Beaufschlagungsbereich (9), insbesondere in der Aufnahme (16), mit mindestens einer kleinen Ablauf­ öffnung (17) versehen ist.
22. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) eine Mehrzahl von kleinen Vertiefungen aufweist, in denen kleine Mengen der Spülflüssigkeit mit Wirk­ stofffluid (5) zurückgehalten werden.
23. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf dem Betätigungselement (8) Spritzschutzausbildungen vorgesehen sind, die verhindern, daß Spülflüssigkeit an den Vorratsbehälter (4) im Bereich der Auslaßöffnung (6) heranspritzt.
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