DE10048585A1 - Elektrische Kontaktvorrichtung - Google Patents
Elektrische KontaktvorrichtungInfo
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- B60Q1/00—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
- B60Q1/26—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
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Abstract
Die Aufgabe, eine elektrische Kontaktvorrichtung (4) an Kraftfahrzeugen, vornehmlich Personenkraftwagen mit wenigstens einem Dachkanal (2) in der Dachkontur desselben, zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Bordnetz und einer auf der Außenhaut, wie etwa der Dachhaut (1) des Kraftfahrzeuges, angeordneten und elektrisch betriebenen Signal- und/oder anderen Einrichtung (7) vorzuschlagen, die nicht über sogenannte fliegende elektrische Leitungen mit dem Bordnetz verbunden, vor äußeren Umwelteinflüssen effeltov geschützt, für beliebige elektrisch betriebene Verbraucher anwendbar, von außerhalb des Fahrzeugs zugänglich und optimal in die Fahrzeuggeometrie integriert ist, wird im wesentlichen dadurch gelöst, dass die elektrische Kontaktvorrichtung (4), sich in die Dachkontur einfügend, innerhalb des Dachkanals (2) fest angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Kontaktvorrichtung an Kraftfahrzeugen,
vornehmlich Personenkraftwagen mit wenigstens einem Dachkanal in der Dachkontur
desselben, zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Bordnetz und
einer auf der Außenhaut, wie etwa der Dachhaut des Kraftfahrzeuges, angeordneten und
elektrisch betriebenen Signal- und/oder anderen Einrichtung.
Aus der DE 40 22 102 A1 ist es bekannt, eine Warneinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit
einer elektrischen Leitung zu versehen, welche ihrerseits als sogenannte fliegende
Leitung durch ein geöffnetes Fenster zur Spannungsquelle des Kraftfahrzeuges geführt
ist. Zur Vermeidung von Beschädigungen dieser Leitung, beispielsweise infolge
Quetschungen durch das Fensterglas, ist derselben ein Schutzschlauch zugeordnet.
Als nachteilig muß jedoch festgestellt werden, dass diese Maßnahme zur Verbindung
von elektrisch betriebenen Einrichtungen mit dem Bordnetz äußerst unkomfortabel ist
und nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Einfachheit und Funktionalität entspricht.
Ferner ist aus der DE 40 38 472 C1 eine Halteeinrichtung für ein Taxi-Dachzeichen
bekannt, welches einerseits mittels einem Saughalter auf dem Dach eines
Kraftfahrzeuges und anderseits über einen abwärtsgerichteten Haltebügel beispielsweise
an der Dachrinne des Kraftfahrzeug festlegbar ist, wobei zur lösbaren elektrischen
Kontaktierung ein schwenkbares Steckscharnier verwendet wird. Wie konkret die
elektrische Verbindung zum Bordnetz bewerkstelligt wird, ist dieser Druckschrift nicht zu
entnehmen.
Demgegenüber wurde durch die US 5,171,083 eine Kombination aus einem auf dem
Dach befestigten Gepäckträger und schwenkbaren Lampen offenbart, wobei die
elektrische Verbindung mit dem Bordnetz über eine vom Gepäckträger abgedeckte
Kontaktstelle durch die Dachhaut hindurch erfolgt.
Als nachteilig wird eingeschätzt, dass die diesbezügliche Kontaktvorrichtung über die
Dachhaut hinausragt und demgemäß bei abgenommenem Gepäckträger
Umwelteinflüssen ausgesetzt ist. Ferner ist sie auf den vorgeschlagenen speziellen
Anwendungsfall konzipiert und nur mit erheblichen Aufwand für andere Anwendungsfälle
nutzbar. Des Weiteren ist diese Art der Anordnung, nämlich über der Dachhaut, nicht
den heutigen Designvorstellungen der Kunden von Kraftfahrzeugen zuträglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische Kontaktvorrichtung an
Kraftfahrzeugen, vornehmlich Personenkraftwagen mit wenigstens einem Dachkanal in
der Dachkontur desselben, zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem
Bordnetz und einer auf der Außenhaut, wie etwa der Dachhaut des Kraftfahrzeuges,
angeordneten und elektrisch betriebenen Signal- und/oder anderen Einrichtung
vorzuschlagen, die nicht die Nachteile des eingangs aufgezeigten Standes der Technik
aufweist, nämlich nicht über sogenannte fliegende elektrische Leitungen mit dem
Bordnetz verbunden, vor äußeren Umwelteinflüssen effektiv geschützt, für beliebige
elektrisch betriebene Verbraucher anwendbar, von außerhalb des Fahrzeugs zugänglich
und optimal in die Fahrzeuggeometrie integriert ist. Neben der Übertragung elektrischer
Leistung ist es ebenfalls möglich, elektrische Signale und ggf. auch Daten zu übertragen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff des
Anspruchs 1 derart gelöst, dass die elektrische Kontaktvorrichtung, sich in die
Dachkontur einfügend, innerhalb des Dachkanals fest angeordnet ist.
In Fortbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, die elektrische Kontaktvorrichtung fest,
jedoch lösbar innerhalb des Dachkanals anzuordnen.
Die elektrische Verbindung der elektrischen Kontaktvorrichtung mit dem Bordnetz wird
über elektrische Leitungen realisiert, die ihrerseits verdeckt zwischen der Innenhaut und
Dachhaut des Kraftfahrzeugs geführt sind.
Fernerhin ist der elektrischen Kontaktvorrichtung zur Herstellung einer lösbaren
elektrischen Verbindung zu der Signal- und/oder anderen Einrichtung ein Kontaktstecker
zugeordnet.
Des Weiteren wird als zweckmäßig erachtet, wenn die elektrische Kontaktvorrichtung bei
gelöster elektrischer Verbindung mittels einer Abdeckleiste abdeckbar ist.
Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass die elektrische Kontaktvorrichtung spritz- und
regenwassergeschützt ausgeführt ist.
Neben den sich aus der Lösung der gestellten Aufgabe leicht nachvollziehbaren
Vorteilen wird auch ein besonderer Vorteil insbesondere für Schutzfahrzeuge, wie
gepanzerte Personenkraftwagen gesehen, da in diesem konkreten Fall Öffnungen in der
Karosserie, wie z. B. geöffnete Fenster, im Regelfall auszuschließen sind, jedoch
nunmehr die Möglichkeit gegeben ist, lösbare Signaleinrichtungen außerhalb des
Fahrgastraumes einfach und komfortabel mit elektrischen Strom über das Bordnetz zu
versorgen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert, wobei die Begriffe "Dachhaut" und
"Außenhaut" gleichbedeutend nebeneinander verwendet werden.
Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht der oberen Fahrzeugkarosserie,
Fig. 2 die Einzelheit Z der Dachhaut nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt I-I nach Fig. 2.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen die obere Fahrzeugkarosserie eines Kraftfahrzeugs, vorliegend
eines Personenkraftwagens. Danach ist in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen
beidseitig in der Dachhaut 1 jeweils ein Dachkanal 2 eingelassen. Der Dachkanal 2 kann
ferner in an sich bekannter Art und Weise mittels einer Abdeckleiste 3 abdeckbar
gestaltet sein.
Erfindungsgemäß ist des Weiteren innerhalb wenigstens eines Dachkanals 2 des
Kraftfahrzeugs eine sich in die Dachkontur der Dachhaut 1 einfügende elektrische
Kontaktvorrichtung 4 fest angeordnet, wobei die elektrische Verbindung mit dem
Bordnetz über elektrische Leitungen 5 erfolgt, die ihrerseits verdeckt zwischen der nicht
näher dargestellten Innenhaut und der Dachhaut 1 bzw. Außenhaut des Kraftfahrzeugs
verdeckt geführt sind.
Die elektrische Kontaktvorrichtung 4 selbst, die beispielsweise in der Art einer Kontakt-
oder Steckdose ausgebildet ist, kann sowohl fest, beispielsweise infolge einer Klebe-
oder Nietverbindung, oder lösbar mittels einer Schraubverbindung 6 innerhalb des
Dachkanals 2 angeordnet bzw. mit der Dachhaut 1 verbunden sein. Durch die Erfindung
wird jede andere denkbare Verbindungsmöglichkeit zwischen der Kontaktdose 4 und der
Dachhaut 1 mit erfaßt.
Zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zwischen einer Signal- und/oder
anderen Einrichtung 7, vorliegend einer Warnleuchte, und der elektrischen
Kontaktvorrichtung 4, ist derselben ein mit der Signal- und/oder anderen Einrichtung 7
verbundener Kontaktstecker 8 zugeordnet, der seinerseits in eine oder mehrere
Kontaktbuchsen 9 der elektrischen Kontaktvorrichtung 4, vorliegend zwei
Kontaktbuchsen 9, eingreift.
Im Bereich der elektrischen Kontaktvorrichtung 4 ist die Abdeckleiste 3 geteilt ausgeführt,
so dass bei einer beabsichtigten elektrischen Verbindung des Kontaktsteckers 8 mit der
elektrischen Kontaktvorrichtung 4 ein Teilstück 3' der Abdeckleiste 3 entnommen werden
kann (Fig. 2). Gemäß vorliegendem Ausführungsbeispiel verfügt dieses Teilstück 3' über
einen Steg 10, der seinerseits in eine Aufnahmebohrung 11 der elektrischen
Kontaktvorrichtung 4 eingreift (Fig. 3). Es versteht sich für den Fachmann von selbst,
dass das Teilstück 3' beispielsweise auch mittels Schwenkscharnieren seitlich
schwenkbar gestaltet sein kann und somit eine direkte Wirkverbindung zwischen der
elektrischen Kontaktvorrichtung 4 und dem Teilstück 3' nicht unbedingt erforderlich ist
(nicht näher dargestellt).
Fernerhin ist es zweckmäßig, dass sowohl die elektrische Kontaktvorrichtung 4 als auch
der Kontaktstecker 8 aufgrund der Tatsache, dass diese direkten Umwelteinflüssen
ausgesetzt sind, als kompakte und demgemäß spritz- und regenwassergeschützte
Bauteile auszuführen, derart, dass sie mit einem geeigneten Kunststoffmantel versehen
oder als kompakte Kunststoffgußteile gestaltet sind.
Claims (6)
1. Elektrische Kontaktvorrichtung an Kraftfahrzeugen, vornehmlich
Personenkraftwagen mit wenigstens einem Dachkanal in der Dachkontur
desselben, zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Bordnetz
und einer auf der Außenhaut, wie etwa der Dachhaut des Kraftfahrzeuges,
angeordneten elektrisch betriebenen Signal- und/oder anderen Einrichtung,
dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Kontaktvorrichtung (4), sich in die Dachkontur einfügend, innerhalb
des Dachkanals (2) fest angeordnet ist.
2. Elektrische Kontaktvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktvorrichtung (4) fest, jedoch lösbar innerhalb des Dachkanals (2)
angeordnet ist.
3. Elektrische Kontaktvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Verbindung der elektrischen Kontaktvorrichtung (4) mit dem
Bordnetz über elektrische Leitungen erfolgt (5), die ihrerseits verdeckt zwischen
der Innenhaut und Dachhaut (1) des Kraftfahrzeugs geführt sind.
4. Elektrische Kontaktvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
der elektrischen Kontaktvorrichtung (4) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen
Verbindung zu der Signal- und/oder anderen Einrichtung (7) ein Kontaktstecker (8)
zugeordnet ist.
5. Elektrische Kontaktvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Kontaktvorrichtung (4) bei gelöster elektrischer Verbindung mittels
einer Abdeckleiste (3) abdeckbar ist.
6. Elektrische Kontaktvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Kontaktvorrichtung (4) spritz- und regenwassergeschützt ausgeführt
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000148585 DE10048585A1 (de) | 2000-09-30 | 2000-09-30 | Elektrische Kontaktvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2000148585 DE10048585A1 (de) | 2000-09-30 | 2000-09-30 | Elektrische Kontaktvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10048585A1 true DE10048585A1 (de) | 2002-04-11 |
Family
ID=7658287
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000148585 Ceased DE10048585A1 (de) | 2000-09-30 | 2000-09-30 | Elektrische Kontaktvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10048585A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004032242A1 (de) * | 2004-07-03 | 2006-01-19 | Bayerische Motoren Werke Ag | Fahrzeug mit einer Steckdose an der Fahrzeugaußenseite |
Citations (5)
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-
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- 2000-09-30 DE DE2000148585 patent/DE10048585A1/de not_active Ceased
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Legal Events
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